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V/0759/2017

1. Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 2. Besetzung des künstlerischen Fachbeirates für den Kulturausschuss

Vorlagen 07.09.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.09.2017, TOP 35

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5002 Zeichen

V/0759/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien  
2. Besetzung des künstlerischen Fachbeirates für den Kulturausschuss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.09.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 
 
1. Haupt- und Finanzausschuss 
 
 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
  1. RF Dr. Rita Stein-Redent 
RH Klaus Rosenau 
24. 
 
RH Tim Rohleder 
RF Dr. Rita Stein-Redent 
  
 
2. Kulturausschuss 
 
 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
14. 
 
RF Annette Kemper 
RF Dr. Petra Dieckmann 
  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0759/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Smolka 
Ruf: 
492-3361 
E-Mail: 
Smolka@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.09.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0759/2017 
 
3. Zweckverbandsversammlung Sparkasse Münsterland-Ost 
 
 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
 
Mitglied Stellvertretung 
  14. RH Klaus Rosenau 
RH Jörn Möltgen 
16. 
 
RH Tim Rohleder 
RH Klaus Rosenau 
  
 
4. Aufsichtsrat Westf. Zoologischer Garten Münster GmbH 
 
 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
 5. RF Annette Kemper 
RH Christoph Kattentidt 
 
5. Aufsichtsrat Wohn + Stadtbau GmbH 
 
 von der FDP-Fraktion 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
 10. RF Carola Möllemann-Appelhoff 
RH Hans Varnhagen 
 
6.  Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und e-Government 
 
Beratendes Mitglied nach § 58 Abs. 1 Satz 11 GO NRW 
 
 von der UWG-MS 
 
Mitglied  
1. RH Fritz Pfau   
 
 
2. Besetzung des künstlerischen Fachbeirates für den Kulturausschuss 
 
In Abänderung des Beschlusspunktes 4.5 (Satz 1) der Vorlage V/0828/2011/1, beschlossen in der 
Sitzung des Rates am 08.02.2012, werden in den künstlerischen Fachbeirat qua Funktion  
 
 die/der Vorsitzende des Kulturausschusses  
 der/die Beigeordnete für Kultur,  
 die Leitung der Kunsthalle Münster sowie  
 die Leitung der städtischen Denkmalpflege beim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, 
Verkehrsplanung  
 
als Mitglied ohne Stimmrecht gewählt.

- 3 - 
V/0759/2017 
Begründung: 
 
1. Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 
 
Zu 1. – 4.: 
RH Tim Rohleder ist mit Wirkung vom 15.09.2017 aus dem Rat ausgeschieden. Seine Nachfolgerin 
ist RF Dr. Petra Dieckmann ab dem 16.09.2017. Die o.g. Umbesetzungen werden von der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL mit Schreiben vom 19.09.2017 beantragt. 
 
Zu 5.: 
Die FDP-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 19.09.2017 die o.g. Umbesetzung. 
 
Zu 6.: 
RH Fritz Pfau ist seit dem 17.05.2017 Mitglied im Rat der Stadt Münster. Gemäß § 58 Abs. 1 Satz 11 
GO NRW hat ein Ratsmitglied das Recht, mindestens einem der Ausschüsse als Mitglied anzugehö-
ren. Herr Pfau ist Einzelmitglied im Rat und bisher in keinem Ausschuss vertreten. 
Herr Pfau beantragt mit Schreiben vom 10.09.2017 die Wahl in den Ausschuss für Personal, Organi-
sation Sicherheit, Ordnung und E-Government als beratendes Mitglied. 
 
2. Besetzung des künstlerischen Fachbeirates für den Kulturausschuss 
 
Mit der Vorlage V/0828/2011/1 sind die damalige Beigeordnete für Kultur Frau Dr. Hanke, die aktuelle 
Leiterin der Kunsthalle Münster Frau Dr. Kirkpatrick sowie die Leiterin der städtischen Denkmalpflege 
Frau Voss in Persona in den künstlerischen Fachbeirat für den Kulturausschuss gewählt worden. Die 
Wahl erfolgte aufgrund der Funktion der jeweiligen Person. 
 
Bei jedem Wechsel wäre zukünftig ein Beschluss des Rates erforderlich. Aus diesem Grund schlägt 
die Verwaltung vor, die Mitgliedschaft im künstlerischen Fachbeirat an die Funktion zu knüpfen. Eine 
Wahl ist dann nicht mehr erforderlich. Die Mitgliedschaft begründet sich durch die Übernahme der 
jeweiligen Funktion/Stelle. 
 
Hinweis: 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land  Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwa l-
tungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu ach-
ten. 
Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die 
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011-
2013 und Aktionsplan 2013 -2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune - Paritätische 
Besetzung von Gre mien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die E r-
wartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der 
Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landes-
gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze g e-
schlechtsparitätisch besetzen werden.“  
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

20.09.2017 Rat
TOP 35 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0759/2017
Typ
Vorlagen
Datum
07.09.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37