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1286/2023

Beantwortung einer Anfrage zu TOP 1.4 der 15. Sitzung vom 20.03.2023

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 24.04.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 11.05.2023, TOP 6.1.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4522 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/111/1 
 
Vorlagen-Nummer  24.04.2023 
 1286/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 11.05.2023 
 
Beantwortung einer Anfrage zu TOP 1.4 der 15. Sitzung vom 20.03.2023 
Die mündliche Anfrage der sachkundigen Bürgerin Frau Susanne Groß (VOLT) zum TOP 1.4 
der letzten Sitzung aus der Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Machtmissbrauch und se-
xuelle Belästigungen im Gesundheitsamt“ wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet: 
 
1. Sind die bestehenden Fortbildungsangebote zum Schutz vor Sexueller Belästi-
gung am Arbeitsplatz freiwillig oder verpflichtend? 
 
Die bestehenden Kursangebote zum Schutz vor Sexueller Belästigung am Arbeitsplatz 
sind aktuell, wie das gesamte breitgefächerte Kursprogramm, grundsätzlich freiwillig.  
 
Ziel der Angebote ist es, die Mitarbeitenden grundsätzlich gegen jede Form von sexu-
eller Belästigung zu schützen und alle Mitarbeitenden darin zu sensibilisieren, was se-
xuelle Belästigung ist und wo sie anfängt. 
 
Der Fokus liegt hierbei neben der Sensibilisierung aller Mitarbeitenden zudem auf dem 
Aufzeigen von Wegen, also wie und wem sie sich mitteilen können. Gleichzeitig ist es 
wichtig, das Fachwissen für die Anlauf- und Beratungsstellen zu vertiefen. Entschei-
dend für alle Angebote ist dabei der Aspekt der eigenen Haltung. Eine verpflichtende 
Schulungsreihe beeinflusst keineswegs die eigene Haltung zu einem Thema, sondern 
erhöht voraussichtlich innere Widerstände, die wiederum einer Sensibilisierung hinder-
lich sind.  
 
Daher versucht die Stadtverwaltung als Arbeitgeberin durch die Freiwilligkeit, Mitarbei-
tenden die Möglichkeit zu geben, ihr Verhalten zunächst selbst zu reflektieren und da-
mit im Folgenden eigenverantwortlich auf eine mögliche Verhaltensanpassung hinzu-
wirken, die dann insgesamt bestenfalls zu einer weiteren Verbesserung der inneren 
Haltung führt. 
 
Hierbei wird diese angestrebte Verbesserung zudem bereits seit langen Jahren von 
der, allen Mitarbeitenden bekannten „Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Be-
lästigung am Arbeitsplatz“ unterstützt. Flankierend hierzu hat die Verwaltung zudem 
2015 „Leitlinien gegen sexuelle Belästigung im Unternehmen Stadt Köln“ veröffentlicht, 
die dieses besonders wichtige Thema zusätzlich zu der Dienstanweisung genau aus-
führen und die unter anderem sowohl anerkanntes als auch inakzeptables Verhalten 
und Handlungen benennen sowie Hilfsangebote definieren. 
 
In diesem Rahmen findet zudem auch Beratung über das bestehende Mitarbeiterun-
terstützungsteam (MUT) statt.

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2. Wer in der Verwaltung ist für diese Angebote verantwortlich? 
 
Die bestehenden Angebote werden den städtischen Mitarbeitenden in Workshopform 
von einer fachlich sehr erfahrenen Schulungsleiterin nähergebracht und wurden inhalt-
lich in enger Zusammenarbeit der städtischen Personalentwicklung mit dem Amt für 
die Gleichstellung von Frauen und Männer entwickelt. 
 
3. Könnten die bestehenden Angebote künftig verpflichtend umgesetzt werden, 
wenn sie bisher freiwillig sind? 
 
Wie bereits ausgeführt, hält die Personalentwicklung die Umsetzung von verpflichten-
den Schulungsangeboten nicht für zielführend, sondern sieht den Ansatz für eine er-
folgreiche Schulungsreihe stattdessen in einer aktiven Bewerbung. Zudem wäre eine 
verpflichtende Schulung auch mit Blick auf den organisatorischen Rahmen sowie die 
limitierten Ressourcen nicht umsetzbar. 
 
4. Was würde eine verpflichtende Umsetzung der Angebote kosten? 
 
Ein Workshop zu dem genannten Thema kostet rund 600 bzw. 800 € (je nach Ziel-
gruppe und Zeitumfang). Teilnehmen können daran höchstens 15 Personen, um ein 
inhaltlich sinnvolles Arbeiten und somit einen echten Mehrwert zu garantieren. Sollten 
nun alle ca. 23.000 Mitarbeitenden verpflichtend geschult werden, würden extrem ho-
he Kosten von über 1.000.000 € anfallen. Hierunter würden dann wiederum andere 
wichtige Fortbildungsbereiche leiden, da das bestehende Budget umverteilt werden 
müsste. 
 
Daher fokussiert sich die Personalentwicklung, auch in Absprache mit dem Amt für die 
Gleichstellung von Frauen und Männern, mit ihren Workshops aktuell auf drei Grup-
pen:  
 
 Führungskräfte 
 Ansprechpersonen (also die Gleichstellungsbeauftragte, gewählte Interessen- 
und Gremienvertretungen, Personalverantwortliche das bestehende Mitarbei-
terunterstützungsteam usw.) sowie  
 die Auszubildenden.  
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

11.05.2023 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 6.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1286/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
24.04.2023
Erstellt
18.04.2023 08:28