1286/2023
Beantwortung einer Anfrage zu TOP 1.4 der 15. Sitzung vom 20.03.2023
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
4522 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/111/1 Vorlagen-Nummer 24.04.2023 1286/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 11.05.2023 Beantwortung einer Anfrage zu TOP 1.4 der 15. Sitzung vom 20.03.2023 Die mündliche Anfrage der sachkundigen Bürgerin Frau Susanne Groß (VOLT) zum TOP 1.4 der letzten Sitzung aus der Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Machtmissbrauch und se- xuelle Belästigungen im Gesundheitsamt“ wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet: 1. Sind die bestehenden Fortbildungsangebote zum Schutz vor Sexueller Belästi- gung am Arbeitsplatz freiwillig oder verpflichtend? Die bestehenden Kursangebote zum Schutz vor Sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sind aktuell, wie das gesamte breitgefächerte Kursprogramm, grundsätzlich freiwillig. Ziel der Angebote ist es, die Mitarbeitenden grundsätzlich gegen jede Form von sexu- eller Belästigung zu schützen und alle Mitarbeitenden darin zu sensibilisieren, was se- xuelle Belästigung ist und wo sie anfängt. Der Fokus liegt hierbei neben der Sensibilisierung aller Mitarbeitenden zudem auf dem Aufzeigen von Wegen, also wie und wem sie sich mitteilen können. Gleichzeitig ist es wichtig, das Fachwissen für die Anlauf- und Beratungsstellen zu vertiefen. Entschei- dend für alle Angebote ist dabei der Aspekt der eigenen Haltung. Eine verpflichtende Schulungsreihe beeinflusst keineswegs die eigene Haltung zu einem Thema, sondern erhöht voraussichtlich innere Widerstände, die wiederum einer Sensibilisierung hinder- lich sind. Daher versucht die Stadtverwaltung als Arbeitgeberin durch die Freiwilligkeit, Mitarbei- tenden die Möglichkeit zu geben, ihr Verhalten zunächst selbst zu reflektieren und da- mit im Folgenden eigenverantwortlich auf eine mögliche Verhaltensanpassung hinzu- wirken, die dann insgesamt bestenfalls zu einer weiteren Verbesserung der inneren Haltung führt. Hierbei wird diese angestrebte Verbesserung zudem bereits seit langen Jahren von der, allen Mitarbeitenden bekannten „Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Be- lästigung am Arbeitsplatz“ unterstützt. Flankierend hierzu hat die Verwaltung zudem 2015 „Leitlinien gegen sexuelle Belästigung im Unternehmen Stadt Köln“ veröffentlicht, die dieses besonders wichtige Thema zusätzlich zu der Dienstanweisung genau aus- führen und die unter anderem sowohl anerkanntes als auch inakzeptables Verhalten und Handlungen benennen sowie Hilfsangebote definieren. In diesem Rahmen findet zudem auch Beratung über das bestehende Mitarbeiterun- terstützungsteam (MUT) statt. 2 2. Wer in der Verwaltung ist für diese Angebote verantwortlich? Die bestehenden Angebote werden den städtischen Mitarbeitenden in Workshopform von einer fachlich sehr erfahrenen Schulungsleiterin nähergebracht und wurden inhalt- lich in enger Zusammenarbeit der städtischen Personalentwicklung mit dem Amt für die Gleichstellung von Frauen und Männer entwickelt. 3. Könnten die bestehenden Angebote künftig verpflichtend umgesetzt werden, wenn sie bisher freiwillig sind? Wie bereits ausgeführt, hält die Personalentwicklung die Umsetzung von verpflichten- den Schulungsangeboten nicht für zielführend, sondern sieht den Ansatz für eine er- folgreiche Schulungsreihe stattdessen in einer aktiven Bewerbung. Zudem wäre eine verpflichtende Schulung auch mit Blick auf den organisatorischen Rahmen sowie die limitierten Ressourcen nicht umsetzbar. 4. Was würde eine verpflichtende Umsetzung der Angebote kosten? Ein Workshop zu dem genannten Thema kostet rund 600 bzw. 800 € (je nach Ziel- gruppe und Zeitumfang). Teilnehmen können daran höchstens 15 Personen, um ein inhaltlich sinnvolles Arbeiten und somit einen echten Mehrwert zu garantieren. Sollten nun alle ca. 23.000 Mitarbeitenden verpflichtend geschult werden, würden extrem ho- he Kosten von über 1.000.000 € anfallen. Hierunter würden dann wiederum andere wichtige Fortbildungsbereiche leiden, da das bestehende Budget umverteilt werden müsste. Daher fokussiert sich die Personalentwicklung, auch in Absprache mit dem Amt für die Gleichstellung von Frauen und Männern, mit ihren Workshops aktuell auf drei Grup- pen: Führungskräfte Ansprechpersonen (also die Gleichstellungsbeauftragte, gewählte Interessen- und Gremienvertretungen, Personalverantwortliche das bestehende Mitarbei- terunterstützungsteam usw.) sowie die Auszubildenden. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1286/2023
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 24.04.2023
- Erstellt
- 18.04.2023 08:28