Mandari Insight

V/0061/2023

Baubeschluss - Instandsetzung an der Brücke Hammer Straße / DB-Strecke Dortmund/Dülmen BW 050068

Vorlagen 23.01.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 15.03.2023, TOP 7.2

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

AVM_V_0061_2023_Brueckenbauwerk_BV_68_Hammer_Strasse_Deutsche_Bahn_Lageplan_Anlage_A4

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

3680 Zeichen

V/0061/2023 
V/0061/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Baubeschluss - Instandsetzung an der Brücke Hammer Straße / DB-Strecke Dortmund/Dülmen 
BW 050068 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   15.03.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
Bei dem vorhandenen Brückenbauwerk werden die Außenkappen instandgesetzt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 110.000 € ent-
stehen. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Aufgrund der aktuellen weltpolitischen Lage und ihrer Auswirkung auf den Weltmarkt sind weitere 
Kostensteigerungen nicht auszuschließen und aktuell nicht vorhersehbar. 
 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1201 
 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
 
 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2023 
 
110.000 
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
14.02.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Otte 
Telefon: 492-6571 
OtteRene@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0061/2023 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind  im Haushaltsplan 2023 bei der o.  g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
 
 
Begründung: 
1. Voraussetzungen 
 
Das vorhandene Bauwerk wurde 1966 als Spannbetonhohlkastenbauwerk als Einfeldbrücke er-
richtet und hat eine Gesamtlänge von 32,05 m und eine Brückenbreite von  27,75 m. In jeder 
Fahrtrichtung verlaufen zwei Fahrspuren, getrennt durch eine Mittelkappe. 
Im November 2020 wurde eine Zustandsuntersuchung bzgl. der Betonierfuge zwischen den Au-
ßenkappen und dem beidseitigen Berührungsschutz durchgeführt. Diese beinhaltete verschiede-
ne Prüfungen wie das Ziehen von Bohrkernen, Potentialfeldmessungen zur Feststellung der Kor-
rosion der Bestandsbewehrung, Messung der Betondeckung und des Chloridgehalts. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Die Untersuchungen haben ergeben, dass di e Bewehrung im Fugenverlauf korrodiert ist, sowie 
Chlorideinträge vorhanden sind.  
Um die fortschreitende Korrosion zu unterbrechen, wird die Fuge 20 cm auf ganzer Länge von ca. 
33 m bis zu einer Tiefe von 8 cm aufgestemmt, die vorhandene Bewehrungskorrosi on mittels 
Strahlen entrostet und mit einer Korrosionsbeschichtung versehen. Die Öffnung wird mit einem 
entsprechenden Betonersatzsystem wieder verschlossen. 
Zudem erhält die Kappe auf ganzer Fläche ein Oberflächenschutzsystem, was gegen Eindringen 
von Feuchtigkeit und Chloriden schützt. 
Diese Maßnahme gilt für beide Kappenseiten an den Außenkanten des Bauwerks. Die Mittelkap-
pe ist nicht betroffen.  
Die Baumaßnahme wird durch eine entsprechende Verkehrssicherung geschützt, sowie der Geh- 
und Radverkehr durch diese geleitet.  
Dadurch wird eine Fahrspur gesperrt. 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Instandsetzung wird für den Zeitraum in den Sommerferien 2023 u nd die fußballfreie Zeit für 
eine Dauer von ca. 4 Wochen angesetzt. Geplanter Ausführungszeitraum ist der 26.06. bis 
22.07.2023. 
      Seit Ende Januar 2023 laufen die Vorbereitungen für die Ausschreibung. 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Die Maßnahme ist nicht zuwendungsfähig. 
 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Eine Baurechtliche Genehmigung ist nicht erforderlich. 
 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen

- 3 - 
V/0061/2023 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
 
 
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen 
Übersichtslageplan

AVM_V_0061_2023_Brueckenbauwerk_BV_68_Hammer_Strasse_Deutsche_Bahn_Lageplan_Anlage_A4

218 Zeichen

Druckansicht 
Maßstab 1: 10000 
Datum: 18.10.2022 
Notizen: 
Hammer Str  über DB 
© Stadt Münster 
H 5753 420 
R 404 768 
R 406 337 
H 5755 621 
0 50100 
Meter 
%:+DPPHU6WUEHU 
'%6WUHFNH'RUWPXQG 
'OPHQ

Anlage A

1831 Zeichen

Anlage A zur V/0061/2023 
Kurzüberblick 
Es werden beide Außenkappen saniert. 
Entrostung der Bestandsbewehrung in der Betonierfuge zwischen Kappe und Berührungs-
schutz. Neubeschichtung und Verschließen der Öffnung der Betonierfuge. Anschließend 
Oberflächenschutz auf der Kappe.  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von siche-
ren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet, die Korrosion bei der Bestandsbewehrung zu entfernen und neu zu be-
schichten. Sowie durch das Oberflächenschutzsystem weiteres Eindringen von Feuchtigkeit 
und Chloriden zu unterbinden.  
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2023 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 110.000 € zu kalkulieren. 
 
 
 
Finanzierung   
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan   Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Inklusion, Klimaschutz)

Beratungsverlauf (3)

28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.03.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hammer Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0061/2023
Typ
Vorlagen
Datum
23.01.2023
Erstellt
23.01.2023 10:28