V/0061/2023
Baubeschluss - Instandsetzung an der Brücke Hammer Straße / DB-Strecke Dortmund/Dülmen BW 050068
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Beschlussvorlage
3680 Zeichen
V/0061/2023
V/0061/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Baubeschluss - Instandsetzung an der Brücke Hammer Straße / DB-Strecke Dortmund/Dülmen
BW 050068
Beratungsfolge
28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
15.03.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
Bei dem vorhandenen Brückenbauwerk werden die Außenkappen instandgesetzt.
II. Finanzielle Auswirkungen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 110.000 € ent-
stehen. Einnahmen werden nicht erwartet.
Aufgrund der aktuellen weltpolitischen Lage und ihrer Auswirkung auf den Weltmarkt sind weitere
Kostensteigerungen nicht auszuschließen und aktuell nicht vorhersehbar.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe
1201
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2023
110.000
Amt für Mobilität und Tiefbau
14.02.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Otte
Telefon: 492-6571
OtteRene@stadt-
muenster.de
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V/0061/2023
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.
Begründung:
1. Voraussetzungen
Das vorhandene Bauwerk wurde 1966 als Spannbetonhohlkastenbauwerk als Einfeldbrücke er-
richtet und hat eine Gesamtlänge von 32,05 m und eine Brückenbreite von 27,75 m. In jeder
Fahrtrichtung verlaufen zwei Fahrspuren, getrennt durch eine Mittelkappe.
Im November 2020 wurde eine Zustandsuntersuchung bzgl. der Betonierfuge zwischen den Au-
ßenkappen und dem beidseitigen Berührungsschutz durchgeführt. Diese beinhaltete verschiede-
ne Prüfungen wie das Ziehen von Bohrkernen, Potentialfeldmessungen zur Feststellung der Kor-
rosion der Bestandsbewehrung, Messung der Betondeckung und des Chloridgehalts.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Die Untersuchungen haben ergeben, dass di e Bewehrung im Fugenverlauf korrodiert ist, sowie
Chlorideinträge vorhanden sind.
Um die fortschreitende Korrosion zu unterbrechen, wird die Fuge 20 cm auf ganzer Länge von ca.
33 m bis zu einer Tiefe von 8 cm aufgestemmt, die vorhandene Bewehrungskorrosi on mittels
Strahlen entrostet und mit einer Korrosionsbeschichtung versehen. Die Öffnung wird mit einem
entsprechenden Betonersatzsystem wieder verschlossen.
Zudem erhält die Kappe auf ganzer Fläche ein Oberflächenschutzsystem, was gegen Eindringen
von Feuchtigkeit und Chloriden schützt.
Diese Maßnahme gilt für beide Kappenseiten an den Außenkanten des Bauwerks. Die Mittelkap-
pe ist nicht betroffen.
Die Baumaßnahme wird durch eine entsprechende Verkehrssicherung geschützt, sowie der Geh-
und Radverkehr durch diese geleitet.
Dadurch wird eine Fahrspur gesperrt.
3. Ausschreibung und Bau
Die Instandsetzung wird für den Zeitraum in den Sommerferien 2023 u nd die fußballfreie Zeit für
eine Dauer von ca. 4 Wochen angesetzt. Geplanter Ausführungszeitraum ist der 26.06. bis
22.07.2023.
Seit Ende Januar 2023 laufen die Vorbereitungen für die Ausschreibung.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse
Die Maßnahme ist nicht zuwendungsfähig.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Eine Baurechtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.
6. Liegenschaftliche Regelungen
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V/0061/2023
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.
I.V.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen
Übersichtslageplan
AVM_V_0061_2023_Brueckenbauwerk_BV_68_Hammer_Strasse_Deutsche_Bahn_Lageplan_Anlage_A4
218 Zeichen
Druckansicht Maßstab 1: 10000 Datum: 18.10.2022 Notizen: Hammer Str über DB © Stadt Münster H 5753 420 R 404 768 R 406 337 H 5755 621 0 50100 Meter %:+DPPHU6WUEHU '%6WUHFNH'RUWPXQG 'OPHQ
Anlage A
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Anlage A zur V/0061/2023 Kurzüberblick Es werden beide Außenkappen saniert. Entrostung der Bestandsbewehrung in der Betonierfuge zwischen Kappe und Berührungs- schutz. Neubeschichtung und Verschließen der Öffnung der Betonierfuge. Anschließend Oberflächenschutz auf der Kappe. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von siche- ren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet, die Korrosion bei der Bestandsbewehrung zu entfernen und neu zu be- schichten. Sowie durch das Oberflächenschutzsystem weiteres Eindringen von Feuchtigkeit und Chloriden zu unterbinden. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2023 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 110.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Inklusion, Klimaschutz)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hammer Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0061/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.01.2023
- Erstellt
- 23.01.2023 10:28