2019/0343
AG §78 SGBVIII - Neustrukturierung der Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt
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2019/0343
38998 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
04.11.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0343
Magistratsbeschluss-Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 362000
Kostenstelle: 051-004-1011 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3621-00 Sachkonto: 7128000
Betreff: AG §78 SGBVIII - Neustrukturierung der Kinder - und Jugendarbeit in Darmstadt
Vorlage vom: 31.10.2019
Beschlussvorschlag:
1. Der Umsetzungsplanung zur Neustrukturierung der Kinder - und Jugendarbeit zur
Herstellung der notwendigen und geeigneten Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit in
der Wissenschaftsstadt Darmstadt nach § 11 SGB VIII wird zugestimmt.
2. Die für die Umsetzung der Maßnahme notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel werden
unter der
Kostenstelle 051-004-1011
Sachkonto 7128000,
Kostenträger 3621-00
wie folgt zur Verfügung gestellt:
Ausbaustufe 1:
Haushalt 2019 – Aufplanung um 350.000 Euro
(bereits im Haushalt 2019 etatisiert)
Ausbaustufe 2:
Haushalt 2020 – Aufplanung um weitere 250.000 Euro
(bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020 angemeldet)
Anlagen: Anlage 1 - Fördervertrag
Anlage 2 - Förderungsbeschreibung
Anlage 3 - Verwendungsnachweis_bb
Anlage 4 - Prioritäten und Grundsätze zur Qualitätssicherung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.10.2019
1. Auftrag und Prozess der AG § 78 nach SGB VIII "Neustrukturierung der Kinder - und
Jugendarbeit"
Die vorliegende Magistratsvorlage knüpft an die Beschlusslage des Jugendhilfeausschusses
vom 31.10.2018 zur AG§78 – Ergebnisse des Prozesses Neustrukturierung – Bewertung und Votum
des Jugendhilfeausschusses an, welche die Methodik, die Qualitätsstandards sowie die
Umsetzungsplanung ausführlich vorstellte. Der Jugendhilfeausschuss empfahl in seiner
damaligen Sitzung die Umsetzung des vorgelegten Konzeptes.
Der Beschlussvorlage wurde darüber hinaus durch den Sozialausschuss (13.11.2018) sowie
durch die Stadtverordnetenversammlung (11.12.2018) zugestimmt.
2. Umsetzung der AG §78 – Finanzrahmen und Ressourcenverteilung
2.1. Budgetplanung der Planungsräume
Wie in der Beschlussvorlage vom 31.10.2018 ausführlich dargestellt, ist die Grundlage der
Ressourcenausstattung der Planungsräume die Verteilsystematik, welche auf der
Einwohnerzahl (6 bis 21-Jährige) sowie dem Sozialindex der Wissenschaftsstadt Darmstadt
basiert.
Grundannahme der Systematik ist, dass die zu verteilende Gesamtressource für die Kinder-
und Jugendarbeit sowohl die Personalkosten der kommunalen Beschäftigten als auch die
Zuschussbeträge an freie Träger sowie Budgetaufplanungen in den Jahren 2019 und 2020
(350.000 Euro bzw. 250.000 Euro) beinhaltet.
2.2. Budgetplanung stadtweiter Angebote
Die Qualitätsgrundsätze der Kinder- und Jugendarbeit definieren verschiedene Handlungsfelder
der Kinder- und Jugendarbeit, die durch stadtweite Angebote zu bearbeiten sind. Zentrales
Merkmal dieser Einrichtungen ist, dass sie mit ihrer Angebotsstruktur unabhängig ihres
Standortes ins gesamte Stadtgebiet wirken und zugleich für die Haupt- und Ehrenamtlichen als
Multiplikatoren für das jeweilige Schwerpunktthema fungieren. Gemeinsam mit dem
Jugendamt, Fachabteilung Kinder- und Jugendförderung, werden so der themenspezifische
Fachdiskurs und die Weiterentwicklung der Arbeit im jeweiligen Handlungsfeld vorangetrieben.
Die Ressourcenzuweisung für die stadtweite Infrastruktur stellt sich wie folgt dar und kann
detailliert und Träger bezogen unter TOP 7.1. Umsetzungsstufen nachvollzogen werden:
Ressourcenausstattung nach Rahmenkonzept und
Qualitätsstandards
(nach Umsetzung)
Themenfeld 2019 2020 (dynamisiert
mit 2,7%)
2021 (dynamisiert
mit 2,7%)
Abenteuer- und
Aktivspielplatz
Internationale
Jugendarbeit
Jugendkulturarbeit
Jugendverbandsarbeit
Medienbildung
Mobile Angebote,
Streetwork
gendersensible Kinder-
und Jugendarbeit
Sport, Bewegung und
Ernährung
724.589,00€
939.000,00 €
964.353,00 €
Ferienspiele Jugendpflegeetat Jugendpflegeetat Jugendpflegeetat
Jugendarbeit in Sportvereinen Jugendpflegeetat Jugendpflegeetat Jugendpflegeetat
Jugendberufshilfe (JBH) Haushalt JBH Haushalt JBH Haushalt JBH
Politische Bildung Haushalt
Jugendbildungs-
werk
Haushalt
Jugendbildungs-
werk
Haushalt
Jugendbildungs-
werk
3. Ressourcenausstattung in den Einrichtungen
3.1. Systematik zur Ermittlung der Fördersummen und der Ausgabenarten
Das Planungsraumbudget wird auf die Träger im Sozialraum verteilt. Hierbei wird
grundsätzlich an die bereits etablierten Angebote angeknüpft und jeder Planungsraum
individuell betrachtet.
Jeder Träger eines Sozialraumes erhält folglich eine feste, einrichtungsbezogene
Zuschusssumme, mit der sämtliche Ausgaben zu decken sind. Ausgehen d von diesem
Einrichtungsbudget können – unter Berücksichtigung der Qualitätsstandards – die damit
umsetzbare personelle Ausstattung und darauf basierend der Angebotsumfang einer
Einrichtung ermittelt werden.
In der Beschlussvorlage (inkl. Anlagen) vom 31.10.2018 wurden exemplarisch verschiedene
Einrichtungstypen aufgezeigt, um die Verfahrensweise zu illustrieren.
Beispielrechnung A: 155.00 € = 2,0 VZÄ
Personalkosten nach KGSt und Entgeltübersicht TVöD Stadt Darmstadt:
- 2,0 VZÄ; = 78 h/ Woche; = 3.088 h/ Jahr
- TVöD SuE 11b
- Honorarkraft = 10 Euro/h (ÜL)
8.000 €/Honorar p.a.
angebots- und
angebotsübergreifende Zeiten/
Wochenstunden
Arbeitszeiten für 2 VZÄ/
Wochenstunden
Arbeitszeiten Honorar/
Wochenstunden
Offenes Haus
22,5 45 5
Projektzeit 5 5 5
Mobiles Angebot /
Herausreichende Arbeit 5 5 5
Vorbereitungs-/
Nachbereitungszeit
Netzwerk-/
Gremienarbeit 23 23 5
78 20
Anzahl der
Vollzeitäquivalente (VZÄ)
zu je 39 Wochenstunden
und einer Jahresarbeitszeit
von je 1.584 Stunden
Zu verteilende
Arbeitszeitressource
Woche = x (VZÄ) * 39h
Berechnungsgrundlage
= Eingruppierung der
Mitarbeiter*in
Jugendeinrichtungen
angelehnt an den TVöD sowie
die entsprechenden
Arbeitsplatzkosten gemäß KGSt
68.200 Euro/ p.a
Angebotszeit pro Woche in
Stunden verteilt auf offene
Arbeit, Arbeit in Projekten und
Angebotszeit im Sozialraum
außerhalb der Einrichtung
= für Kinder und Jugendliche
nutzbare Angebotsstunden
pro Woche
Arbeitszeit aller hauptamtlichen Mitarbeiter*innen pro Woche, die
eingebracht wird, um die verschiedenen Angebote durchzuführen.
Gemäß Qualitätsstandards wird das offene Haus grundsätzlich in
Doppelbesetzung durchgeführt.
= Arbeitsstunden der hauptamtlichen Mitarbeiter*innen pro Woche, die
für die Angebotsausgestaltung zur Verfügung stehen
(es handelt sich um 2/3 der insg. verfügbaren und bezuschussten
Arbeitsstunden)
Die durch
Honorarkräfte
insg. eingebrachte
Arbeitszeit pro
Woche
Berechnungsgrundlage
= Mindestlohn (2019:
9,19 Euro; 2020: 9,35
Euro) zzgl. eines
Erhöhungssatzes.
Der tatsächliche
Honorarsatz wird von
jedem Träger
individuell festgelegt.
Der Honorarzuschuss
für den Einrichtungstyp
beträgt maximal
8.000,00 €
Berechnung der Ressourcenausstattung (VZÄ)
Anzahl VZÄ = (Finanzressource aus Verteilsystematik pro
Planungsraum – 12 % Overheadkosten) ÷ 68.200 €
Die zugewiesene Fördersumme bildet also den Verfügungsrahmen für die Träger und
Einrichtungen zur Umsetzung von Angeboten gemäß dem Rahmenkonzept und den
Qualitätsgrundsätzen der Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt.
Die konkrete Ausgestaltung (u.a. die tatsächliche Höhe der Vollzeitäquivalente und
Angebotsstunden) wird in individuellen Trägergesprächen zwischen dem öffentlichen und den
freien Trägern ausgehandelt und in der Förderungsbeschreibung festgeschrieben. Diese kann
individuell jährlich oder spätestens alle drei Jahre angepasst werden.
Des Weiteren ist die Bereitstellung jeweils eigener Etats für Honorarkräfte, Fortbildung sowie
für sogenannte Spezialangebote wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung in der Kinder-
und Jugendarbeit in Darmstadt.
Abhängig vom Einrichtungstyp variiert die Höhe der Honorarmittel, die einer Einrichtung
zugewiesen sind. Die Honorarmittel werden mittels Antrag beim Jugendamt, Abteilung Kinder-
und Jugendförderung, abgerufen. Die Träger können im Rahmen der zugewiesenen
Honorarmittel ihren individuellen Honorarsatz verausgaben. Die im Beispiel angeführte
Berechnungsgröße von 10,- Euro/Übungsleitungsstunde dient lediglich als Rechengröße.
Durch die Umsetzung der Infrastruktur in zwei Ausbaustufen spiegelt sich in der Planung des
Etats die Spezialangebote wieder. Mit der fortschreitenden Umstellung der Verträge ist mit
einem größeren Abruf der Mittel zu rechnen.
Die Strukturveränderungen zu Beginn des Haushaltsjahres 2019/2020 werden einen erhöhten
Fortbildungsbedarf mit sich bringen. Daher ist der Mittelbedarf im Haushaltsjahr 2019
proportional höher als in den folgenden Haushaltsjahren.
Etat zur Qualitätssicherung
Themenfeld 2019 2020 2021
Honorarkosten (Basis) 0,00 € 152.000,00 € 170.200,00 €
Fortbildungen ( Stadtweit) 67.355,00 € 45.000,00 € 25.000,00 €
Spezialangebote (Basis) 210.000,00 € 211.050.00 € 213.378,55 €
4. Vertragliche Grundlage
Mit Umsetzung der Neustrukturierung erhalten alle Träger einen Fördervertrag mit einer
Laufzeit von drei Jahren, um Planungssicherheit für beide Vertragsseiten herzustellen. Der
Fördervertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer Seite
gekündigt wurde. Laufende Altverträge werden mit Abschluss der neuen Verträge aufgehoben.
Die zu erbringende Leistung ist in der Förderbeschreibung festgeschrieben. Diese wird alle
drei Jahre für weitere drei Jahre neu festgeschrieben. Grundlage ist das unter Punkt 3 und 4
beschriebene Datenmodell zur Infrastruktur- und Angebotsentwicklung.
Die erbrachte Leistung der Träger wird jährlich in einem standardisierten
Verwendungsnachweis beschrieben. Der Verwendungsnachweis ist das Pendant zur
Leistungsbeschreibung. Das Berichtswesen entspricht den Steuerungserfordernissen.
Die Träger und die zuständige Fachabteilung Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes
verpflichten sich zu einem jährlichen Qualitätsdialog zur erbrachten Leistung.
- 7 -
5. Umsetzungsplanung
5.1. Umsetzungsstufen 2019 bis 2021
Die zeitliche Umsetzung sieht wie folgt aus und ist an die aktuellen Vertragslaufzeiten
gebunden:
N= Neuvertrag im Rahmen AG §78
X= Vertragsende
Planungsraum Einrichtungen
der Kinder- und Jugendhilfe 2019 2020 2021
Arheilgen Kinder- und Jugendhaus Messeler N
Arheilgen Jugendhaus HEAG-Häuschen N
Arheilgen Auferstehungsgemeinde Arheilgen x
Eberstadt Kinderhaus Paradies N
Eberstadt Kinder- und Jugendhaus Zigarrnkist N
Eberstadt GoIn N
Kranichstein Jugendcafé CHILLMO N
Kranichstein Jugendclub Kranichstein N
Kranichstein VIPeers Cliquenprojekt N
Kranichstein Kinder- und Jugendhaus im Oek. Zentrum N
Nord-Ost Kinderhaus im Johannesviertel N
Nord-Ost Kinder- und Jugendzentrum Pankratiusstraße N
Nord-Ost Mädchentreff N
Nord-Ost Hausaufgabenhilfe Mädchentreff N
Nord-Ost Baashalle N
Nord-Ost Max-Rieger-Heim x
Nord-Ost Baas-Halle, "Essen und Sport"- x
Ost Aufbau Kinder- und Jugendarbeit-Ost N
Stadtmitte Kinder- und Jugendhaus Huette N
West Aufbau Jugendarbeit (Haus) Verlegerviertel N
West Kinder- und Jugendhaus Matthäusgemeinde N
Wixhausen Kinder- und Jugendhaus Penthaus WX N
Stadtweit Kinder- und Jugendfarm Darmstadt N
Stadtweit Das Rotzfreche Spielmobil N
Stadtweit Jugendring Darmstadt N
Stadtweit Jugendkulturzentrum Oetinger Villa e.V. N
Stadtweit Skate- und BMX-Verein N
Stadtweit Spielmobil/Kinderstadt N
Stadtweit Ring politischer Jugend N
Stadtweit GoIn Two N
Stadtweit Sportprojekt Shark's Gym N
Stadtweit Mobile ehrenamtliche Jugendarbeit Eberstadt N
Stadtweit Mädchenwerkstatt N
Stadtweit Aktivspielplatz Herrngarten N
Stadtweit Mediendiplom N
Stadtweit Albert Schweitzer Haus -KUBUS N
Stadtweit Ort der Phantasie Ubuntu N
Stadtweit Hütte (kultur) N
Stadtweit Queeres Zentrum N
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Folgende Angebote werden im Rahmen der Neustrukturierung in bedarfsgerechte Angebote
umgewandelt oder verändern sich bedarfsgerecht:
Planungsraum Einrichtungen
der Kinder- und Jugendhilfe Ab 2020
Arheilgen Ev. Dekanat/
Auferstehungsgemeinde Arheilgen
Die Zuschüsse bleiben bei dem Träger
Ev. Dekanat und werden ab 2020
für den Aufbau der Kinder- und
Jugendarbeit in Darmstadt Ost verwendet.
Angebote der Auferstehungsgemeinde
wurden durch den Träger nicht mehr
durchgeführt
Arheilgen komm. Kinder- und Jugendhäuser
Heag Häuschen und Messelerstr.
Im Planungsraum leben zurzeit 12 % aller
Kinder und Jugendlichen. Nach
Verteilschlüssel AG 78 gehen in den
Planungsraum nicht mehr 11% der
Ressourcen, sondern 9% der Ressourcen.
Ab 2020 geht 1 VZÄ in Arheilgen in den
Ruhestand. O,5 VZÄ bleiben in Arheilgen
und 0,5 VZÄ werden in den Planungsraum
Bessungen verlagert.
Nord-Ost Ev. Dekanat/
Max-Rieger-Heim
Die Zuschüsse bleiben bei dem Träger
Ev. Dekanat und werden ab 2020
für den Aufbau der Kinder- und
Jugendarbeit in Darmstadt Ost verwendet.
Nord-Ost Ev.Dekanat/
Baas-Halle, "Essen und Sport"-
Die Zuschüsse bleiben bei dem Träger
Ev. Dekanat und werden ab 2019
für die Umsetzung der Jugendkulturarbeit
im Kinder- und Jugendhaus Huette
verwendet.
Nord-Ost SKA/ Mädchentreff
Der Mädchentreff bleibt erhalten und
zieht in das neue Kinder- und Jugendhaus
"Ju*Ma" in der Pankratiusstraße mit ein.
Das Ju*Ma erhält somit den Schwerpunkt
Mädchenarbeit.
Kranichstein Internationaler Bund/
Jugendcafe Chillmo
In Kranichstein leben 18 % aller Kinder-
und Jugendlichen, bisher gingen nur 10 %
der Ressourcen in den Planungsraum. Um
den Bedarf der Angebote für Jugendliche
ab 14 Jahren zu decken, erhält das
Jugendcafé Chillmo 26,5 % mehr an
Ressource.
Kranichstein Ökumenisches Kinder- und
Jugendhaus
In Kranichstein leben 18 % aller Kinder-
und Jugendlichen, bisher gingen nur 10%
der Ressourcen in den Planungsraum. Um
den Bedarf der Angebote für Kinder bis 14
Jahren zu decken, erhält das
ökumenische Kinder- und Jugendhaus
53 % mehr an Ressource.
Wixhausen Spielmobil, Penthaus WX
In Wixhausen leben 4 % aller Kinder- und
Jugendlichen, das Penthaus WX ist das
einzige Angebot im Planungsraum. Zur
Umsetzung des Standards 1,5 VZÄ als
Mindeststandard in Einrichtungen, erhält
der Träger 6 % mehr an Ressource.
Stadtweites ev. Dekanat, Jugendhaus huette Das Kulturangebot für Bands im
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Angebot Jugendhaus huette* wird seit 2012 nicht
mehr angeboten. Der Bedarf an
Jugendkulturarbeit in diesem Bereich ist
nach wie vor vorhanden. Um den Bedarf
zu decken, wird dieses Angebot wieder
aufgebaut.
Stadtweites
Angebot GoIn two
Der Standort soll wiederbelebt werden
und wird zu einem bedarfsgerechten
Angebot im Handlungsfeld "Sport-
Bewegung-Ernährung" im Außen- und
Innenbereich umfunktioniert. Zudem soll
im Außenbereich ein selbstverwalteter
Treffpunkt für Jugendliche entstehen. Das
Angebot wird durch den Träger Netzwerk
Rope e.V. umgesetzt
5.2. Trägerwechsel im Rahmen des Umsetzungsprozesses
Aufgrund der Neuausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit sind folgende Trägerwechsel
vorgesehen:
1. Sportprojekt Sharks Gym
Seit 2001 existiert das Sharks Gym in seiner heutigen Form als Sport- und
Gewaltpräventionsprojekt in Kranichstein in kommunaler Trägerschaft. Die Fachverantwortung
liegt seit der Eröffnung im Jugendamt bei der Abteilung Kinder- und Jugendförderung. Die
Liegenschaft in der Siemensstraße 2 wurde 2006 durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt
erworben und 2012 aufwendig saniert.
Das Sharks Gym soll als Sport- und Gewaltpräventionsprojekt weiterhin ein fester Bestandteil
der Angebotsstruktur der Kinder- und Jugendarbeit am Standort Siemensstraße bleiben.
Zugleich soll das Sharks Gym im Rahmen der Neustrukturierung zu einem stadtweiten Angebot
ausgebaut werden. Instrumente, dies zu erreichen, sind beispielsweise die Ausweitung der
Kooperation mit Schulen und die Teilnahme an städtischen Veranstaltungen (z. B. Sport- und
Spielfest).
Der Wechsel aus kommunaler Trägerschaft in freie Trägerschaft des Netzwerks ROPE e. V. und
ein damit verbundener „Neustart“ bietet die Chance, das Sharks Gym außerhalb Kranichsteins
bekannt zu machen und so ein stadtweites Angebot im Bereich Sport, Bewegung und
Ernährung erfolgreich zu installieren. Der Träger hat in der Vergangenheit gezeigt, dass er in
der Lage ist, Projekte im Stadtgebiet erfolgreich und wirkungsvoll durchzuführen.
Netzwerk ROPE e. V. ist als Träger des „JugendKlub Kranichstein“ im Sozialraum, sowohl in
der Trägerlandschaft als auch bei der Zielgruppe, bekannt und etabliert.
Die Verzahnung von Sport und Bewegung mit pädagogischer Arbeit und Förderung der
Jugendlichen ist eines der Markenzeichen des Trägers. Netzwerk ROPE e. V. verfügt über die
Erfahrung, Sportangebote sowohl in offenen Strukturen als auch mit Gruppen durchzuführen.
Der Träger arbeitet seit Jahren aktiv in den Gremien des Stadtteils mit und übernimmt
Verantwortung, jüngst durch die Ausrichtung der Sportwiese auf dem Gelände des „alten
Schleppers“. Er verfügt über eine stabile Mitarbeiter*innenstruktur, welche die notwendige
Fachexpertise für die Bereiche Sport, Bewegung und Ernährung mitbringt. In der
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Vergangenheit wurden bereits erfolgreiche Kampfsport-AGs von Netzwerk ROPE e. V. an
Schulen durchgeführt.
Durch die inhaltliche Nähe ist der Träger den Trainer*innen des Sharks Gym bereits bekannt
und umgekehrt. Durch den Trägerwechsel des Sharks Gym ist aus Sicht der Fachverwaltung
eine erfolgreiche Weiterentwicklung des Projektes gewährleistet.
Personal:
Kommunales Personal ist von dem Trägerwechsel nicht betroffen, da das Sportprojekt mit
nebenamtlichen Sporttrainern umgesetzt wird.
2. Kinderhaus Paradies
Die Umsetzung erfolgt, wie in der Beschlussvorlage des Jugendhilfeausschusses vom
31.10.2018 zur AG§78 – Ergebnisse des Prozesses Neustrukturierung – Bewertung und Votum des
Jugendhilfeausschusses vorgestellt. Der Jugendhilfeausschuss empfahl in seiner damaligen
Sitzung, die Umsetzung der vorgelegten Umstrukturierung.
Der Beschlussvorlage wurde darüber hinaus durch den Sozialausschuss (13.11.2018) sowie
durch die Stadtverordnetenversammlung (11.12.2018) zugestimmt.
3. Interessensgemeinschaft Arheilger Jugendhäuser (IG)
Laut. Stavo-Beschluss vom 12.05.1978 sollte das Heag-Häuschen nur übergangsweise von der
IG genutzt werden, bis es dann vom Verein "Darmstädter Jugendhaus e. V." betrieben wird.
Dazu ist es bis heute nicht gekommen und die IG hat den Betrieb 40 Jahre lang weiter geführt.
Die rechtliche Grundlage des Betriebs durch die IG ist nicht gegeben.
Mit der IG wurde 2018 besprochen, dass der Betrieb des Heag-Häuschens in das Jugendamt,
Abteilung Kinder- und Jugendförderung, überführt wird.
Personal:
Das Personal ist davon nicht betroffen, da dieses seit Betriebsbeginn kommunales Personal
des Jugendamtes war und weiterhin bleibt.
Immobilie:
Die Immobilie ist davon nicht betroffen, da dies eine kommunale Immobilie ist.
Betriebskosten:
Der Betriebskostenzuschuss der IG würde von der Kostenstelle 051-004-1011 (nicht städt.
Kinder- und Jugendhäuser) auf die Kostenstelle 051-004-1010 (kommunale Kinder- und
Jugendhäuser) übertragen.
4. GoIn two- SportKlub Eberstadt
Der Standort soll wiederbelebt werden und wird zu einem bedarfsgerechten Angebot im
Handlungsfeld "Sport-Bewegung-Ernährung" im Außen- und Innenbereich umfunktioniert.
Damit wird das oben genannte Handlungsfeld in Kranichstein, Darmstadt Nord-Ost und
Eberstadt als "Angebots-Achse" durch Darmstadt durchgeführt. Zudem soll im Außenbereich
ein selbstverwalteter Treffpunkt für Jugendliche entstehen.
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Das Angebot wird durch den Träger Netzwerk Rope e.V. umgesetzt. Der Träger setzt bereits
das stadtweite Handlungsfeld in Kranichstein um und verfügt daher über ausreichende
Fachexpertise. Beide Projekte werden in Kooperation mit dem Jugendzentrum GoIn
durchgeführt, diese können in Absprache die Räume des GoIn two für Projekte weiterhin
nutzen.
Das GoIn two bzw. der SportKlub Eberstadt soll als eine Einrichtung des Stadtteils Eberstadt
für alle Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsene aus dem Sozialraum und darüber hinaus
für die Gesamtstadt profiliert werden. Dazu sollen neben Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
wie der Herausgabe eines regelmäßigen Programmflyers, von Plakaten und einer Webpräsenz
gerade auch die bereits bestehenden und neu zu knüpfenden Kooperations- und
Netzwerkkontakte dienen.
Kontinuierlich soll evaluiert werden, welche einzelnen Angebote aus dem laufenden SportKlub-
Programm (weiterhin) geeignet erscheinen, die übergeordneten Ziele von Gewaltprävention,
Gesundheitsförderung, Integration & Inklusion sowie Anschlussfähigkeit an andere
(pädagogisch orientierte) Projekte, Maßnahmen und Strukturen im Stadtteil Eberstadt und
darüber hinaus zu erreichen, und welche entsprechend angepasst werden müssen. Über den
Kampfsport (wie Boxen, Kickboxen, Jiu-Jitsu, Ringen) hinaus sollte das GoIn two bzw. sollte
der SportKlub Eberstadt auch mit anderen Sportarten und Bewegungsformen wie zum Beispiel
Joga, Stretching, allgemeines Ausdauertraining, Tanz und Meditation in Verbindung gebracht
werden.
Vom entstehenden SportKlub Eberstadt ausgehend sollen v.a. mobile Sportangebote im
Quartier durch Honorarkräfte (am besten junge Erwachsene aus dem Quartier mit „street
credibility“) gemacht werden, z.B. Fußball, Streetball, Ultimate Frisbee und weitere Sportarten.
Die Honorarkräfte sollen auch im SportKlub Eberstadt – indoor – Angebote anbieten; im besten
Falle ziehen sie mit ihren „outdoor“-Angeboten die Jugendlichen dorthin und schaffen so eine
Anbindung der Jugendlichen an die feste Einrichtung.
Personal:
Das kommunale Personal ist davon nicht betroffen, da das Personal des Jugendzentrums GoIn
die Räume des GoIn two für einzelne Projekte mitbenutzt hatten. Das Personal bleibt weiterhin
im GoIn beschäftigt.
Immobilie:
Renovierungen sind notwendig und werden mit gesondertem Magistratsbeschluss beantragt.
Betriebskosten:
Der Betriebskostenzuschuss ist im Rahmen der AG 78 im Haushalt berücksichtigt.
Folgende neue Angebote sollen umgesetzt werden:
West
Im Planungsraum West leben zurzeit 12 % aller Kinder- und Jugendlichen und es fließen 6 %
der Gesamtressourcen in den Planungsraum.
Das Verlegerviertel kann durch seine Lage nicht von dem Angebote in West (Kinder- und
Jugendhaus Matthäusgemeinde in der Heimstättensiedlung) profitieren. Ein Zuwachs von
Familien mit Kindern ist zu erwarten. Im Verlegerviertel soll daher zur Zielgruppenerreichung
ein eigenes Angebot für Kinder- und Jugendliche entstehen. Das Kinder- und Jugendhaus
- 12 -
Matthäusgemeinde soll beauftragt werden, sein Angebot in das Verlagsviertel vorerst in Form
herausreichender Arbeit zu erweitern.
Bessungen
In Bessungen leben 9 % aller Kinder und Jugendliche und es fließt zurzeit keine Ressource in
den Planungsraum. Mit Zuwachs der Lincoln Siedlung und Ausbau der Ludwigshöhsiedlung
werden laut Prognose mittel- bis langfristig rund 600 - 700 Kinder- und Jugendliche erwartet.
Mit dem Ausbau jeweils einer Einrichtung in der Lincoln-Siedlung und dem Ludwigshöhviertel
wird Kinder- und Jugendarbeit dort zukünftig verortet sein.
Ost
In Darmstadt Ost leben zurzeit 8 % aller Kinder- und Jugendlichen in Darmstadt und es fließt
zurzeit keine Ressource in den Planungsraum. Bisher gibt es hier kein Angebot für Kinder- und
Jugendliche. Das evangelische Dekanat soll beauftragt werden, hier Angebote für die
Zielgruppe zu schaffen.
Stadtweites Angebot
Um dem Bedarf an mobilen Angeboten für Kinder unter 14 Jahren gerecht zu werden, wird das
mobile Angebot „Orte der Phantasie“ des Trägers Ubuntu e. V. mit Ressourcen in Höhe von
25.000,00 € aus dem Budget stadtweite Angebote bezuschusst.
Stadtweites Angebot
Um dem hohen Bedarf an Beratung für Eltern und Jugendliche im Bereich der Arbeit mit
LSBTIQ Menschen gerecht zu werden, werden dem Träger vielbunt e. V. zusätzliche
Ressourcen aus den stadtweiten Angeboten zur Verfügung gestellt.
Stadtweites Angebot
Das bereits in Kranichstein erfolgreich umgesetzte ehrenamtliche Projekt der „V.I.Peers“ soll
auch in Eberstadt umgesetzt werden, um den Bedarf nach mobiler Arbeit vor Ort mit
innovativen Ansätzen gerecht zu werden.
Stadtweites Angebot
In der Baashalle wird ein stadtweites Angebot Sport, Bewegung, Ernährung etabliert. Der
Standort soll insbesondere den Innenstadtbereich bedienen. Das Einrichtungskonzept knüpft
an der bisherigen Nutzung des Baashalle an und entwickelt diese dezidiert weiter.
Rückgabe des Max-Rieger-Heims
Das Max-Rieger-Heim wird als Standort der Kinder- und Jugendarbeit ab dem Jahr 2020
aufgegeben und an die Kirchengemeinde zurückgegeben. Die Kirchengemeinde Martin-Luther-
Gemeinde prüft alternative Nutzungsmöglichkeiten bzw. Standortoptionen. Die bis dato im
Max-Rieger-Heim verortete Personalressource wird für den Aufbau der Kinder- und
Jugendarbeit in Darmstadt-Ost genutzt.
Trägergespräche
Mit allen Trägern wurden erste Gespräche im Oktober 2018 geführt. Abhängig individueller
weiterer Abstimmungsbedarfe wurden im Zeitraum 2018 bis dato weitere Einzelgespräche mit
einzelnen Trägern geführt. Im August 2019 wurde in Vorbereitung der vorliegenden
Magistratsvorlage mit allen Trägern gesprochen und die hierin beschriebene Umsetzung
thematisiert und abgestimmt.
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Gremien
Die Träger wurden in folgenden Gremien über die Umsetzung informiert:
Steuergruppe AG§78
Plenum AG§78
Sozialraum AGs in allen 10 Planungsräumen vom 15.10 - 19.10.2018
Leitungsplenum AG§78 am 18.10.2019
Fachausschuss Jugendhilfeplanung und Fachausschuss Kinder- und Jugendarbeit am
30.10.2018
Jugendhilfeausschuss 31.10.2018
Jugendhilfeausschuss am 13.3.2019
individuelle Trägergespräche mit jedem Träger zwischen August und Oktober 2019
8. Haushaltsabwicklung/Mittelbedarf
8.1. Darstellung auf Produktebene
Alle regelfinanzierten Angebote der Kinder- und Jugendarbeit werden im Produkt 362000
abgebildet. Es handelt sich um alle Basis- und stadtweiten Angebote, die mit einem
Fördervertrag hinterlegt sind. Hierunter fallen zudem, da sie Teil der Qualitätssicherung sind,
die Etats Spezialangebote, Fort- und Ausbildung sowie Honorar. Die finanzielle Abwicklung
erfolgt über die Kostenstelle 051-004-1011. In der Darstellung des Haushalts sind
ausschließlich die freien Träger abgebildet, nicht die Einrichtungen in kommunaler
Trägerschaft.
8.2. Mittelbedarfe 2019 bis 2021
Die Neuausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit gemäß der vorgestellten Infrastruktur- und
Angebotsplanung wird aufgrund der unterschiedlichen Vertragsbindungen sukzessive
umgesetzt. Die vollständige Umsetzung wird im Jahr 2021 erreicht sein. Die jährlichen
Mittelbedarfe sind im Folgenden differenziert für die Jahre 2019 – 2021 dargestellt.
Gesamtkosten der Ein-/Ausgaben
2019 2020 2021
Haushaltsansatz 2.966.844,20 € 3.300.950,00 € 3.385.647,15 €
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Gesamtkosten Basisangebot
2019 2020 2021
Haushaltsansatz
1.964.900,20 €
1.953.900,00 €
2.012.715,60 €
Gesamtkosten des stadtweiten Angebots
2019 2020 2021
Haushaltsansatz
724.589,00 €
939.000,00 €
964.353,00 €
Etat für Qualitätssicherung
2019 2020 2021
Honorarkosten
(Basis) 0,00 € 152.000,00 € 170.200,00 €
Fortbildungen
(Stadtweit) 67.355,00 € 45.000,00 € 25.000,00 €
Spezialangebote
1(Basis)
210.000,00 €
211.050,00 €
213.378,55 €
1 Die sog. Schwerpunktangebote (S. 17) sind hierin inkludiert.
- 15 -
Gesamtkosten Basisangebot nach Planungsräumen und Einrichtungen
Planungs-
raum Träger/Einrichtung 2019 2020 2021
Arheilgen
AGETOJA ALT Ev.-Lutherische
Auferstehungsgemeinde Arheilgen 17.110,20 0,00 0,00
Erläuterung:
Das Angebot wird seit Jahren durch den Träger nicht mehr durchgeführt.
Der Zuschuss von 2019 bleibt auch ab 2020 beim Träger ev. Dekanat und findet sich ab 2020 im Planungsraum Ost zum
Aufbau Kinder- und Jugendarbeit wieder.
Bessungen Jugendhaus Lincoln 0,00 0,00 0,00
Bessungen Jugendhaus Ludwigshöhviertel 0,00 0,00 0,00
Erläuterung:
Die Angebote in der Lincoln Siedlung und im Ludwigshöhviertel werden erst nach Fertigstellung der Bebauung umgesetzt,
frühestens ab 2022.
Eberstadt Kinderhaus Paradies 28.706,00 0,00 0,00
Erläuterung:
Der Zuschuss wird aufgrund des Trägerwechsels hin zu einem Träger ab 2020 nicht benötigt. Der Betrag fließt in das zu
verteilende Gesamtbudget AG§78.
Eberstadt
Internationaler Bund
-Kinderhaus Paradies- 227.746,00 271.250,00 278.573,75
Eberstadt Ev. Dekanat -Kinderhaus Paradies- 36.662,00 0,00 0,00
Erläuterung:
Die Einrichtung wird durch den Träger IB betrieben, das ev. Dekanat erhält als Projektkostenzuschuss aus Haushaltsmitteln des
Jugendamtes ab 2020 insg. 30.000€ für interkulturelle Arbeit (vgl. S chwerpunktangebote, S. 17).
Eberstadt
HEMO-Jugend Eberstadt e.V.
-Zigarrnkist- 155.425,00 155.000,00 159.185,00
Kranichstein
Internationaler Bund
-Jugendcafé CHILLMO- 214.690,00 271.705,00 279.041,04
Kranichstein
Netzwerk Rope e.V.
-Jugendclub Kranichstein- 152.805,00 156.931,00 116.250,00
Kranichstein
Netzwerk Rope e.V.
-VIPeers Cliquenprojekt- 26.834,00 27.559,00 0,00
Erläuterung:
In Abstimmung mit beiden Trägern wird das Angebot ab 2021 nicht mehr durch den Träger Netzwerk Rope e.V. sondern von
dem ev. Dekanat - Jugendhaus im Oek. Zentrum mit V.I.Peers (Kranichstein) durchgeführt. Der Zuschuss ist in den Zuschuss
Jugendhaus im Oek. Zentrum mit V.I.Peers ab 2021 integriert.
Kranichstein
Jugendhaus im Oek. Zentrum mit V.I.Peers
ab 2021 73.325,00 75.305,00 155.000,00
Nord-Ost
Kinder- und Jugendarbeit e.V.
-Kinderhaus im Johannesviertel- 16.980,00 17.450,00 17.921,15
Nord-Ost
ev. Dekanat
"Essen und Sport"- 22.546,00 0,00 0,00
Erläuterung:
Der Zuschuss bleibt dem Träger Ev. Dekanat und wird ab 2019 f ür die Umsetzung der stadtweiten Jugendkulturarbeit im
Kinder- und Jugendhaus Huette verwendet, siehe stadtweites Angebot
Nord-Ost SKA, Hausaufgabenhilfe Mädchentreff 5.496,00 0,00 0,00
Erläuterung:
Der Zuschuss bleibt dem Träger erhalten und fließt ab dem Jahr 2020 in den Gesamtzuschuss Jugendzentrum Pankratiusstraße
ein.
Nord-Ost SKA, Jugendzentrum Pankratiusstraße "Ju*Ma" 180.358,00 267.400,00 274.619,80
Nord-Ost SKA, Internationaler Mädchentreff 74.421,00 0,00 0,00
Erläuterung:
Das Angebot bleibt bestehen und findet ab 2020 in den neuen Räumen des Kinder - und Jugendhaus Ju*Ma als Schwerpunkt
statt, der Zuschuss ist haushalterisch im Jugendzentrum Ju*Ma (Nord -Ost) ab 2020 abgebildet.
- 16 -
Nord-Ost
ev. Dekanat
Baashalle 85.532,00 0,00 0,00
Erläuterung:
Das Angebot bleibt beim Träger ev. Dekanat bestehen und ist haushalterisch in dem stadtweiten Angebote "Baas -Halle"
abgebildet
Nord-Ost
ev. Dekanat
Max-Rieger-Heim 105.804,00 0,00 0,00
Erläuterung:
Die Zuschüsse bleiben bei dem Träger
Ev. Dekanat und werden ab 2020
für den Aufbau der Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt Ost verwendet
Nord-West SKA, Kinder-und Jugendhaus Waldkolonie 127.450,00 116.250,00 119.388,75
Nord-West
ev. Dekanat/Ev. Paul-Gerhard-Gemeinde
Waldkolonie 5.625,00 0,00 0,00
Erläuterung:
Der Zuschuss bleibt beim Träger ev. Dekanat und wird zum Aufbau der Kinder - und Jugendarbeit Ost verwendet, Angebote der
Kinder- und Jugendarbeit in der Waldkolonie werden durch den Träger SKA am Standort der Käthe Kollwitz Schule weiterhin
durchgeführt.
Ost Kinder- und Jugendhaus - Ost 0,00 116.250,00 119.388,75
Stadtmitte
Ev, Dekanat
Huette 103.269,00 193.750,00 198.981,25
West Jugendhaus Verlegerviertel 0,00 77.500,00 79.592,50
West
Evangelische Regionalverwaltung
-Matthäusgemeinde- 164.533,00 155.000,00 159.185,00
Wixhausen
Das Rotzfreches Spielmobil
-penthaus wx- 49.583,00 52.550,00 55.588,85,
Erläuterung:
Die genannten Beträge sind im Budget AG§78 abgebildet. Die tatsächlichen Zuschüsse an den Träger liegen höher. Sie
beinhalten die genannten Jahressummen 2019 -2021 zzgl. jeweils 60.000 Euro. Es handelt sich hierbei um Mittel der
Fluglärmsicherung, die zweckgebunden in die Sicherung der sozialen Infrastruktur fließen müssen. Die tatsächliche
Zuschusshöhe des Trägers betragen somit in 2019: 109.583,00 Euro, in 2020: 112.550.00 Euro und in 2021: 115.588.85
Euro.
Zusatz AG TOJA (einmaliger Zuschuss) 90.000,00 0,00 0,00
Stadtweite Angebote
Planungs-
raum
Träger
2019
2020
2021
Stadtweit Kinder- und Jugendfarm Darmstadt e.V 61.585,00 63.250,00 64.957,75
Stadtweit
Das Rotzfreche Spielmobil
-Spielmobil- 66.366,00 89.550,00 91.967,85
Stadtweit
Jugendring Darmstadt e.V.
-Jugendring- 62.540,00 64.250,00 65.984,75
Stadtweit
Jugendkulturzentrum Oetinger Villa e.V.
-Oetinger Villa- 32.611,00 33.500,00 34.404,50
Stadtweit
1. DA Skate- und BMX-Verein e.V.
Skateboardanlage 6.330,00 6.500,00 6.675,50
Stadtweit SJD Die Falken, Spielmobil/Kinderstadt 20.826,00 0,00 0,00
Erläuterung:
Der Zuschuss wird nicht abgeplant, die Kinderstadt wird weiterhin in gleicher Höhe finanziert, der Zuschuss wird haushalteris ch
ab 2020 im stadtweites Angebot des Spielmobil abgebildet
- 17 -
Stadtweit
Ring politischer Jugend, div. Maßnahmen
zur pol. Bildung 5.129,00 5.270,00 5.412,29
Stadtweit GoIn Two 0,00 60.000,00 61.620,00
Stadtweit Sportprojekt Shark's Gym// 60.000,00 61.620,00 63.283,74
Stadtweit
Mobile ehrenamtliche Jugendarbeit
Eberstadt 0,00 20.000,00 20.540,00
Stadtweit SKA, Mädchenwerkstatt 85.596,00 87.910,00 90.283,57
Stadtweit
Baashalle
(Neu Stadtweit) 0,00 60.000,00 61.620,00
Erläuterung:
Der Träger erhält als Zuschuss für den Bereich Sport -Bewegung-Ernährung aus dem Haushalt AG 78 insg. 60.000,00€/p.a..
Stadtweit
Freundschaftsmobil
(Das Rotzfreche Spielmobil e.V.) 51.945,00 53.350,00 54.790,45
Stadtweit Mediendiplom 35.000,00 35.000,00 35.945,00
Stadtweit
Ferienfreizeiten in- und Ausland
(KUBUS) 128.500,00 128.500,00 131.969,50
Stadtweit Ubuntu 0,00 25.000,00 25.675,00
Stadtweit Hütte (Kultur) 0,00 34.200,00 35.123,40
Stadtweit Queeres Zentrum (Vielbunt e.V.) 108.161,00 111.100,00 114.099,70
Schwerpunktangebote
Planungs
-
raum
Träger
2019
2020
2021
Eberstadt Ev. Dekanat 0,00 30.000,00 30.000,00
Erläuterung:
Das ev. Dekanat erhält als Projektkostenzuschuss aus Haushaltsmitteln des Jugendamtes ab 2020 insg. 30.000€/p.a. für
interkulturelle Arbeit. Das Projekt wird i.S. einer Kooperation an das Kinderhaus Paradies angedockt.
Stadtweit
Baashalle
(Neu Stadtweit) 0,00 30.000,00 30.000,00
Erläuterung:
Der Träger erhält für die Entwicklung inklusiver Angebote im Kontext Sport-Bewegung-Ernährung 30.000,00€/ p.a..
- 18 -
Ausbaustufe I/2019 (350.000,00 €) + Ausbaustufe II/2020 (250.000,00 €)
Neuverteilung 2019 (Ausbaustufe I)
2019
Haushaltsansatz 2.966.844,20 €
Mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln im Jahr 2019 werden folgende Angebote
zusätzlich bereitgestellt:
Ausbau Queeres Zentrum (Erweiterung des Beratungsbedarfs Eltern und Jugendlicher), Sharks
Gym (Trägerwechsel), Qualitätssicherung (Fortbildung und Spezialangebote)
Neuverteilung 2020 (Ausbaustufe II)
2020
Haushaltsansatz 3.300.950,00 €
Mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln im Jahr 2020 werden folgende Angebote
zusätzlich bereitgestellt:
Jugendhaus Hütte (Aufbau Jugendkulturarbeit als stadtweites Angebot, Aufbau
herausreichende Arbeit in Stadtmitte, Umsetzung Haushaltsantrag des Ev. Dekanats),
Aufbau der Kinder- und Jugendarbeit in Verlegerviertel, Lincoln Siedlung und Darmstadt Ost.
Absicherung der Eltern- und Stadtteilarbeit in Eberstadt durch das Kinderhaus Paradies.
Umsetzung des stadtweiten Angebots im Handlungsfeld Sport und Bewegung am Standort
GoInTwo in Eberstadt. Ausstattung des Kinder- und Jugendhauses Pankratiusstraße gemäß
Qualitätsstandards, Ausbau der Kinder- und Jugendarbeit in Kranichstein nach Verteilschlüssel.
Ausbau mobiler Angebote für Kinder durch den Träger Ubuntu.
Haushaltsjahr 2021 (nur Dynamisierung von 2,7 %)
2021
Haushaltsansatz 3.385.647,15 €
Bis Ende 2020 sollen alle neuen Verträge und der Prozess der Infrastrukturverteilung
abgeschlossen sein, dadurch entstehen im Haushaltsjahr 2021 für den dargestellten Prozess
keine zusätzlichen Mittelbedarfe.
9. Nächste Handlungsaufträge/Controlling des Umsetzungsprozesses
Aus der vorliegenden Magistratsvorlage ergeben sich konkrete Arbeitsaufträge, über deren
Bearbeitungsstand die Verwaltung des Jugendamtes regelmäßig im Jugendhilfeausschuss
berichtet. Zu den vorrangigen Aufgaben gehören – neben der Umsetzung der vorgestellten
Planung – die Evaluation des Prozesses sowie die Weiterentwicklung des Rahmenkonzeptes
Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt auf Grundlage der aktuellen Prozessergebnisse.
Abgeleitete Ziele und Maßnahmen bis 2021:
1. Veränderung der Einrichtungslandschaft
2. Entwicklung neuer Einrichtungskonzepte
3. Erweiterung der Öffnungszeiten
4. Sicherung und Stärkung der Qualität der Kinder- und Jugendarbeit
- 19 -
5. Förderung der Partizipation Kinder- und Jugendlicher (Wünsche und Bedarfe der Kinder
und Jugendlichen werden regelmäßig wahrgenommen, ernst genommen und
umgesetzt)
6. Kinder- und Jugendarbeit für alle (alle werden in den Blick genommen)
7. Nachhaltigkeit (Verteilung der Mittel anhand Bevölkerungsstruktur und Sozialindex)
8. Flexible Gestaltung der Angebote für Kinder und Jugendliche
9. Mehr Trägergerechtigkeit durch Transparenz
10. Platz für Innovationen (durch Budget für Honorar, Spezialangebote, Fortbildungen über
stadtweite Angebote, Ausbildung)
11. Pionierarbeit in Hessen und bundesweit
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 30.10.2019 der Vorlage zugestimmt.
Darmstadt, 31.10.2019
51 KiJuFö
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
Jochen Partsch André Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 1
15327 Zeichen
1 Fördervertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch den Magistrat - nachfolgend „Stadt“ genannt - und dem geförderten Träger ____________, vertretend durch________________ - nachfolgend „Träger“ genannt - wird folgender Fördervertrag für die Einrichtung _________________________ geschlossen. § 1 Gegenstand und Rechtsgrundlage des Vertrages 1. Gegenstand des Fördervertrags ist die Förderung von Jugendarbeit im Sinne von § 11 SGB VIII in der Einrichtung ….. (Name) an folgendem Standort …… (Anschrift) in dem Planungsraum ….. (Benennung des Planungsraums). § 2 Inhalt und Umfang der Förderung 1. Gefördert werden Leistungen der Einrichtung …. (Name) entsprechend der Förderungsbeschreibung der zu fördernden Leistungen (Anlage 1). Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. 2. Der geförderte Träger stellt sicher, dass die geförderten Maßnahmen von Fachkräften durchgeführt werden und dass die Qualifikation des Personals dem Fachkräftegebot entspricht (§ 72 SGB VIII). Eine Änderung der in Anlage 1 beschriebenen personellen Ausstattung ist nur mit Zustimmung der Stadt zulässig. 3. Nur aufgrund besonderer Umstände darf vorübergehend, längstens jedoch für sechs Wochen von den Anforderungen des Fachkräftegebotes oder dem Umfang der geförderten Leistungen abgewichen werden. Ein besonderer Umstand kann sein: Langzeiterkrankung, unvorhersehbares Ausscheiden eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin, Rehabilitationsmaßnahmen etc. Der Träger ist verpflichtet, die Stadt beim bekannt werden, aber spätestens nach sechs Wochen nach Abweichen von den Anforderungen des Fachkräftegebots oder dem Umfang der geförderten Leistung über Gefährdungen oder Störungen der geförderten Leistungen zu informieren. Bei Unterlassung der Anzeige oder Überschreitung der 6-Wochen kann die Stadt kann die Fördermittel gemäß § 8 Abs. 1 zurückfordern. 4. Leistungs- oder Projektnachsteuerungen bedürfen der Absprache mit dem Jugendamt. 5. Der Träger arbeitet bei den durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt regelmäßig 2 durchgeführten Bedarfserhebungen, sowie beim Partizipationsprozess mit Kindern und Jugendlichen im Planungsraum und den Controllingprozessen mit der Stadt zusammen. 6. Der geförderte Träger hat in geeigneter Art und Weise zu informieren und kenntlich zu machen, dass die Angebote durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt gefördert werden. Dies gilt insbesondere in Verbindung mit vorgesehenen öffentlichen Aktivitäten und bezieht u. a. auf (Außen) Werbung und das Internet. 7. Über Öffentlichkeitstermine im Zusammenhang mit der Förderung ist die Stadt im vorab zu unterrichten. § 3 Kontrollrecht des Fördermittelgebers 1. Das Jugendamt sowie das Revisionsamt haben das Recht, die geförderte Maßnahme vor Ort zu überprüfen. Nach Aufforderung durch die Stadt hat der geförderte Träger die Sach- und Personalkosten darzulegen. Außerdem sind sie in dem jährlich vorzulegenden Verwendungsnachweis anzugeben. 2. Im Zusammenhang mit der Überprüfung der geförderten Maßnahme, hat die Stadt jederzeit das Recht, über die in § 3 Abs. 1 bezeichneten Unterlagen hinaus auch weitere leistungsbezogene Dokumente und buchhalterische Unterlagen des geförderten Trägers (Bücher, Zahlungsbelege) bezüglich der Maßnahme einzusehen bzw. in geeigneter Weise zu prüfen. 3. Dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs - Überörtliche Prüfung - stehen die Rechte aus dem Gesetz der Regelung der überörtlichen Prüfung Kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG vom 22.12.1993, GVBI. I S. 708 ff. insbesondere §5 Abs. 2-4) zu. § 4 Jugendhilfeplanung Der Träger beteiligt sich an der Mitwirkung an der Jugendhilfeplanung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im angemessenen Umfang. Er erklärt sich bereit, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu Arbeitstagungen und zum Erfahrungsaustausch auf Einladung der Stadt zu entsenden bzw. freizustellen. § 5 Schutzauftrag / Persönliche Eignung Der geförderte Träger verpflichtet sich, die Bestimmungen des § 72 a SGB VIII einzuhalten. § 6 Versicherungsschutz / Haftung Der Träger verpflichtet, sich den notwendigen und ausreichenden Versicherungsschutz sicherzustellen. § 7 Finanzierungs- und Verwendungsnachweis 1. Für die Maßnahmen im Sinne von § 2 wird dem Träger ein zweckgebundener, jährlicher Förderungsbetrag i. H. v. xxx € als Betriebskostenzuschuss gewährt. Der Förderbetrag wird jährlich gemäß dem Beschluss der hessischen Jugendhilfekommission, unter haushaltsrechtlichem Vorbehalt, dynamisiert. 2. Die Zahlung dieses Förderbetrags gem. Absatz 1 erfolgt anteilig jeweils zum Quartal (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) des jeweiligen Jahres durch die Stadt per Überweisung auf ein durch den Träger benanntes Konto. 3 3. Der Träger verpflichtet sich, nach Abschluss eines Jahres, bis zu 31.3. des Folgejahres, die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses zu belegen. Dazu ist das als Anlage 2 beigefügte Formular zu verwenden. Im Verzögerungsfall wird die Zahlung weiterer Förderbeträge so lange ausgesetzt, bis die Dokumentation vollständig vorliegt. 4. Der Träger verpflichtet sich im Verwendungsnachweis den Eigenanteil aus zweckgebundenen Spenden, Eigenmitteln, Eigenleistungen, ehrenamtlichen Tätigkeiten oder ähnlichem, kenntlich zu machen. Sollte nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen ein Überschuss verbleiben, kann eine Liquiditätsreserve gewährt werden. Diese dient der Abdeckung von laufenden Verbindlichkeiten zu Anfang des Folgejahres. Die städtische Förderung darf nicht zu einer Verbesserung der Vermögenslage führen. Die Liquiditätsreserve beträgt 20% der förderfähigen Gesamtausgaben des geförderten Jahres. Eine Überschreitung der Liquiditätsreserve stellt eine Verbesserung der Vermögenslage dar und damit keine zweckentsprechende Verwendung der Förderung. 5. 12% des jährlichen Förderbetrages kann der Träger bei den Ausgaben als Verwaltungskosten geltend machen. 6. Verlustausgleiche sind nicht möglich. 7. Wahlweise kann als Anlage zum Verwendungsnachweis ein von einem Steuerberater oder einer Person mit vergleichbarer Qualifikation erstellter kaufmännischer Jahresabschluss vorgelegt werden. 8. Bei Vereinen ist das Protokoll der Kassenprüfung durch die Vereinsprüfer vorzulegen. 9. Die Belege sind 10 Jahre nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises aufzubewahren. 10. Im Verwendungsnachweis werden als Einnahmen alle Zuwendungen anerkannt, die zu Einzahlungen führen (z. B. Spenden, Leistungen Dritter, Zuschüsse und projektbezogene eigene Einnahmen). Der Empfang einer Darlehenssumme stellt keine Einnahme dar. 11. Im Verwendungsnachweis werden als Ausgaben die Auszahlungen anerkannt, welche zur Erfüllung des genehmigten und geförderten Zwecks unmittelbar notwendig sind. Nicht anerkannt werden im o. g. Sinne z. B.: Personalausgaben, die im Vergleich und vor dem Hintergrund des zu erreichenden Zwecks unangemessen hoch sind oder für die keine sozialversicherungs- oder steuerrechtlichen Verpflichtungen erfüllt werden, Personalausgaben, welche die Beschäftigten besserstellen als vergleichbare städtische Bedienstete nach den tariflichen Bestimmungen des öffentlichen Dienstes, Aufwandsentschädigungen, außer der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale gem. Einkommensteuergesetz bis zum steuerfreien Höchstbetrag, Ausgaben, die sich aus steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Risiken verwirklicht haben, z. B. wenn höhere Aufwandsentschädigungen für Übungsleiter gezahlt und damit die Übungsleiterpauschale überschritten wurde, Vorsteuerabzüge nach § 15 Umsatzsteuergesetz, soweit sie bei der Umsatzsteuer abgesetzt werden können, 4 Ausgaben über 1.000,- EUR netto für die Anschaffung von beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens (hierfür ist ein gesonderter Antrag auf Investitionsförderung zu stellen), Ausgaben für Honorare, wenn sie nicht schriftlich vereinbart werden, Bewirtungskosten für interne Veranstaltungen (Weihnachtsfeier, Jahreshauptversammlung, Vorstandssitzung etc.), sonstige Bewirtungskosten, die ein angemessenes Maß übersteigen, Reisekosten, Tagegeld und Übernachtungskosten, die über den Sätzen des Hess. Reisekostengesetzes liegen, Trinkgelder, Säumniszuschläge, Mahngebühren, Straf- und Ordnungsgelder, Geschenke für Mitarbeiter/innen, Ausgaben, die nicht belegt werden, Tilgung von Darlehen, Abschreibungen, Spenden und Zuschüsse an Dritte, bestandsneutrale Umbuchungen. 12. Vorwerfbar nicht in Anspruch genommene Skonti und Rabatte werden bei den Ausgaben nicht berücksichtigt. 13. Sofern der Träger eine eigene Prüfungseinrichtung unterhält, hat diese die Richtigkeit der Angaben im Verwendungsnachweis zu prüfen. Der Prüfvermerk ist der Stadt mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen. 14. Die mit Förderung der Stadt beschafften (erworbenen oder hergestellten) Gegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungswert 150,- EUR netto übersteigt, sind zu inventarisieren. 15. Alle mit dem Förderzweck zusammenhängenden Einnahmen nach diesem Vertrag sind als Deckungsmittel für alle mit dem Förderzweck zusammenhängenden Ausgaben nach diesem Vertrag einzusetzen. § 8 Rückzahlung von Förderbeträgen 1. Der Träger hat zweckentfremdete Förderbeträge unverzüglich an die Stadt zurückzuzahlen. Er verpflichtet sich zur Rückzahlung insbesondere für den Fall, dass das Fördergeld bestimmungswidrig verwendet wurde, eine partielle Zweckverfehlung vorliegt oder eine Überprüfung die unwirtschaftliche Verwendung der Mittel ergeben hat. 2. Sofern die Überprüfung der Nachweise, sowie das durchzuführende Controllinggespräch die Einhaltung der Vorgaben dieses Vertrages nicht bestätigen, gilt der Förderbetrag als bestimmungswidrig verwendet und ist unverzüglich zurückzuzahlen (siehe § 8 Abs.1). 3. Grundsätzlich ist eine doppelte Förderung durch mehrere städtische Stellen für den gleichen Zweck ausgeschlossen. Im Fall der Doppelförderung sind zu viel gezahlte Fördermittel zurück zu zahlen. § 9 Laufzeit der Förderung/ Kündigung der Förderung 1. Die Vereinbarung beginnt am xx.xx.xx und endet am xx.xx.xx (Drei -Jahres - Vereinbarung). Sie verlängert sich nach Ablauf automatisch um weitere drei weitere Jahre, sofern sie nicht von einer Partei mit einer Frist von 6 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. 5 2. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung aus wichtigem Grund durch die Stadt ist insbesondere dann möglich, wenn der Träger seine Tätigkeit einstellt, seine satzungsgemäßen und konzeptionellen Ziele nicht mehr erfüllt oder seine wirtschaftlichen Verhältnisse ihn an der ordnungsgemäßen Fortsetzung seiner Arbeit hindern. 3. Im Falle der fristlosen Kündigung kann die Stadt bereits geleistete Zahlungen zurückverlangen. Auf Verlangen der Stadt ist der Rückzahlbetrag mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB jährlich ab Auszahlung zu verzinsen. 4. Die Stadt kann von diesem Vertrag zurücktreten, wenn der Vertragsschluss durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt wurde, der Vertragsschluss durch Angaben erwirkt wurde, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren, die Geldleistung der Stadt nicht, nicht alsbald nach der Erbringung oder nicht mehr für den in diesem Vertrag bestimmten Zweck verwendet wird, gegen die Pflichten in § 3 dieses Vertrags verstoßen wurde. 5. Im Falle des Rücktritts wird die Zahlung für den Förderzweck eingestellt. Bereits geleistete Zahlungen sind an die Stadt zurückzuerstatten. Auf Verlangen der Stadt ist der Rückzahlbetrag mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB jährlich ab Auszahlung zu verzinsen. § 10 Pflichten des Trägers 1. Der Träger verpflichtet sich, das Angebot zielgruppenorientiert vorzuhalten und keinen Menschen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität abzulehnen. Des Weiteren dürfen Menschen mit Behinderung oder Menschen, die von Behinderung bedroht sind, nicht allein aus diesem Grund abgelehnt werden. 2. Für alle beauftragten Leistungen (Lieferungen/Kauf von Waren und Dienstleistungen) ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) zu vereinbaren und anzuwenden. § 11 Schlussbestimmungen 1. Änderungen dieses Vertrags, insbesondere ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 2. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags berührt seine Rechtswirksamkeit im Übrigen nicht. 3. Der Vertrag wird zweifach ausgefertigt. Eine Ausfertigung erhält der Träger, eine die Stadt. § 12 Datenschutz Auftragnehmerin und Auftraggeberin verpflichten sich, die Bestimmungen der EU- Datenschutzgrundverordnung (EU-DS-GVO) und des Hessischen Gesetzes für Datenschutz und Informationsfreiheit (HDSIG) bzw. Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) einzuhalten. Die Auftragnehmerin ist ferner verpflichtet, nach § 35 SGB I das Sozialgeheimnis zu wahren. Zur Wahrung des Sozialgeheimnisses erfolgt die Erhebung, Verarbeitung und Weiterleitung von Sozialdaten nur unter den Voraussetzungen des Zweiten Kapitels des SGB X. Die Übermittlung von Sozialdaten ist nur insoweit zulässig, als es zur Erbringung der vertragsgegenständlichen 6 Leistungen erforderlich ist. Die Auftragnehmerin klärt die Ratsuchenden darüber auf, welche persönlichen Daten und Verlaufsinformationen erhoben, gespeichert und weitergeleitet werden. Dabei ist die Datenerhebung auf das Erforderliche zu beschränken. Darüber hinaus ist es notwendig, dass die Ratsuchenden der Auftragnehmerin die elektronische Erfassung, Speicherung und Weitergabe der erforderlichen personenbezogenen Daten bzw. Verlaufsinformationen schriftlich erlauben. Die Erlaubnis holt die Auftragnehmerin ein. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, bei der auftragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Auftragsgeberin die Vertraulichkeit zu wahren. Diese besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort. Die Rechte der Teilnehmenden sind insbesondere in den Artikeln 15-18 und 21 der EU-DSGVO geregelt. Darüber hinaus sichert die Auftragnehmerin die Wahrung der Betroffenenrechte nach Art. 12 ff. DS-GVO gegenüber den in der Maßnahme beschäftigten Mitarbeiter/innen zu. Die Betroffenenrechte beinhalten das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten. Zudem haben sie ein Recht auf Widerspruch und Beschwerde. Die Auftragnehmerin überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrem Betrieb. Zuständige Aufsichtsbehörde ist im Bundesland Hessen der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mit Sitz in Wiesbaden. Homepage: https://datenschutz.hessen.de/ Darmstadt, den … 20… _____________________________ _____________________________ Wissenschaftsstadt Darmstadt (Vertragspartner/in, z. B. Der Magistrat 1. Vorsitzende/r des Trägers) Dezernent/in Anlagen: Förderungsbeschreibung (Anlage1) Verwendungsnachweis (Anlage 2)
anlage 7
259 Zeichen
Punkt 31: AG §78 SGBVIII - Neustrukturierung der Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt (V-Nr. 2019/0343) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Die Linke. Stimmenthaltung: AfD, FDP und UWIGA
anlage 3
5499 Zeichen
1
Anlage 2
Verwendungsnachweis Kinder- und Jugendarbeit der Wissenschaftsstadt
Darmstadt des Trägers …………………...........
Der Verwendungsnachweis betrifft den Zeitraum vom …………..... bis ………………..
Einrichtung:
……………………………………………….
……………………………………………….
……………………………………………….
-------------------------------------------------------
A- Stadtweit wirkende Einrichtung/ Angebot mit Alleinstellungsmerkmal
In folgendem stadtweiten Angebot wird der Träger gefördert:
………………………………………………………………………………………………………………………………
B- Basisangebot gemäß Angebots und Handlungsfelder
In folgendem Basisangebot wird der Träger gefördert:
………………………………………………………………………………………………………………………………
Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit im Planungsraum: ……………………………………….
S- spezifisches Angebot gemäß Angebots und Handlungsfelder
In folgendes spezifische Angebot wird der Träger gefördert:
…………………………………………………………………………………………………………………………… …
2
I Strukturqualität
Ia Die personelle Ausstattung im Berichtszeitraum
entsprach der Förderungsbeschreibung
hat sich wie folgt geändert:
Gründe waren:
Ib Führungszeugnisse und Kinderschutz
Das Verfahren zu § 72a SGB VIII ist erfolgt:
Ja
Nein
Gründe waren:
3
Ic Die Angebotszeiten pro Woche im Berichtszeitraum wurden
beibehalten
wie folgt verändert:
Gründe waren:
Id Die Angebotsstunden pro Jahr wurden im Berichtszeitraum
beibehalten
wie folgt verändert:
Gründe waren:
4
Ie Öffnungs- und Angebotszeiten – Benennung einzelner Tage und Uhrzeit
beibehalten
wie folgt verändert:
Gründe waren:
If Das Raumnutzungskonzept wurde im Berichtszeitraum
beibehalten
wie folgt verändert:
Gründe waren:
5
II Prozessqualität
IIa Die Zielstellungen wurden im Berichtszeitraum
erreicht
wie folgt verändert:
Gründe waren:
6
IIb Zielgruppen
Alter und Besonderheiten stellen sich in Berichtszeitraum wie folgt dar:
Hier Diagramme einfügen mit folgenden Strukturdaten:
Anzahl Zielgruppe (Alter, Besonderheiten) nach Tagen
Anzahl Zielgruppe (Alter, Besonderheiten) nach Monaten
Anzahl Zielgruppe (Alter, Besonderheiten) nach Angeboten
Gründe bei starker Abweichung der Zielgruppenerreichung:
7
IIc Handlungsziele wurden
erreicht
wie folgt verändert:
An welchen Merkmalen konnten Sie das beobachten:
8
IId Inhaltl. Darstellung des Angebotes: Detaillierte Aufschlüsselung des stadtweiten
Angebotes, Basisangebotes und wenn zutreffend des Spezialangebotes.
Themenspezifische Angebote, hinausreichender Arbeit, Projektarbeit,
Sonderveranstaltungen.
beibehalten
wie folgt verändert:
Gründe waren:
9
Umsetzung besonderer Querschnittthemen des Handlungsfelds
folgende Querschnittthemen konnten umgesetzt werden:
folgende Querschnittthemen konnten nicht umgesetzt werden:
Gründe waren:
10
Welche Formen der Partizipation wurden angewendet? (Beschreibung der
Methoden und Durchführung)
11
Mit welchen Methoden und Instrumenten haben Sie die Einrichtung in der
Öffentlichkeit bekannt gemacht?
12
Welche Veränderungen/Auffälligkeiten im Umfeld Ihrer Einrichtung haben Sie
beobachtet? Stellen Sie Auswirkungen dar:
13
Welche zusätzlichen Angebote und Maßnahmen, die nicht von Ihrer Einrichtung
angeboten werden, halten Sie für notwendig?
14
In welchen Angebotsrelevanten Netzwerken und Gremien waren Sie aktiv
(Auflistung der Netzwerke und Gremien, das jeweils teilnehmende Fachpersonal
und der Gesamtzeitaufwand pro Fachpersonal im Jahr)
15
III Ergebnisqualität
IIIa Die Erfolgskriterien/Indikatoren wurden im Berichtszeitraum (Auflistung der
einzelnen Erfolgskriterien/Indikatoren)
erreicht
nicht erreicht:
Gründe waren:
16
IIIb Evaluation und Controlling:
Darstellung der Verfahrensart und der Evaluierungsmethoden der Einrichtung auf
Leistungsebene wurde im Berichtszeitraum
erfolgreich eingesetzt
wie folgt verändert:
Gründe waren:
17
Verwendungsnachweis zum Förderzuschuss
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
A Stadtweites Angebot
B Basis Angebot
S Spezial Angebot
Geplante Ausgaben
in €
A – Ausgaben
1. Personalausgaben
a) Gehälter für __________ Mitarbeiter*innen
b) Honorare
c) Sonstige Personalausgaben
Summe Personalausgaben
2. Sachausgaben
a) Miete mit Umlagen und Nebenkosten
b) Reparaturarbeiten an den Ausstattungsgegenständen
c) Neuanschaffungen
d) Telefon
e) Büromaterial
f) Versicherungen
g) Literatur/Zeitschriften
h) Mitgliedsbeiträge
i) Öffentlichkeitsarbeit
j) Sonstige Anwendungen
Summe der Sachausgaben
3. Summe der Gesamtausgaben (1. und 2.)
B – Einnahmen Angaben in €
1. Eigenmittel
a) Mitgliedsbeiträge
b) Sonstige Einnahmen
Summe der Eigenmittel
2. Zuwendung Dritter
a) Städtischer Zuschuss
b) Spenden
c) Sonstige Zuschüsse
Summe der Zuwendungen Dritter
3.Summe der Gesamtausgaben (1. und 2.)
C - Abschluss
3. Zuwendung Dritter
1. Summe der Gesamtausgaben (A 3)
2. Summe der Gesamteinnahmen (B 3)
Endbestand
18
Darmstadt, den _________________
_____________________________________
rechtsverbindliche Unterschrift(en)
des Zuschussempfängers
anlage 4
63313 Zeichen
1
Prioritäten und Grundsätze zur Qualitätssicherung
Weiterentwicklung der Kinder-und Jugendarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Inhaltsangabe
Prioritäten und Grundsätze
Seite
1. Grundsätze der Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt 3
2. Tätigkeitsbausteine der Fachkräfte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit 3
2.1 Angebotszeit
2.2 Angebotsübergreifende Zeit
3. Einrichtungstypen 4
4. Nutzfläche 5
5. Einrichtungen mit hauptamtlichem Personal 6
5.1 Angebotszeiten
5.2 Arbeitszeiten
6. Einrichtungen ohne hauptamtliches Personal, Einrichtungen in Selbstverwaltung 6
7. Anforderungen an Fachlichkeit von Fachkräften 6
8. Planungsräume 7
9. Angebots- und Handlungsfelder 8
9.1 Querschnittthemen 9
Demokratieförderung
Diversität, Akzeptanz und Inklusion
Empowerment
Partizipation
Elternarbeit
9.2 Stadtweite Angebote der Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit 10
9.2.1 Thematische Umsetzung
Jugendberufshilfe
Jugendkulturarbeit
Gendersensible Kinder- und Jugendarbeit
Medienbildung
Jugendverbandsarbeit
Politische Bildung/Partizipation
Sport, Bewegung, Ernährung
Mobile Angebote/ Streetwork
Ferienangebote
Internationale Jugendarbeit
Jugendarbeit in Sportverbänden
Abenteuer und Aktivspielplätze und Natur
2
9.2.2 Anforderungen
Multiplikator in Planungsräumen
Gesamtstädtische Ansprechperson
Inhaltliche Weiterentwicklung
Fortbildungen
9.2.3 Vernetzung
Netzwerke und (Planungsraum) AGs
Kooperation Jugendhilfe / Schule
9.3. Basisangebote der Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit 17
9.3.1 Umsetzung
Offene Arbeit
Projektarbeit
Herausreichende Arbeit
Ferienspiele
Einzelfallhilfe
Medienbildung
Schulsozialarbeit
9.3.2 Anforderungen
Öffnungszeiten
Zugänglichkeit
Barrierefreiheit
Altersgruppendifferenzierte Angebote
9.3.3 Vernetzung
Netzwerke und (Planungsraum) AGs
Kooperation Jugendhilfe/Schule
9.4.Spezifische Angebote der Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit 21
10. Controllingkonzept 22
10.1 Jährliches Controllingkonzept
10.2 Dreijähriges Controllingkonzept
Ressourcenverteilung und Planungsgrundlagen
11. Infrastrukturelle Ausstattung der Kinder- und Jugendarbeit 24
11.1 Sozialräumliche Infrastruktur in den Planungsräumen
11.2 Stadtweite Infrastruktur nach Handlungsfeldern
12. Angebotsstruktur der Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt 25
12.1 Entwicklung der Angebotsstruktur in den Planungsräumen
12.2 Entwicklung der Angebotsstruktur in den stadtweiten Handlungsfeldern
13. Haushaltssystematik 25
14. Vorlage Personalerfassung 26
15. Vorlage Bedarfserhebung 27
3
Prioritäten und Grundsätze zur Qualitätssicherung
Weiterentwicklung der Kinder-und Jugendarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt
In der vorliegenden Handreichung wird die Qualität des Arbeitsfeldes der Kinder- und Jugendarbeit
transparent und nachvollziehbar beschrieben und bildet eine Grundlage zur fortlaufenden
Qualitätsentwicklung.
Die Prioritäten sind dem Rahmenkonzept der Kinder- und Jugendarbeit der Wissenschaftsstadt
Darmstadt zu entnehmen.
Grundsätze und Standards in der Kinder- und Jugendarbeit
1. Grundsätze der Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt
Grundsatz der Erreichbarkeit:
Jeder Planungsraum ist mit mindestens einem Angebot der Kinder- und Jugendarbeit
ausgestattet.
Grundsatz der Verlässlichkeit:
Jede Kinder- und Jugendeinrichtung ist mit mindestens 1,5 pädagogischen Vollzeitstellen
(VZÄ) auszustatten.
Grundsatz der Fachlichkeit:
Die Angebotsqualität ist durch die Ausstattung mit Fachpersonal (i. d. R. Sozialarbeiter*innen
bzw. Sozialpädagog*innen) abzusichern. In der Kalkulation wird daher von einem Stellenwert
nach TvöD Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) 11 b und damit einhergehenden
Arbeitsplatzkosten von 68.200 Euro/p.a. (angelehnt an den TvöD) ausgegangen.
Grundsatz neuer Impulse:
Durch die Einbindung von Honorarkräften in Angebote der Kinder- und Jugendarbeit gelingt
es, inhaltliche und methodische Impulse neu zu setzen. Die Beschäftigung von
Honorarkräften ist daher ausdrücklich gewünscht.
2. Tätigkeitsbausteine der Fachkräfte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
2.1 Angebotszeit
Offenes Haus:
- Gewährleistung von Öffnungszeiten der Einrichtung
- Gruppen- und Projektangebote innerhalb der regulären Öffnungszeiten
Projektzeiten:
- Durchführung und Betreuung von Gruppenangeboten außerhalb der Öffnungszeiten
- Durchführung und Betreuung von Projekten außerhalb der Öffnungszeiten
- Durchführung und Betreuung von Veranstaltungen außerhalb der Öffnungszeiten
- Umsetzung von Kooperationen mit anderen Einrichtungen außerhalb der Öffnungszeiten
Herausreichende Arbeit:
Durchführung und Betreuung von regelmäßigen standortunabhängigen Angeboten innerhalb
des Planungsraumes.
2.2 Angebotsübergreifende Zeit
Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit
- Organisatorische und inhaltliche Vor- und Nachbereitung der Öffnungszeiten und
Angebote (Gruppen, Projekte, Veranstaltungen)
4
- Administrative Aufgaben
- Öffentlichkeitsarbeit
Netzwerk- und Gremienarbeit:
- Mitarbeit an Gremien im Sozialraum (beispielsweise Stadtteilrunde, Quartiersrunde)
- Mitarbeit an Fachgremien (beispielsweise AG78, Arbeitskreis Jungen,
Mädchenarbeitskreis)
- Mitarbeit an Kooperationstreffen (beispielsweise mit Schulsozialarbeit, Schule)
- Mitarbeit an Projekttreffen (beispielsweise Vorbereitung von Ferienangeboten,
Veranstaltungen)
3. Einrichtungstypen (Exemplarisch als Rechenbeispiele)
Aus der Ressourcenzuweisung (vgl. Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit) für die
Planungsräume ergeben sich verschiedene mögliche Einrichtungstypen, die sich hinsichtlich
der personellen Ausstattung und der daraus resultierenden Angebotszeit unterscheiden.
Grundsätzlich fließt die verfügbare Arbeitszeitressource zu mindestens 2/3 in die
Angebotszeiten ein (vgl. Tätigkeitsbausteine der Fachkräfte in Einrichtungen der Kinder- und
Jugendarbeit).
Darüber hinaus ist durch die festgeschriebene Mindestausstattung die doppelte Besetzung
von Öffnungszeiten sichergestellt und entsprechend umzusetzen.
Einrichtungstyp 1 - 1,5 VZÄ
Of f enes Haus 20 30 5
Projektzeit 5 5 5
Mobiles Angebot/Herausreichende Arbeit 3,5 3,5 3,5
20 20 5
48,5 58,5 18,5
Personalkosten nach KGSt und Entgeldübersicht Tvöd Stadt Darmstadt:
- 1,5 VZÄ; = 58,5 h/ Woche; = 2.376 h/ Jahr
- TVöD SuE 11b
- Honorarkraf t = 10 Euro/ h (ÜL)
8.600 €/ Honorar p.a.
angebots- und
angebotsübergreifende
Zeiten/Wochenstunden
Arbeitszeiten für 1,5 VZÄ/
Wochenstunden
Arbeitszeiten Honorar/
Wochenstunden
Vorbereitungs-/ Nachbereitungszeit
Netzwerk-/ Gremienarbeit
Einrichtungstyp 2 - 2,0
Of f enes Haus 25 45 5
Projektzeit 5 5 5
Mobiles Angebot/Herausreichende Arbeit 5 5 5
23 23 5
58 78 20
Personalkosten nach KGSt und Entgeldübersicht Tvöd Stadt Darmstadt:
- 2,0 VZÄ; = 78 h/ Woche; = 2.376 h/ Jahr
- TVöD SuE 11b
- Honorarkraf t = 10 Euro/ h (ÜL)
8.000 €/ Honorar p.a.
angebots- und
angebotsübergreifende
Zeiten/Wochenstunden
Arbeitszeiten für 1,5 VZÄ/
Wochenstunden
Arbeitszeiten Honorar/
Wochenstunden
Vorbereitungs-/ Nachbereitungszeit
Netzwerk-/ Gremienarbeit
5
4. Nutzfläche
Eine für die Umsetzung des Konzepts ausreichende pädagogische Nutzfläche ist vorzuhalten.
Der/Die Leistungserbringer*in stellt sicher, dass nutzbare, geeignete und ausreichend große Räume
und Ausstattung gemäß der Spezifik der Angebote vorgehalten werden. Werden Räumlichkeiten zur
Umsetzung von Gruppen- und Betreuungsangeboten genutzt, so sind die geltenden
Brandschutzbestimmungen einzuhalten.
5. Einrichtungen mit hauptamtlichem Personal
5. 1 Angebotszeiten
Die Angebotszeiten sollen den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen
entsprechen. Daher sollen die Angebotszeiten zielgruppenspezifisch strukturiert werden. Dabei ist
von einer Kernangebotszeit am Nachmittag auszugehen. Entsprechend des Bedarfes in einzelnen
Planungsräumen sind Angebote an den Wochenenden und in den Abendstunden vorzuhalten. Die
Öffnungszeiten müssen kontinuierlich analog des Prozesses „AG 78 Controlling“ angepasst
werden.
5.2 Arbeitszeiten:
Die jeweilige Jahresarbeitszeit lehnt sich an die Vorgaben des TVöD an.
70 % der Jahresarbeitszeit (gebundene Stunden) der in den jeweiligen Einrichtungen tätigen
hauptamtlichen pädagogischen Fachkräfte der Jugendarbeit sind für sozialpädagogische
Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien zu verwenden.
30 % der Jahresarbeitszeit (ungebundene Stunden) können z. B. für Verwaltung,
Organisation, Mittelverwendung, Erfassung von Strukturqualität, Jugendhilfeplanung,
institutionelle Kooperation, Gremienarbeit, Vernetzung sowie Fort- und Weiterbildung genutzt
werden.
Der Nachweis hierzu wird neben den zu erarbeitenden Sachberichten in einem Stunden-
Erfassungssystem zur Strukturqualität erbracht.
6. Einrichtungen ohne hauptamtliches Personal, Einrichtungen in Selbstverwaltung
Einrichtungen in Selbstverwaltung sind vorwiegend von aktiven Jugendlichen und jungen
Erwachsenen initiiert und getragen, die teilweise kontinuierlich von einer hauptamtlichen
pädagogischen Fachkraft beraten und unterstützt werden.
Die Angebotsstunden werden im Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten bedarfsbezogen
vorgehalten und in der Leistungsvereinbarung festgeschrieben.
Für eine Verankerung einer solchen Einrichtung in der Infrastrukturplanung sollte sie
mindestens an 3 Tagen in der Woche oder 15 Stunden pro Woche geöffnet sein.
Die Angebotszeiten sollen zielgruppenspezifisch strukturiert werden.
Einrichtungstyp 3 - 3,00
Of f enes Haus 30 46 14
Projektzeit 10 20 5
Mobiles Angebot/Herausreichende Arbeit 6 12 6
39 39 12
85 117 37
Personalkosten nach KGSt und Entgeldübersicht Tvöd Stadt Darmstadt:
- 3 VZÄ; = 117 h/ Woche; = 2.376 h/ Jahr
- TVöD SuE 11b
- Honorarkraf t = 10 Euro/ h (ÜL)
14.800 €/ Honorar p.a.
angebots- und
angebotsübergreifende
Zeiten/Wochenstunden
Arbeitszeiten für 1,5 VZÄ/
Wochenstunden
Arbeitszeiten Honorar/
Wochenstunden
Vorbereitungs-/ Nachbereitungszeit
Netzwerk-/ Gremienarbeit
6
Mindestens 1 Mitglied des Vereins muss eine Juleica- Ausbildung vorweisen. Die Begleitung
durch pädagogische Fachkräfte ist darüber hinaus erforderlich.
7. Anforderungen an die Fachlichkeit von Fachkräften
Hauptamtliches Fachpersonal
Grundbedingung für den Einsatz von Personal ist die Erfüllung des Fachkräftegebotes nach
§ 72 SGB VIII. Demzufolge sind hauptberuflich nur Personen zu beschäftigen, die sich für die
jeweilige Aufgabe nach ihrer Persönlichkeit eignen und eine dieser Aufgabe entsprechende
Ausbildung erhalten haben (Fachkräfte) oder aufgrund besonderer Erfahrungen in der sozialen Arbeit
in der Lage sind, die Aufgabe zu erfüllen.
Soweit die jeweilige Aufgabe dies erfordert, sind mit ihrer Wahrnehmung nur Fachkräfte oder
Fachkräfte mit entsprechender Zusatzausbildung zu betrauen.
Hierzu ist enge Netzwerkarbeit seitens der in der Jugendhilfe Tätigen erforderlich.
Im Rahmen des Fachkräftegebotes des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sind alle haupt- und
nebenamtlichen Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendarbeit neben den gesetzlichen
Qualifikationsanforderungen verpflichtet, regelmäßig Fort- und Weiterbildungen zu absolvieren.
Die Arbeit des Fachpersonals in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit ist vielfältig. Sie reicht
von der Beratung, Begleitung und Betreuung einzelner oder mehrerer Kinder und /oder Jugendlicher
oder anderer Zielgruppen bis hin zu Verwaltungstätigkeiten. Der Kern der durch die
Wissenschaftsstadt Darmstadt geförderten Stellen soll der direkten Arbeit mit Kindern und
Jugendlichen und den erweiterten Zielgruppen vorbehalten sein (siehe Arbeitszeiten).
Ehrenamtliches Personal und Honorarkräfte
Für ehrenamtliches Personal und Honorarkräfte bei Maßnahmen und in Einrichtungen ist die
besondere Eignung (einschlägige/fundierte Vorkenntnisse, Student*in oder in Ausbildung im sozialen
Bereich) von Trägerseite sicherzustellen. Bei ehrenamtlich Tätigen, die über einen längeren Zeitraum
beschäftigt werden, sind eine JULEICA-Zusatzausbildung und die Teilnahme an Fortbildungen
anzustreben.
7
8. Planungsräume
8
9. Angebots- und Handlungsfelde
9
9.1 Querschnittsthemen
Querschnittsthemen sind die Themenfelder, die unabhängig des Standortes und der Einrichtung
immer im Rahmen der Angebots- und Handlungsfelder umgesetzt werden müssen.
Demokratieförderung
Kinder und Jugendliche sollen bereits in jungen Jahren die Chancen der Demokratie erfahren und
erkennen, dass demokratische Grundwerte wie Freiheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Toleranz
niemals zur Disposition stehen dürfen.
Eines der obersten Ziele der außerschulischen Bildung ist es daher, junge Menschen zu befähigen,
sich in der Gesellschaft zu orientieren und politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Fragen
und Probleme kompetent zu beurteilen. Dabei sollen sie ermutigt werden, für Freiheit,
Demokratie, Menschenrechte, Gerechtigkeit, Toleranz und Vielfalt einzutreten.
Demokratisches Verständnis entwickeln Kinder und Jugendliche ganz besonders über persönliche
Erfahrung, über eigenes Handeln, Partizipation und Selbstverantwortung. Kinder und Jugendliche
sollen dabei unterstützt werden, gesellschaftliche Strukturen und politische Verfahren zu
verstehen.
Ein wesentlicher Schwerpunkt von Demokratie- und Wertevermittlung für die jeweiligen
Akteur*innen ist die Reflexion eigener Vorstellungen und Interessen und das Aushandeln
gemeinschaftlicher Lösungen mit anderen.
Die Angebote sollten so inklusiv wie möglich gestaltet werden und sich mit Fragen von Identität
und Zugehörigkeit befassen. Dabei geht es einerseits darum, Diversität und Vielfalt als
gesellschaftliche Wirklichkeit anzuerkennen und andererseits darum, Privilegien und
Machtverhältnisse zu reflektieren. Indirekte Wertebildung erfolgt über die Vorbildfunktion der
Pädagog*innen und einen wertschätzenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Dabei ist ein
Ansatz, der die eigenen Vorurteile, Werte und Haltungen selbstkritisch reflektiert und bewusst
macht, unabdingbar.
Diversität, Akzeptanz und Inklusion
Menschen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Erfahrungen, Wünsche, Bedürfnisse, Fähigkeiten
und Lebensrealitäten. Der Kinder- und Jugendarbeit kommt hierbei eine besondere Verantwortung
zu, da sie Kinder und Jugendliche in ihren Prozessen der Selbstfindung begleitet und Brücken
zwischen verschiedenen Kulturen und Lebenswelten schafft. Sie ist aufgefordert Begegnungen,
Akzeptanz und Solidarität vorzuleben und zu fördern, Schutzräume für die Erprobung der eigenen
Identität, Selbstbestimmung und Lebensperspektiven zu schaffen.
Inklusion verstehen wir als einen gesellschaftlichen Prozess, der die unterschiedlichen
Voraussetzungen, Möglichkeiten und Bedürfnisse von Menschen akzeptiert und als Ressource
unseres Zusammenlebens begreift. Dies soll in allen unseren Angeboten und Einrichtungen der
Kinder- und Jugendarbeit umgesetzt werden. Inklusion bedeutet dabei auch, Barrieren soweit wie
möglich abzubauen und somit Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen.
Dies benötigt eine intersektionale Perspektive, um die spezifischen und individuellen Bedürfnisse
von Kindern und Jugendlichen im Kontext gesellschaftlicher Bedingungen verstehen und
differenzieren zu können. Dies braucht Fachpersonal, das in der Lage ist, Gleichberechtigung zu
leben und zu gestalten. Mitarbeiter*innen haben hier Vorbildfunktion und sind gefordert, ihre
eigenen Rollenbilder, Haltungen und Vorurteile zu reflektieren und entsprechend ihre
Wahrnehmungs- und Handlungsorientierungen im pädagogischen Alltag zu überprüfen.
Empowerment
Um Prozesse der Akzeptanz und Inklusion zu ermöglichen und Diskriminierungen abbauen zu
können, bedarf es der Stärkung von Kindern und Jugendlichen. Empowerment bedeutet hier,
insbesondere benachteiligte Kinder und Jugendliche hinsichtlich ihres gesellschaftlichen Handelns
10
zu stärken und sie in ihrer Selbstwirksamkeit, Selbstbefähigung, Selbstbestimmung und
Selbstermächtigung zu fördern. Kinder und Jugendliche werden in ihrem eigenen Sein gestärkt
und können eigene Selbstbilder entwerfen.
Partizipation
Partizipation ist ein Lernprozess, in dem junge Menschen demokratische Verhaltensweisen
erproben und einüben und leistet so einen wichtigen Beitrag zum Demokratieverständnis. Die
Partizipation der Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert den Austausch zwi schen Generationen,
stärkt innovative und zukunftswirksame Ideen sowie demokratische Kompetenzen junger
Menschen.
Durch die Teilnahme an Beteiligungsprojekten erfahren Kinder und Jugendliche, dass sie etwas
bewirken und verändern können. Sie lernen, dass es Spaß machen kann, sich politisch
einzubringen und Dinge zu bewegen. Dies erhöht die Chancen, dass sich junge Menschen auch im
späteren Leben politisch engagieren.
Ziel ist es, Kinder und Jugendliche bei der Artikulation, Forderung und Umsetzung ihrer Interessen
sowie der Übernahme von Verantwortung zu begleiten, zu unterstützen und zu befähigen.
Partizipation muss daher immer wieder gemeinsam mit ihnen neu entwickelt werden.
Elternarbeit
Damit Bildung und der Erwerb vielfältiger Kompetenzen gelingen kann, ist es wichtig, an der
Lebenswelt von Kindern mit allen beteiligten Personengruppen eng und vertrauensvoll zusammen
zu arbeiten. Dies gilt natürlich in erster Linie für die Beziehungen zwischen Kindern und
Pädagog*innen, aber auch für die Beziehungen zwischen den Kindern und Eltern sowie zwischen
Eltern und Pädagog*innen.
Es ist wichtig, Elternarbeit in seiner vielfältigen Form nicht nur in Kita und Schule, sondern auch in
der Kinder-und Jugendarbeit fest zu verankern. Unter Elternarbeit verstehen wir die
Zusammenarbeit von Pädagog*innen mit Eltern in Form von Informationsabenden oder
Elterngesprächen. So werden die Potentiale der Eltern zur Entwicklung und Förderung ihrer Kinder
gestärkt. Darüber hinaus werden durch Elternabende soziale Kontakte zu anderen Familien
entstehen und es entwickeln sich gegenseitige Unterstützungsmöglichkeiten.
9.2 Stadtweite Angebote der Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
Stadtweite Angebote werden einmal für das gesamte Stadtgebiet vorgehalten und sollen als
Multiplikator mit spezifischer Fachexpertise in jeden Planungsraum hineinwirken. Es handelt sich
dabei um ständige und regelmäßig wiederkehrende (Mindest-) Angebote in einer Einrichtung der
Kinder- und Jugendarbeit, unabhängig des Planungsraumes an einem Standort. Die Träger der
Angebote sind gesamtstädtische Ansprechpersonen für die Einrichtungen der Kinder- und
Jugendarbeit, bieten Fortbildungen an und entwickeln in enger Abstimmung mit der Verwaltung
den Themenbereich weiter. Die Träger der stadtweiten Angebote kooperieren mit Jugendhilfe und
Schule in den entsprechenden Netzwerken. Die relevanten Themengebiete sind in der Anlage
Handlungs- und Angebotsfelder definiert.
Grundlagen der stadtweiten Angebote:
sozialpädagogische Angebote einer Einrichtung zu verlässlichen Öffnungszeiten -
Kernangebotszeit am Nachmittag
Angebote an den Wochenenden und in den Abendstunden nach Bedarf im jeweiligen
Planungsraum (Pflicht zur transparenten Bedarfsermittlung und Erläuterung der Gründe)
11
9.2.1 Thematische Umsetzung
Jugendberufshilfe
Die Jugendberufshilfe hat ihren Fokus auf der Ermöglichung und Verbesserung von
Teilhabechancen für Jugendliche und junge Menschen. Übergeordnetes Ziel der
Jugendberufshilfe ist es, Jugendliche und junge Erwachsene so zu fördern, dass ein Leben in
sozialer und wirtschaftlicher Selbstständigkeit und eine nachhaltige Integration in den
Arbeitsmarkt ermöglicht werden.
Insbesondere die Erreichung der Ausbildungsreife sowie die Entwicklung von persönlichen
und beruflichen Perspektiven sind wichtige Bausteine der Jugendberufshilfe. Im Vordergrund
stehen die pädagogische Beziehungsarbeit und ein niedrigschwelliges Angebot. Die
Übernahme einer Lotsenfunktion für die Ratsuchenden wird als ein wichtiges Element des
Angebots der Jugendhilfe angesehen.
Um den Bedarfen der Zielgruppe gerecht zu werden und auf Veränderungen im Ausbildungs-
und Arbeitsmarkt reagieren zu können, werden die Projekte und Initiativen regelmäßig durch
die regionalen Arbeitsmarktakteure ausgewertet.
Besonders hervorzuheben ist die Kooperation mit den Rechtskreisen SGB II und SGB III zur
Vermeidung und Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit. Die Jugendberufsagentur als
gemeinsames Angebot der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (Jugendamt) bildet die Basis der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit.
Eine Vernetzung und Kooperationen mit den im Sozialraum tätigen Trägern der Jugendarbeit
sind obligatorisch. Die Koordination der Angebote und Maßnahmen der Jugendberufshilfe ist
im Jugendamt, Abteilung Kinder- und Jugendförderung verankert.
Jugendkulturarbeit
Jugendkultur ist eine Alltagskultur und geht in der Regel direkt von einzelnen „Jugendszenen“
aus. Vor allem Musik stellt einen besonderen Schwerpunkt in den einzelnen Szenen dar, aber
auch Kunst, Fotografie, Theater oder Film bieten Jugendlichen wichtige Möglichkeiten, sich
auszudrücken.
Jugendkulturarbeit schafft Kindern und Jugendlichen Räume, sich auf vielfältige, kreative
Weise auszuprobieren und zu entfalten und gibt die Möglichkeit, sich neben der eigenen auch
mit fremden Alltagskulturen zu befassen. Dadurch leistet Jugendkulturarbeit einen wichtigen
Beitrag zur Toleranz und Akzeptanz.
Gendersensible Kinder- und Jugendarbeit
Darmstadt ist eine bunte Stadtgesellschaft, zu der selbstverständlich auch junge Lesben,
Schwule, Bi, Trans* und inter und queere Menschen (LSBT*IQ) gehören. Diese Vielfalt an
unterschiedlichen Menschen empfinden wir als Bereicherung. Die jungen LSBT*IQ besuchen
Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und sind in Sportvereinen aktiv.
Leider sind sie nach wie vor häufig mit Diskriminierung und Ausgrenzung konfrontiert und in
der schwierigen Phase des Coming Outs oft alleine gelassen, da es Eltern, Lehrkräften oder
anderen Vertrauenspersonen am nötigen Wissen fehlt.
Deshalb bietet das Queere Zentrum eine Anlaufstelle für alle LSBT*IQ Jugendlichen und im
Rahmen des Queeren Jugendzentrums einen besonderen Schutzraum für diese Zielgruppe.
Die Beratungsangebote stehen den Jugendlichen und ihren Eltern, Geschwistern oder
Freund*innen sowie Fachkräften zur Verfügung.
Durch Vernetzung mit den anderen Trägern und Organisationen der Kinder- und Jugendarbeit
soll eine flächendeckende Sensibilisierung zu diesem Thema sichergestellt werden.
12
Medienbildung
Digitale Medien sind aus der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen nicht mehr
wegzudenken. Das Smartphone und die damit verbunden Plattformen im Social Web sind für
junge Menschen nicht nur eine Kommunikationsmöglichkeit, sie dienen als Instrument zur
Informationsbeschaffung ebenso wie zur Freizeitgestaltung. Die schnellen Entwicklungen und
Möglichkeiten der digitalen Welt stellen Kinder und Jugendliche vor neue Herausforderungen,
aber auch Risiken. Gleiches gilt für Fachkräfte und Einrichtungen.
Es müssen Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche geschaffen werden, die praxisnah
zeigen, wie man sich möglichst sicher und kritisch in der digitalen Welt bewegen kann. Die
Fachkräfte brauchen entsprechende Qualifikationen, um die Kinder und Jugendlichen bei der
digitalen Kompetenzerwerbung zu unterstützen. Die Einrichtungen benötigen dafür die
entsprechenden technischen Voraussetzungen.
Jugendverbandsarbeit
In Jugendverbänden wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert,
gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Indem sie vielfältige Ferien-, Freizeit- und
Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche anbieten, stellen Jugendverbände eine
wichtige Lern- und Lebenshilfe dar.
Aufgrund vielfältiger Verbandsprofile bieten sie spezifische Identifikationsmöglichkeiten für
für Kinder und Jugendliche. Jugendverbandsarbeit ist auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegt
und eröffnet Kindern und Jugendlichen einen Lernort für demokratische Prozesse und
partizipative
Strukturen. Jugendverbände bieten außerschulische Jugendbildung und sinnvolle
Freizeitgestaltung in der Gruppe an. Jugendverbandsarbeit fördert die Bereitschaft von
Kindern
und Jugendlichen, ehrenamtlich Verantwortung zu übernehmen und die Gesellschaft aktiv
mitzugestalten. Besondere Strukturmerkmale von Jugendverbänden sind Freiwilligkeit,
Ehrenamtlichkeit, Partizipation, Parteilichkeit für Kinder und Jugendliche sowie
Werteorientierung.
Für gemeinsame Interessen der Jugendverbände ist die bestehende Plattform im Jugendring
ein wichtiges Gremium, um mit einer gemeinsamen, starken Stimme wirken zu können.
Durch den Ausbau der Ganztagsschule werden allerdings immer mehr Kinder und
Jugendliche bis in den Nachmittag hinein betreut und können nur noch schwer an den
Angeboten der Jugendverbände partizipieren.
Der Beitrag, den Jugendverbandsarbeit in außerschulischer und non-formaler Bildung leistet,
ist für die Entwicklung der Sozialkompetenz von Kindern und Jugendlichen unabdingbar.
Kooperationsmöglichkeiten mit Schule sind daher anzustreben und bereits bestehende
gemeinsame Projekte weiter auszubauen.
Politische Bildung
Um ein Verständnis von Demokratie bei jungen Menschen zu fördern, benötigt es politische
Bildungsarbeit. Diese hat zum Ziel, jungen Menschen Angebote zu machen, die Räume zur
Artikulation eröffnen. Um politische Mündigkeit und kritisch-reflexives Denken zu fördern,
bedarf es ebenso gesellschaftlicher Kontroversität und Konflikten, wie sozialer
Ungleichverhältnisse sichtbar und thematisierbar zu machen. Dabei müssen auch die eigenen
Verstrickungen in Macht- und Herrschaftsverhältnissen offen gelegt werden.
Politische Bildungsarbeit muss sich konsequent mit Ein- und Ausschlüssen beschäftigen, die
vollzogen werden. Sie darf sich nicht auf die reine Vermittlung von politi schen und
gesellschaftlichen Strukturen und Wirkungszusammenhängen beschränken, sondern zielt auf
das Erleben und Leben von offener Diskussionskultur, Akzeptanz, Engagement und
Solidarität.
13
Sport, Bewegung, Ernährung
Für viele Kinder und Jugendliche gehört sportliche Betätigung zu ihrem Alltag. Gerade für die
Bereiche Gesundheitsprävention und Gewaltprävention sind Sport, Bewegung und Ernährung
wichtige Bausteine.
Sportliche Bildungs- und Jugendarbeit kann Kindern und Jugendlichen helfen, mit
Veränderungen umzugehen, mit denen sie fortlaufend konfrontiert sind. Sport fördert die
Persönlichkeitsentwicklung sowie die bewusste Auseinandersetzung mit dem eigenen Körper,
Fragen der Gesundheit, Ernährung und Risikoverhalten. Da Sport und Bewegung unabhängig
von klassischen Bildungseinrichtungen funktionieren, sind sie als Instrumente besonders
geeignet, das Selbstbewusstsein zu stärken, frei von schulischem Druck. Sport gibt
Gelegenheit, gesetzte Ziele zu erreichen, sich mit Niederlagen auseinanderzusetzen und
befördert soziales Lernen und damit Integrationsprozesse, die entscheidende Bedeutung für
das soziale Zusammenleben haben. Unterstützend sollen auch die notwendigen
Handlungskompetenzen für eine gesundheitsfördernde Ernährung übermittelt werden.
Mobile Angebote/Streetwork
Grundsätzliches Ziel der Arbeit ist die Verhinderung bzw. Verringerung von Ausgrenzung und
Stigmatisierung der Adressat*innen sowie die Verbesserung ihrer Lebenssituation. Daher
bietet
die Mobile Arbeit jungen Menschen alltagsorientierte Hilfsangebote, die ihre soziale
Integration fördern und Benachteiligungen abbauen sollen. Auf einer übergeordneten Ebene
versucht diese durch Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit die Bedarfslagen der Adressat*innen für
die Stadtgesellschaft transparent zu machen. Durch Gremienarbeit, einer fach- und
ressortübergreifenden Vernetzung sowie durch Kooperationen mit anderen sozialen
Dienstleister*innen, sollen den jungen Menschen neue Ressourcen erschlossen und eine
Verbesserung der Angebote und Infrastruktur im Planungsraum erreicht werden. Mit Mobiler
Arbeit/Streetwork werden die Adressat*innen im Planungsraum dort abgeholt, wo sie sich
aufhalten.
Ferienangebote
Ferienfreizeiten, Ferienmaßnahmen, Ferienprogramme sind traditioneller Teil der klassischen
Aufgabengebiete in der Kinder- und Jugendarbeit. Ferien sind für Kinder und Jugendliche eine
Zeit der Entschleunigung: Erholung und Zusammensein stehen im Vordergrund. Vor dem
Hintergrund, dass in vielen Familien beide Eltern bzw. Alleinerziehende, berufstätig sind oder
sein müssen, leisten Ferienangebote für Familien einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit
von Familie und Beruf. Die Angebote in den Ferien sollen sowohl durch die Basisangebote als
auch stadtweite Angebote abgedeckt werden.
Das Qualitätsmerkmal der Ferienangebote orientiert sich an den Ferienrichtlinien der
Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Träger stadtweiter Ferienangebote verpflichten sich, ihre
Angebote und Angebotszeiten mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Jugendamt, Abteilung
Kinder- und Jugendförderung jährlich abzustimmen, dieser obliegt die Steuerung.
Der Unterschied zu den Ferienspielen im Rahmen der Basisangebote liegt in dem Radius der
Zielgruppenerreichung. Stadtweite Ferienangebote erreichen alle Kinder- und Jugendliche im
Stadtgebiet und sind in der Regel mit einem Teilnehmendenbeitrag verbunden.
Internationale Jugendarbeit
Der Kontakt mit Kindern und Jugendlichen aus unterschiedlichsten Ländern leistet einen
wichtigen Beitrag zum interkulturellen Austausch in der Kinder- und Jugendarbeit.
Internationale Jugendarbeit fördert die Entwicklung von Weltoffenheit und Toleranz und bietet
Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, den Umgang mit Vielfalt über Grenzen hinweg zu
lernen. Durch die ermöglichte Begegnung der jungen Menschen miteinander wird
internationale Integration sichtbar und erlebbar.
14
Jugendarbeit in Sportverbänden
Jugendarbeit in Sportvereinen soll zum einen das sportliche Engagement im Verein fördern
und zum anderen die Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen unterstützen und
dadurch dem Gemeinwohl dienen. Durch den Ausbau der Ganztagsschule werden
allerdings immer mehr Kinder und Jugendliche am Nachmittag betreut und können
dementsprechend nur noch schwer an den Angeboten der Sportvereine teilnehmen.
Hier gilt es, im weiteren Prozess der Neustrukturierung der Kinder- und Jugendarbeit neue
Wege miteinander zu finden. Die wertvolle Arbeit in den Sportvereinen ist mit den Angeboten
der Ganztagsschule zu vernetzen und ein Ausgleich zwischen formaler und non-formaler
Bildung zu schaffen.
Abenteuer und Aktivspielplätze und Natur
Der Aktivspielplatz rückt die sport- und freizeitorientierte Jugendarbeit als einen besonderen
Teil der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Fokus, indem der Bewegungsdrang von
Kindern und Jugendlichen und das Bedürfnis nach aktiver Freizeitgestaltung in den
Mittelpunkt gestellt werden.
Im Vordergrund stehen Spaß an Bewegung und sportlicher Betätigung. Darüber hinaus
leisten diese Angebote einen Beitrag zum Erhalt und zur Förderung der Gesundheit.
Erlebnispädagogische Angebote ermöglichen das Erkennen, Einschätzen, Überwinden oder
Akzeptieren persönlicher Grenzen sowie die soziale Erfahrung, auf andere angewiesen zu sein
und sich auf diese verlassen zu können.
Zum freizeitpädagogischen Angebot gehören Spiele, die Kindern und Jugendlichen vielfältige
Anreize und Alltagserfahrungen bieten, positiven Umgang mit Regeln, Konkurrenz, Gewinn
und Verlust sowie Geschicklichkeit vermitteln. Darüber hinaus bieten konkurrenzfreie und
kreative Angebote wie Kochen, Backen und Basteln sinnvolle Formen der Freizeitgestaltung.
Durch den Freiraum und die Nähe zur Natur werden mit gezielten pädagogischen Angeboten
ganzheitliche Lernerfahrungen, die zu Verständnis und Verantwortung für Tiere, Natur und
Umwelt führen, ermöglicht.
9.2.2 Anforderungen
Multiplikator*in in die Planungsräume
Der Träger eines stadtweiten Angebotes fungiert als Fachexpert*in in diesem Bereich und hat
die Aufgabe, als Multiplikator*in und Themenpat*in das Wissen an die Kinder- und
Jugendeinrichtungen in den Planungsräumen und an das Jugendamt weiterzugeben. Diese
Fachexpertise kann von allen Jugendhilfeeinrichtungen in den Planungsräumen bei dem
stadtweit fungierenden Träger angefragt werden. Somit kann sichergestellt werden, dass sich
nicht jede Kinder- und Jugendeinrichtung in Darmstadt das fachspezifische Wissen individuell
aneignen muss. Der Träger verpflichtet sich bekanntzugeben, dass diese*r als Fachexpert*in
und Themenpat*in für das Jugendamt agiert.
Gesamtstädtische Ansprechperson
Der Träger des stadtweiten Angebotes verpflichtet sich, sowohl dem Jugendamt als auch den
Trägern der Kinder- und Jugendarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine
Ansprechperson mit Fachexpertise zu benennen. Diese Ansprechperson steht auch dem
Jugendamt als Themenpat*in beratend zur Verfügung.
Inhaltliche Weiterentwicklung
Der Träger des stadtweiten Angebotes verpflichtet sich, gemeinsam mit dem Jugendamt,
Abteilung Kinder- und Jugendförderung, das Thema inhaltlich und konzeptionell regelhaft
weiterzuentwickeln. Dies erfolgt nur in Absprache mit dem Jugendamt.
15
Fortbildungen
Der Träger des stadtweiten Angebotes verpflichtet sich, seine in dem Themenfeld tätigen
Mitarbeitenden regelmäßig fortzubilden. Des Weiteren verpflichtet sich der Träger, einmal im
Jahr als Multiplikator*in eine themenspezifische Fachveranstaltung für alle in der Kinder- und
Jugendarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt tätigen Haupt- und Nebenamtlichen zu
organisieren und durchzuführen. Eine Dokumentation der Fachveranstaltung mit Ergebnissen
wird allen Teilnehmenden der Veranstaltung und dem Jugendamt zur Verfügung gestellt.
9.2.3 Vernetzung
Netzwerke und (Planungsraum)-AGs
Netzwerke stellen in der Kinder- und Jugendarbeit ein notwendiges Instrument dar, um ein
effizientes, abgestimmtes und an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen
ausgerichtetes Arbeiten zu gewährleisten. Eine gesetzliche Grundlage zur Kooperation
verschiedener Akteur*innen und zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften ergibt sich aus
den Paragraphen 76 und 78 SGB VIII.
Die stadtweite Vernetzungsarbeit und die Kooperation in Arbeitsgruppen innerhalb der
Wissenschaftsstadt Darmstadt sollen sowohl unabhängig von den spezifischen
Planungsräumen und deren Bedarfslagen erfolgen, als auch explizit auf diese zugeschnitten
sein und vorhandene Netzwerke nutzen.
Ziel der Vernetzung ist es, eine breite und flexible Angebotsstruktur unter Berücksichtigung
spezifischer Themenschwerpunkte aufzustellen, ohne dass es zu Doppelungen sowie
gänzlicher Nichtbearbeitung von Themenfeldern kommt. Um dies zu gewährleisten,
verpflichten sich die Träger zu einer langfristigen und kooperativen Netzwerkarbeit im
Planungsraum. Die Angebote ergänzen sich gegenseitig und führen somit zu einer
ressourcenorientierten, effizienten und nachhaltigen Kooperation der im Planungsraum
aktiven Akteur*innen zugunsten der Adressat*innen.
Die gemeinsame Entwicklung und Begleitung dauerhafter Angebote und zeitlich befristeter
Projekte lässt ein regelmäßiges Controlling notwendig werden. Insbesondere Arbeitsabläufe,
Zielsetzung und Zielerreichung sollen in enger Kooperation mit dem Jugendamt auf Effizienz,
Fachlichkeit und Aktualität hin überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, siehe
Controllingkonzept.
Die Vernetzung in Planungsraum-AGs betrifft im Wesentlichen die Basisangebote und
Kooperationsveranstaltungen.
Kooperation Jugendhilfe/Schule
Zur Zielerreichung der Kinder- und Jugendarbeit soll die Zusammenarbeit u.a. mit Schulen
und Schulsozialarbeit gesucht werden. Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist es
notwendig, dass die Partner*innen ihre verschiedenen Rollen kennen und diese gegenseitig
anerkennen. Im Bereich der Schule mit ihrem gesetzlichen (Bildungs-) Auftrag sind die
Lehrkräfte in erster Linie Fachkräfte für das Organisieren des Lernens und des Vermittelns
von fachlichen Inhalten. Die Mitarbeitenden der Jugendhilfe sind besonders bei individuellen
Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen als auch bei unterstützenden und präventiven
Hilfsleistungen die Spezialist*innen. In der Vernetzung dieser beiden Systeme liegt die große
Chance, um Kindern und Jugendlichen Lebenschancen zu eröffnen, eine erfolgreiche
Schullaufbahn zu ermöglichen und Chancengleichheit herzustellen.
Im Rahmen der Planungsprozesse bedeutet dies, dass im Hinblick auf diese Angebote, die
am Standort Schule entstanden sind, die außerschulischen Jugendhilfeangebote in den
einzelnen Planungsräumen evaluiert und gegebenenfalls neu strukturiert werden müssen. Ziel
ist es, die vorhandenen Angebote im Bereich Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit
16
innerhalb wie außerhalb der Schule so aufeinander abzustimmen, dass Doppelstrukturen
zwischen Jugendhilfe und Schule vermieden werden. Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe
müssen gemeinsam überlegen, wie sie integrierte Angebote realisieren können, um das Recht
jedes Kindes und Jugendlichen auf die Förderung seiner Entwicklung und Bildung zu
ermöglichen.
Formen der Zusammenarbeit können sein:
Planung und Durchführung von Freizeitangeboten im Rahmen der Jugendarbeit
Kooperation im Rahmen des schulischen Ganztagsangebotes
gemeinsame Berufsorientierungsmaßnahmen
Maßnahmen der sozialen Integration
Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (z. B. Sucht-, Mobbing- und
Gewaltprävention)
9.3 Basisangebote der Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
Beim Basisangebot handelt es sich um ständige und regelmäßig wiederkehrende (Mindest-)
Angebote in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, welche als Pflichtaufgabe ganzjährig
wahrzunehmen sind. Durch die Förderung wird die Teilhabe an den ständigen Angeboten
(z. B. Nutzung vorhandener Sport- und Spielmöglichkeiten, Gespräche, Nutzung als Treff oder
zum Musik hören) und das Sichern von Begegnung, Kommunikation sowie der Aufbau und der
Erhalt von Beziehungen unter Mitwirkung der Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit gemäß der
Angebots- und Handlungsfelder ganzjährig sichergestellt. Regelmäßig wiederkehrende,
themenspezifische Angebote werden partizipativ mit den jeweiligen Zielgruppen der Einrichtung
von den Fachkräften der Jugendarbeit vorbereitet, umgesetzt und ausgewertet.
In jedem Planungsraum müssen alle unter „Umsetzung“ der Angebots- und Handlungsfelder
definierten Standards umgesetzt werden. Die Umsetzung dieser Standards muss nicht durch jede
Einrichtung erfolgen. Eine Absprache der Umsetzung erfolgt im Rahmen des Prozesses
Qualitätsstandards gemeinsam mit dem Jugendamt in den jeweiligen AGs der Planungsräume.
Darüber hinaus kann jede Einrichtung spezifische, dem Bedarf im jeweiligen Planungsraum
entsprechende, Angebote für ausgewählte Zielgruppen umsetzten.
Die Bezugsgröße der Basisangebote orientiert sich nach der Handreichung zu den
Planungsgrundlagen der Wissenschaftsstadt Darmstadt/Jugendamt.
9.3.1 Umsetzung
Offene Arbeit
Offene Arbeit zeichnet sich durch Freiwilligkeit, Niedrigschwelligkeit und Selbstbestimmung aus.
Der offene Treff und die offenen Angebote orientieren sich hierbei an den Interessen und
Bedürfnissen der Zielgruppen. Mit der offenen Arbeit werden geschützte Räume und vielseitige
Gestaltungs- und Beteiligungsmöglichkeiten, in denen Kinder und Jugendliche sich ausprobieren
können, ermöglicht. Es werden Hilfsangebote, Arbeits- und Projektgruppen sowie kulturelle
Veranstaltungen von, mit und für Kinder(n) und Jugendliche(n) geplant und ausgerichtet. Gerade
für Kinder und Jugendliche aus Familien mit begrenzten finanziellen Mitteln stellt die offene Arbeit
eine wichtige Möglichkeit der Teilhabe dar. Die offene Arbeit stellt Bildungs-, Erziehungs- und
Lernräume sowie Orte mit Freizeitcharakter als niedrige Einstiegsschwelle für die jugendlichen
Besucher*innen bereit. Die offene Kinder- und Jugendarbeit stellt sich aktiv neuen
Herausforderungen und reagiert zeitnah auf alle jugendpolitischen und die Leben sumstände ihrer
Besucherschaft betreffenden, gesellschaftlichen Veränderungen.
17
Projektarbeit
Mit themenbezogener Projektarbeit soll ein Mehrwert für Kinder und Jugendliche geschaffen
werden, der sich an konkret zu bewältigenden Herausforderung orientiert. Die themenbezogene
Projektarbeit hat durch ihre zeitliche Begrenzung und ihre klare Zieldefinition einen individuellen
Charakter. Vorhandene Regelangebote werden durch diese erweitert. Projekte müssen sich in ihrer
Ausrichtung von Regelangeboten unterscheiden. Durchgeführte Projekte werden umfassend
evaluiert und stetig weiterentwickelt. Die Projektthemen sollen altersgerecht aufgearbeitet werden
und neue Lernprozesse für alle Beteiligten ermöglichen. Projekte können von einzelnen
Akteur*innen oder als Kooperationsprojekt durchgeführt werden.
Herausreichende Arbeit
Herausreichende Arbeit bezeichnet die von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
ausgehenden Aktivitäten im öffentlichen Raum des jeweiligen Planungsraums. Sie bedeutet eine
kontinuierliche Präsenz im öffentlichen Raum sowie regelmäßige Sozialraumbeobachtungen durch
den Einsatz entsprechender sozialräumlicher Methoden.
Die Klassische „Komm-Struktur“ der Einrichtungen wird durch eine „Geh-Struktur“ erweitert, so
dass ein breiteres Spektrum von Zielgruppen erreicht werden kann, die Angebote im
Planungsraum für möglichst viele Kinder sichtbar werden und sozialpädagogische Projekte im
öffentlichen Raum über die Angebote in der Einrichtung hinaus realisiert werden.
Durch den Blick auf den St adtteil, das Wissen über Stärken/Schwächen und über aktuelle
Entwicklungen des Gemeinwesens kann es auch gelingen, infrastrukturelle Verbesserungen sowie
erweiterte Aneignungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche (z. B. auch in Planungsprojekten)
zu bewirken und ihre Partizipation zu fördern.
Die Methoden dieser Arbeitsform reichen von kontinuierlich strukturierten Stadtteilbegehungen,
Erforschung des Stadtteils mit sozialräumlichen Methoden, auch unter Einbeziehung der Kinder
und Jugendlichen, dem Aufsuchen von Gruppentreffpunkten, regelmäßigen bedarfsorientierten
Angeboten, beispielsweise sport- und bewegungsorientierten Aktivitäten, Konfliktmoderation im
Stadtteil bis zur Vernetzung und Kooperation mit verschiedenen sozialen Einrichtungen/
Institutionen/Vereinen und Schlüsselpersonen im Stadtteil.
Die herausreichende Arbeit ist ein regelmäßiges Kontaktangebot für Jugendliche, die (noch) nicht
an Einrichtungen angebunden sind. Die Treffen finden in Parkanlagen, an Bus- und
Bahnhaltestellen, vor Sport- und Mehrzweckhallen oder auf Spielplätzen statt. Auch bei Festen
und Veranstaltungen im Planungsraum sind die Mitarbeiter*innen präsent.
Der Unterschied zu Streetwork besteht darin, dass herausreichende Arbeit eigene Räume zur
Verfügung stellt und aus diesen heraus herausreichend im Planungsraum arbeitet.
Ferienspiele
Ferien sind ein wichtiges Zeitfenster für die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit. Es sollen
vielfältige, offene ein- und mehrtägige Angebote durch die Träger vor Ort vorgehalten werden, die
sinnvolle Freizeitbeschäftigung ermöglichen oder als Ersatz für Urlaubsreisen fungieren können.
Die Träger verpflichten sich, ihre Angebote und Angebotszeiten im Planungsraum mit allen
Akteur*innen abzustimmen. Die Steuerung der Angebotsabstimmung erfolgt durch die
Wissenschaftsstadt Darmstadt, Jugendamt, Abteilung Kinder- und Jugendförderung. Der
Unterschied zu den stadtweiten Ferienangeboten liegt in der Niedrigschwelligkeit des Angebotes
sowie an der Anbindung der Angebote an die Einrichtungen im Planungsraum.
Einzelfallhilfe
Die jeweilige Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen ist Ausgangspunkt für die pädagogische
Arbeit. Lebensweltorientierung erfasst Zusammenhänge, Strukturen, Zwänge und Chancen, unter
18
denen die Kinder und Jugendlichen aufwachsen. Sie befasst sich mit allem, was für die Kinder und
Jugendliche von Bedeutung ist. Die Angebote richten sich an alle Kinder und Jugendlichen, die
sich aus unterschiedlichen Gründen im sozialen Nahraum treffen. Der Bezug zu alltäglichen und
jugendtypischen Themen ermöglicht somit auch den Zugang zu informellen Lernprozessen und
aktiviert die in den jeweiligen Lebensverhältnissen vorhandenen Ressourcen.
Die Lebensweltplanung soll sozialräumlich ausgerichtet sein und bei Bedarf in weiterführende
Angebote vermitteln. Die Planungsraumorientierung stellt hierbei eine Methode der
Sozialen Arbeit dar und führt den früheren Ansatz der Gemeinwesensarbeit fort. Im Mittelpunkt
steht weniger der oder die Einzelne, als vielmehr das gesamte Lebensumfeld. Um in
weiterführende Angebote vermitteln zu können, ist die Funktion als Lotsen notwendig. Dazu
bedarf es Kenntnisse der lokalen Ämter, Behörden, Beratungsstellen und Maßnahmen.
Medienarbeit
Eine der Grundlagen von Kinder- und Jugendarbeit ist ihr Bezug zu den aktuellen Lebenslagen von
Kindern und Jugendlichen. Diese verbringen viel Zeit mit und in den Medien. Eine multimediale
Nutzung ist so sehr selbstverständlich, dass nicht mehr zwischen virtueller und realer Welt
unterschieden wird. Die Medien sind gleichzeitig Kommunikationsraum, Freizeitraum,
Gestaltungsraum und Bildungsraum. Um die Kinder- und Jugendlichen in ihrer medialen
Lebenswelt abzuholen, bedarf es der fortlaufenden Fortbildungsbereitschaft und Offenheit des
pädagogischen Fachpersonals in den Einrichtungen in Bezug auf die aktuelle Mediennutzung der
Kinder und Jugendlichen. Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit müssen sich darauf
einstellen, dass sie als Vertrauensperson angesprochen werden, wenn es Probleme mit der
Mediennutzung gibt. Deshalb ist es notwendig, sich in der medialen Lebenswelt von Kindern und
Jugendlichen orientieren zu können. Das stadtweite Angebot „Medienarbeit“ ist dabei zu nutzen.
Die medienpädagogischen Angebote im Rahmen der Basisangebote müssen mit den stadtweiten
Angeboten abgestimmt werden.
Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit ist ein präventives, sozialraumorientiertes Angebot. Dieses richtet sich vorrangig
an Kinder, Jugendliche, deren Eltern und an Lehrkräfte. Schulsozialarbeit übernimmt eine wichtige
Brückenfunktion im Sozialraum und nimmt eine wichtige Vermittlungs- und Scharnierfunktion
zwischen Schule und Gemeinwesen wahr. Im Interesse der Kinder und Jugendlichen trägt die
Schulsozialarbeit zu einer Vernetzung bestehender Angebote und Dienste bei. Schulsozialarbeit
versteht sich als Bindeglied zwischen Schule und Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen und deren
Familien.
Die Aufträge orientieren sich daran, eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildung und dem
gesellschaftlichem Leben anzustreben. Dabei stehen nicht Bildungs- und Lehrpläne im
Mittelpunkt, sondern der individuelle Bildungsprozess von Kindern und Jugendlichen.
Schulsozialarbeit orientiert sich an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und ist
gleichermaßen vielfältig wie es auch die Schüler*innen sind. Das Angebot reicht von
Einzelfallberatung, über Sozialkompetenztraining, Vermittlung außerschulischer Hilfen, bis hin zu
Projektarbeit.
Kooperationsvereinbarungen mit Schulen, weiteren Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit,
sozialen Diensten und Behörden regeln die Angebote, Zuständigkeiten und Aufgaben.
Die gesamtstädtische Koordination der Schulsozialarbeit ist im Jugendamt, Abteilung Kinder- und
Jugendförderung verankert.
9.3.2 Anforderungen
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten werden mit der Leistungsvereinbarung pro Planungsraum individuell definiert
und orientieren sich an den unter 1.2 der Qualitätsstandards definierten Angebotszeiten sowie an
dem Einrichtungstyp. Die Öffnungszeiten bestimmen indirekt darüber, welche Altersgruppen der
19
Kinder und Jugendlichen die Einrichtungen und das Angebot aufsuchen, denn je nach Alter sind
andere Besuchszeiten attraktiv. Insbesondere Jugendliche, die sich in der Ablösephase vom
Elternhaus befinden, wollen ihre Freizeit nicht immer zu Hause verbringen. Die Meinung der
Kinder und Jugendlichen sind in die Festlegung der Öffnungszeiten einzubeziehen.
Zugänglichkeit
Die Angebote müssen für alle im Planungsraum offen sein. Die Zugangsmöglichkeiten und die
Erreichbarkeit der Angebote müssen den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Adressat*innen
entsprechen. Unter anderem müssen Kinder und Jugendliche zunächst von den Angeboten
erfahren, um sie auch nutzen zu können. Die Angebote im Planungsraum müssen für alle Kinder
und Jugendlichen des Planungsraums zugänglich und nutzbar sein, auch wenn die Einrichtung
nicht unmittelbar zentral liegt.
Barrierefreiheit
Eine objektbezogene Barrierefreiheit im Sinne einer perspektivischen Zielsetzung sollte
gewährleistet sein. Bei Neubauten und/oder Sanierungen ist eine Barrierefreiheit zu
berücksichtigen.
Konzeptionelle Überlegungen zum Thema Inklusion sowie Kooperationsbeziehungen mit
Behinderteneinrichtungen wirken sich positiv auf die Nutzung aus. Die Barrierefreiheit nimmt
Bezug auf das Querschnittsthema „Diversi tät, Akzeptanz und Inklusion“.
Altersgruppendifferenzierte Angebote
Sozialräumlich müssen die Angebote in Differenzierung von bereits bestehenden Angeboten, wie
Schulkindbetreuung, Pakt für den Nachmittag, Angebote der Vereine, etc. geplant werden. Die
Angebote haben sich nicht nur an den Interessen und Bedürfnissen der jungen Menschen sowie an
den Notwendigkeiten des jeweiligen Planungsraums zu orientieren, sondern sind auch
altersgruppendifferenziert auszurichten. Dabei sind in jedem Planungsraum für a lle Altersgruppen
nach den SGB VIII Angebote vorzuhalten. Die altersgruppendifferenzierten Angebote orientieren
sich auch an den unter 5.3.2 beschriebenen Öffnungszeiten.
9.3.3 Vernetzung
Netzwerke und (Planungsraum)-AGs
Netzwerke stellen in der Kinder- und Jugendarbeit ein notwendiges Instrument dar, um ein
effizientes, abgestimmtes und an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen ausgerichtetes
Arbeiten zu gewährleisten. Eine gesetzliche Grundlage zur Kooperation verschiedener
Akteur*innen und zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften ergibt sich aus den
Paragraphen 76 und 78 SGB VIII.
Die stadtweite Vernetzungsarbeit und die Kooperation in Arbeitsgruppen innerhalb der
Wissenschaftsstadt Darmstadt sollen sowohl unabhängig von den spezifischen Planungsräumen
und deren Bedarfslagen erfolgen, als auch explizit auf diese zugeschnitten sein und vorhandene
Netzwerke nutzen.
Ziel der Vernetzung ist es, eine breite und flexible Angebotsstruktur unter Berücksichtigung
spezifischer Themenschwerpunkte aufzustellen, ohne dass es zu Doppelungen sowie gänzlicher
Nichtbearbeitung von Themenfeldern kommt.
Um dies zu gewährleisten, verpflichten sich die Träger zu einer langfristigen und kooperativen
Netzwerkarbeit im Planungsraum. Die Angebote ergänzen sich gegenseitig und führen somit zu
einer ressourcenorientierten, effizienten und nachhaltigen Kooperation der im Planungsraum
aktiven Akteur*innen zugunsten der Adressat*innen.
20
Die gemeinsame Entwicklung und Begleitung dauerhafter Angebote und zeitlich befristeter
Projekte lässt ein regelmäßiges Controlling notwendig werden. Insbesondere Arbeitsabläufe,
Zielsetzung und Zielerreichung sollen in enger Kooperation mit dem Jugendamt auf Effizienz,
Fachlichkeit und Aktualität hin überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, siehe
Controllingkonzept.
Die Vernetzung in Planungsraum AGs betrifft im Wesentlichen nur die Basisangebote.
Kooperation Jugendhilfe/Schule
Zur Zielerreichung der Kinder- und Jugendarbeit soll die Zusammenarbeit u. a. mit Schulen und
Schulsozialarbeit gesucht werden. Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist es notwendig, dass
die Partner*innen ihre verschiedenen Rollen kennen und diese gegenseitig anerkennen. Im Bereich
der Schule mit ihrem gesetzlichen (Bildungs-) Auftrag sind die Lehrkräfte in erster Linie Fachkräfte
für das Organisieren des Lernens und des Vermittelns von fachlichen Inhalten. Die Mitarbeitenden
der Jugendhilfe sind besonders bei individuellen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen, als
auch bei unterstützenden und präventiven Hilfsleistungen die Spezialist*innen. In der Vernetzung
dieser beiden Systeme liegt die große Chance, Kindern und Jugendlichen Lebenschancen zu
eröffnen, eine erfolgreiche Schullaufbahn zu ermöglichen und Chancengleichheit herzustellen.
Im Rahmen der Planungsprozesse bedeutet dies, dass im Hinblick auf diese Angebote, die am
Standort Schule entstanden sind, die außerschulischen Jugendhilfeangebote in den einzelnen
Planungsräumen evaluiert und gegebenenfalls neu strukturiert werden müssen. Ziel ist es, die
vorhandenen Angebote im Bereich Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit innerhalb wie
außerhalb der Schule so aufeinander abzustimmen, dass Doppelstrukturen zwischen Jugendhilfe
und Schule vermieden werden. Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe müssen gemeinsam
überlegen, wie sie integrierte Angebote realisieren können, um das Recht jedes Kindes und
Jugendlichen auf die Förderung seiner Entwicklung und Bildung zu ermöglichen.
Formen der Zusammenarbeit können sein:
Planung und Durchführung von Freizeitangeboten im Rahmen der Jugendarbeit
Kooperation im Rahmen des schulischen Ganztagsangebotes
gemeinsame Berufsorientierungsmaßnahmen
Maßnahmen der sozialen Integration
Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (z. B. Sucht-, Mobbing- und
Gewaltprävention)
9.4 Spezifische Angebote der Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
Spezifische Angebote sind solche, die im besonderen Interesse der Stadt liegen bzw. die
außergewöhnliche Bedarfe decken. Diese orientieren sich an den besonderen Bedarfen im
jeweiligen Planungsraum (Planungsraumbezug) oder stadtweit und sind projektbezogen auf
höchstens drei Jahre Förderzeitraum angelegt sowie themen- und zielgruppenspezifisch
ausgerichtet.
In Absprache mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt kann der Förderzeitraum nach den drei
Jahren ausgedehnt werden. Diese Angebote bedürfen in der Regel einer umfangreichen und
intensiven Vorbereitung und Begleitung durch Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit unter
Einbeziehung der jeweiligen Zielgruppen.
21
10. Controllingkonzept
10.1 Jährliches Controllingkonzept
Controlling Konzept Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Umsetzung jährlich
Verwaltung des Jugendamtes Träger
Jugendhilfeplanung als strategische
Zielstellung
Erstellung Sach- und Finanzbericht
Auswertung des Sachberichtes
Trägergespräch zu den Sach- und Finanzberichten
Aufbereitung der Ergebnisse in Form
von Berichten an die AG78 Steuergruppe/
Plenum,
22
10.2 Dreijähriges Controllingkonzept
Controlling Konzept Weiterentwicklung der Kinder und Jugendarbeit
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Umsetzung alle drei Jahre
Verwaltung des Jugendamtes Träger
Jugendhilfeplanung als strategische
Zielstellung
Bedarfserhebung der Angebote
und Maßnahmen für stadtweite und
Basisangebotes
Beteiligung der Kinder und Jugendlichen pro Planungsraum
Auswertung der Bedarfserhebung und
Beteiligung mit Handlungsempfehlung
Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse in den einzelnen Planungsräumen
Umsetzungskonzept
inkl. Operativer und
handlungsorientierter
Zielstellung
Trägergespräch: Verhandlung/Abschluss von Leistungsvereinbarung, Endgeldkalkulation,
Qualitätsentwicklung
Aufbereitung der Ergebnisse in Form
von Berichten an die AG78 Steuergruppe/
Plenum, JHA
23
Ressourcenverteilung und Planungsgrundlagen
11. Infrastrukturelle Ausstattung der Kinder- und Jugendarbeit
11.1.Sozialräumliche Infrastruktur in den Planungsräumen
Es ist eine Grundversorgung mit Ressourcen der Kinder- und Jugendarbeit (i.e. Räume,
Personal, Angebote) in allen Planungsräumen zu gewährleisten.
Als Schwerpunkt-Zielgruppe gelten junge Menschen im Alter zwischen 6 bis unter 21 Jahren,
wobei gemäß dem Rahmenkonzept der Kinder- und Jugendarbeit der Fokus auf die
bis 17-Jährigen gelegt wird.
Die Verteilung der verfügbaren Ressourcen basiert auf den objektiven Kriterien:
o Größe der Adressaten*innengruppe (i.e. Einwohner*innenzahl 6 bis 20 Jahre) sowie
o spezifische Lebenslagen im Planungsraum (i.e. Sozialindex).
Unter Zuhilfenahme dieser beiden Größen kann jedem Planungsraum ein Budget zugewiesen
werden, welches für die jeweils bedarfsgerechte Ausgestaltung der Kinder- und Jugendarbeit vor
Ort genutzt wird.
Methodik des Verteilschlüssels:
Ziel des Verteilschlüssels ist eine bedarfsgerechte, sich an der Zielgruppe
orientierende Ressourcenverteilung dauerhaft zu gewährleisten und diese
transparent darzustellen.
1. Als grundlegende Bezugsgröße für die Zuweisung von Ressourcen wird die
jeweils aktuelle Einwohnerzahl 6 bis 20 Jahre herangezogen. Diese Daten
liegen in der kleinräumigen Gliederung des Stadtgebietes, auf Ebene der
statistischen Bezirke, regelmäßig vor. (Stichtag: 31.12.2017)
2. Um die (z.T . erschwerten) Lebenslagen in den Stadtquartieren hinreichend zu
berücksichtigen, bedarf es der Gewichtung der Bevölkerungszahlen pro
statistischen Bezirk. Als Gewichtungsfaktor wird hierbei der aktuell gültige
Sozialindex herangezogen. (Datenstichtag: 31.12.2016)
Um erschwerten sozio-ökonomische Lebenslagen durch u.a. erweiterte, spezifische
und intensive Angebote der Kinder- und Jugendarbeit gerecht zu werden, bedarf es
der überproportionalen Ressourcenzuweisung in belastete Stadtquartiere.
3. Daher wird zunächst als Schwellen- bzw. Toleranzwert (sog. Cut-Off-Index)
derjenige Wert herangezogen, der gemäß Sozialindex hohe und sehr hohe
Belastungslagen bescheinigt. (gültiger Cut-Off-Index gemäß Sozialatlas 2018:
35; (sehr) hoch belastete statistische Bezirke: 7)
4. Es gilt der Grundsatz, dass der Ressourceneinsatz exponentiell zur Intensität
der Belastungslagen steigen muss. D.h. je höher der Wert nach dem
Sozialindex ausfällt, desto mehr Ressource der Kinder- und Jugendarbeit
muss in das Stadtquartier gegeben werden, um dem Bildungs- und
Präventionsauftrag gerecht werden zu können. Um dies abzusichern, wird ein
(Steigerungs)Faktor für den Ressourceneinsatz festgelegt, der ab dem
Schwellenwert (vgl. 3.) greift. (gültiger Steigerungsfaktor: 2,25)
24
11.2. Stadtweite Infrastruktur nach Handlungsfeldern
Basierend auf dem Rahmenkonzept der Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt sowie den
Qualitätsstandards werden ausgewählte Themen durch Schwerpunkteinrichtungen in der
Kinder- und Jugendarbeitslandschaft in Darmstadt verankert.
Die Zuordnung der Ressourcen zu den Handlungsfeldern und somit den Einrichtungen
erfolgt durch das Jugendamt, Abteilung Kinder- und Jugendförderung, unter
Berücksichtigung der verfügbaren Indikatoren (vgl. 2.1 Kennwerte) sowie des jeweils
aktuellen fachlichen Diskurses auf kommunaler Ebene sowie Landes - und Bundesebene.
12. Angebotsstruktur der Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt
Kinder- und Jugendarbeit ist Bildungsort und präventives Angebot und agiert daher stets
lebenslagenorientiert, niederschwellig und flexibel.
12.1 Entwicklung der Angebotsstruktur in den Planungsräumen
Mit den zugewiesenen Ressourcen (vgl. 1.1.; Planungsraumbudgets) werden bedarfsgerechte
Angebotsportfolios in den Planungsräumen entwickelt.
Kennwerte, u. a. zu Bevölkerungsstruktur, ökonomischen und familiären Lebenslagen,
Gesundheit und weiteren Unterstützungssystemen sowie die Ergebnisse der Partizipation
junger Menschen bilden die Grundlage des Qualitätsdialogs zwischen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt als Zuschussgeber und den vor Ort engagierten Trägern.
Wesentlicher Meilenstein des Qualitätsdialogs sind die – alle drei Jahre zu überprüfenden –
Leistungsbeschreibungen. Zugleich wird durch das jährliche Controllingverfahren die
Kontinuität des Dialogs sichergestellt (vgl. Qualitätsstandards).
12.2 Entwicklung der Angebotsstruktur in den stadtweiten Handlungsfeldern
Die fachliche Steuerung in den Handlungsfeldern erfolgt durch das Jugendamt, Abteilung
Kinder- und Jugendförderung, in Kooperation mit den Schwerpunkteinrichtungen. In der
Abteilung Kinder- und Jugendförderung stehen zu diesem Zweck für jedes Handlungsfeld
Ansprechpartner*in zur Verfügung.
13. Haushaltssystematik
Der Ansatz der planungsraumbezogenen Ressourcenzuweisungen mittels eines definierten
Verteilschlüssels, findet seine Fortsetzung in der Haushaltssystematik;
das heißt:
1. es erfolgt Klärung der Produktstruktur und Reduktion auf ein Produkt der Kinder- und
Jugendförderung
2. es werden Budgets nach Planungsräumen gebildet, denen die jeweiligen Einrichtungen
zugeordnet werden
3. es wird ein stadtweites Budget gebildet, welchem die stadtweit wirkenden Einrichtungen bzw.
stadtweiten Module der betreffenden Einrichtungen zugeordnet werden
4. es werden darüber hinaus Budgets für Fortbildungen und die so genannten Spezialangebote
gebildet
5. anmelde- und kostenpflichtige Ferienangebote und -programme werden über den
Jugendpflegeetat abgebildet.
25
14. Vorlage Personalerfassung (diese Vorlage ist eine Empfehlung für den internen Gebrauch der Träger)
26
15. Vorlage Bedarfserhebung (diese Vorlage ist eine Empfehlung für den internen Gebrauch der Träger)
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Ø
insgesamt
Alter
unter 6 Jahre
Grundschulalter
ca. 10 bis 14 Jahre
ca. 15 bis unter 18 Jahre
ca. 18 bis unter 21 Jahre
älter als 21 Jahre
Teilnahmefrequenz am Angebot
einmalig/ erstmalig
gelegentlich (mind. 1x im Monat)
regelmäßig (mind. 1x in der Woche)
Besonderheiten
Ausdifferenzierung notwendig bspw.
spezifische Beratungs-/ Unterstützungsbedarfe (bspw.
Schule, Familiär, Schulden, Sucht ect.)
T E I L N E H M E N D E
Träger
Einrichung
Leistungsvereinbarung (Jahr)
anlage 8
39092 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
04.11.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I IDA 30
IV 20
V 51
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0343
Magistratsbeschluss-Nr.
438
Internetfähig
Produkt-Nr.: 362000
Kostenstelle: 051-004-1011 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3621-00 Sachkonto: 7128000
Betreff: AG §78 SGBVIII - Neustrukturierung der Kinder - und Jugendarbeit in Darmstadt
Vorlage vom: 31.10.2019
Beschlussvorschlag:
1. Der Umsetzungsplanung zur Neustrukturierung der Kinder - und Jugendarbeit zur
Herstellung der notwendigen und geeigneten Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit in
der Wissenschaftsstadt Darmstadt nach § 11 SGB VIII wird zugestimmt.
2. Die für die Umsetzung der Maßnahme notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel werden
unter der
Kostenstelle 051-004-1011
Sachkonto 7128000,
Kostenträger 3621-00
wie folgt zur Verfügung gestellt:
Ausbaustufe 1:
Haushalt 2019 – Aufplanung um 350.000 Euro
(bereits im Haushalt 2019 etatisiert)
Ausbaustufe 2:
Haushalt 2020 – Aufplanung um weitere 250.000 Euro
(bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020 angemeldet)
Anlagen: Anlage 1 - Fördervertrag
Anlage 2 - Förderungsbeschreibung
Anlage 3 - Verwendungsnachweis_bb
Anlage 4 - Prioritäten und Grundsätze zur Qualitätssicherung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 06.11.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.10.2019
1. Auftrag und Prozess der AG § 78 nach SGB VIII "Neustrukturierung der Kinder - und
Jugendarbeit"
Die vorliegende Magistratsvorlage knüpft an die Beschlusslage des Jugendhilfeausschusses
vom 31.10.2018 zur AG§78 – Ergebnisse des Prozesses Neustrukturierung – Bewertung und Votum
des Jugendhilfeausschusses an, welche die Methodik, die Qualitätsstandards sowie die
Umsetzungsplanung ausführlich vorstellte. Der Jugendhilfeausschuss empfahl in seiner
damaligen Sitzung die Umsetzung des vorgelegten Konzeptes.
Der Beschlussvorlage wurde darüber hinaus durch den Sozialausschuss (13.11.2018) sowie
durch die Stadtverordnetenversammlung (11.12.2018) zugestimmt.
2. Umsetzung der AG §78 – Finanzrahmen und Ressourcenverteilung
2.1. Budgetplanung der Planungsräume
Wie in der Beschlussvorlage vom 31.10.2018 ausführlich dargestellt, ist die Grundlage der
Ressourcenausstattung der Planungsräume die Verteilsystematik, welche auf der
Einwohnerzahl (6 bis 21-Jährige) sowie dem Sozialindex der Wissenschaftsstadt Darmstadt
basiert.
Grundannahme der Systematik ist, dass die zu verteilende Gesamtressource für die Kinder-
und Jugendarbeit sowohl die Personalkosten der kommunalen Beschäftigten als auch die
Zuschussbeträge an freie Träger sowie Budgetaufplanungen in den Jahren 2019 und 2020
(350.000 Euro bzw. 250.000 Euro) beinhaltet.
2.2. Budgetplanung stadtweiter Angebote
Die Qualitätsgrundsätze der Kinder- und Jugendarbeit definieren verschiedene Handlungsfelder
der Kinder- und Jugendarbeit, die durch stadtweite Angebote zu bearbeiten sind. Zentrales
Merkmal dieser Einrichtungen ist, dass sie mit ihrer Angebotsstruktur unabhängig ihres
Standortes ins gesamte Stadtgebiet wirken und zugleich für die Haupt- und Ehrenamtlichen als
Multiplikatoren für das jeweilige Schwerpunktthema fungieren. Gemeinsam mit dem
Jugendamt, Fachabteilung Kinder- und Jugendförderung, werden so der themenspezifische
Fachdiskurs und die Weiterentwicklung der Arbeit im jeweiligen Handlungsfeld vorangetrieben.
Die Ressourcenzuweisung für die stadtweite Infrastruktur stellt sich wie folgt dar und kann
detailliert und Träger bezogen unter TOP 7.1. Umsetzungsstufen nachvollzogen werden:
Ressourcenausstattung nach Rahmenkonzept und
Qualitätsstandards
(nach Umsetzung)
Themenfeld 2019 2020 (dynamisiert
mit 2,7%)
2021 (dynamisiert
mit 2,7%)
Abenteuer- und
Aktivspielplatz
Internationale
Jugendarbeit
Jugendkulturarbeit
Jugendverbandsarbeit
Medienbildung
Mobile Angebote,
Streetwork
gendersensible Kinder-
und Jugendarbeit
Sport, Bewegung und
Ernährung
724.589,00€
939.000,00 €
964.353,00 €
Ferienspiele Jugendpflegeetat Jugendpflegeetat Jugendpflegeetat
Jugendarbeit in Sportvereinen Jugendpflegeetat Jugendpflegeetat Jugendpflegeetat
Jugendberufshilfe (JBH) Haushalt JBH Haushalt JBH Haushalt JBH
Politische Bildung Haushalt
Jugendbildungs-
werk
Haushalt
Jugendbildungs-
werk
Haushalt
Jugendbildungs-
werk
3. Ressourcenausstattung in den Einrichtungen
3.1. Systematik zur Ermittlung der Fördersummen und der Ausgabenarten
Das Planungsraumbudget wird auf die Träger im Sozialraum verteilt. Hierbei wird
grundsätzlich an die bereits etablierten Angebote angeknüpft und jeder Planungsraum
individuell betrachtet.
Jeder Träger eines Sozialraumes erhält folglich eine feste, einrichtungsbezogene
Zuschusssumme, mit der sämtliche Ausgaben zu decken sind. Ausgehend von diesem
Einrichtungsbudget können – unter Berücksichtigung der Qualitätsstandards – die damit
umsetzbare personelle Ausstattung und darauf basierend der Angebotsumfang einer
Einrichtung ermittelt werden.
In der Beschlussvorlage (inkl. Anlagen) vom 31.10.2018 wurden exemplarisch verschiedene
Einrichtungstypen aufgezeigt, um die Verfahrensweise zu illustrieren.
Beispielrechnung A: 155.00 € = 2,0 VZÄ
Personalkosten nach KGSt und Entgeltübersicht TVöD Stadt Darmstadt:
- 2,0 VZÄ; = 78 h/ Woche; = 3.088 h/ Jahr
- TVöD SuE 11b
- Honorarkraft = 10 Euro/h (ÜL)
8.000 €/Honorar p.a.
angebots- und
angebotsübergreifende Zeiten/
Wochenstunden
Arbeitszeiten für 2 VZÄ/
Wochenstunden
Arbeitszeiten Honorar/
Wochenstunden
Offenes Haus
22,5 45 5
Projektzeit 5 5 5
Mobiles Angebot /
Herausreichende Arbeit 5 5 5
Vorbereitungs-/
Nachbereitungszeit
Netzwerk-/
Gremienarbeit 23 23 5
78 20
Anzahl der
Vollzeitäquivalente (VZÄ)
zu je 39 Wochenstunden
und einer Jahresarbeitszeit
von je 1.584 Stunden
Zu verteilende
Arbeitszeitressource
Woche = x (VZÄ) * 39h
Berechnungsgrundlage
= Eingruppierung der
Mitarbeiter*in
Jugendeinrichtungen
angelehnt an den TVöD sowie
die entsprechenden
Arbeitsplatzkosten gemäß KGSt
68.200 Euro/ p.a
Angebotszeit pro Woche in
Stunden verteilt auf offene
Arbeit, Arbeit in Projekten und
Angebotszeit im Sozialraum
außerhalb der Einrichtung
= für Kinder und Jugendliche
nutzbare Angebotsstunden
pro Woche
Arbeitszeit aller hauptamtlichen Mitarbeiter*innen pro Woche, die
eingebracht wird, um die verschiedenen Angebote durchzuführen.
Gemäß Qualitätsstandards wird das offene Haus grundsätzlich in
Doppelbesetzung durchgeführt.
= Arbeitsstunden der hauptamtlichen Mitarbeiter*innen pro Woche, die
für die Angebotsausgestaltung zur Verfügung stehen
(es handelt sich um 2/3 der insg. verfügbaren und bezuschussten
Arbeitsstunden)
Die durch
Honorarkräfte
insg. eingebrachte
Arbeitszeit pro
Woche
Berechnungsgrundlage
= Mindestlohn (2019:
9,19 Euro; 2020: 9,35
Euro) zzgl. eines
Erhöhungssatzes.
Der tatsächliche
Honorarsatz wird von
jedem Träger
individuell festgelegt.
Der Honorarzuschuss
für den Einrichtungstyp
beträgt maximal
8.000,00 €
Berechnung der Ressourcenausstattung (VZÄ)
Anzahl VZÄ = (Finanzressource aus Verteilsystematik pro
Planungsraum – 12 % Overheadkosten) ÷ 68.200 €
- 7 -
Die zugewiesene Fördersumme bildet also den Verfügungsrahmen für die Träger und
Einrichtungen zur Umsetzung von Angeboten gemäß dem Rahmenkonzept und de n
Qualitätsgrundsätzen der Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt.
Die konkrete Ausgestaltung (u.a. die tatsächliche Höhe der Vollzeitäquivalente und
Angebotsstunden) wird in individuellen Trägergesprächen zwischen dem öffentlichen und den
freien Trägern ausgehandelt und in der Förderungsbeschreibung festgeschrieben. Diese kann
individuell jährlich oder spätestens alle drei Jahre angepasst werden.
Des Weiteren ist die Bereitstellung jeweils eigener Etats für Honorarkräfte, Fortbildung sowie
für sogenannte Spezialangebote wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung in der Kinder-
und Jugendarbeit in Darmstadt.
Abhängig vom Einrichtungstyp variiert die Höhe der Honorarmittel, die einer Einrichtung
zugewiesen sind. Die Honorarmittel werden mittels Antrag beim Jugendamt, Abteilung Kinder-
und Jugendförderung, abgerufen. Die Träger können im Rahmen der zugewiesenen
Honorarmittel ihren individuellen Honorarsatz verausgaben. Die im Beispiel angeführte
Berechnungsgröße von 10,- Euro/Übungsleitungsstunde dient lediglich als Rechengröße.
Durch die Umsetzung der Infrastruktur in zwei Ausbaustufen spiegelt sich in der Planung des
Etats die Spezialangebote wieder. Mit der fortschreitenden Umstellung der Verträge ist mit
einem größeren Abruf der Mittel zu rechnen.
Die Strukturveränderungen zu Beginn des Haushaltsjahres 2019/2020 werden einen erhöhten
Fortbildungsbedarf mit sich bringen. Daher ist der Mittelbedarf im Haushaltsjahr 2019
proportional höher als in den folgenden Haushaltsjahren.
Etat zur Qualitätssicherung
Themenfeld 2019 2020 2021
Honorarkosten (Basis) 0,00 € 152.000,00 € 170.200,00 €
Fortbildungen ( Stadtweit) 67.355,00 € 45.000,00 € 25.000,00 €
Spezialangebote (Basis) 210.000,00 € 211.050.00 € 213.378,55 €
4. Vertragliche Grundlage
Mit Umsetzung der Neustrukturierung erhalten alle Träger einen Fördervertrag mit einer
Laufzeit von drei Jahren, um Planungssicherheit für beide Vertragsseiten herzustellen. Der
Fördervertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer Seite
gekündigt wurde. Laufende Altverträge werden mit Abschluss der neuen Verträge aufgehoben.
Die zu erbringende Leistung ist in der Förderbeschreibung festgeschrieben. Diese wird alle
drei Jahre für weitere drei Jahre neu festgeschrieben. Grundlage ist das unter Punkt 3 und 4
beschriebene Datenmodell zur Infrastruktur- und Angebotsentwicklung.
Die erbrachte Leistung der Träger wird jährlich in einem standardisierten
Verwendungsnachweis beschrieben. Der Verwendungsnachweis ist das Pendant zur
Leistungsbeschreibung. Das Berichtswesen entspricht den Steuerungserfordernissen.
Die Träger und die zuständige Fachabteilung Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes
verpflichten sich zu einem jährlichen Qualitätsdialog zur erbrachten Leistung.
- 8 -
5. Umsetzungsplanung
5.1. Umsetzungsstufen 2019 bis 2021
Die zeitliche Umsetzung sieht wie folgt aus und ist an die aktuellen Vertragslaufzeiten
gebunden:
N= Neuvertrag im Rahmen AG §78
X= Vertragsende
Planungsraum Einrichtungen
der Kinder- und Jugendhilfe 2019 2020 2021
Arheilgen Kinder- und Jugendhaus Messeler N
Arheilgen Jugendhaus HEAG-Häuschen N
Arheilgen Auferstehungsgemeinde Arheilgen x
Eberstadt Kinderhaus Paradies N
Eberstadt Kinder- und Jugendhaus Zigarrnkist N
Eberstadt GoIn N
Kranichstein Jugendcafé CHILLMO N
Kranichstein Jugendclub Kranichstein N
Kranichstein VIPeers Cliquenprojekt N
Kranichstein Kinder- und Jugendhaus im Oek. Zentrum N
Nord-Ost Kinderhaus im Johannesviertel N
Nord-Ost Kinder- und Jugendzentrum Pankratiusstraße N
Nord-Ost Mädchentreff N
Nord-Ost Hausaufgabenhilfe Mädchentreff N
Nord-Ost Baashalle N
Nord-Ost Max-Rieger-Heim x
Nord-Ost Baas-Halle, "Essen und Sport"- x
Ost Aufbau Kinder- und Jugendarbeit-Ost N
Stadtmitte Kinder- und Jugendhaus Huette N
West Aufbau Jugendarbeit (Haus) Verlegerviertel N
West Kinder- und Jugendhaus Matthäusgemeinde N
Wixhausen Kinder- und Jugendhaus Penthaus WX N
Stadtweit Kinder- und Jugendfarm Darmstadt N
Stadtweit Das Rotzfreche Spielmobil N
Stadtweit Jugendring Darmstadt N
Stadtweit Jugendkulturzentrum Oetinger Villa e.V. N
Stadtweit Skate- und BMX-Verein N
Stadtweit Spielmobil/Kinderstadt N
Stadtweit Ring politischer Jugend N
Stadtweit GoIn Two N
Stadtweit Sportprojekt Shark's Gym N
Stadtweit Mobile ehrenamtliche Jugendarbeit Eberstadt N
Stadtweit Mädchenwerkstatt N
Stadtweit Aktivspielplatz Herrngarten N
Stadtweit Mediendiplom N
Stadtweit Albert Schweitzer Haus -KUBUS N
Stadtweit Ort der Phantasie Ubuntu N
Stadtweit Hütte (kultur) N
Stadtweit Queeres Zentrum N
- 9 -
Folgende Angebote werden im Rahmen der Neustrukturierung in bedarfsgerechte Angebote
umgewandelt oder verändern sich bedarfsgerecht:
Planungsraum Einrichtungen
der Kinder- und Jugendhilfe Ab 2020
Arheilgen Ev. Dekanat/
Auferstehungsgemeinde Arheilgen
Die Zuschüsse bleiben bei dem Träger
Ev. Dekanat und werden ab 2020
für den Aufbau der Kinder- und
Jugendarbeit in Darmstadt Ost verwendet.
Angebote der Auferstehungsgemeinde
wurden durch den Träger nicht mehr
durchgeführt
Arheilgen komm. Kinder- und Jugendhäuser
Heag Häuschen und Messelerstr.
Im Planungsraum leben zurzeit 12 % aller
Kinder und Jugendlichen. Nach
Verteilschlüssel AG 78 gehen in den
Planungsraum nicht mehr 11% der
Ressourcen, sondern 9% der Ressourcen.
Ab 2020 geht 1 VZÄ in Arheilgen in den
Ruhestand. O,5 VZÄ bleiben in Arheilgen
und 0,5 VZÄ werden in den Planungsraum
Bessungen verlagert.
Nord-Ost Ev. Dekanat/
Max-Rieger-Heim
Die Zuschüsse bleiben bei dem Träger
Ev. Dekanat und werden ab 2020
für den Aufbau der Kinder- und
Jugendarbeit in Darmstadt Ost verwendet.
Nord-Ost Ev.Dekanat/
Baas-Halle, "Essen und Sport"-
Die Zuschüsse bleiben bei dem Träger
Ev. Dekanat und werden ab 2019
für die Umsetzung der Jugendkulturarbeit
im Kinder- und Jugendhaus Huette
verwendet.
Nord-Ost SKA/ Mädchentreff
Der Mädchentreff bleibt erhalten und
zieht in das neue Kinder- und Jugendhaus
"Ju*Ma" in der Pankratiusstraße mit ein.
Das Ju*Ma erhält somit den Schwerpunkt
Mädchenarbeit.
Kranichstein Internationaler Bund/
Jugendcafe Chillmo
In Kranichstein leben 18 % aller Kinder-
und Jugendlichen, bisher gingen nur 10 %
der Ressourcen in den Planungsraum. Um
den Bedarf der Angebote für Jugendliche
ab 14 Jahren zu decken, erhält das
Jugendcafé Chillmo 26,5 % mehr an
Ressource.
Kranichstein Ökumenisches Kinder- und
Jugendhaus
In Kranichstein leben 18 % aller Kinder-
und Jugendlichen, bisher gingen nur 10%
der Ressourcen in den Planungsraum. Um
den Bedarf der Angebote für Kinder bis 14
Jahren zu decken, erhält das
ökumenische Kinder- und Jugendhaus
53 % mehr an Ressource.
Wixhausen Spielmobil, Penthaus WX In Wixhausen leben 4 % aller Kinder- und
Jugendlichen, das Penthaus WX ist das
- 10 -
einzige Angebot im Planungsraum. Zur
Umsetzung des Standards 1,5 VZÄ als
Mindeststandard in Einrichtungen, erhält
der Träger 6 % mehr an Ressource.
Stadtweites
Angebot ev. Dekanat, Jugendhaus huette
Das Kulturangebot für Bands im
Jugendhaus huette* wird seit 2012 nicht
mehr angeboten. Der Bedarf an
Jugendkulturarbeit in diesem Bereich ist
nach wie vor vorhanden. Um den Bedarf
zu decken, wird dieses Angebot wieder
aufgebaut.
Stadtweites
Angebot GoIn two
Der Standort soll wiederbelebt werden
und wird zu einem bedarfsgerechten
Angebot im Handlungsfeld "Sport-
Bewegung-Ernährung" im Außen- und
Innenbereich umfunktioniert. Zudem soll
im Außenbereich ein selbstverwalteter
Treffpunkt für Jugendliche entstehen. Das
Angebot wird durch den Träger Netzwerk
Rope e.V. umgesetzt
5.2. Trägerwechsel im Rahmen des Umsetzungsprozesses
Aufgrund der Neuausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit sind folgende Trägerwechsel
vorgesehen:
1. Sportprojekt Sharks Gym
Seit 2001 existiert das Sharks Gym in seiner heutigen Form als Sport- und
Gewaltpräventionsprojekt in Kranichstein in kommunaler Trägerschaft. Die Fachverantwortung
liegt seit der Eröffnung im Jugendamt bei der Abteilung Kinder- und Jugendförderung. Die
Liegenschaft in der Siemensstraße 2 wurde 2006 durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt
erworben und 2012 aufwendig saniert.
Das Sharks Gym soll als Sport- und Gewaltpräventionsprojekt weiterhin ein fester Bestandteil
der Angebotsstruktur der Kinder- und Jugendarbeit am Standort Siemensstraße bleiben.
Zugleich soll das Sharks Gym im Rahmen der Neustrukturierung zu einem stadtweiten Angebot
ausgebaut werden. Instrumente, dies zu erreichen, sind beispielsweise die Ausweitung der
Kooperation mit Schulen und die Teilnahme an städtischen Veranstaltungen (z. B. Sport- und
Spielfest).
Der Wechsel aus kommunaler Trägerschaft in freie Trägerschaft des Netzwerks ROPE e. V. und
ein damit verbundener „Neustart“ bietet die Chance, das Sharks Gym außerhalb Kranichsteins
bekannt zu machen und so ein stadtweites Angebot im Bereich Sport, Bewegung und
Ernährung erfolgreich zu installieren. Der Träger hat in der Vergangenheit gezeigt, dass er in
der Lage ist, Projekte im Stadtgebiet erfolgreich und wirkungsvoll durchzuführen.
Netzwerk ROPE e. V. ist als Träger des „JugendKlub Kranichstein“ im Sozialraum, sowohl in
der Trägerlandschaft als auch bei der Zielgruppe, bekannt und etabliert.
Die Verzahnung von Sport und Bewegung mit pädagogischer Arbeit und Förderung der
Jugendlichen ist eines der Markenzeichen des Trägers. Netzwerk ROPE e. V. verfügt über die
Erfahrung, Sportangebote sowohl in offenen Strukturen als auch mit Gruppen durchzuführen.
- 11 -
Der Träger arbeitet seit Jahren aktiv in den Gremien des Stadtteils mit und übernimmt
Verantwortung, jüngst durch die Ausrichtung der Sportwiese auf dem Gelände des „alten
Schleppers“. Er verfügt über eine stabile Mitarbeiter*innenstruktur, welche die notwendige
Fachexpertise für die Bereiche Sport, Bewegung und Ernährung mitbringt. In der
Vergangenheit wurden bereits erfolgreiche Kampfsport-AGs von Netzwerk ROPE e. V. an
Schulen durchgeführt.
Durch die inhaltliche Nähe ist der Träger den Trainer*innen des Sharks Gym bereits bekannt
und umgekehrt. Durch den Trägerwechsel des Sharks Gym ist aus Sicht der Fachverwaltung
eine erfolgreiche Weiterentwicklung des Projektes gewährleistet.
Personal:
Kommunales Personal ist von dem Trägerwechsel nicht betroffen, da das Sportprojekt mit
nebenamtlichen Sporttrainern umgesetzt wird.
2. Kinderhaus Paradies
Die Umsetzung erfolgt, wie in der Beschlussvorlage des Jugendhilfeausschusses vom
31.10.2018 zur AG§78 – Ergebnisse des Prozesses Neustrukturierung – Bewertung und Votum des
Jugendhilfeausschusses vorgestellt. Der Jugendhilfeausschuss empfahl in seiner damaligen
Sitzung, die Umsetzung der vorgelegten Umstrukturierung.
Der Beschlussvorlage wurde darüber hinaus durch den Sozialausschuss (13.11.2018) sowie
durch die Stadtverordnetenversammlung (11.12.2018) zugestimmt.
3. Interessensgemeinschaft Arheilger Jugendhäuser (IG)
Laut. Stavo-Beschluss vom 12.05.1978 sollte das Heag-Häuschen nur übergangsweise von der
IG genutzt werden, bis es dann vom Verein "Darmstädter Jugendhaus e. V." betrieben wird.
Dazu ist es bis heute nicht gekommen und die IG hat den Betrieb 40 Jahre lang weiter geführt.
Die rechtliche Grundlage des Betriebs durch die IG ist nicht gegeben.
Mit der IG wurde 2018 besprochen, dass der Betrieb des Heag-Häuschens in das Jugendamt,
Abteilung Kinder- und Jugendförderung, überführt wird.
Personal:
Das Personal ist davon nicht betroffen, da dieses seit Betriebsbeginn kommunales Personal
des Jugendamtes war und weiterhin bleibt.
Immobilie:
Die Immobilie ist davon nicht betroffen, da dies eine kommunale Immobilie ist.
Betriebskosten:
Der Betriebskostenzuschuss der IG würde von der Kostenstelle 051-004-1011 (nicht städt.
Kinder- und Jugendhäuser) auf die Kostenstelle 051-004-1010 (kommunale Kinder- und
Jugendhäuser) übertragen.
4. GoIn two- SportKlub Eberstadt
- 12 -
Der Standort soll wiederbelebt werden und wird zu einem bedarfsgerechten Angebot im
Handlungsfeld "Sport-Bewegung-Ernährung" im Außen- und Innenbereich umfunktioniert.
Damit wird das oben genannte Handlungsfeld in Kranichstein, Darmstadt Nord-Ost und
Eberstadt als "Angebots-Achse" durch Darmstadt durchgeführt. Zudem soll im Außenbereich
ein selbstverwalteter Treffpunkt für Jugendliche entstehen.
Das Angebot wird durch den Träger Netzwerk Rope e.V. umgesetzt. Der Träger setzt bereits
das stadtweite Handlungsfeld in Kranichstein um und verfügt daher über ausreichende
Fachexpertise. Beide Projekte werden in Kooperation mit dem Jugendzentrum GoIn
durchgeführt, diese können in Absprache die Räume des GoIn two für Projekte weiterhin
nutzen.
Das GoIn two bzw. der SportKlub Eberstadt soll als eine Einrichtung des Stadtteils Eberstadt
für alle Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsene aus dem Sozialraum und darüber hinaus
für die Gesamtstadt profiliert werden. Dazu sollen neben Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
wie der Herausgabe eines regelmäßigen Programmflyers, von Plakaten und einer Webpräsenz
gerade auch die bereits bestehenden und neu zu knüpfenden Kooperations- und
Netzwerkkontakte dienen.
Kontinuierlich soll evaluiert werden, welche einzelnen Angebote aus dem laufenden SportKlub-
Programm (weiterhin) geeignet erscheinen, die übergeordneten Ziele von Gewaltprävention,
Gesundheitsförderung, Integration & Inklusion sowie Anschlussfähigkeit an andere
(pädagogisch orientierte) Projekte, Maßnahmen und Strukturen im Stadtteil Eberstadt und
darüber hinaus zu erreichen, und welche entsprechend angepasst werden müssen. Über den
Kampfsport (wie Boxen, Kickboxen, Jiu-Jitsu, Ringen) hinaus sollte das GoIn two bzw. sollte
der SportKlub Eberstadt auch mit anderen Sportarten und Bewegungsformen wie zum Beispiel
Joga, Stretching, allgemeines Ausdauertraining, Tanz und Meditation in Verbindung gebracht
werden.
Vom entstehenden SportKlub Eberstadt ausgehend sollen v.a. mobile Sportangebote im
Quartier durch Honorarkräfte (am besten junge Erwachsene aus dem Quartier mit „street
credibility“) gemacht werden, z.B. Fußball, Streetball, Ultimate Frisbee und weitere Sportarten.
Die Honorarkräfte sollen auch im SportKlub Eberstadt – indoor – Angebote anbieten; im besten
Falle ziehen sie mit ihren „outdoor“-Angeboten die Jugendlichen dorthin und schaffen so eine
Anbindung der Jugendlichen an die feste Einrichtung.
Personal:
Das kommunale Personal ist davon nicht betroffen, da das Personal des Jugendzentrums GoIn
die Räume des GoIn two für einzelne Projekte mitbenutzt hatten. Das Personal bleibt weiterhin
im GoIn beschäftigt.
Immobilie:
Renovierungen sind notwendig und werden mit gesondertem Magistratsbeschluss beantragt.
Betriebskosten:
Der Betriebskostenzuschuss ist im Rahmen der AG 78 im Haushalt berücksichtigt.
Folgende neue Angebote sollen umgesetzt werden:
West
- 13 -
Im Planungsraum West leben zurzeit 12 % aller Kinder- und Jugendlichen und es fließen 6 %
der Gesamtressourcen in den Planungsraum.
Das Verlegerviertel kann durch seine Lage nicht von dem Angebote in West (Kinder- und
Jugendhaus Matthäusgemeinde in der Heimstättensiedlung) profitieren. Ein Zuwachs von
Familien mit Kindern ist zu erwarten. Im Verlegerviertel soll daher zur Zielgruppenerreichung
ein eigenes Angebot für Kinder- und Jugendliche entstehen. Das Kinder- und Jugendhaus
Matthäusgemeinde soll beauftragt werden, sein Angebot in das Verlagsviertel vorerst in Form
herausreichender Arbeit zu erweitern.
Bessungen
In Bessungen leben 9 % aller Kinder und Jugendliche und es fließt zurzeit keine Ressource in
den Planungsraum. Mit Zuwachs der Lincoln Siedlung und Ausbau der Ludwigshöhsiedlung
werden laut Prognose mittel- bis langfristig rund 600 - 700 Kinder- und Jugendliche erwartet.
Mit dem Ausbau jeweils einer Einrichtung in der Lincoln-Siedlung und dem Ludwigshöhviertel
wird Kinder- und Jugendarbeit dort zukünftig verortet sein.
Ost
In Darmstadt Ost leben zurzeit 8 % aller Kinder- und Jugendlichen in Darmstadt und es fließt
zurzeit keine Ressource in den Planungsraum. Bisher gibt es hier kein Angebot für Kinder- und
Jugendliche. Das evangelische Dekanat soll beauftragt werden, hier Angebote für die
Zielgruppe zu schaffen.
Stadtweites Angebot
Um dem Bedarf an mobilen Angeboten für Kinder unter 14 Jahren gerecht zu werden, wird das
mobile Angebot „Orte der Phantasie“ des Trägers Ubuntu e. V. mit Ressourcen in Höhe von
25.000,00 € aus dem Budget stadtweite Angebote bezuschusst.
Stadtweites Angebot
Um dem hohen Bedarf an Beratung für Eltern und Jugendliche im Bereich der Arbeit mit
LSBTIQ Menschen gerecht zu werden, werden dem Träger vielbunt e. V. zusätzliche
Ressourcen aus den stadtweiten Angeboten zur Verfügung gestellt.
Stadtweites Angebot
Das bereits in Kranichstein erfolgreich umgesetzte ehrenamtliche Projekt der „V.I.Peers“ soll
auch in Eberstadt umgesetzt werden, um den Bedarf nach mobiler Arbeit vor Ort mit
innovativen Ansätzen gerecht zu werden.
Stadtweites Angebot
In der Baashalle wird ein stadtweites Angebot Sport, Bewegung, Ernährung etabliert. Der
Standort soll insbesondere den Innenstadtbereich bedienen. Das Einrichtungskonzept knüpft
an der bisherigen Nutzung des Baashalle an und entwickelt diese dezidiert weiter.
Rückgabe des Max-Rieger-Heims
Das Max-Rieger-Heim wird als Standort der Kinder- und Jugendarbeit ab dem Jahr 2020
aufgegeben und an die Kirchengemeinde zurückgegeben. Die Kirchengemeinde Martin-Luther-
Gemeinde prüft alternative Nutzungsmöglichkeiten bzw. Standortoptionen. Die bis dato im
Max-Rieger-Heim verortete Personalressource wird für den Aufbau der Kinder- und
Jugendarbeit in Darmstadt-Ost genutzt.
Trägergespräche
- 14 -
Mit allen Trägern wurden erste Gespräche im Oktober 2018 geführt. Abhängig individueller
weiterer Abstimmungsbedarfe wurden im Zeitraum 2018 bis dato weitere Einzelgespräche mit
einzelnen Trägern geführt. Im August 2019 wurde in Vorbereitung der vorliegenden
Magistratsvorlage mit allen Trägern gesprochen und die hierin beschriebene Umsetzung
thematisiert und abgestimmt.
Gremien
Die Träger wurden in folgenden Gremien über die Umsetzung informiert:
Steuergruppe AG§78
Plenum AG§78
Sozialraum AGs in allen 10 Planungsräumen vom 15.10 - 19.10.2018
Leitungsplenum AG§78 am 18.10.2019
Fachausschuss Jugendhilfeplanung und Fachausschuss Kinder- und Jugendarbeit am
30.10.2018
Jugendhilfeausschuss 31.10.2018
Jugendhilfeausschuss am 13.3.2019
individuelle Trägergespräche mit jedem Träger zwischen August und Oktober 2019
8. Haushaltsabwicklung/Mittelbedarf
8.1. Darstellung auf Produktebene
Alle regelfinanzierten Angebote der Kinder- und Jugendarbeit werden im Produkt 362000
abgebildet. Es handelt sich um alle Basis- und stadtweiten Angebote, die mit einem
Fördervertrag hinterlegt sind. Hierunter fallen zudem, da sie Teil der Qualitätssicherung sind,
die Etats Spezialangebote, Fort- und Ausbildung sowie Honorar. Die finanzielle Abwicklung
erfolgt über die Kostenstelle 051-004-1011. In der Darstellung des Haushalts sind
ausschließlich die freien Träger abgebildet, nicht die Einrichtungen in kommunaler
Trägerschaft.
8.2. Mittelbedarfe 2019 bis 2021
Die Neuausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit gemäß der vorgestellten Infrastruktur- und
Angebotsplanung wird aufgrund der unterschiedlichen Vertragsbindungen sukzessive
umgesetzt. Die vollständige Umsetzung wird im Jahr 2021 erreicht sein. Die jährlichen
Mittelbedarfe sind im Folgenden differenziert für die Jahre 2019 – 2021 dargestellt.
Gesamtkosten der Ein-/Ausgaben
2019 2020 2021
Haushaltsansatz 2.966.844,20 € 3.300.950,00 € 3.385.647,15 €
- 15 -
Gesamtkosten Basisangebot
2019 2020 2021
Haushaltsansatz
1.964.900,20 €
1.953.900,00 €
2.012.715,60 €
Gesamtkosten des stadtweiten Angebots
2019 2020 2021
Haushaltsansatz
724.589,00 €
939.000,00 €
964.353,00 €
Etat für Qualitätssicherung
2019 2020 2021
Honorarkosten
(Basis) 0,00 € 152.000,00 € 170.200,00 €
Fortbildungen
(Stadtweit) 67.355,00 € 45.000,00 € 25.000,00 €
Spezialangebote
1(Basis)
210.000,00 €
211.050,00 €
213.378,55 €
1 Die sog. Schwerpunktangebote (S. 17) sind hierin inkludiert.
- 16 -
Gesamtkosten Basisangebot nach Planungsräumen und Einrichtungen
Planungs-
raum Träger/Einrichtung 2019 2020 2021
Arheilgen
AGETOJA ALT Ev.-Lutherische
Auferstehungsgemeinde Arheilgen 17.110,20 0,00 0,00
Erläuterung:
Das Angebot wird seit Jahren durch den Träger nicht mehr durchgeführt.
Der Zuschuss von 2019 bleibt auch ab 2020 beim Träger ev. Dekanat und findet sich ab 2020 im Planungsraum Ost zum
Aufbau Kinder- und Jugendarbeit wieder.
Bessungen Jugendhaus Lincoln 0,00 0,00 0,00
Bessungen Jugendhaus Ludwigshöhviertel 0,00 0,00 0,00
Erläuterung:
Die Angebote in der Lincoln Siedlung und im Ludwigshöhviertel werden erst nach Fertigstellung der Bebauung umgesetzt,
frühestens ab 2022.
Eberstadt Kinderhaus Paradies 28.706,00 0,00 0,00
Erläuterung:
Der Zuschuss wird aufgrund des Trägerwechsels hin zu einem Träger ab 2020 nicht benötigt. Der Betrag fließt in das zu
verteilende Gesamtbudget AG§78.
Eberstadt
Internationaler Bund
-Kinderhaus Paradies- 227.746,00 271.250,00 278.573,75
Eberstadt Ev. Dekanat -Kinderhaus Paradies- 36.662,00 0,00 0,00
Erläuterung:
Die Einrichtung wird durch den Träger IB betrieben, das ev. Dekanat erhält als Projektkostenzuschuss aus Haushaltsmitteln des
Jugendamtes ab 2020 insg. 30.000€ für interkulturelle Arbeit (vgl. S chwerpunktangebote, S. 17).
Eberstadt
HEMO-Jugend Eberstadt e.V.
-Zigarrnkist- 155.425,00 155.000,00 159.185,00
Kranichstein
Internationaler Bund
-Jugendcafé CHILLMO- 214.690,00 271.705,00 279.041,04
Kranichstein
Netzwerk Rope e.V.
-Jugendclub Kranichstein- 152.805,00 156.931,00 116.250,00
Kranichstein
Netzwerk Rope e.V.
-VIPeers Cliquenprojekt- 26.834,00 27.559,00 0,00
Erläuterung:
In Abstimmung mit beiden Trägern wird das Angebot ab 2021 nicht mehr durch den Träger Netzwerk Rope e.V. sondern von
dem ev. Dekanat - Jugendhaus im Oek. Zentrum mit V.I.Peers (Kranichstein) durchgeführt. Der Zuschuss ist in den Zuschuss
Jugendhaus im Oek. Zentrum mit V.I.Peers ab 2021 integriert.
Kranichstein
Jugendhaus im Oek. Zentrum mit V.I.Peers
ab 2021 73.325,00 75.305,00 155.000,00
Nord-Ost
Kinder- und Jugendarbeit e.V.
-Kinderhaus im Johannesviertel- 16.980,00 17.450,00 17.921,15
Nord-Ost
ev. Dekanat
"Essen und Sport"- 22.546,00 0,00 0,00
Erläuterung:
Der Zuschuss bleibt dem Träger Ev. Dekanat und wird ab 2019 f ür die Umsetzung der stadtweiten Jugendkulturarbeit im
Kinder- und Jugendhaus Huette verwendet, siehe stadtweites Angebot
Nord-Ost SKA, Hausaufgabenhilfe Mädchentreff 5.496,00 0,00 0,00
Erläuterung:
Der Zuschuss bleibt dem Träger erhalten und fließt ab dem Jahr 2020 in den Gesamtzuschuss Jugendzentrum Pankratiusstraße
ein.
Nord-Ost SKA, Jugendzentrum Pankratiusstraße "Ju*Ma" 180.358,00 267.400,00 274.619,80
Nord-Ost SKA, Internationaler Mädchentreff 74.421,00 0,00 0,00
Erläuterung:
Das Angebot bleibt bestehen und findet ab 2020 in den neuen Räumen des Kinder - und Jugendhaus Ju*Ma als Schwerpunkt
- 17 -
statt, der Zuschuss ist haushalterisch im Jugendzentrum Ju*Ma (Nord -Ost) ab 2020 abgebildet.
Nord-Ost
ev. Dekanat
Baashalle 85.532,00 0,00 0,00
Erläuterung:
Das Angebot bleibt beim Träger ev. Dekanat bestehen und ist haushalterisch in dem stadtweiten Angebote "Baas -Halle"
abgebildet
Nord-Ost
ev. Dekanat
Max-Rieger-Heim 105.804,00 0,00 0,00
Erläuterung:
Die Zuschüsse bleiben bei dem Träger
Ev. Dekanat und werden ab 2020
für den Aufbau der Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt Ost verwendet
Nord-West SKA, Kinder-und Jugendhaus Waldkolonie 127.450,00 116.250,00 119.388,75
Nord-West
ev. Dekanat/Ev. Paul-Gerhard-Gemeinde
Waldkolonie 5.625,00 0,00 0,00
Erläuterung:
Der Zuschuss bleibt beim Träger ev. Dekanat und wird zum Aufbau der Kinder - und Jugendarbeit Ost verwendet, Angebote der
Kinder- und Jugendarbeit in der Waldkolonie werden durch den Träger SKA am Standort der Käthe Kollwitz Schule weiterhin
durchgeführt.
Ost Kinder- und Jugendhaus - Ost 0,00 116.250,00 119.388,75
Stadtmitte
Ev, Dekanat
Huette 103.269,00 193.750,00 198.981,25
West Jugendhaus Verlegerviertel 0,00 77.500,00 79.592,50
West
Evangelische Regionalverwaltung
-Matthäusgemeinde- 164.533,00 155.000,00 159.185,00
Wixhausen
Das Rotzfreches Spielmobil
-penthaus wx- 49.583,00 52.550,00 55.588,85,
Erläuterung:
Die genannten Beträge sind im Budget AG§78 abgebildet. Die tatsächlichen Zuschüsse an den Träger liegen höher. Sie
beinhalten die genannten Jahressummen 2019 -2021 zzgl. jeweils 60.000 Euro. Es handelt sich hierbei um Mittel der
Fluglärmsicherung, die zweckgebunden in die Sicherung der sozialen Infrastruktur fließen müssen. Die tatsächliche
Zuschusshöhe des Trägers betragen somit in 2019: 109.583,00 Euro, in 2020: 112.550.00 Euro und in 2021: 115.588.85
Euro.
Zusatz AG TOJA (einmaliger Zuschuss) 90.000,00 0,00 0,00
Stadtweite Angebote
Planungs-
raum
Träger
2019
2020
2021
Stadtweit Kinder- und Jugendfarm Darmstadt e.V 61.585,00 63.250,00 64.957,75
Stadtweit
Das Rotzfreche Spielmobil
-Spielmobil- 66.366,00 89.550,00 91.967,85
Stadtweit
Jugendring Darmstadt e.V.
-Jugendring- 62.540,00 64.250,00 65.984,75
Stadtweit
Jugendkulturzentrum Oetinger Villa e.V.
-Oetinger Villa- 32.611,00 33.500,00 34.404,50
Stadtweit
1. DA Skate- und BMX-Verein e.V.
Skateboardanlage 6.330,00 6.500,00 6.675,50
Stadtweit SJD Die Falken, Spielmobil/Kinderstadt 20.826,00 0,00 0,00
- 18 -
Erläuterung:
Der Zuschuss wird nicht abgeplant, die Kinderstadt wird weiterhin in gleicher Höhe finanziert, der Zuschuss wird haushalteris ch
ab 2020 im stadtweites Angebot des Spielmobil abgebildet
Stadtweit
Ring politischer Jugend, div. Maßnahmen
zur pol. Bildung 5.129,00 5.270,00 5.412,29
Stadtweit GoIn Two 0,00 60.000,00 61.620,00
Stadtweit Sportprojekt Shark's Gym// 60.000,00 61.620,00 63.283,74
Stadtweit
Mobile ehrenamtliche Jugendarbeit
Eberstadt 0,00 20.000,00 20.540,00
Stadtweit SKA, Mädchenwerkstatt 85.596,00 87.910,00 90.283,57
Stadtweit
Baashalle
(Neu Stadtweit) 0,00 60.000,00 61.620,00
Erläuterung:
Der Träger erhält als Zuschuss für den Bereich Sport -Bewegung-Ernährung aus dem Haushalt AG 78 insg. 60.000,00€/p.a..
Stadtweit
Freundschaftsmobil
(Das Rotzfreche Spielmobil e.V.) 51.945,00 53.350,00 54.790,45
Stadtweit Mediendiplom 35.000,00 35.000,00 35.945,00
Stadtweit
Ferienfreizeiten in- und Ausland
(KUBUS) 128.500,00 128.500,00 131.969,50
Stadtweit Ubuntu 0,00 25.000,00 25.675,00
Stadtweit Hütte (Kultur) 0,00 34.200,00 35.123,40
Stadtweit Queeres Zentrum (Vielbunt e.V.) 108.161,00 111.100,00 114.099,70
Schwerpunktangebote
Planungs
-
raum
Träger
2019
2020
2021
Eberstadt Ev. Dekanat 0,00 30.000,00 30.000,00
Erläuterung:
Das ev. Dekanat erhält als Projektkostenzuschuss aus Haushaltsmitteln des Jugendamtes ab 2020 insg. 30.000€/p.a. für
interkulturelle Arbeit. Das Projekt wird i.S. einer Kooperation an das Kinderhaus Paradies angedockt.
Stadtweit
Baashalle
(Neu Stadtweit) 0,00 30.000,00 30.000,00
Erläuterung:
Der Träger erhält für die Entwicklung inklusiver Angebote im Kontext Sport-Bewegung-Ernährung 30.000,00€/ p.a..
- 19 -
Ausbaustufe I/2019 (350.000,00 €) + Ausbaustufe II/2020 (250.000,00 €)
Neuverteilung 2019 (Ausbaustufe I)
2019
Haushaltsansatz 2.966.844,20 €
Mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln im Jahr 2019 werden folgende Angebote
zusätzlich bereitgestellt:
Ausbau Queeres Zentrum (Erweiterung des Beratungsbedarfs Eltern und Jugendlicher), Sharks
Gym (Trägerwechsel), Qualitätssicherung (Fortbildung und Spezialangebote)
Neuverteilung 2020 (Ausbaustufe II)
2020
Haushaltsansatz 3.300.950,00 €
Mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln im Jahr 2020 werden folgende Angebote
zusätzlich bereitgestellt:
Jugendhaus Hütte (Aufbau Jugendkulturarbeit als stadtweites Angebot, Aufbau
herausreichende Arbeit in Stadtmitte, Umsetzung Haushaltsantrag des Ev. Dekanats),
Aufbau der Kinder- und Jugendarbeit in Verlegerviertel, Lincoln Siedlung und Darmstadt Ost.
Absicherung der Eltern- und Stadtteilarbeit in Eberstadt durch das Kinderhaus Paradies.
Umsetzung des stadtweiten Angebots im Handlungsfeld Sport und Bewegung am Standort
GoInTwo in Eberstadt. Ausstattung des Kinder- und Jugendhauses Pankratiusstraße gemäß
Qualitätsstandards, Ausbau der Kinder- und Jugendarbeit in Kranichstein nach Verteilschlüssel.
Ausbau mobiler Angebote für Kinder durch den Träger Ubuntu.
Haushaltsjahr 2021 (nur Dynamisierung von 2,7 %)
2021
Haushaltsansatz 3.385.647,15 €
Bis Ende 2020 sollen alle neuen Verträge und der Prozess der Infrastrukturverteilung
abgeschlossen sein, dadurch entstehen im Haushaltsjahr 2021 für den dargestellten Prozess
keine zusätzlichen Mittelbedarfe.
9. Nächste Handlungsaufträge/Controlling des Umsetzungsprozesses
Aus der vorliegenden Magistratsvorlage ergeben sich konkrete Arbeitsaufträge, über deren
Bearbeitungsstand die Verwaltung des Jugendamtes regelmäßig im Jugendhilfeausschuss
berichtet. Zu den vorrangigen Aufgaben gehören – neben der Umsetzung der vorgestellten
Planung – die Evaluation des Prozesses sowie die Weiterentwicklung des Rahmenkonzeptes
Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt auf Grundlage der aktuellen Prozessergebnisse.
Abgeleitete Ziele und Maßnahmen bis 2021:
1. Veränderung der Einrichtungslandschaft
2. Entwicklung neuer Einrichtungskonzepte
3. Erweiterung der Öffnungszeiten
4. Sicherung und Stärkung der Qualität der Kinder- und Jugendarbeit
5. Förderung der Partizipation Kinder- und Jugendlicher (Wünsche und Bedarfe der Kinder
und Jugendlichen werden regelmäßig wahrgenommen, ernst genommen und
umgesetzt)
6. Kinder- und Jugendarbeit für alle (alle werden in den Blick genommen)
7. Nachhaltigkeit (Verteilung der Mittel anhand Bevölkerungsstruktur und Sozialindex)
8. Flexible Gestaltung der Angebote für Kinder und Jugendliche
9. Mehr Trägergerechtigkeit durch Transparenz
10. Platz für Innovationen (durch Budget für Honorar, Spezialangebote, Fortbildungen über
stadtweite Angebote, Ausbildung)
11. Pionierarbeit in Hessen und bundesweit
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 30.10.2019 der Vorlage zugestimmt.
Darmstadt, 31.10.2019
51 KiJuFö
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
Jochen Partsch André Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 6
260 Zeichen
Punkt 9: AG §78 SGBVIII - Neustrukturierung der Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt (V-Nr. 2019/0343) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: Fraktion Die Linke. Stimmenthaltung: Fraktion UWIGA
anlage 9
259 Zeichen
Punkt 35: AG §78 SGBVIII - Neustrukturierung der Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt (V-Nr. 2019/0343) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: Die Linke. und UWIGA sowie Stadtv. Sigmund (fraktionslos) Stimmenthaltung: FDP und 2 Stimmen aus AfD
anlage 2
4697 Zeichen
1
Anlage 1
Kinder- und Jugendarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Förderungsbeschreibung
Trägerdaten
Name
Anschrift
E-Mail
Telefon
Ansprechpartner*in
Einrichtungsdaten:
Name
Anschrift
Mail
Telefon
Einrichtungsleitung
Planungsraum
2
A- Stadtweit wirkende Einrichtung/ Angebot mit Alleinstellungsmerkmal
In folgendem stadtweiten Angebot wird der Träger gefördert:
B- Basisangebot gemäß Angebots und Handlungsfelder
In folgendem Basisangebot wird der Träger gefördert:
S- Spezialangebot gemäß Angebots und Handlungsfelder
Folgendes Angebot wird durch den Spezialtopf gefördert:
I Strukturqualität
Ia Personaleinsatz / Wochenstunden
Personalstunden für pädagogische Angebote insgesamt
(insg. mind. 70% pro VZÄ - sog. „gebundene“ Stunden)
Stunden
Personalstunden für die Umsetzung eines stadtweiten Angebotes
Personalstunden für die Umsetzung eines Basisangebotes
Personalstunden für Umsetzung eines Spezialangebots
Personalstunden für übergeordnete Tätigkeiten
(insg. höchstens 30% pro VZÄ - sog. „ungebundene“ Stunden)
Stunden
Personalstunden für Vor- und Nachbereitungszeiten
Personalstunden für Netzwerk-, Gremienarbeit und Teamsitzungen
Personalstunden für Verwaltungstätigkeiten
Ib Führungszeugnisse und Kinderschutz
Die erweiterten Führungszeugnisse für das in der Einrichtung beschäftigte Personal
lagen in der Einrichtung/ beim Träger vor. nicht vor.
Bemerkungen:
Das Verfahren zu §72a SGB VIII wurde dokumentiert, die Dokumentation ist
in der Einrichtung beim Träger einsehbar.
3
Ic Öffnungs- und Angebotszeiten pro Woche
Öffnungs- und Angebotszeiten
Stunden
davon Werktags
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Insgesamt:
davon am Wochenende
Samstag
Sonntag
Insgesamt:
Id Angebotsstunden pro Jahr
A – Stadtweites Angebot
Angebotsstunden pro Jahr
Stunden
davon themenspezifische Angebote gemäß LV
davon herausreichende Arbeit
davon Öffnungszeiten
davon Ferienangebote
Insgesamt:
B – Basisangebote
Angebotsstunden pro Jahr
Stunden
davon themenspezifische Angebote gemäß LV
davon Projektarbeit
davon herausreichende Arbeit
davon Ferienangebote / Ferienöffnungszeit
davon Sonderveranstaltungen
Insgesamt:
S – spezifische Angebote Stunden
davon Themenspezifische Angebote
Davon Sonderangebote und oder Veranstaltungen
Insgesamt:
Ie Öffnungs- und Angebotszeiten – Benennung einzelner Tage und Uhrzeit
4
If Raumnutzungskonzept:
5
II Prozessqualität
IIa Zielstellungen im Planungsraum
6
IIb Zielgruppen: Alter und Besonderheiten
7
IIc Handlungsziele
8
IId Inhaltl. Darstellung des Angebotes: detaillierte Aufschlüsselung des Angebotes vgl.
Id.
Stadtweites Angebot
Basis Angebot
Spezial Angebot
9
III Ergebnisqualität
IIIa Benennung von Erfolgskriterien/Indikatoren (bezogen auf beschriebenen Ziele und
Zielgruppen als Angabe nachvollziehbarer Indikatoren zur Messung der
Zielerreichung; detaillierte Aufschlüsselung nach Angebotszeit und Angeboten)
10
IIIb Evaluation und Controlling: Verfahrensart und der Evaluierungsmethoden der
Einrichtung auf Leistungsebene.
11
Umfang der Förderung
auf der Grundlage des Umsetzungskonzeptes und der oben beschriebenen Leistungen
A Stadtweites Angebot
B Basis Angebot
S Spezial Angebot
Geplante Ausgaben
in €
A – Ausgaben
1. Personalausgaben
a) Gehälter für __________ Mitarbeiter*innen
b) Honorare
c) Sonstige Personalausgaben
Summe Personalausgaben
2. Sachausgaben
a) Miete mit Umlagen und Nebenkosten
b) Reparaturarbeiten an den Ausstattungsgegenständen
c) Neuanschaffungen
d) Telefon
e) Büromaterial
f) Versicherungen
g) Literatur/Zeitschriften
h) Mitgliedsbeiträge
i) Öffentlichkeitsarbeit
j) Sonstige Ausgaben
Summe der Sachausgaben
3. Summe der Gesamtausgaben (1. und 2.)
B – Einnahmen Angaben in €
1. Eigenmittel
a) Mitgliedsbeiträge
b) Sonstige Einnahmen
Summe der Einnahmen:
Summe der Eigenmittel
2. Zuwendung Dritter
a) Städtischer Zuschuss
b) Spenden
c) Sonstige Zuschüsse
Summe der Zuwendungen Dritter
12
3. Summe der Gesamteinnahmen (1. und 2.)
C - Abschluss
4. Zuwendung Dritter
1. Summe der Gesamtausgaben (A 3)
2. Summe der Gesamteinnahmen (B 3)
Endbestand
Darmstadt, den __________________________
_____________________________________
rechtsverbindliche Unterschrift(en)
des Zuschussempfängers
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Pankratiusstraße
- Siemensstraße 2
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0343
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 31.10.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00