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2019/0343

AG §78 SGBVIII - Neustrukturierung der Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt

Magistratsvorlage 31.10.2019

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2019/0343

38998 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
04.11.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0343 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 362000 
Kostenstelle: 051-004-1011 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 3621-00 Sachkonto: 7128000 
 
Betreff: AG §78 SGBVIII - Neustrukturierung der Kinder - und Jugendarbeit in Darmstadt  
 
Vorlage vom: 31.10.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Umsetzungsplanung zur Neustrukturierung der Kinder - und Jugendarbeit zur 
Herstellung der notwendigen und geeigneten Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit in 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt nach § 11 SGB VIII wird zugestimmt. 
 
2. Die für die Umsetzung der Maßnahme notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel werden 
unter der  
 
Kostenstelle 051-004-1011 
Sachkonto 7128000,  
Kostenträger 3621-00  
 
wie folgt zur Verfügung gestellt:

Ausbaustufe 1: 
 
Haushalt 2019 – Aufplanung um 350.000 Euro  
(bereits im Haushalt 2019 etatisiert) 
 
Ausbaustufe 2: 
 
           Haushalt 2020 – Aufplanung um weitere 250.000 Euro  
           (bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020 angemeldet) 
 
 
 
Anlagen: Anlage 1 - Fördervertrag 
Anlage 2 - Förderungsbeschreibung 
Anlage 3 - Verwendungsnachweis_bb 
Anlage 4 - Prioritäten und Grundsätze zur Qualitätssicherung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.10.2019 
 
1. Auftrag und Prozess der AG § 78 nach SGB VIII "Neustrukturierung der Kinder - und 
Jugendarbeit" 
 
Die vorliegende Magistratsvorlage knüpft an die Beschlusslage des Jugendhilfeausschusses 
vom 31.10.2018 zur AG§78 – Ergebnisse des Prozesses Neustrukturierung – Bewertung und Votum 
des Jugendhilfeausschusses an, welche die Methodik, die Qualitätsstandards sowie die 
Umsetzungsplanung ausführlich vorstellte. Der Jugendhilfeausschuss empfahl in seiner 
damaligen Sitzung die Umsetzung des vorgelegten Konzeptes.  
Der Beschlussvorlage wurde darüber hinaus durch den Sozialausschuss (13.11.2018) sowie 
durch die Stadtverordnetenversammlung (11.12.2018) zugestimmt. 
 
 
2. Umsetzung der AG §78 – Finanzrahmen und Ressourcenverteilung 
 
2.1. Budgetplanung der Planungsräume 
 
Wie in der Beschlussvorlage vom 31.10.2018 ausführlich dargestellt, ist die Grundlage der 
Ressourcenausstattung der Planungsräume die Verteilsystematik, welche auf der 
Einwohnerzahl (6 bis 21-Jährige) sowie dem Sozialindex der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
basiert. 
 
Grundannahme der Systematik ist, dass die zu verteilende Gesamtressource für die Kinder- 
und Jugendarbeit sowohl die Personalkosten der kommunalen Beschäftigten als auch die 
Zuschussbeträge an freie Träger sowie Budgetaufplanungen in den Jahren 2019 und 2020 
(350.000 Euro bzw. 250.000 Euro) beinhaltet. 
 
 
2.2. Budgetplanung stadtweiter Angebote 
 
Die Qualitätsgrundsätze der Kinder- und Jugendarbeit definieren verschiedene Handlungsfelder 
der Kinder- und Jugendarbeit, die durch stadtweite Angebote zu bearbeiten sind. Zentrales   
Merkmal dieser Einrichtungen ist, dass sie mit ihrer Angebotsstruktur unabhängig ihres 
Standortes ins gesamte Stadtgebiet wirken und zugleich für die Haupt- und Ehrenamtlichen als  
Multiplikatoren für das jeweilige Schwerpunktthema fungieren. Gemeinsam mit dem 
Jugendamt, Fachabteilung Kinder- und Jugendförderung, werden so der themenspezifische 
Fachdiskurs und die Weiterentwicklung der Arbeit im jeweiligen Handlungsfeld vorangetrieben.  
 
Die Ressourcenzuweisung für die stadtweite Infrastruktur stellt sich wie folgt dar und kann 
detailliert und Träger bezogen unter TOP 7.1. Umsetzungsstufen nachvollzogen werden:

Ressourcenausstattung nach Rahmenkonzept und 
Qualitätsstandards 
(nach Umsetzung) 
Themenfeld 2019 2020 (dynamisiert  
mit 2,7%) 
2021 (dynamisiert 
mit 2,7%) 
 Abenteuer- und 
Aktivspielplatz 
 Internationale 
Jugendarbeit 
 Jugendkulturarbeit 
 Jugendverbandsarbeit 
 Medienbildung 
 Mobile Angebote, 
Streetwork 
 gendersensible Kinder- 
und Jugendarbeit 
 Sport, Bewegung und 
Ernährung 
724.589,00€ 
 
939.000,00 € 
 
 
964.353,00 € 
 
 
Ferienspiele Jugendpflegeetat Jugendpflegeetat Jugendpflegeetat 
Jugendarbeit in Sportvereinen Jugendpflegeetat Jugendpflegeetat Jugendpflegeetat 
Jugendberufshilfe (JBH) Haushalt JBH Haushalt JBH Haushalt JBH 
Politische Bildung Haushalt 
Jugendbildungs- 
werk 
Haushalt 
Jugendbildungs- 
werk 
Haushalt 
Jugendbildungs- 
werk 
 
 
3. Ressourcenausstattung in den Einrichtungen 
 
3.1. Systematik zur Ermittlung der Fördersummen und der Ausgabenarten  
 
Das Planungsraumbudget wird auf die Träger im Sozialraum verteilt. Hierbei wird 
grundsätzlich an die bereits etablierten Angebote angeknüpft und jeder Planungsraum 
individuell betrachtet. 
 
Jeder Träger eines Sozialraumes erhält folglich eine feste, einrichtungsbezogene 
Zuschusssumme, mit der sämtliche Ausgaben zu decken sind. Ausgehen d von diesem 
Einrichtungsbudget können – unter Berücksichtigung der Qualitätsstandards – die damit 
umsetzbare personelle Ausstattung und darauf basierend der Angebotsumfang einer 
Einrichtung ermittelt werden.   
 
In der Beschlussvorlage (inkl. Anlagen) vom 31.10.2018 wurden exemplarisch verschiedene 
Einrichtungstypen aufgezeigt, um die Verfahrensweise zu illustrieren.

Beispielrechnung A: 155.00 € =  2,0 VZÄ 
Personalkosten nach KGSt und Entgeltübersicht TVöD Stadt Darmstadt: 
- 2,0 VZÄ; = 78 h/ Woche; = 3.088 h/ Jahr 
- TVöD SuE 11b 
 
- Honorarkraft = 10 Euro/h (ÜL) 
8.000 €/Honorar p.a. 
  
angebots- und 
angebotsübergreifende Zeiten/ 
Wochenstunden 
Arbeitszeiten für 2 VZÄ/ 
Wochenstunden 
Arbeitszeiten Honorar/ 
Wochenstunden 
Offenes Haus 
22,5 45 5 
 
Projektzeit 5 5 5 
Mobiles Angebot / 
Herausreichende Arbeit 5 5 5 
  
Vorbereitungs-/ 
Nachbereitungszeit 
Netzwerk-/ 
Gremienarbeit 23 23 5 
    78 20 
 
Anzahl der 
Vollzeitäquivalente (VZÄ)  
zu je 39 Wochenstunden 
und einer Jahresarbeitszeit  
von je 1.584 Stunden 
 
Zu verteilende 
Arbeitszeitressource  
Woche = x (VZÄ) * 39h 
Berechnungsgrundlage 
 
= Eingruppierung der 
Mitarbeiter*in 
Jugendeinrichtungen  
angelehnt an den TVöD sowie 
die entsprechenden 
Arbeitsplatzkosten gemäß KGSt 
68.200 Euro/ p.a 
Angebotszeit pro Woche in 
Stunden verteilt auf offene 
Arbeit, Arbeit in Projekten und 
Angebotszeit im Sozialraum 
außerhalb der Einrichtung 
 
= für Kinder und Jugendliche 
nutzbare Angebotsstunden 
pro Woche 
Arbeitszeit aller hauptamtlichen Mitarbeiter*innen pro Woche, die 
eingebracht wird, um die verschiedenen Angebote durchzuführen.  
Gemäß Qualitätsstandards wird das offene Haus grundsätzlich in 
Doppelbesetzung durchgeführt. 
 
= Arbeitsstunden der hauptamtlichen Mitarbeiter*innen pro Woche, die 
für die Angebotsausgestaltung zur Verfügung stehen  
 (es handelt sich um 2/3 der insg. verfügbaren und bezuschussten 
Arbeitsstunden) 
Die durch 
Honorarkräfte  
insg. eingebrachte 
Arbeitszeit pro 
Woche  
 
Berechnungsgrundlage  
 
= Mindestlohn (2019: 
9,19 Euro; 2020: 9,35 
Euro) zzgl. eines 
Erhöhungssatzes.  
Der tatsächliche 
Honorarsatz wird von 
jedem Träger 
individuell festgelegt. 
Der Honorarzuschuss 
für den Einrichtungstyp 
beträgt maximal 
8.000,00 € 
Berechnung der Ressourcenausstattung (VZÄ)  
 
Anzahl VZÄ = (Finanzressource aus Verteilsystematik pro 
Planungsraum – 12 % Overheadkosten) ÷ 68.200 €

Die zugewiesene Fördersumme bildet also den Verfügungsrahmen für die Träger und 
Einrichtungen zur Umsetzung von Angeboten gemäß dem Rahmenkonzept und den 
Qualitätsgrundsätzen der Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt.  
Die konkrete Ausgestaltung (u.a. die tatsächliche Höhe  der Vollzeitäquivalente und 
Angebotsstunden) wird in individuellen Trägergesprächen zwischen dem öffentlichen und den 
freien Trägern ausgehandelt und in der Förderungsbeschreibung festgeschrieben. Diese kann 
individuell jährlich oder spätestens alle drei Jahre angepasst werden.  
 
Des Weiteren ist die Bereitstellung jeweils eigener Etats für Honorarkräfte, Fortbildung sowie 
für sogenannte Spezialangebote wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung in der Kinder- 
und Jugendarbeit in Darmstadt.  
Abhängig vom Einrichtungstyp variiert die Höhe der Honorarmittel, die einer Einrichtung 
zugewiesen sind. Die Honorarmittel werden mittels Antrag beim Jugendamt, Abteilung Kinder- 
und Jugendförderung, abgerufen. Die Träger können im Rahmen der zugewiesenen 
Honorarmittel ihren individuellen Honorarsatz verausgaben. Die im Beispiel angeführte 
Berechnungsgröße von 10,- Euro/Übungsleitungsstunde dient lediglich als Rechengröße. 
 
Durch die Umsetzung der Infrastruktur in zwei Ausbaustufen spiegelt sich in der Planung des 
Etats die Spezialangebote wieder. Mit der fortschreitenden Umstellung der Verträge ist mit 
einem größeren Abruf der Mittel zu rechnen.  
 
Die Strukturveränderungen zu Beginn des Haushaltsjahres 2019/2020 werden einen erhöhten 
Fortbildungsbedarf mit sich bringen. Daher ist der Mittelbedarf im Haushaltsjahr 2019 
proportional höher als in den folgenden Haushaltsjahren.  
 
Etat zur Qualitätssicherung 
Themenfeld 2019 2020 2021 
Honorarkosten (Basis) 0,00 € 152.000,00 € 170.200,00 €  
Fortbildungen ( Stadtweit) 67.355,00 € 45.000,00 € 25.000,00 € 
Spezialangebote (Basis) 210.000,00 € 211.050.00 € 213.378,55 € 
 
 
4. Vertragliche Grundlage 
 
Mit Umsetzung der Neustrukturierung erhalten alle Träger einen Fördervertrag mit einer 
Laufzeit von drei Jahren, um Planungssicherheit für beide Vertragsseiten herzustellen. Der 
Fördervertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer Seite 
gekündigt wurde. Laufende Altverträge werden mit Abschluss der neuen Verträge aufgehoben. 
 
Die zu erbringende Leistung ist in der Förderbeschreibung festgeschrieben. Diese wird alle 
drei Jahre für weitere drei Jahre neu festgeschrieben. Grundlage ist das unter Punkt 3 und 4 
beschriebene Datenmodell zur Infrastruktur- und Angebotsentwicklung. 
 
Die erbrachte Leistung der Träger wird jährlich in einem standardisierten 
Verwendungsnachweis beschrieben. Der Verwendungsnachweis ist das Pendant zur 
Leistungsbeschreibung. Das Berichtswesen entspricht den Steuerungserfordernissen. 
 
Die Träger und die zuständige Fachabteilung Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes 
verpflichten sich zu einem jährlichen Qualitätsdialog zur erbrachten Leistung.

- 7 - 
 
5. Umsetzungsplanung  
 
5.1. Umsetzungsstufen 2019 bis 2021  
 
Die zeitliche Umsetzung sieht wie folgt aus und ist an die aktuellen Vertragslaufzeiten 
gebunden: 
 
N= Neuvertrag im Rahmen AG §78 
X= Vertragsende 
 
Planungsraum Einrichtungen 
der Kinder- und Jugendhilfe 2019 2020 2021 
Arheilgen Kinder- und Jugendhaus Messeler  N  
Arheilgen Jugendhaus HEAG-Häuschen  N  
Arheilgen Auferstehungsgemeinde Arheilgen  x  
Eberstadt Kinderhaus Paradies  N  
Eberstadt Kinder- und Jugendhaus Zigarrnkist  N  
Eberstadt GoIn   N  
Kranichstein Jugendcafé CHILLMO  N  
Kranichstein Jugendclub Kranichstein  N  
Kranichstein VIPeers Cliquenprojekt  N  
Kranichstein Kinder- und Jugendhaus im Oek. Zentrum   N 
Nord-Ost Kinderhaus im Johannesviertel  N  
Nord-Ost Kinder- und Jugendzentrum Pankratiusstraße  N  
Nord-Ost Mädchentreff  N  
Nord-Ost Hausaufgabenhilfe Mädchentreff  N  
Nord-Ost Baashalle      N  
Nord-Ost Max-Rieger-Heim   x  
Nord-Ost Baas-Halle, "Essen und Sport"-  x  
Ost Aufbau Kinder- und Jugendarbeit-Ost  N  
Stadtmitte Kinder- und Jugendhaus Huette  N  
West Aufbau Jugendarbeit (Haus) Verlegerviertel  N  
West Kinder- und Jugendhaus Matthäusgemeinde  N  
Wixhausen Kinder- und Jugendhaus Penthaus WX   N 
Stadtweit Kinder- und Jugendfarm Darmstadt   N  
Stadtweit Das Rotzfreche Spielmobil  N  
Stadtweit Jugendring Darmstadt   N  
Stadtweit Jugendkulturzentrum Oetinger Villa e.V.  N   
Stadtweit Skate- und BMX-Verein   N   
Stadtweit Spielmobil/Kinderstadt    N  
Stadtweit Ring politischer Jugend  N   
Stadtweit GoIn Two   N   
Stadtweit Sportprojekt Shark's Gym  N   
Stadtweit Mobile ehrenamtliche Jugendarbeit Eberstadt  N  
Stadtweit Mädchenwerkstatt   N   
Stadtweit Aktivspielplatz Herrngarten   N   
Stadtweit Mediendiplom  N   
Stadtweit Albert Schweitzer Haus -KUBUS     N 
Stadtweit Ort der Phantasie Ubuntu  N   
Stadtweit Hütte (kultur)  N   
Stadtweit Queeres Zentrum  N

- 8 - 
 
 
 
Folgende Angebote werden im Rahmen der Neustrukturierung in bedarfsgerechte Angebote 
umgewandelt oder verändern sich bedarfsgerecht: 
 
 
Planungsraum Einrichtungen 
der Kinder- und Jugendhilfe Ab 2020 
Arheilgen Ev. Dekanat/ 
Auferstehungsgemeinde Arheilgen 
Die Zuschüsse bleiben bei dem Träger  
Ev. Dekanat und werden ab 2020 
für den Aufbau der Kinder- und 
Jugendarbeit in Darmstadt Ost verwendet. 
Angebote der Auferstehungsgemeinde 
wurden durch den Träger nicht mehr 
durchgeführt 
Arheilgen komm. Kinder- und Jugendhäuser 
Heag Häuschen und Messelerstr.  
Im Planungsraum leben zurzeit 12 % aller 
Kinder und Jugendlichen. Nach 
Verteilschlüssel AG 78 gehen in den 
Planungsraum nicht mehr 11% der 
Ressourcen, sondern 9% der Ressourcen. 
Ab 2020 geht 1 VZÄ in Arheilgen in den 
Ruhestand. O,5 VZÄ bleiben in Arheilgen 
und 0,5 VZÄ werden in den Planungsraum 
Bessungen verlagert. 
Nord-Ost Ev. Dekanat/ 
Max-Rieger-Heim  
Die Zuschüsse bleiben bei dem Träger  
Ev. Dekanat und werden ab 2020 
für den Aufbau der Kinder- und 
Jugendarbeit in Darmstadt Ost verwendet. 
Nord-Ost Ev.Dekanat/  
Baas-Halle, "Essen und Sport"- 
Die Zuschüsse bleiben bei dem Träger  
Ev. Dekanat und werden ab 2019 
für die Umsetzung der Jugendkulturarbeit 
im Kinder- und Jugendhaus Huette 
verwendet. 
Nord-Ost SKA/ Mädchentreff 
Der Mädchentreff bleibt erhalten und 
zieht in das neue Kinder- und Jugendhaus 
"Ju*Ma" in der Pankratiusstraße mit ein. 
Das Ju*Ma erhält somit den Schwerpunkt 
Mädchenarbeit. 
Kranichstein Internationaler Bund/ 
Jugendcafe Chillmo 
In Kranichstein leben 18 % aller Kinder- 
und Jugendlichen, bisher gingen nur 10 % 
der Ressourcen in den Planungsraum. Um 
den Bedarf der Angebote für Jugendliche 
ab 14 Jahren zu decken, erhält das 
Jugendcafé Chillmo 26,5 % mehr an 
Ressource. 
Kranichstein Ökumenisches Kinder- und 
Jugendhaus 
In Kranichstein leben 18 % aller Kinder- 
und Jugendlichen, bisher gingen nur 10% 
der Ressourcen in den Planungsraum. Um 
den Bedarf der Angebote für Kinder bis 14 
Jahren zu decken, erhält das 
ökumenische Kinder- und Jugendhaus  
53 % mehr an Ressource. 
Wixhausen Spielmobil, Penthaus WX 
In Wixhausen leben 4 % aller Kinder- und 
Jugendlichen, das Penthaus WX ist das 
einzige Angebot im Planungsraum. Zur 
Umsetzung des Standards 1,5 VZÄ als 
Mindeststandard in Einrichtungen, erhält 
der Träger 6 % mehr an Ressource. 
Stadtweites ev. Dekanat, Jugendhaus huette Das Kulturangebot für Bands im

- 9 - 
Angebot Jugendhaus huette* wird seit 2012 nicht 
mehr angeboten. Der Bedarf an 
Jugendkulturarbeit in diesem Bereich ist 
nach wie vor vorhanden. Um den Bedarf 
zu decken, wird dieses Angebot wieder 
aufgebaut. 
Stadtweites 
Angebot GoIn two 
Der Standort soll wiederbelebt werden 
und wird zu einem bedarfsgerechten 
Angebot im Handlungsfeld "Sport-
Bewegung-Ernährung" im Außen- und 
Innenbereich umfunktioniert. Zudem soll 
im Außenbereich ein selbstverwalteter 
Treffpunkt für Jugendliche entstehen. Das 
Angebot wird durch den Träger Netzwerk 
Rope e.V. umgesetzt 
 
 
5.2. Trägerwechsel im Rahmen des Umsetzungsprozesses 
 
Aufgrund der Neuausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit sind folgende Trägerwechsel 
vorgesehen: 
 
1. Sportprojekt Sharks Gym 
 
Seit 2001 existiert das Sharks Gym in seiner heutigen Form als Sport- und 
Gewaltpräventionsprojekt in Kranichstein in kommunaler Trägerschaft. Die Fachverantwortung 
liegt seit der Eröffnung im Jugendamt bei der Abteilung Kinder- und Jugendförderung. Die 
Liegenschaft in der Siemensstraße 2 wurde 2006 durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
erworben und 2012 aufwendig saniert. 
 
Das Sharks Gym soll als Sport- und Gewaltpräventionsprojekt weiterhin ein fester Bestandteil 
der Angebotsstruktur der Kinder- und Jugendarbeit am Standort Siemensstraße bleiben. 
Zugleich soll das Sharks Gym im Rahmen der Neustrukturierung zu einem stadtweiten Angebot 
ausgebaut werden. Instrumente, dies zu erreichen, sind beispielsweise die Ausweitung der 
Kooperation mit Schulen und die Teilnahme an städtischen Veranstaltungen (z. B. Sport- und 
Spielfest). 
 
Der Wechsel aus kommunaler Trägerschaft in freie Trägerschaft des Netzwerks ROPE e. V. und 
ein damit verbundener „Neustart“ bietet die Chance, das Sharks Gym außerhalb Kranichsteins 
bekannt zu machen und so ein stadtweites Angebot im Bereich Sport, Bewegung und 
Ernährung erfolgreich zu installieren. Der Träger hat in der Vergangenheit gezeigt, dass er in 
der Lage ist, Projekte im Stadtgebiet erfolgreich und wirkungsvoll durchzuführen. 
 
Netzwerk ROPE e. V. ist als Träger des „JugendKlub Kranichstein“ im Sozialraum, sowohl in 
der Trägerlandschaft als auch bei der Zielgruppe, bekannt und etabliert. 
Die Verzahnung von Sport und Bewegung mit pädagogischer Arbeit und Förderung der 
Jugendlichen ist eines der Markenzeichen des Trägers. Netzwerk ROPE e. V. verfügt über die 
Erfahrung, Sportangebote sowohl in offenen Strukturen als auch mit Gruppen durchzuführen. 
Der Träger arbeitet seit Jahren aktiv in den Gremien des Stadtteils mit und übernimmt 
Verantwortung, jüngst durch die Ausrichtung der Sportwiese auf dem Gelände des „alten 
Schleppers“. Er verfügt über eine stabile Mitarbeiter*innenstruktur, welche die notwendige 
Fachexpertise für die Bereiche Sport, Bewegung und Ernährung mitbringt. In der

- 10 - 
Vergangenheit wurden bereits erfolgreiche Kampfsport-AGs von Netzwerk ROPE e. V. an 
Schulen durchgeführt. 
 
Durch die inhaltliche Nähe ist der Träger den Trainer*innen des Sharks Gym bereits bekannt 
und umgekehrt. Durch den Trägerwechsel des Sharks Gym ist aus Sicht der Fachverwaltung 
eine erfolgreiche Weiterentwicklung des Projektes gewährleistet. 
 
Personal: 
 
Kommunales Personal ist von dem Trägerwechsel nicht betroffen, da das Sportprojekt mit 
nebenamtlichen Sporttrainern umgesetzt wird.  
 
 
2.  Kinderhaus Paradies 
 
Die Umsetzung erfolgt, wie in der Beschlussvorlage des Jugendhilfeausschusses vom 
31.10.2018 zur AG§78 – Ergebnisse des Prozesses Neustrukturierung – Bewertung und Votum des 
Jugendhilfeausschusses vorgestellt.  Der Jugendhilfeausschuss empfahl in seiner damaligen 
Sitzung, die Umsetzung der vorgelegten Umstrukturierung.  
Der Beschlussvorlage wurde darüber hinaus durch den Sozialausschuss (13.11.2018) sowie 
durch die Stadtverordnetenversammlung (11.12.2018) zugestimmt. 
 
 
3. Interessensgemeinschaft Arheilger Jugendhäuser (IG) 
 
Laut. Stavo-Beschluss vom 12.05.1978 sollte das Heag-Häuschen nur übergangsweise von der 
IG genutzt werden, bis es dann vom Verein "Darmstädter Jugendhaus e. V." betrieben wird. 
Dazu ist es bis heute nicht gekommen und die IG hat den Betrieb 40 Jahre lang weiter geführt. 
Die rechtliche Grundlage des Betriebs durch die IG ist nicht gegeben. 
Mit der IG wurde 2018 besprochen, dass der Betrieb des Heag-Häuschens in das Jugendamt, 
Abteilung Kinder- und Jugendförderung, überführt wird. 
 
Personal: 
Das Personal ist davon nicht betroffen, da dieses seit Betriebsbeginn kommunales Personal 
des Jugendamtes war und weiterhin bleibt. 
 
Immobilie: 
Die Immobilie ist davon nicht betroffen, da dies eine kommunale Immobilie ist. 
 
Betriebskosten: 
Der Betriebskostenzuschuss der IG würde von der Kostenstelle 051-004-1011 (nicht städt. 
Kinder- und Jugendhäuser) auf die Kostenstelle 051-004-1010 (kommunale Kinder- und 
Jugendhäuser) übertragen. 
 
 
4. GoIn two- SportKlub Eberstadt 
 
Der Standort soll wiederbelebt werden und wird zu einem bedarfsgerechten Angebot im 
Handlungsfeld "Sport-Bewegung-Ernährung" im Außen- und Innenbereich umfunktioniert. 
Damit wird das oben genannte Handlungsfeld in Kranichstein, Darmstadt Nord-Ost und 
Eberstadt als "Angebots-Achse" durch Darmstadt durchgeführt. Zudem soll im Außenbereich 
ein selbstverwalteter Treffpunkt für Jugendliche entstehen.

- 11 - 
Das Angebot wird durch den Träger Netzwerk Rope e.V. umgesetzt. Der Träger setzt bereits 
das stadtweite Handlungsfeld in Kranichstein um und verfügt daher über ausreichende 
Fachexpertise. Beide Projekte werden in Kooperation mit dem Jugendzentrum GoIn 
durchgeführt, diese können in Absprache die Räume des GoIn two für Projekte weiterhin 
nutzen. 
Das GoIn two bzw. der SportKlub Eberstadt soll als eine Einrichtung des Stadtteils Eberstadt 
für alle Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsene aus dem Sozialraum und darüber hinaus 
für die Gesamtstadt profiliert werden. Dazu sollen neben Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit 
wie der Herausgabe eines regelmäßigen Programmflyers, von Plakaten und einer Webpräsenz 
gerade auch die bereits bestehenden und neu zu knüpfenden Kooperations- und 
Netzwerkkontakte dienen. 
 
Kontinuierlich soll evaluiert werden, welche einzelnen Angebote aus dem laufenden SportKlub-
Programm (weiterhin) geeignet erscheinen, die übergeordneten Ziele von Gewaltprävention, 
Gesundheitsförderung, Integration & Inklusion sowie Anschlussfähigkeit an andere 
(pädagogisch orientierte) Projekte, Maßnahmen und Strukturen im Stadtteil Eberstadt und 
darüber hinaus zu erreichen, und welche entsprechend angepasst werden müssen. Über den 
Kampfsport (wie Boxen, Kickboxen, Jiu-Jitsu, Ringen) hinaus sollte das GoIn two bzw. sollte 
der SportKlub Eberstadt auch mit anderen Sportarten und Bewegungsformen wie zum Beispiel 
Joga, Stretching, allgemeines Ausdauertraining, Tanz und Meditation in Verbindung gebracht 
werden. 
 
Vom entstehenden SportKlub Eberstadt ausgehend sollen v.a. mobile Sportangebote im 
Quartier durch Honorarkräfte (am besten junge Erwachsene aus dem Quartier mit „street 
credibility“) gemacht werden, z.B. Fußball, Streetball, Ultimate Frisbee und weitere Sportarten. 
Die Honorarkräfte sollen auch im SportKlub Eberstadt – indoor – Angebote anbieten; im besten 
Falle ziehen sie mit ihren „outdoor“-Angeboten die Jugendlichen dorthin und schaffen so eine 
Anbindung der Jugendlichen an die feste Einrichtung. 
 
Personal: 
Das kommunale Personal ist davon nicht betroffen, da das Personal des Jugendzentrums GoIn 
die Räume des GoIn two für einzelne Projekte mitbenutzt hatten. Das Personal bleibt weiterhin 
im GoIn beschäftigt. 
 
Immobilie: 
Renovierungen sind notwendig und werden mit gesondertem Magistratsbeschluss beantragt. 
 
Betriebskosten: 
Der Betriebskostenzuschuss ist im Rahmen der AG 78 im Haushalt berücksichtigt. 
 
 
Folgende neue Angebote sollen umgesetzt werden: 
 
West 
Im Planungsraum West leben zurzeit 12 % aller Kinder- und Jugendlichen und es fließen 6 % 
der Gesamtressourcen in den Planungsraum. 
Das Verlegerviertel kann durch seine Lage nicht von dem Angebote in West (Kinder- und 
Jugendhaus Matthäusgemeinde in der Heimstättensiedlung) profitieren. Ein Zuwachs von 
Familien mit Kindern ist zu erwarten. Im Verlegerviertel soll daher zur Zielgruppenerreichung 
ein eigenes Angebot für Kinder- und Jugendliche entstehen. Das Kinder- und Jugendhaus

- 12 - 
Matthäusgemeinde soll beauftragt werden, sein Angebot in das Verlagsviertel vorerst in Form 
herausreichender Arbeit zu erweitern. 
 
Bessungen 
In Bessungen leben 9 % aller Kinder und Jugendliche und es fließt zurzeit keine Ressource in 
den Planungsraum. Mit Zuwachs der Lincoln Siedlung und Ausbau der Ludwigshöhsiedlung 
werden laut Prognose mittel- bis langfristig rund 600 - 700 Kinder- und Jugendliche erwartet.  
 
Mit dem Ausbau jeweils einer Einrichtung in der Lincoln-Siedlung und dem Ludwigshöhviertel 
wird Kinder- und Jugendarbeit dort zukünftig verortet sein. 
 
Ost 
In Darmstadt Ost leben zurzeit 8 % aller Kinder- und Jugendlichen in Darmstadt und es fließt 
zurzeit keine Ressource in den Planungsraum. Bisher gibt es hier kein Angebot für Kinder- und 
Jugendliche. Das evangelische Dekanat soll beauftragt werden, hier Angebote für die 
Zielgruppe zu schaffen. 
 
Stadtweites Angebot 
Um dem Bedarf an mobilen Angeboten für Kinder unter 14 Jahren gerecht zu werden, wird das 
mobile Angebot „Orte der Phantasie“ des Trägers Ubuntu e. V. mit Ressourcen in Höhe von 
25.000,00 € aus dem Budget stadtweite Angebote bezuschusst. 
 
Stadtweites Angebot 
Um dem hohen Bedarf an Beratung für Eltern und Jugendliche im Bereich der Arbeit mit 
LSBTIQ Menschen gerecht zu werden, werden dem Träger vielbunt e. V. zusätzliche 
Ressourcen aus den stadtweiten Angeboten zur Verfügung gestellt. 
 
Stadtweites Angebot 
Das bereits in Kranichstein erfolgreich umgesetzte ehrenamtliche Projekt der „V.I.Peers“ soll 
auch in Eberstadt umgesetzt werden, um den Bedarf nach mobiler Arbeit vor Ort mit 
innovativen Ansätzen gerecht zu werden. 
 
Stadtweites Angebot 
In der Baashalle wird ein stadtweites Angebot Sport, Bewegung, Ernährung etabliert. Der 
Standort soll insbesondere den Innenstadtbereich bedienen. Das Einrichtungskonzept knüpft 
an der bisherigen Nutzung des Baashalle an und entwickelt diese dezidiert weiter.  
 
Rückgabe des Max-Rieger-Heims 
Das Max-Rieger-Heim wird als Standort der Kinder- und Jugendarbeit ab dem Jahr 2020 
aufgegeben und an die Kirchengemeinde zurückgegeben. Die Kirchengemeinde Martin-Luther-
Gemeinde prüft alternative Nutzungsmöglichkeiten bzw. Standortoptionen. Die bis dato im 
Max-Rieger-Heim verortete Personalressource wird für den Aufbau der Kinder- und 
Jugendarbeit in Darmstadt-Ost genutzt.   
 
Trägergespräche 
Mit allen Trägern wurden erste Gespräche im Oktober 2018 geführt. Abhängig individueller 
weiterer Abstimmungsbedarfe wurden im Zeitraum 2018 bis dato weitere Einzelgespräche mit 
einzelnen Trägern geführt. Im August 2019 wurde in Vorbereitung der vorliegenden 
Magistratsvorlage mit allen Trägern gesprochen und die hierin beschriebene Umsetzung 
thematisiert und abgestimmt.

- 13 - 
Gremien 
 
Die Träger wurden in folgenden Gremien über die Umsetzung informiert: 
 
 Steuergruppe AG§78 
 Plenum AG§78 
 Sozialraum AGs in allen 10 Planungsräumen vom 15.10 - 19.10.2018 
 Leitungsplenum AG§78 am 18.10.2019 
 Fachausschuss Jugendhilfeplanung und Fachausschuss Kinder- und Jugendarbeit am 
30.10.2018 
 Jugendhilfeausschuss 31.10.2018 
 Jugendhilfeausschuss am 13.3.2019 
 individuelle Trägergespräche mit jedem Träger zwischen August und Oktober 2019 
 
 
8. Haushaltsabwicklung/Mittelbedarf 
 
8.1.  Darstellung auf Produktebene 
 
Alle regelfinanzierten Angebote der Kinder- und Jugendarbeit werden im Produkt 362000 
abgebildet. Es handelt sich um alle Basis- und stadtweiten Angebote, die mit einem 
Fördervertrag hinterlegt sind. Hierunter fallen zudem, da sie Teil der Qualitätssicherung sind, 
die Etats Spezialangebote, Fort- und Ausbildung sowie Honorar. Die finanzielle Abwicklung 
erfolgt über die Kostenstelle 051-004-1011. In der Darstellung des Haushalts sind 
ausschließlich die freien Träger abgebildet, nicht die Einrichtungen in kommunaler 
Trägerschaft. 
 
 8.2.  Mittelbedarfe 2019 bis 2021  
 
Die Neuausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit gemäß der vorgestellten Infrastruktur- und 
Angebotsplanung wird aufgrund der unterschiedlichen Vertragsbindungen sukzessive 
umgesetzt. Die vollständige Umsetzung wird im Jahr 2021 erreicht sein. Die jährlichen 
Mittelbedarfe sind im Folgenden differenziert für die Jahre 2019 – 2021 dargestellt.  
 
 
Gesamtkosten der Ein-/Ausgaben 
  2019 2020 2021 
Haushaltsansatz 2.966.844,20 € 3.300.950,00 € 3.385.647,15 €

- 14 - 
Gesamtkosten Basisangebot 
  2019 2020 2021 
Haushaltsansatz 
 
1.964.900,20 € 
 
1.953.900,00 € 
 
2.012.715,60 € 
 
 
Gesamtkosten des stadtweiten Angebots 
  2019 2020 2021 
Haushaltsansatz 
 
724.589,00 € 
 
939.000,00 € 
 
964.353,00 € 
 
 
Etat für Qualitätssicherung 
  2019 2020 2021 
Honorarkosten  
(Basis) 0,00 € 152.000,00 € 170.200,00 € 
Fortbildungen  
(Stadtweit) 67.355,00 € 45.000,00 € 25.000,00 € 
Spezialangebote 
1(Basis) 
 
210.000,00 € 
 
211.050,00 € 
 
213.378,55 € 
 
 
                                                
1 Die sog. Schwerpunktangebote (S. 17) sind hierin inkludiert.

- 15 - 
 
Gesamtkosten Basisangebot nach Planungsräumen und Einrichtungen 
Planungs- 
raum Träger/Einrichtung 2019 2020 2021 
Arheilgen 
AGETOJA ALT Ev.-Lutherische 
Auferstehungsgemeinde Arheilgen 17.110,20 0,00 0,00 
Erläuterung: 
Das Angebot wird seit Jahren durch den Träger nicht mehr durchgeführt.  
Der Zuschuss von 2019 bleibt auch ab 2020 beim Träger ev. Dekanat und findet sich ab 2020 im Planungsraum Ost zum 
Aufbau Kinder- und Jugendarbeit wieder. 
Bessungen Jugendhaus Lincoln 0,00 0,00 0,00 
Bessungen Jugendhaus Ludwigshöhviertel 0,00 0,00 0,00 
Erläuterung: 
Die Angebote in der Lincoln Siedlung und im  Ludwigshöhviertel werden erst nach Fertigstellung der Bebauung umgesetzt, 
frühestens ab 2022. 
Eberstadt Kinderhaus Paradies 28.706,00 0,00 0,00 
Erläuterung: 
Der Zuschuss wird aufgrund des Trägerwechsels hin zu einem Träger ab 2020 nicht benötigt. Der Betrag fließt in das  zu 
verteilende Gesamtbudget  AG§78. 
Eberstadt 
Internationaler Bund 
-Kinderhaus Paradies- 227.746,00 271.250,00 278.573,75 
Eberstadt Ev. Dekanat -Kinderhaus Paradies-  36.662,00 0,00 0,00 
Erläuterung: 
Die Einrichtung wird durch den Träger IB betrieben, das ev. Dekanat erhält als Projektkostenzuschuss aus Haushaltsmitteln des 
Jugendamtes ab 2020 insg. 30.000€ für interkulturelle Arbeit (vgl. S chwerpunktangebote, S. 17). 
Eberstadt 
HEMO-Jugend Eberstadt e.V. 
-Zigarrnkist- 155.425,00 155.000,00 159.185,00 
Kranichstein 
Internationaler Bund 
-Jugendcafé CHILLMO- 214.690,00 271.705,00 279.041,04 
Kranichstein 
Netzwerk Rope e.V. 
-Jugendclub Kranichstein- 152.805,00 156.931,00 116.250,00 
Kranichstein 
Netzwerk Rope e.V. 
-VIPeers Cliquenprojekt- 26.834,00 27.559,00 0,00 
Erläuterung: 
In Abstimmung mit beiden Trägern wird das Angebot ab 2021 nicht mehr durch den Träger Netzwerk Rope e.V. sondern von 
dem ev. Dekanat - Jugendhaus im Oek. Zentrum mit V.I.Peers  (Kranichstein) durchgeführt. Der Zuschuss ist in den Zuschuss 
Jugendhaus im Oek. Zentrum mit V.I.Peers ab 2021 integriert.  
Kranichstein 
Jugendhaus im Oek. Zentrum mit V.I.Peers  
ab 2021 73.325,00 75.305,00 155.000,00 
Nord-Ost 
Kinder- und Jugendarbeit e.V. 
-Kinderhaus im Johannesviertel- 16.980,00 17.450,00 17.921,15 
Nord-Ost 
ev. Dekanat 
"Essen und Sport"- 22.546,00 0,00 0,00 
Erläuterung: 
Der Zuschuss bleibt dem Träger Ev. Dekanat und wird ab 2019 f ür die Umsetzung der stadtweiten Jugendkulturarbeit im 
Kinder- und Jugendhaus Huette verwendet, siehe stadtweites Angebot  
Nord-Ost SKA, Hausaufgabenhilfe Mädchentreff 5.496,00 0,00 0,00 
Erläuterung: 
Der Zuschuss bleibt dem Träger erhalten und fließt ab dem Jahr 2020 in den Gesamtzuschuss Jugendzentrum Pankratiusstraße 
ein.  
Nord-Ost SKA, Jugendzentrum Pankratiusstraße "Ju*Ma" 180.358,00 267.400,00 274.619,80 
Nord-Ost SKA, Internationaler Mädchentreff 74.421,00 0,00 0,00 
Erläuterung: 
Das Angebot bleibt bestehen und findet ab 2020 in den neuen Räumen des Kinder - und Jugendhaus Ju*Ma als Schwerpunkt 
statt, der Zuschuss ist haushalterisch im Jugendzentrum Ju*Ma (Nord -Ost) ab 2020 abgebildet.

- 16 - 
Nord-Ost 
ev. Dekanat 
Baashalle    85.532,00 0,00 0,00 
Erläuterung: 
Das Angebot bleibt beim Träger ev. Dekanat bestehen und ist haushalterisch in dem stadtweiten Angebote "Baas -Halle" 
abgebildet 
Nord-Ost 
ev. Dekanat 
Max-Rieger-Heim  105.804,00 0,00 0,00 
Erläuterung: 
Die Zuschüsse bleiben bei dem Träger  
Ev. Dekanat und werden ab 2020  
für den Aufbau der Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt Ost verwendet  
Nord-West SKA, Kinder-und Jugendhaus Waldkolonie 127.450,00 116.250,00 119.388,75 
Nord-West 
ev. Dekanat/Ev. Paul-Gerhard-Gemeinde 
Waldkolonie 5.625,00 0,00 0,00 
Erläuterung: 
Der Zuschuss bleibt beim Träger ev. Dekanat und wird zum Aufbau der Kinder - und Jugendarbeit Ost verwendet, Angebote der 
Kinder- und Jugendarbeit in der Waldkolonie werden durch  den Träger SKA am Standort der Käthe Kollwitz Schule weiterhin 
durchgeführt. 
Ost Kinder- und Jugendhaus - Ost 0,00 116.250,00 119.388,75 
Stadtmitte 
Ev, Dekanat 
Huette 103.269,00 193.750,00 198.981,25 
West Jugendhaus Verlegerviertel 0,00 77.500,00 79.592,50 
West 
Evangelische Regionalverwaltung 
-Matthäusgemeinde- 164.533,00 155.000,00 159.185,00 
Wixhausen 
Das Rotzfreches Spielmobil 
  -penthaus wx- 49.583,00  52.550,00 55.588,85, 
Erläuterung: 
Die genannten Beträge sind im Budget AG§78 abgebildet. Die tatsächlichen Zuschüsse an den Träger liegen höher. Sie 
beinhalten die genannten Jahressummen 2019 -2021 zzgl. jeweils 60.000 Euro. Es handelt sich hierbei um Mittel der 
Fluglärmsicherung, die zweckgebunden in die Sicherung der sozialen Infrastruktur fließen müssen. Die tatsächliche 
Zuschusshöhe des Trägers betragen somit in 2019: 109.583,00 Euro, in 2020: 112.550.00 Euro und in 2021: 115.588.85 
Euro.   
Zusatz  AG TOJA (einmaliger Zuschuss) 90.000,00 0,00 0,00 
 
 
 
Stadtweite Angebote 
 
 
Planungs- 
raum 
 
 
Träger 
 
 
2019 
 
 
2020 
 
 
2021 
Stadtweit Kinder- und Jugendfarm Darmstadt e.V 61.585,00 63.250,00 64.957,75 
Stadtweit 
Das Rotzfreche Spielmobil 
-Spielmobil- 66.366,00 89.550,00 91.967,85 
Stadtweit 
Jugendring Darmstadt e.V. 
-Jugendring- 62.540,00 64.250,00 65.984,75 
Stadtweit 
Jugendkulturzentrum Oetinger Villa e.V. 
-Oetinger Villa- 32.611,00 33.500,00 34.404,50 
Stadtweit 
1. DA Skate- und BMX-Verein e.V. 
Skateboardanlage 6.330,00 6.500,00 6.675,50 
Stadtweit SJD Die Falken, Spielmobil/Kinderstadt 20.826,00 0,00 0,00 
Erläuterung: 
Der Zuschuss wird nicht abgeplant, die Kinderstadt wird weiterhin in gleicher Höhe finanziert, der Zuschuss wird haushalteris ch 
ab 2020 im stadtweites Angebot des Spielmobil abgebildet

- 17 - 
Stadtweit 
Ring politischer Jugend, div. Maßnahmen 
zur pol. Bildung 5.129,00 5.270,00 5.412,29 
Stadtweit  GoIn Two 0,00 60.000,00 61.620,00 
Stadtweit Sportprojekt Shark's Gym// 60.000,00 61.620,00 63.283,74 
Stadtweit 
Mobile ehrenamtliche Jugendarbeit 
Eberstadt  0,00 20.000,00 20.540,00 
Stadtweit SKA, Mädchenwerkstatt 85.596,00 87.910,00 90.283,57 
Stadtweit 
Baashalle  
(Neu Stadtweit)    0,00 60.000,00 61.620,00 
Erläuterung: 
Der Träger erhält als Zuschuss für den Bereich Sport -Bewegung-Ernährung aus dem Haushalt AG 78 insg. 60.000,00€/p.a..  
Stadtweit 
Freundschaftsmobil  
(Das Rotzfreche Spielmobil e.V.) 51.945,00 53.350,00 54.790,45 
Stadtweit Mediendiplom 35.000,00 35.000,00 35.945,00 
Stadtweit 
Ferienfreizeiten in- und Ausland  
(KUBUS) 128.500,00 128.500,00 131.969,50 
Stadtweit Ubuntu 0,00 25.000,00 25.675,00 
Stadtweit Hütte (Kultur) 0,00 34.200,00 35.123,40 
Stadtweit Queeres Zentrum (Vielbunt e.V.) 108.161,00 111.100,00 114.099,70 
 
 
 
Schwerpunktangebote 
 
 
Planungs
- 
raum 
 
 
Träger 
 
 
2019 
 
 
2020 
 
 
2021 
Eberstadt Ev. Dekanat 0,00 30.000,00 30.000,00 
Erläuterung: 
Das ev. Dekanat erhält als Projektkostenzuschuss aus Haushaltsmitteln des Jugendamtes ab 2020 insg. 30.000€/p.a. für 
interkulturelle Arbeit. Das Projekt wird i.S. einer Kooperation an das Kinderhaus Paradies angedockt.  
Stadtweit 
Baashalle  
(Neu Stadtweit)    0,00 30.000,00 30.000,00 
Erläuterung: 
Der Träger erhält für die Entwicklung inklusiver Angebote im Kontext Sport-Bewegung-Ernährung 30.000,00€/ p.a..

- 18 - 
Ausbaustufe I/2019 (350.000,00 €) + Ausbaustufe II/2020 (250.000,00 €)   
 
Neuverteilung 2019 (Ausbaustufe I) 
  2019   
Haushaltsansatz  2.966.844,20 €   
 
Mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln im Jahr 2019 werden folgende Angebote 
zusätzlich bereitgestellt: 
Ausbau Queeres Zentrum (Erweiterung des Beratungsbedarfs Eltern und Jugendlicher), Sharks 
Gym (Trägerwechsel), Qualitätssicherung (Fortbildung und Spezialangebote) 
 
Neuverteilung 2020 (Ausbaustufe II)  
   2020  
Haushaltsansatz   3.300.950,00 €  
 
Mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln im Jahr 2020 werden folgende Angebote 
zusätzlich bereitgestellt: 
Jugendhaus Hütte (Aufbau Jugendkulturarbeit als stadtweites Angebot, Aufbau 
herausreichende Arbeit in Stadtmitte, Umsetzung Haushaltsantrag des Ev. Dekanats),  
Aufbau der Kinder- und Jugendarbeit in Verlegerviertel, Lincoln Siedlung und Darmstadt Ost. 
Absicherung der Eltern- und Stadtteilarbeit in Eberstadt durch das Kinderhaus Paradies. 
Umsetzung des stadtweiten Angebots im Handlungsfeld Sport und Bewegung am Standort 
GoInTwo in Eberstadt. Ausstattung des Kinder- und Jugendhauses Pankratiusstraße  gemäß 
Qualitätsstandards, Ausbau der Kinder- und Jugendarbeit in Kranichstein nach Verteilschlüssel.  
Ausbau mobiler Angebote für Kinder durch den Träger Ubuntu. 
Haushaltsjahr 2021  (nur Dynamisierung von 2,7 %) 
    2021 
Haushaltsansatz    3.385.647,15 € 
 
Bis Ende 2020 sollen alle neuen Verträge und der Prozess der Infrastrukturverteilung 
abgeschlossen sein, dadurch entstehen im Haushaltsjahr 2021 für den dargestellten Prozess 
keine zusätzlichen Mittelbedarfe.   
 
 
 
9. Nächste Handlungsaufträge/Controlling des Umsetzungsprozesses  
  
Aus der vorliegenden Magistratsvorlage ergeben sich konkrete Arbeitsaufträge, über deren 
Bearbeitungsstand die Verwaltung des Jugendamtes regelmäßig im Jugendhilfeausschuss 
berichtet. Zu den vorrangigen Aufgaben gehören – neben der Umsetzung der vorgestellten 
Planung – die Evaluation des Prozesses sowie die Weiterentwicklung des Rahmenkonzeptes 
Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt auf Grundlage der aktuellen Prozessergebnisse. 
 
 
Abgeleitete Ziele und Maßnahmen bis 2021: 
 
1. Veränderung der Einrichtungslandschaft 
2. Entwicklung neuer Einrichtungskonzepte 
3. Erweiterung der Öffnungszeiten 
4. Sicherung und Stärkung der Qualität der Kinder- und Jugendarbeit

- 19 - 
5. Förderung der Partizipation Kinder- und Jugendlicher (Wünsche und Bedarfe der Kinder 
und Jugendlichen werden regelmäßig wahrgenommen, ernst genommen und 
umgesetzt)  
6. Kinder- und Jugendarbeit für alle (alle werden in den Blick genommen) 
7. Nachhaltigkeit (Verteilung der Mittel anhand Bevölkerungsstruktur und Sozialindex) 
8. Flexible Gestaltung der Angebote für Kinder und Jugendliche 
9. Mehr Trägergerechtigkeit durch Transparenz 
10. Platz für Innovationen (durch Budget für Honorar, Spezialangebote, Fortbildungen über 
stadtweite Angebote, Ausbildung) 
11. Pionierarbeit in Hessen und bundesweit  
 
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 30.10.2019 der Vorlage zugestimmt. 
 
Darmstadt, 31.10.2019 
51 KiJuFö 
 
Dezernat I   Dezernat IV   Dezernat V    
 
 
 
       
 
Jochen Partsch  André Schellenberg   Barbara Akdeniz   
Oberbürgermeister  Stadtkämmerer   Stadträtin

anlage 1

15327 Zeichen

1 
 
 
 
 
Fördervertrag 
 
 
zwischen 
 
 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 
vertreten durch den Magistrat 
- nachfolgend „Stadt“ genannt - 
 
 
und dem 
 
 
geförderten Träger ____________, 
 
vertretend durch________________ 
- nachfolgend „Träger“ genannt - 
 
 
 
wird folgender Fördervertrag für die Einrichtung _________________________ geschlossen. 
  
  
 
§ 1 Gegenstand und Rechtsgrundlage des Vertrages 
  
1. Gegenstand des Fördervertrags ist die Förderung von Jugendarbeit im Sinne von § 11 
SGB VIII in der Einrichtung ….. (Name) an folgendem Standort …… (Anschrift) in dem 
Planungsraum  ….. (Benennung des Planungsraums). 
 
 
§ 2 Inhalt und Umfang der Förderung 
  
1. Gefördert werden Leistungen der Einrichtung   …. (Name) entsprechend der 
Förderungsbeschreibung der zu fördernden Leistungen  (Anlage 1). Anlage 1 ist 
wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. 
 
2. Der geförderte Träger stellt sicher, dass die geförderten Maßnahmen von Fachkräften 
durchgeführt werden und dass die Qualifikation des Personals dem Fachkräftegebot 
entspricht (§ 72 SGB VIII). Eine Änderung der in Anlage 1 beschriebenen personellen 
Ausstattung ist nur mit Zustimmung der Stadt zulässig.  
 
3. Nur aufgrund besonderer Umstände darf vorübergehend, längstens jedoch für sechs 
Wochen von den Anforderungen des Fachkräftegebotes oder dem Umfang der 
geförderten Leistungen abgewichen werden. Ein besonderer Umstand kann sein: 
Langzeiterkrankung, unvorhersehbares Ausscheiden eines Mitarbeiters/einer 
Mitarbeiterin, Rehabilitationsmaßnahmen etc. Der Träger ist verpflichtet, die Stadt beim 
bekannt werden, aber spätestens nach sechs Wochen nach Abweichen von den 
Anforderungen des Fachkräftegebots oder dem Umfang der geförderten Leistung über 
Gefährdungen oder Störungen der geförderten Leistungen zu informieren. Bei 
Unterlassung der Anzeige oder Überschreitung der 6-Wochen kann die Stadt kann die 
Fördermittel gemäß § 8 Abs. 1 zurückfordern. 
 
4. Leistungs- oder Projektnachsteuerungen bedürfen der Absprache mit dem Jugendamt. 
 
5. Der Träger arbeitet bei den durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt regelmäßig

2 
 
 
durchgeführten Bedarfserhebungen, sowie beim Partizipationsprozess mit Kindern und 
Jugendlichen im Planungsraum und den Controllingprozessen mit der Stadt zusammen. 
 
6. Der geförderte Träger hat in geeigneter Art und Weise zu informieren und kenntlich zu 
machen, dass die Angebote durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt gefördert werden. 
Dies gilt insbesondere in Verbindung mit vorgesehenen öffentlichen Aktivitäten und 
bezieht u. a. auf (Außen) Werbung und das Internet.  
7. Über Öffentlichkeitstermine im Zusammenhang mit der Förderung ist die Stadt im 
vorab zu unterrichten. 
 
 
§ 3 Kontrollrecht des Fördermittelgebers 
  
1. Das Jugendamt sowie das Revisionsamt haben das Recht, die geförderte Maßnahme 
vor Ort zu überprüfen. Nach Aufforderung durch die Stadt hat der geförderte Träger die 
Sach- und Personalkosten darzulegen. Außerdem sind sie in dem jährlich 
vorzulegenden Verwendungsnachweis anzugeben. 
 
2. Im Zusammenhang mit der Überprüfung der geförderten Maßnahme, hat die Stadt 
jederzeit das Recht, über die in § 3 Abs. 1 bezeichneten Unterlagen hinaus auch weitere 
leistungsbezogene Dokumente und buchhalterische Unterlagen des geförderten Trägers 
(Bücher, Zahlungsbelege) bezüglich der Maßnahme einzusehen bzw. in geeigneter 
Weise zu prüfen. 
 
3. Dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs - Überörtliche Prüfung - stehen die 
Rechte aus dem Gesetz der Regelung der überörtlichen Prüfung Kommunaler 
Körperschaften in Hessen (ÜPKKG vom 22.12.1993, GVBI. I S. 708 ff. insbesondere §5 
Abs. 2-4) zu. 
 
 
§ 4 Jugendhilfeplanung 
 
Der Träger beteiligt sich an der Mitwirkung an der Jugendhilfeplanung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt im angemessenen Umfang. Er erklärt sich bereit, die Mitarbeiter und 
Mitarbeiterinnen zu Arbeitstagungen und zum Erfahrungsaustausch auf Einladung der Stadt zu 
entsenden bzw. freizustellen. 
 
 
§ 5 Schutzauftrag / Persönliche Eignung 
  
Der geförderte Träger verpflichtet sich, die Bestimmungen des § 72 a SGB VIII einzuhalten.  
 
 
§ 6 Versicherungsschutz / Haftung 
  
Der Träger verpflichtet, sich den notwendigen und ausreichenden Versicherungsschutz 
sicherzustellen. 
 
 
§ 7 Finanzierungs- und Verwendungsnachweis 
 
1. Für die Maßnahmen im Sinne von § 2 wird dem Träger ein zweckgebundener, jährlicher 
Förderungsbetrag i. H. v. xxx € als Betriebskostenzuschuss gewährt. Der Förderbetrag 
wird jährlich gemäß dem Beschluss der hessischen Jugendhilfekommission, unter 
haushaltsrechtlichem Vorbehalt, dynamisiert. 
 
2. Die Zahlung dieses Förderbetrags gem. Absatz 1 erfolgt anteilig jeweils zum Quartal 
(15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) des jeweiligen Jahres durch die Stadt per Überweisung 
auf ein durch den Träger benanntes Konto.

3 
 
 
 
  
3. Der Träger verpflichtet sich, nach Abschluss eines Jahres, bis zu 31.3. des Folgejahres, 
die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses zu belegen. Dazu ist das als 
Anlage 2 beigefügte Formular zu verwenden. Im Verzögerungsfall wird die Zahlung 
weiterer Förderbeträge so lange ausgesetzt, bis die Dokumentation vollständig vorliegt. 
 
4. Der Träger verpflichtet sich im Verwendungsnachweis den Eigenanteil aus 
zweckgebundenen Spenden, Eigenmitteln, Eigenleistungen, ehrenamtlichen Tätigkeiten 
oder ähnlichem, kenntlich zu machen. Sollte nach Abzug der Ausgaben von den 
Einnahmen ein Überschuss verbleiben, kann eine Liquiditätsreserve gewährt werden. 
Diese dient der Abdeckung von laufenden Verbindlichkeiten zu Anfang des Folgejahres. 
Die städtische Förderung darf nicht zu einer Verbesserung der Vermögenslage führen. 
Die Liquiditätsreserve beträgt 20% der förderfähigen Gesamtausgaben des geförderten 
Jahres. Eine Überschreitung der Liquiditätsreserve stellt eine Verbesserung der 
Vermögenslage dar und damit keine zweckentsprechende Verwendung der Förderung. 
 
5. 12% des jährlichen Förderbetrages kann der Träger bei den Ausgaben als 
Verwaltungskosten geltend machen. 
 
6. Verlustausgleiche sind nicht möglich. 
 
7. Wahlweise kann als Anlage zum Verwendungsnachweis ein von einem Steuerberater 
oder einer Person mit vergleichbarer Qualifikation erstellter kaufmännischer 
Jahresabschluss vorgelegt werden. 
 
8. Bei Vereinen ist das Protokoll der Kassenprüfung durch die Vereinsprüfer 
vorzulegen. 
 
9. Die Belege sind 10 Jahre nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises 
aufzubewahren. 
 
10. Im Verwendungsnachweis werden als Einnahmen alle Zuwendungen anerkannt, die zu 
Einzahlungen führen (z. B. Spenden, Leistungen Dritter, Zuschüsse und projektbezogene 
eigene Einnahmen). Der Empfang einer Darlehenssumme stellt keine Einnahme dar. 
 
11. Im Verwendungsnachweis werden als Ausgaben die Auszahlungen anerkannt, welche zur 
Erfüllung des genehmigten und geförderten Zwecks unmittelbar notwendig sind.  
Nicht anerkannt werden im o. g. Sinne z. B.: 
 
 Personalausgaben, die im Vergleich und vor dem Hintergrund des zu 
erreichenden Zwecks unangemessen hoch sind oder für die keine 
sozialversicherungs- oder  
steuerrechtlichen Verpflichtungen erfüllt werden,  
 Personalausgaben, welche die Beschäftigten besserstellen als vergleichbare 
städtische Bedienstete nach den tariflichen Bestimmungen des öffentlichen 
Dienstes, 
 Aufwandsentschädigungen, außer der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale 
gem.  
Einkommensteuergesetz bis zum steuerfreien Höchstbetrag, 
 Ausgaben, die sich aus steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Risiken  
verwirklicht haben, z. B. wenn höhere Aufwandsentschädigungen für 
Übungsleiter  
gezahlt und damit die Übungsleiterpauschale überschritten wurde, 
 Vorsteuerabzüge nach § 15 Umsatzsteuergesetz, soweit sie bei der 
Umsatzsteuer  
abgesetzt werden können,

4 
 
 
 Ausgaben über 1.000,- EUR netto für die Anschaffung von beweglichen  
Gegenständen des Anlagevermögens (hierfür ist ein gesonderter Antrag auf  
Investitionsförderung zu stellen), 
 Ausgaben für Honorare, wenn sie nicht schriftlich vereinbart werden,  
 Bewirtungskosten für interne Veranstaltungen (Weihnachtsfeier,  
Jahreshauptversammlung, Vorstandssitzung etc.), 
 sonstige Bewirtungskosten, die ein angemessenes Maß übersteigen, 
 Reisekosten, Tagegeld und Übernachtungskosten, die über den Sätzen des  
Hess. Reisekostengesetzes liegen, 
 Trinkgelder, Säumniszuschläge, Mahngebühren, Straf- und Ordnungsgelder, 
 Geschenke für Mitarbeiter/innen, 
 Ausgaben, die nicht belegt werden, 
 Tilgung von Darlehen, 
 Abschreibungen, 
 Spenden und Zuschüsse an Dritte, 
 bestandsneutrale Umbuchungen. 
 
12.  Vorwerfbar nicht in Anspruch genommene Skonti und Rabatte werden bei den 
Ausgaben nicht berücksichtigt. 
 
13.  Sofern der Träger eine eigene Prüfungseinrichtung unterhält, hat diese die Richtigkeit 
der Angaben im Verwendungsnachweis zu prüfen. Der Prüfvermerk ist der Stadt mit 
dem Verwendungsnachweis vorzulegen.  
 
14.  Die mit Förderung der Stadt beschafften (erworbenen oder hergestellten) Gegenstände, 
deren Anschaffungs- oder Herstellungswert 150,- EUR netto übersteigt, sind zu 
inventarisieren.  
 
15.  Alle mit dem Förderzweck zusammenhängenden Einnahmen nach diesem Vertrag sind 
als Deckungsmittel für alle mit dem Förderzweck zusammenhängenden Ausgaben nach 
diesem Vertrag einzusetzen. 
 
 
 
§ 8 Rückzahlung von Förderbeträgen 
 
1. Der Träger hat zweckentfremdete Förderbeträge unverzüglich an die Stadt 
zurückzuzahlen. Er verpflichtet sich zur Rückzahlung insbesondere für den Fall, dass 
das Fördergeld bestimmungswidrig verwendet wurde, eine partielle Zweckverfehlung 
vorliegt oder eine Überprüfung die unwirtschaftliche Verwendung der Mittel ergeben hat.  
 
2. Sofern die Überprüfung der Nachweise, sowie das durchzuführende Controllinggespräch 
die Einhaltung der Vorgaben dieses Vertrages  nicht bestätigen, gilt der Förderbetrag als 
bestimmungswidrig verwendet und ist unverzüglich zurückzuzahlen (siehe § 8 Abs.1).  
 
3. Grundsätzlich ist eine doppelte Förderung durch mehrere städtische Stellen für den 
gleichen Zweck ausgeschlossen. Im Fall der Doppelförderung sind zu viel gezahlte 
Fördermittel zurück zu zahlen. 
 
 
 
§ 9 Laufzeit der Förderung/ Kündigung der Förderung 
  
1. Die Vereinbarung beginnt am xx.xx.xx und endet am xx.xx.xx (Drei -Jahres -
Vereinbarung). Sie verlängert sich nach Ablauf automatisch um weitere drei weitere 
Jahre, sofern sie nicht von einer Partei mit einer Frist von 6 Monaten zum Laufzeitende 
gekündigt wird.

5 
 
 
2. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung aus wichtigem 
Grund durch die Stadt ist insbesondere dann möglich, wenn der Träger seine Tätigkeit 
einstellt, seine satzungsgemäßen und konzeptionellen Ziele nicht mehr erfüllt oder 
seine wirtschaftlichen Verhältnisse ihn an der ordnungsgemäßen Fortsetzung seiner 
Arbeit hindern. 
 
3. Im Falle der fristlosen Kündigung kann die Stadt bereits geleistete Zahlungen 
zurückverlangen. Auf Verlangen der Stadt ist der Rückzahlbetrag  mit 5 % über dem 
jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB jährlich ab Auszahlung zu verzinsen. 
 
4. Die Stadt kann von diesem Vertrag zurücktreten, wenn 
 der Vertragsschluss durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung 
erwirkt wurde, 
 der Vertragsschluss durch Angaben erwirkt wurde, die in wesentlicher 
Beziehung unrichtig oder unvollständig waren, 
 die Geldleistung der Stadt nicht, nicht alsbald nach der Erbringung oder nicht 
mehr für den in diesem Vertrag bestimmten Zweck verwendet wird, 
 gegen die Pflichten in § 3 dieses Vertrags verstoßen wurde. 
 
5. Im Falle des Rücktritts wird die Zahlung für den Förderzweck eingestellt. Bereits 
geleistete Zahlungen sind an die Stadt zurückzuerstatten. Auf Verlangen der Stadt ist 
der Rückzahlbetrag  mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB 
jährlich ab Auszahlung zu verzinsen.  
 
 
§ 10 Pflichten des Trägers 
 
1.  Der Träger verpflichtet sich, das Angebot zielgruppenorientiert vorzuhalten und keinen      
 Menschen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder 
Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität abzulehnen.  
 Des Weiteren dürfen Menschen mit Behinderung oder Menschen, die von 
Behinderung bedroht sind, nicht allein aus diesem Grund abgelehnt werden. 
 
2.  Für alle beauftragten Leistungen (Lieferungen/Kauf von Waren und Dienstleistungen) 
ist die  Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) zu vereinbaren und 
anzuwenden. 
 
 
§ 11 Schlussbestimmungen 
 
1. Änderungen dieses Vertrags, insbesondere ergänzende Vereinbarungen bedürfen der 
Schriftform. 
 
2. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags berührt seine 
Rechtswirksamkeit im Übrigen nicht. 
 
3. Der Vertrag wird zweifach ausgefertigt. Eine Ausfertigung erhält der Träger, eine die 
Stadt. 
 
 
§ 12 Datenschutz 
 
Auftragnehmerin und Auftraggeberin verpflichten sich, die Bestimmungen der EU-
Datenschutzgrundverordnung (EU-DS-GVO) und des Hessischen Gesetzes für Datenschutz und 
Informationsfreiheit (HDSIG) bzw. Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) einzuhalten. Die 
Auftragnehmerin ist ferner verpflichtet, nach § 35 SGB I das Sozialgeheimnis zu wahren. Zur 
Wahrung des Sozialgeheimnisses erfolgt die Erhebung, Verarbeitung und Weiterleitung von 
Sozialdaten nur unter den Voraussetzungen des Zweiten Kapitels des SGB X. Die Übermittlung 
von Sozialdaten ist nur insoweit zulässig, als es zur Erbringung der vertragsgegenständlichen

6 
 
 
Leistungen erforderlich ist. Die Auftragnehmerin klärt die Ratsuchenden darüber auf, welche 
persönlichen Daten und Verlaufsinformationen erhoben, gespeichert und weitergeleitet werden. 
Dabei ist die Datenerhebung auf das Erforderliche zu beschränken. Darüber hinaus ist es 
notwendig, dass die Ratsuchenden der Auftragnehmerin die elektronische Erfassung, 
Speicherung und Weitergabe der erforderlichen personenbezogenen Daten bzw. 
Verlaufsinformationen schriftlich erlauben. Die Erlaubnis holt die Auftragnehmerin ein. 
 
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, bei der auftragsgemäßen Verarbeitung der 
personenbezogenen Daten der Auftragsgeberin die Vertraulichkeit zu wahren. Diese besteht 
auch nach Beendigung des Vertrages fort. 
Die Rechte der Teilnehmenden sind insbesondere in den Artikeln 15-18 und 21 der EU-DSGVO 
geregelt. Darüber hinaus sichert die Auftragnehmerin die Wahrung der Betroffenenrechte nach 
Art. 12 ff. DS-GVO gegenüber den in der Maßnahme beschäftigten Mitarbeiter/innen zu.  
Die Betroffenenrechte beinhalten das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, 
Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten. Zudem haben sie ein Recht auf Widerspruch und 
Beschwerde. 
Die Auftragnehmerin überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in 
ihrem Betrieb. 
Zuständige Aufsichtsbehörde ist im Bundesland Hessen der Hessische Beauftragte für 
Datenschutz  und Informationsfreiheit mit Sitz in Wiesbaden.  
Homepage: https://datenschutz.hessen.de/ 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Darmstadt, den … 20… 
 
 
 
 
_____________________________     _____________________________ 
Wissenschaftsstadt Darmstadt     (Vertragspartner/in, z. B.  
Der Magistrat        1. Vorsitzende/r des Trägers) 
Dezernent/in 
 
 
 
Anlagen:  
Förderungsbeschreibung (Anlage1) 
Verwendungsnachweis (Anlage 2)

anlage 7

259 Zeichen

Punkt 31: AG §78 SGBVIII - Neustrukturierung der Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt 
 (V-Nr. 2019/0343) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: Die Linke.  
Stimmenthaltung: AfD, FDP und UWIGA

anlage 3

5499 Zeichen

1 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 2 
 
Verwendungsnachweis Kinder- und Jugendarbeit der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt des Trägers …………………........... 
              
Der Verwendungsnachweis betrifft den Zeitraum vom …………..... bis ……………….. 
 
 
 
 
Einrichtung:  
 
……………………………………………….   
 
……………………………………………….   
       
……………………………………………….  
 
------------------------------------------------------- 
 
  
 A- Stadtweit wirkende Einrichtung/ Angebot mit Alleinstellungsmerkmal 
In folgendem stadtweiten Angebot wird der Träger gefördert: 
 
………………………………………………………………………………………………………………………………   
  
 
 B- Basisangebot gemäß Angebots und Handlungsfelder 
In folgendem Basisangebot wird der Träger gefördert: 
 
………………………………………………………………………………………………………………………………  
 
Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit im Planungsraum:   ………………………………………. 
 
 
 
 S- spezifisches Angebot gemäß Angebots und Handlungsfelder  
In folgendes spezifische Angebot wird der Träger gefördert: 
 
…………………………………………………………………………………………………………………………… …

2 
 
I Strukturqualität 
Ia Die personelle Ausstattung im Berichtszeitraum 
  entsprach der Förderungsbeschreibung 
 
 hat sich wie folgt geändert:  
 
Gründe waren:   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ib Führungszeugnisse und Kinderschutz 
 Das Verfahren zu § 72a SGB VIII ist erfolgt: 
 Ja 
 
 Nein 
 
Gründe waren:

3 
 
Ic Die Angebotszeiten pro Woche im Berichtszeitraum wurden 
   beibehalten 
 
   wie folgt verändert: 
 
Gründe waren: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Id Die Angebotsstunden pro Jahr wurden im Berichtszeitraum 
   beibehalten 
 
   wie folgt verändert: 
 
Gründe waren:

4 
 
Ie Öffnungs- und Angebotszeiten – Benennung einzelner Tage und Uhrzeit 
  beibehalten 
 
   wie folgt verändert: 
 
Gründe waren: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
If Das Raumnutzungskonzept wurde im Berichtszeitraum 
   beibehalten 
 
   wie folgt verändert: 
 
Gründe waren:

5 
 
 
II Prozessqualität 
IIa Die Zielstellungen wurden im Berichtszeitraum 
    erreicht 
 
 wie folgt verändert: 
 
Gründe waren:

6 
 
IIb Zielgruppen 
Alter und Besonderheiten stellen sich in Berichtszeitraum wie folgt dar: 
 Hier Diagramme einfügen mit folgenden Strukturdaten: 
 
 Anzahl Zielgruppe (Alter, Besonderheiten) nach Tagen 
 Anzahl Zielgruppe (Alter, Besonderheiten) nach Monaten 
 Anzahl Zielgruppe (Alter, Besonderheiten) nach Angeboten 
 
Gründe bei starker Abweichung der Zielgruppenerreichung:

7 
 
IIc Handlungsziele wurden 
   erreicht 
  
  wie folgt verändert: 
 
 An welchen Merkmalen konnten Sie das beobachten:

8 
 
IId Inhaltl. Darstellung des Angebotes: Detaillierte Aufschlüsselung des stadtweiten 
Angebotes, Basisangebotes und wenn zutreffend des Spezialangebotes. 
Themenspezifische Angebote, hinausreichender Arbeit, Projektarbeit, 
Sonderveranstaltungen. 
     beibehalten 
 
  wie folgt verändert: 
 
Gründe waren:

9 
 
 
 Umsetzung besonderer Querschnittthemen des Handlungsfelds 
  folgende Querschnittthemen konnten umgesetzt werden: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 folgende Querschnittthemen konnten nicht umgesetzt werden:  
 
Gründe waren:

10 
 
 
 Welche Formen der Partizipation wurden angewendet? (Beschreibung der 
Methoden und Durchführung)

11 
 
 Mit welchen Methoden und Instrumenten haben Sie die Einrichtung in der 
Öffentlichkeit bekannt gemacht?

12 
 
 Welche Veränderungen/Auffälligkeiten im Umfeld Ihrer Einrichtung haben Sie 
beobachtet? Stellen Sie Auswirkungen dar:

13 
 
 Welche zusätzlichen Angebote und Maßnahmen, die nicht von Ihrer Einrichtung 
angeboten werden, halten Sie für notwendig?

14 
 
 In welchen Angebotsrelevanten Netzwerken und Gremien waren Sie aktiv 
(Auflistung der Netzwerke und Gremien, das jeweils teilnehmende Fachpersonal 
 und der Gesamtzeitaufwand pro Fachpersonal im Jahr)

15 
 
III Ergebnisqualität 
IIIa Die Erfolgskriterien/Indikatoren  wurden im Berichtszeitraum (Auflistung der 
einzelnen Erfolgskriterien/Indikatoren) 
   erreicht 
 
  nicht erreicht: 
 
Gründe waren:

16 
 
IIIb Evaluation und Controlling:  
Darstellung der Verfahrensart und der  Evaluierungsmethoden der Einrichtung auf 
Leistungsebene wurde im Berichtszeitraum 
   erfolgreich eingesetzt 
 
  wie folgt verändert: 
 
Gründe waren:

17 
 
Verwendungsnachweis zum Förderzuschuss  
der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 A Stadtweites Angebot      
 B Basis Angebot     
 S Spezial Angebot       
Geplante Ausgaben 
in € 
A – Ausgaben  
1. Personalausgaben  
a) Gehälter für __________ Mitarbeiter*innen  
b) Honorare  
c) Sonstige Personalausgaben  
Summe Personalausgaben  
2. Sachausgaben  
a) Miete mit Umlagen und Nebenkosten  
b) Reparaturarbeiten an den Ausstattungsgegenständen  
c) Neuanschaffungen  
d) Telefon  
e) Büromaterial  
f) Versicherungen  
g) Literatur/Zeitschriften  
h) Mitgliedsbeiträge  
i) Öffentlichkeitsarbeit  
j) Sonstige Anwendungen  
Summe der Sachausgaben  
3. Summe der Gesamtausgaben (1. und 2.)  
B – Einnahmen Angaben in €  
1. Eigenmittel  
a) Mitgliedsbeiträge  
b) Sonstige Einnahmen  
Summe der Eigenmittel  
2. Zuwendung Dritter  
a) Städtischer Zuschuss  
b) Spenden  
c) Sonstige Zuschüsse  
Summe der Zuwendungen Dritter  
3.Summe der Gesamtausgaben (1. und 2.)  
C - Abschluss  
3. Zuwendung Dritter  
1. Summe der Gesamtausgaben (A 3)  
2. Summe der Gesamteinnahmen (B 3)  
Endbestand

18 
 
Darmstadt, den _________________ 
 
 
 
 
_____________________________________ 
rechtsverbindliche Unterschrift(en) 
des Zuschussempfängers

anlage 4

63313 Zeichen

1 
 
 
 
  
 
 
Prioritäten und Grundsätze zur Qualitätssicherung 
Weiterentwicklung der Kinder-und Jugendarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
Inhaltsangabe 
 
 
Prioritäten und Grundsätze 
             Seite 
 
1. Grundsätze der Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt      3 
 
2. Tätigkeitsbausteine der Fachkräfte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit 3 
 
2.1 Angebotszeit           
2.2 Angebotsübergreifende Zeit         
 
3. Einrichtungstypen           4 
 
4. Nutzfläche            5 
 
5. Einrichtungen mit hauptamtlichem Personal      6 
 
5.1 Angebotszeiten    
5.2 Arbeitszeiten 
 
6. Einrichtungen ohne hauptamtliches Personal, Einrichtungen in Selbstverwaltung  6 
 
7. Anforderungen an Fachlichkeit von Fachkräften      6 
 
8. Planungsräume           7 
 
9. Angebots- und Handlungsfelder        8 
 
9.1 Querschnittthemen         9 
 
 Demokratieförderung 
 Diversität, Akzeptanz und Inklusion 
 Empowerment 
 Partizipation 
 Elternarbeit 
 
 9.2 Stadtweite Angebote der Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit   10 
  
 9.2.1 Thematische Umsetzung 
 Jugendberufshilfe 
 Jugendkulturarbeit 
 Gendersensible Kinder- und Jugendarbeit 
 Medienbildung 
 Jugendverbandsarbeit 
 Politische Bildung/Partizipation 
 Sport, Bewegung, Ernährung 
 Mobile Angebote/ Streetwork 
 Ferienangebote 
 Internationale Jugendarbeit  
 Jugendarbeit in Sportverbänden  
 Abenteuer und Aktivspielplätze und Natur

2 
 
 
 
  
 9.2.2 Anforderungen 
 Multiplikator in Planungsräumen 
 Gesamtstädtische Ansprechperson 
 Inhaltliche Weiterentwicklung 
 Fortbildungen 
 
 9.2.3 Vernetzung 
 Netzwerke und (Planungsraum) AGs 
 Kooperation Jugendhilfe / Schule 
 
 9.3. Basisangebote der Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit    17 
  
 9.3.1 Umsetzung 
 Offene Arbeit 
 Projektarbeit 
 Herausreichende Arbeit 
 Ferienspiele 
 Einzelfallhilfe 
 Medienbildung 
 Schulsozialarbeit 
 
 9.3.2 Anforderungen 
 Öffnungszeiten 
 Zugänglichkeit 
 Barrierefreiheit 
 Altersgruppendifferenzierte Angebote 
 
 9.3.3 Vernetzung 
 Netzwerke und (Planungsraum) AGs 
 Kooperation Jugendhilfe/Schule 
 
 9.4.Spezifische Angebote der Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit  21 
 
10. Controllingkonzept          22 
 
10.1 Jährliches Controllingkonzept        
 10.2 Dreijähriges Controllingkonzept        
 
 
 
 
Ressourcenverteilung und Planungsgrundlagen  
 
 
11. Infrastrukturelle Ausstattung der Kinder- und Jugendarbeit    24 
 
11.1 Sozialräumliche Infrastruktur in den Planungsräumen     
11.2 Stadtweite Infrastruktur nach Handlungsfeldern      
 
12. Angebotsstruktur der Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt    25 
 
12.1  Entwicklung der Angebotsstruktur in den Planungsräumen     
12.2 Entwicklung der Angebotsstruktur in den stadtweiten Handlungsfeldern   
 
13. Haushaltssystematik          25 
 
14. Vorlage Personalerfassung         26 
 
15. Vorlage Bedarfserhebung         27

3 
 
Prioritäten und Grundsätze zur Qualitätssicherung 
Weiterentwicklung der Kinder-und Jugendarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
In der vorliegenden Handreichung wird die Qualität des Arbeitsfeldes der Kinder- und Jugendarbeit 
transparent und nachvollziehbar beschrieben und bildet eine Grundlage zur fortlaufenden 
Qualitätsentwicklung. 
 
Die Prioritäten sind dem Rahmenkonzept der Kinder- und Jugendarbeit der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zu entnehmen. 
   
 
Grundsätze und Standards in der Kinder- und Jugendarbeit 
 
 
1. Grundsätze der Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt  
 
 Grundsatz der Erreichbarkeit:  
Jeder Planungsraum ist mit mindestens einem Angebot der Kinder- und Jugendarbeit 
ausgestattet. 
 
 Grundsatz der Verlässlichkeit:  
Jede Kinder- und Jugendeinrichtung ist mit mindestens 1,5 pädagogischen Vollzeitstellen 
(VZÄ) auszustatten. 
 
 Grundsatz der Fachlichkeit:  
Die Angebotsqualität ist durch die Ausstattung mit Fachpersonal (i. d. R. Sozialarbeiter*innen 
bzw. Sozialpädagog*innen) abzusichern. In der Kalkulation wird daher von einem Stellenwert 
nach TvöD Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) 11 b und damit einhergehenden 
Arbeitsplatzkosten von 68.200 Euro/p.a. (angelehnt an den TvöD) ausgegangen. 
 
 Grundsatz neuer Impulse: 
Durch die Einbindung von Honorarkräften in  Angebote der Kinder- und Jugendarbeit gelingt 
es, inhaltliche und methodische Impulse neu zu setzen. Die Beschäftigung von 
Honorarkräften ist daher ausdrücklich gewünscht. 
 
 
2. Tätigkeitsbausteine der Fachkräfte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit 
 
2.1 Angebotszeit 
 
 Offenes Haus: 
- Gewährleistung von Öffnungszeiten der Einrichtung 
- Gruppen- und Projektangebote innerhalb der regulären Öffnungszeiten 
 
 Projektzeiten: 
- Durchführung und Betreuung von Gruppenangeboten außerhalb der Öffnungszeiten 
- Durchführung und Betreuung von Projekten außerhalb der Öffnungszeiten 
- Durchführung und Betreuung von Veranstaltungen außerhalb der Öffnungszeiten 
- Umsetzung von Kooperationen mit anderen Einrichtungen außerhalb der Öffnungszeiten 
 
 Herausreichende Arbeit: 
Durchführung und Betreuung von regelmäßigen standortunabhängigen Angeboten innerhalb 
des Planungsraumes. 
 
2.2 Angebotsübergreifende Zeit 
 
 Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit 
- Organisatorische und inhaltliche Vor- und Nachbereitung der Öffnungszeiten und 
Angebote (Gruppen, Projekte, Veranstaltungen)

4 
 
- Administrative Aufgaben 
- Öffentlichkeitsarbeit 
 
 Netzwerk- und Gremienarbeit: 
- Mitarbeit an Gremien im Sozialraum (beispielsweise Stadtteilrunde, Quartiersrunde) 
- Mitarbeit an Fachgremien (beispielsweise  AG78, Arbeitskreis Jungen, 
Mädchenarbeitskreis) 
- Mitarbeit an Kooperationstreffen (beispielsweise mit Schulsozialarbeit, Schule)  
- Mitarbeit an Projekttreffen (beispielsweise Vorbereitung von Ferienangeboten, 
Veranstaltungen) 
 
 
3. Einrichtungstypen (Exemplarisch als Rechenbeispiele) 
 
 Aus der Ressourcenzuweisung (vgl. Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit) für die 
Planungsräume ergeben sich verschiedene mögliche Einrichtungstypen, die sich hinsichtlich 
der personellen Ausstattung und der daraus resultierenden Angebotszeit unterscheiden. 
 
 Grundsätzlich fließt die verfügbare Arbeitszeitressource zu mindestens 2/3 in die 
Angebotszeiten ein (vgl. Tätigkeitsbausteine der Fachkräfte in Einrichtungen der Kinder- und 
Jugendarbeit). 
 
 Darüber hinaus ist durch die festgeschriebene Mindestausstattung die doppelte Besetzung 
von Öffnungszeiten sichergestellt und entsprechend umzusetzen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Einrichtungstyp 1 - 1,5 VZÄ
Of f enes Haus 20 30 5
Projektzeit 5 5 5
Mobiles Angebot/Herausreichende Arbeit 3,5 3,5 3,5
20 20 5
48,5 58,5 18,5
Personalkosten nach KGSt und Entgeldübersicht Tvöd Stadt Darmstadt:
- 1,5 VZÄ; = 58,5 h/ Woche; = 2.376 h/ Jahr
- TVöD SuE 11b
- Honorarkraf t  = 10 Euro/ h (ÜL)
8.600 €/ Honorar p.a.
angebots- und 
angebotsübergreifende 
Zeiten/Wochenstunden
Arbeitszeiten für 1,5 VZÄ/ 
Wochenstunden
Arbeitszeiten Honorar/ 
Wochenstunden
Vorbereitungs-/ Nachbereitungszeit
Netzwerk-/ Gremienarbeit
Einrichtungstyp 2 - 2,0
Of f enes Haus 25 45 5
Projektzeit 5 5 5
Mobiles Angebot/Herausreichende Arbeit 5 5 5
23 23 5
58 78 20
Personalkosten nach KGSt und Entgeldübersicht Tvöd Stadt Darmstadt:
 - 2,0 VZÄ; = 78 h/ Woche; = 2.376 h/ Jahr
- TVöD SuE 11b
- Honorarkraf t  = 10 Euro/ h (ÜL)
8.000 €/ Honorar p.a.
angebots- und 
angebotsübergreifende 
Zeiten/Wochenstunden
Arbeitszeiten für 1,5 VZÄ/ 
Wochenstunden
Arbeitszeiten Honorar/ 
Wochenstunden
Vorbereitungs-/ Nachbereitungszeit
Netzwerk-/ Gremienarbeit

5 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
4. Nutzfläche  
 
Eine für die Umsetzung des Konzepts ausreichende pädagogische Nutzfläche ist vorzuhalten. 
Der/Die Leistungserbringer*in stellt sicher, dass nutzbare, geeignete und ausreichend große Räume 
und Ausstattung gemäß der Spezifik der Angebote vorgehalten werden. Werden Räumlichkeiten zur 
Umsetzung von Gruppen- und Betreuungsangeboten genutzt, so sind die geltenden 
Brandschutzbestimmungen einzuhalten.  
 
 
5. Einrichtungen mit hauptamtlichem Personal 
 
5. 1 Angebotszeiten   
  
Die Angebotszeiten sollen den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen 
entsprechen. Daher sollen die Angebotszeiten zielgruppenspezifisch strukturiert werden. Dabei ist 
von einer Kernangebotszeit am Nachmittag auszugehen. Entsprechend des Bedarfes in einzelnen 
Planungsräumen sind Angebote an den Wochenenden und in den Abendstunden vorzuhalten. Die 
Öffnungszeiten müssen kontinuierlich analog des Prozesses „AG 78 Controlling“ angepasst 
werden. 
 
5.2 Arbeitszeiten: 
 
 Die jeweilige Jahresarbeitszeit lehnt sich an die Vorgaben des TVöD an.  
 70 % der Jahresarbeitszeit (gebundene Stunden) der in den jeweiligen Einrichtungen tätigen 
hauptamtlichen pädagogischen Fachkräfte der Jugendarbeit sind für sozialpädagogische 
Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien zu verwenden. 
 30 % der Jahresarbeitszeit (ungebundene Stunden) können z. B. für Verwaltung, 
Organisation, Mittelverwendung, Erfassung von Strukturqualität, Jugendhilfeplanung, 
institutionelle Kooperation, Gremienarbeit, Vernetzung sowie Fort- und Weiterbildung genutzt 
werden.  
 Der Nachweis hierzu wird neben den zu erarbeitenden Sachberichten in einem Stunden- 
Erfassungssystem zur Strukturqualität erbracht.  
 
 
6. Einrichtungen ohne hauptamtliches Personal, Einrichtungen in Selbstverwaltung  
 
Einrichtungen in Selbstverwaltung sind vorwiegend von aktiven Jugendlichen und jungen 
Erwachsenen initiiert und getragen, die teilweise kontinuierlich von einer hauptamtlichen 
pädagogischen Fachkraft beraten und unterstützt werden. 
 
 Die Angebotsstunden werden im Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten bedarfsbezogen 
vorgehalten und in der Leistungsvereinbarung festgeschrieben.  
 Für eine Verankerung einer solchen Einrichtung in der Infrastrukturplanung sollte sie 
mindestens an 3 Tagen in der Woche oder 15 Stunden pro Woche geöffnet sein.  
 Die Angebotszeiten sollen zielgruppenspezifisch strukturiert werden.  
Einrichtungstyp 3 - 3,00
Of f enes Haus 30 46 14
Projektzeit 10 20 5
Mobiles Angebot/Herausreichende Arbeit 6 12 6
39 39 12
85 117 37
Personalkosten nach KGSt und Entgeldübersicht Tvöd Stadt Darmstadt:
- 3 VZÄ; = 117 h/ Woche; = 2.376 h/ Jahr
- TVöD SuE 11b
- Honorarkraf t  = 10 Euro/ h (ÜL)
14.800 €/ Honorar p.a.
angebots- und 
angebotsübergreifende 
Zeiten/Wochenstunden
Arbeitszeiten für 1,5 VZÄ/ 
Wochenstunden
Arbeitszeiten Honorar/ 
Wochenstunden
Vorbereitungs-/ Nachbereitungszeit
Netzwerk-/ Gremienarbeit

6 
 
 Mindestens 1 Mitglied des Vereins muss eine Juleica- Ausbildung vorweisen. Die Begleitung 
durch pädagogische Fachkräfte ist darüber hinaus erforderlich. 
 
 
7. Anforderungen an die Fachlichkeit von Fachkräften 
 
Hauptamtliches Fachpersonal 
  
Grundbedingung für den Einsatz von Personal ist die Erfüllung des Fachkräftegebotes nach  
§ 72 SGB VIII. Demzufolge sind hauptberuflich nur Personen zu beschäftigen, die sich für die 
jeweilige Aufgabe nach ihrer Persönlichkeit eignen und eine dieser Aufgabe entsprechende 
Ausbildung erhalten haben (Fachkräfte) oder aufgrund besonderer Erfahrungen in der sozialen Arbeit 
in der Lage sind, die Aufgabe zu erfüllen.  
 
Soweit die jeweilige Aufgabe dies erfordert, sind mit ihrer Wahrnehmung nur Fachkräfte oder 
Fachkräfte mit entsprechender Zusatzausbildung zu betrauen.   
  
Hierzu ist enge Netzwerkarbeit seitens der in der Jugendhilfe Tätigen erforderlich.  
  
Im Rahmen des Fachkräftegebotes des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sind alle haupt- und 
nebenamtlichen Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendarbeit neben den gesetzlichen 
Qualifikationsanforderungen verpflichtet, regelmäßig Fort- und Weiterbildungen zu absolvieren.  
 
Die Arbeit des Fachpersonals in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit ist vielfältig. Sie reicht 
von der Beratung, Begleitung und Betreuung einzelner oder mehrerer Kinder und /oder Jugendlicher 
oder anderer Zielgruppen bis hin zu Verwaltungstätigkeiten. Der Kern der durch die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt geförderten Stellen soll der direkten Arbeit mit Kindern und 
Jugendlichen und den erweiterten Zielgruppen vorbehalten sein (siehe Arbeitszeiten).  
  
 
Ehrenamtliches Personal und Honorarkräfte 
 
Für ehrenamtliches Personal und Honorarkräfte bei Maßnahmen und in Einrichtungen ist die 
besondere Eignung (einschlägige/fundierte Vorkenntnisse, Student*in oder in Ausbildung im sozialen 
Bereich) von Trägerseite sicherzustellen. Bei ehrenamtlich Tätigen, die über einen längeren Zeitraum 
beschäftigt werden, sind eine JULEICA-Zusatzausbildung und die Teilnahme an Fortbildungen 
anzustreben.

7 
 
8. Planungsräume

8 
 
 
9. Angebots- und Handlungsfelde

9 
 
9.1 Querschnittsthemen 
 
Querschnittsthemen sind die Themenfelder, die unabhängig des Standortes und der Einrichtung 
immer im Rahmen der Angebots- und Handlungsfelder umgesetzt werden müssen. 
 
Demokratieförderung 
 
Kinder und Jugendliche sollen bereits in jungen Jahren die Chancen der Demokratie erfahren und 
erkennen, dass demokratische Grundwerte wie Freiheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Toleranz 
niemals zur Disposition stehen dürfen. 
 
Eines der obersten Ziele der außerschulischen Bildung ist es daher, junge Menschen zu befähigen, 
sich in der Gesellschaft zu orientieren und politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Fragen 
und Probleme kompetent zu beurteilen. Dabei sollen sie ermutigt werden, für Freiheit, 
Demokratie, Menschenrechte, Gerechtigkeit, Toleranz und Vielfalt einzutreten. 
 
Demokratisches Verständnis entwickeln Kinder und Jugendliche ganz besonders über persönliche 
Erfahrung, über eigenes Handeln, Partizipation und Selbstverantwortung. Kinder und Jugendliche 
sollen dabei unterstützt werden, gesellschaftliche Strukturen und politische Verfahren zu 
verstehen. 
 
Ein wesentlicher Schwerpunkt von Demokratie- und Wertevermittlung für die jeweiligen 
Akteur*innen ist die Reflexion eigener Vorstellungen und Interessen und das Aushandeln 
gemeinschaftlicher Lösungen mit anderen. 
 
Die Angebote sollten so inklusiv wie möglich gestaltet werden und sich mit Fragen von Identität 
und Zugehörigkeit befassen. Dabei geht es einerseits darum, Diversität und Vielfalt als 
gesellschaftliche Wirklichkeit anzuerkennen und andererseits darum, Privilegien und 
Machtverhältnisse zu reflektieren. Indirekte Wertebildung erfolgt über die Vorbildfunktion der 
Pädagog*innen und einen wertschätzenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Dabei ist ein 
Ansatz, der die eigenen Vorurteile, Werte und Haltungen selbstkritisch reflektiert und bewusst 
macht, unabdingbar. 
 
 
Diversität, Akzeptanz und Inklusion 
 
Menschen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Erfahrungen, Wünsche, Bedürfnisse, Fähigkeiten 
und Lebensrealitäten. Der Kinder- und Jugendarbeit kommt hierbei eine besondere Verantwortung 
zu, da sie Kinder und Jugendliche in ihren Prozessen der Selbstfindung begleitet und Brücken 
zwischen verschiedenen Kulturen und Lebenswelten schafft. Sie ist aufgefordert Begegnungen,  
Akzeptanz und Solidarität vorzuleben und zu fördern, Schutzräume für die Erprobung der eigenen 
Identität, Selbstbestimmung und Lebensperspektiven zu schaffen. 
 
Inklusion verstehen wir als einen gesellschaftlichen Prozess, der die unterschiedlichen 
Voraussetzungen, Möglichkeiten und Bedürfnisse von Menschen akzeptiert und als Ressource 
unseres Zusammenlebens begreift. Dies soll in allen unseren Angeboten und Einrichtungen der 
Kinder- und Jugendarbeit umgesetzt werden. Inklusion bedeutet dabei auch, Barrieren soweit wie 
möglich abzubauen und somit Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen.  
Dies benötigt eine intersektionale Perspektive, um die spezifischen und individuellen Bedürfnisse 
von Kindern und Jugendlichen im Kontext gesellschaftlicher Bedingungen verstehen und 
differenzieren zu können. Dies braucht Fachpersonal, das in der Lage ist, Gleichberechtigung zu 
leben und zu gestalten. Mitarbeiter*innen haben hier Vorbildfunktion und sind gefordert, ihre 
eigenen Rollenbilder, Haltungen und Vorurteile zu reflektieren und entsprechend ihre 
Wahrnehmungs- und Handlungsorientierungen im pädagogischen Alltag zu überprüfen. 
 
 
Empowerment 
 
Um Prozesse der Akzeptanz und Inklusion zu ermöglichen und Diskriminierungen abbauen zu 
können, bedarf es der Stärkung von Kindern und Jugendlichen. Empowerment bedeutet hier, 
insbesondere benachteiligte Kinder und Jugendliche hinsichtlich ihres gesellschaftlichen Handelns

10 
 
zu stärken und sie in ihrer Selbstwirksamkeit, Selbstbefähigung, Selbstbestimmung und 
Selbstermächtigung zu fördern. Kinder und Jugendliche werden in ihrem eigenen Sein gestärkt 
und können eigene Selbstbilder entwerfen. 
 
 
Partizipation 
 
Partizipation ist ein Lernprozess, in dem junge Menschen demokratische Verhaltensweisen 
erproben und einüben und leistet so einen wichtigen Beitrag zum Demokratieverständnis. Die 
Partizipation der Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert den Austausch zwi schen Generationen, 
stärkt innovative und zukunftswirksame Ideen sowie demokratische Kompetenzen junger 
Menschen. 
 
Durch die Teilnahme an Beteiligungsprojekten erfahren Kinder und Jugendliche, dass sie etwas 
bewirken und verändern können. Sie lernen, dass es Spaß machen kann, sich politisch 
einzubringen und Dinge zu bewegen. Dies erhöht die Chancen, dass sich junge Menschen auch im 
späteren Leben politisch engagieren.  
 
Ziel ist es, Kinder und Jugendliche bei der Artikulation, Forderung und Umsetzung ihrer Interessen 
sowie der Übernahme von Verantwortung zu begleiten, zu unterstützen und zu befähigen. 
Partizipation muss daher immer wieder gemeinsam mit ihnen neu entwickelt werden. 
 
 
Elternarbeit 
 
Damit Bildung und der Erwerb vielfältiger Kompetenzen gelingen kann, ist es wichtig, an der 
Lebenswelt von Kindern mit allen beteiligten Personengruppen eng und vertrauensvoll zusammen 
zu arbeiten. Dies gilt natürlich in erster Linie für die Beziehungen zwischen Kindern und 
Pädagog*innen, aber auch für die Beziehungen zwischen den Kindern und Eltern sowie zwischen 
Eltern und Pädagog*innen.  
 
Es ist wichtig, Elternarbeit in seiner vielfältigen Form nicht nur in Kita und Schule, sondern auch in 
der Kinder-und Jugendarbeit fest zu verankern. Unter Elternarbeit verstehen wir die 
Zusammenarbeit von Pädagog*innen mit Eltern in Form von Informationsabenden oder 
Elterngesprächen. So werden die Potentiale der Eltern zur Entwicklung und Förderung ihrer Kinder 
gestärkt. Darüber hinaus werden durch Elternabende soziale Kontakte zu anderen Familien 
entstehen und es entwickeln sich gegenseitige Unterstützungsmöglichkeiten. 
 
 
9.2 Stadtweite Angebote der Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit  
 
Stadtweite Angebote werden einmal für das gesamte Stadtgebiet vorgehalten und sollen als 
Multiplikator mit spezifischer Fachexpertise in jeden Planungsraum hineinwirken. Es handelt sich 
dabei um ständige und regelmäßig wiederkehrende (Mindest-) Angebote in einer Einrichtung der 
Kinder- und Jugendarbeit, unabhängig des Planungsraumes an einem Standort. Die Träger der 
Angebote sind gesamtstädtische Ansprechpersonen für die Einrichtungen der Kinder- und 
Jugendarbeit, bieten Fortbildungen an und entwickeln in enger Abstimmung mit der Verwaltung 
den Themenbereich weiter. Die Träger der stadtweiten Angebote kooperieren mit Jugendhilfe und 
Schule in den entsprechenden Netzwerken. Die relevanten Themengebiete sind in der Anlage 
Handlungs- und Angebotsfelder definiert. 
 
 
Grundlagen der stadtweiten Angebote: 
 
 sozialpädagogische Angebote einer Einrichtung zu verlässlichen Öffnungszeiten - 
Kernangebotszeit am Nachmittag  
 
 Angebote an den Wochenenden und in den Abendstunden nach Bedarf im jeweiligen 
Planungsraum (Pflicht zur transparenten Bedarfsermittlung und Erläuterung der Gründe)

11 
 
9.2.1 Thematische Umsetzung 
 
Jugendberufshilfe 
 
Die Jugendberufshilfe hat ihren Fokus auf der Ermöglichung und Verbesserung von 
Teilhabechancen für Jugendliche und junge Menschen. Übergeordnetes Ziel der 
Jugendberufshilfe ist es, Jugendliche und junge Erwachsene so zu fördern, dass ein Leben in 
sozialer und wirtschaftlicher Selbstständigkeit und eine nachhaltige Integration in den 
Arbeitsmarkt ermöglicht werden.  
 
Insbesondere die Erreichung der Ausbildungsreife sowie die Entwicklung von persönlichen 
und beruflichen Perspektiven sind wichtige Bausteine der Jugendberufshilfe. Im Vordergrund 
stehen die pädagogische Beziehungsarbeit und ein niedrigschwelliges Angebot. Die 
Übernahme einer Lotsenfunktion für die Ratsuchenden wird als ein wichtiges Element des 
Angebots der Jugendhilfe angesehen. 
 
Um den Bedarfen der Zielgruppe gerecht zu werden und auf Veränderungen im Ausbildungs-
und Arbeitsmarkt reagieren zu können, werden die Projekte und Initiativen regelmäßig durch 
die regionalen Arbeitsmarktakteure ausgewertet. 
 
Besonders hervorzuheben ist die Kooperation mit den Rechtskreisen SGB II und SGB III zur 
Vermeidung und Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit. Die Jugendberufsagentur als 
gemeinsames Angebot der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt (Jugendamt) bildet die Basis der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit.  
Eine Vernetzung und Kooperationen mit den im Sozialraum tätigen Trägern der Jugendarbeit 
sind obligatorisch. Die Koordination der Angebote und Maßnahmen der Jugendberufshilfe ist 
im Jugendamt, Abteilung Kinder- und Jugendförderung verankert. 
 
 
Jugendkulturarbeit 
 
Jugendkultur ist eine Alltagskultur und geht in der Regel direkt von einzelnen „Jugendszenen“ 
aus. Vor allem Musik stellt einen besonderen Schwerpunkt in den einzelnen Szenen dar, aber 
auch Kunst, Fotografie, Theater oder Film bieten Jugendlichen wichtige Möglichkeiten, sich 
auszudrücken. 
 
Jugendkulturarbeit schafft Kindern und Jugendlichen Räume, sich auf vielfältige, kreative 
Weise auszuprobieren und zu entfalten und gibt die Möglichkeit, sich neben der eigenen auch 
mit fremden Alltagskulturen zu befassen. Dadurch leistet Jugendkulturarbeit einen wichtigen 
Beitrag zur Toleranz und Akzeptanz. 
 
 
Gendersensible Kinder- und Jugendarbeit 
 
Darmstadt ist eine bunte Stadtgesellschaft, zu der selbstverständlich auch junge Lesben, 
Schwule, Bi, Trans* und inter und queere Menschen (LSBT*IQ) gehören. Diese Vielfalt an 
unterschiedlichen Menschen empfinden wir als Bereicherung. Die jungen LSBT*IQ besuchen 
Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und sind in Sportvereinen aktiv. 
Leider sind sie nach wie vor häufig mit Diskriminierung und Ausgrenzung konfrontiert und in 
der schwierigen Phase des Coming Outs oft alleine gelassen, da es Eltern, Lehrkräften oder 
anderen Vertrauenspersonen am nötigen Wissen fehlt. 
 
Deshalb bietet das Queere Zentrum eine Anlaufstelle für alle LSBT*IQ Jugendlichen und im 
Rahmen des Queeren Jugendzentrums einen besonderen Schutzraum für diese Zielgruppe. 
Die Beratungsangebote stehen den Jugendlichen und ihren Eltern, Geschwistern oder 
Freund*innen sowie Fachkräften zur Verfügung. 
 
Durch Vernetzung mit den anderen Trägern und Organisationen der Kinder- und Jugendarbeit 
soll eine flächendeckende Sensibilisierung zu diesem Thema sichergestellt werden.

12 
 
Medienbildung 
 
Digitale Medien sind aus der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen nicht mehr 
wegzudenken. Das Smartphone und die damit verbunden Plattformen im Social Web sind für 
junge Menschen nicht nur eine Kommunikationsmöglichkeit, sie dienen als Instrument zur 
Informationsbeschaffung ebenso wie zur Freizeitgestaltung. Die schnellen Entwicklungen und 
Möglichkeiten der digitalen Welt stellen Kinder und Jugendliche vor neue Herausforderungen, 
aber auch Risiken. Gleiches gilt für Fachkräfte und Einrichtungen.  
 
Es müssen Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche geschaffen werden, die praxisnah 
zeigen, wie man sich möglichst sicher und kritisch in der digitalen Welt bewegen kann. Die 
Fachkräfte brauchen entsprechende Qualifikationen, um die Kinder und Jugendlichen bei der 
digitalen Kompetenzerwerbung zu unterstützen. Die Einrichtungen benötigen dafür die 
entsprechenden technischen Voraussetzungen. 
 
 
Jugendverbandsarbeit 
 
In Jugendverbänden wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, 
gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Indem sie vielfältige Ferien-, Freizeit- und 
Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche anbieten, stellen Jugendverbände eine 
wichtige Lern- und Lebenshilfe dar. 
Aufgrund vielfältiger Verbandsprofile bieten sie spezifische Identifikationsmöglichkeiten für  
für Kinder und Jugendliche. Jugendverbandsarbeit ist auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegt 
und eröffnet Kindern und Jugendlichen einen Lernort für demokratische Prozesse und 
partizipative  
Strukturen. Jugendverbände bieten außerschulische Jugendbildung und sinnvolle  
Freizeitgestaltung in der Gruppe an. Jugendverbandsarbeit fördert die Bereitschaft von 
Kindern  
und Jugendlichen, ehrenamtlich Verantwortung zu übernehmen und die Gesellschaft aktiv  
mitzugestalten. Besondere Strukturmerkmale von Jugendverbänden sind Freiwilligkeit,  
Ehrenamtlichkeit, Partizipation, Parteilichkeit für Kinder und Jugendliche sowie  
Werteorientierung. 
 
Für gemeinsame Interessen der Jugendverbände ist die bestehende Plattform im Jugendring 
ein wichtiges Gremium, um mit einer gemeinsamen, starken Stimme wirken zu können. 
Durch den Ausbau der Ganztagsschule werden allerdings immer mehr Kinder und 
Jugendliche bis in den Nachmittag hinein betreut und können nur noch schwer an den 
Angeboten der Jugendverbände partizipieren. 
 
Der Beitrag, den Jugendverbandsarbeit in außerschulischer und non-formaler Bildung leistet, 
ist für die Entwicklung der Sozialkompetenz von Kindern und Jugendlichen unabdingbar. 
Kooperationsmöglichkeiten mit Schule sind daher anzustreben und bereits bestehende 
gemeinsame Projekte weiter auszubauen. 
 
 
Politische Bildung 
 
Um ein Verständnis von Demokratie bei jungen Menschen zu fördern, benötigt es politische 
Bildungsarbeit. Diese hat zum Ziel, jungen Menschen Angebote zu machen, die Räume zur 
Artikulation eröffnen. Um politische Mündigkeit und kritisch-reflexives Denken zu fördern, 
bedarf es ebenso gesellschaftlicher Kontroversität und Konflikten, wie sozialer 
Ungleichverhältnisse sichtbar und thematisierbar zu machen. Dabei müssen auch die eigenen 
Verstrickungen in Macht- und Herrschaftsverhältnissen offen gelegt werden. 
Politische Bildungsarbeit muss sich konsequent mit Ein- und Ausschlüssen beschäftigen, die 
vollzogen werden. Sie darf sich nicht auf die reine Vermittlung von politi schen und 
gesellschaftlichen Strukturen und Wirkungszusammenhängen beschränken, sondern zielt auf 
das Erleben und Leben von offener Diskussionskultur, Akzeptanz, Engagement und 
Solidarität.

13 
 
Sport, Bewegung, Ernährung 
 
Für viele Kinder und Jugendliche gehört sportliche Betätigung zu ihrem Alltag. Gerade für die 
Bereiche Gesundheitsprävention und Gewaltprävention sind Sport, Bewegung und Ernährung 
wichtige Bausteine.  
 
Sportliche Bildungs- und Jugendarbeit kann Kindern und Jugendlichen helfen, mit 
Veränderungen umzugehen, mit denen sie fortlaufend konfrontiert sind. Sport fördert die 
Persönlichkeitsentwicklung sowie die bewusste Auseinandersetzung mit dem eigenen Körper, 
Fragen der Gesundheit, Ernährung und Risikoverhalten. Da Sport und Bewegung unabhängig 
von klassischen Bildungseinrichtungen funktionieren, sind sie als Instrumente besonders 
geeignet, das Selbstbewusstsein zu stärken, frei von schulischem Druck. Sport gibt 
Gelegenheit, gesetzte Ziele zu erreichen, sich mit Niederlagen auseinanderzusetzen und 
befördert soziales Lernen und damit Integrationsprozesse, die entscheidende Bedeutung für 
das soziale Zusammenleben haben. Unterstützend sollen auch die notwendigen 
Handlungskompetenzen für eine gesundheitsfördernde Ernährung übermittelt werden.  
 
 
Mobile Angebote/Streetwork 
 
Grundsätzliches Ziel der Arbeit ist die Verhinderung bzw. Verringerung von Ausgrenzung und  
Stigmatisierung der Adressat*innen sowie die Verbesserung ihrer Lebenssituation. Daher 
bietet  
die Mobile Arbeit jungen Menschen alltagsorientierte Hilfsangebote, die ihre soziale 
Integration fördern und Benachteiligungen abbauen sollen. Auf einer übergeordneten Ebene 
versucht diese durch Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit die Bedarfslagen der Adressat*innen für 
die Stadtgesellschaft transparent zu machen. Durch Gremienarbeit, einer fach- und 
ressortübergreifenden Vernetzung sowie durch Kooperationen mit anderen sozialen 
Dienstleister*innen, sollen den jungen Menschen neue Ressourcen erschlossen und eine 
Verbesserung der Angebote und Infrastruktur im Planungsraum erreicht werden. Mit Mobiler 
Arbeit/Streetwork werden die Adressat*innen im Planungsraum dort abgeholt, wo sie sich 
aufhalten.  
 
 
  Ferienangebote 
 
Ferienfreizeiten, Ferienmaßnahmen, Ferienprogramme sind traditioneller Teil der klassischen 
Aufgabengebiete in der Kinder- und Jugendarbeit. Ferien sind für Kinder und Jugendliche eine 
Zeit der Entschleunigung: Erholung und Zusammensein stehen im Vordergrund. Vor dem 
Hintergrund, dass in vielen Familien beide Eltern bzw. Alleinerziehende, berufstätig sind oder 
sein müssen, leisten Ferienangebote für Familien einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit 
von Familie und Beruf. Die Angebote in den Ferien sollen sowohl durch die Basisangebote als 
auch stadtweite Angebote abgedeckt werden. 
 
Das Qualitätsmerkmal der Ferienangebote orientiert sich an den Ferienrichtlinien der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Träger stadtweiter Ferienangebote verpflichten sich, ihre 
Angebote und Angebotszeiten mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Jugendamt, Abteilung 
Kinder- und Jugendförderung jährlich abzustimmen, dieser obliegt die Steuerung. 
Der Unterschied zu den Ferienspielen im Rahmen der Basisangebote liegt in dem Radius der 
Zielgruppenerreichung. Stadtweite Ferienangebote erreichen alle Kinder- und Jugendliche im 
Stadtgebiet und sind in der Regel mit einem Teilnehmendenbeitrag verbunden. 
 
 
Internationale Jugendarbeit  
 
Der Kontakt mit Kindern und Jugendlichen aus unterschiedlichsten Ländern leistet einen 
wichtigen Beitrag zum interkulturellen Austausch in der Kinder- und Jugendarbeit. 
Internationale Jugendarbeit fördert die Entwicklung von Weltoffenheit und Toleranz und bietet 
Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, den Umgang mit Vielfalt über Grenzen hinweg zu 
lernen. Durch die ermöglichte Begegnung der jungen Menschen miteinander wird 
internationale Integration sichtbar und erlebbar.

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  Jugendarbeit in Sportverbänden  
 
Jugendarbeit in Sportvereinen soll zum einen das sportliche Engagement im Verein fördern   
und zum anderen die Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen unterstützen und  
dadurch dem Gemeinwohl dienen. Durch den Ausbau der Ganztagsschule werden  
allerdings immer mehr Kinder und Jugendliche am Nachmittag betreut und können  
dementsprechend nur noch schwer an den Angeboten der Sportvereine teilnehmen.   
Hier gilt es, im weiteren Prozess der Neustrukturierung der Kinder- und Jugendarbeit neue  
Wege miteinander zu finden. Die wertvolle Arbeit in den Sportvereinen ist mit den Angeboten  
der Ganztagsschule zu vernetzen und ein Ausgleich zwischen formaler und non-formaler  
Bildung zu schaffen. 
 
 
Abenteuer und Aktivspielplätze und Natur 
 
Der Aktivspielplatz rückt die sport- und freizeitorientierte Jugendarbeit als einen besonderen 
Teil der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Fokus, indem der Bewegungsdrang von 
Kindern und Jugendlichen und das Bedürfnis nach aktiver Freizeitgestaltung in den 
Mittelpunkt gestellt werden.  
Im Vordergrund stehen Spaß an Bewegung und sportlicher Betätigung. Darüber hinaus 
leisten diese Angebote einen Beitrag zum Erhalt und zur Förderung der Gesundheit. 
Erlebnispädagogische Angebote ermöglichen das Erkennen, Einschätzen, Überwinden oder 
Akzeptieren persönlicher Grenzen sowie die soziale Erfahrung, auf andere angewiesen zu sein 
und sich auf diese verlassen zu können.  
 
Zum freizeitpädagogischen Angebot gehören Spiele, die Kindern und Jugendlichen vielfältige 
Anreize und Alltagserfahrungen bieten, positiven Umgang mit Regeln, Konkurrenz, Gewinn 
und Verlust sowie Geschicklichkeit vermitteln. Darüber hinaus bieten konkurrenzfreie und 
kreative Angebote wie Kochen, Backen und Basteln sinnvolle Formen der Freizeitgestaltung.  
Durch den Freiraum und die Nähe zur Natur werden mit gezielten pädagogischen Angeboten 
ganzheitliche Lernerfahrungen, die zu Verständnis und Verantwortung für Tiere, Natur und 
Umwelt führen, ermöglicht. 
 
 
9.2.2 Anforderungen 
 
Multiplikator*in in die Planungsräume 
 
Der Träger eines stadtweiten Angebotes fungiert als Fachexpert*in in diesem Bereich und hat 
die Aufgabe, als Multiplikator*in und Themenpat*in das Wissen an die Kinder- und 
Jugendeinrichtungen in den Planungsräumen und an das Jugendamt weiterzugeben. Diese 
Fachexpertise kann von allen Jugendhilfeeinrichtungen in den Planungsräumen bei dem 
stadtweit fungierenden Träger angefragt werden. Somit kann sichergestellt werden, dass sich 
nicht jede Kinder- und Jugendeinrichtung in Darmstadt das fachspezifische Wissen individuell 
aneignen muss. Der Träger verpflichtet sich bekanntzugeben, dass diese*r als Fachexpert*in 
und Themenpat*in für das Jugendamt agiert. 
 
 
Gesamtstädtische Ansprechperson 
 
Der Träger des stadtweiten Angebotes verpflichtet sich, sowohl dem Jugendamt als auch den 
Trägern der Kinder- und Jugendarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine 
Ansprechperson mit Fachexpertise zu benennen. Diese Ansprechperson steht auch dem 
Jugendamt als Themenpat*in beratend zur Verfügung. 
 
 
Inhaltliche Weiterentwicklung 
 
Der Träger des stadtweiten Angebotes verpflichtet sich, gemeinsam mit dem Jugendamt, 
Abteilung Kinder- und Jugendförderung, das Thema inhaltlich und konzeptionell regelhaft 
weiterzuentwickeln. Dies erfolgt nur in Absprache mit dem Jugendamt.

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  Fortbildungen 
 
Der Träger des stadtweiten Angebotes verpflichtet sich, seine in dem Themenfeld tätigen 
Mitarbeitenden regelmäßig fortzubilden. Des Weiteren verpflichtet sich der Träger, einmal im 
Jahr als Multiplikator*in eine themenspezifische Fachveranstaltung für alle in der Kinder- und 
Jugendarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt tätigen Haupt- und Nebenamtlichen zu 
organisieren und durchzuführen. Eine Dokumentation der Fachveranstaltung mit Ergebnissen 
wird allen Teilnehmenden der Veranstaltung und dem Jugendamt zur Verfügung gestellt. 
 
 
9.2.3 Vernetzung 
 
 
Netzwerke und (Planungsraum)-AGs 
 
Netzwerke stellen in der Kinder- und Jugendarbeit ein notwendiges Instrument dar, um ein 
effizientes, abgestimmtes und an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen 
ausgerichtetes Arbeiten zu gewährleisten. Eine gesetzliche Grundlage zur Kooperation 
verschiedener Akteur*innen und zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften ergibt sich aus  
den Paragraphen 76 und 78 SGB VIII. 
 
Die stadtweite Vernetzungsarbeit und die Kooperation in Arbeitsgruppen innerhalb der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt sollen sowohl unabhängig von den spezifischen 
Planungsräumen und deren Bedarfslagen erfolgen, als auch explizit auf diese zugeschnitten 
sein und vorhandene Netzwerke nutzen.  
 
Ziel der Vernetzung ist es, eine breite und flexible Angebotsstruktur unter Berücksichtigung 
spezifischer Themenschwerpunkte aufzustellen, ohne dass es zu Doppelungen sowie 
gänzlicher Nichtbearbeitung von Themenfeldern kommt. Um dies zu gewährleisten, 
verpflichten sich die Träger zu einer langfristigen und kooperativen Netzwerkarbeit im 
Planungsraum. Die Angebote ergänzen sich gegenseitig und führen somit zu einer 
ressourcenorientierten, effizienten und nachhaltigen Kooperation der im Planungsraum 
aktiven Akteur*innen zugunsten der Adressat*innen.  
 
Die gemeinsame Entwicklung und Begleitung dauerhafter Angebote und zeitlich befristeter 
Projekte lässt ein regelmäßiges Controlling notwendig werden. Insbesondere Arbeitsabläufe, 
Zielsetzung und Zielerreichung sollen in enger Kooperation mit dem Jugendamt auf Effizienz, 
Fachlichkeit und Aktualität hin überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, siehe 
Controllingkonzept. 
 
Die Vernetzung in Planungsraum-AGs betrifft im Wesentlichen die Basisangebote und 
Kooperationsveranstaltungen. 
 
 
Kooperation Jugendhilfe/Schule 
 
Zur Zielerreichung der Kinder- und Jugendarbeit soll die Zusammenarbeit u.a. mit Schulen 
und Schulsozialarbeit gesucht werden. Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist es 
notwendig, dass die Partner*innen ihre verschiedenen Rollen kennen und diese gegenseitig 
anerkennen. Im Bereich der Schule mit ihrem gesetzlichen (Bildungs-) Auftrag sind die 
Lehrkräfte in erster Linie Fachkräfte für das Organisieren des Lernens und des Vermittelns 
von fachlichen Inhalten. Die Mitarbeitenden der Jugendhilfe sind besonders bei individuellen 
Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen als auch bei unterstützenden und präventiven 
Hilfsleistungen die Spezialist*innen. In der Vernetzung dieser beiden Systeme liegt die große 
Chance, um Kindern und Jugendlichen Lebenschancen zu eröffnen, eine erfolgreiche 
Schullaufbahn zu ermöglichen und Chancengleichheit herzustellen.   
 
Im Rahmen der Planungsprozesse bedeutet dies, dass im Hinblick auf diese Angebote, die 
am Standort Schule entstanden sind, die außerschulischen Jugendhilfeangebote in den 
einzelnen Planungsräumen evaluiert und gegebenenfalls neu strukturiert werden müssen. Ziel 
ist es, die vorhandenen Angebote im Bereich Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit

16 
 
innerhalb wie außerhalb der Schule so aufeinander abzustimmen, dass Doppelstrukturen 
zwischen Jugendhilfe und Schule vermieden werden. Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe 
müssen gemeinsam überlegen, wie sie integrierte Angebote realisieren können, um das Recht 
jedes Kindes und Jugendlichen auf die Förderung seiner Entwicklung und Bildung zu 
ermöglichen. 
 
Formen der Zusammenarbeit können sein: 
 
 Planung und Durchführung von Freizeitangeboten im Rahmen der Jugendarbeit  
 Kooperation im Rahmen des schulischen Ganztagsangebotes  
 gemeinsame Berufsorientierungsmaßnahmen  
 Maßnahmen der sozialen Integration  
 Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (z. B. Sucht-, Mobbing- und 
Gewaltprävention)  
 
 
9.3 Basisangebote der Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit  
 
Beim Basisangebot handelt es sich um ständige und regelmäßig wiederkehrende (Mindest-) 
Angebote in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, welche als Pflichtaufgabe ganzjährig 
wahrzunehmen sind. Durch die Förderung wird die Teilhabe an den ständigen Angeboten 
(z. B. Nutzung vorhandener Sport- und Spielmöglichkeiten, Gespräche, Nutzung als Treff oder 
zum Musik hören) und das Sichern von Begegnung, Kommunikation sowie der Aufbau und der 
Erhalt von Beziehungen unter Mitwirkung der Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit gemäß der 
Angebots- und Handlungsfelder ganzjährig sichergestellt. Regelmäßig wiederkehrende, 
themenspezifische Angebote werden partizipativ mit den jeweiligen Zielgruppen der Einrichtung 
von den Fachkräften der Jugendarbeit vorbereitet, umgesetzt und ausgewertet.   
 
In jedem Planungsraum müssen alle unter „Umsetzung“ der Angebots- und Handlungsfelder 
definierten Standards umgesetzt werden. Die Umsetzung dieser Standards muss nicht durch jede 
Einrichtung erfolgen. Eine Absprache der Umsetzung erfolgt im Rahmen des Prozesses 
Qualitätsstandards gemeinsam mit dem Jugendamt in den jeweiligen AGs der Planungsräume. 
Darüber hinaus kann jede Einrichtung spezifische, dem Bedarf im jeweiligen Planungsraum 
entsprechende, Angebote für ausgewählte Zielgruppen umsetzten. 
 
Die Bezugsgröße der Basisangebote orientiert sich nach der Handreichung zu den 
Planungsgrundlagen der Wissenschaftsstadt Darmstadt/Jugendamt. 
 
 
9.3.1 Umsetzung 
 
 
Offene Arbeit 
 
Offene Arbeit zeichnet sich durch Freiwilligkeit, Niedrigschwelligkeit und Selbstbestimmung aus. 
Der offene Treff und die offenen Angebote orientieren sich hierbei an den Interessen und 
Bedürfnissen der Zielgruppen. Mit der offenen Arbeit werden geschützte Räume und vielseitige 
Gestaltungs- und Beteiligungsmöglichkeiten, in denen Kinder und Jugendliche sich ausprobieren 
können, ermöglicht. Es werden Hilfsangebote, Arbeits- und Projektgruppen sowie kulturelle 
Veranstaltungen von, mit und für Kinder(n) und Jugendliche(n) geplant und ausgerichtet. Gerade 
für Kinder und Jugendliche aus Familien mit begrenzten finanziellen Mitteln stellt die offene Arbeit 
eine wichtige Möglichkeit der Teilhabe dar. Die offene Arbeit stellt Bildungs-, Erziehungs- und 
Lernräume sowie Orte mit Freizeitcharakter als niedrige Einstiegsschwelle für die jugendlichen 
Besucher*innen bereit. Die offene Kinder- und Jugendarbeit stellt sich aktiv neuen 
Herausforderungen und reagiert zeitnah auf alle jugendpolitischen und die Leben sumstände ihrer 
Besucherschaft betreffenden, gesellschaftlichen Veränderungen.

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Projektarbeit 
 
Mit themenbezogener Projektarbeit soll ein Mehrwert für Kinder und Jugendliche geschaffen 
werden, der sich an konkret zu bewältigenden Herausforderung orientiert. Die themenbezogene 
Projektarbeit hat durch ihre zeitliche Begrenzung und ihre klare Zieldefinition einen individuellen 
Charakter. Vorhandene Regelangebote werden durch diese erweitert. Projekte müssen sich in ihrer 
Ausrichtung von Regelangeboten unterscheiden. Durchgeführte Projekte werden umfassend 
evaluiert und stetig weiterentwickelt. Die Projektthemen sollen altersgerecht aufgearbeitet werden 
und neue Lernprozesse für alle Beteiligten ermöglichen. Projekte können von einzelnen 
Akteur*innen oder als Kooperationsprojekt durchgeführt werden. 
 
 
Herausreichende Arbeit 
 
Herausreichende Arbeit bezeichnet die von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit 
ausgehenden Aktivitäten im öffentlichen Raum des jeweiligen Planungsraums. Sie bedeutet eine 
kontinuierliche Präsenz im öffentlichen Raum sowie regelmäßige Sozialraumbeobachtungen durch 
den Einsatz entsprechender sozialräumlicher Methoden.  
 
Die Klassische „Komm-Struktur“ der Einrichtungen wird durch eine „Geh-Struktur“ erweitert, so 
dass ein breiteres Spektrum von Zielgruppen erreicht werden kann, die Angebote im 
Planungsraum für möglichst viele Kinder sichtbar werden und sozialpädagogische Projekte im 
öffentlichen Raum über die Angebote in der Einrichtung hinaus realisiert werden. 
Durch den Blick auf den St adtteil, das Wissen über Stärken/Schwächen und über aktuelle 
Entwicklungen des Gemeinwesens kann es auch gelingen, infrastrukturelle Verbesserungen sowie 
erweiterte Aneignungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche (z. B. auch in Planungsprojekten) 
zu bewirken und ihre Partizipation zu fördern. 
 
Die Methoden dieser Arbeitsform reichen von kontinuierlich strukturierten Stadtteilbegehungen, 
Erforschung des Stadtteils mit sozialräumlichen Methoden, auch unter Einbeziehung der Kinder 
und Jugendlichen, dem Aufsuchen von Gruppentreffpunkten, regelmäßigen bedarfsorientierten 
Angeboten, beispielsweise sport- und bewegungsorientierten Aktivitäten, Konfliktmoderation im 
Stadtteil bis zur Vernetzung und Kooperation mit verschiedenen sozialen Einrichtungen/ 
Institutionen/Vereinen und Schlüsselpersonen im Stadtteil. 
 
Die herausreichende Arbeit ist ein regelmäßiges Kontaktangebot für Jugendliche, die (noch) nicht 
an Einrichtungen angebunden sind. Die Treffen finden in Parkanlagen, an Bus- und 
Bahnhaltestellen, vor Sport- und Mehrzweckhallen oder auf Spielplätzen statt. Auch bei Festen 
und Veranstaltungen im Planungsraum sind die Mitarbeiter*innen präsent.  
 
 
Der Unterschied zu Streetwork besteht darin, dass herausreichende Arbeit eigene Räume zur 
Verfügung stellt und aus diesen heraus herausreichend im Planungsraum arbeitet. 
 
 
Ferienspiele 
 
Ferien sind ein wichtiges Zeitfenster für die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit. Es sollen 
vielfältige, offene ein- und mehrtägige Angebote durch die Träger vor Ort vorgehalten werden, die 
sinnvolle Freizeitbeschäftigung ermöglichen oder als Ersatz für Urlaubsreisen fungieren können.  
Die Träger verpflichten sich, ihre Angebote und Angebotszeiten im Planungsraum mit allen 
Akteur*innen abzustimmen. Die Steuerung der Angebotsabstimmung erfolgt durch die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, Jugendamt, Abteilung Kinder- und Jugendförderung. Der 
Unterschied zu den stadtweiten Ferienangeboten liegt in der Niedrigschwelligkeit des Angebotes 
sowie an der Anbindung der Angebote an die Einrichtungen im Planungsraum. 
  
 
Einzelfallhilfe 
 
Die jeweilige Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen ist Ausgangspunkt für die pädagogische 
Arbeit. Lebensweltorientierung erfasst Zusammenhänge, Strukturen, Zwänge und Chancen, unter

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denen die Kinder und Jugendlichen aufwachsen. Sie befasst sich mit allem, was für die Kinder und 
Jugendliche von Bedeutung ist. Die Angebote richten sich an alle Kinder und Jugendlichen, die 
sich aus unterschiedlichen Gründen im sozialen Nahraum treffen. Der Bezug zu alltäglichen und 
jugendtypischen Themen ermöglicht somit auch den Zugang zu informellen Lernprozessen und 
aktiviert die in den jeweiligen Lebensverhältnissen vorhandenen Ressourcen.  
 
Die Lebensweltplanung soll sozialräumlich ausgerichtet sein und bei Bedarf in weiterführende 
Angebote vermitteln. Die Planungsraumorientierung stellt hierbei eine Methode der  
Sozialen Arbeit dar und führt den früheren Ansatz der Gemeinwesensarbeit fort. Im Mittelpunkt  
steht weniger der oder die Einzelne, als vielmehr das gesamte Lebensumfeld. Um in 
weiterführende Angebote vermitteln zu können, ist die Funktion als Lotsen notwendig. Dazu 
bedarf es Kenntnisse der lokalen Ämter, Behörden, Beratungsstellen und Maßnahmen. 
 
 
Medienarbeit 
 
Eine der Grundlagen von Kinder- und Jugendarbeit ist ihr Bezug zu den aktuellen Lebenslagen von 
Kindern und Jugendlichen. Diese verbringen viel Zeit mit und in den Medien. Eine multimediale 
Nutzung ist so sehr selbstverständlich, dass nicht mehr zwischen virtueller und realer Welt 
unterschieden wird. Die Medien sind gleichzeitig Kommunikationsraum, Freizeitraum, 
Gestaltungsraum und Bildungsraum. Um die Kinder- und Jugendlichen in ihrer medialen 
Lebenswelt abzuholen, bedarf es der fortlaufenden Fortbildungsbereitschaft und Offenheit des 
pädagogischen Fachpersonals in den Einrichtungen in Bezug auf die aktuelle Mediennutzung der 
Kinder und Jugendlichen. Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit müssen sich darauf 
einstellen, dass sie als Vertrauensperson angesprochen werden, wenn es Probleme mit der 
Mediennutzung gibt. Deshalb ist es notwendig, sich in der medialen Lebenswelt von Kindern und 
Jugendlichen orientieren zu können. Das stadtweite Angebot „Medienarbeit“ ist dabei zu nutzen. 
Die medienpädagogischen Angebote im Rahmen der Basisangebote müssen mit den stadtweiten 
Angeboten abgestimmt werden. 
 
 
Schulsozialarbeit 
 
Schulsozialarbeit ist ein präventives, sozialraumorientiertes Angebot. Dieses richtet sich vorrangig 
an Kinder, Jugendliche, deren Eltern und an Lehrkräfte. Schulsozialarbeit übernimmt eine wichtige 
Brückenfunktion im Sozialraum und nimmt eine wichtige Vermittlungs- und Scharnierfunktion 
zwischen Schule und Gemeinwesen wahr. Im Interesse der Kinder und Jugendlichen trägt die 
Schulsozialarbeit zu einer Vernetzung bestehender Angebote und Dienste bei. Schulsozialarbeit 
versteht sich als Bindeglied zwischen Schule und Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen und deren 
Familien.  
Die Aufträge orientieren sich daran, eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildung und dem 
gesellschaftlichem Leben anzustreben. Dabei stehen nicht Bildungs- und Lehrpläne im 
Mittelpunkt, sondern der individuelle Bildungsprozess von Kindern und Jugendlichen. 
Schulsozialarbeit orientiert sich an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und ist 
gleichermaßen vielfältig wie es auch die Schüler*innen sind. Das Angebot reicht von 
Einzelfallberatung, über Sozialkompetenztraining, Vermittlung außerschulischer Hilfen, bis hin zu 
Projektarbeit. 
 
Kooperationsvereinbarungen mit Schulen, weiteren Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, 
sozialen Diensten und Behörden regeln die Angebote, Zuständigkeiten und Aufgaben.  
Die gesamtstädtische Koordination der Schulsozialarbeit ist im Jugendamt, Abteilung Kinder- und 
Jugendförderung verankert. 
 
 
9.3.2 Anforderungen 
 
Öffnungszeiten 
 
Die Öffnungszeiten werden mit der Leistungsvereinbarung pro Planungsraum individuell definiert 
und orientieren sich an den unter 1.2 der Qualitätsstandards definierten Angebotszeiten sowie an 
dem Einrichtungstyp. Die Öffnungszeiten bestimmen indirekt darüber, welche Altersgruppen der

19 
 
Kinder und Jugendlichen die Einrichtungen und das Angebot aufsuchen, denn je nach Alter sind 
andere Besuchszeiten attraktiv. Insbesondere Jugendliche, die sich in der Ablösephase vom 
Elternhaus befinden, wollen ihre Freizeit nicht immer zu Hause verbringen. Die Meinung der 
Kinder und Jugendlichen sind in die Festlegung der Öffnungszeiten einzubeziehen. 
 
 
Zugänglichkeit 
 
Die Angebote müssen für alle im Planungsraum offen sein. Die Zugangsmöglichkeiten und die 
Erreichbarkeit der Angebote müssen den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Adressat*innen 
entsprechen. Unter anderem müssen Kinder und Jugendliche zunächst von den Angeboten 
erfahren, um sie auch nutzen zu können. Die Angebote im Planungsraum müssen für alle Kinder 
und Jugendlichen des Planungsraums zugänglich und nutzbar sein, auch wenn die Einrichtung 
nicht unmittelbar zentral liegt. 
 
 
Barrierefreiheit 
 
Eine objektbezogene Barrierefreiheit im Sinne einer perspektivischen Zielsetzung sollte 
gewährleistet sein. Bei Neubauten und/oder Sanierungen ist eine Barrierefreiheit zu 
berücksichtigen. 
 
Konzeptionelle Überlegungen zum Thema Inklusion sowie Kooperationsbeziehungen mit 
Behinderteneinrichtungen wirken sich positiv auf die Nutzung aus. Die Barrierefreiheit nimmt 
Bezug auf das Querschnittsthema „Diversi tät, Akzeptanz und Inklusion“. 
 
 
Altersgruppendifferenzierte Angebote 
 
Sozialräumlich müssen die Angebote in Differenzierung von bereits bestehenden Angeboten, wie 
Schulkindbetreuung, Pakt für den Nachmittag, Angebote der Vereine, etc. geplant werden. Die 
Angebote haben sich nicht nur an den Interessen und Bedürfnissen der jungen Menschen sowie an 
den Notwendigkeiten des jeweiligen Planungsraums zu orientieren, sondern sind auch 
altersgruppendifferenziert auszurichten. Dabei sind in jedem Planungsraum für a lle Altersgruppen 
nach den SGB VIII Angebote vorzuhalten. Die altersgruppendifferenzierten Angebote orientieren 
sich auch an den unter 5.3.2 beschriebenen Öffnungszeiten. 
 
 
9.3.3 Vernetzung 
 
Netzwerke und (Planungsraum)-AGs 
 
Netzwerke stellen in der Kinder- und Jugendarbeit ein notwendiges Instrument dar, um ein 
effizientes, abgestimmtes und an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen ausgerichtetes 
Arbeiten zu gewährleisten. Eine gesetzliche Grundlage zur Kooperation verschiedener 
Akteur*innen und zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften ergibt sich aus den  
Paragraphen 76 und 78 SGB VIII. 
 
Die stadtweite Vernetzungsarbeit und die Kooperation in Arbeitsgruppen innerhalb der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt sollen sowohl unabhängig von den spezifischen Planungsräumen 
und deren Bedarfslagen erfolgen, als auch explizit auf diese zugeschnitten sein und vorhandene 
Netzwerke nutzen.  
 
Ziel der Vernetzung ist es, eine breite und flexible Angebotsstruktur unter Berücksichtigung 
spezifischer Themenschwerpunkte aufzustellen, ohne dass es zu Doppelungen sowie gänzlicher 
Nichtbearbeitung von Themenfeldern kommt. 
 
Um dies zu gewährleisten, verpflichten sich die Träger zu einer langfristigen und kooperativen 
Netzwerkarbeit im Planungsraum. Die Angebote ergänzen sich gegenseitig und führen somit zu 
einer ressourcenorientierten, effizienten und nachhaltigen Kooperation der im Planungsraum 
aktiven Akteur*innen zugunsten der Adressat*innen.

20 
 
 
Die gemeinsame Entwicklung und Begleitung dauerhafter Angebote und zeitlich befristeter 
Projekte lässt ein regelmäßiges Controlling notwendig werden. Insbesondere Arbeitsabläufe, 
Zielsetzung und Zielerreichung sollen in enger Kooperation mit dem Jugendamt auf Effizienz, 
Fachlichkeit und Aktualität hin überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, siehe 
Controllingkonzept. 
 
Die Vernetzung in Planungsraum AGs betrifft im Wesentlichen nur die Basisangebote. 
 
 
Kooperation Jugendhilfe/Schule 
 
Zur Zielerreichung der Kinder- und Jugendarbeit soll die Zusammenarbeit u. a. mit Schulen und 
Schulsozialarbeit gesucht werden. Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist es notwendig, dass 
die Partner*innen ihre verschiedenen Rollen kennen und diese gegenseitig anerkennen. Im Bereich 
der Schule mit ihrem gesetzlichen (Bildungs-) Auftrag sind die Lehrkräfte in erster Linie Fachkräfte 
für das Organisieren des Lernens und des Vermittelns von fachlichen Inhalten. Die Mitarbeitenden 
der Jugendhilfe sind besonders bei individuellen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen, als 
auch bei unterstützenden und präventiven Hilfsleistungen die Spezialist*innen. In der Vernetzung 
dieser beiden Systeme liegt die große Chance, Kindern und Jugendlichen Lebenschancen zu 
eröffnen, eine erfolgreiche Schullaufbahn zu ermöglichen und Chancengleichheit herzustellen.   
 
Im Rahmen der Planungsprozesse bedeutet dies, dass im Hinblick auf diese Angebote, die am 
Standort Schule entstanden sind, die außerschulischen Jugendhilfeangebote in den einzelnen 
Planungsräumen evaluiert und gegebenenfalls neu strukturiert werden müssen. Ziel ist es, die 
vorhandenen Angebote im Bereich Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit innerhalb wie 
außerhalb der Schule so aufeinander abzustimmen, dass Doppelstrukturen zwischen Jugendhilfe 
und Schule vermieden werden. Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe müssen gemeinsam 
überlegen, wie sie integrierte Angebote realisieren können, um das Recht jedes Kindes und 
Jugendlichen auf die Förderung seiner Entwicklung und Bildung zu ermöglichen. 
 
Formen der Zusammenarbeit können sein: 
 
 Planung und Durchführung von Freizeitangeboten im Rahmen der Jugendarbeit  
 Kooperation im Rahmen des schulischen Ganztagsangebotes  
 gemeinsame Berufsorientierungsmaßnahmen  
 Maßnahmen der sozialen Integration  
 Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (z. B. Sucht-, Mobbing- und 
Gewaltprävention)  
 
 
9.4 Spezifische Angebote der Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit  
 
Spezifische Angebote sind solche, die im besonderen Interesse der Stadt liegen bzw. die 
außergewöhnliche Bedarfe decken. Diese orientieren sich an den besonderen Bedarfen im 
jeweiligen Planungsraum (Planungsraumbezug) oder stadtweit und sind projektbezogen auf 
höchstens drei Jahre Förderzeitraum angelegt sowie themen- und zielgruppenspezifisch 
ausgerichtet. 
 
In Absprache mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt kann der Förderzeitraum nach den drei 
Jahren ausgedehnt werden. Diese Angebote bedürfen in der Regel einer umfangreichen und 
intensiven Vorbereitung und Begleitung durch Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit unter 
Einbeziehung der jeweiligen Zielgruppen.

21 
 
10. Controllingkonzept 
 
10.1 Jährliches Controllingkonzept 
 
 
Controlling Konzept Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit  
der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Umsetzung jährlich 
 
 
 
Verwaltung des Jugendamtes     Träger 
        
   
 
Jugendhilfeplanung als strategische 
Zielstellung  
 
         
        Erstellung Sach- und Finanzbericht 
 
 
 
Auswertung des Sachberichtes 
         
 
 
 
 
 
 Trägergespräch zu den Sach- und Finanzberichten 
 
 
 
    
 
 
Aufbereitung der Ergebnisse in Form  
von Berichten an die AG78 Steuergruppe/ 
Plenum,

22 
 
10.2 Dreijähriges Controllingkonzept 
 
 
Controlling Konzept Weiterentwicklung der Kinder und Jugendarbeit  
der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Umsetzung alle drei Jahre 
 
 
 
 
Verwaltung des Jugendamtes    Träger 
 
 
 
Jugendhilfeplanung als strategische 
Zielstellung  
 
 
 
Bedarfserhebung der Angebote  
und Maßnahmen für stadtweite und  
Basisangebotes 
 
 
 
   Beteiligung der Kinder und Jugendlichen pro Planungsraum 
 
 
 
Auswertung der Bedarfserhebung und 
Beteiligung mit Handlungsempfehlung 
 
 
 
 
 Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse in den einzelnen Planungsräumen 
 
 
 
 
 
             
        Umsetzungskonzept 
        inkl. Operativer und    
        handlungsorientierter    
        Zielstellung 
 
 
 
 
Trägergespräch: Verhandlung/Abschluss von Leistungsvereinbarung, Endgeldkalkulation, 
Qualitätsentwicklung 
 
 
Aufbereitung der Ergebnisse in Form  
von Berichten an die AG78 Steuergruppe/ 
Plenum, JHA

23 
 
 
Ressourcenverteilung und Planungsgrundlagen 
 
 
11. Infrastrukturelle Ausstattung der Kinder- und Jugendarbeit 
 
11.1.Sozialräumliche Infrastruktur in den Planungsräumen  
 
 Es ist eine Grundversorgung mit Ressourcen der Kinder- und Jugendarbeit (i.e. Räume, 
Personal, Angebote) in allen Planungsräumen zu gewährleisten. 
 
 Als Schwerpunkt-Zielgruppe gelten junge Menschen im Alter zwischen 6 bis unter 21 Jahren, 
wobei gemäß dem Rahmenkonzept der Kinder- und Jugendarbeit  der Fokus auf die  
bis 17-Jährigen gelegt wird. 
 
 Die Verteilung der verfügbaren Ressourcen basiert auf den objektiven Kriterien:  
o Größe der Adressaten*innengruppe (i.e. Einwohner*innenzahl 6 bis 20 Jahre) sowie 
o spezifische Lebenslagen im Planungsraum (i.e. Sozialindex).  
 
Unter Zuhilfenahme dieser beiden Größen kann jedem Planungsraum ein Budget zugewiesen 
werden, welches für die jeweils bedarfsgerechte Ausgestaltung der Kinder- und Jugendarbeit vor 
Ort genutzt wird. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Methodik des Verteilschlüssels:  
Ziel des Verteilschlüssels ist eine bedarfsgerechte, sich an der Zielgruppe 
orientierende Ressourcenverteilung dauerhaft zu gewährleisten und diese 
transparent darzustellen.   
1. Als grundlegende Bezugsgröße für die Zuweisung von Ressourcen wird die 
jeweils aktuelle Einwohnerzahl 6 bis 20 Jahre herangezogen. Diese Daten 
liegen in der kleinräumigen Gliederung des Stadtgebietes, auf Ebene der 
statistischen Bezirke, regelmäßig vor. (Stichtag: 31.12.2017)  
 
2. Um die (z.T . erschwerten) Lebenslagen in den Stadtquartieren hinreichend zu 
berücksichtigen, bedarf es der Gewichtung der Bevölkerungszahlen pro 
statistischen Bezirk. Als Gewichtungsfaktor wird hierbei der aktuell gültige 
Sozialindex herangezogen. (Datenstichtag: 31.12.2016) 
Um erschwerten sozio-ökonomische Lebenslagen durch u.a. erweiterte, spezifische 
und intensive Angebote der Kinder- und Jugendarbeit gerecht zu werden, bedarf es 
der überproportionalen Ressourcenzuweisung in belastete Stadtquartiere. 
3. Daher wird zunächst als Schwellen- bzw. Toleranzwert (sog. Cut-Off-Index) 
derjenige Wert herangezogen, der  gemäß Sozialindex hohe und sehr hohe 
Belastungslagen bescheinigt. (gültiger Cut-Off-Index gemäß Sozialatlas 2018: 
35;  (sehr) hoch belastete statistische Bezirke: 7)  
 
4. Es gilt der Grundsatz, dass der Ressourceneinsatz exponentiell zur Intensität 
der Belastungslagen steigen muss. D.h. je höher der Wert nach dem 
Sozialindex ausfällt, desto mehr Ressource der Kinder- und Jugendarbeit 
muss in das Stadtquartier gegeben werden, um dem Bildungs- und 
Präventionsauftrag gerecht werden zu können. Um dies abzusichern, wird ein 
(Steigerungs)Faktor für den Ressourceneinsatz festgelegt, der ab dem 
Schwellenwert (vgl. 3.) greift. (gültiger Steigerungsfaktor: 2,25)

24 
 
11.2. Stadtweite Infrastruktur nach Handlungsfeldern  
 Basierend auf dem Rahmenkonzept der Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt sowie den 
Qualitätsstandards  werden ausgewählte Themen durch Schwerpunkteinrichtungen in der 
Kinder- und Jugendarbeitslandschaft in Darmstadt verankert. 
 
 Die Zuordnung der Ressourcen zu den Handlungsfeldern und somit den Einrichtungen 
erfolgt durch das Jugendamt, Abteilung Kinder- und Jugendförderung, unter 
Berücksichtigung der verfügbaren Indikatoren (vgl. 2.1 Kennwerte) sowie des jeweils 
aktuellen fachlichen Diskurses auf kommunaler Ebene sowie Landes - und Bundesebene. 
 
 
12. Angebotsstruktur der Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt  
 
Kinder- und Jugendarbeit ist Bildungsort und präventives Angebot und agiert daher stets 
lebenslagenorientiert, niederschwellig und flexibel. 
 
12.1 Entwicklung der Angebotsstruktur in den Planungsräumen 
 
 Mit den zugewiesenen Ressourcen (vgl. 1.1.; Planungsraumbudgets) werden bedarfsgerechte 
Angebotsportfolios in den Planungsräumen entwickelt. 
 
 Kennwerte, u. a. zu Bevölkerungsstruktur, ökonomischen und familiären Lebenslagen, 
Gesundheit und weiteren Unterstützungssystemen sowie die Ergebnisse der Partizipation 
junger Menschen bilden die Grundlage des Qualitätsdialogs zwischen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt als Zuschussgeber und den vor Ort engagierten Trägern. 
 
 Wesentlicher Meilenstein des Qualitätsdialogs sind die – alle drei Jahre zu überprüfenden – 
Leistungsbeschreibungen. Zugleich wird durch das jährliche Controllingverfahren die 
Kontinuität des Dialogs sichergestellt (vgl. Qualitätsstandards).   
 
12.2 Entwicklung der Angebotsstruktur in den stadtweiten Handlungsfeldern 
 
 Die fachliche Steuerung in den Handlungsfeldern erfolgt durch das Jugendamt, Abteilung 
Kinder- und Jugendförderung, in Kooperation mit den Schwerpunkteinrichtungen. In der 
Abteilung Kinder- und Jugendförderung stehen zu diesem Zweck für jedes Handlungsfeld 
Ansprechpartner*in zur Verfügung. 
 
 
13. Haushaltssystematik 
 
Der Ansatz der planungsraumbezogenen Ressourcenzuweisungen mittels eines definierten 
Verteilschlüssels, findet seine Fortsetzung in der Haushaltssystematik;  
das heißt:   
1. es erfolgt Klärung der Produktstruktur und Reduktion auf ein Produkt der Kinder- und 
Jugendförderung 
2. es werden Budgets nach Planungsräumen gebildet, denen die jeweiligen Einrichtungen        
zugeordnet werden 
3. es wird ein stadtweites Budget gebildet, welchem die stadtweit wirkenden Einrichtungen bzw. 
stadtweiten Module der betreffenden Einrichtungen zugeordnet werden 
4. es werden darüber hinaus Budgets für Fortbildungen und die so genannten Spezialangebote 
gebildet 
5. anmelde- und kostenpflichtige Ferienangebote und -programme werden über den  
Jugendpflegeetat abgebildet.

25 
 
14. Vorlage Personalerfassung  (diese Vorlage ist eine Empfehlung für den internen Gebrauch der Träger)

26 
 
15. Vorlage Bedarfserhebung (diese Vorlage ist eine Empfehlung für den internen Gebrauch der Träger) 
 
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Ø
insgesamt
Alter
unter 6 Jahre
Grundschulalter
ca. 10 bis 14 Jahre  
ca. 15 bis unter 18 Jahre
ca. 18 bis unter 21 Jahre
älter als 21 Jahre
Teilnahmefrequenz am Angebot
einmalig/ erstmalig
gelegentlich (mind. 1x im Monat)
regelmäßig (mind. 1x in der Woche)
Besonderheiten
Ausdifferenzierung notwendig bspw. 
spezifische Beratungs-/ Unterstützungsbedarfe (bspw. 
Schule, Familiär, Schulden, Sucht ect.)
 
T E I L N E H M E N D E
Träger
Einrichung
Leistungsvereinbarung (Jahr)

anlage 8

39092 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
04.11.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I IDA 30 
IV 20 
V 51 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0343 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
438 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 362000 
Kostenstelle: 051-004-1011 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 3621-00 Sachkonto: 7128000 
 
Betreff: AG §78 SGBVIII - Neustrukturierung der Kinder - und Jugendarbeit in Darmstadt  
 
Vorlage vom: 31.10.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Umsetzungsplanung zur Neustrukturierung der Kinder - und Jugendarbeit zur 
Herstellung der notwendigen und geeigneten Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit in 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt nach § 11 SGB VIII wird zugestimmt. 
 
2. Die für die Umsetzung der Maßnahme notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel werden 
unter der  
 
Kostenstelle 051-004-1011 
Sachkonto 7128000,  
Kostenträger 3621-00  
 
wie folgt zur Verfügung gestellt:

Ausbaustufe 1: 
 
Haushalt 2019 – Aufplanung um 350.000 Euro  
(bereits im Haushalt 2019 etatisiert) 
 
Ausbaustufe 2: 
 
           Haushalt 2020 – Aufplanung um weitere 250.000 Euro  
           (bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020 angemeldet) 
 
 
 
Anlagen: Anlage 1 - Fördervertrag 
Anlage 2 - Förderungsbeschreibung 
Anlage 3 - Verwendungsnachweis_bb 
Anlage 4 - Prioritäten und Grundsätze zur Qualitätssicherung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 06.11.2019  
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.10.2019  
 
1. Auftrag und Prozess der AG § 78 nach SGB VIII "Neustrukturierung der Kinder - und 
Jugendarbeit" 
 
Die vorliegende Magistratsvorlage knüpft an die Beschlusslage des Jugendhilfeausschusses 
vom 31.10.2018 zur AG§78 – Ergebnisse des Prozesses Neustrukturierung – Bewertung und Votum 
des Jugendhilfeausschusses an, welche die Methodik, die Qualitätsstandards sowie die 
Umsetzungsplanung ausführlich vorstellte. Der Jugendhilfeausschuss empfahl in seiner 
damaligen Sitzung die Umsetzung des vorgelegten Konzeptes.  
Der Beschlussvorlage wurde darüber hinaus durch den Sozialausschuss (13.11.2018) sowie 
durch die Stadtverordnetenversammlung (11.12.2018) zugestimmt. 
 
 
2. Umsetzung der AG §78 – Finanzrahmen und Ressourcenverteilung 
 
2.1. Budgetplanung der Planungsräume 
 
Wie in der Beschlussvorlage vom 31.10.2018 ausführlich dargestellt, ist die Grundlage der 
Ressourcenausstattung der Planungsräume die Verteilsystematik, welche auf der 
Einwohnerzahl (6 bis 21-Jährige) sowie dem Sozialindex der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
basiert. 
 
Grundannahme der Systematik ist, dass die zu verteilende Gesamtressource für die Kinder- 
und Jugendarbeit sowohl die Personalkosten der kommunalen Beschäftigten als auch die 
Zuschussbeträge an freie Träger sowie Budgetaufplanungen in den Jahren 2019 und 2020 
(350.000 Euro bzw. 250.000 Euro) beinhaltet. 
 
 
2.2. Budgetplanung stadtweiter Angebote 
 
Die Qualitätsgrundsätze der Kinder- und Jugendarbeit definieren verschiedene Handlungsfelder 
der Kinder- und Jugendarbeit, die durch stadtweite Angebote zu bearbeiten sind. Zentrales   
Merkmal dieser Einrichtungen ist, dass sie mit ihrer Angebotsstruktur unabhängig ihres 
Standortes ins gesamte Stadtgebiet wirken und zugleich für die Haupt- und Ehrenamtlichen als  
Multiplikatoren für das jeweilige Schwerpunktthema fungieren. Gemeinsam mit dem 
Jugendamt, Fachabteilung Kinder- und Jugendförderung, werden so der themenspezifische 
Fachdiskurs und die Weiterentwicklung der Arbeit im jeweiligen Handlungsfeld vorangetrieben.  
 
Die Ressourcenzuweisung für die stadtweite Infrastruktur stellt sich wie folgt dar und kann 
detailliert und Träger bezogen unter TOP 7.1. Umsetzungsstufen nachvollzogen werden:

Ressourcenausstattung nach Rahmenkonzept und 
Qualitätsstandards 
(nach Umsetzung) 
Themenfeld 2019 2020 (dynamisiert  
mit 2,7%) 
2021 (dynamisiert 
mit 2,7%) 
 Abenteuer- und 
Aktivspielplatz 
 Internationale 
Jugendarbeit 
 Jugendkulturarbeit 
 Jugendverbandsarbeit 
 Medienbildung 
 Mobile Angebote, 
Streetwork 
 gendersensible Kinder- 
und Jugendarbeit 
 Sport, Bewegung und 
Ernährung 
724.589,00€ 
 
939.000,00 € 
 
 
964.353,00 € 
 
 
Ferienspiele Jugendpflegeetat Jugendpflegeetat Jugendpflegeetat 
Jugendarbeit in Sportvereinen Jugendpflegeetat Jugendpflegeetat Jugendpflegeetat 
Jugendberufshilfe (JBH) Haushalt JBH Haushalt JBH Haushalt JBH 
Politische Bildung Haushalt 
Jugendbildungs- 
werk 
Haushalt 
Jugendbildungs- 
werk 
Haushalt 
Jugendbildungs- 
werk 
 
 
3. Ressourcenausstattung in den Einrichtungen 
 
3.1. Systematik zur Ermittlung der Fördersummen und der Ausgabenarten  
 
Das Planungsraumbudget wird auf die Träger im Sozialraum verteilt. Hierbei wird 
grundsätzlich an die bereits etablierten Angebote angeknüpft und jeder Planungsraum 
individuell betrachtet. 
 
Jeder Träger eines Sozialraumes erhält folglich eine feste, einrichtungsbezogene 
Zuschusssumme, mit der sämtliche Ausgaben zu decken sind. Ausgehend von diesem 
Einrichtungsbudget können – unter Berücksichtigung der Qualitätsstandards – die damit 
umsetzbare personelle Ausstattung und darauf basierend der Angebotsumfang einer 
Einrichtung ermittelt werden.   
 
In der Beschlussvorlage (inkl. Anlagen) vom 31.10.2018 wurden exemplarisch verschiedene 
Einrichtungstypen aufgezeigt, um die Verfahrensweise zu illustrieren.

Beispielrechnung A: 155.00 € =  2,0 VZÄ 
Personalkosten nach KGSt und Entgeltübersicht TVöD Stadt Darmstadt: 
- 2,0 VZÄ; = 78 h/ Woche; = 3.088 h/ Jahr 
- TVöD SuE 11b 
 
- Honorarkraft = 10 Euro/h (ÜL) 
8.000 €/Honorar p.a. 
  
angebots- und 
angebotsübergreifende Zeiten/ 
Wochenstunden 
Arbeitszeiten für 2 VZÄ/ 
Wochenstunden 
Arbeitszeiten Honorar/ 
Wochenstunden 
Offenes Haus 
22,5 45 5 
 
Projektzeit 5 5 5 
Mobiles Angebot / 
Herausreichende Arbeit 5 5 5 
  
Vorbereitungs-/ 
Nachbereitungszeit 
Netzwerk-/ 
Gremienarbeit 23 23 5 
    78 20 
 
Anzahl der 
Vollzeitäquivalente (VZÄ)  
zu je 39 Wochenstunden 
und einer Jahresarbeitszeit  
von je 1.584 Stunden 
 
Zu verteilende 
Arbeitszeitressource  
Woche = x (VZÄ) * 39h 
Berechnungsgrundlage 
 
= Eingruppierung der 
Mitarbeiter*in 
Jugendeinrichtungen  
angelehnt an den TVöD sowie 
die entsprechenden 
Arbeitsplatzkosten gemäß KGSt 
68.200 Euro/ p.a 
Angebotszeit pro Woche in 
Stunden verteilt auf offene 
Arbeit, Arbeit in Projekten und 
Angebotszeit im Sozialraum 
außerhalb der Einrichtung 
 
= für Kinder und Jugendliche 
nutzbare Angebotsstunden 
pro Woche 
Arbeitszeit aller hauptamtlichen Mitarbeiter*innen pro Woche, die 
eingebracht wird, um die verschiedenen Angebote durchzuführen.  
Gemäß Qualitätsstandards wird das offene Haus grundsätzlich in 
Doppelbesetzung durchgeführt.  
 
= Arbeitsstunden der hauptamtlichen Mitarbeiter*innen pro Woche, die 
für die Angebotsausgestaltung zur Verfügung stehen  
 (es handelt sich um 2/3 der insg. verfügbaren und bezuschussten 
Arbeitsstunden) 
Die durch 
Honorarkräfte  
insg. eingebrachte 
Arbeitszeit pro 
Woche  
 
Berechnungsgrundlage  
 
= Mindestlohn (2019: 
9,19 Euro; 2020: 9,35 
Euro) zzgl. eines 
Erhöhungssatzes.  
Der tatsächliche 
Honorarsatz wird von 
jedem Träger 
individuell festgelegt. 
Der Honorarzuschuss 
für den Einrichtungstyp 
beträgt maximal 
8.000,00 € 
Berechnung der Ressourcenausstattung (VZÄ)  
 
Anzahl VZÄ = (Finanzressource aus Verteilsystematik pro 
Planungsraum – 12 % Overheadkosten) ÷ 68.200 €

- 7 - 
Die zugewiesene Fördersumme bildet also den Verfügungsrahmen für die Träger und 
Einrichtungen zur Umsetzung von Angeboten gemäß dem Rahmenkonzept und de n 
Qualitätsgrundsätzen der Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt.  
Die konkrete Ausgestaltung (u.a. die tatsächliche Höhe der Vollzeitäquivalente und 
Angebotsstunden) wird in individuellen Trägergesprächen zwischen dem öffentlichen und den 
freien Trägern ausgehandelt und in der Förderungsbeschreibung festgeschrieben. Diese kann 
individuell jährlich oder spätestens alle drei Jahre angepasst werden.  
 
Des Weiteren ist die Bereitstellung jeweils eigener Etats für Honorarkräfte, Fortbildung sowie 
für sogenannte Spezialangebote wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung in der Kinder- 
und Jugendarbeit in Darmstadt.  
Abhängig vom Einrichtungstyp variiert die Höhe der Honorarmittel, die einer Einrichtung 
zugewiesen sind. Die Honorarmittel werden mittels Antrag beim Jugendamt, Abteilung Kinder- 
und Jugendförderung, abgerufen. Die Träger können im Rahmen der zugewiesenen 
Honorarmittel ihren individuellen Honorarsatz verausgaben. Die im Beispiel angeführte 
Berechnungsgröße von 10,- Euro/Übungsleitungsstunde dient lediglich als Rechengröße. 
 
Durch die Umsetzung der Infrastruktur in zwei Ausbaustufen spiegelt sich in der Planung des 
Etats die Spezialangebote wieder. Mit der fortschreitenden Umstellung der Verträge ist mit 
einem größeren Abruf der Mittel zu rechnen.  
 
Die Strukturveränderungen zu Beginn des Haushaltsjahres 2019/2020 werden einen erhöhten 
Fortbildungsbedarf mit sich bringen. Daher ist der Mittelbedarf im Haushaltsjahr 2019 
proportional höher als in den folgenden Haushaltsjahren.  
 
Etat zur Qualitätssicherung 
Themenfeld 2019 2020 2021 
Honorarkosten (Basis) 0,00 € 152.000,00 € 170.200,00 €  
Fortbildungen ( Stadtweit) 67.355,00 € 45.000,00 € 25.000,00 € 
Spezialangebote (Basis) 210.000,00 € 211.050.00 € 213.378,55 € 
 
 
4. Vertragliche Grundlage 
 
Mit Umsetzung der Neustrukturierung erhalten alle Träger einen Fördervertrag mit einer 
Laufzeit von drei Jahren, um Planungssicherheit für beide Vertragsseiten herzustellen. Der 
Fördervertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer Seite 
gekündigt wurde. Laufende Altverträge werden mit Abschluss der neuen Verträge aufgehoben. 
 
Die zu erbringende Leistung ist in der Förderbeschreibung festgeschrieben. Diese wird alle 
drei Jahre für weitere drei Jahre neu festgeschrieben. Grundlage ist das unter Punkt 3 und 4 
beschriebene Datenmodell zur Infrastruktur- und Angebotsentwicklung. 
 
Die erbrachte Leistung der Träger wird jährlich in einem standardisierten 
Verwendungsnachweis beschrieben. Der Verwendungsnachweis ist das Pendant zur 
Leistungsbeschreibung. Das Berichtswesen entspricht den Steuerungserfordernissen. 
 
Die Träger und die zuständige Fachabteilung Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes 
verpflichten sich zu einem jährlichen Qualitätsdialog zur erbrachten Leistung.

- 8 - 
 
 
 
5. Umsetzungsplanung  
 
5.1. Umsetzungsstufen 2019 bis 2021  
 
Die zeitliche Umsetzung sieht wie folgt aus und ist an die aktuellen Vertragslaufzeiten 
gebunden: 
 
N= Neuvertrag im Rahmen AG §78 
X= Vertragsende 
 
Planungsraum Einrichtungen 
der Kinder- und Jugendhilfe 2019 2020 2021 
Arheilgen Kinder- und Jugendhaus Messeler  N  
Arheilgen Jugendhaus HEAG-Häuschen  N  
Arheilgen Auferstehungsgemeinde Arheilgen  x  
Eberstadt Kinderhaus Paradies  N  
Eberstadt Kinder- und Jugendhaus Zigarrnkist  N  
Eberstadt GoIn   N  
Kranichstein Jugendcafé CHILLMO  N  
Kranichstein Jugendclub Kranichstein  N  
Kranichstein VIPeers Cliquenprojekt  N  
Kranichstein Kinder- und Jugendhaus im Oek. Zentrum   N 
Nord-Ost Kinderhaus im Johannesviertel  N  
Nord-Ost Kinder- und Jugendzentrum Pankratiusstraße  N  
Nord-Ost Mädchentreff  N  
Nord-Ost Hausaufgabenhilfe Mädchentreff  N  
Nord-Ost Baashalle      N  
Nord-Ost Max-Rieger-Heim   x  
Nord-Ost Baas-Halle, "Essen und Sport"-  x  
Ost Aufbau Kinder- und Jugendarbeit-Ost  N  
Stadtmitte Kinder- und Jugendhaus Huette  N  
West Aufbau Jugendarbeit (Haus) Verlegerviertel  N  
West Kinder- und Jugendhaus Matthäusgemeinde  N  
Wixhausen Kinder- und Jugendhaus Penthaus WX   N 
Stadtweit Kinder- und Jugendfarm Darmstadt   N  
Stadtweit Das Rotzfreche Spielmobil  N  
Stadtweit Jugendring Darmstadt   N  
Stadtweit Jugendkulturzentrum Oetinger Villa e.V.  N   
Stadtweit Skate- und BMX-Verein   N   
Stadtweit Spielmobil/Kinderstadt    N  
Stadtweit Ring politischer Jugend  N   
Stadtweit GoIn Two   N   
Stadtweit Sportprojekt Shark's Gym  N   
Stadtweit Mobile ehrenamtliche Jugendarbeit Eberstadt  N  
Stadtweit Mädchenwerkstatt   N   
Stadtweit Aktivspielplatz Herrngarten   N   
Stadtweit Mediendiplom  N   
Stadtweit Albert Schweitzer Haus -KUBUS     N 
Stadtweit Ort der Phantasie Ubuntu  N   
Stadtweit Hütte (kultur)  N   
Stadtweit Queeres Zentrum  N

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Folgende Angebote werden im Rahmen der Neustrukturierung in bedarfsgerechte Angebote 
umgewandelt oder verändern sich bedarfsgerecht: 
 
 
Planungsraum Einrichtungen 
der Kinder- und Jugendhilfe Ab 2020 
Arheilgen Ev. Dekanat/ 
Auferstehungsgemeinde Arheilgen 
Die Zuschüsse bleiben bei dem Träger  
Ev. Dekanat und werden ab 2020 
für den Aufbau der Kinder- und 
Jugendarbeit in Darmstadt Ost verwendet. 
Angebote der Auferstehungsgemeinde 
wurden durch den Träger nicht mehr 
durchgeführt 
Arheilgen komm. Kinder- und Jugendhäuser 
Heag Häuschen und Messelerstr.  
Im Planungsraum leben zurzeit 12 % aller 
Kinder und Jugendlichen. Nach 
Verteilschlüssel AG 78 gehen in den 
Planungsraum nicht mehr 11% der 
Ressourcen, sondern 9% der Ressourcen. 
Ab 2020 geht 1 VZÄ in Arheilgen in den 
Ruhestand. O,5 VZÄ bleiben in Arheilgen 
und 0,5 VZÄ werden in den Planungsraum 
Bessungen verlagert. 
Nord-Ost Ev. Dekanat/ 
Max-Rieger-Heim  
Die Zuschüsse bleiben bei dem Träger  
Ev. Dekanat und werden ab 2020 
für den Aufbau der Kinder- und 
Jugendarbeit in Darmstadt Ost verwendet. 
Nord-Ost Ev.Dekanat/  
Baas-Halle, "Essen und Sport"- 
Die Zuschüsse bleiben bei dem Träger  
Ev. Dekanat und werden ab 2019 
für die Umsetzung der Jugendkulturarbeit 
im Kinder- und Jugendhaus Huette 
verwendet. 
Nord-Ost SKA/ Mädchentreff 
Der Mädchentreff bleibt erhalten und 
zieht in das neue Kinder- und Jugendhaus 
"Ju*Ma" in der Pankratiusstraße mit ein. 
Das Ju*Ma erhält somit den Schwerpunkt 
Mädchenarbeit. 
Kranichstein Internationaler Bund/ 
Jugendcafe Chillmo 
In Kranichstein leben 18 % aller Kinder- 
und Jugendlichen, bisher gingen nur 10 % 
der Ressourcen in den Planungsraum. Um 
den Bedarf der Angebote für Jugendliche 
ab 14 Jahren zu decken, erhält das 
Jugendcafé Chillmo 26,5 % mehr an 
Ressource. 
Kranichstein Ökumenisches Kinder- und 
Jugendhaus 
In Kranichstein leben 18 % aller Kinder- 
und Jugendlichen, bisher gingen nur 10% 
der Ressourcen in den Planungsraum. Um 
den Bedarf der Angebote für Kinder bis 14 
Jahren zu decken, erhält das 
ökumenische Kinder- und Jugendhaus  
53 % mehr an Ressource. 
Wixhausen Spielmobil, Penthaus WX In Wixhausen leben 4 % aller Kinder- und 
Jugendlichen, das Penthaus WX ist das

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einzige Angebot im Planungsraum. Zur 
Umsetzung des Standards 1,5 VZÄ als 
Mindeststandard in Einrichtungen, erhält 
der Träger 6 % mehr an Ressource. 
Stadtweites 
Angebot ev. Dekanat, Jugendhaus huette 
Das Kulturangebot für Bands im 
Jugendhaus huette* wird seit 2012 nicht 
mehr angeboten. Der Bedarf an 
Jugendkulturarbeit in diesem Bereich ist 
nach wie vor vorhanden. Um den Bedarf 
zu decken, wird dieses Angebot wieder 
aufgebaut. 
Stadtweites 
Angebot GoIn two 
Der Standort soll wiederbelebt werden 
und wird zu einem bedarfsgerechten 
Angebot im Handlungsfeld "Sport-
Bewegung-Ernährung" im Außen- und 
Innenbereich umfunktioniert. Zudem soll 
im Außenbereich ein selbstverwalteter 
Treffpunkt für Jugendliche entstehen. Das 
Angebot wird durch den Träger Netzwerk 
Rope e.V. umgesetzt 
 
 
5.2. Trägerwechsel im Rahmen des Umsetzungsprozesses 
 
Aufgrund der Neuausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit sind folgende Trägerwechsel 
vorgesehen: 
 
1. Sportprojekt Sharks Gym 
 
Seit 2001 existiert das Sharks Gym in seiner heutigen Form als Sport- und 
Gewaltpräventionsprojekt in Kranichstein in kommunaler Trägerschaft. Die Fachverantwortung 
liegt seit der Eröffnung im Jugendamt bei der Abteilung Kinder- und Jugendförderung. Die 
Liegenschaft in der Siemensstraße 2 wurde 2006 durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
erworben und 2012 aufwendig saniert. 
 
Das Sharks Gym soll als Sport- und Gewaltpräventionsprojekt weiterhin ein fester Bestandteil 
der Angebotsstruktur der Kinder- und Jugendarbeit am Standort Siemensstraße bleiben. 
Zugleich soll das Sharks Gym im Rahmen der Neustrukturierung zu einem stadtweiten Angebot 
ausgebaut werden. Instrumente, dies zu erreichen, sind beispielsweise die Ausweitung der 
Kooperation mit Schulen und die Teilnahme an städtischen Veranstaltungen (z. B. Sport- und 
Spielfest). 
 
Der Wechsel aus kommunaler Trägerschaft in freie Trägerschaft des Netzwerks ROPE e. V. und 
ein damit verbundener „Neustart“ bietet die Chance, das Sharks Gym außerhalb Kranichsteins 
bekannt zu machen und so ein stadtweites Angebot im Bereich Sport, Bewegung und 
Ernährung erfolgreich zu installieren. Der Träger hat in der Vergangenheit gezeigt, dass er in 
der Lage ist, Projekte im Stadtgebiet erfolgreich und wirkungsvoll durchzuführen. 
 
Netzwerk ROPE e. V. ist als Träger des „JugendKlub Kranichstein“ im Sozialraum, sowohl in 
der Trägerlandschaft als auch bei der Zielgruppe, bekannt und etabliert. 
Die Verzahnung von Sport und Bewegung mit pädagogischer Arbeit und Förderung der 
Jugendlichen ist eines der Markenzeichen des Trägers. Netzwerk ROPE e. V. verfügt über die 
Erfahrung, Sportangebote sowohl in offenen Strukturen als auch mit Gruppen durchzuführen.

- 11 - 
Der Träger arbeitet seit Jahren aktiv in den Gremien des Stadtteils mit und übernimmt 
Verantwortung, jüngst durch die Ausrichtung der Sportwiese auf dem Gelände des „alten 
Schleppers“. Er verfügt über eine stabile Mitarbeiter*innenstruktur, welche die notwendige 
Fachexpertise für die Bereiche Sport, Bewegung und Ernährung mitbringt. In der 
Vergangenheit wurden bereits erfolgreiche Kampfsport-AGs von Netzwerk ROPE e. V. an 
Schulen durchgeführt. 
 
Durch die inhaltliche Nähe ist der Träger den Trainer*innen des Sharks Gym bereits bekannt 
und umgekehrt. Durch den Trägerwechsel des Sharks Gym ist aus Sicht der Fachverwaltung 
eine erfolgreiche Weiterentwicklung des Projektes gewährleistet. 
 
Personal: 
 
Kommunales Personal ist von dem Trägerwechsel nicht betroffen, da das Sportprojekt mit 
nebenamtlichen Sporttrainern umgesetzt wird.  
 
 
2.  Kinderhaus Paradies 
 
Die Umsetzung erfolgt, wie in der Beschlussvorlage des Jugendhilfeausschusses vom 
31.10.2018 zur AG§78 – Ergebnisse des Prozesses Neustrukturierung – Bewertung und Votum des 
Jugendhilfeausschusses vorgestellt.  Der Jugendhilfeausschuss empfahl in seiner damaligen 
Sitzung, die Umsetzung der vorgelegten Umstrukturierung.  
Der Beschlussvorlage wurde darüber hinaus durch den Sozialausschuss (13.11.2018) sowie 
durch die Stadtverordnetenversammlung (11.12.2018) zugestimmt. 
 
 
3. Interessensgemeinschaft Arheilger Jugendhäuser (IG) 
 
Laut. Stavo-Beschluss vom 12.05.1978 sollte das Heag-Häuschen nur übergangsweise von der 
IG genutzt werden, bis es dann vom Verein "Darmstädter Jugendhaus e. V." betrieben wird. 
Dazu ist es bis heute nicht gekommen und die IG hat den Betrieb 40 Jahre lang weiter geführt. 
Die rechtliche Grundlage des Betriebs durch die IG ist nicht gegeben. 
Mit der IG wurde 2018 besprochen, dass der Betrieb des Heag-Häuschens in das Jugendamt, 
Abteilung Kinder- und Jugendförderung, überführt wird. 
 
Personal: 
Das Personal ist davon nicht betroffen, da dieses seit Betriebsbeginn kommunales Personal 
des Jugendamtes war und weiterhin bleibt. 
 
Immobilie: 
Die Immobilie ist davon nicht betroffen, da dies eine kommunale Immobilie ist. 
 
Betriebskosten: 
Der Betriebskostenzuschuss der IG würde von der Kostenstelle 051-004-1011 (nicht städt. 
Kinder- und Jugendhäuser) auf die Kostenstelle 051-004-1010 (kommunale Kinder- und 
Jugendhäuser) übertragen. 
 
 
4. GoIn two- SportKlub Eberstadt

- 12 - 
Der Standort soll wiederbelebt werden und wird zu einem bedarfsgerechten Angebot im 
Handlungsfeld "Sport-Bewegung-Ernährung" im Außen- und Innenbereich umfunktioniert. 
Damit wird das oben genannte Handlungsfeld in Kranichstein, Darmstadt Nord-Ost und 
Eberstadt als "Angebots-Achse" durch Darmstadt durchgeführt. Zudem soll im Außenbereich 
ein selbstverwalteter Treffpunkt für Jugendliche entstehen.  
Das Angebot wird durch den Träger Netzwerk Rope e.V. umgesetzt. Der Träger setzt bereits 
das stadtweite Handlungsfeld in Kranichstein um und verfügt daher über ausreichende 
Fachexpertise. Beide Projekte werden in Kooperation mit dem Jugendzentrum GoIn 
durchgeführt, diese können in Absprache die Räume des GoIn two für Projekte weiterhin 
nutzen. 
Das GoIn two bzw. der SportKlub Eberstadt soll als eine Einrichtung des Stadtteils Eberstadt 
für alle Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsene aus dem Sozialraum und darüber hinaus 
für die Gesamtstadt profiliert werden. Dazu sollen neben Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit 
wie der Herausgabe eines regelmäßigen Programmflyers, von Plakaten und einer Webpräsenz 
gerade auch die bereits bestehenden und neu zu knüpfenden Kooperations- und 
Netzwerkkontakte dienen. 
 
Kontinuierlich soll evaluiert werden, welche einzelnen Angebote aus dem laufenden SportKlub-
Programm (weiterhin) geeignet erscheinen, die übergeordneten Ziele von Gewaltprävention, 
Gesundheitsförderung, Integration & Inklusion sowie Anschlussfähigkeit an andere 
(pädagogisch orientierte) Projekte, Maßnahmen und Strukturen im Stadtteil Eberstadt und 
darüber hinaus zu erreichen, und welche entsprechend angepasst werden müssen. Über den 
Kampfsport (wie Boxen, Kickboxen, Jiu-Jitsu, Ringen) hinaus sollte das GoIn two bzw. sollte 
der SportKlub Eberstadt auch mit anderen Sportarten und Bewegungsformen wie zum Beispiel 
Joga, Stretching, allgemeines Ausdauertraining, Tanz und Meditation in Verbindung gebracht 
werden. 
 
Vom entstehenden SportKlub Eberstadt ausgehend sollen v.a. mobile Sportangebote im 
Quartier durch Honorarkräfte (am besten junge Erwachsene aus dem Quartier mit „street 
credibility“) gemacht werden, z.B. Fußball, Streetball, Ultimate Frisbee und weitere Sportarten. 
Die Honorarkräfte sollen auch im SportKlub Eberstadt – indoor – Angebote anbieten; im besten 
Falle ziehen sie mit ihren „outdoor“-Angeboten die Jugendlichen dorthin und schaffen so eine 
Anbindung der Jugendlichen an die feste Einrichtung. 
 
Personal: 
Das kommunale Personal ist davon nicht betroffen, da das Personal des Jugendzentrums GoIn 
die Räume des GoIn two für einzelne Projekte mitbenutzt hatten. Das Personal bleibt weiterhin 
im GoIn beschäftigt. 
 
Immobilie: 
Renovierungen sind notwendig und werden mit gesondertem Magistratsbeschluss beantragt. 
 
Betriebskosten: 
Der Betriebskostenzuschuss ist im Rahmen der AG 78 im Haushalt berücksichtigt. 
 
 
Folgende neue Angebote sollen umgesetzt werden: 
 
West

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Im Planungsraum West leben zurzeit 12 % aller Kinder- und Jugendlichen und es fließen 6 % 
der Gesamtressourcen in den Planungsraum. 
Das Verlegerviertel kann durch seine Lage nicht von dem Angebote in West (Kinder- und 
Jugendhaus Matthäusgemeinde in der Heimstättensiedlung) profitieren. Ein Zuwachs von 
Familien mit Kindern ist zu erwarten. Im Verlegerviertel soll daher zur Zielgruppenerreichung 
ein eigenes Angebot für Kinder- und Jugendliche entstehen. Das Kinder- und Jugendhaus 
Matthäusgemeinde soll beauftragt werden, sein Angebot in das Verlagsviertel vorerst in Form 
herausreichender Arbeit zu erweitern. 
 
Bessungen 
In Bessungen leben 9 % aller Kinder und Jugendliche und es fließt zurzeit keine Ressource in 
den Planungsraum. Mit Zuwachs der Lincoln Siedlung und Ausbau der Ludwigshöhsiedlung 
werden laut Prognose mittel- bis langfristig rund 600 - 700 Kinder- und Jugendliche erwartet.  
 
Mit dem Ausbau jeweils einer Einrichtung in der Lincoln-Siedlung und dem Ludwigshöhviertel 
wird Kinder- und Jugendarbeit dort zukünftig verortet sein. 
 
Ost 
In Darmstadt Ost leben zurzeit 8 % aller Kinder- und Jugendlichen in Darmstadt und es fließt 
zurzeit keine Ressource in den Planungsraum. Bisher gibt es hier kein Angebot für Kinder- und 
Jugendliche. Das evangelische Dekanat soll beauftragt werden, hier Angebote für die 
Zielgruppe zu schaffen. 
 
Stadtweites Angebot 
Um dem Bedarf an mobilen Angeboten für Kinder unter 14 Jahren gerecht zu werden, wird das 
mobile Angebot „Orte der Phantasie“ des Trägers Ubuntu e. V. mit Ressourcen in Höhe von 
25.000,00 € aus dem Budget stadtweite Angebote bezuschusst. 
 
Stadtweites Angebot 
Um dem hohen Bedarf an Beratung für Eltern und Jugendliche im Bereich der Arbeit mit 
LSBTIQ Menschen gerecht zu werden, werden dem Träger vielbunt e. V. zusätzliche 
Ressourcen aus den stadtweiten Angeboten zur Verfügung gestellt. 
 
Stadtweites Angebot 
Das bereits in Kranichstein erfolgreich umgesetzte ehrenamtliche Projekt der „V.I.Peers“ soll 
auch in Eberstadt umgesetzt werden, um den Bedarf nach mobiler Arbeit vor Ort mit 
innovativen Ansätzen gerecht zu werden. 
 
Stadtweites Angebot 
In der Baashalle wird ein stadtweites Angebot Sport, Bewegung, Ernährung etabliert. Der 
Standort soll insbesondere den Innenstadtbereich bedienen. Das Einrichtungskonzept knüpft 
an der bisherigen Nutzung des Baashalle an und entwickelt diese dezidiert weiter.  
 
Rückgabe des Max-Rieger-Heims 
Das Max-Rieger-Heim wird als Standort der Kinder- und Jugendarbeit ab dem Jahr 2020 
aufgegeben und an die Kirchengemeinde zurückgegeben. Die Kirchengemeinde Martin-Luther-
Gemeinde prüft alternative Nutzungsmöglichkeiten bzw. Standortoptionen. Die bis dato im 
Max-Rieger-Heim verortete Personalressource wird für den Aufbau der Kinder- und 
Jugendarbeit in Darmstadt-Ost genutzt.   
 
Trägergespräche

- 14 - 
Mit allen Trägern wurden erste Gespräche im Oktober 2018 geführt. Abhängig individueller 
weiterer Abstimmungsbedarfe wurden im Zeitraum 2018 bis dato weitere Einzelgespräche mit 
einzelnen Trägern geführt. Im August 2019 wurde in Vorbereitung der vorliegenden 
Magistratsvorlage mit allen Trägern gesprochen und die hierin beschriebene Umsetzung 
thematisiert und abgestimmt.  
 
 
Gremien 
 
Die Träger wurden in folgenden Gremien über die Umsetzung informiert: 
 
 Steuergruppe AG§78 
 Plenum AG§78 
 Sozialraum AGs in allen 10 Planungsräumen vom 15.10 - 19.10.2018 
 Leitungsplenum AG§78 am 18.10.2019 
 Fachausschuss Jugendhilfeplanung und Fachausschuss Kinder- und Jugendarbeit am 
30.10.2018 
 Jugendhilfeausschuss 31.10.2018 
 Jugendhilfeausschuss am 13.3.2019 
 individuelle Trägergespräche mit jedem Träger zwischen August und Oktober 2019 
 
 
8. Haushaltsabwicklung/Mittelbedarf 
 
8.1.  Darstellung auf Produktebene 
 
Alle regelfinanzierten Angebote der Kinder- und Jugendarbeit werden im Produkt 362000 
abgebildet. Es handelt sich um alle Basis- und stadtweiten Angebote, die mit einem 
Fördervertrag hinterlegt sind. Hierunter fallen zudem, da sie Teil der Qualitätssicherung sind, 
die Etats Spezialangebote, Fort- und Ausbildung sowie Honorar. Die finanzielle Abwicklung 
erfolgt über die Kostenstelle 051-004-1011. In der Darstellung des Haushalts sind 
ausschließlich die freien Träger abgebildet, nicht die Einrichtungen in kommunaler 
Trägerschaft. 
 
 8.2.  Mittelbedarfe 2019 bis 2021  
 
Die Neuausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit gemäß der vorgestellten Infrastruktur- und 
Angebotsplanung wird aufgrund der unterschiedlichen Vertragsbindungen sukzessive 
umgesetzt. Die vollständige Umsetzung wird im Jahr 2021 erreicht sein. Die jährlichen 
Mittelbedarfe sind im Folgenden differenziert für die Jahre 2019 – 2021 dargestellt.  
 
 
Gesamtkosten der Ein-/Ausgaben 
  2019 2020 2021 
Haushaltsansatz 2.966.844,20 € 3.300.950,00 € 3.385.647,15 €

- 15 - 
Gesamtkosten Basisangebot 
  2019 2020 2021 
Haushaltsansatz 
 
1.964.900,20 € 
 
1.953.900,00 € 
 
2.012.715,60 € 
 
 
Gesamtkosten des stadtweiten Angebots 
  2019 2020 2021 
Haushaltsansatz 
 
724.589,00 € 
 
939.000,00 € 
 
964.353,00 € 
 
 
Etat für Qualitätssicherung 
  2019 2020 2021 
Honorarkosten  
(Basis) 0,00 € 152.000,00 € 170.200,00 € 
Fortbildungen  
(Stadtweit) 67.355,00 € 45.000,00 € 25.000,00 € 
Spezialangebote 
1(Basis) 
 
210.000,00 € 
 
211.050,00 € 
 
213.378,55 € 
 
 
                                                
1 Die sog. Schwerpunktangebote (S. 17) sind hierin inkludiert.

- 16 - 
 
Gesamtkosten Basisangebot nach Planungsräumen und Einrichtungen 
Planungs- 
raum Träger/Einrichtung 2019 2020 2021 
Arheilgen 
AGETOJA ALT Ev.-Lutherische 
Auferstehungsgemeinde Arheilgen 17.110,20 0,00 0,00 
Erläuterung: 
Das Angebot wird seit Jahren durch den Träger nicht mehr durchgeführt.  
Der Zuschuss von 2019 bleibt auch ab 2020 beim Träger ev. Dekanat und findet sich  ab 2020 im Planungsraum Ost zum 
Aufbau Kinder- und Jugendarbeit wieder. 
Bessungen Jugendhaus Lincoln 0,00 0,00 0,00 
Bessungen Jugendhaus Ludwigshöhviertel 0,00 0,00 0,00 
Erläuterung: 
Die Angebote in der Lincoln Siedlung und im  Ludwigshöhviertel werden erst nach Fertigstellung der Bebauung umgesetzt, 
frühestens ab 2022. 
Eberstadt Kinderhaus Paradies 28.706,00 0,00 0,00 
Erläuterung: 
Der Zuschuss wird aufgrund des Trägerwechsels hin zu einem Träger ab 2020 nicht benötigt. Der Betrag fließt in das  zu 
verteilende Gesamtbudget  AG§78. 
Eberstadt 
Internationaler Bund 
-Kinderhaus Paradies- 227.746,00 271.250,00 278.573,75 
Eberstadt Ev. Dekanat -Kinderhaus Paradies-  36.662,00 0,00 0,00 
Erläuterung: 
Die Einrichtung wird durch den Träger IB betrieben, das ev. Dekanat erhält als Projektkostenzuschuss aus Haushaltsmitteln des 
Jugendamtes ab 2020 insg. 30.000€ für interkulturelle Arbeit (vgl. S chwerpunktangebote, S. 17). 
Eberstadt 
HEMO-Jugend Eberstadt e.V. 
-Zigarrnkist- 155.425,00 155.000,00 159.185,00 
Kranichstein 
Internationaler Bund 
-Jugendcafé CHILLMO- 214.690,00 271.705,00 279.041,04 
Kranichstein 
Netzwerk Rope e.V. 
-Jugendclub Kranichstein- 152.805,00 156.931,00 116.250,00 
Kranichstein 
Netzwerk Rope e.V. 
-VIPeers Cliquenprojekt- 26.834,00 27.559,00 0,00 
Erläuterung: 
In Abstimmung mit beiden Trägern wird das Angebot ab 2021 nicht mehr durch den Träger Netzwerk Rope e.V. sondern von 
dem ev. Dekanat - Jugendhaus im Oek. Zentrum mit V.I.Peers  (Kranichstein) durchgeführt. Der Zuschuss ist in den Zuschuss 
Jugendhaus im Oek. Zentrum mit V.I.Peers ab 2021 integriert.  
Kranichstein 
Jugendhaus im Oek. Zentrum mit V.I.Peers  
ab 2021 73.325,00 75.305,00 155.000,00 
Nord-Ost 
Kinder- und Jugendarbeit e.V. 
-Kinderhaus im Johannesviertel- 16.980,00 17.450,00 17.921,15 
Nord-Ost 
ev. Dekanat 
"Essen und Sport"- 22.546,00 0,00 0,00 
Erläuterung: 
Der Zuschuss bleibt dem Träger Ev. Dekanat und wird ab 2019 f ür die Umsetzung der stadtweiten Jugendkulturarbeit im 
Kinder- und Jugendhaus Huette verwendet, siehe stadtweites Angebot  
Nord-Ost SKA, Hausaufgabenhilfe Mädchentreff 5.496,00 0,00 0,00 
Erläuterung: 
Der Zuschuss bleibt dem Träger erhalten und fließt ab dem Jahr 2020 in den Gesamtzuschuss Jugendzentrum Pankratiusstraße 
ein.  
Nord-Ost SKA, Jugendzentrum Pankratiusstraße "Ju*Ma" 180.358,00 267.400,00 274.619,80 
Nord-Ost SKA, Internationaler Mädchentreff 74.421,00 0,00 0,00 
Erläuterung: 
Das Angebot bleibt bestehen und findet ab 2020 in den neuen Räumen des Kinder - und Jugendhaus Ju*Ma als Schwerpunkt

- 17 - 
statt, der Zuschuss ist haushalterisch im Jugendzentrum Ju*Ma (Nord -Ost) ab 2020 abgebildet. 
Nord-Ost 
ev. Dekanat 
Baashalle    85.532,00 0,00 0,00 
Erläuterung: 
Das Angebot bleibt beim Träger ev. Dekanat bestehen und ist haushalterisch in dem stadtweiten Angebote "Baas -Halle" 
abgebildet 
Nord-Ost 
ev. Dekanat 
Max-Rieger-Heim  105.804,00 0,00 0,00 
Erläuterung: 
Die Zuschüsse bleiben bei dem Träger  
Ev. Dekanat und werden ab 2020  
für den Aufbau der Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt Ost verwendet  
Nord-West SKA, Kinder-und Jugendhaus Waldkolonie 127.450,00 116.250,00 119.388,75 
Nord-West 
ev. Dekanat/Ev. Paul-Gerhard-Gemeinde 
Waldkolonie 5.625,00 0,00 0,00 
Erläuterung: 
Der Zuschuss bleibt beim Träger ev. Dekanat und wird zum Aufbau der Kinder - und Jugendarbeit Ost verwendet, Angebote der 
Kinder- und Jugendarbeit in der Waldkolonie werden durch  den Träger SKA am Standort der Käthe Kollwitz Schule weiterhin 
durchgeführt. 
Ost Kinder- und Jugendhaus - Ost 0,00 116.250,00 119.388,75 
Stadtmitte 
Ev, Dekanat 
Huette 103.269,00 193.750,00 198.981,25 
West Jugendhaus Verlegerviertel 0,00 77.500,00 79.592,50 
West 
Evangelische Regionalverwaltung 
-Matthäusgemeinde- 164.533,00 155.000,00 159.185,00 
Wixhausen 
Das Rotzfreches Spielmobil 
  -penthaus wx- 49.583,00  52.550,00 55.588,85, 
Erläuterung: 
Die genannten Beträge sind im Budget AG§78 abgebildet. Die tatsächlichen Zuschüsse an den Träger liegen höher. Sie 
beinhalten die genannten Jahressummen 2019 -2021 zzgl. jeweils 60.000 Euro. Es handelt sich hierbei um Mittel der 
Fluglärmsicherung, die zweckgebunden in die Sicherung der sozialen Infrastruktur fließen müssen. Die tatsächliche 
Zuschusshöhe des Trägers betragen somit in 2019: 109.583,00 Euro, in 2020: 112.550.00 Euro und in 2021: 115.588.85 
Euro.   
Zusatz  AG TOJA (einmaliger Zuschuss) 90.000,00 0,00 0,00 
 
 
 
Stadtweite Angebote 
 
 
Planungs- 
raum 
 
 
Träger 
 
 
2019 
 
 
2020 
 
 
2021 
Stadtweit Kinder- und Jugendfarm Darmstadt e.V 61.585,00 63.250,00 64.957,75 
Stadtweit 
Das Rotzfreche Spielmobil 
-Spielmobil- 66.366,00 89.550,00 91.967,85 
Stadtweit 
Jugendring Darmstadt e.V. 
-Jugendring- 62.540,00 64.250,00 65.984,75 
Stadtweit 
Jugendkulturzentrum Oetinger Villa e.V. 
-Oetinger Villa- 32.611,00 33.500,00 34.404,50 
Stadtweit 
1. DA Skate- und BMX-Verein e.V. 
Skateboardanlage 6.330,00 6.500,00 6.675,50 
Stadtweit SJD Die Falken, Spielmobil/Kinderstadt 20.826,00 0,00 0,00

- 18 - 
Erläuterung: 
Der Zuschuss wird nicht abgeplant, die Kinderstadt wird weiterhin in gleicher Höhe finanziert, der Zuschuss wird haushalteris ch 
ab 2020 im stadtweites Angebot des Spielmobil abgebildet  
Stadtweit 
Ring politischer Jugend, div. Maßnahmen 
zur pol. Bildung 5.129,00 5.270,00 5.412,29 
Stadtweit  GoIn Two 0,00 60.000,00 61.620,00 
Stadtweit Sportprojekt Shark's Gym// 60.000,00 61.620,00 63.283,74 
Stadtweit 
Mobile ehrenamtliche Jugendarbeit 
Eberstadt  0,00 20.000,00 20.540,00 
Stadtweit SKA, Mädchenwerkstatt 85.596,00 87.910,00 90.283,57 
Stadtweit 
Baashalle  
(Neu Stadtweit)    0,00 60.000,00 61.620,00 
Erläuterung: 
Der Träger erhält als Zuschuss für den Bereich Sport -Bewegung-Ernährung aus dem Haushalt AG 78 insg. 60.000,00€/p.a..  
Stadtweit 
Freundschaftsmobil  
(Das Rotzfreche Spielmobil e.V.) 51.945,00 53.350,00 54.790,45 
Stadtweit Mediendiplom 35.000,00 35.000,00 35.945,00 
Stadtweit 
Ferienfreizeiten in- und Ausland  
(KUBUS) 128.500,00 128.500,00 131.969,50 
Stadtweit Ubuntu 0,00 25.000,00 25.675,00 
Stadtweit Hütte (Kultur) 0,00 34.200,00 35.123,40 
Stadtweit Queeres Zentrum (Vielbunt e.V.) 108.161,00 111.100,00 114.099,70 
 
 
 
Schwerpunktangebote 
 
 
Planungs
- 
raum 
 
 
Träger 
 
 
2019 
 
 
2020 
 
 
2021 
Eberstadt Ev. Dekanat 0,00 30.000,00 30.000,00 
Erläuterung: 
Das ev. Dekanat erhält als Projektkostenzuschuss aus Haushaltsmitteln des Jugendamtes ab 2020 insg. 30.000€/p.a. für 
interkulturelle Arbeit. Das Projekt wird i.S. einer Kooperation an das Kinderhaus Paradies angedockt.  
Stadtweit 
Baashalle  
(Neu Stadtweit)    0,00 30.000,00 30.000,00 
Erläuterung: 
Der Träger erhält für die Entwicklung inklusiver Angebote im Kontext Sport-Bewegung-Ernährung 30.000,00€/ p.a..

- 19 - 
Ausbaustufe I/2019 (350.000,00 €) + Ausbaustufe II/2020 (250.000,00 €)   
 
Neuverteilung 2019 (Ausbaustufe I) 
  2019   
Haushaltsansatz  2.966.844,20 €   
 
Mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln im Jahr 2019 werden folgende Angebote 
zusätzlich bereitgestellt: 
Ausbau Queeres Zentrum (Erweiterung des Beratungsbedarfs Eltern und Jugendlicher), Sharks 
Gym (Trägerwechsel), Qualitätssicherung (Fortbildung und Spezialangebote) 
 
Neuverteilung 2020 (Ausbaustufe II)  
   2020  
Haushaltsansatz   3.300.950,00 €  
 
Mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln im Jahr 2020 werden folgende Angebote 
zusätzlich bereitgestellt: 
Jugendhaus Hütte (Aufbau Jugendkulturarbeit als stadtweites Angebot, Aufbau 
herausreichende Arbeit in Stadtmitte, Umsetzung Haushaltsantrag des Ev. Dekanats),  
Aufbau der Kinder- und Jugendarbeit in Verlegerviertel, Lincoln Siedlung und Darmstadt Ost. 
Absicherung der Eltern- und Stadtteilarbeit in Eberstadt durch das Kinderhaus Paradies. 
Umsetzung des stadtweiten Angebots im Handlungsfeld Sport und Bewegung am Standort 
GoInTwo in Eberstadt. Ausstattung des Kinder- und Jugendhauses Pankratiusstraße  gemäß 
Qualitätsstandards, Ausbau der Kinder- und Jugendarbeit in Kranichstein nach Verteilschlüssel.  
Ausbau mobiler Angebote für Kinder durch den Träger Ubuntu. 
Haushaltsjahr 2021  (nur Dynamisierung von 2,7 %) 
    2021 
Haushaltsansatz    3.385.647,15 € 
 
Bis Ende 2020 sollen alle neuen Verträge und der Prozess der Infrastrukturverteilung 
abgeschlossen sein, dadurch entstehen im Haushaltsjahr 2021 für den dargestellten Prozess 
keine zusätzlichen Mittelbedarfe.   
 
 
 
9. Nächste Handlungsaufträge/Controlling des Umsetzungsprozesses  
  
Aus der vorliegenden Magistratsvorlage ergeben sich konkrete Arbeitsaufträge, über deren 
Bearbeitungsstand die Verwaltung des Jugendamtes regelmäßig im Jugendhilfeausschuss 
berichtet. Zu den vorrangigen Aufgaben gehören – neben der Umsetzung der vorgestellten 
Planung – die Evaluation des Prozesses sowie die Weiterentwicklung des Rahmenkonzeptes 
Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt auf Grundlage der aktuellen Prozessergebnisse. 
 
 
Abgeleitete Ziele und Maßnahmen bis 2021: 
 
1. Veränderung der Einrichtungslandschaft 
2. Entwicklung neuer Einrichtungskonzepte 
3. Erweiterung der Öffnungszeiten 
4. Sicherung und Stärkung der Qualität der Kinder- und Jugendarbeit

5. Förderung der Partizipation Kinder- und Jugendlicher (Wünsche und Bedarfe der Kinder 
und Jugendlichen werden regelmäßig wahrgenommen, ernst genommen und 
umgesetzt)  
6. Kinder- und Jugendarbeit für alle (alle werden in den Blick genommen) 
7. Nachhaltigkeit (Verteilung der Mittel anhand Bevölkerungsstruktur und Sozialindex) 
8. Flexible Gestaltung der Angebote für Kinder und Jugendliche 
9. Mehr Trägergerechtigkeit durch Transparenz 
10. Platz für Innovationen (durch Budget für Honorar, Spezialangebote, Fortbildungen über 
stadtweite Angebote, Ausbildung) 
11. Pionierarbeit in Hessen und bundesweit  
 
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 30.10.2019 der Vorlage zugestimmt. 
 
Darmstadt, 31.10.2019 
51 KiJuFö 
 
Dezernat I   Dezernat IV   Dezernat V    
 
 
 
       
 
Jochen Partsch  André Schellenberg   Barbara Akdeniz   
Oberbürgermeister  Stadtkämmerer   Stadträtin

anlage 6

260 Zeichen

Punkt 9: AG §78 SGBVIII - Neustrukturierung der Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt 
 (V-Nr. 2019/0343) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
Gegenstimme: Fraktion Die Linke. 
Stimmenthaltung: Fraktion UWIGA

anlage 9

259 Zeichen

Punkt 35: AG §78 SGBVIII - Neustrukturierung der Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt 
 (V-Nr. 2019/0343) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: Die Linke. und UWIGA sowie Stadtv. Sigmund (fraktionslos)  
Stimmenthaltung: FDP und 2 Stimmen aus AfD

anlage 2

4697 Zeichen

1 
 
 
 
 
Anlage 1 
 
 
Kinder- und Jugendarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Förderungsbeschreibung  
 
 
 
 
 
 
    
 
Trägerdaten  
 
 
Name 
 
 
 
Anschrift 
 
 
 
E-Mail 
 
 
 
Telefon 
 
 
 
Ansprechpartner*in 
 
 
 
 
 
Einrichtungsdaten:  
 
 
Name 
 
 
 
Anschrift 
 
 
 
Mail 
 
 
 
Telefon 
 
 
 
Einrichtungsleitung 
 
 
 
Planungsraum

2 
 
 
 A- Stadtweit wirkende Einrichtung/ Angebot mit Alleinstellungsmerkmal 
In folgendem stadtweiten Angebot wird der Träger gefördert: 
 
 
 
 
 B- Basisangebot gemäß Angebots und Handlungsfelder 
In folgendem Basisangebot wird der Träger gefördert: 
 
 
 
 
 S- Spezialangebot gemäß Angebots und Handlungsfelder  
Folgendes Angebot wird durch den Spezialtopf gefördert: 
 
 
 
 
 
I Strukturqualität 
Ia Personaleinsatz / Wochenstunden 
 
 
Personalstunden für pädagogische Angebote insgesamt  
(insg. mind. 70% pro VZÄ - sog. „gebundene“ Stunden) 
 
Stunden 
Personalstunden für die Umsetzung eines stadtweiten Angebotes  
Personalstunden für die Umsetzung eines Basisangebotes  
Personalstunden für Umsetzung eines Spezialangebots  
Personalstunden für übergeordnete Tätigkeiten  
(insg. höchstens 30% pro VZÄ - sog. „ungebundene“ Stunden) 
 
Stunden 
Personalstunden für Vor- und Nachbereitungszeiten   
Personalstunden für Netzwerk-, Gremienarbeit und Teamsitzungen  
Personalstunden für Verwaltungstätigkeiten  
Ib Führungszeugnisse und Kinderschutz 
 Die erweiterten Führungszeugnisse für das in der Einrichtung beschäftigte Personal 
lagen in der Einrichtung/ beim Träger      vor.           nicht vor.  
 
Bemerkungen: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Das Verfahren zu §72a SGB VIII wurde dokumentiert, die Dokumentation ist   
  in der Einrichtung     beim Träger einsehbar.

3 
 
Ic Öffnungs- und Angebotszeiten pro Woche 
  
Öffnungs- und Angebotszeiten    
Stunden 
davon Werktags  
Montag  
Dienstag  
Mittwoch  
Donnerstag  
Freitag  
Insgesamt:  
  
davon am Wochenende   
Samstag   
Sonntag  
Insgesamt:  
 
Id Angebotsstunden pro Jahr  
  
A – Stadtweites Angebot 
Angebotsstunden pro Jahr 
 
Stunden 
davon themenspezifische Angebote gemäß LV  
davon herausreichende Arbeit  
davon Öffnungszeiten  
davon Ferienangebote  
  
Insgesamt:  
  
B – Basisangebote 
Angebotsstunden pro Jahr 
 
Stunden 
davon themenspezifische Angebote gemäß LV  
davon Projektarbeit  
davon herausreichende Arbeit  
davon Ferienangebote / Ferienöffnungszeit  
davon Sonderveranstaltungen  
  
Insgesamt:  
S – spezifische Angebote  Stunden 
davon Themenspezifische Angebote  
Davon Sonderangebote und oder Veranstaltungen  
  
Insgesamt:  
 
Ie Öffnungs- und Angebotszeiten – Benennung einzelner Tage und Uhrzeit

4 
 
If Raumnutzungskonzept:

5 
 
II Prozessqualität 
IIa Zielstellungen im Planungsraum

6 
 
IIb Zielgruppen: Alter und Besonderheiten

7 
 
IIc Handlungsziele

8 
 
IId Inhaltl. Darstellung des Angebotes: detaillierte Aufschlüsselung des Angebotes vgl. 
Id. 
 Stadtweites Angebot  
 Basis Angebot  
 Spezial Angebot

9 
 
III Ergebnisqualität 
IIIa Benennung von Erfolgskriterien/Indikatoren (bezogen auf beschriebenen Ziele und 
Zielgruppen als Angabe nachvollziehbarer Indikatoren zur Messung der 
Zielerreichung; detaillierte Aufschlüsselung nach Angebotszeit und Angeboten)

10 
 
IIIb Evaluation und Controlling: Verfahrensart und der Evaluierungsmethoden der 
Einrichtung auf Leistungsebene.

11 
 
 
Umfang der Förderung 
auf der Grundlage des Umsetzungskonzeptes und der oben beschriebenen Leistungen 
 
 A Stadtweites Angebot      
 B Basis Angebot     
 S Spezial Angebot       
Geplante Ausgaben 
in € 
A – Ausgaben  
1. Personalausgaben  
a) Gehälter für __________ Mitarbeiter*innen  
b) Honorare  
c) Sonstige Personalausgaben  
Summe Personalausgaben  
  
2. Sachausgaben  
a) Miete mit Umlagen und Nebenkosten  
b) Reparaturarbeiten an den Ausstattungsgegenständen  
c) Neuanschaffungen  
d) Telefon  
e) Büromaterial  
f) Versicherungen  
g) Literatur/Zeitschriften  
h) Mitgliedsbeiträge  
i) Öffentlichkeitsarbeit  
j) Sonstige Ausgaben  
Summe der Sachausgaben  
  
3. Summe der Gesamtausgaben (1. und 2.)  
 
 
 
B – Einnahmen Angaben in €  
1. Eigenmittel  
a) Mitgliedsbeiträge  
b) Sonstige Einnahmen  
Summe der Einnahmen:  
  
Summe der Eigenmittel  
2. Zuwendung Dritter  
a) Städtischer Zuschuss  
b) Spenden  
c) Sonstige Zuschüsse  
Summe der Zuwendungen Dritter

12 
 
  
3. Summe der Gesamteinnahmen (1. und 2.)  
 
 
 
C - Abschluss  
4. Zuwendung Dritter  
1. Summe der Gesamtausgaben (A 3)  
2. Summe der Gesamteinnahmen (B 3)  
Endbestand  
 
 
 
 
Darmstadt, den __________________________ 
 
 
 
 
_____________________________________ 
rechtsverbindliche Unterschrift(en) 
des Zuschussempfängers

Beratungsverlauf (4)

TOP 9
TOP 31
TOP 438
TOP 35

Orte (2)

  • Pankratiusstraße
  • Siemensstraße 2

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2019/0343
Typ
Magistratsvorlage
Datum
31.10.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00