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Nachprüfungsverfahren zur wettbewerblichen Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen
Mitteilung Hauptausschuss 1566/2017 vom 09.06.2017
Stand: Am 12.06.2017 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/37/374/1 Vorlagen-Nummer 09.06.2017 1566/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 12.06.2017 Nachprüfungsverfahren zur wettbewerblichen Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen Am 15.05.2017 teilte die Vergabekammer Rheinland mit, dass auf Antrag eines nicht berück- sichtigten Bewerbers vom 09.05.2017 ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) eingeleitet wurde. Als gesetzliche Folge wird auf § 169 Abs. 1 GWB hingewiesen, wonach ein Auftraggeber vor der Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist nach § 172 Abs. 1 GWB den Zuschlag nicht erteilen darf. Auf die Ankündigung der Rüge des Verfahrens durch diesen nicht berücksichtigten Bieter wurde der AVR und der GA bereits hingewiesen (1365/2017). Es wurde ein externer Rechts- beistand beauftragt, der die Stadt Köln in dem Nachprüfungsverfahren vertreten wird. Dieser hat am 16.05.2017 alle notwendigen Unterlagen erhalten. Falls die durch den Rettungsdienstbedarfsplan vorgegebenen Änderungen nicht wie geplant zum 03.10.2017 umgesetzt werden können, bereitet die Verwaltung Kompensationsmaß- nahmen vor, über die dann im Vorfeld berichtet wird. gez. Reker
Beratungsverlauf
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