A-R/0075/2022
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen der Stadt Münster
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A-R-0075-2022-GAL,SPD,Volt,If-GO-RedeordnungV2 (003)
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0075 /2022 Antrag nach § 3 Abs. 1 GO an den Rat der Stadt Münster Münster, 05.12.2022 Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen der Stadt Münster Die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Münster in der Fassung März 2021 wird wie folgt geän- dert: § 15 Redeordnung … (2) Der/Die Oberb ürgermeister/-in erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Hat ein/-e Redner/-in einer Fraktion oder Gruppe gesprochen, so ist einem Mitglied dieser Fraktion oder Gruppe erst dann das Wort zu erteilen, wenn je eine erste Wortmeldung der anderen Frak- tionen oder Gruppen berücksichtigt worden ist (Wenn Wortmeldungen anderer Fraktionen vor- liegen). Liegen kein e weiteren Wortmeldungen aus anderen Fraktionen vor wird die Redeliste nach Eingang der Wortmeldungen fortgeführt. Meldet sich eine Fraktion oder Gruppe, die noch nicht gesprochen hat, wird diese Wortmeldung vorgezogen. Die von Mitgliedern der Verwaltung in Anspruch genommene Redezeit wird auf die Gesamtdauer nicht angerechnet. Hat ein/-e Red- ner/-in schon zum Tagesordnungspunkt gesprochen, so ist ihm/ihr erst wieder das Wort zu erteilen, wenn die Ratsmitglieder, die sich zum ersten Mal zu Wort gemeldet haben, gesprochen haben. Bei Zweit-, Drittmeldungen etc. wird analog verfahren. Berichterstattung und Meldungen zur Geschäfts- ordnung bleiben hiervon unberührt. … (5) Die Redezeit pro Wortbeitrag betr ägt h öchstens 3 Minuten, bei Gesch äftsordnungsdebatten höchstens 2 Minuten. Die maximale Gesamtdauer pro Tagesordnungspunkt betr ägt 45 Minuten. Die von Mitgliedern der Verwaltung in Anspruch genommene Redezeit ber ührt die Gesamtdauer nicht. … Begründung: Mit dieser Änderung, die Analog ist zur Reihenfolge innerhalb einer aktuellen Stunde (vgl. §14 Abs. 1), wird sichergestellt, dass innerhalb der befristeten Redezeit jede Fraktion und/oder Gruppe zu- mindest einmal das Wort erteilt werden kann. Nach Änderung der Geschäftsordnung im März 2021 hat die Praxis zuletzt in der Ratssitzung vom 07.09.2022 gezeigt, dass die aktuell geltende Regelung zu ungleichen Redeanteilen zwischen Fraktionen und/oder Gruppen führen kann, die nicht im Sinne der Meinungspluralität sind. Bei den Beratungen zur Vorlage V/0292/2022/1 kam es entsprechend zur folgenden Redefolge: CDU, SPD, SPD, SPD, Grüne, Volt, Grüne, FDP, CDU, Grüne. - 2 - Mit E-Mail vom 9. November 2022 äußerte der Stadtdirektor Bedenken, dass die vorgeschlagene Änderung des §15 Abs. 2 in Kombination mit Abs. 5, nämlich die Begrenzung der Gesamtdauer eines Tagesordnungspunktes auf 30 Minuten, zu sehr in die allgemeinen Rederechte eines jeden einzel- nen Ratsmitglieds eingreifen würde. Daher wird nun eine Begrenzung eines Tagesordnungspunktes auf 45 Minuten vorgeschlagen, um die Rechte jedes einzelnen Ratsmitglieds zu achten sowie der Sitzungsökonomie als auch der Meinungspluralität Rechnung zu tragen. gez. Jörg Berens und Fraktion gez. Sylvia Rietenberg Christoph Kattentidt und Fraktion gez. Lia Kirsch und Fraktion gez. Helene Goldbeck Tim Pasch
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0075/2022
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 07.12.2022
- Erstellt
- 07.12.2022 12:20