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A-R/0075/2022

Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen der Stadt Münster

Antrag an den Rat 07.12.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2022, TOP 48.6

A-R-0075-2022-GAL,SPD,Volt,If-GO-RedeordnungV2 (003)

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A-R-0075-2022-GAL,SPD,Volt,If-GO-RedeordnungV2 (003)

3143 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0075 /2022  
 
 
 
 
 
 
 
 
Antrag nach § 3 Abs. 1 GO an den Rat der Stadt Münster Münster, 05.12.2022 
 
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse 
und die Bezirksvertretungen der Stadt Münster 
 
Die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Münster in der Fassung März 2021 wird wie folgt geän-
dert: 
 
§ 15 Redeordnung 
… 
(2) Der/Die Oberb ürgermeister/-in erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Hat 
ein/-e Redner/-in einer Fraktion oder Gruppe gesprochen, so ist einem Mitglied dieser Fraktion 
oder Gruppe erst dann das Wort zu erteilen, wenn je eine  erste Wortmeldung der anderen Frak-
tionen oder Gruppen berücksichtigt worden ist (Wenn Wortmeldungen anderer Fraktionen vor-
liegen). Liegen kein e weiteren Wortmeldungen aus anderen Fraktionen vor wird die Redeliste 
nach Eingang der Wortmeldungen fortgeführt. Meldet sich eine Fraktion oder Gruppe, die noch 
nicht gesprochen hat, wird diese Wortmeldung vorgezogen. Die von Mitgliedern der Verwaltung 
in Anspruch genommene Redezeit wird auf die Gesamtdauer nicht angerechnet. Hat ein/-e Red-
ner/-in schon zum Tagesordnungspunkt gesprochen, so ist ihm/ihr erst wieder das Wort zu erteilen, 
wenn die Ratsmitglieder, die sich zum ersten Mal zu Wort gemeldet haben, gesprochen haben. Bei 
Zweit-, Drittmeldungen etc. wird analog verfahren. Berichterstattung und Meldungen zur Geschäfts-
ordnung bleiben hiervon unberührt.  
… 
(5) Die Redezeit pro Wortbeitrag betr ägt h öchstens 3 Minuten, bei Gesch äftsordnungsdebatten 
höchstens 2 Minuten. Die maximale Gesamtdauer pro Tagesordnungspunkt betr ägt 45 Minuten. 
Die von Mitgliedern der Verwaltung in Anspruch genommene Redezeit ber ührt die Gesamtdauer 
nicht. 
… 
 
Begründung: 
Mit dieser Änderung, die Analog ist zur Reihenfolge innerhalb einer aktuellen Stunde (vgl. §14 Abs. 
1), wird sichergestellt, dass innerhalb der befristeten Redezeit jede Fraktion und/oder Gruppe zu-
mindest einmal das Wort erteilt werden kann. Nach Änderung der Geschäftsordnung im März 2021 
hat die Praxis zuletzt in der Ratssitzung vom 07.09.2022 gezeigt, dass die aktuell geltende Regelung 
zu ungleichen Redeanteilen zwischen Fraktionen und/oder Gruppen führen kann, die nicht im Sinne 
der Meinungspluralität sind. Bei den Beratungen zur Vorlage V/0292/2022/1 kam es entsprechend 
zur folgenden Redefolge: CDU, SPD, SPD, SPD, Grüne, Volt, Grüne, FDP, CDU, Grüne.

- 2 - 
Mit E-Mail vom 9. November 2022 äußerte der Stadtdirektor Bedenken, dass die vorgeschlagene 
Änderung des §15 Abs. 2 in Kombination mit Abs. 5, nämlich die Begrenzung der Gesamtdauer eines 
Tagesordnungspunktes auf 30 Minuten, zu sehr in die allgemeinen Rederechte eines jeden einzel-
nen Ratsmitglieds eingreifen würde. Daher wird nun eine Begrenzung eines Tagesordnungspunktes 
auf 45 Minuten vorgeschlagen, um die Rechte jedes einzelnen Ratsmitglieds zu achten sowie der 
Sitzungsökonomie als auch der Meinungspluralität Rechnung zu tragen. 
 
 
gez. 
Jörg Berens 
und Fraktion 
gez. 
Sylvia Rietenberg 
Christoph Kattentidt 
und Fraktion 
gez. 
Lia Kirsch 
und Fraktion 
gez. 
Helene Goldbeck 
Tim Pasch

Beratungsverlauf (1)

14.12.2022 Rat
TOP 48.6 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0075/2022
Typ
Antrag an den Rat
Datum
07.12.2022
Erstellt
07.12.2022 12:20