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2023/0134

Neubesetzung des Aufsichtsrates der ENTEGA AG

Magistratsvorlage 12.04.2023

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2023/0134

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.04.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0134 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Neubesetzung des Aufsichtsrates der ENTEGA AG  
 
Vorlage vom: 12.04.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat wählt 8 städtische Vertreterinnen und Vertreter nach den Grundsätzen der 
Verhältniswahl in den Aufsichtsrat der ENTEGA AG.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.04.2023 
 
In der ENTEGA AG, nachfolgend ENTEGA genannt, steht die Hauptversammlung mit den 
Neuwahlen des Aufsichtsrates an. Die der Stadt zustehenden Aufsichtsratssitze sind rechtlich 
betrachtet gleichartige unbesoldete Stellen, die demzufolge gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 HGO 
nach den Grundsätzen der Verhältniswah l zu besetzen sind. Dem Magistrat steht das 
alleinige Benennungsrecht zu, weil er die Wissenschaftsstadt Darmstadt in den 
Gesellschaften, die der Stadt gehören oder an denen die Stadt beteiligt ist, vertritt (§ 125 
Absatz 1 und 2 HGO). Das Wahlverfahren im  Magistrat bezieht sich auf die zum Wahlgang 
vorzulegenden jeweiligen Listen. Nach dem Abstimmungsergebnis werden die einzelnen Sitze 
nach dem Hare-Niemayer-Verfahren ausgezählt. Es empfiehlt sich, die Listen so zu gestalten, 
dass im Falle des Ausscheidens  von Listenmitgliedern während der Wahlperiode 
Nachrückmöglichkeiten gegeben sind.  
 
Der Aufsichtsrat der ENTEGA besteht aus 20 Sitzen, zehn dieser Sitze stehen der 
Beschäftigtenvertretung zu. Ein Sitz geht an den Landrat des Landkreises Darmstadt -
Dieburg, ein weiterer Sitz bleibt der HEAG Holding AG zur Wahrnehmung ihrer 
Konzernfunktion. Dem Magistrat steht ein Vorschlagsrecht für 8 Sitze zu.  
 
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung  vom 18.12.2012 soll der Frauenanteil 
in städtischen Gremien 50% b etragen. Bei der Aufstellung der Listen für die Wahl ist dies zu 
beachten. 
 
 
Darmstadt, 12.04.2023  
772/da 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2023/0134
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.04.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00