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2015/0173

Neubesetzung des Verwaltungsrats der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG

Magistratsvorlage 28.04.2015

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2015/0173

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2015/0173

2105 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
29.04.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Rechtsamt - 
Stadtwirtschaftskoordina
tion 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0173 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Neubesetzung des Verwaltungsrats der e -netz Südhessen GmbH & Co. KG  
 
Vorlage vom: 28.04.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat bestimmt drei städtische Vertreter/ -innen für den Verwaltungsrat der e -netz 
Südhessen GmbH & Co. KG.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.04.2015  
 
Begründung:   
 
 
Die HEAG  Südhessische Energie AG (HSE) hatte mit Wirkung zum 1.7.2014 ihre 
Tochtergesellschaft HSE Technik GmbH & Co. KG in e-netz Südhessen GmbH & Co. KG 
umfirmiert. Der Verwaltungsrat blieb dabei in seiner Zusammensetzung unverändert b estehen. 
 
Gem. § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft endet nunmehr die Amtszeit des 
Verwaltungsrates der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG. Er soll im Juni 2015 neu gewählt 
werden.  
 
Der Verwaltungsrat besteht aus zwölf Mitgliedern, vier davon sind Arbeitnehmervertreter. 
Weitere acht Mitglieder werden von der HEAG  Südhessische Energie AG (HSE) entsandt.  
Vereinbarungsgemäß werden davon drei Mandate mit städtischen Vertreter/-innen besetzt und 
sind nun zu bestimmen.   
 
Die der Stadt zugedachten Sitze sind gemäß § 55 Abs. 1 HGO nach den Grundsätzen der 
Verhältniswahl zu besetzen.  
 
 
 
Darmstadt, den 28.04.2015 
 
 
 
 
Jochen Partsch        
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0173
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.04.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00