2015/0157
Kostenerstattung nach § 36 a SGB II hier: Vertrag mit dem Deutschen Frauenring e.V., OV Darmstadt
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Leistungsbeschreibung Juni 2006 1 Name der Leistungsanbieterin Anschrift Telefon / FAX E-Mail Deutscher Frauenring Darmstadt e.V.: Frauenhaus „Haus für Frauen und Kinder“ und Fachberatungsstelle „Frauen-Räume“ Postfach 120 154, 64238 Darmstadt Tel.: 0 61 51 – 37 68 14 / Fax: 0 61 51 – 35 19 26 frauenhaus-darmstadt@t-online.de Bezeichnung der Leistung Betrieb eines Frauenhauses mit externer Beratungsstelle zum Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt, zur Krisenintervention, zur Beratung und Begleitung, zur Anti- Gewalt-Arbeit Rechtsgrundlagen: Grundgesetz, Gewaltschutzgesetz, SGB VIII/BGB §1631, KICK, Landesaktionsplan Zielgruppen Frauen mit und ohne Kinder, die von physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt betroffen oder bedroht sind, unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus, Konfession und finanziellen Möglichkeiten Staatliche Institutionen, soziale Einrichtungen und Fach- dienste, Berufsgruppen Politische Gremien und Öffentlichkeit allgemein Ziele der Einrichtung Schutz, Unterkunft und Hilfe für betroffene Frauen mit und ohne Kinder Stabilisierung und Stärkung der Frauen zur Überwindung und Bewältigung der gewaltgeprägten Lebenssituation Förderung der Eigenständigkeit und Unterstützung bei der Entwicklung von Selbstbewusstsein Verbesserung der Lebenssituation betroffener Frauen und ihrer Kinder durch sozial- und frauenpolitisches Engagement Entwicklung neuer Strategien zum Thema Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder im Hinblick auf Prävention und Intervention Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen / Sensibilisierung der Öffentlichkeit Leitsatz Jede Frau hat das Recht auf ein gewaltfreies, selbstbestimmtes Leben. Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung und Förderung. Art und Umfang der Leistungen Frauenhaus Aufnahme betroffener Frauen und Kinder rund um die Uhr Sicherung der Grundversorgung/Vermittlung von Orientierung und Sicherheit Klärung der individuellen Wünsche und Bedürfnisse/Ausmaß der erlebten Gewalt Information und Hilfen bei allen notwendigen Schritten zur sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Absicherung Begleitung zu Ämtern und Gerichten etc., Vermittlung fachlicher Hilfen Begleitung und Unterstützung bei der weiteren Lebens- planung Regelmäßige psychosoziale Beratung Krisenintervention Organisation von Dolmetscherinnen Förderung der Eigenverantwortlichkeit / Hilfe zur Selbsthilfe Beratung und Unterstützung bei der Erziehung und Betreuung der Kinder Gestaltung des Zusammenlebens im Frauenhaus Gruppenangebote, gemeinsame Veranstaltungen Leistungsbeschreibung Juni 2006 2 Pädagogische Arbeit mit Mädchen und Jungen / Einzel- und Gruppenarbeit Unterstützung bei der Bewältigung des Auszugs Telefonische Beratung Hausorganisation und Hauswirtschaft Fachberatungsstelle Psychosoziale Beratung für Frauen in bzw. nach Gewalt- situationen Beratung zu Trennung/Scheidung, Existenzsicherung, Aufenthaltsstatus und in Bezug auf mitbetroffene Kinder Beratung zum Gewaltschutzgesetz Beratung und Unterstützung bei Stalking Begleitung bei allen notwendigen Schritten, z.B. gerichtliche Verfahren Krisenintervention Fachberatung bei Traumatisierung Vermittlung weiterer fachlicher Hilfen Zugehende Beratung bei häuslicher Gewalt (pro-aktiver Ansatz) Vermittlung in Frauenhäuser bundesweit Nachgehende Beratung und Unterstützung für ehemalige Frauenhausbewohnerinnen und deren Kinder Ambulante Betreuung/Begleitetes Wohnen für Frauen bei Gewaltproblematik Netzwerk für betroffene Frauen (Veranstaltungen / Gruppenangebote) Telefonische Beratung Vernetzung und Kooperation / Öffentlichkeitsarbeit Einzelfallbezogene Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Diensten Einzelfallübergreifende Kooperation im Hilfesystem Beratung und Information für MultiplikatorInnen und betroffene Berufsgruppen Planung und Durchführung öffentlichkeitswirksamer Aktionen/Veranstaltungen Aufklärung und Prävention / Information für verschiedenste gesellschaftliche Gruppen Fachveranstaltungen und Stellungnahmen Ausbildungsstätte Ausbildung und Anleitung von Praktikantinnen in sozialen Berufen Finanzen Finanzmittelbeschaffung Buchführung Controlling Personalausstattung Ist-Situation: 3,5 Stellen für Frauenhaus incl. Leitung 1,0 Stellen für Fachberatungsstelle 0,5 Stellen für Verwaltung/allgemeine Büroarbeiten 10,0 Wochenstunden für Hausmeisterin Honorarkräfte für Projekte (z.B. Ambulante Betreuung) Soll: mind. eine zusätzliche Stelle für Frauenhaus/Beratungsstelle Leistungsbeschreibung Juni 2006 3 Beschreibung der räumlichen Ausstattung/Geschäftsräume Frauenhaus 10 Wohnräume voll möbliert mit Waschgelegenheit, 2 Küchen, 3 Bäder Wäsche und Hausrat wird zur Verfügung gestellt, Wasch- u. Trockenräume 2 Gemeinschaftsräume mit Kochecke, Notbetten, Kinderspielzimmer Innenhof mit Sandkasten u. Spielgeräten/Sitzecke hoher Sicherheitsstandard (videoüberwachter Eingang, Sicherheitsglas) Bürobereich mit 3 kleinen Räumen und 1 Besprechungs- zimmer, Küche und WC übliche bürotechnische Ausstattung (PC, Fax, Internet- anschluss) Fachberatungsstelle außerhalb des Frauenhauses, gute Erreichbarkeit, barrierefrei Büro mit Sitzecke, 1 großer Beratungs-/Gruppenraum mit Spielecke Teeküche, WC, Kellerraum Quantität der Leistung Frauenhaus Aufnahme rund um die Uhr Bürozeiten: Mo bis Do 9.00 - 17.00 Uhr, Fr 9.00 - 14.00 Uhr außerhalb dieser Zeiten: Nottelefon Rufbereitschaft am Wochenende Fachberatungsstelle Offene Sprechzeiten: Di und Mi 9.00 – 11.00 Uhr; Do 17.00 – 18.30 Uhr sowie nach Vereinbarung Qualität der Leistung - Strukturqualität - Prozessqualität - Ergebnisqualität Geschäftsführung Qualifiziertes Fachpersonal: - Leiterin: Dipl.-Pädagogin - Mitarbeiterinnen: Dipl. Sozialpädagoginnen / Sozialarbeiterinnen mit Zusatzqualifikationen im Beratungsbereich Konzeption als Grundlage der Arbeit Maßnahmen zur Qualitätssicherung: - Kontinuierliche Teamarbeit/Kollegiale Beratung - Supervision, Fortbildung, Fachtagungen - Konzeptfortschreibung / Teamtage Methoden und Maßnahmen Die Frauen und Kinder haben wöchentliche Einzel- und Gruppenbetreuung. Jede Frau und jedes Kind hat eine feste Bezugsbetreuerin. Es werden die unter „Leistungen“ beschriebenen Angebote durchgeführt. Die Beratung ist ressourcen- und lösungsorientiert. Wertschätzung, Empathie und Respekt sind Basis der Zusammenarbeit mit Frauen und Kindern. Regeln und Hausordnung werden vom Team vorgegeben und die Einhaltung kontrolliert. Statistik und Auswertung (siehe Jahresbericht) Dokumentation der Arbeit Flyer, Zeitungsberichte, Freianzeigen, Spendenaufrufe Ausstellung, Jahresberichte
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
17.06.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenver sammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Frauenbüro
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0157
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111410
Kostenstelle: 530-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1114-11 Sachkonto: 7128000
Betreff: Kostenerstattung nach § 36 a SGB II
hier: Vertrag mit dem Deutschen Frauenring e.V., OV Darmstadt
Vorlage vom: 15.06.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt der Änderung des Vertrages mit dem Deutschen Frauenring e. V.,
OV Darmstadt, zu.
2. Der Magistrat nimmt die im Entwurf beigefügte durchgeschriebene Fassung des Vertrages
zur Kenntnis.
Anlagen: Anlage 1 Konzeption FH Darmstadt, Stand 23.10.2012 incl. Deckblatt_1
Anlage 2 Leistungsbesch reibung FH u. FBS Juni 2006_1
Anlage 3 Aufenthaltsbestätigung_Frauenhaus
Anlage 4 Vertrag_Dt_Frauenring_durchgeschrieben
Anlage 5 Vertragsaenderung_Dt_Frauenring_36aSGBII
Datenschutzrelevante Anlage: Anlage 4 und 5
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.06.15:
In Fällen, in denen eine Frau aus dem Herkunftsbereich eines anderen SGB II
Leistungsträgers im Frauenhaus Darmstadt untergebracht wird, kann die Stadt
Kostenerstattung vom Herkunftsträger nach § 36 a SGB II verlangen, wenn in diesem
Zusammenhang kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II für
psychosoziale Betreuung erbracht werden, die für die Eingliederung der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben erforderlich sind.
Für die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II für die
psychosoziale Betreuung kann der Erstattungsanspruch nur verlangt werden, wenn die
gewährten Eingliederungsleistungen vom Träger des Frauenhauses auf der Grundlage
einer Vereinbarung nach § 17 Abs. 2 SGB II erbracht worden sind und diese für die
Eingliederung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben
erforderlich sind.
Da der zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Deutschen
Frauenring e. V. OV Darmstadt bestehende Vertrag vom 30.01.2002 nicht die
geforderten Mindestinhalte regelt, muss der Vertrag nach den gesetzlichen Vorgaben
geändert werden. Der Vertrag muss insbesondere regeln:
1. Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen,
2. die Vergütung, die sich aus Pauschalen und Beträgen für einzelne
Leistungsbereiche zusammensetzen kann, und
3. die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen. Dabei muss die
Vergütung den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und
Leistungsfähigkeit entsprechen.
Der beigefügte Entwurf eines Änderungsvertrages trägt diesen Erfordernissen Rechnung.
Zum besseren Verständnis ist ferner der Entwurf einer durchgeschriebenen Fassung des
Frauenhausvertrages beigefügt, in dem auch die vom Magistrat am 29.08.2012
beschlossene Änderung des § 7 gewahrt ist.
Daneben können alle dem kommunalen Sozialhilfeträger weiter entstehenden Kosten, die
im Rahmen der Unterbringung im Frauenhaus der Wissenschaftsstadt Darmstadt
entstehen (wie z.B. Regelsatz SGB XII, Unterkunftskosten), zur Kostenerstattung
angemeldet werden.
Darmstadt, 15.06.2015
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
Jochen Partsch André Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadträtin
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Konzeption Frauenhaus Darmstadt, Stand Oktober 2012
23.10.2012 [1]
Träger: Deutscher Frauenring – Ortsverband Darmstadt e.V.
________________________________________________________________________________
Konzeption
Stand Oktober 2012
Konzeption Frauenhaus Darmstadt, Stand Oktober 2012
23.10.2012 [2]
Konzeption Frauenhaus Darmstadt
Gliederung
Seite
1. Einleitung 2
2. Grundlagen der Arbeit 2
2.1. Gesetzliche Rahmenbedingungen 3
2.2. Fachliche Standards 3
2.3. Haltung zu den Frauen und Kindern 3
3. Ziele der Einrichtung 4
4. Die Einrichtung stellt sich vor 4
4.1. Zielgruppen 4
4.2. Frauenhaus 4
4.2.1. Räumliche Ausstattung 4
4.2.2. Aufnahmemodalitäten 5
4.3. Frauenhaus-Beratungsstelle 5
4.3.1. Räumliche Ausstattung 5
4.3.2. Kontaktaufnahme und Erreichbarkeit 5
5. Arbeitsbereich Frauen 6
5.1. Schutz 6
5.2. Beratung und Begleitung 6
5.2.1. Aufnahmephase 6
5.2.2. Aufenthaltsphase 6
5.2.3. Auszugsphase und Neuorientierung 7
5.2.4. Arbeit mit Migrantinnen 7
5.2.5. Arbeit mit Frauen unter 25 Jahren 8
5.3. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen 8
6. Arbeitsbereich Kinder 9
6.1. Ziele und Inhalte für die Arbeit mit den Kindern 9
6.2. Ziele und Inhalte für die Arbeit mit den Müttern 10
6.3. Angebote für Kinder 10
6.4. Traumapädagogische Arbeit 10
6.5 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen 11
7. Gremien, Öffentlichkeitsarbeit und Kooperationen 12
8. Verwaltung und Hausorganisation 12
8.1. Aufgaben der Verwaltung 12
8.2. Hauswirtschaftlicher Bereich 12
9. Arbeitsorganisation 13
9.1. Personalausstattung 13
9.2. Leitung 13
9.3. Das Team, Teamarbeit 13
9.4. Geschäftsführung und Vorstand 14
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1. Einleitung
Gewalt gegen Frauen ist ein weltweit existierendes Problem und eine gravierende
Menschenrechtsverletzung gegenüber Frauen.
Gewalt gegen Frauen kommt in allen gesellschaftlich en Schichten und Kulturkreisen
vor, ist nicht auf eine bestimmte Altersgruppe besc hränkt und wird überwiegend von
Männern ausgeübt.
Die Ursachen liegen in der immer noch bestehenden U ngleichheit von Männern und
Frauen durch patriarchalische Gesellschaftsstruktur en, die vielfach Diskriminierung
und Unterordnung für Frauen bedeuten.
In Deutschland ist jede vierte Frau von körperliche r, psychischer und/oder sexueller
Gewalt in einer Partnerschaft betroffen. Diese sogenannte häusliche Gewalt hat viele
Erscheinungsformen und gravierende Folgen für die betroffenen Frauen und Kinder.
Das Frauenhaus Darmstadt bietet körperlich und seel isch misshandelten Frauen und
ihren Kindern Aufnahme und Schutz. Der Träger des F rauenhauses ist der „Deut-
sche Frauenring Ortsverband Darmstadt e.V.“
Die Arbeit im Frauenhaus ist parteiliche Arbeit für die betroffenen Frauen und Kinder.
Parteilichkeit heißt, dass die Bedürfnisse und Inte ressen der von Gewalt betroffenen
Frauen und Kinder im Mittelpunkt stehen. Es bedeute t auch, das Recht auf Selbst-
bestimmung der Frau zu akzeptieren und Einflussnahm en zu vermeiden, sowie die
Rechte der Kinder auf gewaltfreie Erziehung und För derung vorbehaltlos zu unter-
stützen.
Unverzichtbarer Bestandteil der Arbeit im Frauenhau s ist es auch, die alltägliche
Gewalt in unserer Gesellschaft bewusster zu machen, geschlechtsspezifische Rol-
lenzuschreibungen aufzudecken und so dazu beizutrag en, dass eine tatsächliche
Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebenssituationen erreicht wird.
2. Grundlagen der Arbeit
• Jede Frau hat das Recht auf ein gewaltfreies und s elbstbestimmtes Leben.
• Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung und Förderung.
Konzeption Frauenhaus Darmstadt, Stand Oktober 2012
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2.1. Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die Arbeit im Frauenhaus basiert auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen.
Diese sind:
• Grundgesetz , insbesondere Artikel 1, 2, 3
• Bürgerliches Gesetzbuch
• Gewaltschutzgesetz
• SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklung sgesetz (KICK), insbesondere
§ 8a
Weitere Grundlagen sind:
• Hessischer Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Ge walt gegen Frauen
• Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigu ng jeder Form von Diskri-
minierung von Frauen (CEDAW)
2.2. Fachliche Standards
• Ausgebildete Fachkräfte (Sozialpädagoginnen, Sozia larbeiterinnen, Heilpädago-
ginnen)
• Unterschiedliche Zusatzqualifikationen sichern Met hodenvielfalt und damit ein
individuelles Unterstützungsangebot
• Ressourcenorientierter Arbeitsansatz
• Garantie der Schweigepflicht und des Datenschutzes
• Parteilichkeit für Frauen
• Parteilichkeit für Kinder
2.3. Haltung zu den Frauen und Kindern
Wir unterstützen und begleiten die Frauen, ihren eigenen Weg zu finden.
Im Sinne des Empowerment-Ansatzes richten wir unser e Arbeit darauf aus, dass
Frauen die Kontrolle über ihre Situation und ihre Zukunftsgestaltung übernehmen.
Grundsätzlich ist unsere Haltung gegenüber den Frau en und Kindern geprägt von
Wertschätzung, Respekt und Toleranz. Unsere Beratun g ist ressourcenorientiert und
ergebnisoffen.
Kinder brauchen einen besonderen Schutz. Unser Ziel ist es, Kinder im Rahmen un-
seres Unterstützungsangebotes auch vor erneuter Gewalt zu schützen.
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3. Ziele der Einrichtung
• Schutz, Unterkunft und Hilfe für betroffene Frauen mit und ohne Kinder
• Stabilisierung und Stärkung der Frauen zur Überwin dung und Bewältigung der
gewaltgeprägten Lebenssituation
• Förderung der Eigenständigkeit und Unterstützung b ei der Entwicklung von
Selbstbewusstsein und einer neuen Lebensperspektive
• Verbesserung der Lebenssituation betroffener Fraue n und ihrer Kinder durch so-
zial- und frauenpolitisches Engagement
• Entwicklung neuer Strategien zum Thema Gewalt gege n Frauen und ihre Kinder
im Hinblick auf Prävention und Intervention
• Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und ihrer Kinde r
• Sensibilisierung der Öffentlichkeit
4. Die Einrichtung stellt sich vor
Die Einrichtung besteht aus dem Frauenhaus und eine r externen Beratungsstelle für
Frauen.
4.1. Zielgruppen
• Frauen mit und ohne Kinder, die von physischer, ps ychischer und sexualisierter
Gewalt betroffen oder bedroht sind / waren
• staatliche Institutionen, soziale Einrichtungen un d Fachdienste
• soziales Umfeld gewaltbetroffener Frauen
• Berufsgruppen, die mit dem Thema konfrontiert sind
• politische Gremien und die Öffentlichkeit allgemei n
4.2. Frauenhaus
4.2.1. Räumliche Ausstattung
• 10 Zimmer + 2 Plätze für Notunterbringung. Maxima le Aufnahmemöglichkeit für
10 – 12 Frauen und bis zu 18 Kinder
• Gemeinschaftsräume, Kinderzimmer, Büro- und Beratu ngsräume, Innenhof
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4.2.2. Aufnahmemodalitäten
• unbürokratische Aufnahme und Versorgung von gewalt betroffenen Frauen mit
und ohne Kinder zu jeder Tages- und Nachtzeit
• Aufnahme unabhängig von Wohnort, Nationalität, Auf enthaltsstatus, Konfession
und finanziellen Möglichkeiten
• sofortige Notversorgung, z.B. mit Lebensmitteln, H ygieneartikeln, Kleidung; bei
Bedarf medizinische Versorgung
• ausführliches Aufnahme- und Clearinggespräch unter Berücksichtigung des indi-
viduellen Hilfebedarfes der Frauen und Kinder
• Gewährleistung von Schutz und Sicherheit (geschütz te Adresse)
4.3. Frauenhaus-Beratungsstelle
4.3.1. Räumliche Ausstattung
• zwei Beratungsräume in zentraler Lage
• barrierefreier Zugang
• multifunktionale Nutzbarkeit der Räume
• Spielbereich für Kinder
4.3.2. Kontaktaufnahme und Erreichbarkeit
• offene Sprechzeiten und Beratung nach Terminverein barung
• kurzfristige Terminvergabe
• Zugang persönlich, telefonisch und über Internet m öglich
• proaktive Beratung, d. h. Kontaktaufnahme durch di e Beraterinnen nach Informa-
tion durch die Polizei und anderen autorisierten Stellen
• auf Wunsch anonym
• unbürokratisch und kostenfrei
• bei Bedarf Hinzuziehung von Dolmetschern
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5. Arbeitsbereich Frauen
5.1. Schutz
• die Adresse ist geheim
• Zugang nur für Bewohnerinnen und Mitarbeiterinnen und nach Absprache
• abklären und evtl. Einleitung notwendiger Schutzma ßnahmen (Sicherheitsplan)
• ggf. Weitervermittlung in ein anderes Frauenhaus
• Schweigepflicht auch für die Bewohnerinnen
• gebäudetechnische Sicherheitsvorkehrungen
5.2. Beratung und Begleitung
5.2.1. Aufnahmephase
• Clearinggespräch – Klärung der Aufnahme und der nä chsten Schritte
• Erstellung eines Aufnahmebogens
• Vermittlung der Hausregeln und Anerkennung der Woh nvereinbarung
• Klärung der finanziellen Situation und der Grundv ersorgung
• Einführung in die Gegebenheiten des Hauses und der Gemeinschaft
• Klärung des Hilfebedarfs und der Unterstützungsmög lichkeiten während des Auf-
enthaltes
5.2.2. Aufenthaltsphase
• regelmäßige Beratungsgespräche/Psychosoziale Berat ung
• Information, Unterstützung, Begleitung und ggf. Hi lfe bei behördlichen Angele-
genheiten
• Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
• Vermittlung an andere Fachstellen (Rechtsberatung, Jugendamt etc.)
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• Vermittlung von weiteren Unterstützungsmaßnahmen ( z. B. Integrationskurse,
berufliche Weiterbildung, Kurmaßnahmen, Therapien e tc.)
• Krisenintervention – veranlasst durch äußere Umstä nde oder hausinterne Konflik-
te bei Bedarf in Kooperation mit anderen Fachdienst en
• themenorientierte Gruppenarbeit und Projekte
• Hausversammlungen zur Regelung des Zusammenlebens
• Kultur- und Freizeitangebot
5.2.3. Auszugsphase und Neuorientierung
• planen und organisieren des Auszugs in eine eigene Wohnung
• oder Wiederbezug der bisherigen Wohnung gemäß §2 G ewSchG
• Unterstützung bei der Orientierung im neuen Wohnum feld
• Information über die Möglichkeit der nachgehenden Beratung durch die Bera-
tungsstelle des Frauenhauses
• Abschlussgespräch und Verabschiedung
5.2.4. Arbeit mit Migrantinnen
Besonderheiten und zusätzliche Aufgaben können sein:
• Hinzuziehung von Dolmetscherinnen
• Begleitung zu Ämtern und anderen Fachdiensten
• Klärung ausländerrechtlicher Fragen, z. B. Aufenth altsstatus
• Berücksichtigung des häufig erhöhten Gefährdungspo tentials aufgrund kulturel-
ler Gegebenheiten
• Ausgleich fehlender Kontakte / fehlender familiäre r Beziehungen durch Vernet-
zung
Insgesamt bedeutet die Arbeit mit Migrantinnen einen erhöhten Zeitaufwand und er-
fordert ein besonders hohes Maß an interkultureller Kompetenz.
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5.2.5. Arbeit mit Frauen unter 25 Jahren
In den letzten Jahren vermehrt im Frauenhaus vertretene Personengruppe:
• Junge, unverheiratete Frauen, oft Migrantinnen, di e direkt aus dem Familien-
system kommen und noch nicht alleine und selbstständig gelebt haben – oft
ohne Schulabschluss (oder Schule noch nicht beendet) oder ohne Ausbil-
dung.
• Hier besteht ein besonderer Bedarf an Beratung und Unterstützung in Bezug
auf eine selbstständige, eigenverantwortliche Lebensführung der Frauen im
Sinne einer Nachsozialisierung.
• Ggf. ist eine verstärkte Gefährdung durch die Herk unftsfamilie zu berücksich-
tigen (Problem Zwangsverheiratung, oder einfach allgemein nicht zugestan-
dene Autonomie).
Verstärkt auftretende psychosoziale Probleme:
• keine Einbindung in ein tragendes soziales Netz au ßerhalb der Herkunftsfami-
lie
• Schuldgefühle gegenüber der Familie, Realisierung einer Bedrohung aus die-
ser Richtung
• Hilflosigkeit und Einsamkeit
• massive existenzielle Ängste
• geringes Selbstwertgefühl
• depressive Verstimmungen
• individuelle Persönlichkeitsentwicklung ggf. noch nicht abgeschlossen
/orightshadup anfängliche grundsätzliche Unfähigkeit, Behördenangelegenheiten und andere
Erfordernisse eines eigenverantwortlichen Alltags alleine zu verstehen und zu re-
geln
Zusätzlicher Hilfebedarf bei dieser Personengruppe:
• Ein stabiles und beschützendes soziales Umfeld mus s geschaffen werden
("Ersatzfamilie", familiäre Lebensstrukturen).
• Eine feste Tagesstruktur für die Alltagsbewältigun g in der veränderten Le-
benssituation muss gemeinsam erarbeitet werden,
• ebenso Strukturvorgaben für die weitere Lebensplan ung – eine individuelle
Planungskompetenz muss erworben werden.
5.3. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
• Rechtsanwälte und Gerichte, Ämter, Polizei, Schuld nerberatung etc.
• Anlaufstellen zur beruflichen Orientierung, berufl iche Ausbildungseinrichtungen
• Ärzte
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6. Arbeitsbereich Kinder
Das Frauenhaus ist immer auch ein Zufluchtsort für Kinder, die mit ihren Müttern
kommen und Schutz suchen.
Kinder sind in jedem Fall Opfer der häuslichen Gewa lt unabhängig davon, ob sie die
Gewalt an der Mutter miterleben oder ob sie selbst Gewalt erfahren.
Die Not der Kinder wird ebenso ernst genommen wie d ie Not der Frauen. Die Arbeit
mit den Kindern ist deshalb der Arbeit mit den Frauen gleichgestellt.
Die Verantwortung für die Sorge und Erziehung der K inder bleibt hierbei bei den
Müttern.
Grundsatz in der Arbeit mit den Kindern ist eine ge schlechtersensible Haltung. Jun-
gen und Mädchen werden in ihrem Erleben gleichermaß en ernstgenommen und
wertgeschätzt.
6.1. Ziele und Inhalte für die Arbeit mit den Kindern
• Ernstnehmen der Interessen und Bedürfnisse der Kin der
• Eintreten für die Belange der Kinder
• Unterstützung der persönlichen Entwicklung
• Unterstützung bei der Beziehungsgestaltung zwische n Mutter und Kindern
• Stabilisierung nach belastenden/traumatisierenden Erlebnissen
• Hilfe beim Umgang mit Gefühlen
• Unterstützung bei der Entwicklung von Selbstbewuss tsein
• Entlastung von nicht kindgerechter Verantwortung
• Situationen schaffen für unbeschwerte Erlebnisse
• Kennenlernen gewaltfreier Konfliktlösungsstrategie n
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6. 2. Ziele und Inhalte für die Arbeit mit den Müttern
• Beratung bei Erziehungsfragen
• Hilfe bei der Neudefinition der Mutter-Kind-Bezieh ung - durch Objektivierung der
Wahrnehmung des eigenen Kindes
• gemeinsame Angebote für Mutter und Kind
• Unterstützung bei Sorgerechtsangelegenheiten und b ei Fragen des Umgangs-
rechts
• Beratung der Mütter zu individuellen Fördermaßnahm en
6.3. Angebote für Kinder
• Spiel- und Freizeitangebote
• Einzelarbeit mit den Mädchen und Jungen
• Gruppenangebote (möglichst altershomogen, geschlec htsspezifisch, Schulkin-
derbesprechungen)
6.4. Traumapädagogische Arbeit
Die Erkenntnisse der Psychotraumatologie haben in d en letzten Jahren auch Einzug
in die Pädagogik gehalten. Ursprünglich aus der sta tionären Jugendhilfe kommend,
haben sich die Anwendungsfelder mittlerweile weit darüber hinaus entwickelt.
Die aktuellen Erkenntnisse der Traumaforschung werd en dabei in die pädagogische
Arbeit integriert, um die betroffenen Kinder ihrem Bedarf entsprechend unterstützen
zu können.
Diese Entwicklung ist notwendig, da im Umgang mit t raumatisierten Mädchen und
Jungen die PädagogInnen mit herkömmlichen Mitteln n icht selten an die Grenzen
ihrer fachlichen Möglichkeiten stoßen.
Kinder im Frauenhaus haben immer einen besonderen B edarf an Unterstützung.
In der Regel erlebten sie mit, wie ihr Vater gegenü ber der Mutter Gewalt ausgeübt
hat. Vielfach richtete sich die Gewalt des Vaters zusätzlich gegen sie direkt.
Bei der Aufnahme im Frauenhaus ist deshalb zunächst abzuklären, in welcher Form
und Intensität im jeweiligen Fall Interventionsbedarf besteht.
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Immer wieder sind hierbei Fälle festzustellen, bei denen die im Frauenhaus vorran-
gig angebotene Kleingruppenbetreuung nicht ausreich t, sondern zusätzlich eine in-
tensive Einzelarbeit zur Stabilisierung des jeweiligen Kindes erforderlich ist.
Stabilisierung, die eine Bewältigung traumatischer Ereignisse erst möglich macht,
geschieht einerseits alltagsbezogen: Struktur, Ritu ale, sicherer Kontaktaufbau und
der Erwerb von neuen Konfliktlösungsstrategien zähl en zu den Eckpunkten. Ande-
rerseits nutzen wir spezielle kindorientierte Techn iken wie Rollenspiel, Imagination,
hypnosystemische Übungen, Gespräche, kreative und bewegungsorientierte Übun-
gen. Hierfür werden auch diverse Materialien einges etzt, zum Teil bewusst provisori-
scher Natur, jedoch auch Hilfsmittel wie therapeutische Puppen.
Als weiteres Modul werden die jeweiligen Mütter sowie ggf. Geschwisterkinder in den
Prozess mit einbezogen: In Einzelgesprächen und gem einsam mit dem Kind werden
innerpsychische Prozesse als traumabedingte Stressr eaktionen erkannt und somit
spontane Reaktionen und Verhaltensweisen erklärbar und adäquate Interaktions-
muster erarbeitet.
Umfang und Art der Intervention sind extrem flexibe l und individuell zu gestalten. Al-
ter, emotionale Stabilität und aktuelle Kontakte m it dem Vater zählen zu den wich-
tigsten Einflussgrößen. Eine Verlaufsplanung der Ei nzelmaßnahme ist in besonde-
rem Maß der aktuellen Befindlichkeit der Betroffene n sowie aktuellen familiären Ge-
schehnissen anzupassen.
6.5. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
Um ein schnelles Handeln zu ermöglichen, ist eine fachliche Kooperation erforder-
lich. z, B. mit
• Kindergärten
• Kinderärzten
• Schulen
• Jugendämtern
• dem Kinderschutzbund (bei betreuten Umgängen)
• Erziehungsberatung, etc.
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7. Gremien, Öffentlichkeitsarbeit und Kooperationen
Frauenhausarbeit bedeutet immer auch politische Arb eit, die sich gegen strukturelle
Gewalt und Diskriminierung von Frauen und Kindern r ichtet. Ziel unserer Öffentlich-
keitsarbeit ist es daher, aufzuklären über das Them a „Gewalt gegen Frauen und
Kinder“, die Arbeit des Frauenhauses vorzustellen und für Unterstützung zu werben -
auch im Sinne von Prävention gegen Gewalt.
Diese Ziele werden mit folgenden Maßnahmen umgesetzt:
• Kooperation mit anderen Institutionen, Fachdienste n und Berufsgruppen
• Informationsgespräche /-veranstaltungen und Fachvo rträge
• Pressearbeit zu aktuellen Themen, Stellungnahmen
• Vernetzungsarbeit (Teilnahme und Mitarbeit im Netz werk Gewaltschutz)
• Lobbyarbeit in politischen Gremien, vor Ort und üb erregional
• Benefizveranstaltungen und Events zur Spendeneinwe rbung
• Zusammenarbeit mit den Hochschulen (Ausbildungsstä tte für Praktikantinnen)
Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses und der Fachb eratungsstelle sind in ver-
schiedenen Gremien vertreten, die sowohl dem fachli chen Austausch und der Ver-
netzung der Frauenhäuser dienen, als auch die Koope ration mit staatlichen Instituti-
onen, Einrichtungen und Projekten in Darmstadt und der Region betreffen.
Informationsvermittlung über das Frauenhaus und sei ne Aufgaben bzw. Angebote
geschieht auch durch Broschüren, Flyer, Internet und Jahresberichte.
8. Verwaltung und Hausorganisation
8.1. Aufgaben der Verwaltung
Zentrale Anlaufstelle für das Haus, seine Bewohnerinnen und die Mitarbeiterinnen ist
das Büro des Frauenhauses Die Bürokraft ist zuständig für:
• verwaltungstechnische Aufgaben
• Austausch, Sammeln und Weitergabe von Informatione n
• Telefondienst
8.2. Hauswirtschaftlicher Bereich
Das Frauenhaus beschäftigt eine Hauswirtschafterin. Sie ist zuständig für den Erhalt
und die Funktionsfähigkeit des Hauses und seines In ventars; haustechnische Arbei-
ten gehören mit zu ihren Aufgaben.
Zudem ist sie zuständig für die Organisation und Verteilung der Sachspenden.
Konzeption Frauenhaus Darmstadt, Stand Oktober 2012
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9. Arbeitsorganisation
9.1. Personalausstattung
• 3,5 pädagogische Stellen für das Frauenhaus – incl . Leitung
• 1,0 Stelle für die Fachberatungsstelle
• 0,5 Stelle für Verwaltung und allgemeine Büroarbei ten
• 0,5 Stell für Hauswirtschafterin/Hausmeisterin
• bei Bedarf Honorarkräfte für Projekte (z.B. Ambula nte Betreuung)
Ein Praktikumsplatz für Studentinnen der Sozialarbe it / Sozialpädagogik steht konti-
nuierlich zur Verfügung.
9.2. Leitung
Frauenhaus und Beratungsstelle haben eine gemeinsam e Leitung, die den Träger
bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützt. Ba sis ist die jeweils aktuelle
Stellenbeschreibung
Die Leiterin ist für die Koordinierung der Arbeitsb ereiche im Frauenhaus und in der
Fachberatungsstelle zuständig. Sie hat die Fach- un d Dienstaufsicht, vertritt die Ein-
richtung nach Außen und ist dem Vorstand gegenüber rechenschaftspflichtig.
Sie kann Aufgaben an die Mitarbeiterinnen delegiere n, ist deren Ansprechpartnerin
vor Ort und hat Fürsorgepflicht.
Die Leiterin trägt die fachliche Gesamtverantwortun g, sorgt für die Einhaltung der
Qualitätsstandards und die Konzeptfortschreibung.
Sie sorgt auch für die Möglichkeit der Fort- und We iterbildung, kann an Teamsuper-
visionen teilnehmen und übernimmt Vertretungstätigkeiten im Team.
Ein Teil ihrer Arbeitszeit ist nach Absprache für d ie Arbeit mit den Bewohnerinnen
vorgesehen.
9.3. Das Team, Teamarbeit
Die psychosoziale Betreuung der Bewohnerinnen des F rauenhauses erfolgt durch
ein fachspezifisch ausgebildetes Team.
Die Teamarbeit im Frauenhaus zeichnet sich durch ei ne flache Hierarchie aus. Die
Mitarbeiterinnen arbeiten mit gegenseitiger Wertsch ätzung in enger Kooperation zu-
sammen und es erfolgt ein kontinuierlicher Austausc h - auch in regelmäßigen Team-
sitzungen und Dienstbesprechungen. Wertgelegt wird hierbei auf:
• kollegiale Beratung
• Akzeptanz der unterschiedlichen Sichtweisen
• Entscheidungsfindung – in der Regel im Konsens
• Nutzung unterschiedlicher Kompetenzen der Mitarbei terinnen
• Supervisionen / Konzepttage
Konzeption Frauenhaus Darmstadt, Stand Oktober 2012
23.10.2012 [15]
9.4. Geschäftsführung und Vorstand
Träger des Frauenhauses Darmstadt ist der „Deutsche Frauenring, Ortsverband
Darmstadt e.V.“.
Hausanschrift des DFR Darmstadt ist derzeit die Hol zhofallee 15a in 64295 Darm-
stadt.
Der Teamvorstand des DFR OV Darmstadt besteht satzu ngsgemäß aus mindestens
5 Mitgliedern und ein Mitglied des geschäftsführend en Vorstandes ist regelmäßig
dazu abgestellt, die Geschäfte des Frauenhauses Dar mstadt zu führen. Dies ge-
schieht im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung auf der Basis einer jeweils
aktuellen Stellenbeschreibung in Kooperation mit der Leitung des Frauenhauses.
anlage 3
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DFR Darmstadt e.V. - Frauenhaus • Konto 555 690 • Sparkasse Darmstadt • BLZ 508 501 50 IBAN: DE04 5085 0150 0000 5556 90 • BIC: HELADEF1DAS Frauenhaus Darmstadt Träger: Deutscher Frauenring Darmstadt e.V Postfach 120 154 64238 Darmstadt FON 0 61 51 - 37 68 14 FAX 0 61 51 - 35 19 26 frauenhaus-darmstadt@t-online.de www.frauenhaus-darmstadt.de Frauenhaus Darmstadt • Postfach 120 154 • 64238 Darmstadt Bestätigung über Aufenthalt im Frauenhaus Betrifft: Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus nach § 36a SGB II Frau………………………………………………………………geb. ………………….. und ihr Kind/ ihre Kinder………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………… hat / haben sich von ……………………………bis …………………………………… im Frauenhaus Darmstadt aufgehalten. Übernachtungen / Tage gesamt: ………………………………………………………. Darmstadt, den ………………………………………… ………………………………………. ( für das Frauenhaus )
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0157
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.06.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00