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2015/0157

Kostenerstattung nach § 36 a SGB II hier: Vertrag mit dem Deutschen Frauenring e.V., OV Darmstadt

Magistratsvorlage 15.06.2015

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Leistungsbeschreibung                                                                                                                   Juni 2006 
1 
Name der Leistungsanbieterin 
 
 
Anschrift 
Telefon / FAX 
E-Mail 
Deutscher Frauenring Darmstadt e.V.:  
Frauenhaus „Haus für Frauen und Kinder“ und 
Fachberatungsstelle „Frauen-Räume“ 
Postfach 120 154, 64238 Darmstadt 
Tel.: 0 61 51 – 37 68 14 / Fax: 0 61 51 – 35 19 26 
frauenhaus-darmstadt@t-online.de 
 
Bezeichnung der Leistung Betrieb eines Frauenhauses mit externer Beratungsstelle zum 
Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt, zur 
Krisenintervention, zur Beratung und Begleitung, zur Anti-
Gewalt-Arbeit 
Rechtsgrundlagen: Grundgesetz, Gewaltschutzgesetz,  
SGB VIII/BGB §1631, KICK, Landesaktionsplan 
 
Zielgruppen  Frauen mit und ohne Kinder, die von physischer, psychischer 
und sexualisierter Gewalt betroffen oder bedroht sind, 
unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus, Konfession und 
finanziellen Möglichkeiten 
 Staatliche Institutionen, soziale Einrichtungen und Fach-
dienste, Berufsgruppen 
 Politische Gremien und Öffentlichkeit allgemein 
 
Ziele der Einrichtung 
 
 Schutz, Unterkunft und Hilfe für betroffene Frauen mit und 
ohne Kinder 
 Stabilisierung und Stärkung der Frauen zur Überwindung und 
Bewältigung der gewaltgeprägten Lebenssituation  
 Förderung der Eigenständigkeit und Unterstützung bei der 
Entwicklung von Selbstbewusstsein 
 Verbesserung der Lebenssituation betroffener Frauen und 
ihrer Kinder durch sozial- und frauenpolitisches Engagement 
 Entwicklung neuer Strategien zum Thema Gewalt gegen 
Frauen und ihre Kinder im Hinblick auf Prävention und 
Intervention 
 Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen / Sensibilisierung der 
Öffentlichkeit 
 
Leitsatz 
 
Jede Frau hat das Recht auf ein gewaltfreies, selbstbestimmtes 
Leben. 
Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung und 
Förderung. 
 
Art und Umfang der Leistungen Frauenhaus 
 Aufnahme betroffener Frauen und Kinder rund um die Uhr 
 Sicherung der Grundversorgung/Vermittlung von Orientierung 
und Sicherheit 
 Klärung der individuellen Wünsche und Bedürfnisse/Ausmaß 
der erlebten Gewalt 
 Information und Hilfen bei allen notwendigen Schritten zur 
sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Absicherung 
 Begleitung zu Ämtern und Gerichten etc., Vermittlung 
fachlicher Hilfen 
 Begleitung und Unterstützung bei der weiteren Lebens-
planung 
 Regelmäßige psychosoziale Beratung 
 Krisenintervention 
 Organisation von Dolmetscherinnen 
 Förderung der Eigenverantwortlichkeit / Hilfe zur Selbsthilfe 
 Beratung und Unterstützung bei der Erziehung und Betreuung 
der Kinder 
 Gestaltung des Zusammenlebens im Frauenhaus 
 Gruppenangebote, gemeinsame Veranstaltungen

Leistungsbeschreibung                                                                                                                   Juni 2006 
2 
 Pädagogische Arbeit mit Mädchen und Jungen / Einzel- und 
Gruppenarbeit 
 Unterstützung bei der Bewältigung des Auszugs 
 Telefonische Beratung 
 Hausorganisation und Hauswirtschaft 
 
Fachberatungsstelle 
 Psychosoziale Beratung für Frauen in bzw. nach Gewalt-
situationen 
 Beratung zu Trennung/Scheidung, Existenzsicherung, 
Aufenthaltsstatus und in Bezug auf mitbetroffene Kinder 
 Beratung zum Gewaltschutzgesetz 
 Beratung und Unterstützung bei Stalking 
 Begleitung bei allen notwendigen Schritten, z.B. gerichtliche 
Verfahren 
 Krisenintervention 
 Fachberatung bei Traumatisierung 
 Vermittlung weiterer fachlicher Hilfen 
 Zugehende Beratung bei häuslicher Gewalt (pro-aktiver 
Ansatz) 
 Vermittlung in Frauenhäuser bundesweit 
 Nachgehende Beratung und Unterstützung für ehemalige 
Frauenhausbewohnerinnen und deren Kinder 
 Ambulante Betreuung/Begleitetes Wohnen für Frauen bei 
Gewaltproblematik 
 Netzwerk für betroffene Frauen (Veranstaltungen / 
Gruppenangebote) 
 Telefonische Beratung 
 
Vernetzung und Kooperation / Öffentlichkeitsarbeit 
 Einzelfallbezogene Zusammenarbeit mit anderen 
Einrichtungen und Diensten 
 Einzelfallübergreifende Kooperation im Hilfesystem 
 Beratung und Information für MultiplikatorInnen und 
betroffene Berufsgruppen 
 Planung und Durchführung öffentlichkeitswirksamer 
Aktionen/Veranstaltungen 
 Aufklärung und Prävention / Information für verschiedenste 
gesellschaftliche Gruppen 
 Fachveranstaltungen und Stellungnahmen 
 
Ausbildungsstätte 
 Ausbildung und Anleitung von Praktikantinnen in sozialen 
Berufen 
 
Finanzen 
 Finanzmittelbeschaffung 
 Buchführung 
 Controlling 
 
Personalausstattung 
 
Ist-Situation:  
 
  3,5 Stellen für Frauenhaus incl. Leitung 
  1,0 Stellen für Fachberatungsstelle 
  0,5 Stellen für Verwaltung/allgemeine Büroarbeiten  
10,0 Wochenstunden für Hausmeisterin 
Honorarkräfte für Projekte (z.B. Ambulante Betreuung) 
 
Soll: 
mind. eine zusätzliche Stelle für Frauenhaus/Beratungsstelle

Leistungsbeschreibung                                                                                                                   Juni 2006 
3 
Beschreibung der räumlichen 
Ausstattung/Geschäftsräume 
  
 
 
 
Frauenhaus 
 10 Wohnräume voll möbliert mit Waschgelegenheit,  
2 Küchen, 3 Bäder 
 Wäsche und Hausrat wird zur Verfügung gestellt, Wasch- u. 
Trockenräume 
 2 Gemeinschaftsräume mit Kochecke, Notbetten, 
Kinderspielzimmer 
 Innenhof mit Sandkasten u. Spielgeräten/Sitzecke 
 hoher Sicherheitsstandard (videoüberwachter Eingang, 
Sicherheitsglas) 
 Bürobereich mit 3 kleinen Räumen und 1 Besprechungs-
zimmer, Küche und WC 
 übliche bürotechnische Ausstattung (PC, Fax, Internet-
anschluss) 
 
Fachberatungsstelle 
 außerhalb des Frauenhauses, gute Erreichbarkeit, barrierefrei 
 Büro mit Sitzecke, 1 großer Beratungs-/Gruppenraum mit 
Spielecke 
 Teeküche, WC, Kellerraum  
 
Quantität der Leistung 
 
Frauenhaus 
Aufnahme rund um die Uhr 
Bürozeiten: Mo bis Do 9.00 - 17.00 Uhr, Fr 9.00 - 14.00 Uhr 
außerhalb dieser Zeiten: Nottelefon 
Rufbereitschaft am Wochenende 
 
Fachberatungsstelle 
Offene Sprechzeiten: 
Di und Mi 9.00 – 11.00 Uhr; Do 17.00 – 18.30 Uhr sowie nach 
Vereinbarung 
 
Qualität der Leistung 
- Strukturqualität 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
- Prozessqualität 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
- Ergebnisqualität 
 
 Geschäftsführung 
 Qualifiziertes Fachpersonal: 
- Leiterin: Dipl.-Pädagogin 
- Mitarbeiterinnen: Dipl. Sozialpädagoginnen /  
  Sozialarbeiterinnen mit Zusatzqualifikationen im  
  Beratungsbereich 
 Konzeption als Grundlage der Arbeit 
 Maßnahmen zur Qualitätssicherung: 
- Kontinuierliche Teamarbeit/Kollegiale Beratung 
- Supervision, Fortbildung, Fachtagungen 
- Konzeptfortschreibung / Teamtage 
 
 Methoden und Maßnahmen 
Die Frauen und Kinder haben wöchentliche Einzel- und 
Gruppenbetreuung. Jede Frau und jedes Kind hat eine feste 
Bezugsbetreuerin. Es werden die unter „Leistungen“ 
beschriebenen Angebote durchgeführt. 
Die Beratung ist ressourcen- und lösungsorientiert. 
Wertschätzung, Empathie und Respekt sind Basis der 
Zusammenarbeit mit Frauen und Kindern. 
Regeln und Hausordnung werden vom Team vorgegeben und 
die Einhaltung kontrolliert. 
 
Statistik und Auswertung (siehe Jahresbericht) 
 
Dokumentation der Arbeit 
 
Flyer, Zeitungsberichte, Freianzeigen, Spendenaufrufe 
Ausstellung, Jahresberichte

2015/0157

3818 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
17.06.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenver sammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Frauenbüro 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0157 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 111410 
Kostenstelle:  530-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1114-11 Sachkonto: 7128000 
 
Betreff: Kostenerstattung nach § 36 a SGB II  
hier: Vertrag mit dem Deutschen Frauenring e.V., OV Darmstadt  
 
Vorlage vom: 15.06.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat stimmt der Änderung des Vertrages mit dem Deutschen Frauenring e. V., 
OV Darmstadt, zu.  
2. Der Magistrat nimmt die im Entwurf beigefügte durchgeschriebene Fassung des Vertrages 
zur Kenntnis.  
 
Anlagen: Anlage 1 Konzeption FH Darmstadt, Stand 23.10.2012 incl. Deckblatt_1  
Anlage 2 Leistungsbesch reibung FH u. FBS Juni 2006_1  
Anlage 3 Aufenthaltsbestätigung_Frauenhaus  
Anlage 4 Vertrag_Dt_Frauenring_durchgeschrieben  
Anlage 5 Vertragsaenderung_Dt_Frauenring_36aSGBII  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   Anlage 4 und 5

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.06.15: 
 
In Fällen, in denen eine Frau aus dem Herkunftsbereich eines anderen SGB II 
Leistungsträgers im Frauenhaus Darmstadt untergebracht wird, kann die Stadt 
Kostenerstattung vom Herkunftsträger nach § 36 a SGB II verlangen, wenn in diesem 
Zusammenhang kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II für 
psychosoziale Betreuung erbracht werden, die für die Eingliederung der 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben erforderlich sind. 
 
Für die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II für die 
psychosoziale Betreuung kann der Erstattungsanspruch nur verlangt werden, wenn die 
gewährten Eingliederungsleistungen vom Träger des Frauenhauses auf der Grundlage 
einer Vereinbarung nach § 17 Abs. 2 SGB II erbracht worden sind und diese für die 
Eingliederung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben 
erforderlich sind.  
 
Da der zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Deutschen  
Frauenring e. V. OV Darmstadt bestehende Vertrag vom 30.01.2002 nicht die 
geforderten Mindestinhalte regelt, muss der Vertrag nach den gesetzlichen Vorgaben 
geändert werden. Der Vertrag muss insbesondere regeln:  
 
1. Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen,  
2. die Vergütung, die sich aus Pauschalen und Beträgen für einzelne 
Leistungsbereiche zusammensetzen kann, und 
3. die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen. Dabei muss die 
Vergütung den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und 
Leistungsfähigkeit entsprechen.  
 
Der beigefügte Entwurf eines Änderungsvertrages trägt diesen Erfordernissen Rechnung. 
Zum besseren Verständnis ist ferner der Entwurf einer durchgeschriebenen Fassung des 
Frauenhausvertrages beigefügt, in dem auch die vom Magistrat am 29.08.2012 
beschlossene Änderung des § 7 gewahrt ist. 
 
Daneben können alle dem kommunalen Sozialhilfeträger weiter entstehenden Kosten, die 
im Rahmen der Unterbringung im Frauenhaus der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
entstehen (wie z.B. Regelsatz SGB XII, Unterkunftskosten), zur Kostenerstattung 
angemeldet werden.  
 
Darmstadt, 15.06.2015 
 
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V 
 
 
 
 
Jochen Partsch  André Schellenberg  Barbara Akdeniz  
Oberbürgermeister  Stadtkämmerer  Stadträtin

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23510 Zeichen

Konzeption Frauenhaus Darmstadt, Stand Oktober 2012  
 
 
23.10.2012  [1] 
Träger:  Deutscher Frauenring – Ortsverband Darmstadt e.V. 
________________________________________________________________________________ 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Konzeption 
 
Stand Oktober 2012

Konzeption Frauenhaus Darmstadt, Stand Oktober 2012  
 
 
23.10.2012  [2] 
Konzeption Frauenhaus Darmstadt  
 
 
 
Gliederung 
        Seite 
1.      Einleitung            2 
 
2.       Grundlagen der Arbeit          2 
2.1. Gesetzliche Rahmenbedingungen        3 
2.2. Fachliche Standards           3  
2.3. Haltung zu den Frauen und Kindern        3 
 
3.       Ziele der Einrichtung          4 
 
4.        Die Einrichtung stellt sich vor         4  
4.1.     Zielgruppen            4 
4.2.     Frauenhaus            4 
4.2.1.  Räumliche Ausstattung          4 
4.2.2.  Aufnahmemodalitäten          5 
4.3.     Frauenhaus-Beratungsstelle         5 
4.3.1.  Räumliche Ausstattung          5 
4.3.2.  Kontaktaufnahme und Erreichbarkeit        5  
 
5.        Arbeitsbereich Frauen          6 
5.1.     Schutz            6 
5.2.     Beratung und Begleitung          6 
5.2.1.  Aufnahmephase           6 
5.2.2.  Aufenthaltsphase           6 
5.2.3.  Auszugsphase und Neuorientierung        7 
5.2.4.  Arbeit mit Migrantinnen          7 
5.2.5.  Arbeit mit Frauen unter 25 Jahren        8 
5.3.     Zusammenarbeit mit anderen Institutionen       8 
 
6.        Arbeitsbereich Kinder          9 
6.1.     Ziele und Inhalte für die Arbeit mit den Kindern      9 
6.2.     Ziele und Inhalte für die Arbeit mit den Müttern    10 
6.3.     Angebote für Kinder        10 
6.4.     Traumapädagogische Arbeit       10 
6.5      Zusammenarbeit mit anderen Institutionen     11 
 
7.        Gremien, Öffentlichkeitsarbeit und Kooperationen    12 
 
8.        Verwaltung und Hausorganisation      12 
8.1.     Aufgaben der Verwaltung        12 
8.2.     Hauswirtschaftlicher Bereich       12 
 
9.   Arbeitsorganisation          13 
9.1. Personalausstattung         13 
9.2. Leitung           13 
9.3. Das Team, Teamarbeit        13 
9.4. Geschäftsführung und Vorstand       14

Konzeption Frauenhaus Darmstadt, Stand Oktober 2012  
 
 
23.10.2012  [3] 
 
 
 
 
1. Einleitung 
 
 
Gewalt gegen Frauen ist ein weltweit existierendes Problem und eine gravierende 
Menschenrechtsverletzung gegenüber Frauen. 
Gewalt gegen Frauen kommt in allen gesellschaftlich en Schichten und Kulturkreisen 
vor, ist nicht auf eine bestimmte Altersgruppe besc hränkt und wird überwiegend von 
Männern ausgeübt. 
Die Ursachen liegen in der immer noch bestehenden U ngleichheit von Männern und 
Frauen durch patriarchalische Gesellschaftsstruktur en, die vielfach Diskriminierung 
und Unterordnung für Frauen bedeuten. 
 
In Deutschland ist jede vierte Frau von körperliche r, psychischer und/oder sexueller 
Gewalt in einer Partnerschaft betroffen. Diese sogenannte häusliche Gewalt hat viele 
Erscheinungsformen und gravierende Folgen für die betroffenen Frauen und Kinder. 
 
Das Frauenhaus Darmstadt bietet körperlich und seel isch misshandelten Frauen und 
ihren Kindern Aufnahme und Schutz. Der Träger des F rauenhauses ist der „Deut- 
sche Frauenring Ortsverband Darmstadt e.V.“ 
 
Die Arbeit im Frauenhaus ist parteiliche Arbeit für die betroffenen Frauen und Kinder. 
Parteilichkeit heißt, dass die Bedürfnisse und Inte ressen der von Gewalt betroffenen 
Frauen und Kinder im Mittelpunkt stehen. Es bedeute t auch, das Recht auf Selbst- 
bestimmung der Frau zu akzeptieren und Einflussnahm en zu vermeiden, sowie die 
Rechte der Kinder auf gewaltfreie Erziehung und För derung vorbehaltlos zu unter- 
stützen.  
 
Unverzichtbarer Bestandteil der Arbeit im Frauenhau s ist es auch, die alltägliche 
Gewalt in unserer Gesellschaft bewusster zu machen,  geschlechtsspezifische Rol- 
lenzuschreibungen aufzudecken und so dazu beizutrag en, dass eine tatsächliche 
Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebenssituationen erreicht wird. 
 
 
 
2. Grundlagen der Arbeit 
 
 
• Jede Frau hat das Recht auf ein gewaltfreies und s elbstbestimmtes Leben.  
• Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung  und Förderung.

Konzeption Frauenhaus Darmstadt, Stand Oktober 2012  
 
 
23.10.2012  [4] 
2.1.   Gesetzliche Rahmenbedingungen 
 
Die Arbeit im Frauenhaus basiert auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen. 
Diese sind:  
 
• Grundgesetz , insbesondere Artikel 1, 2, 3  
• Bürgerliches Gesetzbuch 
• Gewaltschutzgesetz   
• SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklung sgesetz (KICK), insbesondere 
§ 8a  
 
Weitere Grundlagen sind:  
 
• Hessischer Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Ge walt gegen Frauen  
• Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigu ng jeder Form von Diskri- 
minierung von Frauen (CEDAW) 
 
 
2.2.   Fachliche Standards 
 
• Ausgebildete Fachkräfte (Sozialpädagoginnen, Sozia larbeiterinnen, Heilpädago- 
ginnen)  
• Unterschiedliche Zusatzqualifikationen sichern Met hodenvielfalt und damit ein 
individuelles Unterstützungsangebot 
• Ressourcenorientierter Arbeitsansatz  
• Garantie der Schweigepflicht und des Datenschutzes   
• Parteilichkeit für Frauen 
• Parteilichkeit für Kinder   
 
 
2.3.   Haltung zu den Frauen und Kindern  
 
Wir unterstützen und begleiten die Frauen, ihren eigenen Weg zu finden.  
 
Im Sinne des Empowerment-Ansatzes richten wir unser e Arbeit darauf aus, dass 
Frauen die Kontrolle über ihre Situation und ihre Zukunftsgestaltung übernehmen.  
 
Grundsätzlich ist unsere Haltung gegenüber den Frau en und Kindern geprägt von  
Wertschätzung, Respekt und Toleranz. Unsere Beratun g ist ressourcenorientiert und 
ergebnisoffen. 
 
Kinder brauchen einen besonderen Schutz. Unser Ziel  ist es, Kinder im Rahmen un- 
seres Unterstützungsangebotes auch vor erneuter Gewalt zu schützen.

Konzeption Frauenhaus Darmstadt, Stand Oktober 2012  
 
 
23.10.2012  [5] 
3. Ziele der Einrichtung  
 
 
• Schutz, Unterkunft und Hilfe für betroffene Frauen  mit und ohne Kinder 
• Stabilisierung und Stärkung der Frauen zur Überwin dung und Bewältigung der 
gewaltgeprägten Lebenssituation 
• Förderung der Eigenständigkeit und Unterstützung b ei der Entwicklung von 
Selbstbewusstsein und einer neuen Lebensperspektive 
• Verbesserung der Lebenssituation betroffener Fraue n und ihrer Kinder durch so- 
zial- und frauenpolitisches Engagement 
• Entwicklung neuer Strategien zum Thema Gewalt gege n Frauen und ihre Kinder 
im Hinblick auf Prävention und Intervention 
• Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und ihrer Kinde r  
• Sensibilisierung der Öffentlichkeit 
 
 
 
4. Die Einrichtung stellt sich vor 
 
 
Die Einrichtung besteht aus dem Frauenhaus und eine r externen Beratungsstelle für 
Frauen.  
 
4.1.   Zielgruppen 
 
• Frauen mit und ohne Kinder, die von physischer, ps ychischer und sexualisierter 
Gewalt betroffen oder bedroht sind / waren  
• staatliche Institutionen, soziale Einrichtungen un d Fachdienste 
• soziales Umfeld gewaltbetroffener Frauen  
• Berufsgruppen, die mit dem Thema konfrontiert sind  
• politische Gremien und die Öffentlichkeit allgemei n 
 
4.2.   Frauenhaus  
 
4.2.1.  Räumliche Ausstattung 
 
• 10 Zimmer  + 2 Plätze für Notunterbringung. Maxima le Aufnahmemöglichkeit für  
10 – 12 Frauen und bis zu 18 Kinder 
• Gemeinschaftsräume, Kinderzimmer, Büro- und Beratu ngsräume, Innenhof

Konzeption Frauenhaus Darmstadt, Stand Oktober 2012  
 
 
23.10.2012  [6] 
4.2.2.  Aufnahmemodalitäten 
 
• unbürokratische Aufnahme und Versorgung von gewalt betroffenen Frauen mit 
und ohne Kinder zu jeder Tages- und Nachtzeit 
• Aufnahme unabhängig von Wohnort, Nationalität, Auf enthaltsstatus, Konfession 
und finanziellen Möglichkeiten 
• sofortige Notversorgung, z.B. mit Lebensmitteln, H ygieneartikeln, Kleidung; bei 
Bedarf medizinische Versorgung 
• ausführliches Aufnahme- und Clearinggespräch unter  Berücksichtigung des indi- 
viduellen Hilfebedarfes der Frauen und Kinder 
• Gewährleistung von Schutz und Sicherheit (geschütz te Adresse) 
 
 
 
4.3.   Frauenhaus-Beratungsstelle 
 
 
4.3.1. Räumliche Ausstattung  
 
• zwei Beratungsräume in zentraler Lage 
• barrierefreier Zugang 
• multifunktionale Nutzbarkeit der Räume 
• Spielbereich für Kinder 
 
 
4.3.2. Kontaktaufnahme und Erreichbarkeit  
 
• offene Sprechzeiten und Beratung nach Terminverein barung 
• kurzfristige Terminvergabe 
• Zugang persönlich, telefonisch und über Internet m öglich 
• proaktive Beratung, d. h. Kontaktaufnahme durch di e Beraterinnen nach Informa- 
tion durch die Polizei und anderen autorisierten Stellen 
• auf Wunsch anonym 
• unbürokratisch und kostenfrei  
• bei Bedarf Hinzuziehung von Dolmetschern

Konzeption Frauenhaus Darmstadt, Stand Oktober 2012  
 
 
23.10.2012  [7] 
 
 
5. Arbeitsbereich Frauen 
 
 
5.1.   Schutz  
 
• die Adresse ist geheim 
• Zugang nur für Bewohnerinnen und Mitarbeiterinnen und nach Absprache  
• abklären und evtl. Einleitung notwendiger Schutzma ßnahmen (Sicherheitsplan) 
• ggf. Weitervermittlung in ein anderes Frauenhaus 
• Schweigepflicht auch für die Bewohnerinnen 
• gebäudetechnische Sicherheitsvorkehrungen  
 
 
 
5.2.   Beratung und Begleitung 
 
 
5.2.1. Aufnahmephase 
 
• Clearinggespräch – Klärung der Aufnahme und der nä chsten Schritte 
• Erstellung eines Aufnahmebogens 
• Vermittlung der Hausregeln und Anerkennung der Woh nvereinbarung 
• Klärung der finanziellen Situation  und der Grundv ersorgung  
• Einführung in die Gegebenheiten des Hauses und der  Gemeinschaft 
• Klärung des Hilfebedarfs und der Unterstützungsmög lichkeiten während des Auf- 
enthaltes 
 
 
5.2.2. Aufenthaltsphase 
 
• regelmäßige Beratungsgespräche/Psychosoziale Berat ung  
• Information, Unterstützung, Begleitung und ggf. Hi lfe bei behördlichen  Angele- 
genheiten 
• Unterstützung bei der Alltagsbewältigung 
• Vermittlung an andere Fachstellen (Rechtsberatung,  Jugendamt  etc.)

Konzeption Frauenhaus Darmstadt, Stand Oktober 2012  
 
 
23.10.2012  [8] 
• Vermittlung von weiteren Unterstützungsmaßnahmen ( z. B. Integrationskurse, 
berufliche Weiterbildung, Kurmaßnahmen, Therapien e tc.)  
• Krisenintervention – veranlasst durch äußere Umstä nde oder hausinterne Konflik- 
te bei Bedarf in Kooperation mit anderen Fachdienst en  
• themenorientierte Gruppenarbeit und Projekte 
• Hausversammlungen zur Regelung des Zusammenlebens 
• Kultur- und Freizeitangebot 
 
 
 
5.2.3. Auszugsphase und Neuorientierung 
 
 
• planen und organisieren des Auszugs in eine eigene  Wohnung 
• oder Wiederbezug der bisherigen Wohnung gemäß §2 G ewSchG 
• Unterstützung bei der Orientierung im neuen Wohnum feld 
• Information über die Möglichkeit der nachgehenden Beratung durch die Bera- 
tungsstelle des Frauenhauses  
• Abschlussgespräch und Verabschiedung 
 
 
 
5.2.4. Arbeit mit Migrantinnen 
 
 
Besonderheiten und zusätzliche Aufgaben können sein: 
 
• Hinzuziehung von Dolmetscherinnen 
• Begleitung zu Ämtern und anderen Fachdiensten  
• Klärung ausländerrechtlicher Fragen, z. B. Aufenth altsstatus 
• Berücksichtigung des häufig erhöhten Gefährdungspo tentials  aufgrund kulturel- 
ler Gegebenheiten 
• Ausgleich fehlender Kontakte / fehlender familiäre r Beziehungen durch Vernet- 
zung  
 
Insgesamt bedeutet die Arbeit mit Migrantinnen einen erhöhten Zeitaufwand und er- 
fordert ein besonders hohes Maß an interkultureller Kompetenz.

Konzeption Frauenhaus Darmstadt, Stand Oktober 2012  
 
 
23.10.2012  [9] 
5.2.5. Arbeit mit Frauen unter 25 Jahren 
 
 
In den letzten Jahren vermehrt im Frauenhaus vertretene Personengruppe:  
 
• Junge, unverheiratete Frauen, oft Migrantinnen, di e direkt aus dem Familien- 
system kommen und noch nicht alleine und selbstständig gelebt haben – oft 
ohne Schulabschluss (oder Schule noch nicht beendet) oder ohne Ausbil- 
dung. 
 
• Hier besteht ein besonderer Bedarf an Beratung und  Unterstützung in Bezug 
auf eine selbstständige, eigenverantwortliche Lebensführung der Frauen im 
Sinne einer Nachsozialisierung.  
 
• Ggf. ist eine verstärkte Gefährdung durch die Herk unftsfamilie zu berücksich- 
tigen (Problem Zwangsverheiratung, oder einfach allgemein nicht zugestan- 
dene Autonomie). 
 
Verstärkt auftretende psychosoziale Probleme: 
 
• keine Einbindung in ein tragendes soziales Netz au ßerhalb der Herkunftsfami- 
lie 
• Schuldgefühle gegenüber der Familie, Realisierung einer Bedrohung aus die- 
ser Richtung 
• Hilflosigkeit und Einsamkeit 
• massive existenzielle Ängste 
• geringes Selbstwertgefühl 
• depressive Verstimmungen 
• individuelle Persönlichkeitsentwicklung ggf. noch nicht abgeschlossen 
 
/orightshadup anfängliche grundsätzliche Unfähigkeit, Behördenangelegenheiten und andere 
Erfordernisse eines eigenverantwortlichen Alltags alleine zu verstehen und zu re- 
geln 
 
Zusätzlicher Hilfebedarf bei dieser Personengruppe: 
 
• Ein stabiles und beschützendes soziales Umfeld mus s geschaffen werden 
("Ersatzfamilie", familiäre Lebensstrukturen). 
• Eine feste Tagesstruktur für die Alltagsbewältigun g in der veränderten Le- 
benssituation muss gemeinsam erarbeitet werden, 
• ebenso Strukturvorgaben für die weitere Lebensplan ung – eine individuelle 
Planungskompetenz muss erworben werden. 
 
 
5.3. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen  
 
 
• Rechtsanwälte und Gerichte, Ämter, Polizei, Schuld nerberatung etc. 
• Anlaufstellen zur beruflichen Orientierung, berufl iche Ausbildungseinrichtungen 
• Ärzte

Konzeption Frauenhaus Darmstadt, Stand Oktober 2012  
 
 
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6.   Arbeitsbereich Kinder 
 
 
Das Frauenhaus ist immer auch ein Zufluchtsort für Kinder, die mit ihren Müttern 
kommen und Schutz suchen.  
Kinder sind in jedem Fall Opfer der häuslichen Gewa lt unabhängig davon, ob sie die 
Gewalt an der Mutter miterleben oder ob sie selbst Gewalt erfahren.  
 
Die Not der Kinder wird ebenso ernst genommen wie d ie Not der Frauen. Die Arbeit 
mit den Kindern ist deshalb der Arbeit mit den Frauen gleichgestellt.  
Die Verantwortung für die Sorge und Erziehung der K inder bleibt hierbei bei den 
Müttern.  
 
Grundsatz in der Arbeit mit den Kindern ist eine ge schlechtersensible Haltung. Jun- 
gen und Mädchen werden in ihrem Erleben gleichermaß en ernstgenommen und 
wertgeschätzt.  
 
 
 
6.1. Ziele und Inhalte für die Arbeit mit den Kindern 
 
 
• Ernstnehmen der Interessen und Bedürfnisse der Kin der 
• Eintreten für die Belange der Kinder  
• Unterstützung der persönlichen Entwicklung 
• Unterstützung bei der Beziehungsgestaltung zwische n Mutter und Kindern 
• Stabilisierung nach belastenden/traumatisierenden Erlebnissen   
• Hilfe beim Umgang mit Gefühlen  
• Unterstützung bei der Entwicklung von Selbstbewuss tsein 
• Entlastung von nicht kindgerechter Verantwortung  
• Situationen schaffen für unbeschwerte Erlebnisse 
• Kennenlernen gewaltfreier Konfliktlösungsstrategie n

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6. 2. Ziele und Inhalte für die Arbeit mit den Müttern 
 
 
• Beratung bei Erziehungsfragen 
• Hilfe bei der Neudefinition der Mutter-Kind-Bezieh ung - durch Objektivierung der 
Wahrnehmung des eigenen Kindes 
• gemeinsame Angebote für Mutter und Kind 
• Unterstützung bei Sorgerechtsangelegenheiten und b ei Fragen des Umgangs- 
rechts 
• Beratung der Mütter zu individuellen Fördermaßnahm en  
 
 
 
6.3. Angebote für Kinder 
 
 
• Spiel- und Freizeitangebote 
• Einzelarbeit mit den Mädchen und Jungen 
• Gruppenangebote (möglichst altershomogen, geschlec htsspezifisch, Schulkin- 
derbesprechungen) 
 
 
6.4. Traumapädagogische Arbeit  
 
 
Die Erkenntnisse der Psychotraumatologie haben in d en letzten Jahren auch Einzug 
in die Pädagogik gehalten. Ursprünglich aus der sta tionären Jugendhilfe kommend, 
haben sich die Anwendungsfelder mittlerweile weit darüber hinaus entwickelt.  
 
Die aktuellen Erkenntnisse der Traumaforschung werd en dabei in die pädagogische 
Arbeit integriert, um die betroffenen Kinder ihrem Bedarf entsprechend unterstützen 
zu können.  
Diese Entwicklung ist notwendig, da im Umgang mit t raumatisierten Mädchen und 
Jungen die PädagogInnen mit herkömmlichen Mitteln n icht selten an die Grenzen 
ihrer fachlichen Möglichkeiten stoßen. 
 
Kinder im Frauenhaus haben immer einen besonderen B edarf an Unterstützung.  
In der Regel erlebten sie mit, wie ihr Vater gegenü ber der Mutter Gewalt ausgeübt 
hat. Vielfach richtete sich die Gewalt des Vaters zusätzlich gegen sie direkt.  
 
Bei der Aufnahme im Frauenhaus ist deshalb zunächst  abzuklären, in welcher Form 
und Intensität im jeweiligen Fall Interventionsbedarf besteht.

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Immer wieder sind hierbei Fälle festzustellen, bei denen die im Frauenhaus vorran- 
gig angebotene Kleingruppenbetreuung nicht ausreich t, sondern zusätzlich eine in- 
tensive Einzelarbeit zur Stabilisierung des jeweiligen Kindes erforderlich ist.  
 
Stabilisierung, die eine Bewältigung traumatischer Ereignisse erst möglich macht, 
geschieht einerseits alltagsbezogen: Struktur, Ritu ale, sicherer Kontaktaufbau und 
der Erwerb von neuen Konfliktlösungsstrategien zähl en zu den Eckpunkten. Ande- 
rerseits nutzen wir spezielle kindorientierte Techn iken wie Rollenspiel, Imagination, 
hypnosystemische Übungen, Gespräche, kreative und  bewegungsorientierte Übun- 
gen. Hierfür werden auch diverse Materialien einges etzt, zum Teil bewusst provisori- 
scher Natur, jedoch auch Hilfsmittel wie therapeutische Puppen.    
 
Als weiteres Modul werden die jeweiligen Mütter sowie ggf. Geschwisterkinder in den 
Prozess mit einbezogen: In Einzelgesprächen und gem einsam mit dem Kind werden 
innerpsychische Prozesse als traumabedingte Stressr eaktionen erkannt und somit 
spontane Reaktionen und Verhaltensweisen erklärbar und adäquate Interaktions- 
muster erarbeitet. 
 
Umfang und Art der Intervention sind extrem flexibe l und individuell zu gestalten. Al- 
ter,  emotionale Stabilität und aktuelle Kontakte m it dem Vater zählen zu den wich- 
tigsten Einflussgrößen. Eine Verlaufsplanung der Ei nzelmaßnahme ist in besonde- 
rem Maß der aktuellen Befindlichkeit der Betroffene n sowie aktuellen familiären Ge- 
schehnissen anzupassen. 
 
 
 
6.5. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen  
 
 
Um ein schnelles Handeln zu ermöglichen, ist eine fachliche Kooperation erforder- 
lich. z, B. mit 
 
• Kindergärten 
• Kinderärzten  
• Schulen 
• Jugendämtern 
• dem Kinderschutzbund (bei betreuten Umgängen) 
• Erziehungsberatung, etc.

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7.   Gremien, Öffentlichkeitsarbeit und Kooperationen 
 
Frauenhausarbeit bedeutet immer auch politische Arb eit, die sich gegen strukturelle 
Gewalt und Diskriminierung von Frauen und Kindern r ichtet. Ziel unserer Öffentlich- 
keitsarbeit ist es daher, aufzuklären über das Them a „Gewalt gegen Frauen und 
Kinder“, die Arbeit des Frauenhauses vorzustellen und für Unterstützung zu werben - 
auch im Sinne von Prävention gegen Gewalt.  
Diese Ziele werden mit folgenden Maßnahmen umgesetzt:  
• Kooperation mit anderen Institutionen, Fachdienste n und Berufsgruppen 
• Informationsgespräche /-veranstaltungen und Fachvo rträge 
• Pressearbeit zu aktuellen Themen, Stellungnahmen  
• Vernetzungsarbeit (Teilnahme und Mitarbeit im Netz werk Gewaltschutz) 
• Lobbyarbeit in politischen Gremien, vor Ort und üb erregional 
• Benefizveranstaltungen und Events zur Spendeneinwe rbung 
• Zusammenarbeit mit den Hochschulen (Ausbildungsstä tte für Praktikantinnen) 
Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses und der Fachb eratungsstelle sind in ver- 
schiedenen Gremien vertreten, die sowohl dem fachli chen Austausch und der Ver- 
netzung der Frauenhäuser dienen, als auch die Koope ration mit staatlichen Instituti- 
onen, Einrichtungen und Projekten in Darmstadt und der Region betreffen.  
 
Informationsvermittlung über das Frauenhaus und sei ne Aufgaben bzw. Angebote 
geschieht auch durch Broschüren, Flyer, Internet und Jahresberichte. 
 
 
 
8.   Verwaltung und Hausorganisation 
 
 
8.1. Aufgaben der Verwaltung  
 
 
Zentrale Anlaufstelle für das Haus, seine Bewohnerinnen und die Mitarbeiterinnen ist 
das Büro des Frauenhauses Die Bürokraft ist zuständig für: 
 
• verwaltungstechnische Aufgaben 
• Austausch, Sammeln und Weitergabe von Informatione n 
• Telefondienst  
 
 
8.2. Hauswirtschaftlicher Bereich 
 
 
Das Frauenhaus beschäftigt eine Hauswirtschafterin.  Sie ist zuständig für den Erhalt 
und die Funktionsfähigkeit des Hauses und seines In ventars; haustechnische Arbei- 
ten gehören mit zu ihren Aufgaben. 
Zudem ist sie zuständig für die Organisation und Verteilung der Sachspenden.

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9.   Arbeitsorganisation  
 
 
9.1. Personalausstattung 
 
• 3,5 pädagogische Stellen für das Frauenhaus – incl . Leitung 
• 1,0 Stelle für die Fachberatungsstelle 
• 0,5 Stelle für Verwaltung und allgemeine Büroarbei ten 
• 0,5 Stell  für Hauswirtschafterin/Hausmeisterin 
• bei Bedarf Honorarkräfte für Projekte (z.B. Ambula nte Betreuung) 
 
Ein Praktikumsplatz für Studentinnen der Sozialarbe it / Sozialpädagogik steht konti- 
nuierlich zur Verfügung. 
 
 
9.2. Leitung 
 
Frauenhaus und Beratungsstelle haben eine gemeinsam e Leitung, die den Träger 
bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützt. Ba sis ist die jeweils aktuelle 
Stellenbeschreibung 
Die Leiterin ist für die Koordinierung der Arbeitsb ereiche im Frauenhaus und in der 
Fachberatungsstelle zuständig. Sie hat die Fach- un d Dienstaufsicht, vertritt die Ein- 
richtung nach Außen und ist dem Vorstand gegenüber rechenschaftspflichtig. 
Sie kann Aufgaben an die Mitarbeiterinnen delegiere n, ist deren Ansprechpartnerin 
vor Ort und hat Fürsorgepflicht. 
Die Leiterin trägt die fachliche Gesamtverantwortun g, sorgt für die Einhaltung der 
Qualitätsstandards und die Konzeptfortschreibung.  
Sie sorgt auch für die Möglichkeit der Fort- und We iterbildung, kann an Teamsuper- 
visionen teilnehmen und übernimmt Vertretungstätigkeiten im Team. 
Ein Teil ihrer Arbeitszeit ist nach Absprache für d ie Arbeit mit den Bewohnerinnen 
vorgesehen. 
 
 
9.3. Das Team, Teamarbeit 
 
Die psychosoziale Betreuung der Bewohnerinnen des F rauenhauses erfolgt durch 
ein fachspezifisch ausgebildetes Team.  
Die Teamarbeit im Frauenhaus zeichnet sich durch ei ne flache Hierarchie aus. Die 
Mitarbeiterinnen arbeiten mit gegenseitiger Wertsch ätzung in enger Kooperation zu- 
sammen und es erfolgt ein kontinuierlicher Austausc h - auch in regelmäßigen Team- 
sitzungen und Dienstbesprechungen. Wertgelegt wird hierbei auf: 
 
• kollegiale Beratung 
• Akzeptanz der unterschiedlichen Sichtweisen  
• Entscheidungsfindung – in der Regel im Konsens 
• Nutzung unterschiedlicher Kompetenzen der Mitarbei terinnen 
• Supervisionen / Konzepttage

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9.4. Geschäftsführung und Vorstand 
 
Träger des Frauenhauses Darmstadt ist der „Deutsche  Frauenring, Ortsverband 
Darmstadt e.V.“. 
 
Hausanschrift des DFR Darmstadt ist derzeit die Hol zhofallee 15a in 64295 Darm- 
stadt. 
 
Der Teamvorstand des DFR OV Darmstadt besteht satzu ngsgemäß aus mindestens 
5 Mitgliedern und ein Mitglied des geschäftsführend en Vorstandes ist regelmäßig 
dazu abgestellt, die Geschäfte des Frauenhauses Dar mstadt zu führen. Dies ge- 
schieht im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung  auf der Basis einer jeweils 
aktuellen Stellenbeschreibung in Kooperation mit der Leitung des Frauenhauses.

anlage 3

984 Zeichen

DFR Darmstadt e.V. - Frauenhaus • Konto 555 690 • Sparkasse Darmstadt • BLZ 508 501 50 
IBAN:  DE04 5085 0150 0000 5556 90 • BIC:  HELADEF1DAS  
 
Frauenhaus Darmstadt
 
Träger: Deutscher Frauenring Darmstadt e.V  
 
Postfach 120 154
64238 Darmstadt 
 
FON 0 61 51 - 37 68 14
FAX 0 61 51 - 35 19 26
frauenhaus-darmstadt@t-online.de 
www.frauenhaus-darmstadt.de 
Frauenhaus Darmstadt • Postfach 120 154 • 64238 Darmstadt 
 
 
Bestätigung 
über 
Aufenthalt im Frauenhaus 
 
 
 
 
Betrifft:
  Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus nach § 36a SGB II 
 
 
Frau………………………………………………………………geb. …………………..  
 
und ihr Kind/ ihre Kinder………………………………………………………………… 
 
……………………………………………………………………………………………… 
 
……………………………………………………………………………………………… 
 
 
hat / haben sich von  ……………………………bis …………………………………… 
 
im Frauenhaus Darmstadt aufgehalten.   
 
Übernachtungen / Tage gesamt: ………………………………………………………. 
 
 
 
 
 
 
Darmstadt, den ………………………………………… 
 
 
 
………………………………………. 
( für das Frauenhaus )

Beratungsverlauf (4)

TOP 267
TOP 4
TOP 39 zur Kenntnis
TOP 25

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0157
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.06.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00