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PCB- und Asbestbelastung in der Heinrich-Böll-Gesamtschule - zu AN/0194/2023

Beantwortung einer Anfrage (BV) 0460/2023 vom 07.02.2023

Stand: Am 16.03.2023 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0460/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 16.03.2023 PCB- und Asbestbelastung in der Heinrich-Böll-Gesamtschule - zu AN/0194/2023 Text der Anfrage Wurden im Rahmen der baulichen Prüfungen auch Prüfungen bzw. Messungen zu einer evtl. bestehenden Asbest- und PCB-Belastung veranlasst? Wenn ja: 1. Wann wurden diese Messungen durchgeführt? 2. Welche Räumlichkeiten und wie viele Räumlichkeiten wurden geprüft? 3. Welche Prüfwerte konnten ermittelt werden und wie sind sie zu bewerten? 4. Sind weitere Messungen auf Asbest und PCB geplant? Antwort der Verwaltung Im Rahmen der baulichen Prüfungen am Schulgebäude Merianstraße wurde ein Fachbüro mit den entsprechenden Schadstoffuntersuchungen beauftragt. Zu 1.) Die Messungen wurden am 4. und 6. Januar 2017 durchgeführt. Zu 2.) Gemessen wurde - im Trakt A *im Obergeschoss die Abhangdecke Flur, die Wand, die Außenwand und der Boden, *im Raum A202 die Innenseite, die Außenwand, die Betonstützen und der Boden, *im Erdgeschoss die Wohlfühloase, Innenwand und Innenseite der Außenwand, Flur davor und PZ, *im Kellergeschoss Kunstraum B001, Werkraum B021, Küche und Nebenraum B009, Holzwerkraum B014 und die Mensa, - im Trakt B *im Raum B217 der Kernraum, der Abstellraum und der Aufgang, *im Raum B222 die Innenwand (Metall), *der Flur vor B222, *Raum B227, *im Obergeschoss die Außenseite des Betonkerns B/C, MP, *der Flur; *in Raum B138 der Boden und die Innenseite der Außenwand, *im Erdgeschoss das PZ, 2 - im Trakt C *im Obergeschoss die Metallwand in Raum C209, *der Flur vor C117, - im Trakt D *der Flur, - in den Treppenhäusern A/B, B/C, C/D, Kellergeschoss, MP, - im Kompressorraum Heizungsverteilung und - in den Lüftungszentralen 1 und 2. Zu 3.) Die Auswertung der Schadstoffuntersuchung führte zu folgender Bewertung und Handlungs- empfehlung: „Die Befunde der Begehungen und die oben beschriebenen Untersuchungsergebnisse lassen den Schluss zu, dass Teile des Schulgebäudes nennenswerte Schadstoffgehalte aufweisen. Für die im Schulgebäude ermittelten Gefahrstoffe ergibt sich im Hinblick auf die aktuelle Nutzung der Räume bei derzeitigem, weitgehend unbeschädigtem Zustand der Materialien kein akuter Handlungs- oder Sanierungsbedarf. Beschädigte, gefahrstoffhaltige Materialien sind gemäß den Vorgaben der entsprechenden TRGS entweder instand zu setzen oder zu demontieren und zu entsorgen. Zu 4.) Eine Neumessung auf Asbest und PCB im Gebäude ist im Rahmen der Planung für Sanie- rung oder Abbruch und Neubau beabsichtigt, aber noch nicht beauftragt.

Beratungsverlauf

  1. 16.03.2023

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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