2019/0265
Aufhebung des Beschlusses vom 06.06.2012, MV 2012/0151, Sanierung Martinsviertel, Abbruch des städtischen Gebäudes Gutenbergstr. 37A
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2019/0265
3294 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.09.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlu ng
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0265
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Aufhebung des Beschlusses vom 06.06.2012, MV 2012/0151,
Sanierung Martinsviertel, Abbruch des städtischen Gebäudes Gutenbergstr. 37A
Vorlage vom: 27.08.2019
Beschlussvorschlag :
Der Beschluss der städtischen Gremien vom 06.0 6.2012 zu der Magistratsvorlage
MV-2012/0151: "Abbruch des städtischen Gebäudes Gutenbergstraße 37A, sowie der
anschließenden Herrichtung der entstehenden Freifläche zu Mietergärten" wird aufgehoben.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.08.2019
Im Rahmen der Sanierung Martinsviertel erfolgten in den Jahren 2007, 2012 und 2015
Beschlussvorlagen zum Abriss des Gebäudes Gutenbergstr.37A , mit dem Ziel dort
Mietergärten zu errichten. Die jeweiligen Vorlagen unterschieden sich in den kalkulierten
Abbruchkosten. Die dritte Vorlage aus dem Jahr 2015 mit zu erwartenden Abbruchkosten in
Höhe von 460.000 -€ wurde auf Grund der Kos ten (trotz Sanierungsmittelzuschuss in Höhe
von 67%) bis auf Wiederaufruf zurückgestellt.
Sachstand:
Der Vorlage MV -2012-0151 " Sanierung Martinsviertel, Abbruch des städtischen Gebäudes
Gutenbergstr. 37A " wurde am 06.06.2012 zugestimmt, die Maßnahme jed och nicht
umgesetzt. Da das Gebäude derzeit ungenutzt und dem Verfall preisgegeben ist muss eine
grundsätzliche Entscheidung hinsichtlich einer Sanierung, einem Abbruch oder einem
Verkauf des Grundstückes getroffen werden.
Sanierung:
Eine Sanierung für ei ne (Wohn-) Nutzung von städtischer Seite ist nicht vorgese hen.
Abbruch:
Aufgrund der kalkulierten Abbruchkosten wurde die Vorlage 2015 zurückgestellt. D a nach
Abschluss der Sanierung keine Fördergelder mehr zur Verfügung stehen müssten die Kosten
des Abbruchs (460.000,- €, Schätzung aus dem Jahr 2015) nun zu 100% aus dem
städtischen Haushalt finanziert werden.
Verkauf:
IDA liegt ein konkretes Kaufangebot einer Käufergemeinschaft zum Erwerb des Grundstückes
vor. Die Kaufinteressenten möchten das Gebäu de zu Wohnzwecken innerhalb des
Bestandschutzes ertüchtigen und leisten somit einen Beitrag, die angespannte
Wohnraumsituation in Darmstadt zu entschärfen.
Aus vorgenannten Gründen, sollte daher das ursprüngliche Ziel des Abbruchs zur Errichtung
von Mietergärten, nicht weiter verfolgt und der am 06.06.2012 gefasste Beschluss
aufgehoben werden.
Darmstadt, den 27.08.2019
Dezernat III
..............................
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
anlage 3
304 Zeichen
Punkt 6: Aufhebung des Beschlusses vom 06.06.2012, MV 2012/0151, Sanierung Martinsviertel, Abbruch des städtischen Gebäudes Gutenbergstr. 37A (V-Nr. 2019/0259) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: AfD Stimmenthaltung: FDP und UWIGA
anlage 1
3288 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
IDA
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 65
III 61
IV 20
V 67
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0265
Magistratsbeschluss-Nr.
346
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Aufhebung des Beschlusses vom 06.06.2012 , MV 2012/0151,
Sanierung Martinsviertel, Abbruch des städtischen Gebäudes Gutenbergstr. 37A
Vorlage vom: 27.08.2019
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss der städtischen Gremien vom 06.06.2012 zu der Magistratsvorlage MV -
2012/0151: "Abbruch des städtischen Gebäudes Gutenbergstraße 37A, sowie der anschließenden
Herrichtung der entstehenden Freifläche zu Mietergärten" wird aufgehoben.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 11.09.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.08.2019
Im Rahmen der Sanierung Martinsviertel erfolgten in den Jahren 2007, 2012 und 2015
Beschlussvorlagen zum Abriss des Gebäudes Gutenbergstr.37A, mit dem Ziel dort
Mietergärten zu errichten. Die jeweiligen Vorlagen unterschieden sich in den kalkulierten
Abbruchkosten. Die dritte Vorlage aus dem Jahr 2015 mit zu erwartenden Abbruchkosten in
Höhe von 460.000-€ wurde auf Grund der Kosten (trotz Sanierungsmittelzuschuss in Höhe von
67%) bis auf Wiederaufruf zurückgestellt.
Sachstand:
Der Vorlage MV-2012-0151 " Sanierung Martinsviertel, Abbruch des städtischen Gebäudes
Gutenbergstr. 37A" wurde am 06.06.2012 zugestimmt, die Maßnahme jedoch nicht
umgesetzt. Da das Gebäude derzeit ungenutzt und dem Verfall preisgegeben ist muss eine
grundsätzliche Entscheidung hinsichtlich einer Sanierung, einem Abbruch oder einem Verkauf
des Grundstückes getroffen werden.
Sanierung:
Eine Sanierung für eine (Wohn-) Nutzung von städtischer Seite ist nicht vorgesehen.
Abbruch:
Aufgrund der kalkulierten Abbruchkosten wurde die Vorlage 2015 zurückgestellt. Da nach
Abschluss der Sanierung keine Fördergelder mehr zur Verfügung stehen müssten die Kosten
des Abbruchs (460.000,- €, Schätzung aus dem Jahr 2015) nun zu 100% aus dem städtischen
Haushalt finanziert werden.
Verkauf:
IDA liegt ein konkretes Kaufangebot einer Käufergemeinschaft zum Erwerb des Grundstückes
vor. Die Kaufinteressenten möchten das Gebäude zu Wohnzwecken innerhalb des
Bestandschutzes ertüchtigen und leisten somit einen Beitrag, die angespannte
Wohnraumsituation in Darmstadt zu entschärfen.
Aus vorgenannten Gründen, sollte daher das ursprüngliche Ziel des Abbruchs zur Errichtung
von Mietergärten, nicht weiter verfolgt und der am 06.06.2012 gefasste Beschluss aufgehoben
werden.
Darmstadt, den 27.08.2019
Dezernat III
..............................
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
anlage 2
296 Zeichen
Punkt 6: Aufhebung des Beschlusses vom 06.06.2012, MV 2012/0151, Sanierung Martinsviertel, Abbruch des städtischen Gebäudes Gutenbergstr. 37A (V-Nr. 2019/0265) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltungen: Fraktionen FDP und UWIGA
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Gutenbergstraße 37A
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0265
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.08.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00