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2019/0265

Aufhebung des Beschlusses vom 06.06.2012, MV 2012/0151, Sanierung Martinsviertel, Abbruch des städtischen Gebäudes Gutenbergstr. 37A

Magistratsvorlage 27.08.2019

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2019/0265

3294 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.09.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlu ng 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt  
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassu ng Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0265 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Aufhebung des Beschlusses vom 06.06.2012, MV 2012/0151,  
Sanierung Martinsviertel, Abbruch des städtischen Gebäudes Gutenbergstr. 37A  
 
Vorlage vom: 27.08.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Beschluss der städtischen Gremien vom 06.0 6.2012 zu der Magistratsvorlage  
MV-2012/0151: "Abbruch des städtischen Gebäudes Gutenbergstraße 37A, sowie der 
anschließenden Herrichtung der entstehenden Freifläche zu Mietergärten" wird aufgehoben.  
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.08.2019 
 
Im Rahmen der Sanierung Martinsviertel erfolgten in den Jahren 2007, 2012 und 2015 
Beschlussvorlagen zum Abriss des Gebäudes Gutenbergstr.37A , mit dem Ziel dort 
Mietergärten zu errichten. Die jeweiligen Vorlagen unterschieden sich in den kalkulierten 
Abbruchkosten. Die dritte Vorlage aus dem Jahr 2015 mit zu erwartenden Abbruchkosten in 
Höhe von 460.000 -€ wurde auf Grund der Kos ten (trotz Sanierungsmittelzuschuss in Höhe 
von 67%) bis auf Wiederaufruf zurückgestellt.  
 
Sachstand: 
Der Vorlage MV -2012-0151 " Sanierung Martinsviertel, Abbruch des städtischen Gebäudes 
Gutenbergstr. 37A " wurde am 06.06.2012  zugestimmt, die Maßnahme jed och nicht 
umgesetzt. Da das Gebäude derzeit ungenutzt und dem Verfall preisgegeben ist muss eine 
grundsätzliche Entscheidung hinsichtlich einer Sanierung, einem Abbruch oder einem 
Verkauf des Grundstückes getroffen werden.  
 
Sanierung: 
Eine Sanierung für ei ne (Wohn-) Nutzung von städtischer Seite ist nicht vorgese hen. 
 
Abbruch: 
Aufgrund der kalkulierten Abbruchkosten wurde die Vorlage 2015 zurückgestellt. D a nach 
Abschluss der Sanierung keine Fördergelder mehr zur Verfügung stehen müssten die Kosten 
des Abbruchs (460.000,- €, Schätzung aus dem Jahr 2015)  nun zu 100% aus dem 
städtischen Haushalt finanziert werden.  
 
Verkauf: 
IDA liegt ein konkretes Kaufangebot einer Käufergemeinschaft zum Erwerb des Grundstückes 
vor. Die Kaufinteressenten möchten das Gebäu de zu Wohnzwecken innerhalb des 
Bestandschutzes ertüchtigen  und leisten somit einen Beitrag, die angespannte 
Wohnraumsituation in Darmstadt zu entschärfen.  
 
Aus vorgenannten Gründen, sollte daher das ursprüngliche Ziel des Abbruchs zur Errichtung 
von Mietergärten, nicht weiter verfolgt und der am 06.06.2012 gefasste Beschluss 
aufgehoben werden.  
 
 
Darmstadt, den 27.08.2019 
 
Dezernat III 
 
 
..............................  
Dr. Barbara Boczek  
Stadträtin

anlage 3

304 Zeichen

Punkt 6: Aufhebung des Beschlusses vom 06.06.2012, MV 2012/0151, 
Sanierung Martinsviertel, Abbruch des städtischen Gebäudes Gutenbergstr. 37A 
 (V-Nr. 2019/0259) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Gegenstimmen: AfD  
Stimmenthaltung: FDP und UWIGA

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3288 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
IDA 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 65 
III 61 
IV 20 
V 67 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0265 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
346 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff:  Aufhebung des Beschlusses vom 06.06.2012 , MV 2012/0151, 
Sanierung Martinsviertel, Abbruch des städtischen Gebäudes Gutenbergstr. 37A  
 
Vorlage vom: 27.08.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Beschluss der städtischen Gremien vom 06.06.2012 zu der Magistratsvorlage MV -
2012/0151: "Abbruch des städtischen Gebäudes Gutenbergstraße 37A, sowie der anschließenden 
Herrichtung der entstehenden Freifläche zu Mietergärten" wird aufgehoben.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 11.09.2019 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.08.2019  
 
Im Rahmen der Sanierung Martinsviertel erfolgten in den Jahren 2007, 2012 und 2015 
Beschlussvorlagen zum Abriss des Gebäudes Gutenbergstr.37A, mit dem Ziel dort 
Mietergärten zu errichten. Die jeweiligen Vorlagen unterschieden sich in den kalkulierten 
Abbruchkosten. Die dritte Vorlage aus dem Jahr 2015 mit zu erwartenden Abbruchkosten in 
Höhe von 460.000-€ wurde auf Grund der Kosten (trotz Sanierungsmittelzuschuss in Höhe von 
67%) bis auf Wiederaufruf zurückgestellt.  
 
Sachstand: 
Der Vorlage MV-2012-0151 " Sanierung Martinsviertel, Abbruch des städtischen Gebäudes 
Gutenbergstr. 37A" wurde am 06.06.2012 zugestimmt, die Maßnahme jedoch nicht 
umgesetzt. Da das Gebäude derzeit ungenutzt und dem Verfall preisgegeben ist muss eine 
grundsätzliche Entscheidung hinsichtlich einer Sanierung, einem Abbruch oder einem Verkauf 
des Grundstückes getroffen werden. 
 
Sanierung: 
Eine Sanierung für eine (Wohn-) Nutzung von städtischer Seite ist nicht vorgesehen. 
 
Abbruch: 
Aufgrund der kalkulierten Abbruchkosten wurde die Vorlage 2015 zurückgestellt. Da nach 
Abschluss der Sanierung keine Fördergelder mehr zur Verfügung stehen müssten die Kosten 
des Abbruchs (460.000,- €, Schätzung aus dem Jahr 2015) nun zu 100% aus dem städtischen 
Haushalt finanziert werden.  
 
Verkauf: 
IDA liegt ein konkretes Kaufangebot einer Käufergemeinschaft zum Erwerb des Grundstückes 
vor. Die Kaufinteressenten möchten das Gebäude zu Wohnzwecken innerhalb des 
Bestandschutzes ertüchtigen und leisten somit einen Beitrag, die angespannte 
Wohnraumsituation in Darmstadt zu entschärfen. 
 
Aus vorgenannten Gründen, sollte daher das ursprüngliche Ziel des Abbruchs zur Errichtung 
von Mietergärten, nicht weiter verfolgt und der am 06.06.2012 gefasste Beschluss aufgehoben 
werden. 
 
 
Darmstadt, den 27.08.2019 
 
Dezernat III 
 
 
.............................. 
Dr. Barbara Boczek 
Stadträtin

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296 Zeichen

Punkt 6: Aufhebung des Beschlusses vom 06.06.2012, MV 2012/0151, 
Sanierung Martinsviertel, Abbruch des städtischen Gebäudes Gutenbergstr. 37A 
 (V-Nr. 2019/0265) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltungen: Fraktionen FDP und UWIGA

Beratungsverlauf (4)

TOP 346
TOP 6
TOP 6
TOP 19

Orte (1)

  • Gutenbergstraße 37A

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Details

Vorlagen-Nr.
2019/0265
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.08.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00