V/0992/2005
Antrag der Fraktionsgemeinschaft UWG/MS/ÖDP Nr. A-R/0039/2005
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Antrag UWG
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201 im Rat ! | Fraktionsgemeinschaft $ der Stadt Münster 06.09.2005 „Schwimmen ohne Reue Salz-Elektrolyse für Münsters Bäder“ Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Verwaltung der Stadt Münster wird beauftragt, bei der ohnehin dringend not- wendigen Sanierung einiger Bäder in Münster die Reinigung und Desinfektion des Badewassers zur Vermeidung der Chloreinleitung auf die Technologie der Salz- Elektrolyse bei mindestens einem Bad in Form eines Pilotprojektes umzustellen. Je nach Ergebnis des beauftragten Bädergutachtens ist hierbei ein Bad auszu- wählen, das stark von Familien und Kindern frequentiert wird. Begründung: Der dauerhafte Einsatz von Chlorgas in Badeanstalten muss aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt, zumindest weitestgehend reduziert werden. Im Zusammenhang mit dem Einsatz von Chlorgas kommt es insbesondere bei Kindern im körperlichen Entwick- lungsstadium vermehrt zu Atemwegserkrankungen und regelmäßig zu Reizungen der Schleimhäute und empfindlicher Hautpartien. Der nicht unproblematische Umgang mit Chlor(gas) führte in der Vergangenheit in Deutschland auch zu mehreren schweren Unfällen durch Chlorgasverpuffung oder Feh- ler in der Dosierung im Wasser. Derartige Probleme sind bei Einsatz der Salz- Elektrolyse ausgeschlossen. Das inzwischen erprobte und bewährte Verfahren wird schon vielfach angewandt, so z.B. in Altenberge und Schermbeck, und ist nach allen Erfahrungen hautfreundlich, für Augenschleimhäute völlig unbedenklich und führt zu einer deutlichen und nachhaltigen Erhöhung der Besucherzahlen. Der Aufenthalt in geschlossenen Räumen außerhalb des Wassers ist ebenfalls völlig reizfrei, da keine freigesetzten Chlordämpfe in der Um- gebungs- und Atemluft für Reizungen sorgen. In den Nachbarländern Belgien und Frankreich dürfen inzwischen Kinder die mit Chlor- gas gereinigten Bäder nur noch im beschränkten Umfang nutzen, Da im Jahre 2006 die Freibäder in Hiltrup, Nienberge und Stapelskotten unumgänglich saniert und auf automatische Chlorung umgestellt werden sollen, böte sich eine Auswei- tung dieses Pilotprojektes auch auf wenigstens ein Freibad an. gez. RH Gerd Kersting RH Fritz Pfau RF Hannelore Wiesenack-Hauß Fraktionsvorsitzender Fritz Pfau Stallvertreter Gord Kersting Fraktionsgeschäftsstelle Junkorstraße 3, 48143 Münstar Tel: 6867510 Fax: 6867512 Fraktion.uwg-vedp@citykom.net
Beschlussvorlage
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V/0992/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Antrag der Fraktionsgemeinschaft UWG/MS/ÖDP Nr. A - R/0039/2005 "Schwimmen ohne Reue, Salzelektrolyse für Münsters Bäder" Beratungsfolge 07.12.2005 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Das Verfahren der Wasserdesinfektion durch Salzelektrolyse wird im Rahmen der Sanie- rung der städt. Hallenbäder (Bädergutachten) thematisiert und hinsichtlich der Umsetzung auf Kosten, Wirtschaftlichkeit und Effizienz geprüft. 2. Mit der Umsetzung der Ziff.1 ist der Antrag der Fraktionsgemeinschaft, UWG/MS/ÖDP Nr. A - R/0039/2005 (Anlage) erledigt. Kosten/Folgekosten Finanzierung/Mittelbereitstellung Keine unmittelbaren Kosten Begründung: Mit Antragnummer A-R/0039/2005 vom 06.09.2005 hat die UWG MS/ÖDP Fraktionsgemeinschaft im Rat der Stadt Münster beantragt, bei der ohnehin dringend notwendigen Sanierung einiger Bä- der in Münster die Reinigung und Desinfektion des Badewassers zur Vermeidung der Chloreinlei- tung auf die Technologie der Salz-Elektrolyse bei mindestens einem Bad in Form eines Pilotprojek- tes umzustellen. Je nach Ergebnis des Beauftragt en Bädergutachtens ist hierbei ein Bad auszu- wählen, das stark von Familien und Kindern frequentiert wird. Vorlagen-Nr.: V/0992/2005 Auskunft erteilt: Herr Dittmer Ruf: 492 52 20 E-Mail: Gerhard.Dittmer@stadt-muenster.de Datum: 18.11.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0992/2005 Bei dem Antrag der UWG/MS/ÖDP Fraktionsgemei nschaft wird von einer Wasserdesinfektion durch Salzelektrolyse anstelle von Chlor gesprochen. Es wird davon ausgegangen, dass zur Des- infektion künftig kein Chlor mehr eingesetzt werden muss. In dem für die Aufbereitung von Schwimmen und Badebeckenwasser gültigen Regelwerk DIN 19643 wird auch die Desinfektion des Schwimm- und Badebeckenwassers behandelt. Zwingend verlangt wird in diesem Regelwerk das Vorhandensein des Desinfektionsmittels Chlor im Badewasser in geringer Konzentration zum Schutz der Besucher vor übertragbaren Krankheiten, bei denen das Wasser als Übertragungspfad dient. Hierbei beschreibt die zitierte DIN 19643 unterschiedliche Chlorungsverfahren und zwar die Chlorung mit Chlorgas, mit Calziumhypochlorit und mit Natriumhypochlorit, wobei letztere entwe- der in Gebinden gekauft wird, oder vor Ort mittels Elektrolyse hergestellt wird. Das Elektrolyseverfahren ist dadurch gekennzeichne t, dass mit Hilfe von elektrischem Strom und Elektroden bei Vorhandensein von salzhaltigem Wasser das Natriumchlorid (NaCI) aufgespalten wird in Natrium (Na) und Chlor (CI), wobei dieses wiederum mit dem Wasser reagiert. Bei dem DIN-gerechten Elektrolyseverfahren geschieht die zuvor beschriebene Aufspaltung außerhalb des Badewasseraufbereitungskreislaufes und die dabei entstehende Chlorlösung wird dem Aufberei- tungskreislauf mit Dosierpumpen zugegeben. In jüngster Zeit werden Elektrolyseverfahren angeboten, welche die Chlorerzeugung direkt im Auf- bereitungskreislauf bewirken. Die Elektroden der Elektrolyseanlage sind nicht außerhalb des Kreis- laufes angeordnet sondern im Aufbereitungskreislauf integriert. Dies setzt voraus, dass das Kreis- laufwasser und somit auch das Beckenwasser salzhaltig ist, um den Elektroden das notwendige Natriumchlorid zur Elektrolyse liefern zu können. Dieses Verfahren, auch als Durchlaufelektrolyse bezeichnet, weicht in einigen Punkten von den Vorgaben der DIN 19643 ab, ist aber durch den Vorteil gekennzeichnet, dass im Technikbereich kein Chlorgas mehr eingesetzt werden muss. Die Annahme, dass mit dem Verfahren chlorfrei nur unter Verwendung von Salz desinfiziert wird, ist nicht zutreffend. Allen Chlorungsverfahren, auch dem zuletzt genannten Durchlaufelektrolyse- verfahren, ist zu eigen, dass im Wasser Unterchlorigsäure entsteht, welche für die Desinfektions- wirkung verantwortlich ist. Unbeschadet, welches Verfahren eingesetzt wird, muss im Beckenwas- ser immer Chlor nachgewiesen werden können, wobei Schwimmer nicht feststellen kann, mit wel- chem Verfahren die Chlorung geschieht, da das Endprodukt immer Unterchlorigsäure ist. Es ist letztlich eine Frage der Kosten und der Wirtschaftlichkeit welches der genannten Verfahren zum Einsatz kommt. Die Investitionskosten solcher Anlagen dürfen sich abhängig von den Badewasservolumenströmen zwischen 40.000 und 80.000 € je Bad belaufen. Amortisationszeiten können hierbei nur ange- nommen werden und dürften bei ca. 12 – 15 Jahren liegen. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0992/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 21.11.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37