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1242/2023

Sachstandsmitteilung zu "Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivieren"

Mitteilung Ausschuss 09.05.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 25.05.2023, TOP 7.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

8174 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/501/11 
 
Vorlagen-Nummer 09.05.2023 
 1242/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 25.05.2023 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.05.2023 
 
Sachstandsmitteilung zu "Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise 
intensivieren" 
Mit Beschluss AN/0598/2022 „Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivie-
ren“ des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren wird die Verwaltung beauftragt, 
auf Basis der damaligen politischen Entwicklungen die entsprechenden Maßnahmen umzu-
setzen.  
 
Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen 
und Senioren vierteljährlich über die Entwicklung des Bedarfs an Unterstützungsmaßnahmen 
zu berichten, damit ggf. über weitere Unterstützungsmaßnahmen beraten werden kann. Dies 
ist mit den Mitteilungen 1496/2022 in der Sitzung am 12.05.2022, 2516/2022 in der Sitzung 
am 18.08.2022 und 3665/2022 in der Sitzung am 17.11.2022 erfolgt. Darüber hinaus wird auf 
die Mitteilung 3737/2022 „Sachstand bezüglich der geplanten Strom- und Gassperren“ in der 
Sitzung am 19.01.2023 hingewiesen. 
 
Mit diesem 4. Sachstandsbericht wird über die aktuelle Entwicklung berichtet. 
 
 
1) Entlastung durch die Bundesregierung 
 
Bereits im Dezember 2022 erfolgte die Auszahlung der Energiepreispauschale in Höhe von 
300 Euro an alle Rentner*innen.  
 
Mit einem zweiten Heizkostenzuschuss hat die Bundesregierung darüber hinaus zielgerichtet 
Menschen mit kleinem Einkommen entlastet. Er zielte darauf ab, die Zusatzbelastungen für 
die Heizperiode 2022/2023 abzufedern und ist allen zugutegekommen, die in mindestens ei-
nem der Monate September 2022 bis Dezember 2022 Wohngeld bezogen haben.  
 
Die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse wurde im März 2023, rückwirkend zum 01.01.2023 
umgesetzt. Die hierdurch erzielten Entlastungen werden durch die Energieunternehmen au-
tomatisch an die Kund*innen weitergegeben. Sofern Mieter*innen nicht direkt selbst Kunden 
beim Strom-, Gas- oder Wärmeversorger sind, erhalten die Vermieter die Entlastung, diese 
müssen die Entlastungen aber an ihre Mieter*innen im Rahmen der Betriebskostenabrech-
nung weitergeben. 
 
Studierende und Fachschüler*innen können seit dem 15. März die Energiepreispauschale in 
Höhe von 200 Euro beantragen. Maßgeblich für eine Auszahlung der Pauschale ist, dass die 
Berechtigten am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert oder

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Schüler*in in Fachschulklassen oder Berufsfachschulklassen waren. 
 
Härtefallhilfen bis zu 2.000 Euro können auf Antrag für Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, 
Holzhackschnitzeln, Briketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks heizen, gewährt 
werden (Antragsstellung ab Mai 2023 für den Zeitraum 01.01.2022 bis 01.12.2022).  
 
 
2) Aktuelle Ergebnisse Runder Tisch Energie 
 
Stadt Köln, Jobcenter Köln und RheinEnergie stehen kontinuierlich in einem engen Austausch 
und haben zudem eine enge Zusammenarbeit mit den Beratungsstrukturen der Verbraucher-
zentrale, der Schuldnerberatung und dem Mieterverein Köln aufgenommen. Der Runde Tisch 
Energie hat zuletzt im November 2022 zusammengefunden. Jedoch besteht auch außerhalb 
der turnusmäßigen Zusammentreffen ein reger Austausch zwischen den Beteiligten. 
 
 
3) Weitere Maßnahmen zur finanziellen Entlastung 
 
Die RheinEnergie stellt aus eigenen Mitteln seit dem 1. Oktober 2022 eine Million Euro bereit, 
um Menschen zu helfen, die wegen unbezahlter Energierechnungen von einer Sperrung ihrer 
Energieversorgung bedroht sind.  
Ziel ist es, möglichst vielen Haushalten eine Sperrung zu ersparen. Die Unterstützung aus 
dem Härtefallfonds bezieht sich auch auf Haushaltswärmekunden (Fernwärme, etc.). 
 
Der prognostizierte Unterstützungsbedarf aus dem Härtefallfond hat sich aktuell noch nicht 
eingestellt. Aktuell wurden rund 10.000 Euro aus dem Härtefallfond bereitgestellt. Durch das 
gesamte Maßnahmenvolumen der RheinEnergie erfahren die Menschen viele weitere Hilfs-
angebote. Der Härtefallfonds kann weiterhin genutzt werden (s. hierzu Anlage zu Mitteilung 
3665/2022). 
 
 
4) Information zu Strom- und Gassperren 
 
Die Notwendigkeit von Sperrungen als letzte Maßnahme bei der RheinEnergie ist seit Jahren 
weiterhin auf niedrigem Niveau rückläufig. Dieser Trend ist auch im laufenden Jahr 2023 fest-
zustellen.  
 
Bei Härtefällen handelt die RheinEnergie stets nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Seit 
April 2022 hat die RheinEnergie keine Sperrungen bei angezeigten Härtefällen durchgeführt. 
Durch gezielte Beratungs- und Hilfestellungsangebote konnte die RheinEnergie bereits 3.702 
Menschen seit April 2022 erfolgreich helfen und gemeinsame Lösungen finden, damit es nicht 
zu einer Strom- oder Gassperrung kommt. 
 
 
5) Energieberatung der RheinEnergie 
 
Die Energieberatungen der RheinEnergie nach dem Grundsatz 'Hilfe zur Selbsthilfe', das 
heißt, sie orientiert sich an den eigenen Kräften und Möglichkeiten der Menschen, wirken sich 
positiv auf den Energieverbrauch und somit auf die Kosten aus. 
 
 Seit dem 1.1.2022 wurden 7.163 Energieberatungen zu den Themen Verbrauch, Ein-
satz und Einsparung von Energie unter ökologischen sowie ökonomischen Aspekten 
vorgenommen. 
 Seit Mitte Juli 2022 wurden 817 Personen aus Institutionen durch Fachvorträge „fit ge-
macht“, um Wärme- und Strom“fresser“ zu identifizieren. 
 Seit Mitte Juli 2022 wurden mit 21 Institutionen Kooperationsvereinbarungen für die 
Energieberatungs- und Hilfeleistungen der Rheinenergie geschlossen. 
 Beim Treffpunkt Solar der Rheinenergie wurden 1.054 Bürger*innen individuell beraten.

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6) Stärkungspaket NRW – gemeinsam gegen Armut 
 
Mit Bescheid vom 17. Januar 2023 wurde der Stadt Köln auf der Grundlage der Richtlinie 
„Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ zum Ausgleich für in 2023 krisenbedingt 
anfallender Mehrausgaben in Folge steigender Energiepreise, einer hohen Inflation und einer 
verstärkten Inanspruchnahme sozialer kommunaler Infrastrukturen eine Unterstützungsleis-
tung in Höhe von 11.505.876,00 Euro bewilligt. Es sollen in erster Linie Anlaufstellen und Ein-
richtungen für Menschen aus einkommensarmen Haushalten und / oder mit besonderen Be-
darfslagen, die auf Grund ihrer individuellen Lebensumstände auf Hilfestellungen angewiesen 
und bedingt durch die erheblichen Preissteigerungen besonders betroffen sind, unterstützt 
werden. 
 
Die Verwaltung möchte die Unterstützungsleistungen des Landes im Wege der Beleihung an 
Träger der Freien Wohlfahrtspflege, Kirchen- und Moscheegemeinden, Verbände, Vereine 
und Stiftungen zur eigenständigen Umsetzung des Stärkungspaktes NRW weitergeben. Be-
züglich der Voraussetzungen sowie des Verfahrens wird auf die Mitteilung 1151/2023 verwie-
sen. 
 
7) Gesetzliche Änderungen 
 
Zum 01.01.2023 traten sowohl das Bürgergeld wie auch das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.  
 
Über die daraus resultierenden Änderungen wurden u.a. ehrenamtliche Mitarbeitende von 
Beratungsstellen in mehreren durch das JobCenter, Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
und Amt für Wohnungswesen organisierten und durchgeführten Onlineveranstaltungen infor-
miert. 
 
In Zusammenarbeit des JobCenters, des Amtes für Wohnungswesen und des Amtes für Sozi-
ales, Arbeit und Senioren wurden zudem die Internetauftritte aufeinander abgestimmt und 
Arbeitshilfen zur gezielten Antragsteuerung erarbeitet, die sich im Rückblick auf das Antrags-
aufkommen im ersten Quartal in den jeweiligen Rechtskreisen bewährt haben.  
 
8) Förderprogramm „Bürger*innenberatung zu Kostensteigerungen durch die Energiekri-
se“ 
 
Im Rahmen des Förderprogramms sollen neue niedrigschwellige, aufsuchende und innovative 
Informations- und Beratungsformate in den Quartieren entwickelt und angeboten werden. 
Dadurch sollen mehr Bürger*innen erreicht und ihnen ein Beratungsangebot unterbreitet wer-
den. 
Aktuell sind 11 Anträge von Anbietenden eingegangen. Derzeit findet die interne Abklärung 
der Umsetzung der Finanzierung statt, da aufgrund des Stärkungspaktes NRW nunmehr teil-
weise vorrangige Landesmittel zu nutzen sind. 
 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

25.05.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.05.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1242/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.05.2023
Erstellt
13.04.2023 11:54