1242/2023
Sachstandsmitteilung zu "Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivieren"
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/501/11 Vorlagen-Nummer 09.05.2023 1242/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 25.05.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.05.2023 Sachstandsmitteilung zu "Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivieren" Mit Beschluss AN/0598/2022 „Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivie- ren“ des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren wird die Verwaltung beauftragt, auf Basis der damaligen politischen Entwicklungen die entsprechenden Maßnahmen umzu- setzen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren vierteljährlich über die Entwicklung des Bedarfs an Unterstützungsmaßnahmen zu berichten, damit ggf. über weitere Unterstützungsmaßnahmen beraten werden kann. Dies ist mit den Mitteilungen 1496/2022 in der Sitzung am 12.05.2022, 2516/2022 in der Sitzung am 18.08.2022 und 3665/2022 in der Sitzung am 17.11.2022 erfolgt. Darüber hinaus wird auf die Mitteilung 3737/2022 „Sachstand bezüglich der geplanten Strom- und Gassperren“ in der Sitzung am 19.01.2023 hingewiesen. Mit diesem 4. Sachstandsbericht wird über die aktuelle Entwicklung berichtet. 1) Entlastung durch die Bundesregierung Bereits im Dezember 2022 erfolgte die Auszahlung der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro an alle Rentner*innen. Mit einem zweiten Heizkostenzuschuss hat die Bundesregierung darüber hinaus zielgerichtet Menschen mit kleinem Einkommen entlastet. Er zielte darauf ab, die Zusatzbelastungen für die Heizperiode 2022/2023 abzufedern und ist allen zugutegekommen, die in mindestens ei- nem der Monate September 2022 bis Dezember 2022 Wohngeld bezogen haben. Die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse wurde im März 2023, rückwirkend zum 01.01.2023 umgesetzt. Die hierdurch erzielten Entlastungen werden durch die Energieunternehmen au- tomatisch an die Kund*innen weitergegeben. Sofern Mieter*innen nicht direkt selbst Kunden beim Strom-, Gas- oder Wärmeversorger sind, erhalten die Vermieter die Entlastung, diese müssen die Entlastungen aber an ihre Mieter*innen im Rahmen der Betriebskostenabrech- nung weitergeben. Studierende und Fachschüler*innen können seit dem 15. März die Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen. Maßgeblich für eine Auszahlung der Pauschale ist, dass die Berechtigten am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert oder 2 Schüler*in in Fachschulklassen oder Berufsfachschulklassen waren. Härtefallhilfen bis zu 2.000 Euro können auf Antrag für Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzhackschnitzeln, Briketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks heizen, gewährt werden (Antragsstellung ab Mai 2023 für den Zeitraum 01.01.2022 bis 01.12.2022). 2) Aktuelle Ergebnisse Runder Tisch Energie Stadt Köln, Jobcenter Köln und RheinEnergie stehen kontinuierlich in einem engen Austausch und haben zudem eine enge Zusammenarbeit mit den Beratungsstrukturen der Verbraucher- zentrale, der Schuldnerberatung und dem Mieterverein Köln aufgenommen. Der Runde Tisch Energie hat zuletzt im November 2022 zusammengefunden. Jedoch besteht auch außerhalb der turnusmäßigen Zusammentreffen ein reger Austausch zwischen den Beteiligten. 3) Weitere Maßnahmen zur finanziellen Entlastung Die RheinEnergie stellt aus eigenen Mitteln seit dem 1. Oktober 2022 eine Million Euro bereit, um Menschen zu helfen, die wegen unbezahlter Energierechnungen von einer Sperrung ihrer Energieversorgung bedroht sind. Ziel ist es, möglichst vielen Haushalten eine Sperrung zu ersparen. Die Unterstützung aus dem Härtefallfonds bezieht sich auch auf Haushaltswärmekunden (Fernwärme, etc.). Der prognostizierte Unterstützungsbedarf aus dem Härtefallfond hat sich aktuell noch nicht eingestellt. Aktuell wurden rund 10.000 Euro aus dem Härtefallfond bereitgestellt. Durch das gesamte Maßnahmenvolumen der RheinEnergie erfahren die Menschen viele weitere Hilfs- angebote. Der Härtefallfonds kann weiterhin genutzt werden (s. hierzu Anlage zu Mitteilung 3665/2022). 4) Information zu Strom- und Gassperren Die Notwendigkeit von Sperrungen als letzte Maßnahme bei der RheinEnergie ist seit Jahren weiterhin auf niedrigem Niveau rückläufig. Dieser Trend ist auch im laufenden Jahr 2023 fest- zustellen. Bei Härtefällen handelt die RheinEnergie stets nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Seit April 2022 hat die RheinEnergie keine Sperrungen bei angezeigten Härtefällen durchgeführt. Durch gezielte Beratungs- und Hilfestellungsangebote konnte die RheinEnergie bereits 3.702 Menschen seit April 2022 erfolgreich helfen und gemeinsame Lösungen finden, damit es nicht zu einer Strom- oder Gassperrung kommt. 5) Energieberatung der RheinEnergie Die Energieberatungen der RheinEnergie nach dem Grundsatz 'Hilfe zur Selbsthilfe', das heißt, sie orientiert sich an den eigenen Kräften und Möglichkeiten der Menschen, wirken sich positiv auf den Energieverbrauch und somit auf die Kosten aus. Seit dem 1.1.2022 wurden 7.163 Energieberatungen zu den Themen Verbrauch, Ein- satz und Einsparung von Energie unter ökologischen sowie ökonomischen Aspekten vorgenommen. Seit Mitte Juli 2022 wurden 817 Personen aus Institutionen durch Fachvorträge „fit ge- macht“, um Wärme- und Strom“fresser“ zu identifizieren. Seit Mitte Juli 2022 wurden mit 21 Institutionen Kooperationsvereinbarungen für die Energieberatungs- und Hilfeleistungen der Rheinenergie geschlossen. Beim Treffpunkt Solar der Rheinenergie wurden 1.054 Bürger*innen individuell beraten. 3 6) Stärkungspaket NRW – gemeinsam gegen Armut Mit Bescheid vom 17. Januar 2023 wurde der Stadt Köln auf der Grundlage der Richtlinie „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ zum Ausgleich für in 2023 krisenbedingt anfallender Mehrausgaben in Folge steigender Energiepreise, einer hohen Inflation und einer verstärkten Inanspruchnahme sozialer kommunaler Infrastrukturen eine Unterstützungsleis- tung in Höhe von 11.505.876,00 Euro bewilligt. Es sollen in erster Linie Anlaufstellen und Ein- richtungen für Menschen aus einkommensarmen Haushalten und / oder mit besonderen Be- darfslagen, die auf Grund ihrer individuellen Lebensumstände auf Hilfestellungen angewiesen und bedingt durch die erheblichen Preissteigerungen besonders betroffen sind, unterstützt werden. Die Verwaltung möchte die Unterstützungsleistungen des Landes im Wege der Beleihung an Träger der Freien Wohlfahrtspflege, Kirchen- und Moscheegemeinden, Verbände, Vereine und Stiftungen zur eigenständigen Umsetzung des Stärkungspaktes NRW weitergeben. Be- züglich der Voraussetzungen sowie des Verfahrens wird auf die Mitteilung 1151/2023 verwie- sen. 7) Gesetzliche Änderungen Zum 01.01.2023 traten sowohl das Bürgergeld wie auch das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Über die daraus resultierenden Änderungen wurden u.a. ehrenamtliche Mitarbeitende von Beratungsstellen in mehreren durch das JobCenter, Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und Amt für Wohnungswesen organisierten und durchgeführten Onlineveranstaltungen infor- miert. In Zusammenarbeit des JobCenters, des Amtes für Wohnungswesen und des Amtes für Sozi- ales, Arbeit und Senioren wurden zudem die Internetauftritte aufeinander abgestimmt und Arbeitshilfen zur gezielten Antragsteuerung erarbeitet, die sich im Rückblick auf das Antrags- aufkommen im ersten Quartal in den jeweiligen Rechtskreisen bewährt haben. 8) Förderprogramm „Bürger*innenberatung zu Kostensteigerungen durch die Energiekri- se“ Im Rahmen des Förderprogramms sollen neue niedrigschwellige, aufsuchende und innovative Informations- und Beratungsformate in den Quartieren entwickelt und angeboten werden. Dadurch sollen mehr Bürger*innen erreicht und ihnen ein Beratungsangebot unterbreitet wer- den. Aktuell sind 11 Anträge von Anbietenden eingegangen. Derzeit findet die interne Abklärung der Umsetzung der Finanzierung statt, da aufgrund des Stärkungspaktes NRW nunmehr teil- weise vorrangige Landesmittel zu nutzen sind. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1242/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 09.05.2023
- Erstellt
- 13.04.2023 11:54