2022/0174
Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH auf dem Grundstück Heinestraße
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Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH | | Mai 2022 Nachverdichtung Heinestraße | tatsächlicher WENr.| Lage i städt. Zuschuss abz. GFB - | | | Zuschuss | Hausa 4 |1.06 | .20.000,00 € 6.000,00€| 14.000,00€ HausA 6 1.06 3 | | .25.000,00 € 6.000,00 € 19.000,00 € | Hausa 8 |2.06| |. 20.000,00 € 6.000,00 € 14.000,00 € | Haus A | 2. | .25.000,00 € 6.000,00€ 19.000,00 € | Haus A | 3. 2 | 20.000,00 € 6.000,00€ | 14.000,00€ | Haus A | |3.06| 3 | | .25.000,00 € 6.000,00€| 19.000,00€ 7 |HausB 4 |1o06G| 2 | 20.000,00€ | 6.000.00€ 14.000,00€ | HausB | | 25.000,00 € 6.000,00€ | 19.000,00€ HausB .0G 20.000,00 € 6.000,00€| 14.000,00€ HausB | B 2 25.000,00 € 6:000,00 € | 19.000,00 € | Haus B 3. | 20.000,00 € 6.000,00 € | 14.000,00 € 25.000,00 € 6.000,00 € | 19.000,00 € | | 20.000,00 € 6.000,00€| 14.000,00€ HausC | i j 25.000,00€ 6.000,00€| 19.000,00€ Haus C | 20.00000€ 6.000,00€| 14.000,00€ | Haus € 20.000,00€ 6.000,00€| 14.000,00€ 25.00000€ 6.000,00€| 19.000,00€ — — 18 |HausD 5 1 | | .20.000,00€ | 6.000.00€| 14.000,00€ 19 Hausp 9 20.000,00€ 6.000,00€ 14.000,00 € | 20 HausD| 13 20.000,00€ | 6.000,00€ 14.000,00€ | Hause | 5 | 37,71 | ___20.000,00€| 6.000,00€ 14.000,00 € | Hause | 9 | 37,71 | ___20.000,00€ 6.000,00 € 14.000,00 € ! j HausF | 5 | EG 89,57” 30.000,00 € 6.000,00 € 24.000,00 € HausF 6 0106| 9085 __30.000,00€ 6.000,00€| 24.000,00€ HausF 10 | 1.06 89,57 | ___ 30.000,00 € 6.000,00 € 24.000,00 € Hausf | 11 | 2.06 | 90,85 30.000,00€ _6.000,00€ 24.000,00 € HausF | 15 |2.06| 89,57 30.000,00€ 6.000,00 € 24.000,00 € Haus | 16 |3.06| |.90,85 30.000,00€ 6.000,00€ 24.000,00 € 20 | 3.06 | 30.000,00€ | 6.00000€| 24.000,00€ | 690.000,00€ | 174.000,00€ | _516.000,00 €
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Punkt 3: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH auf dem Grundstück Heinestraße (V-Nr. 2022/0174) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Soziales der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.06.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Amt für
Wohnungswesen OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0174
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 522020
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer: 17064-8002
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto: 0358010
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für
das Projekt der Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH auf dem Grundstück
Heinestraße
Vorlage vom: 01.06.2022
Beschlussvorschlag :
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung das
im Mietwohnungsbau von der Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH zu realisierende
Bauvorhaben auf dem Grundstück Heinestraße in Darmstadt mit 29 sozial geförderten
Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen für die Dauer der Mietpreis- und
Belegungsbindung von 30 Jahren durch die Bereitstellung eines Zuschusses in Höhe von
516.000,00 Euro.
2. Die erforderlichen Mittel stehen unter der Kostenstelle 064-003-1000 und unter der
Investitionsnummer 17064-8002 zur Verfügung. Dem entsprechenden Mitteleinsatz wird
zugestimmt.
- 2 -
Anlagen: Wohnungsauflistung Heinestraße
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.06.2022:
Am Standort Heinestraße errichtet die Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH im Zuge einer
Nachverdichtung insgesamt 91 Wohnungen .
Die Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH hat sich nach entsprechenden Verhandlungen auf
freiwilliger Basis , da hier der Quotenbeschluss nicht zum Tragen kommt, dazu bereit erklärt,
einen Teil der Wohnungen im sozial geförderten Wohnungsbau zu errichten.
Deshalb werden 29 Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen im Rahmen des
Wohnungsförderungsprogramms des Landes Hessen im Wohnungsbauprogramm für das
Jahr 2021 gefördert.
Die Einteilung der Wohnungen ist wie folgt geplant:
5 mal 1-Zimmer-Wohnungen,
9 mal 2-Zimmer-Wohnungen,
8 mal 3-Zimmer-Wohnungen und
7 mal 4-Zimmer-Wohnungen
mit Größen zwischen 37,71 qm bis 90,85 qm, insgesamt 1.875,37 qm Wohnfläche, wovon
1.757,55 qm förderfähig sind. Acht der Wohnungen werden barrierefrei erschlossen.
Die Projektkosten in Höhe von rund 24,5 Mio. Euro werden finanziert über ein
Landesdarlehen in Höhe von voraussichtlich 2.547.500,00 Euro, einem
Finanzierungszuschuss des Landes Hessen in Höhe von voraussichtlich rund 764.250,00
Euro, Eigenmittel sowie eine Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Höhe von
690.000,00 Euro. Hierbei wird ein Betrag in Höhe von 174.000,00 Euro im Rahmen der
„Partnerschaftsvereinbarung Großer Frankfurter Bogen“ vom Land Hessen übernommen und
direkt an die Frankfurter Siedlungsgese llschaft mbH ausgezahlt, so dass sich lediglich ein
städtischer Zuschuss in Höhe von 516.000,00 Euro errechnet.
Bei der Wirtschafts - und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 25.05.2022 die
Landesmittel beantragt. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune
angemessen an der Finanzierung beteiligt.
Bei der finanziellen Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt handelt es sich um einen
Zuschuss. Der Zuschuss errechnet sich nach den Richtlinien der Wissenschaftsstadt
Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus, Stand 03.11.2020, die der Magistrat in
seiner Sitzung am 11.11.2020 und die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am
03.12.2020 (Vorlage Nr. 202 0/0340) beschlossen haben.
Die Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen ein Belegungsrecht auf
die Dauer von 30 Jahren für Wohnungssuchende, die d ie jeweilige Einkommensgrenze nach
dem Hessischen Wohnraumfördergesetz für mittlere Einkommen nicht überschreiten.
- 4 -
Für die Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen wird eine Durchschnittsmiete
von 8,00 Euro/qm verlangt. Dies entspricht den Richtlinien der Wissenschaftsstadt
Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus.
Darmstadt, 01.06.2022
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
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Punkt 11: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH auf dem Grundstück Heinestraße (V-Nr. 2022/0174) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Heinestraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0174
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 01.06.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00