Mandari Insight

2022/0174

Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH auf dem Grundstück Heinestraße

Magistratsvorlage 01.06.2022

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1694 Zeichen

Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH | | Mai 2022
Nachverdichtung Heinestraße

| tatsächlicher

WENr.| Lage i städt. Zuschuss abz. GFB
- | | | Zuschuss

| Hausa 4 |1.06 | .20.000,00 € 6.000,00€| 14.000,00€

HausA 6 1.06 3 | | .25.000,00 € 6.000,00 € 19.000,00 €
| Hausa 8 |2.06| |. 20.000,00 € 6.000,00 € 14.000,00 €
| Haus A | 2. | .25.000,00 € 6.000,00€ 19.000,00 €
| Haus A | 3. 2 | 20.000,00 € 6.000,00€ | 14.000,00€
| Haus A | |3.06| 3 | | .25.000,00 € 6.000,00€| 19.000,00€

7 |HausB 4 |1o06G| 2 | 20.000,00€ | 6.000.00€ 14.000,00€

| HausB | | 25.000,00 € 6.000,00€ | 19.000,00€

HausB .0G 20.000,00 € 6.000,00€| 14.000,00€

HausB | B 2 25.000,00 € 6:000,00 € | 19.000,00 €

| Haus B 3. | 20.000,00 € 6.000,00 € | 14.000,00 €
25.000,00 € 6.000,00 € | 19.000,00 €
|

| 20.000,00 € 6.000,00€|  14.000,00€
HausC | i j 25.000,00€ 6.000,00€| 19.000,00€
Haus C | 20.00000€ 6.000,00€| 14.000,00€
| Haus € 20.000,00€  6.000,00€| 14.000,00€
25.00000€ 6.000,00€| 19.000,00€

— —

18 |HausD 5 1 | | .20.000,00€ |  6.000.00€| 14.000,00€

19 Hausp 9 20.000,00€  6.000,00€ 14.000,00 € |
20 HausD| 13 20.000,00€ | 6.000,00€ 14.000,00€

| Hause | 5 | 37,71 | ___20.000,00€| 6.000,00€ 14.000,00 €
| Hause | 9 | 37,71 | ___20.000,00€ 6.000,00 € 14.000,00 €
!

j

HausF | 5 | EG 89,57” 30.000,00 € 6.000,00 € 24.000,00 €
HausF 6 0106| 9085 __30.000,00€ 6.000,00€| 24.000,00€
HausF 10 | 1.06 89,57 | ___ 30.000,00 € 6.000,00 € 24.000,00 €
Hausf | 11 | 2.06 | 90,85 30.000,00€ _6.000,00€ 24.000,00 €
HausF | 15 |2.06| 89,57 30.000,00€ 6.000,00 € 24.000,00 €
Haus | 16 |3.06| |.90,85 30.000,00€ 6.000,00€ 24.000,00 €

20 | 3.06 | 30.000,00€ |  6.00000€| 24.000,00€
| 690.000,00€ | 174.000,00€ | _516.000,00 €

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Punkt 3: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für 
das Projekt der Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH auf dem Grundstück 
Heinestraße 
 (V-Nr. 2022/0174) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Soziales der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

2022/0174

4707 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.06.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Amt für 
Wohnungswesen   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0174 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 522020 
Kostenstelle:  064-003-1000 Investitionsnummer:  17064-8002 
Kostenträger:  5220-21 Sachkonto: 0358010 
 
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für 
das Projekt der Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH auf dem Grundstück 
Heinestraße 
 
Vorlage vom: 01.06.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung das 
im Mietwohnungsbau von der Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH zu realisierende 
Bauvorhaben auf dem Grundstück Heinestraße in Darmstadt mit 29 sozial geförderten 
Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen für die Dauer der Mietpreis- und 
Belegungsbindung von 30 Jahren durch die Bereitstellung eines Zuschusses in Höhe von  
 
516.000,00 Euro. 
 
2. Die erforderlichen Mittel stehen unter der Kostenstelle 064-003-1000 und unter der 
Investitionsnummer 17064-8002 zur Verfügung. Dem entsprechenden Mitteleinsatz wird 
zugestimmt.

- 2 - 
 
Anlagen: Wohnungsauflistung Heinestraße  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.06.2022: 
 
 
Am Standort Heinestraße errichtet die Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH im Zuge einer 
Nachverdichtung insgesamt 91 Wohnungen . 
 
Die Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH hat sich  nach entsprechenden Verhandlungen auf 
freiwilliger Basis , da hier der Quotenbeschluss nicht zum Tragen kommt, dazu bereit erklärt, 
einen Teil der Wohnungen im sozial geförderten Wohnungsbau zu errichten.  
 
Deshalb werden 29 Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen im Rahmen des 
Wohnungsförderungsprogramms des Landes Hessen im Wohnungsbauprogramm für das 
Jahr 2021 gefördert.  
 
Die Einteilung der Wohnungen ist wie folgt geplant:  
 
5 mal 1-Zimmer-Wohnungen, 
9 mal 2-Zimmer-Wohnungen, 
8 mal 3-Zimmer-Wohnungen und  
7 mal 4-Zimmer-Wohnungen 
 
mit Größen zwischen 37,71 qm bis 90,85 qm, insgesamt 1.875,37 qm Wohnfläche, wovon 
1.757,55 qm förderfähig sind. Acht der Wohnungen werden barrierefrei erschlossen.  
 
Die Projektkosten in Höhe von rund 24,5 Mio. Euro werden finanziert über ein 
Landesdarlehen in Höhe von voraussichtlich 2.547.500,00 Euro, einem 
Finanzierungszuschuss des Landes Hessen in Höhe von voraussichtlich rund 764.250,00 
Euro, Eigenmittel  sowie eine Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Höhe von 
690.000,00 Euro. Hierbei wird ein Betrag in Höhe von 174.000,00 Euro im Rahmen der 
„Partnerschaftsvereinbarung Großer Frankfurter Bogen“ vom Land Hessen übernommen und 
direkt an die Frankfurter Siedlungsgese llschaft mbH ausgezahlt, so dass sich lediglich ein 
städtischer Zuschuss in Höhe von 516.000,00 Euro errechnet.  
 
Bei der Wirtschafts - und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 25.05.2022 die 
Landesmittel beantragt. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune 
angemessen an der Finanzierung beteiligt.  
 
Bei der finanziellen Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt handelt es sich um einen 
Zuschuss. Der Zuschuss errechnet sich nach den Richtlinien der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus, Stand 03.11.2020, die der Magistrat in 
seiner Sitzung am 11.11.2020 und die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 
03.12.2020 (Vorlage Nr. 202 0/0340) beschlossen haben.  
 
Die Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen ein Belegungsrecht auf 
die Dauer von 30 Jahren für Wohnungssuchende, die d ie jeweilige Einkommensgrenze nach 
dem Hessischen Wohnraumfördergesetz für mittlere Einkommen nicht überschreiten.

- 4 - 
 
Für die Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen wird eine Durchschnittsmiete 
von 8,00 Euro/qm verlangt. Dies entspricht den Richtlinien der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus.  
 
Darmstadt, 01.06.2022  
 
 
Dezernat II   Dezernat IV 
 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz    André Schellenberg  
Bürgermeisterin    Stadtkämmerer

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Punkt 11: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für 
das Projekt der Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH auf dem Grundstück 
Heinestraße 
 (V-Nr. 2022/0174) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (4)

TOP 11
TOP 29
TOP 208
TOP 3

Orte (1)

  • Heinestraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0174
Typ
Magistratsvorlage
Datum
01.06.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00