2965/2022
Öffentlichkeitsbeteiligung und Möglichkeit der Teilhabe von Menschen mit Behinderung
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Anlage 1: Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung
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www.meinungfuer.koeln Die Oberbürgermeisterin Leitfaden Öffentlichkeits- beteiligung 1.0 Anlage 1 Seite 2Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Seite 3Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Immer mehr Menschen in Köln wünschen sich einfache und gut zugängliche Möglichkeiten, um an städtischen Planungs- und Entscheidungsprozessen mitzuwirken. Unsere Erfahrungen zeigen gleichzeitig, dass eine qualifizierte Öffentlichkeitsbeteiligung die Chance auf bessere Ergebnisse und höhere Akzeptanz bietet. Darüber hinaus fördern transparente und offene Beteiligungsverfahren den Aufbau einer konstruktiven Vertrauenskultur zwischen Politik, Stadtgesellschaft und Verwaltung. Als verlässliches Rahmenwerk hat unser Stadtrat am 18. Juni 2020 die „Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln“ (Beschlussvorlage 1056/2020) mit dem Auftrag, sie schrittweise in immer mehr Bereichen unserer Stadtverwaltung umzusetzen, beschlossen. Dabei können wir bereits auf einem breiten Erfahrungsfeld mit gesetzlicher und freiwilliger Beteiligung aufbauen. Als eine erste und bereichsübergreifend gemeinsame Grundlage haben wir für Sie diesen Leitfaden entwickelt. Mit seinem Herzstück „Die 7 Schritte der Öffentlichkeitsbeteiligung“ erhalten Sie einen ersten Überblick über alle grundsätzlich wichtigen Elemente. Die sieben Schritte führen Sie sicher durch drei Phasen: Planung, Durchführung und Evaluation. Ergänzend finden Sie an vielen Stellen Verweise auf konkrete Werkzeuge und Arbeitshilfen im Intranet oder auf Praxisbeispiele auf dem städtischen Beteiligungsportal. Wie der Zusatz im Titel, 1.0, bereits andeutet, möchten wir den Leitfaden nach dieser Erstfassung gemeinsam mit Ihnen ausbauen und an Ihre Wünsche und Anforderungen anpassen. Ihre praktischen Erfahrungen, Erkenntnisse und Fragen möchten wir aufgreifen und in die Weiterentwicklung des Leitfadens einfließen lassen. Dieses Vorgehen stammt aus dem sogenannten agilen Projektmanagement und ist nicht nur im IT-Sektor auf dem Vormarsch. Es hilft, mit großer Komplexität umzugehen, und setzt auf die schrittweise Entwicklung sowie kontinuierliche Testung und Verbesserung. Dafür werten wir systematisch Projekte der Öffentlichkeitsbeteiligung aus und befragen die Beteiligten. Vor allem freuen wir uns im Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung über jede Ihrer Rückmeldungen und Fragen sowie Verbesserungsvorschläge. Ganz im Sinne von: gemeinsam erfolgreich! Ihr Team des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln Gemeinsam erfolgreich Seite 4Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Inhalt Inhalt 4 I Grundlagen 6 1.1 Warum Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung wichtig ist 6 1.2 Wann Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung gelingt 8 1.3 Was Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln prägt 12 Die Entscheidungshoheit der Politik 14 Unser Auftrag 14 Unsere Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung 16 Der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung 17 Das kooperative Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 18 II 7 Schritte der Öffentlichkeitsbeteiligung Schritt 1: Grundlagen klären 20 Ist eine Beteiligung grundsätzlich möglich? 20 Dann ist eine Beteiligung sinnvoll 22 Wichtige Umsetzungsbedingungen 24 Schritt 2: Inhalte, Beteiligungsstufe und Zielgruppen bestimmen 28 Beteiligungsziele 31 Beteiligungsstufe 33 Zielgruppen der Beteiligung 35 Schritt 3: Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung planen 40 Passgenaue Verfahren 40 Entscheidungs- und Beteiligungsprozess verzahnen 42 Schritt 4: Geeignete Methoden auswählen 52 Von den Zielen und Zielgruppen her denken 52 Die passende Methode 54 Methoden kombinieren 54 Zugang zum Verfahren planen. Persönliche und vertretende Beteiligung 56 Schritt 5: Kommunikation planen 60 Die fünf Erfolgsfaktoren gelingender Kommunikation 60 Schritt 6: Die Beteiligung durchführen 72 Einladen und Bewerben 72 Vermeidung und Abbau von Barrieren 74 Veranstaltungen 76 Mögliche Schwierigkeiten im Prozess überwinden 78 Seite 5Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Schritt 7: Dokumentation, Auswertung und Evaluation 80 Dokumentieren 80 Auswertung der Ergebnisse 82 Evaluation 84 III Die Praxis – Besondere Herausforderungen in Beteiligungsverfahren 86 3.1 Krisen und Konflikte meistern 86 3.2 Beteiligungsferne Zielgruppen erreichen 90 3.3 Online mitdenken – Öffentlichkeitsbeteiligung und Internet 94 Kontakt/Impressum 96 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Aufgaben und Funktionen des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung 19 Abb. 2: Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln 34 Abb. 3: Zielgruppen im Beteiligungsprozess 38 Abb. 4: Beteiligungsparadoxon 46 Abb. 5: Vorgehen bei der Methodenwahl (vgl. BSWBV 2019, S. 46) 53 Abb. 6: Auswahlverfahren im Vergleich (vgl. BSWBV 2019, S. 36) 58 Abb. 7: Methodenkoffer der Stadt Köln 59 Abb. 8: Anforderungen an verständliche Kommunikation 67 Abb. 9: Dokumentationsformen 81 Abb. 10: Das Beteiligungsportal der Stadt Köln 95 Arbeitshilfen Intranet der Stadt Köln » Themen » Bürgerservice & Presse » Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung » Serviceangebot Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung Internetseite der Stadt Köln » Politik & Verwaltung » Ausschüsse und Gremien » Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung Beteiligungsportal www.meinungfuer.koeln Methodenkoffer auf dem Sharepoint Intranet der Stadt Köln » Themen » Bürgerservice & Presse » Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung » Serviceangebot » Arbeitshilfen Ratsinformationssystem https://ratsinformation.stadt-koeln.de/ WICHTIGE LINKS Seite 6Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 I Grundlagen 1.1 Warum Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung wichtig ist Öffentlichkeitsbeteiligung, Partizipation und Bürgerbeteiligung – Begriffe, die heute zum Wortschatz jeder Stadtverwaltung gehören. Wir in Köln verwenden die Bezeichnung Öffentlichkeitsbeteiligung, weil wir damit alle Kölner*innen einbeziehen und ansprechen wollen. Gerade städtische Vorhaben eignen sich besonders für Beteiligung, weil kommunale Planungen und Projekte in der Regel direkte und spürbare Auswirkungen auf die Alltagswelt haben. Kölner*innen werden daher schon seit vielen Jahren auf vielfältige Weise und über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus in unsere städtischen Vorhaben einbezogen. Dieser Leitfaden stellt Ihnen diese freiwilligen, flexibel einsetzbaren und wichtigen Verfahren vor. Es sprechen gute Gründe dafür, die Kölner*innen zur Beteiligung einzuladen: 1. Kölner*innen möchten sich an der Gestaltung ihrer Stadt beteiligen Der Wunsch nach mehr Mitsprache steigt allerorts und die gesellschaftliche Ablehnung gegenüber „von oben“ verordneten Planungen nimmt zu. Kölner*innen organisieren sich nicht selten in zivilgesellschaftlichen Initiativen, um auf städtische Vorhaben Einfluss zu nehmen. Die Menschen vor Ort möchten, dass ihre Stimme gehört wird. Weil wir als Stadtverwaltung im Auftrag der Stadtgesellschaft arbeiten, wollen wir die Wünsche und Ziele der Kölner*innen hören und berücksichtigen. 2. Die Perspektiven der Kölner*innen bereichern die Planungen unserer Stadtverwaltung Verwaltungsmitarbeiter*innen, Ratsmitglieder, Investor*innen, lokale Unternehmer*innen sowie Kölner*innen: Sie alle haben unterschiedliche Sichtweisen auf unsere Stadt. Durch das aktive Einbeziehen dieser Perspektiven gewinnen Sie wichtige Impulse und Erkenntnisse für städtische Vorhaben. Nutzen Sie das Wissen und die Erfahrungen der verschiedenen Akteur*innen sowie gegebenenfalls auch die ortsbezogenen Kenntnisse der Betroffenen für Ihr Projekt. Dies verbessert Qualität und Akzeptanz städtischer Vorhaben. Seite 7Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 3. Beteiligung ist ein Frühwarnsystem für Vorbehalte und Konflikte Ist Öffentlichkeitsbeteiligung schon von Anfang an ein systematischer Bestandteil städtischer Vorhaben, können Sie Konflikte frühzeitig erkennen. Nur wenn Ihnen die Interessen, Positionen und Konfliktlinien bekannt sind, können Sie gute Lösungen finden. 4. Beteiligung wirkt Verzögerungen und Kostensteigerungen entgegen Gerade auch bei kritisch diskutierten Vorhaben ist die Beteiligung ein wichtiger Erfolgsfaktor. Denn ohne aktive Beteiligung riskieren Sie, dass Kölner*innen sich auf anderem Wege Gehör verschaffen. Proteste können wichtige Projekte verzögern oder sogar verhindern. Das kann viel Geld und Zeit kosten und die Stadtentwicklung behindern. Konflikte auszusitzen, bringt in der Regel wenig. Wenn Sie die Kölner*innen allerdings zum Dialog einladen und mitnehmen, können Sie drohenden Eskalationen entgegenwirken und die Legitimation städtischer Vorhaben steigern. 5. Beteiligung macht Demokratie erfahrbar In Beteiligungsprozessen nehmen Kölner*innen aktiv an unserer Demokratie teil. Durch die Kultur der systematischen und kontinuierlichen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Offenheit für Dialoge ermöglichen wir den Kölner*innen, die Komplexität und Konflikthaftigkeit von Themen zu erfahren. Gemeinsam gehen wir so in Köln neue Wege: für eine produktive politische Streitkultur, konstruktiven Austausch und Kompromisse. Öffentlichkeitsbeteiligung lohnt sich – wenn sie gut gemacht wird – für unsere Stadtverwaltung, die Politik und die Stadtgesellschaft. Deswegen soll Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln mit klaren Zielen, Regelungen und Prozessen – eben systematisch – für städtische Vorhaben und die Entwicklung unserer Stadt insgesamt genutzt werden. Seite 8Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 1.2 Wann Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung gelingt Öffentlichkeitsbeteiligung ist im Kern das dialogorientierte Zusammenwirken verschiedener Akteur*innen mit unterschiedlichen Perspektiven und Interessen. Dies gelingt am besten, wenn das Beteiligungsverfahren durch eine vertrauensvolle Beteiligungskultur geprägt ist. Eine gute Beteiligungskultur erfordert zunächst klare Ziele, Regeln und Prozesse. Nur dann haben Kölner*innen die Gewissheit, dass ihre Ideen und Interessen fair berücksichtigt werden. Die Grundlage dafür bilden die vom Kölner Stadtrat beschlossenen Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln. Beteiligungskultur gelingt vor allem dann, wenn alle Beteiligten offen, respektvoll und konstruktiv miteinander umgehen. Kurz: Offenheit ist eine Haltung, die positiv zu einem produktiven Miteinander in Beteiligungsverfahren beiträgt. Seite 9Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Offen miteinander umgehen Transparenz Machen Sie die für die Zielgruppen relevanten Informationen eigeninitiativ frei zugänglich und bereiten Sie sie möglichst verständlich auf. So positionieren Sie sich als vertrauensvolle und souveräne Quelle. Offenheit wird auch durch Ansprechbarkeit gelebt. Information Alle Interessierten sollen befähigt werden, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Kommunizieren Sie daher proaktiv. Auch Zwischenstände, Entwürfe oder kontroverse Pläne sind relevant. Trauen Sie der Öffentlichkeit zu, sich ihr eigenes Bild zu machen. Ergebnisoffenheit Offenheit bedeutet auch, sich frei von Vorurteilen und eigenen Erwartungen zu machen und ergebnisoffen in eine Beteiligung zu gehen. Öffentlichkeitsbeteiligung kann unerwartete oder überraschende Ergebnisse liefern. Diese können, gegebenenfalls aus einem anderen Blickwinkel betrachtet, wertvolle Erkenntnisse für das Vorhaben mit sich bringen. Konstruktive Kritik Bleiben Sie auch für kritische Rückmeldungen zum Vorhaben erreichbar. Sie verstehen dann, was anderen Akteur*innen wichtig ist, und gewinnen zusätzliche Möglichkeiten für das Vorhaben selbst sowie für ein dazu passendes Beteiligungsverfahren. Zudem ermöglicht Ihnen ein konstruktiv-kritischer Austausch, dass auch Ihre eigenen Überlegungen von anderen Akteur*innen verstanden werden. Flexibilität Wenn sich im Laufe einer Öffentlichkeitsbeteiligung zeigt, dass andere Beteiligungsmethoden besser geeignet sind, benötigen Sie die Möglichkeit, umzulenken. Machen Sie aber immer transparent, dass und warum sich etwas am Vorgehen ändert. Ehrlichkeit Setzen Sie sich für das Beteiligungsvorhaben ein, verstellen Sie sich nicht und geben Sie ehrlich Auskunft. Authentische Aussagen und Darstellungen in der Öffentlichkeitsbeteiligung sind oft die Voraussetzung für wechselseitiges Verstehen, Vertrauen und Akzeptanz. PRAXISTIPP Seite 10Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Idealerweise werden Entscheidungen mit breiter gesellschaftlicher Unterstützung getroffen. Vielfach gibt es zu städtischen Vorhaben aber auch widerstreitende Ansichten und Standpunkte. Dann ist es wichtig, dass alle Interessen und Positionen in dem Beteiligungsprozess angesprochen werden und in den Entscheidungsprozess einfließen. Einzelmeinungen und -interessen sollten die Diskussion und Entscheidung zu einem Vorhaben jedoch nicht dominieren. Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln soll insbesondere die betroffenen Zielgruppen zur Mitwirkung einladen und aktivieren. Die Vielfalt der verschiedenen Perspektiven ist oft wichtiger als die reine Zahl der Mitwirkenden. Je nachdem welche Methoden und Diskussionsregeln wir einsetzen und vereinbaren, ermöglichen wir es auch weniger durchsetzungsstarken Stimmen gehört zu werden. Interessensvielfalt ist oft eine Herausforderung. Auf der einen Seite hilft die Öffentlichkeitsbeteiligung dabei, verschiedene Perspektiven und Interessen transparent und sichtbar zu machen. Doch auch ein „guter“ Beteiligungsprozess kann keine Konflikte verhindern. Er unterstützt jedoch alle Beteiligten darin, einen konstruktiven Umgang mit den Konflikten zu finden. Dafür ist vor allem die ehrliche Abwägung zwischen den verschiedenen Argumenten und Interessen von großer Bedeutung – sowohl innerhalb unserer Verwaltung als auch in der anschließenden Gremiendiskussion und Entscheidung. Genauso wichtig ist es, diesen Abwägungsprozess für alle Beteiligten transparent zu machen und die Gründe für eine Entscheidung verständlich zu vermitteln. Informieren und kommunizieren Sie daher offen und regelmäßig über den aktuellen Stand und die wichtigsten nächsten Schritte. Für eine gelingende Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein strukturiertes Vorgehen von entscheidender Bedeutung. Im Kern bedeutet das, dass Sie mit einer klar definierten Schrittfolge ein passgenaues Beteiligungskonzept für jedes Vorhaben entwickeln. Ihr Beteiligungskonzept erfüllt dann gleich mehrere Funktionen: • Durch die schrittweise Reflexion und Erarbeitung des Beteiligungskonzeptes gewinnen Sie die notwendige Klarheit über alle Faktoren, die für den Erfolg des Vorhabens wichtig sind. • Das Beteiligungskonzept ist die Grundlage für die Auseinandersetzung und den Beschluss des zuständigen Entscheidungsgremiums. Dafür können Sie dem Gremium gegebenenfalls auch alternative Entwürfe zum Vorgehen vorlegen. Seite 11Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 • Das beschlossene Beteiligungskonzept ist der verbindliche Auftrag zur Umsetzung. Es ist auch die Informationsgrundlage für alle daran Interessierten in unserer Stadtverwaltung, der Politik und Stadtgesellschaft. Kurz: Das Beteiligungskonzept ist das Fundament jedes Beteiligungsverfahrens. Deswegen bilden die „7 Schritte der Öffentlichkeitsbeteiligung“ in Kapitel 2 den Schwerpunkt dieses Leitfadens. Dort erfahren Sie alles, was Sie zur Entwicklung und Umsetzung eines passenden Beteiligungskonzeptes für ein Vorhaben benötigen. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, stellt Ihnen das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung verschiedene Arbeitshilfen bereit, auf die an den geeigneten Stellen im Leitfaden hingewiesen wird. Alle Arbeitshilfen sind gebündelt im Intranet unter Bürgerservice & Presse » Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung » Serviceangebot zu finden. PRAXISTIPP Seite 12Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 1.3 Was Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln prägt Unser Auftrag Als Stadtverwaltung können wir erheblich dazu beitragen, den Kölner*innen den Zugang und die Mitwirkung in Beteiligungsverfahren zu ermöglichen und zu erleichtern. Zur Stärkung unserer Beteiligungskultur hat der Rat der Stadt Köln bereits im Jahr 2015 (Verweis: siehe Beschlussvorlage 1157/2015) den Aufbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung angestoßen. In einem breit angelegten, trialogischen Prozess durch Stadtverwaltung, Politik und Stadtgesellschaft wurden dazu die Grundlagen entwickelt und in einer Pilotphase erprobt. Darauf aufbauend hat der Rat im Juni 2020 (Verweis: siehe Beschlussvorlage 1056/2020) verbindliche Leitlinien für die Öffentlichkeitsbeteiligung mit konkreten Vorgaben zu Qualitätsstandards, zu Anregungs- und Beteiligungsrechten der Kölner*innen sowie zu den dafür notwendigen Entscheidungs- und Planungsprozessen beschlossen. Der Kölner Anspruch, der schrittweise in immer mehr Bereichen umgesetzt werden soll (siehe unten), ist hoch: • Als Grundlage und Bringschuld werden Beschlussvorlagen unserer Stadtverwaltung routinemäßig um eine begründete Empfehlung für oder gegen eine Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzt (Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung). (Verweis: siehe Kapitel 2, Schritt 1) • Unabhängig davon können Kölner*innen zu allen Beschlussvorlagen unserer Stadtverwaltung eine Öffentlichkeitsbeteiligung anregen. • Entscheidet das zuständige politische Gremium, dass eine Beteiligung durchgeführt werden soll, schlägt die Stadtverwaltung diesem ein passgenaues Beteiligungsverfahren vor, das dem jeweiligen Gestaltungsspielraum, der Komplexität und den projektspezifischen Bedingungen gerecht wird. (Verweis: siehe Kapitel 2, Schritt 1–5) • Das jeweils zuständige politische Gremium entscheidet damit über das „Ob“ und unter Berücksichtigung des Beteiligungskonzeptes auch über das „Wie“ der Öffentlichkeitsbeteiligung. • Die Stadtverwaltung verantwortet und steuert den Umsetzungsprozess der Beteiligung. Die bei einer Beschlussvorlage federführende Dienststelle koordiniert den Gesamtprozess. Seite 13Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 • Das verantwortliche politische Gremium verpflichtet sich mit der Beauftragung des Beteiligungsverfahrens, die Ergebnisse der Beteiligung als eine der Entscheidungsgrundlagen zu nutzen. Eine inhaltliche Bindung ist damit aber nicht verbunden. Qualitativ ist die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln von Beginn an mit dem Leitziel verbunden, einen chancengerechten Zugang zu Beteiligung zu fördern und sogenannte “stille Zielgruppen“, die sich erfahrungsgemäß nicht an städtischen Planungen und Entscheidungen beteiligen, zielgruppengerecht anzusprechen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die verwaltungsweite Umsetzung der Leitlinien zugleich die Entwicklung von Standardverfahren erfordert, die in großer Zahl durchgeführt werden können. Angesichts der damit verbundenen Herausforderungen, gerade auch für eine Stadtverwaltung unserer Größe, wird die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung schrittweise in einem mehrjährigen Prozess umgesetzt. In 2021 werden für folgende städtische Gremien die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung und die damit verbundenen Leitlinien verbindlich umgesetzt: • Bezirksvertretung Kalk • Bezirksvertretung Lindenthal • Bezirksvertretung Nippes • Ausschuss Klima, Umwelt und Grün • Verkehrsausschuss (Vorlagen des Dezernates III Mobilität und Liegenschaften) Hinzu kommen einzelne Projekte aus weiteren Bereichen. Ab 2022 soll die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung auf alle mobilitätsbezogenen Vorlagen des Dezernates für Mobilität und Liegenschaften ausgeweitet werden. Ab 2023 ist aus heutiger Sicht ein weiterer Ausbauschritt geplant. Der Kölner Ansatz ist gekennzeichnet durch einen weiten Anspruch auf Transparenz, Beteiligung und Verbindlichkeit. Die dafür entwickelten Verfahren und Abläufe sind – soweit dies bereits einschätzbar ist – sowohl zielführend als auch im Alltag von Politik und Verwaltung praktikabel. Dr. Kai Masser vom Deutschen Forschungsinstitut für Verwaltungswissenschaften aus Speyer Seite 14Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Neben den gesetzlichen und freiwilligen städtischen Angeboten zu Öffentlichkeitsbeteiligungen können Kölner*innen selbstbestimmte kommunalpolitische Entscheidungen herbeiführen. Die Gemeindeordnung in NRW sieht hierfür zum Beispiel die direktdemokratischen Instrumente des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheides vor. Auch dies trägt zu einer lebendigen kommunalen Demokratie bei. Repräsentative, partizipative und direktdemokratische Elemente konkurrieren nicht, sie bieten verschiedene, sich ergänzende Wege für einen demokratischen Austausch und zu einer politischen Entscheidung. PRAXISTIPP Natürlich ist nicht ausgeschlossen, Methoden und Erfahrungen aus der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung auch für gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zu nutzen. Sie können auch hier zum Erfolg der Vorhaben beitragen. Die Entscheidungshoheit der Politik Unser Auftrag Wir in Köln verstehen Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung als Form der politischen Teilhabe mit proaktiver Transparenz und Information sowie dialogorientiertem, beratendem Charakter. Sie verändert selbstverständlich nicht die rechtlichen Grundsätze kommunalpolitischer Entscheidungen, die durch die Verfassung und die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) definiert werden. Die Entscheidungshoheit über das „Ob“ (Verweis: siehe Kapitel 2, Schritt 1) und das „Wie“ (Verweis: siehe Kapitel 2, Schritt 5) der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie alle Beschlüsse zu städtischen Vorhaben liegen weiterhin in der Verantwortung der städtischen Gremien. Seite 15Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Der Nutzen von Systematischer Öffentlichkeitsbeteiligung, auch für die politischen Entscheidungsträger*innen, liegt vor allem darin, die Entscheidungsprozesse im Vorfeld um Perspektiven, Ideen und lokales Wissen aus der Stadtgesellschaft zu bereichern. Wichtig ist, dass die kommunalpolitischen Entscheidungen eine nachvollziehbare Begründung enthalten, wie die Beteiligungsergebnisse in die Entscheidungsfindung eingeflossen sind. Das fördert die Akzeptanz gerade auch dann, wenn Gremienentscheidungen inhaltliche Erwartungen aus Teilen der Stadtgesellschaft nicht erfüllen. Im Beteiligungsprozess sollte die Politik maximal als teilnehmende Beobachterin agieren, nicht aber selbst aktiv sein und Ergebnisse beeinflussen wollen. Sonst geraten Rollen und Verfahren durcheinander. Seite 16Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Es besteht seit geraumer Zeit und nicht nur in Köln Handlungsbedarf zum Miteinander von Politik, Stadtgesellschaft und Verwaltung. Die Kölner Leitlinien zur Bürgerbeteiligung sind ein hervorragender Baustein zur Einübung eines demokratischen, ehrlichen, offenen, nach verlässlichen Regeln, konstruktiven und streitbaren, aber friedlichen, wertschätzenden Umgangs miteinander. Hans Kummer, Vertreter der Initiative „Leitlinien Köln 2020“ im Beirat Unsere Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung Ausgangspunkt der Leitlinien sind Qualitätsstandards für gute Öffentlichkeitsbeteiligung. Sie gelten verbindlich für jeden Beteiligungsprozess im Rahmen der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung und sollen zunehmend auch auf die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren angewendet werden: • respektvolle und faire Zusammenarbeit – erfolgreich auf Augenhöhe kommunizieren • frühzeitige und transparente Information und Kommunikation – rechtzeitig eine solide Wissensbasis schaffen • geeignete Ansprache aller interessierten beziehungsweise betroffenen Kölner*innen – chancengleichen Zugang zu Beteiligungsmöglichkeiten schaffen • klare Ziele und abgegrenzter Beteiligungsspielraum – inhaltlichen Gestaltungsspielraum verständlich kommunizieren • verlässliche Auseinandersetzung mit den Ergebnissen – die Ergebnisse der Beteiligung als Entscheidungsgrundlage nutzen • andauerndes Lernen und inhaltliche Weiterentwicklung – die Beteiligungsverfahren werden reflektiert und bei Bedarf werden die Leitlinien angepasst Darüber hinaus skizzieren die Leitlinien alle wesentlichen Verfahren und Instrumente zur Umsetzung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung. Das reicht vom Anregungsrecht der Kölner*innen über die Planung von Beteiligungsverfahren bis hin zum Umgang mit den Beteiligungsergebnissen. Seite 17Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung Der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet den Leitlinienprozess der Stadt Köln von Beginn an. Die Funktionen dieses Gremiums und die Rollen seiner Mitglieder veränderten sich im Laufe des Prozesses. Heute ist der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung ein beratendes Begleitgremium. Das bedeutet konkret: Der Beirat beschäftigt sich mit den Evaluationsergebnissen ausgewählter Beteiligungsverfahren im Rahmen der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung – insbesondere aus der Perspektive, ob und wie die Qualitätsstandards der Leitlinien umgesetzt und eingehalten werden. Aus der kritischen Reflexion von Beteiligungsverfahren der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung sollen verfahrensübergreifende Verbesserungsmöglichkeiten abgeleitet werden. Sie münden gegebenenfalls auch in eine Fortschreibung der Leitlinien – ganz im Sinne des Qualitätsstandards „Andauerndes Lernen und inhaltliche Weiterentwicklung.“ Der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung ist trialogisch besetzt. Das heißt, engagierte Kölner*innen, Politiker*innen und Verwaltungsmitarbeitende setzen sich gemeinsam für die Beteiligungskultur in Köln ein. Sie treffen sich in der Regel einmal im Quartal. Für unsere Stadtverwaltung, die Politik und die Stadtgesellschaft bedeutet dies, Öffentlichkeitsbeteiligung auf einem neuen Niveau zu wagen. Die Fragestellung hat sich von „Warum soll Beteiligung stattfinden?“ zu „Warum soll sie nicht stattfinden?“ gewandelt. Grundlegend soll Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb unserer Stadtverwaltung zur stetig mitgedachten Querschnittsaufgabe werden. Verweis: Alle Informati- onen und Nie- derschriften der Sitzungen finden Sie im Internet unter: Stadt Köln » Politik und Verwal- tung » Aus- schüsse und Gremien » Beirat Öffent- lichkeitsbetei- ligung Seite 18Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Das kooperative Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Das kooperative Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung fördert als zentrale Kompetenzstelle die Umsetzung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln. Es setzt sich aus einem städtischen (Büro für Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Köln) und einem stadtgesellschaftlichen (Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung der Kölner Freiwilligen Agentur) Teil zusammen. Das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln ist im Referat für Strategische Steuerung im Dezernat der Oberbürgermeisterin angesiedelt. Den stadtgesellschaftlichen Teil des Büros bildet im Rahmen einer städtischen Projektförderung die Kölner Freiwilligen Agentur e. V. (KFA). Verweis: Weitere In- formationen finden Sie auf dem Beteili- gungsportal. Seite 19Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 ... evaluiert den Ausbau der Öffentlichkeitsabteilung als lernende Organisation ... bildet die Schnittstelle zum Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung ... erarbeitet mit Ihnen Ihre Kommunikationsplanung ... unterstützt Sie bei der Umsetzung, auch online auf dem Beteiligungsportal der Stadt Köln ... berät insbesondere konzeptionell und bei Bedarf mit externer methodischer und stadtgesellschaftlicher Expertise ... stellt einen Werkzeug- und Methodenkoffer zur Verfügung ... bietet ein Set an Kommunikations- und Marketinginstrumenten an ... bietet Schulungen an ... entwickelt und moderiert Online-Dialoge ... unterstützt innovative Formate organisatorisch, im Einzelfall durch eine Projektleitung ... fördert die Kölner Beteiligungskultur mit dem Schwerpunkt der Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen ... vernetzt Sie mit relevanten Akteur*innen im Feld der politischen Willensbildung Qualitätssicherung und Weiterentwicklung Information und Kommunikation Beratung und Unterstützung Förderung von Teilhabe und Interesse Sie möchten eine der Leistungen des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung in Anspruch nehmen? Dann kontaktieren Sie gerne die Kolleg*innen des städtischen Teams! Kontaktdaten des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 0221 - 221 25044 Das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung hat folgende Funktionen und Aufgaben: Abbildung 1: Aufgaben und Funktionen des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung Seite 20Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Nur wenn die für ein Vorhaben wichtigen Grundlagen geklärt sind, kann gut geplant und fundiert darüber entschieden werden. Zunächst sollten Sie überprüfen, ob ein Beteiligungsprozess zu dem Vorhaben überhaupt möglich ist. Dabei geht es insbesondere um rechtliche Rahmenbedingungen und die damit verbundene Frage, ob es einen Gestaltungsspielraum gibt. Danach sollten Sie unter inhaltlichen und zeitlichen Gesichtspunkten entscheiden, ob eine Beteiligung sinnvoll erscheint. Schließlich werden erste, wichtige Umsetzungsbedingungen betrachtet: Welche Ressourcen werden benötigt? Wer wird aus unserer Stadtverwaltung für das Vorhaben gebraucht? Wird externe Unterstützung benötigt? Soll bereits für die Planung und Steuerung eine Beteiligung, zum Beispiel in Form eines Beirates, eingerichtet werden? Wichtig ist, dass Sie diese Fragen möglichst klar und verständlich beantworten. Nur dann sind diese Grundlagen auch für Politik und Stadtgesellschaft nachvollziehbar. AUF EINEN BLICK II 7 Schritte der Öffentlichkeitsbeteiligung Schritt 1: Grundlagen klären Ist eine Beteiligung grundsätzlich möglich? Schon bei der Erstellung von Beschlussvorlagen für ein politisches Gremium prüfen Sie als zuständige Fachdienststelle, ob das Vorhaben grundsätzlich für eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Frage kommt. Dies erfolgt immer und somit unabhängig davon, ob Kölner*innen im Rahmen der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung eine Beteiligung anregen. In jedem Fall ist eine klare und nachvollziehbare Begründung eine wichtige Entscheidungshilfe für das zuständige politische Gremium. Seite 21Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 SCHRITT 1SCHRITT 2SCHRITT 4SCHRITT 5SCHRITT 6SCHRITT 7 SCHRITT 3 Im Vordergrund stehen zunächst meist die rechtlichen Rahmenbedingungen: Ist für dieses Vorhaben bereits gesetzlich eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen? Dann bestimmen diese Vorschriften den Gestaltungsspielraum für die Beteiligung. Möglich ist aber zum Beispiel häufig eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung vor der gesetzlich vorgeschriebenen. Oder schließen rechtliche Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel der Datenschutz, eine Beteiligung grundsätzlich aus? Ebenso verhält es sich, wenn die Vorlage nicht öffentlich ist. Anschließend müssen Sie klären, ob es einen Gestaltungsspielraum für das Vorhaben gibt. Nicht selten lassen rechtliche Vorgaben oder beispielsweise inhaltliche Planungsgrundlagen, Beschaffungsrichtlinien und andere Vorplanungen und Grundsatzentscheidungen keinen Gestaltungsspielraum für ein Vorhaben zu. In der Praxis sind besonders relevant: • Vorgaben durch die Gesetzgebung der EU, des Bundes und der Länder (wie etwa Umwelt- und Naturschutz) • übergeordnete Planungen der Länder (zum Beispiel: Landesentwicklungsprogramme, Regionalpläne) • bestehende Entscheidungen und Planungen in der Kommune (etwa Haushalts-, Flächennutzungs- und Bebauungspläne) oder programmatische Vorgaben (zum Beispiel: Masterpläne oder Leitbilder) des Rates oder der Bezirksvertretungen • weitere funktionale Fachplanungen, beispielsweise bestehende Verkehrsplanungen • bestehende Eigentumsverhältnisse Wenn es keinen Gestaltungsspielraum zu relevanten Inhalten des Vorhabens gibt, sollten Sie über die Stufe der Information hinaus keine aktive Beteiligung planen. Sie würde keine Akzeptanz oder andere Vorteile erzeugen. Es ist aussichtslos, bereits getroffene Entscheidungen nachträglich durch ein Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung zu legitimieren. In solchen Fällen ist es besonders wichtig, die Hintergründe konkret und verständlich darzustellen. Nur so können Sie Akzeptanz und Vertrauen erzielen. AUSWERTUNG UND EVALUATIONDURCHFÜHRUNGPLANUNG Seite 22Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Dann ist eine Beteiligung sinnvoll Nicht jede Beteiligung, die grundsätzlich möglich ist, ist auch sinnvoll. Für Ihre Entscheidung ist die Abwägung der zentralen Vor- und Nachteile sowie weiterer Gegebenheiten wichtig. Aus inhaltlicher Sicht sind grundsätzlich vorhandene, aber faktisch sehr geringe Gestaltungsspielräume problematisch. Aktive Beteiligungsformate wecken oftmals Erwartungen, die mit sehr geringen Gestaltungsspielräumen gar nicht erfüllt werden können. Sind lediglich in nebensächlichen Bereichen Beteiligungsspielräume vorhanden, wirken Verfahren sogar unseriös. Sie werden leicht als „Alibi-Verfahren“ wahrgenommen. Das sorgt für Unzufriedenheit und beeinträchtigt das Vertrauen der Kölner*innen in unsere Stadtverwaltung und die Politik. Wenn hinreichende Gestaltungsräume bestehen, dann ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung insbesondere zu empfehlen, wenn folgende Anhaltspunkte zutreffen: • Kölner*innen sind von dem Vorhaben betroffen und haben ein Interesse an den Inhalten der Beteiligung. • Kölner*innen verfügen über entscheidungsrelevante Erfahrungen. • Die Berücksichtigung der Bedarfe und Erwartungen der Kölner*innen ist maßgeblich für die Klärung der Sachfragen. • Die Einbeziehung der interessierten Öffentlichkeit ermöglicht es, neue Aspekte und Ideen für die Planung zu gewinnen oder bereits bekannte Aspekte neu zu priorisieren. • Die Einbeziehung verschiedener Akteur*innen verbessert die Akzeptanz zu dem Vorhaben. • Es bestehen bereits öffentlich sichtbar unterschiedliche Interessen oder gar Konflikte zu dem geplanten Vorhaben oder in der Vergangenheit sind bei vergleichbaren Vorhaben Konflikte zutage getreten. Je mehr und je stärker diese Anhaltspunkte aus Ihrer Sicht zutreffen, desto größer sind die Chancen, dass das Vorhaben durch eine Öffentlichkeitsbeteiligung ein Erfolg wird. Seite 23Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 SCHRITT 1SCHRITT 2SCHRITT 4SCHRITT 5SCHRITT 6SCHRITT 7 SCHRITT 3 Zur Abwägung einer Öffentlichkeitsbeteiligung gehört immer, ihren zeitlichen Einfluss auf das Vorhaben zu klären. Nicht jede Öffentlichkeitsbeteiligung führt automatisch dazu, dass sich der Abschluss eines Vorhabens verschiebt. Für den Fall, dass doch zeitliche Verzögerungen zu erwarten sind: Inwieweit würde sich der Abschluss verschieben und welche Folgen wären damit verbunden? Wie werden die Vorteile einer Beteiligung im Verhältnis zu den Nachteilen eines eventuell verlängerten Verfahrens bewertet? Klar ist: Dringlichkeitsentscheidungen sind mit Beteiligungsverfahren nicht vereinbar, aber: 1. Nicht jede Beteiligung muss zeitaufwändig sein. Schließlich ist Information die erste Stufe von Beteiligung. Bereits eine reine Informationsveranstaltung – gegebenenfalls auch digital –, in der klar kommuniziert wird, dass die Kölner*innen über eine entschiedene Planung im Dialog informiert werden, kann sehr sinnvoll und nützlich sein. Dafür empfiehlt sich ein Format mit gut aufbereiteten Informationen und Möglichkeiten, Rückfragen zu stellen oder ins Gespräch zu kommen. 2. Und nicht jede – etwa mit einigen Beteiligungsbausteinen – vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung führt zwangsläufig zu Verschiebungen planerischer Meilensteine. Nicht zuletzt hängt dies auch von den verfügbaren personellen Ressourcen ab (vgl. folgenden Abschnitt „Wichtige Umsetzungsbedingungen“). 3. Manchmal führt eine unterlassene Öffentlichkeitsbeteiligung sogar dazu, dass sich die Öffentlichkeit über andere Wege Gehör verschafft und den vorgesehenen Abschluss des Vorhabens dadurch verzögert oder sogar verhindert. Schließlich gehört zur Abwägung einer Öffentlichkeitsbeteiligung auch, das öffentliche Interesse daran einzuschätzen. Auf eine Beteiligung sollte nicht nur bei geringen Gestaltungsräumen, sondern auch bei nur geringen unmittelbaren Auswirkungen über die Grenzen der Stadtverwaltung hinaus verzichtet werden. Schließlich geht es nicht darum, möglichst viele Beteiligungsverfahren durchzuführen. Das Ergebnis dieser Klärungen ist eine nachvollziehbare Abwägung, ob unter den Gesichtspunkten Gestaltungsräume, Vorteile, öffentliches Interesse und Zeit eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung sinnvoll erscheint und befürwortet wird. AUSWERTUNG UND EVALUATIONDURCHFÜHRUNGPLANUNG Seite 24Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Wichtige Umsetzungsbedingungen Darüber hinaus sollten Sie auch besonders wichtige Umsetzungsbedingungen zumindest grob einschätzen. Zur Grundlagenprüfung gehört, welche personellen und finanziellen Ressourcen Ihr Beteiligungsverfahren voraussichtlich erfordern würde. Dafür muss eine erste Einschätzung vorgenommen werden, ob eine eher einfache und punktuelle Beteiligung angemessen wäre oder ob es um einen längeren und eher komplexen Beteiligungsprozess geht. Zudem ist die Beantwortung der Frage wichtig, ob die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen oder wie sie – zum Beispiel durch Verschiebung anderer Vorhaben – zeitgerecht eingesetzt werden könnten. Zu den Umsetzungsbedingungen gehört ebenfalls die Frage, welche anderen Dienststellen der Stadtverwaltung für das Vorhaben benötigt werden. Klären Sie, ob und unter welchen Bedingungen diese Dienststellen an einer Öffentlichkeitsbeteiligung mitwirken könnten. Binden Sie die Kolleg*innen von Beginn an ein und sprechen Sie sie frühzeitig an. BEISPIEL: Geht es um eine neu zu gestaltende Parkanlage, die auch ein attraktives Spiel- und Sportangebot enthalten könnte, sind Kinder und Jugendliche eine wichtige Zielgruppe, und die Einbeziehung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie sowie des Sportamtes ist sicherlich hilfreich. Für andere spezielle Zielgruppen kann auch das Amt für Integration und Vielfalt wichtig sein. Aus verschiedenen Gründen kann es vorkommen, dass verwaltungsseitig Personal oder einzelne Kompetenzen nicht oder nicht zeitgerecht zur Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung verfügbar sind. In diesen Fällen kann externe Unterstützung für das Beteiligungsprojekt sinnvoll sein. Diese Klärung muss in die Ressourcenschätzung einbezogen werden. Einbindung der Bürgerämter Schon bei der Erstellung einer Vorlage für die Bezirksvertretungen ist es sinnvoll, die Bürgerämter einzubeziehen. Die Kolleg*innen haben wertvolle Kenntnisse über das Gebiet und die Zielgruppen. Oftmals sind ihnen Konfliktlinien und Vorgeschichten bestimmter Entscheidungen bekannt. Fragen Sie daher schon zu Beginn des Planungsprozesses an. PRAXISTIPP Seite 25Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 SCHRITT 1SCHRITT 2SCHRITT 4SCHRITT 5SCHRITT 6SCHRITT 7 SCHRITT 3 Und schließlich gehört zur Klärung wichtiger Grundlagen die Frage, ob es in einem zeitlich längeren Verfahren hilfreich ist, für die Steuerung projektbezogen einen Beirat aus Stadtverwaltung, Politik und Stadtgesellschaft zu bilden. Ein Beteiligungsbeirat hat im Kern die Funktion eines unabhängigen Beratungsgremiums für den Beteiligungsprozess. Dies kann sowohl die Passgenauigkeit als auch die Akzeptanz eines Beteiligungsprozesses verbessern. Die Schaffung eines solchen Gremiums ist besonders sinnvoll, wenn folgende Merkmale zutreffen: • Das Verfahren ist komplex und erstreckt sich über einen langen Zeitraum. • Der Beteiligungsgegenstand ist von besonders hohem politischem und/oder öffentlichem Interesse. • Es sind Impulse und Rückmeldungen aus einem Personenkreis gewünscht, der gut mit dem Beteiligungsprozess vertraut ist. • Es ist damit zu rechnen, dass der Beteiligungsprozess aufgrund erreichter planerischer Meilensteine und Entscheidungen neu bewertet und angepasst werden muss (zum Beispiel zum „Nachsteuern“ nach einer Zwischenevaluation). (Verweis: siehe Schritt 7) • Es soll zusätzlich der intensive Dialog zwischen den Gruppen von Akteur*innen im Begleitgremium und damit auch das Vertrauen in die handelnden Personen gefördert werden. Wann ist externe Unterstützung sinnvoll? • Um fehlende Ressourcen auszugleichen oder interne zu entlasten, können einzelne Arbeitspakete des Beteiligungsprojekts ausgelagert werden: zum Beispiel die Konzeption, die Umsetzung einzelner Formate, das Veranstaltungsmanagement oder die Moderation eines Online-Dialogs. Dies ist nützlich, soweit der Entlastungseffekt größer als der Einarbeitungs- und Abstimmungsaufwand ist. • In konfliktbehafteten Verfahren kann es sinnvoll sein und zum öffentlichen Vertrauen in den Prozess beitragen, für sensible Aufgaben wie die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder die Moderation externe Unterstützung hinzuzuziehen. PRAXISTIPP AUSWERTUNG UND EVALUATIONDURCHFÜHRUNGPLANUNG Seite 26Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 ERGEBNIS Schritt 1: Empfehlung zur Öffentlichkeitsbeteiligung: ja oder nein Nach der Klärung der Grundlagen im ersten Schritt wissen Sie, • ob eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung überhaupt möglich ist, • ob sie Ihnen grundsätzlich auch sinnvoll erscheint und • welche Umsetzungsbedingungen dafür erforderlich und gegeben sind. Wichtig ist, die Klärungen schriftlich offen, klar und gleichzeitig kurz und verständlich festzuhalten. Sie sind schließlich die Entscheidungsgrundlage für das politische Gremium und entscheiden wesentlich über die Akzeptanz in der Stadtgesellschaft. Die spezifischen Funktionen, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise eines Begleitgremiums sollten Sie in Form von Spielregeln oder einer Geschäftsordnung festhalten. Eine allparteiliche Moderation ist außerdem empfehlenswert. Die Prüfungsergebnisse der wesentlichen Umsetzungsbedingungen fließen zum Abschluss des Schrittes 1 in die Gesamtabwägung ein, ob dem politischen Gremium eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem Vorhaben empfohlen wird oder nicht. Seite 28Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Schritt 2: Inhalte, Beteiligungsstufe und Zielgruppen bestimmen Wenn eine Öffentlichkeitsbeteiligung empfohlen wird, sollten Sie schrittweise mit den wichtigsten Eckpunkten der Planung beginnen. In Schritt 2 werden die wesentlichen Beteiligungsthemen inhaltlich beschrieben und zentrale Beteiligungsziele daraus abgeleitet. Dies führt uns unter Einbezug der Klärungen aus Schritt 1 zu der grundlegenden Ausrichtung des Beteiligungsverfahrens – zunächst vereinfachend durch die Festlegung einer der drei Beteiligungsstufen: 1. Information 2. Anhörung/Beratung 3. Mitgestaltung/Mitverantwortung Schließlich werden die Zielgruppen, auf die das Beteiligungsverfahren ausgerichtet werden soll, bestimmt. AUF EINEN BLICK Seite 29Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 SCHRITT 2 SCHRITT 1SCHRITT 4SCHRITT 5SCHRITT 6SCHRITT 7 SCHRITT 3 Inhalte Beteiligungsthemen Was in einem Vorhaben erarbeitet oder umgesetzt werden soll, bestimmt natürlich wesentlich auch die Beteiligung dazu. Die Erstellung von Leitbildern und Konzepten in Beteiligungsverfahren ist wesentlich abstrakter als die Umgestaltung eines Platzes. Je näher der Beteiligungsgegenstand an der Lebenswelt der Kölner*innen ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer breiten Beteiligung. Je abstrakter die Thematik, desto höher werden die Hürden. Durch eine gute Kommunikation können viele Beteiligungshürden abgebaut werden, manche Themen bleiben aber komplex oder erscheinen abstrakt. Es sollte versucht werden, möglichst genau zu bestimmen, welche Themen und Fragestellungen das Zentrum der Beteiligung bilden: • Worum geht es hauptsächlich? • Zu welchem Thema soll beteiligt werden, was ist der hauptsächliche Beteiligungsgegenstand? • Was sind die zentralen Fragestellungen? Damit verbunden sind weitere Fragen zu beantworten, um das Beteiligungsthema weiter in den Blick zu nehmen: • Gibt es wesentliche Teilthemen oder inhaltliche Fragestellungen, die berücksichtigt werden sollten? • Geht es in den unterschiedlichen Phasen eines längeren Verfahrens gegebenenfalls um unterschiedliche Teilthemen oder Fragestellungen, zum Beispiel bei der Gestaltung eines Platzes zunächst um die Nutzungsinteressen und -arten und später um konkrete Gestaltungsmerkmale? • Gibt es enge Zusammenhänge mit „benachbarten Themen“, zum Beispiel bei der Gestaltung eines Platzes zur sozialen Lage und zur sozialen Infrastruktur im Umfeld? • Sind übergreifende Themen und Fragestellungen, zum Beispiel zum Klimaschutz oder zur Sicherheit im öffentlichen Raum für das Vorhaben von besonderer Bedeutung? • Gibt es relevante Fragestellungen, die möglicherweise aus der Vorgeschichte für das Thema bedeutsam sein könnten? Beispiel: Für die Fläche war früher ein Parkplatz vorgesehen. • Was sind möglicherweise Bedarfe direkt Betroffener? AUSWERTUNG UND EVALUATIONDURCHFÜHRUNGPLANUNG Seite 30Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Gibt es eine Vorgeschichte? • Welche Planungshistorie liegt vor? • Welche fachlichen und politischen Planungs- und Entscheidungsschritte wurden schon unternommen? • Wurde das Beteiligungsthema bereits in der Vergangenheit aufgegriffen? Gibt es zurückliegende Beteiligungsangebote? Wenn ja: Welche waren dies und wie sind sie verlaufen? Welche Konflikthistorie liegt vor? • Gibt es zu dem Beteiligungsthema bereits bürgerschaftliches Engagement? • Gab es in der Vergangenheit vergleichbare Verfahren, aus deren Ablauf und Ergebnis Rückschlüsse für dieses Thema gezogen werden können? PRAXISTIPP Ebenso wichtig ist es, klar zu benennen, um welche Inhalte es nicht geht. Beispielsweise kann zur Gestaltung einer Grünfläche bereits verbindlich beschlossen worden sein, dass es ein Spielplatzangebot geben wird oder ein Radweg durch die Fläche führen soll. Ein solcher Rahmen kann in der Beteiligung nicht zur Diskussion gestellt werden, die Gestaltung des Spielplatzes jedoch beispielsweise sehr wohl. Nehmen Sie sich Zeit für diese thematische Klärung. Ein gutes Hilfsmittel, um den Überblick zu behalten, ist zum Beispiel eine quer zu den oben genannten Fragen inhaltliche Cluster-Analyse oder ein inhaltlich-strukturiertes Mind-Map. Aus der Klärung, um welche Beteiligungsthemen es konkret geht, sollte eine differenzierte und klar strukturierte Darstellung entstehen. • Gibt es zusätzliche Themen und Interessen, die weitere Akteur*innen mit dem Vorhaben verknüpfen könnten, zum Beispiel Förderung von Gesundheit durch Bewegungsangebote im öffentlichen Raum? Verweis: Diese und viele weitere Methoden zur Planung eines Betei- ligungsver- fahrens finden Sie auf dem städtischen SharePoint PROJEKT(Netz) WERK im Me- thodenkoffer. Seite 31Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 SCHRITT 2 SCHRITT 1SCHRITT 4SCHRITT 5SCHRITT 6SCHRITT 7 SCHRITT 3 Beteiligungsziele Ausgehend von den Beteiligungsthemen können nun die Beteiligungsziele bestimmt werden. Was soll konkret mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht oder bewirkt werden? Beteiligungsziele sind auch unverzichtbar, um später eine Beteiligung zu evaluieren. (Verweis: siehe Schritt 7) Geht es zum Beispiel vorrangig darum, dass die Adressat*innen über ein städtisches Projekt informiert werden? Sind Informationen in Form von Hinweisen, Vorschlägen oder Ideen zwingend erforderlich, um die Planungen zu optimieren oder mögliche Varianten zu priorisieren? Ist darüber hinaus eine große Akzeptanz oder gar Zustimmung wichtig? Oder wird weitergehend gar die aktive Unterstützung durch Mitwirkung an der Planung und Umsetzung eines Vorhabens gesucht? Genügt es bei einer bereits bestehenden Konfliktlage, dass die unterschiedlichen Interessen und Positionen in der Abwägung der politischen Entscheidung sichtbar berücksichtigt werden, oder wird auf eine möglichst große Gemeinsamkeit gezielt? Dann wird in der Beteiligung eher die Win-win-Option oder der Kompromiss gesucht. Dabei ist zu bedenken, dass es den einen Bürgerwillen nicht gibt. Daher ist der nachvollziehbare und gut argumentierte Abwägungsprozess zentral. Legen Sie die verschiedenen Meinungen und Positionen dar und erläutern Sie, wie und warum Sie Ihre Entscheidung getroffen haben. Hilfreich ist es, Ergebnis- und Wirkungsziele der Beteiligung zu unterscheiden: Ergebnisziele beziehen sich auf konkret sichtbare Ergebnisse von Maßnahmen. Ergebnisziele mit Blick auf die Zielgruppen sind beispielsweise: • Mindestens x % der Zielgruppe werden auf mindestens einem Kommunikationsweg erreicht. • Mindestens x Personen nutzen das digitale Informationsangebot. • Mindestens x Personen beteiligen sich aktiv an dem Planungsprozess. Aber auch Ergebnisziele aus der Perspektive der Stadtverwaltung sind wichtig, wie zum Beispiel „Mindestens x Hinweise aus der Stadtgesellschaft sind zum Beteiligungsgegenstand eingegangen.“ AUSWERTUNG UND EVALUATIONDURCHFÜHRUNGPLANUNG Seite 32Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Wirkungsziele gehen einen Schritt weiter und sind oft schwerer oder nur mit größerem Aufwand beispielsweise über Befragungen evaluierbar. Beispiele: • Mindestens x % der aktiv am Planungsverfahren teilnehmenden Personen fühlen sich sehr gut oder gut informiert. • x % der aktiv am Planungsverfahren teilnehmenden Personen bewerten es als fair. • x % der aktiv am Planungsverfahren teilnehmenden Personen sind der Auffassung, dass die Beteiligungsergebnisse in der Entscheidung über das Vorhaben angemessen berücksichtigt wurden. Auch hier sind Wirkungsziele aus der Perspektive der Stadtverwaltung wichtig, wie zum Beispiel „x % der verantwortlichen beziehungsweise fachlich involvierten Projektbeteiligten aufseiten der Stadtverwaltung sind der Auffassung, dass durch die Öffentlichkeitsbeteiligung wichtige neue Aspekte zur Verbesserung der Planung eingegangen sind“, oder „x % der Planer*innen haben das Gefühl, dass ihre fachliche Arbeitsweise aufseiten der Zielgruppen aufgrund der Öffentlichkeitsbeteiligung verstanden und wertgeschätzt werden“. Es ist hilfreich, Ziele möglichst genau und mit Zielwerten – wie in den Beispielen vorgeschlagen – zu bestimmen, sodass die Zielerreichung durch geeignete Verfahren (Verweis: siehe Schritt 7) klar festgestellt werden kann. Dann kann zum Beispiel entschieden werden, den ursprünglich geplanten Beteiligungsprozess um weitere Elemente zu erweitern – weil erst dann das beabsichtigte Ziel erreichbar wird. Für eher einfache und kurze Beteiligungsverfahren wird dieser Weg jedoch wegen des damit verbundenen Aufwandes meist nicht verfolgt und die Ziele werden ohne Messgrößen bestimmt. Dennoch macht es auch hier unter den Verantwortlichen Sinn, sich jeweils über Erwartungen auszutauschen. Wie bei den Beteiligungsthemen kann es sinnvoll sein, bei längeren Beteiligungsverfahren für jede Phase gesondert Ziele zu bestimmen. Seite 33Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 SCHRITT 2 SCHRITT 1SCHRITT 4SCHRITT 5SCHRITT 6SCHRITT 7 SCHRITT 3 Beteiligungsstufe Ausgehend von dem in Schritt 1 bestimmten Gestaltungsspielraum und seiner Konkretisierung durch die wesentlichen Beteiligungsthemen sowie der Verknüpfung mit zentralen Beteiligungszielen geht es nun zum nächsten Planungsschritt: die Beteiligungsstufe. Die Beteiligungsstufe ist eine erste Einschätzung, wie aktiv ein Beteiligungsverfahren ausgerichtet werden muss, um die Beteiligungsziele zu erreichen. Zur Orientierung hat sich in Theorie und Praxis die Unterscheidung von drei Beteiligungsstufen bewährt. Sie reichen von Information über Anhörung/Beratung bis hin zu Mitgestaltung/Mitverantwortung. Wobei gut aufbereitete Informationen sowie deren dialogorientierte Vermittlung die Grundlage jeder Beteiligungsstufe sind. Die Beteiligungsstufe ist eine komprimierte Aussage, wie der Beteiligungsprozess und die begleitende Kommunikation grundsätzlich ausgerichtet werden und welches Beteiligungsversprechen an die Öffentlichkeit damit einhergeht. Je höher die Stufe, desto größer sind die Möglichkeiten zur Einflussnahme durch die Öffentlichkeit. Kreative Methoden und Veranstaltungsformate können dabei in jeder Stufe zum Einsatz kommen. (Verweis: siehe Schritt 4) Grundsätzlich gilt: Je höher die Stufe, umso größere Offenheit signalisieren die Umsetzungsverantwortlichen und fachpolitischen Entscheidungsträger*innen, Mitsprache und Einflussnahme zuzulassen. Das Ziel sollte aber nicht sein, jeweils die möglichst höchste Beteiligungsstufe zu wählen, sondern ein Verfahren zu konzipieren, das am besten zum Gestaltungsspielraum, zu den Themen sowie zu den Beteiligungszielen unter den gegebenen Rahmenbedingungen passt. Und: Die Beteiligungsstufen sind immer nur eine erste Orientierungshilfe für Konzeption und Entscheidung konkreter Beteiligungsverfahren und Beteiligungsformate. In der Praxis sind die Grenzen fließend. AUSWERTUNG UND EVALUATIONDURCHFÜHRUNGPLANUNG Seite 34Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Die Öffentlichkeit wird ein- geladen, sich über Planungen oder Entscheidungen zu informieren. Informations- vermittlung gelingt häufig am besten im Dialog. Die Kölner*innen haben aber keinen direkten Einfluss auf die Entscheidung. Die Kommunikation er- möglicht den Austausch zu städtischen Vorhaben. Information Die Öffentlichkeit wird einge- laden, sich zu einem städti- schen Vorhaben zu äußern. Als Stadtverwaltung hö- ren wir die Anliegen der Kölner*innen an. Entlang konkreter Fragen, Planun- gen und Ideen werden im Dialog Hinweise, Vorschläge oder Rückmeldungen einge- bracht. Es wird Rechenschaft darüber abgelegt, wie die Beteiligung eine Planung und Entscheidung beeinflusst hat. Die Kommunikation erfolgt in einem vorgegebenen Rah- men wechselseitig. Anhörung/Beratung Die Öffentlichkeit wird einge- laden, städtische Vorhaben aktiv mitzugestalten. Im Dia- log werden Räume eröffnet, um an konkreten Planungen mitzuwirken. Kölner*innen nehmen damit Einfluss auf die Ausgestal- tung von Planungsalterna- tiven. Dadurch tragen die Beteiligten auch eine Mitver- antwortung für das Ergebnis, das in den Entscheidungspro- zess einfließt. Auch in dieser Stufe wird Rechenschaft über die Entscheidung abgelegt. Die Kommunikation erfolgt in einem kooperativen Pro- zess wechselseitig. Mitgestaltung/ Mitverantwortung Abbildung 2: Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln Seite 35Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 SCHRITT 2 SCHRITT 1SCHRITT 4SCHRITT 5SCHRITT 6SCHRITT 7 SCHRITT 3 AUSWERTUNG UND EVALUATIONDURCHFÜHRUNGPLANUNG Zielgruppen der Beteiligung Schritt 2 endet mit einer weiteren sehr wichtigen Klärung: der Bestimmung der vorrangigen Zielgruppen für das Beteiligungsverfahren. Der Hintergrund ist einfach: Zum einen ist es unrealistisch, „alle“ zu beteiligen, weil sich grundsätzlich nicht „alle für alles“ interessieren beziehungsweise nicht „alle von allem“ betroffen sind. Zum anderen ist es für die Erreichung der Beteiligungsziele vor allem wichtig, durch geeignete Formate und Maßnahmen die Stakeholder – im Sinne von Hauptakteur*innen – eines Vorhabens tatsächlich zu erreichen. Und dabei muss berücksichtigt werden, dass unterschiedliche Akteur*innen oft auf unterschiedlichen Wegen und mit verschiedenen Formaten adressiert werden müssen, um sie wirklich zu erreichen und zu aktivieren. Wenn ohne vorhergehende Zielgruppenanalyse kommuniziert und beteiligt wird, trägt das dazu bei, dass für das Vorhaben wichtige Gruppen möglicherweise nicht erreicht werden und dafür andere – mit fragwürdiger Legitimation – für sich in Anspruch nehmen, für diese Gruppen zu sprechen. Zur Beantwortung der Frage „Wen sollte und will ich erreichen und einbinden?“ ist es hilfreich, sich die Vielfalt unserer Gesellschaft bewusst zu machen. Beispiele sind: Kinder, Jugendliche, Familien, Senior*innen, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderung, Menschen in unterschiedlichen Wohnlagen. Für den Einstieg in eine Zielgruppenanalyse ist es nützlich, neben den institutionell zu berücksichtigenden Akteur*innen wie Politik und Medien zunächst drei Akteursgruppen zu unterscheiden: • Nutzer*innen: Diese Akteursgruppe ist durch ein Vorhaben konkret in ihrem Handeln und Umfeld betroffen und nutzt unmittelbar das Gebiet oder die Inhalte des Vorhabens. Für eine geplante öffentliche Sportfläche können dies zum Beispiel die Kinder und Jugendlichen aus dem Einzugsgebiet sein. • Betroffene: Diese Akteursgruppe steht räumlich oder thematisch ebenfalls in einem direkten Zusammenhang mit dem Vorhaben, jedoch nicht in der Rolle als Nutzer*in. Für das Beispiel der geplanten Sportfläche können dies die Anwohner*innen oder auch Anbieter*innen eines organisierten Vereinssports sein. Seite 36Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 • Interessierte: Diese Akteursgruppe steht zwar in keinem direkten Zusammenhang mit dem Vorhaben, hat aber beispielsweise ein übergreifendes Interesse an dem Thema oder Gebiet. Dies könnten für die geplante Sportfläche zum Beispiel Umweltschutzverbände sein, die sich möglicherweise um die Versiegelung von weiteren Flächen sorgen. Wenn Sie die Hauptakteur*innen als Zielgruppen für das Beteiligungsverfahren festgelegt haben, geht es einen Schritt weiter: • Versuchen Sie, die Motive und Interessen der jeweiligen Zielgruppe zu bestimmen – gegebenenfalls sogar differenziert nach den Beteiligungsthemen. Damit können Sie frühzeitig mögliche Konfliktlagen, Interessenskoalitionen sowie „Kräfteverhältnisse“ einschätzen. • Versuchen Sie, mögliche Beteiligungshemmnisse (Verweis: siehe Schritt 6 und Kapitel 3) zu erkennen. Das kann für die anschließende Verfahrensgestaltung eine große Rolle spielen. Hemmnisse können durch eine zielgruppenadäquate Umsetzung gemindert oder überwunden werden: schon bei der Planung durch die Auswahl zielgruppengerechter Beteiligungsmethoden (Verweis: siehe Schritt 4) und Kommunikationskanäle (Verweis: siehe Schritt 5) oder etwa durch eine barrierefreie Umsetzung (Verweis: siehe Schritt 6). In den Arbeitshilfen finden Sie eine hilfreiche Matrix zur Verortung von Zielgruppen nach Grad ihrer Betroffenheit und Grad von Beteiligungshemmnissen. Seite 37Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 SCHRITT 2 SCHRITT 1SCHRITT 4SCHRITT 5SCHRITT 6SCHRITT 7 SCHRITT 3 Nützliche Fragen zur Zielgruppenanalyse • Wer wohnt in dem betroffenen Gebiet? • Was machen die Nutzer*innen in diesem Gebiet? • Welche Gruppen und Personen halten sich darüber hinaus dort auf? • Sind Vereine oder andere stadtgesellschaftliche Akteur*innen räumlich oder thematisch betroffen? • Welche Interessen verfolgen die von der Planung betroffenen Nutzer*innen? • Welche Interessen haben die anderen Akteur*innen? • Ist absehbar, dass sich die Nutzung oder Interessen der Menschen vor Ort verändern könnten (zum Beispiel durch den geplanten Neubau einer Schule in fünf Jahren)? • Welche Zielgruppen sind nur schwer zu erreichen? Worin bestehen die Hindernisse? • Können Multiplikator*innen oder bestehende Netzwerke von Anfang an in die Öffentlichkeitsbeteiligung einbezogen werden und für diese werben? (Verweis: siehe Schritt 6) PRAXISTIPP AUSWERTUNG UND EVALUATIONDURCHFÜHRUNGPLANUNG Die Bedarfe, Interessen und Beteiligungshemmnisse von Zielgruppen sind nicht immer leicht zu erkennen und zu verstehen. An dieser Stelle können einleitende Gespräche mit Bürgervereinen und Bürgerinitiativen den Zugang erleichtern. Auch die Sozialraumkoordinationen der Stadt Köln, die Bürgerzentren oder – bei raumbezogen Verfahren – die Bürgerämter sind gute Anlaufstellen, um mehr über relevante Zielgruppen zu erfahren. Ebenso können diese Akteur*innen als Multiplikator*innen fungieren. Zum Abschluss der Zielgruppenanalyse sollten die Erkenntnisse möglichst klar und übersichtlich festgehalten werden. Dann können diese wichtigen Informationen nicht nur bei der weiteren Planung, sondern auch in der Umsetzung des Beteiligungsverfahrens schnell und einfach genutzt werden. Die folgende Grafik ist dafür ein einfaches Beispiel. Verweis: Im stadtin- ternen Sha- rePoint PRO- JEKT(Netz) WERK finden Sie im Me- thodenkoffer hilfreiche Me- thoden zur Akteur*in- nenanalyse. Seite 38Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 ERGEBNIS von Schritt 2: Die Eckpunkte für das Beteiligungsverfahren sind bestimmt. Zum Abschluss von Schritt 2 haben Sie • die wesentlichen Beteiligungsthemen und Beteiligungsziele definiert, • die grundlegende Ausrichtung des Beteiligungsverfahrens mittels der Zuordnung zu einer Beteiligungsstufe bestimmt, • die wesentlichen Zielgruppen erkannt und näher betrachtet. Dies sind wichtige Voraussetzungen für die passgenaue Planung und Umsetzung von Beteiligungsverfahren. Dafür lohnt es sich, Zeit und Energie aufzuwenden. Für die Nutzung dieser Informationen und Erkenntnisse ist es wichtig, sie klar und gleichzeitig kurz und verständlich festzuhalten. Dies ist zudem ein Erfolgsfaktor, dass auch Politik und Stadtgesellschaft Ihre Überlegungen nachvollziehen, sie teilen und unterstützen können. Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung Beteiligungshemmnisse der Akteur*innen überprüfen direkt z. B. des Spielplatzes Nutzer*innen Konflikt(potenzial)? indirekt z. B. Umweltverbände Interessierte Konflikt (potenzial)? Interessen und Motive z. B. keine Lärmbelästigung direkt z. B. Anwohner*innen Betroffene Konflikt(potenzial)? z. B. schöner, großer Platz, diverse Sportangebote Interessen und Motive z. B. keine Versiegelungen von Grünflächen Interessen und Motive Abbildung 3: Zielgruppen im Beteiligungsprozess Seite 40Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Schritt 3: Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung planen Aufbauend auf den ersten beiden Schritten wird nun das Verfahren für die Öffentlichkeitsbeteiligung konzipiert. Aus inhaltlicher Sicht sind zunächst die Verfahrensschritte zu bestimmen. Die Möglichkeiten reichen von einer punktuellen Beteiligung mit einem standardisierten Verfahren (zum Beispiel einer Veranstaltung für Information und Anhörung und/ oder einem Online-Dialog) bis hin zu einem weitgehend individuellen Prozess mit mehreren Beteiligungsphasen. Danach wird die Beteiligung stimmig mit dem politischen Entscheidungsprozess verzahnt, sodass auch die zeitliche Dauer eingeschätzt werden kann. Passgenaue Verfahren Mit den Informationen und Erkenntnissen aus den beiden ersten Schritten stellt sich nun die Frage, welcher Verfahrensablauf zur Erreichung der Ziele notwendig und geeignet ist. Das mögliche Spektrum ist groß: Eine nur punktuelle Beteiligung reicht zum Beispiel oft aus, wenn das Beteiligungsziel klar und das Beteiligungsthema begrenzt und wenig komplex ist. Ein „schlankes“ und in der Regel eher standardisiertes Verfahren besteht dann aus einem, maximal zwei Formaten zur Information und Beteiligung. Andere Beteiligungsthemen mit hoher Komplexität (und gegebenenfalls hohem Konfliktpotenzial) werden oft im Rahmen eines längeren und mehrphasigen Planungsverfahrens bearbeitet und entwickelt. Sie erfordern daher auch einen entsprechend mehrstufigen Beteiligungsablauf, der mit dem Planungsverfahren, seinen Phasen und jeweiligen eigenen Teilthemen, Fragestellungen und Teilzielen verzahnt und somit individuell zugeschnitten ist. Unterschiedliche Planungsphasen eines komplexeren Vorhabens haben oftmals auch unterschiedliche Zielsetzungen und daher jeweils auch unterschiedliche Anforderungen an die Beteiligung, letztlich sogar unterschiedliche Beteiligungsstufen, etwa einen Wechsel aus Stufe 1 (Information) und Stufe 2 (Anhörung und Beratung). AUF EINEN BLICK Seite 41Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 SCHRITT 3 SCHRITT 1SCHRITT 4SCHRITT 5SCHRITT 6SCHRITT 7 SCHRITT 2 Hilfreiche Fragen für den Beteiligungsfahrplan • Wie ist der konkrete Ablauf des Beteiligungsverfahrens? Womit beginnt und endet das Verfahren? Welche Meilensteine (zum Beispiel: Zwischenergebnisse) sollen in welchen Beteiligungsphasen erreicht werden? • Machen die Komplexität und/oder die Konflikthaftigkeit des Themas mehrere Beteiligungen und Formate notwendig, um alle relevanten Perspektiven von Zielgruppen berücksichtigen und die Beteiligungsziele erreichen zu können? • Welche Phasen des städtischen Vorhabens bieten interessante Anknüpfungspunkte für die Zielgruppen? Wo werden Beteiligungsmöglichkeiten erwartet? • Wie wird die Fachplanung mit der Beteiligung verknüpft? Welche Informationen, Themen und Fragestellungen aus der Fachplanung sind relevant für die jeweilige Beteiligung? Welche Informationen und Ergebnisse der Beteiligung fließen an welcher Stelle wieder zurück in das Planungsverfahren? • Welche Beteiligungskanäle und -formate sind in welcher Reihenfolge und mit welchen fachlichen Fragestellungen zweckmäßig? • Wie genau wird das Ende der Beteiligung definiert? Was geschieht nach der Beteiligungsphase? Bei längeren Beteiligungsverfahren (zu längeren Planungsprozessen): Welche Beteiligungsphasen und -pausen sind vorgesehen? PRAXISTIPP AUSWERTUNG UND EVALUATIONDURCHFÜHRUNGPLANUNG Wenn ein Beteiligungsverfahren mehrere Phasen erfordert, werden die Schritte in einem sogenannten Beteiligungsfahrplan festgehalten. Er führt auch auf, wann nicht beteiligt wird. In diesen Phasen werden die Zwischenergebnisse der Beteiligung genutzt beziehungsweise die nächsten fachlichen Planungsschritte werden erarbeitet. Seite 42Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Entscheidungs- und Beteiligungsprozess verzahnen Der Beteiligungsfahrplan muss verschriftlich werden. Eine Kombination aus grafischer Übersicht, zum Beispiel einem Zeitstahl und ergänzender Beschreibung der Schritte und Methoden (Verweis: siehe Schritt 4) hat sich dabei – auch als hilfreiche Grundlage für die (spätere) Kommunikation des Verfahrensablaufs und seiner Bausteine – bewährt. Diese Arbeit kann gut mit dem nächsten Teilschritt verknüpft werden: Die unverzichtbare Verzahnung von Entscheidungs- und Beteiligungsprozess. Nur wenn der Beteiligungsprozess inhaltlich und zeitlich systematisch mit den Schritten des Entscheidungsprozesses verbunden ist, kann er diesen auch unterstützen! Das notwendige Zusammenwirken zeigt die folgende Grafik. Aus der Perspektive beider Prozesse muss über die am besten geeignete zeitliche Synchronisierung nachgedacht werden. Sofern eine Beteiligung auf den Stufen 2 (Anhörung/Beratung) oder 3 (Mitgestaltung/Mitverantwortung) konzipiert wird, muss dabei unbedingt beachtet werden: Eine aktive Beteiligung setzt voraus, dass die Entscheidung zu einem Thema oder einer (Teil-)Planung noch nicht getroffen ist. Jedoch spielen auch weitere Überlegungen für die zeitliche Planung der Beteiligungsschritte eine Rolle, wie das folgende Beteiligungsparadoxon zeigt. Verweis: Ein Muster für einen Zeit- strahl finden Sie in unseren Arbeitshilfen im Intranet unter: Bürgerservice & Presse » Systematische Öffentlichkeits- beteiligung » Serviceangebot Seite 44 Seite 45Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 SCHRITT 3 SCHRITT 1SCHRITT 4SCHRITT 5SCHRITT 6SCHRITT 7 SCHRITT 2 AUSWERTUNG UND EVALUATION DURCHFÜHRUNGPLANUNG Grundlagenver- mittlung Beteiligung 1 Beteiligung ... ... Planungsschritt 1 Planungsschritt 2 Planungsschritt ... ...Planungsschritt 3 Umsetzung Evaluation Entscheidungsprozess Beteiligungsprozess Information über Projektbeginn Einladung zur Beteiligung Information über Projektende Ergebnisse Kommunikationsprozess begleitende zielgruppengerechte Kommunikation Information über aktuelle Projektstände ...Information über erreichte Zwischenziele Einladung zur Beteiligung Entscheidung Seite 46Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Das Beteiligungsparadoxon Je weiter der Planungsprozess zu einem Thema voranschreitet, desto geringer sind in der Regel die Einflussmöglichkeiten der Öffentlichkeit. Zugleich steigen aber auch die Betroffenheit und das Interesse am Vorhaben. Dieser Zusammenhang wird als Beteiligungsparadoxon bezeichnet. Die Wahl des Zeitpunktes der Beteiligungsformate ist ausschlaggebend für den Erfolg. Es sollte nicht so lange gewartet werden, bis Frust entsteht. Sonst muss aus der Defensive reagiert werden. Am besten wird die Beteiligung dann gestartet, wenn Engagement und Interesse schon vorhanden sind und Möglichkeiten zur Einflussnahme noch bestehen. Informelle, dialogorientierte Öffentlichkeitsbeteiligung setzt daher in der Regel zu einem Zeitpunkt an, bevor sich der steigende Pfeil „Engagement und Interesse“ mit dem sinkenden Pfeil „Möglichkeiten der Einflussnahme“ kreuzt. PRAXISTIPP Gestaltungsspielraum Zeit und voranschreitende Planung Entscheidung Möglichkeiten der Einflussnahme Engagement und Interesse Planung offen, eher große Spielräume Hohe Wahrnehmung der Betroffenheit Planung konkret, eher kleine Spielräume Geringe Wahrnehmung der Betroffenheit Abbildung 4: Beteiligungsparadoxon Seite 47Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 SCHRITT 3 SCHRITT 1SCHRITT 4SCHRITT 5SCHRITT 6SCHRITT 7 SCHRITT 2 In vielen Fällen sind mehrere Dienststellen in ein Verfahren eingebunden. Daher ist eine gute Abstimmung zwischen allen Beteiligten von Beginn an unerlässlich. Es bietet sich an, den Beteiligungsprozess nach Möglichkeit gemeinsam zu planen. Dafür eignen sich besonders sogenannte Planungsworkshops. Um den Beteiligungs- und Entscheidungsprozess gut aufeinander abzustimmen, sind folgende Fragen hilfreich: • Zu welchen Themen bestehen zu welcher Zeit welche Gestaltungsspielräume? • Gibt es formale Schritte, die eingehalten werden müssen – wenn ja, wie viel Zeit benötigen diese (zum Beispiel Bebauungsplanänderung, Mittelfreigabe, Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes, Fördermittelfristen et cetera)? • Wann stehen Entscheidungen an? • Wann müssen die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses spätestens vorliegen, damit sie von den Entscheidungsgremien berücksichtigt werden können? • Insbesondere bei komplexen und daher mehrstufigen Verfahren: • Bleibt zwischen den Beteiligungsformaten genügend Zeit, um diese auszuwerten und in den Entscheidungsprozess einfließen zu lassen? • Sind die Abstände zwischen den Beteiligungsveranstaltungen kurz genug, damit das öffentliche Interesse nicht abflacht und das Beteiligungsverfahren weiterhin konstruktiv begleitet wird? • Andererseits: Wann sind Beteiligungspausen notwendig, um Beteiligungsergebnisse in Ruhe abwägen und einarbeiten zu können beziehungsweise um den nächsten fachlichen Schritt vorzubereiten? Verweis: Im Share- Point PRO- JEKT(Netz) WERK finden Sie im Me- thodenkoffer Arbeitshilfen und Metho- den zum Planungs- workshop. AUSWERTUNG UND EVALUATIONDURCHFÜHRUNGPLANUNG Seite 48Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 In längeren Verfahren kommt es häufiger vor, dass das Beteiligungsinteresse abnimmt. Planen Sie den Prozess dennoch nicht zu knapp und denken Sie auch zum Beispiel an Ferienzeiten. Die Faustregel ist also: Planen Sie die Prozesse zeitlich straff, aber nicht knapp, und kommunizieren Sie den Zeitplan. Natürlich kann es immer zu Verfahrensverzögerungen kommen. Haben Sie den Mut, auch darüber offen und ehrlich zu informieren. Bedenken Sie neben dem Beteiligungsprozess auch den Umsetzungsprozess. Die Öffentlichkeit hat ein großes Interesse am Umsetzungszeitpunkt. Hier sind Information und Transparenz zentral. Auch nach dem Beteiligungsprozess sollte weiter über den aktuellen Stand informiert werden. Ebenso ist es ratsam, während und nach der Umsetzungsphase zu dokumentieren, welche Ergebnisse auf die Beteiligung zurückzuführen sind. Das Ergebnis der Planungsarbeit in diesem Schritt kann am besten in einem Zeitstrahl festgehalten werden. Er gibt allen Projektbeteiligten oder interessierten Akteur*innen einen guten Überblick und kann durch ergänzende Ausführungen passgenau detailliert werden. Seite 50 Seite 51Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 SCHRITT 3 SCHRITT 1SCHRITT 4SCHRITT 5SCHRITT 6SCHRITT 7 SCHRITT 2 ERGEBNIS Schritt 3: Der Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung ist geplant Zum Abschluss von Schritt 3 haben Sie • alle wesentlichen Verfahrensschritte zur Erreichung der Beteiligungsziele definiert, • das Beteiligungsverfahren systematisch mit dem Entscheidungsprozess verzahnt und • alle wesentlichen Elemente zeitlich geplant sowie in einem Zeitstrahl grafisch umgesetzt. AUSWERTUNG UND EVALUATION DURCHFÜHRUNGPLANUNG Mit Schritt 3 haben Sie zudem alle wichtigen Informationen und Erkenntnisse, um für die Beschlussvorlage die Anlage zur Öffentlichkeits- beteiligung qualifiziert und nachvollziehbar ausfüllen zu können. Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie in den Arbeitshilfen. Inhaltliche MeilensteineBeteiligungsprozess Kommunikationsprozess begleitende zielgruppengerechte Kommunikation – Zukunftskonferenz – Aufsuchende Beteiligung – Online-Dialog – Postwurfsendungen Öffentliche Beteiligung | Phase 1 – Meldung auf dem Beteiligungsportal – Postwurfsendungen – persönliche Ansprache vor Ort – Einbindung von Interessensvertretungen vor Ort – Banner vor Ort Information über Projektbeginn Einladung zur Beteiligung – Pressemitteilungen – Social Media – Newsletter Information über erreichte Zwischenziele – Pressemitteilungen – Social Media – Newsletter Information über erreichte Zwischenziele – diverse Verbreitungskanäle – Postwurfsendung, Plakate, Flyer – Einbindung von Multiplikator*innen Information über aktuellen Projekt- stand | Einladung zur Beteiligung Beschluss Entscheidung Ergebnisse der Beteiligung und weitere Umsetzungs- und Verfahrensschritte kommunizieren Nach Beschlussfassung – Abschlussveranstaltung – Vorstellung der Planung Öffentliche Beteiligung | Phase 3 – Beteiligungsgalerie – Vorstellung Ergebnisse aus Phase 1 als Planungsszenarien – Feedback für weitere Planung Öffentliche Beteiligung | Phase 2 Einarbeitung Feedback Planungsschritt 2 Ergebnisauswertung mit Entwurfsplanung Planungsschritt 1 Aktionszeitraum Seite 52Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Schritt 4: Geeignete Methoden auswählen Wenn die Themen, Ziele, Zielgruppen und der Ablauf einer Öffentlichkeitsbeteiligung geklärt sind, können nun die geeigneten Beteiligungsmethoden ausgewählt werden. Wichtig dabei ist, von den Zielen und Zielgruppen her zu denken und die dafür passenden Methoden zu wählen und nicht umgekehrt. Der verwaltungsinterne Methodenkoffer auf dem SharePoint PROJEKT(Netz)WERK hilft bei der Auswahl passender Methoden. Von den Zielen und Zielgruppen her denken Die Beteiligungsziele (siehe Schritt 2) sind das erste zentrale Kriterium für die Auswahl einer oder mehrerer Beteiligungsmethoden. Es ist wichtig, dass die übergeordneten Ziele wie auch die Ziele der einzelnen Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung klar sind, damit geeignete Beteiligungsmethoden gewählt werden können. Bedenken Sie: Nicht die Methode gibt die Ziele vor, sondern die Ziele und die Zielgruppen geben die Beteiligungsmethoden vor! Methoden beschreiben eindeutige Regeln, die bereits durch Wissenschaft und Praxis erprobt wurden, und strukturieren den Ablauf der Beteiligung so, dass sie zu klaren Ergebnissen führen. Je nach Zielen und Zielgruppen können sich die Beteiligungsmethoden hinsichtlich ihrer Komplexität stark unterscheiden. In ihrer genauen Ausgestaltung (Feinkonzept) sind Methoden aber immer kontextabhängig und dadurch auch flexibel an die jeweiligen Bedürfnisse anpassbar. Sogenannte Themen-Tische eignen sich beispielsweise als Methode sowohl für einen Austausch, zur Lösungsfindung als auch zur Informationsvermittlung. Die Beteiligungsmethoden können so flexibel für verschiedene Ziele eingesetzt werden und ermöglichen eine unterschiedlich intensive Beteiligung. Viele klassische Formate lassen sich variieren, sodass eine Informationsveranstaltung auch mit interessanten Feedback-Formaten (beispielsweise über eine Echtzeit- Befragung per Smartphone) kombiniert werden kann. Ebenso ist ein World Café mit Diskussionen denkbar. Beweggründe, die der Wahl der Methode zugrunde liegen, sollten allen Beteiligten klar kommuniziert werden. AUF EINEN BLICK Seite 53Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 SCHRITT 4 SCHRITT 1SCHRITT 3SCHRITT 5SCHRITT 6SCHRITT 7 SCHRITT 2 Die Betrachtung der Ziele allein ist noch nicht ausreichend, um die passenden Methoden auszuwählen. Wichtig sind auch die Ergebnisse der Zielgruppenanalyse. Damit haben Sie schnell einen Überblick darüber, welche Anforderungen an die Methoden gestellt werden. Je nach Methode werden bestimmte Personengruppen leichter und andere schwerer erreicht. Wählen und verbinden Sie die Methoden so, dass möglichst viele Zielgruppen erreicht werden. Manche Zielgruppen, wie Kinder und Jugendliche oder auch Menschen mit Migrationshintergrund oder Behinderung, sind durch klassische Methoden nur schwer zu erreichen. In solchen Fällen können angepasste Angebote, wie beispielsweise aufsuchende Formate, genutzt werden. Methoden wählen – Ziele und Zielgruppen im Blick behalten • Welche Ziele verfolgt mein gesamtes Verfahren? • Welche Ziele verfolgt dieses Beteiligungsformat? • Welche Beteiligungsziele sind im gegebenen Verfahren realisierbar? • Welche Erkenntnisse sind wichtig für die weitere Planung? • Welche Fragen und Vorgaben muss ich stellen, damit die Ergebnisse nützlich für die weitere Planung sind? Wo will ich hin? Von den Zielen her denken • Welche speziellen Anforderun- gen hat meine Zielgruppe? • Wo muss ich meine Zielgruppe abholen? • Welche Hilfestellungen benötigt die Zielgruppe (z. B. barrierefreie Räume oder leichte Sprache)? • Wie schaffe ich einen verständ- lichen Einstieg in das Thema? • Welche zeitlichen Möglichkeiten bringt meine Zielgruppe mit? • Welche speziellen Beteiligungs- hemmnisse gilt es zu überwinden? Wer soll teilnehmen? Von der Zielgruppe her denken PRAXISTIPP AUSWERTUNG UND EVALUATIONDURCHFÜHRUNGPLANUNG Abbildung 5: Vorgehen bei der Methodenwahl (vgl. BSWBV 2019, S. 46) Seite 54Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Die passende Methode Die Vielfalt unterschiedlicher Methoden ist groß, daher sollte die Auswahl systematisch erfolgen. Anhand zentraler Eigenschaften können Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Ansätze verschaffen. So können Sie Methoden auswählen, die zur Erreichung der Beteiligungsziele beitragen. Folgende Fragen helfen beim Vergleich: • Welches Beteiligungsziel wird verfolgt (Information, Austausch, Ideen-/Lösungsfindung)? Welche Methode ist darauf besonders ausgerichtet? • Welche Methoden passen am besten zu welcher Zielgruppe? Welche ist besonders geeignet, Beteiligungshemmnisse wichtiger Zielgruppen zu überwinden? • Welche Methoden passen gut zu den zeitlichen Erwartungen der Zielgruppen an die Dauer der Beteiligung (kurz – lang)? • Wie viele Teilnehmer*innen können mit der Methode erreicht und eingebunden werden? • Wie viele Ressourcen (Zeit, Kosten) werden für die Planung, Durchführung (Moderation, Räume, Ausstattung oder Tools), Dokumentation und Auswertung der Methode und ihrer Ergebnisse (zeitlicher Rahmen) benötigt? • Welche Materialien sind für die Methode erforderlich? Der verwaltungsinterne Methodenkoffer bietet Ihnen eine Übersicht zu genau diesen Fragen. Trauen Sie sich und probieren Sie auch neue Methoden aus! Methoden kombinieren Insbesondere in komplexen Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung bietet es sich an, Methoden zu kombinieren. Verfahren mit verschiedenen Methoden werden auch hybride Prozesse genannt. Notwendig ist zum Beispiel die Kombination verschiedener Methoden, wenn der Beteiligungsprozess unterschiedliche Ziele beinhaltet. Meistens wird ein Methodenmix zudem erforderlich, wenn verschiedene Zielgruppen erreicht werden sollen. Während der Planung des Beteiligungsprozesses und der Auswahl der Methoden sollten Sie sich bereits Gedanken über Dokumentation, Auswertung und Evaluation machen. Wie können Teilnehmer*innen Feedback zu einer Veranstaltung geben? Wie können die Ergebnisse der Veranstaltung festgehalten werden? Verweis: Methoden dazu finden Sie ebenso im Methodenkof- fer auf unserem SharePoint PROJEKT(Netz) WERK. Seite 55Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 SCHRITT 4 SCHRITT 1SCHRITT 3SCHRITT 5SCHRITT 6SCHRITT 7 SCHRITT 2 Sind Sie sich dieser Herausforderung bewusst, können Sie Methoden gezielt aussuchen und kombinieren. Beispielsweise kann zu Beginn einer Beteiligung die Information der Öffentlichkeit im Vordergrund stehen, dann eine Ideensammlung und gegen Ende die Rückmeldungen der Teilnehmenden zu erarbeiteten Planungsalternativen. Ebenso ist es denkbar, dass zunächst Expert*innen oder die breite Öffentlichkeit beteiligt werden, um in einem zweiten Schritt auf eher stille oder bisher fehlende Zielgruppen zuzugehen. Hybride Prozesse können auch crossmedial sein. Crossmedial bedeutet, dass die Beteiligung zusätzlich die Vorteile des Internets und digitaler Werkzeuge nutzt. Es ist also denkbar, den Beteiligungsprozess auch online durchzuführen. Online-Dialoge oder Umfragen werden meist mit Formaten vor Ort verknüpft. Orientieren Sie sich bei der Wahl der digitalen Methoden genauso an den Zielen und Zielgruppen wie bei jeder anderen Methode. • Auf die Zielgruppen zugeschnittene Ansprachen zeigen konkrete Beteiligungsmöglichkeiten auf. • Wer die Diversität unserer Gesellschaft und inklusive Beteiligungsangebote mitdenkt, erhöht Chancengerechtigkeit und das Beteiligungsverfahren erhält mehr Legitimität. • Mit passenden Beteiligungsformaten für unterschiedliche Altersgruppen wird mehr Reichweite erlangt. Denkbar ist auch eine Mischung aus Formaten vor Ort und online. • Ungleiche Machtverhältnisse innerhalb der Gruppe der Teilnehmenden sollten berücksichtigt werden und auch leise Stimmen sollten Gehör finden. Dies gilt insbesondere in Beteiligungen für die breite Öffentlichkeit (zum Beispiel mit einer offenen Einladung). • Variationen in der Ansprache und im Zugang (auch bezüglich Fremdsprachen) zur Beteiligung erleichtern unterschiedlichen Zielgruppen die Teilnahme. Bei Bedarf steht das Amt für Integration und Vielfalt (16) zur Verfügung. • Die Einbeziehung von Multiplikator*innen wie zum Beispiel Jugendzentren, Bürgerinitiativen und Sozialraumkoordinator*innen erhöht die Reichweite und die Erreichung von Zielgruppen. AUSWERTUNG UND EVALUATIONDURCHFÜHRUNGPLANUNG Seite 56Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Zugang zum Verfahren planen. Persönliche und vertretende Beteiligung Planen Sie, wie Ihre Zielgruppen in das Verfahren eingebunden werden. Sollen Personen aus der Zielgruppe unmittelbar beteiligt werden oder ist die Einbindung über Interessen- und Stellvertretungen zielführender? Für diese Entscheidung müssen Ziele, Themen und Zielgruppen miteinander abgeglichen werden. Oft lohnt sich die Kombination persönlicher und vertretender Beteiligung. Beispielsweise lassen sich öffentliche (offene) Veranstaltungen um gesonderte, nicht öffentliche (geschlossene) Formate mit Vertreter*innen einer Gruppe erweitern. Dabei ist Folgendes abzuwägen: • Einerseits können möglichst offene und frei zugängliche Formate genutzt werden, damit sich unbeschränkt diejenigen beteiligen können, die sich für das Thema beziehungsweise die anstehenden Planungen interessieren oder weil sie unmittelbar betroffen sind. • Andererseits kann es auch gewünscht sein, die Teilnahme gezielt zu steuern und so (nur) bestimmte Zielgruppen zu erreichen. Dann sind geschlossene Formate wie moderierte Gremiensitzungen, Workshops oder Planungswerkstätten sinnvoll. Für die Transparenz einer Öffentlichkeitsbeteiligung ist es dann aber besonders wichtig, dass die angedachte Rekrutierung nachvollziehbar ist. Nutzen Sie hierzu auch die Ergebnisse der Zielgruppenanalyse aus Schritt 2. In allen Fällen sollten die Entscheidungen offen und nachvollziehbar kommuniziert werden. Darüber hinaus können auch verschiedene Auswahlverfahren kombiniert werden. Beispielsweise stellt die zusätzliche, zufällige Auswahl von Teilnehmenden aus dem Melderegister, die zu einer offenen Veranstaltung eingeladen werden, einen Mittelweg dar. So werden einzelne Personen gezielt eingeladen, aber die Teilnahme an der Veranstaltung ist nicht auf diese Gruppe beschränkt. Sollen kleinere, gut abgrenzbare Zielgruppen beteiligt werden, ist eine gezielte Einladung vielversprechender. Je nach Thema, Ziel und Zielgruppe sind eine persönliche und eine vertretende Öffentlichkeitsbeteiligung denkbar. Unabhängig vom Auswahlverfahren ist die Kooperation mit Multiplikator*innen wichtig. Nicht nur in unserer Stadtverwaltung existiert bereits ein breiter Erfahrungsschatz zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung. Nutzen Sie das Wissen und vorhandene Strukturen in der Stadt sowie Informationskanäle und Kontakte zu bestehenden stadtgesellschaftlichen Gruppen. Kann auf bestehende Seite 57Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 SCHRITT 4 SCHRITT 1SCHRITT 3SCHRITT 5SCHRITT 6SCHRITT 7 SCHRITT 2 Bürgerinitiativen, Sozialraumkoordinator*innen, Seniorennetzwerke, Vereine oder Jugendzentren zurückgegriffen werden? Welche Akteur*innen sind in dem Umfeld bereits aktiv? Schreiben Sie diese explizit an und bitten Sie um Mithilfe. Das hat zum einen den Vorteil, dass durch Multiplikator*innen unter anderem Zielgruppen erreicht werden, die Sie mit klassischen Verfahren nicht erreichen würden. Zum anderen wissen die Akteur*innen dann über das Verfahren Bescheid und fühlen sich eingebunden. Das erhöht zudem die Chancen, dass das Verfahren auch von diesen Akteur*innen akzeptiert oder sogar unterstützt wird. Ebenso kann über eine Zufallsauswahl nachgedacht werden. Bei der Durchführung repräsentativer Formen der Beteiligung sind – im Rahmen einer intensiven Abstimmung mit dem Bürgerbüro und dem Datenschutz – einige Punkte zu beachten: • Sie dienen dazu, aus einer kleinen Teilnehmergruppe (Stichprobe) aussagekräftige Erkenntnisse über die gesamte Stadt oder eines Stadtbezirks abzuleiten. • Die Repräsentativität einer Stichprobe ist dann gegeben, wenn sie hinsichtlich vorab definierter Merkmale (Alter, Geschlecht, Bildungshintergrund und/oder Wohnort) mit der Gesamtheit der Stadt oder des Stadtbezirks (Grundgesamtheit) vergleichbar ist. • In Beteiligungsverfahren können häufig quotierte Stichproben aus den Melderegistern genutzt werden, um Repräsentativität zu erreichen. Mit den verfügbaren Informationen werden die Teilnehmenden quotiert gelost. • Die Stichprobe sollte großzügig geplant werden, da erfahrungsgemäß nie alle Ausgewählten der Einladung folgen. • Auch für eine etwaige Nachrekrutierung müssen Ressourcen (Zeit und Geld) eingeplant werden. Ob eine auf diese Weise ausgewählte Gruppe die Bevölkerung repräsentiert, kann in der Regel nicht eindeutig überprüft werden. Eine mit politischer Repräsentativität durch Wahl vergleichbare Legitimation der Beteiligungsergebnisse ist deshalb nicht möglich. Die Ergebnisse sollten daher, wie in allen Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung, sorgsam abgewogen werden. Zu bedenken ist auch, dass mit Verfahren, die nur auf eine nach dem Repräsentationsprinzip rekrutierte Teilnahme setzen, häufig die Erwartung verknüpft wird, dass Beteiligungsergebnisse weitestgehend umgesetzt werden. Dadurch können die durch demokratische Wahlen zusammengesetzten und legitimierten Gremien das Gefühl bekommen, unter Druck gesetzt zu werden. Hier ist daher ein gutes Erwartungsmanagement beziehungsweise Kommunikation bezüglich der Beteiligungsgrenzen wichtig: Am Ende entscheiden die politischen Gremien. AUSWERTUNG UND EVALUATIONDURCHFÜHRUNGPLANUNG Seite 58Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Bei der offenen Einladung laden Sie öffentlich zur Beteiligung ein (Selbstselektion). So stellen Sie sicher, dass sich potenziell alle beteiligen können. Eine Garantie für eine zielgruppengenaue oder repräsentative Teilnehmendengruppe ist nicht möglich. Eine prinzipiell offene Einladung für ein Beteiligungsformat spricht nie alle gleichermaßen an. Bei der Auswahl per Zufall werden zufällig Personen aus einer bestimmten Liste gezogen und zum Beteiligungsverfahren eingeladen. Sie erreichen damit häufig eine heterogenere, sprich vielfältigere, Gruppe, als bei einer offenen Einladung. Die konkrete Zusammensetzung der Zielgruppe lässt sich nur eingeschränkt steuern. Der Zugang für Betroffene ist nicht möglich, wenn sie nicht Teil der Zufallsauswahl sind. Bei dieser Form der Rekrutierung sollten Sie verstärkt auf den Schutz personenbezogener Daten achten. Bei der gezielten Auswahl werden nur Personen eingeladen, die bestimmte Kriterien erfüllen. Dies können persönliche Merkmale wie Alter, Geschlecht oder Migrationshintergrund sein. Sie können auch alle Personen innerhalb einer Nachbarschaft oder eines Viertels gezielt einladen. Die persönliche Einladung von Multiplikator*innen sowie Stellvertreter*innen ist auch eine gezielte Auswahl. Durch die gezielte Auswahl wird die identifizierte Zielgruppe erreicht, es entsteht jedoch die Gefahr, andere Gruppen von der Beteiligung auszuschließen. 1. Offene Einladung 2. Auswahl per Zufall offen für die breite Öffentlichkeit aus dem Melderegister aus anderen öffentlichen Listen nach eigenen Kriterien nach Wohnort nach soziodemo- grafischen Merkmalen 3. Gezielte Auswahl Möglichkeiten der Einbindung von Akteur*innen: Abbildung 6: Auswahlverfahren im Vergleich (vgl. BSWBV 2019, S. 36) Seite 59Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 SCHRITT 4 SCHRITT 1SCHRITT 3SCHRITT 5SCHRITT 6SCHRITT 7 SCHRITT 2 AUSWERTUNG UND EVALUATIONDURCHFÜHRUNGPLANUNG Einführung in den verwaltungsinternen Methodenkoffer Der Methodenkoffer enthält viele Methoden zu Planung, Durchführung und Evaluation! Sie finden ihn auf dem SharePoint PROJEKT(Netz)WERK. Kategorien wie Lösungen finden, Ideen sammeln, Informieren und Austauschen helfen bei der Wahl geeigneter Methoden für ein Beteiligungsverfahren. Fragen Sie sich, mit welcher Methode Sie bei Ihrer aktuellen Projektaufgabe am besten zu Ergebnissen kommen. Durch das Anklicken einer Zielkategorie erscheint eine Übersicht über die Hilfsmittel, für welchen Personenkreis sich welche Methode eignet und wie viel Zeit für die Durchführung eingeplant werden sollte. Auf dem SharePoint ist zudem eine stetig aktualisierte und wachsende Übersicht an bereits erprobten Methoden zu finden. Bei Fragen und Anregungen zum Methodenkoffer kommen Sie gerne auf die Kolleg*innen des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln zu. PRAXISTIPP ERGEBNIS Schritt 4: Die passenden Methoden für den Beteiligungsprozess sind ausgewählt. Abbildung 7: Methodenkoffer der Stadt Köln Seite 60Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Schritt 5: Kommunikation planen Mit guter Kommunikation steht und fällt der Beteiligungsprozess. Deswegen muss diese genauso sorgfältig und systematisch geplant werden wie der Beteiligungsprozess selbst. Auch in Schritt 5 sind die Ziele und Zielgruppen der Ausgangspunkt für eine erfolgreich begleitende Kommunikationsstrategie. Die fünf Erfolgsfaktoren gelingender Kommunikation Wie wir kommunizieren, entscheidet darüber, ob die Zielgruppen das Vorhaben und den gewählten Weg kennen und verstehen, Akzeptanz oder sogar Zustimmung dazu entwickeln sowie gar zu aktiver Unterstützung und Mitwirkung motiviert werden können. AUF EINEN BLICK Seite 61Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 SCHRITT 5 SCHRITT 1SCHRITT 3SCHRITT 4SCHRITT 6SCHRITT 7 SCHRITT 2 Für die Planung und Umsetzung der Kommunikation ist es hilfreich, sich an den fünf Erfolgsfaktoren gelingender Kommunikation zu orientieren: 1. Kontinuierliche Kommunikation Informieren Sie laufend über Inhalte und Vorgehen. Die Kommunikation startet frühzeitig und endet nicht abrupt, sobald eine Entscheidung gefallen ist, sondern begleitet auch den Umsetzungsprozess und seinen Abschluss. Kommunizieren Sie auch und gerade in Beteiligungspausen, was „hinter den Kulissen“ passiert, was der nächste Schritt ist und wann er umgesetzt wird. 2. Transparente, offene und ehrliche Kommunikation Kommunizieren Sie von Beginn an offen. Benennen Sie ehrlich vor allem Grenzen der Beteiligung sowie im Projektverlauf transparent auch die Herausforderungen und Schwierigkeiten. 3. Situationsgerechte Kommunikation Beteiligungsprozesse durchlaufen unterschiedliche Phasen. Nutzen Sie Kommunikation je nach Situation dazu, die jeweilige Zielgruppe in ihrer aktuellen Situation zu erreichen. 4. Zielgruppengerechte Kommunikation Zielgruppen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Informationsbedarfe und ihrer Informationskanäle. Richten Sie die Kommunikation in der Öffentlichkeitsbeteiligung daher an den identifizierten Zielgruppen aus. Nur dann ist sie wirksam. 5. Dialogorientierte Kommunikation Menschen wollen zunehmend nicht nur Adressat*in von Kommunikation sein. Sie wollen auf Augenhöhe wahrgenommen und bestenfalls aktiv werden. Deswegen sollte die Kommunikation soweit wie möglich auch dialogische Elemente einbauen. Mindestens sollte immer angeboten werden, für Rückfragen zur Verfügung zu stehen. AUSWERTUNG UND EVALUATIONDURCHFÜHRUNGPLANUNG Seite 62 Seite 63Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 SCHRITT 5 SCHRITT 1SCHRITT 3SCHRITT 4SCHRITT 6SCHRITT 7 SCHRITT 2 Vom Beteiligungsfahrplan zur Kommunikationsstrategie Als Ausgangspunkt für die Kommunikationsstrategie eignet sich gut der mit dem Entscheidungsprozess verzahnte Beteiligungsfahrplan aus Schritt 3: Gehen Sie zunächst den Fahrplan von Beginn an durch und fragen Sie sich, • zu welchen Zeitpunkten, • sollen welche Inhalte • mit welchen Beteiligungszielen • an welche Zielgruppen kommuniziert werden? AUSWERTUNG UND EVALUATION DURCHFÜHRUNGPLANUNG Grundlagenver- mittlung Beteiligung 1 Beteiligung ... ... Planungsschritt 1 Planungsschritt 2 Planungsschritt ... ...Planungsschritt 3 Umsetzung Evaluation Entscheidungsprozess Beteiligungsprozess Information über Projektbeginn Einladung zur Beteiligung Information über Projektende Ergebnisse Kommunikationsprozess begleitende zielgruppengerechte Kommunikation Information über aktuelle Projektstände ...Information über erreichte Zwischenziele Einladung zur Beteiligung Entscheidung Seite 64Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Erst mit der Fertigstellung des Vorhabens endet die Kommunikation Auch nach einer Entscheidung eines repräsentativen Gremiums bleibt der Beteiligungsgegenstand in der Umsetzungsphase für die Zielgruppen oftmals interessant. Allerdings zieht sich die Umsetzungsphase teilweise deutlich länger hin als der Planungsprozess. Auch für diesen Zeitraum sollten Sie geeignete Kommunikations- und Beteiligungsmaßnahmen prüfen. Kommunizieren Sie von Beginn an, wie lange die Umsetzung voraussichtlich dauern wird, denn damit kann Frustration vorgebeugt werden. Sollte sich der Zeitraum verlängern, kommunizieren Sie dies möglichst unter offener Nennung der Gründe. PRAXISTIPP Inhalt der Kommunikation ist zum Beispiel der Start eines Beteiligungsverfahrens, ein erreichtes Zwischenergebnis, die Behandlung des Vorhabens in einem Gremium oder auch die Einladung zu einem Online-Dialog. Für die weitere Kommunikationsplanung ist es hilfreich, daraus Botschaften zu entwickeln. Zum Beispiel: • Neugestaltung des Platzes beginnt. Alle können ihre Wünsche und Ideen einbringen! • Ihre Meinung ist uns wichtig! (Zielgruppe) Bitte beteiligen Sie sich! • Breite Mitwirkung im Online-Dialog zu (Inhalt). Danke! • Große Zustimmung für (Inhalt) im Beteiligungsverfahren! • Bezirksvertretung stimmt (Beteiligungsergebnis) zu! • Umbau beginnt. Beteiligungsergebnis wird umgesetzt. • Fertig! Der Wille der Kölner*innen ist umgesetzt. Besonderes Augenmerk sollte dann auf die jeweiligen Zielgruppen (Verweis: siehe Schritt 3) der Botschaften gerichtet werden. Um die Zielgruppen tatsächlich kommunikativ zu erreichen, helfen folgende Fragen: • Welche Informationskanäle nutzt die Zielgruppe: die lokale Presse oder die städtische Internetseite? Oder kann sie besser über Flyer, Aushänge und die sozialen Medien erreicht werden? • Kann auf bestehende Kommunikationskanäle oder vernetzte Gruppen wie Vereine, Beiräte, Stadtteilnetzwerke, Sozialraumkoordinator*innen, Bürger- oder Jugendzentren, Seite 65Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 SCHRITT 5 SCHRITT 1SCHRITT 3SCHRITT 4SCHRITT 6SCHRITT 7 SCHRITT 2 interkulturelle Zentren, Seniorennetzwerke oder Social Media Communitys zurückgegriffen werden? • Gibt es Multiplikator*innen, die unterstützen können? • Welche Treffpunkte gibt es vor Ort, an denen Zielgruppen angetroffen und über Öffentlichkeitsbeteiligung informiert werden können? Auf dieser Grundlage kann gut ausgewählt werden, welche Kommunikationsmaßnahmen am besten für die konkrete Umsetzung geeignet sind. AUSWERTUNG UND EVALUATIONDURCHFÜHRUNGPLANUNG Passgenaue Maßnahmen Hilfreich für die Auswahl von Kommunikationsmaßnahmen kann auch die folgende Unterscheidung von Arten von Maßnahmen sein: • „Klassiker“, beispielsweise eine Pressemitteilung oder Pressekonferenz oder eine Bürgerversammlung • „Branchenpublikationen“, wie Stadt(-teil)magazine, Studierenden- oder Schulzeitungen • „postalische Informationen“, wie Wurfsendungen, Postkarten oder persönliche Einladungen • „Online-Kanäle“, wie der Newsletter oder das Beteiligungsportal der Stadt Köln; auch Mailinglisten sind eine Möglichkeit • „interaktive Kanäle“ über soziale Medien • „(papierbasierte) analoge Veröffentlichungen“, wie Aushänge, Plakate oder Flyer • Nutzung einer sinnvollen Verzahnung von digitalen und analogen Kanälen Binden Sie auch das Wissen und die Erfahrung unserer Kolleg*innen des Amtes für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (13) und des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln (OB/21) mit ein. Ebenso hilft Ihnen der Druck- und Layoutservice (1000-214) dabei, Plakate oder Logos mit Wiedererkennungswert zu schaffen. Fragen Sie frühzeitig an! (vgl. Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Bürgerbeteiligung im Städtebau – Ein Leitfaden, 2019, Seite 59) PRAXISTIPP Seite 66Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Zielgruppen der Kommunikationsstrategie können auch Kolleg*innen der eigenen Dienststelle sowie des eigenen Dezernates sein, ebenso wie am Vorhaben beteiligte Dienststellen und gegebenenfalls bereichsübergreifend auch die Kolleg*innen der gesamten Stadtverwaltung. Die Kolleg*innen wollen Bescheid wissen und frühzeitig konstruktiv eingebunden werden. Hierfür kann neben Mailings besonders das städtische Intranet genutzt werden. Ist das nicht alles zu viel Arbeit? Besonders wenn zu einem Beteiligungsschritt gleich mehrere Zielgruppen angesprochen werden sollen? Nein – in der Fachsprache gibt es für die Lösung sogar einen Begriff: cross-mediale Verwertung. Fast immer können mit einem auf den Inhalt und das Beteiligungsziel ausgerichteten „Grundtext“ mit wenig Aufwand zielgruppengerechte Texte verfasst werden. Also: Erstellen Sie nicht einen Text für „alle“, sondern kluge Varianten! Verständlich kommunizieren Auf eines ist immer zu achten: verständlich und möglichst barrierefrei kommunizieren! Über diesen Grundsatz hinaus sollten zum Beispiel die ergänzende Nutzung von Einfacher oder Leichter Sprache sowie Übersetzungen geprüft werden. Im Intranet und Internet konnten bereits gute Erfahrungen mit kurzen und einfach erzeugten Videos gemacht werden, die ergänzend zur Schriftfassung eingesetzt werden. Zusammenfassend orientieren Sie sich bitte bei der Kommunikationsstrategie an den folgenden Anforderungen für Verständlichkeit: Seite 67Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 SCHRITT 5 SCHRITT 1SCHRITT 3SCHRITT 4SCHRITT 6SCHRITT 7 SCHRITT 2 struktu- riert aktiv und frühzeitig zielgrup- penspe- zifisch einfach in zwei Richtun- gen kontinu- ierlich Nun sind alle wichtigen Fragen für Ihre Kommunikationsstrategie zum Beteiligungsvorhaben geklärt. Die Kommunikationsstrategie vervollständigt das Beteiligungskonzept. Am besten überführen Sie die Planungen in einen Kommunikationsfahrplan. Dieser beinhaltet die praktische Umsetzung der Maßnahmen, verortet diese zeitlich und innerhalb der Schritte des Beteiligungs- und Entscheidungsprozesses. Der Zeitstrahl des Beteiligungsprozesses wird so mit den Kommunikationsmaßnahmen verknüpft. AUSWERTUNG UND EVALUATIONDURCHFÜHRUNGPLANUNG Abbildung 8: Anforderungen an verständliche Kommunikation • Klären Sie die Vorgeschichte. • Bündeln Sie Themen und Kernaussagen. • Bereiten Sie Materialien zielgruppenspezifisch auf. • Kommunizieren Sie den Gestaltungsspielraum. • Informieren Sie über das weitere Vorgehen. • Informieren Sie vor der Entscheidung. • Formulieren Sie Verzögerungen offen mit Begründung. • Kommunizieren Sie Zwischenstände. • Bedenken Sie Ort und Art der Kommunikation. • Kommunizieren Sie mit Text und Bild. • Passen Sie die Informationsintensität an. • Nutzen Sie Multiplikator*innen. • Erklären Sie Fachwörter. • Bieten Sie zusätzlich Leichte Sprache an. • Erkennen Sie Bedürfnisse und reagieren Sie darauf. • Bitten Sie Expert*innen um Unterstützung. • Wertschätzen Sie Bürger*innen. • Vermeiden Sie reine Frontalvermittlung. • Seien Sie erreichbar. • Seien Sie für Rückmeldungen offen und nennen Sie Ansprechpartner*innen konkret. • Informieren Sie prozessbegleitend und während der Umsetzung. • Berichten Sie auch nach dem Ende der aktiven Beteiligungsphase. • Erläutern und begründen Sie. Seite 68 Seite 69Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 SCHRITT 5 SCHRITT 1SCHRITT 3SCHRITT 4SCHRITT 6SCHRITT 7 SCHRITT 2 AUSWERTUNG UND EVALUATION DURCHFÜHRUNGPLANUNG Inhaltliche MeilensteineBeteiligungsprozess Kommunikationsprozess begleitende zielgruppengerechte Kommunikation – Zukunftskonferenz – Aufsuchende Beteiligung – Online-Dialog – Postwurfsendungen Öffentliche Beteiligung | Phase 1 – Meldung auf dem Beteiligungsportal – Postwurfsendungen – persönliche Ansprache vor Ort – Einbindung von Interessensvertretungen vor Ort – Banner vor Ort Information über Projektbeginn Einladung zur Beteiligung – Pressemitteilungen – Social Media – Newsletter Information über erreichte Zwischenziele – Pressemitteilungen – Social Media – Newsletter Information über erreichte Zwischenziele – diverse Verbreitungskanäle – Postwurfsendung, Plakate, Flyer – Einbindung von Multiplikator*innen Information über aktuellen Projekt- stand | Einladung zur Beteiligung Beschluss Entscheidung Ergebnisse der Beteiligung und weitere Umsetzungs- und Verfahrensschritte kommunizieren Nach Beschlussfassung – Abschlussveranstaltung – Vorstellung der Planung Öffentliche Beteiligung | Phase 3 – Beteiligungsgalerie – Vorstellung Ergebnisse aus Phase 1 als Planungsszenarien – Feedback für weitere Planung Öffentliche Beteiligung | Phase 2 Einarbeitung Feedback Planungsschritt 2 Ergebnisauswertung mit Entwurfsplanung Planungsschritt 1 Aktionszeitraum Seite 70Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 ERGEBNIS Schritt 5: Begleitender Kommunikationsprozess steht fest Ausgehend vom Beteiligungsfahrplan haben Sie vom Start bis zum Ende des Vorhabens alle wichtigen Kommunikationsschritte und Maßnahmen geplant. Natürlich können und sollten Sie situationsgerecht die Planung reflektieren und gegebenenfalls weiter entwickeln. Schritt 1–5: Das Beteiligungskonzept steht Mit dem Abschluss von Schritt 5 ist nun auch der Planungsprozess insgesamt geschafft und Sie haben alle wichtigen Fragen, die für den Erfolg des Vorhabens von Bedeutung sind, ganz systematisch geklärt. Natürlich kann immer auch etwas Unvorhergesehenes passieren. Aber gerade dann ist die Planung eine nützliche Grundlage für die Abwägung und Entscheidung, wie Sie am besten auf eine neue Herausforderung reagieren können. Wichtig ist, die Planung in einem Beteiligungskonzept festzuhalten. Dieses ist nicht nur die Grundlage Ihrer eigenen Arbeit und die der beteiligten Dienststellen. Das Beteiligungskonzept ist vor allem auch die Grundlage für die Entscheidung des Beschlussgremiums über das „Wie“ des Beteiligungsverfahrens. Es kann je nach Umfang und Komplexität des Beteiligungsverfahrens eher kurz oder recht umfangreich sein. Es kann in Einzelfällen auch alternative Vorgehensweisen zur Entscheidung stellen. Das Beteiligungskonzept muss in jedem Fall alle wichtigen Elemente klar, nachvollziehbar und gut verständlich darstellen. Nur dann findet es nicht nur in der Politik, sondern gegebenenfalls auch in der interessierten Stadtgesellschaft die notwendige Berücksichtigung und Zustimmung. Grafische Elemente, wie zum Beispiel die Zeitstrahlgrafik, sind dafür hilfreich – auch als Grundlage für die Kommunikation. ERGEBNIS nach Schritt 1–5: Das Beteiligungskonzept ist die Grundlage für die gesamte Entscheidung, Planung, Steuerung und Umsetzung des Beteiligungsverfahrens. Verweis: Ein Muster für ein Beteili- gungskonzept finden Sie in den Arbeits- hilfen. Seite 72Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Schritt 6: Die Beteiligung durchführen Wenn das politisch verantwortliche Gremium das Beteiligungskonzept beschlossen hat, kann die Umsetzung beginnen. Schritt 6 enthält konkrete Tipps für die Umsetzung. Dabei geht es um das Einladen und Bewerben, um den Abbau von Barrieren und die Umsetzung von Veranstaltungen. Auch mögliche Schwierigkeiten und dazugehörige Lösungsvorschläge werden skizziert. Einladen und Bewerben Ein Verfahren ist nur erfolgreich, wenn die Zielgruppe davon erfährt und aktiv teilnimmt. Dafür ist es wichtig, die Zielgruppenanalyse aus Schritt 2 heranzuziehen und ein passgenaues Einladungs- oder Motivationsmanagement zu gestalten. Gerade für den Start des Beteiligungsverfahrens sind Multiplikator*innen hilfreich. Sie kennen die Zielgruppen genau und können diese oft persönlich oder über E-Mail- Verteiler direkt erreichen. Stellen Sie Informationsmaterial, E-Mail-Texte, Plakate und Flyer zur Verfügung. Bitten Sie Ihre Kontakte um Mithilfe. Wenn eine offene Veranstaltung oder ein Online-Dialog geplant ist, können Informationen dazu auf der städtischen Webseite, dem städtischen Veranstaltungskalender, dem städtischen Newsletter sowie auf dem Beteiligungsportal der Stadt Köln veröffentlicht werden. Auch auf den städtischen Social-Media-Auftritten können Veranstaltungen kurzfristig noch einmal platziert werden! Wenn die große Zahl der Mitarbeiter*innen der Stadt Köln ebenfalls zur Zielgruppe gehört, ist zudem eine Veröffentlichung im Intranet sinnvoll. AUF EINEN BLICK Seite 73Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 SCHRITT 6 SCHRITT 1SCHRITT 3SCHRITT 4SCHRITT 5SCHRITT 7 SCHRITT 2 Ansprache und Einladung • Manchen Menschen ist Öffentlichkeitsbeteiligung nicht vertraut. Gehen Sie auf die Menschen zu, beschreiben Sie den Nutzen für die Mitwirkenden und aktivieren Sie zur Meinungsäußerung. Informationen – auch zum Mitnehmen – in der jeweiligen Erstsprache sind hilfreich. • Informieren Sie über den geschätzten Zeitaufwand für eine Beteiligung. • Bieten Sie Kinderbetreuung an, wenn Sie mit Eltern sprechen wollen, oder bieten Sie gezielt eine Attraktion für Kinder an, wenn Sie Familien einladen. • Weisen Sie in der Einladung auf Barrierefreiheit hin (etwa bezüglich Mobilität oder Hör- und Sehvermögen). Informieren Sie darüber, dass Menschen mit Hilfebedarf sich diesbezüglich bis zu einer Woche vor der Veranstaltung bei Ihnen melden können. Achten Sie auf Barrierefreiheit der Räumlichkeiten. Bei Fragen zur Inklusion gibt das Amt für Integration und Vielfalt (16) gerne Auskunft. PRAXISTIPP AUSWERTUNG UND EVALUATIONDURCHFÜHRUNGPLANUNG Seite 74Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Vermeidung und Abbau von Barrieren Nicht alle Zielgruppen eines Verfahrens werden per se an einem Beteiligungsformat teilnehmen. Durch kluge Vorbereitung und Gestaltung können Beteiligungsbarrieren jedoch abgebaut werden: • Beteiligung beansprucht (Frei-)Zeit: Beteiligungsveranstaltungen finden meist am Wochenende oder abends statt. So können grundsätzlich möglichst viele Menschen daran teilnehmen. Oft sind aber gerade diese Zeiten für Berufstätige oder Familien besonders wertvolle Freizeit. Denkbar ist auch das Andocken eines Formats an bereits etablierte Veranstaltungen, die die gleiche Zielgruppe ansprechen, wie zum Beispiel ein Stadtteilfest oder auch ein Wochenmarkt. • Setzen Sie nicht zu viel Wissen voraus: Viele Themen, zu denen in Köln beteiligt wird, sind komplex. Das erfordert teilweise Wissen über die dahinterliegenden Planungsprozesse und die fachlichen Grundlagen zum Beteiligungsthema. Die Öffentlichkeit sollte daher alle notwendigen Informationen erhalten, um sich im gesamten Prozess orientieren und einordnen sowie sich qualifiziert zum Thema äußern zu können. Dazu gehören: • „Wie-Informationen“ zu den Planungsprozessen: An welchen Kenntnisstand kann angeknüpft werden? Müssen bisherige, laufende und zukünftige Beteiligungs- oder Planungsschritte aufgegriffen und erläutert werden? • „Was-Informationen“ zum Beteiligungsthema: Welchen Kenntnisstand haben die Zielgruppen zum Planungsthema? Welche Fachkenntnisse sind für eine qualifizierte Beteiligung notwendig und sollten daher (zielgruppengerecht aufbereitet) vermittelt werden? • Interesse, Motivation und persönliche Betroffenheit: Ist das öffentliche Interesse zu Ihrem Vorhaben aktuell noch überschaubar, kann es helfen, insbesondere die Betroffenheit der Zielgruppen herauszuarbeiten. (Verweis: siehe Schritt 3) Seite 75Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 SCHRITT 6 SCHRITT 1SCHRITT 3SCHRITT 4SCHRITT 5SCHRITT 7 SCHRITT 2 • Zugangsbarrieren: Beispielsweise mangelnde Sprachkenntnisse, das Gefühl, sich nicht zu einem Thema äußern zu können, eine frühere Enttäuschung, eine negative Erfahrung oder ein Konflikt, eingeschränkte Mobilität oder Einschränkungen des Hör- oder Sehvermögens können zusätzliche Hürden darstellen. Entwickeln Sie dazu einen möglichst proaktiven Umgang und halten Sie bestenfalls entsprechende Angebote bereit. • Vor-Ort-Veranstaltungen: Veranstaltungsorte sollten mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sein. Sorgen Sie für eine eindeutige, sichtbare, leicht verständliche Beschilderung. Wichtig ist auch, dass auf die Barrierefreiheit der Räumlichkeiten geachtet wird. Neben barrierefreien Sanitäranlagen sollte auch für genügend Platz zwischen den Stuhlreihen und ausreichend Plätze für Rollstuhlfahrende mit einer guten Sicht gesorgt werden. Kalkulieren Sie personelle Ressourcen zur Unterstützung von Menschen mit Hör- und Seheinschränkungen ein. Bei einer größeren Veranstaltung bietet sich ein Angebot in Gebärdensprache an (gegebenenfalls können Bedarfe bei der Anmeldung abgefragt werden). Sie sollten auch die Verwendung von Mikrofonen und die Nutzung einer induktiven Höranlage erwägen (mobile Systeme können auch ausgeliehen und temporär aufgebaut werden). Verweis: Ein Hand- lungskonzept zur Bar- rierefreiheit finden Sie in den Arbeits- hilfen. Seite 76Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Veranstaltungen Die Räumlichkeit Die Wahl des Veranstaltungsortes hat unmittelbaren Einfluss auf die Bereitschaft zur Teilnahme. Auch ungewöhnliche Orte können erfolgreich sein, wenn sie den Bedürfnissen der Zielgruppen entgegenkommen. Denkbar ist eine gemeinnützige Werkstatt, ein Kulturzentrum oder ein Spielplatz. Knüpfen Sie mit der Wahl des Veranstaltungsortes an den Beteiligungsgegenstand an. Das Ambiente Bei Vor-Ort-Veranstaltungen sollte ein Rahmen geschaffen werden, in dem sich die Menschen wohlfühlen: Sorgen Sie mit ausreichend Getränken und Verpflegung für eine lockere Atmosphäre. Damit zeigen Sie außerdem Ihre Wertschätzung für die Teilnahme. Die Arbeitsatmosphäre Während einer Beteiligungsveranstaltung oder eines Online- Dialogs kann es zu einer argumentativen Zuspitzung kommen. Genau für solche Fälle ist es wichtig, eine neutrale Moderation im Boot zu haben. Sie hilft, Konflikte und Meinungsverschiedenheiten zu klären und deeskalierend auf den Prozess einzuwirken. Engagieren Sie bei Konfliktthemen gegebenenfalls eine externe Moderation. Dies vermeidet, dass sich die verschiedenen Rollen im Beteiligungsverfahren vermischen (zum Beispiel als gleichzeitige Moderation und Teil der Fachdienststelle). Die Spielregeln Für eine konstruktive Zusammenarbeit bei einem runden Tisch, in einer Bürgerwerkstatt, in Online-Formaten oder auch in einem Begleitgremium ist es hilfreich, wenn sich die Teilnehmenden auf gemeinsame Gesprächsregeln, Umgangsformen oder Spielregeln einigen. Die Moderation kann dann in Konfliktsituationen darauf verweisen. Stark akzeptanzfördernd ist es, diese Regeln vor Beginn gemeinsam zu erarbeiten oder vorzuschlagen und anschließend von allen bestätigen zu lassen. Kommunikation – vor Ort oder im Online-Verfahren • Schaffen Sie Klarheit: Setzen Sie bewusst Botschaften und greifen Sie diese am Ende nochmal auf. Dafür müssen Sie sich im Klaren darüber sein, was Ihre Ziele sind und wie Sie nach der Veranstaltung „hinausgehen“ möchten. Schaffen Sie mit einer Leitfrage für das jeweilige Format Struktur. Seite 77Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 SCHRITT 6 SCHRITT 1SCHRITT 3SCHRITT 4SCHRITT 5SCHRITT 7 SCHRITT 2 AUSWERTUNG UND EVALUATIONDURCHFÜHRUNGPLANUNG Verweis: Einen Vor- druck finden Sie in den Arbeitshilfen. • Benennen Sie den Spielraum: Welche Art von Beiträgen wünschen Sie sich? Hier können Sie auf den Themenbezug, die Länge der Beiträge oder den Wunsch, Quellen zu Informationen zu nennen, hinweisen. Sie sollten auch klar benennen, worum es bei der Beteiligung nicht geht und dies begründen. • Zeitplan: Erläutern Sie den Zeitplan des jeweiligen Formats und benennen Sie eingeplante Pausen. • Informationen zur Moderation: Legen Sie unbedingt offen, wer die Veranstaltung moderiert, und welche Rolle die Moderation hat. • Themen des Datenschutzes: Werden bei der Veranstaltung Fotos gemacht und sollen diese gegebenenfalls später veröffentlicht werden? Möchten Sie Teilnehmer*innen auch nach der Veranstaltung noch einmal per E-Mail informieren? Auch das sollten Sie in den Dialogregeln erwähnen oder vor Ort mit Einwilligungserklärungen abfragen. • Kommunizieren Sie sachlich: Stellen Sie Ihre Argumente in den Vordergrund und lösen Sie sich von emotionalen Beiträgen. Wenn Sie auf Teilnehmende stoßen, die nicht Ihrer Meinung sind: Hören Sie zu und antworten Sie auf das Sachargument. • Sprechen Sie klar und freundlich: Stellen Sie Ihre Argumente stichhaltig und prägnant in verständlicher, klarer Sprache dar. Benutzen Sie in Gesprächen keinen Sarkasmus und keine Ironie. Es könnte zu Missverständnissen führen. • Nutzen Sie auch Präsentationen: Wählen Sie bei Präsentationen Darstellungen mit hohen Kontrasten und Texte in ausreichender Größe. Weisen Sie auch externe Referent*innen darauf hin. Achten Sie auf die Barrierefreiheit von Dokumenten und Online-Auftritten. • Anforderungen an den Diskussionston: Weisen Sie zum Beispiel auf den gewünschten Umgangston, Respekt untereinander und das Verbot von Beleidigungen hin. • Bleiben Sie beim Thema: Fokussieren Sie sich auf das Thema, diskutieren Sie zielorientiert miteinander und fassen Sie sich kurz. Ziel ist es, dass alle zu Wort kommen können. Seite 78Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Mögliche Schwierigkeiten im Prozess überwinden Überraschungen und Zwischenfälle sind Teil vieler Gruppenprozesse und somit auch von Beteiligungsformaten. Handelt es sich dabei um größere unvorhergesehene Ereignisse, die Auswirkungen auf den gesamten Prozess haben, ist oft ein Um- oder Nachsteuern im Fahrplan notwendig. Folgenden Herausforderungen können Sie geschickt begegnen: • Verlust der Prozesssteuerung: Sie haben die Prozessverantwortung und müssen den Prozess daher stets „in der Hand behalten“ und steuern. Gefährlich ist, wenn sehr engagierte Initiativen oder Einzelpersonen mit Partikularinteressen versuchen, den Beteiligungsprozess für ihre Zwecke zu nutzen. Bleiben Sie sachlich. Begegnen Sie den Vorwürfen mit einer offenen Kommunikation, insbesondere durch die Veröffentlichung von Verfahrensschritten, Zwischenergebnissen und Beteiligungsmöglichkeiten und erläutern Sie eventuelle Änderungen. Sachlichkeit, Stringenz sowie eine umfassende Kenntnis des Projekts verhindern ein Unterlaufen oder Durchkreuzen des Prozesses. Bleiben Sie auch aufmerksam für Machtungleichgewichte im Prozess. Gerade Machtkämpfe können den Prozess lähmen. • Dominanten Teilnehmenden begegnen: Hinter ständigen Wiederholungen, einem unangenehmen Ton, nervigen Zwischenrufen oder ausschweifenden Kommentaren steht meist eine Person mit nachvollziehbaren Anliegen. Nicht selten stecken frühere Enttäuschungen, negative Erfahrungen oder versteckte Wünsche dahinter. Mit der Anerkennung der Bedürfnisse von Vielredner*innen und Selbstdarsteller*innen müssen die Störungen aber nicht akzeptiert werden. Eine resolute, jedoch faire Moderation ist empfehlenswert. • Die Beteiligung ist geringer als geplant: Hier gilt es noch einmal das Konzept zu hinterfragen: Wurde ausreichend über das Verfahren informiert? Wurde die richtige Ansprache gewählt? Stellt sich heraus, dass im Vorfeld etwas übersehen wurde, justieren Sie das Verfahren noch einmal nach. Seite 79Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 SCHRITT 6 SCHRITT 1SCHRITT 3SCHRITT 4SCHRITT 5SCHRITT 7 SCHRITT 2 • Die Beteiligung ist viel höher als geplant: Hohes Interesse ist durchaus positiv, es kann jedoch auch eine Herausforderung sein. Räumlichkeiten können zu klein sein oder die Beteiligungsangebote reichen nicht aus. Um das Engagement aufzugreifen, können Sie überlegen, wie das Beteiligungsverfahren dem großen Bedarf angepasst werden könnte. Eine einfache Lösung ist die Ergänzung eines Beteiligungsverfahrens um ein Online-Modul. Kommen zu einer Veranstaltung spontan sehr viel mehr Personen als erwartet, könnte ein zusätzlicher Termin sinnvoll sein. Auch eine Übertragung ins Internet ist erwägenswert. Reagieren Sie in dieser Situation souverän und kündigen Sie – wenn möglich – zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten an, die dann aber auch angeboten und umgesetzt werden müssen. • Verzögerung der Planungen: Verzögerungen sind immer wieder unvermeidlich. Wichtig ist aber, dass Verzögerungen frühzeitig und transparent auch hinsichtlich der Gründe (beispielsweise weil ein beauftragtes Gutachten noch nicht vorliegt) kommuniziert werden. Durch Intransparenz wird der Erfolg des Verfahrens gefährdet und darüber hinaus das Vertrauen in unsere Stadtverwaltung reduziert. Durch proaktive Kommunikation zu „Störungen“ halten Sie das Heft in der Hand und vermeiden die unangenehme Situation, eventuell auf kritische Fragen von außen reagieren zu müssen. • Teilnehmer*innen sind unzufrieden mit den Ergebnissen: Selten kann ein Beteiligungs- und Entscheidungsprozess alle Erwartungen vollständig erfüllen. Daher ist der nachvollziehbare und gut argumentierte Abwägungsprozess zentral. Legen Sie die verschieden Meinungen und Positionen offen und erläutern Sie, wie und warum eine Entscheidung getroffen wurde. ERGEBNIS Schritt 6: Das Beteiligungskonzept ist umgesetzt. AUSWERTUNG UND EVALUATIONDURCHFÜHRUNGPLANUNG Seite 80Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Schritt 7: Dokumentation, Auswertung und Evaluation Nur wenn die Ergebnisse eines Beteiligungsverfahrens gut dokumentiert und ausgewertet werden, kann es den Entscheidungsprozess als wichtige Grundlage unterstützen. Nur dann werden auch für Teilnehmende die Ergebnisse sichtbar, was für die Akzeptanz des bereits absolvierten und des weiteren Prozesses wichtig ist. So wird das Vertrauen in unsere Stadtverwaltung beziehungsweise in zukünftige Beteiligungsangebote gestärkt. Zusätzlich sorgt eine abschließende Evaluation dafür, dass die Erfahrungen und Erkenntnisse daraus auch in andere Beteiligungsprozesse und die Entwicklung unserer Beteiligungskultur insgesamt in Köln einfließen. Dokumentieren Die Dokumentation sichert in erster Linie Informationen über das Verfahren und seine Ergebnisse. Sie ist die Grundlage für die Auswertung. In einer Dokumentation werden klar und verständlich die Inhalte der Beteiligung wiedergegeben und dafür gesorgt, dass auch Personen, die nicht an einer Sitzung, einem Online-Dialog oder einer Informationsveranstaltung teilgenommen haben, die Kernaussagen und Ergebnisse nachvollziehen können. Die Dokumentation beginnt bereits während der Durchführung einer Beteiligung. Ein einfacher Weg ist die fotografische Begleitung und/ oder schriftliche Dokumentation der Beiträge am Veranstaltungstag, je nach Möglichkeit bereits nach Themen und Fragestellungen strukturiert. Bei größeren Formaten oder besonders konfliktreichen Vorhaben ist es ratsam, unmittelbar und sichtbar mitzuschreiben. Den Teilnehmer*innen kann etwa über einen Beamer die Mitschrift sichtbar gemacht werden. Das sorgt für Transparenz und veranschaulicht die Ergebnissicherung. Die folgende Übersicht zeigt unterschiedliche Wege und Formen einer Dokumentation. Bei der Konzeptionierung einer Beteiligung (Verweis: siehe Schritt 4) sowie bei der konkreten Umsetzung (Verweis: siehe Schritt 6) sollte darauf geachtet werden, möglichst durch thematische und/oder zeitliche Strukturierung der Beteiligung die Beiträge der Teilnehmenden bei der „Live-Dokumentation“ zu sinnvollen Themengruppen (Cluster) zusammenzufassen. Das erleichtert die weitere Dokumentation und auch spätere vertiefte Auswertung der Ergebnisse. So gesehen ist es sinnvoll, bei der Konzeptionierung der Beteiligung von AUF EINEN BLICK Seite 81Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 SCHRITT 7 SCHRITT 1SCHRITT 3SCHRITT 4SCHRITT 5SCHRITT 6 SCHRITT 2 Bericht partizi- pative Lösung Ergebnis- veranstal- tung Kontroll- gremium Nicht nur die Beteiligung sondern auch die spätere Umsetzung sollten kontinuierlich dokumentiert werden. Veröffentlichen Sie (Zwischen-)Ergebnisse. Dafür bieten sich die Internetseite und das Beteiligungsportal der Stadt Köln an. Auch Presseberichte und die Zusammenarbeit mit lokalen Medien sind hilfreich. So können alle Interessierten den weiteren Prozess verfolgen und nachvollziehen, wie zum Beispiel ein Platz umgestaltet wird. Außerdem wird so die Komplexität eines Vorhabens deutlich. Anfang an auch immer schon die spätere Ergebnissicherung und Dokumentation mitzudenken. AUSWERTUNG UND EVALUATIONDURCHFÜHRUNGPLANUNG Abbildung 9: Dokumentationsformen Das beauftragte Beteiligungs- oder Planungsbüro oder die zuständige Dienststelle verfassen einen Bericht, der bestenfalls von Ihnen online veröffentlicht und über die Presse bekannt gegeben wird. Während der Beteiligungsformate werden die Ergebnisse gemeinsam mit den Teilnehmenden dokumentiert, zum Beispiel auf einer Flipchart oder einer digitalen Pinnwand. Dies erhöht die Akzeptanz des Verfahrens. Die Fotodokumentation der gemeinsamen Ergebnisse ist eine stark visuelle Dokumentationsform. Zusätzlich zu den Beteiligungsformaten können Sie zum Abschluss des Prozesses eine eigene Ergebnisveranstaltung anbieten, bei der die Ergebnisse der Beteiligung präsentiert werden. Dies ist eine sehr wertschätzende Dokumentationsform. Es ist auch möglich, dass ein Begleitgremium oder eine in der Beteiligung gebildete Arbeitsgruppe die Dokumentation übernimmt. Die so geschaffene Überparteilichkeit kann bei hoher Konflikthaftigkeit sinnvoll sein. Gegebenenfalls können dadurch aber auch Interessenskonflikte innerhalb des Gremiums seine Arbeit prägen. Seite 82Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Auswertung der Ergebnisse Die Auswertung schließt an die Dokumentation an und ordnet die Ergebnisse ein. Sie bringt sie mit anderen Prozessen, Schritten, Daten, Informationen, Hinweisen, Ideen oder einschränkenden Rahmenbedingungen sowie den Beteiligungszielen in Verbindung. Die Ergebnisse der Beteiligung werden also faktenbasiert interpretiert. Zu jeder Auswertung gehört zu erläutern, mit welchen Perspektiven und Kriterien die Beteiligungsergebnisse interpretiert wurden. Dies erklärt auch, welche Hinweise, Ideen, Vorschläge oder Rückmeldungen wo und wie in die Auswertung eingeflossen sind. Gütekriterien gelungener Dokumentation und Auswertung • Dokumentieren Sie nachvollziehbar Aus der Ergebnisdokumentation muss hervorgehen, in welchem Kontext die Beteiligung stattgefunden hat, warum Sie sich für eine Lösung oder einen Vorschlag entschieden haben und welche Schritte Sie gegangen sind. • Fassen Sie Ergebnisse hinreichend differenziert zusammen Formulierungen wie „Die Anwesenden sind der Meinung …“ lassen den Eindruck entstehen, dass alle Teilnehmenden einer Meinung waren. Das ist in der Regel nicht der Fall. Scheuen Sie sich nicht, auch Beiträge festzuhalten, die widersprüchlich oder noch nicht ganz ausgereift sind. Beschreiben Sie solche Vielfältigkeit eindeutig. Auch Konflikte und gegensätzliche Interessen der Teilnehmenden müssen sichtbar werden. • Bleiben Sie nah dran Präsentieren Sie Ergebnisse als das, was sie sind. Benennen Sie, ob es sich beispielsweise um eine Sammlung von Einzelmeinungen, eine Kompromisslösung oder den Konsens innerhalb einer Gruppe handelt. PRAXISTIPP Seite 84Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Evaluation Jedes Beteiligungsverfahren bietet auch die Chance, für andere Verfahren zu lernen. Evaluation ist der Fachbegriff für eine systematisch-kritische Reflexion eines Prozesses mit dem Ziel, daraus zu lernen. Unterschieden wird zwischen einer Prozess- und einer Ergebnisevaluation. Die Prozessevaluation findet begleitend zum Beteiligungsprozess statt und dient der zeitnahen Reflexion und Reaktion. Wird eine Zielgruppe zum Beispiel nicht erreicht, ist es nötig, die Kommunikationskanäle und die Beteiligungsmethoden zu variieren. Die Ergebnisevaluation betrachtet die Ergebnisse und Wirkungen eines Beteiligungsprozesses nach Abschluss eines Projektes. Dabei werden die beabsichtigten Ziele und Zielgruppen den erreichten Zielen und Zielgruppen gegenübergestellt, um eine Bilanz zu ziehen (Soll-Ist-Abgleich). Besonders für die Wirkungsziele ist es wichtig, dass die Evaluationsmethoden schon während der Planung des Beteiligungsprozess durchdacht werden. Klassischerweise werden bei Beteiligungsprojekten Fragebögen oder Feedback-Karten im Anschluss an die Veranstaltung oder den Online-Dialog zur Verfügung gestellt, um die Teilnehmenden zu befragen. Werfen Sie auch einen Blick auf die Einschätzungen der verschiedenen Akteur*innen im Projekt. Oftmals werden die Ergebnisse durch verschiedene Rollen (zum Beispiel Stadtverwaltung, Politik oder Stadtgesellschaft) unterschiedlich eingeschätzt. Befragen Sie also nicht nur die Teilnehmenden, sondern lassen Sie das Projekt auch durch unsere Stadtverwaltung, die Politik und gegebenenfalls externe Unterstützer*innen (beispielsweise Moderator*innen oder ein Planungsbüro) bewerten. Analysieren Sie, ob der Beteiligungsprozess auf Grundlage der verschiedenen Rollen unterschiedlich bewertet wird. Verweis: Methoden zur Feedback-Ab- frage nach Veranstaltun- gen sowie ein Beispiel für eine Feed- back-Postkarte finden Sie im städtischen Methodenkof- fer und in den Arbeitshilfen. Seite 85Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 SCHRITT 7 SCHRITT 1SCHRITT 3SCHRITT 4SCHRITT 5SCHRITT 6 SCHRITT 2 Aufbau eines Evaluationsberichtes 1. Einführung • Beteiligungsgegenstand • Ziele des Beteiligungsprozesses • Aufbau und Kontext der Beteiligung (Inhalte und Phasen inklusive Kommunikationsmaßnahmen) 2. Ergebnisse der Beteiligung • Inhaltliche Beteiligungsergebnisse • Zahlen zu den Teilnehmenden (gegebenenfalls ergänzt um demographische Daten) • Ergebnisse und Feedback • Medien-/Presseresonanz 3. Schlussfolgerungen • Wie hat sich das Projekt entwickelt? • Haben sich Ziele im Verlauf geändert? Wenn ja, warum? • Welche Projektziele wurden erreicht? Welche nicht (und warum)? • Welche Wirkung wird durch das Projekt erwartet? • Was waren hinderliche und förderliche Faktoren? • Was waren die Stärken im Projekt? • Was waren die Schwächen im Projekt? • Welche Lernerfahrung brachte das Projekt? PRAXISTIPP Wenn der Evaluationsbericht gefertigt ist, sollte er veröffentlicht und zugänglich gemacht werden. Ihre Erfahrungen sind auch für andere Dienststellen oder Städte wichtig! Empfehlenswert ist es, anderen die Erfahrungen zugänglich zu machen und sich auf Arbeitsebene auszutauschen. Gehen Sie offen und souverän mit aufgetretenen Schwierigkeiten oder auch Fehlern um. Beschreiben Sie aber auch, welche Maßnahmen unter den Rahmenbedingungen gut funktioniert und zur Erreichung der Beteiligungsziele beigetragen haben. Auch die Öffentlichkeit ist unter Umständen an Ihrer kritischen Rückschau interessiert. ERGEBNIS Schritt 7: Das Beteiligungsverfahren ist evaluiert. Die Ergebnisse können an die Politik übergeben werden. AUSWERTUNG UND EVALUATIONDURCHFÜHRUNGPLANUNG Seite 86Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 III Die Praxis – Besondere Herausforderungen in Beteiligungsverfahren 3.1 Krisen und Konflikte meistern Krisen und Konflikte gehören in unterschiedlicher Intensität zu allen sozialen Prozessen. Gerade wenn die Vielfalt der Beteiligten groß ist, treffen oft unterschiedliche Meinungen, Interessen und Anliegen aufeinander. Solche herausfordernden Situationen bieten auch eine große Chance, die Sie aktiv ergreifen sollten. Denn die bedachte Aushandlung von Konflikten führt auf allen Seiten zu mehr Verständnis und kann neue Lösungen hervorbringen. Dafür ist es entscheidend, Krisen und Konflikte bereits im Blick zu haben, bevor sie entstehen oder sich negativ auswirken. Folgende Tipps helfen Ihnen, Krisen und Konflikte frühzeitig zu erkennen und ihnen gegebenenfalls entgegenzuwirken: Seite 87Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Schlüsselakteur*innen einbinden Identifizieren Sie voraussichtlich wichtige Personen und laden Sie diese von Beginn an ein. Motivieren Sie sie zum Mitmachen, besonders wenn sie schwer erreichbar sind. So verhindern Sie, dass sich jemand ausgegrenzt fühlt und Sie bringen alle Positionen direkt „an einen Tisch“. Machtungleichgewichte kennen und ausbalancieren Alle Gruppenprozesse sind von Machtverhältnissen durchzogen, die auf den ersten Blick oft nicht ersichtlich sind. „Unsichtbare“ Machtkämpfe lähmen ein Verfahren, denn sie verschieben den Fokus der Teilnehmenden und verzögern die Lösungsfindung. Filtern Sie diese Machtkonstellationen heraus und wirken Sie in der Prozessgestaltung ausgleichend. Sie können zum Beispiel dafür sorgen, dass strategisch wichtiges Hintergrundwissen für alle zugänglich ist. Führen Sie im Bedarfsfall auch während eines bereits laufenden Prozesses Einzelgespräche, um weiteren Konflikten im Verfahren vorzubeugen. Für Verbindlichkeit sorgen Im ersten Teil dieses Leitfadens haben Sie bereits erfahren, wie wichtig ein verbindliches Beteiligungsversprechen ist. Gerade in Umbruchsituationen sorgt es für Kontinuität und stärkt das Vertrauen in den Prozess – innen wie außen. Souverän und vertrauensvoll handeln Als „Hüter*in des Verfahrens“ sind Sie für die Prozessgestaltung verantwortlich und behalten jederzeit die Oberhand über das Geschehen – ohne die Inhalte oder Ergebnisse zu bestimmen. Treten Sie sicher, souverän und kompetent auf und beugen Sie so Stolpersteinen vor. Dazu gehört es, auch mal Zugeständnisse zu machen. Nur wenn Sie die Zusammenhänge der Beteiligung kennen und diese verlässlich vermitteln, werden Sie als prozessgestaltende Stelle akzeptiert. Machen Sie Konfliktpunkte transparent Kommunizieren Sie transparent und kontinuierlich während des gesamten Prozessverlaufs. Gehen Sie offen mit den verschiedenen Meinungen und der Entscheidungsfindung um. Machen Sie Streit- oder Konfliktthemen sichtbar. Dann wird der Abwägungs- und Aushandlungsprozess deutlich. PRAXISTIPP Seite 88Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Sollte das Vorhaben bereits eine Konflikthistorie haben, ist ein offener Umgang damit für die weitere Zusammenarbeit von erheblicher Bedeutung. Hier sollten Sie bestenfalls bereits vor der Konzeption des Beteiligungsverfahrens die Versachlichung der Debatte sicherstellen: Gibt es „verborgene“, also nicht ausgetragene Konflikte? Welche Interessenskonflikte gab es bereits? Gab es themenfremde Auseinandersetzungen? Folgende Empfehlungen unterstützen Sie dabei, auf bestehende Konflikte einzugehen: • Führen Sie Vorgespräche mit relevanten Akteur*innen um herauszufinden, welche Beweggründe diese haben und welche Interessen dahinter stehen. • Legen Sie Machtgefüge und Hintergründe offen, die den Konflikt bedingen, um die Sachverhalte zu strukturieren. • Bei sehr festgefahrenen Konflikten kann eine Mediation die Konfliktparteien unterstützen, Lösungen zu finden. Es gibt akute Krisen und Konflikte, die das Verfahren verlangsamen oder behindern können und dadurch besondere Aufmerksamkeit benötigen. Das können eskalierte oder schlummernde Konflikte sein sowie Störungen in Dialogformaten. Auch hier ist es für Sie als zuständige Fachdienststelle wichtig, die Konflikte ernst zu nehmen und für eine Atmosphäre zu sorgen, in der die Konfliktparteien ihre Anliegen und Interessen offen benennen können. Sie meistern diese Krisen, indem Sie Seite 89Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 … die Debatte versachlichen und offen bleiben. Gerade bei starken Kontroversen hilft es, das Handeln, die Ziele und die Interessen klar zu benennen und den Teilnehmenden zu spiegeln. So halten Sie den Zugang zur Beteiligung offen. … keine Angst vor einer Veränderung des Fokus haben. Sollte es nötig sein, ist die Verschiebung des Fokus einer Beteiligung ein gangbarer Weg, Konflikte einzufangen. Zusätzliche Formate oder eine Neuausrichtung müssen jedoch immer nachvollziehbar begründet und wohl überlegt sein. … auch festgefahrene Konflikte thematisieren. Prüfen Sie, ob eine externe Moderation oder eine professionelle Mediation verhärtete Konflikte lockern können. … den Dialograum über den Konflikt öffnen und moderieren. Wertschätzen Sie inhaltliche Beiträge, erkennen Sie abweichende Meinungen an und sorgen Sie für einen fairen Umgang miteinander. … Spiel- und Gesprächsregeln setzen. Verweisen Sie darauf und betonen Sie die gemeinsamen Ziele der Teilnehmenden. Manchmal ist es ratsam, im laufenden Prozess eine „Charta der Zusammenarbeit“ mit den Beteiligten zu erarbeiten. … alternative Wege der Stellungnahme aufzeigen oder anbieten. Dies kann auch ein Raum für Frustration, Kritik und themenfremde Rückmeldungen sein. Seite 90Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 3.2 Beteiligungsferne Zielgruppen erreichen Die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine offene Einladung von Stadtverwaltung und Politik an die Kölner*innen, sich in die Planungs- und Entscheidungsprozesse der Stadt einzubringen. Aus der Zielgruppenanalyse (Verweis: siehe Kapitel 2, Schritt 2) wissen Sie, welche Gruppen für den Beteiligungsprozess relevant sind. Allerdings haben nicht alle Zielgruppen die gleiche Motivation oder die gleichen Voraussetzungen, um sich zu beteiligen: Kinder und Jugendliche, berufstätige Personen, Menschen mit einer Behinderung oder Menschen, denen es schwerfällt, sich auf Deutsch auszutauschen oder vor einer großen Gruppe zu sprechen. Solche Zielgruppen können aus verschiedenen Gründen schwer zu aktivieren sein, auch wenn Sie viele der Punkte aus Schritt 6 „Die Beteiligung durchführen“ bereits berücksichtigt haben. Durch Studien und Erfahrungen aus zahlreichen Beteiligungsprozessen ist belegt, dass „klassische“ Beteiligungsformate (Bürgerversammlungen oder große Diskussionsveranstaltungen wie World Cafés) häufig nur einen Teil der Gesellschaft erreichen und bestimmte Gruppen besonders stark zur Beteiligung anregen, zum Beispiel Menschen mit akademischem Hintergrund. Um dieser Fokussierung entgegenzuwirken und in Beteiligungsprozessen alle relevanten Perspektiven und Gruppen einzubinden, ist eine strukturierte und zielgruppenorientierte Kommunikationsplanung besonders wichtig. (Verweis: siehe Schritt 5) Wenn Ihre Zielgruppe nur schwer zu erreichen ist, können Sie an folgenden Punkten ansetzen: Seite 91Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Kommunikationsmaßnahmen • Direkte Ansprache von Betroffenen: Greifen Sie auf Postkarten-Einladungen an die Anwohner*innen, Postwurfsendungen an die betroffenen Gewerbetreibenden oder Multiplikator*innen sowie bestehende Netzwerke (Vereine oder Glaubensgemeinschaften) zurück. • Verständliche Kommunikation: Nutzen Sie Informationsmaterialien in Einfacher oder Leichter Sprache, um Personen zu erreichen, die in ihrem Alltag nicht gewohnt sind, mit komplexen Planungsunterlagen umzugehen. Wenn Sie davon ausgehen, dass viele Menschen der Zielgruppe nicht oder nur schlecht Deutsch sprechen, lohnt es sich, Übersetzungen in unterschiedlichen Sprachen bereitzustellen. • Auffindbare Werbung: Werben Sie an den Orten und über die Medien, die die Zielgruppen nutzen, und an den Orten und Plätzen, die von einer Planung oder Entscheidung betroffen sind. Sie können persönlich mit einem mobilen Stand im Veedel oder durch Plakate lokal Aufmerksamkeit erzeugen. Junge Zielgruppen erreichen Sie zum Beispiel eher über soziale Medien, Schulen oder Jugendzentren, ältere Menschen über Kommunikationskanäle wie Zeitung und Radio und Migrant*innen über ihre jeweiligen Communitys. Versuchen Sie, sich in die Zielgruppen und ihren Lebensalltag hineinzuversetzen, um geeignete Maßnahmen zu identifizieren. Seite 92Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Orte und Zeiten bewusst und kreativ nutzen • Zielgruppengerechte Terminierung von Veranstaltungen: Manche Zielgruppen können es nur schwer einrichten, an Beteiligungsveranstaltungen teilzunehmen. Arbeitnehmer*innen können gut in der Mittagspause, Pendler*innen am frühen Abend an zentralen Knotenpunkten wie dem Hauptbahnhof und Menschen mit Migrationshintergrund unter anderem in ihren Netzwerken erreicht werden. • Manchmal ist eine aufsuchende Beteiligung der beste Weg, eine Zielgruppe anzusprechen. Sei es, weil diese Menschen nicht über klassische Informationskanäle der Stadt (Internetseite, Lokalpresse, aber auch etablierte Multiplikator*innen und Netzwerke) erreicht werden oder weil sie nur eingeschränkt selbst zu den Veranstaltungen kommen können. Aufsuchende Beteiligung ist auf viele Weisen möglich: Vor-Ort-Spaziergänge, Marktstände im Quartier oder spielerische Dialogformate in Schulen und Jugendzentren. Werden Sie kreativ! Seite 93Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Methoden auf Zielgruppen ausrichten Außerdem können Sie auf Methoden zurückgreifen, die durch ihre Gestaltung Zielgruppen mit unterschiedlichen Motivationen, Perspektiven und Fähigkeiten einbinden. Seien Sie offen dafür, mehrere kleine und spezifische Formate für unterschiedliche Zielgruppen zu nutzen. Wichtig ist, dass Sie die Inhalte und das Vorgehen in Ihrem konkreten Vorhaben verständlich vermitteln. Erfolgsfaktoren sind: • Beispiele helfen dabei, Planungsalternativen oder komplexe Informationen zu vermitteln. Ein Schwimmbad wurde bereits anderswo auf eine ähnliche Weise gebaut? An einem anderen Ort wurde die Straßenführung vergleichbar umgesetzt? Dann greifen Sie auf solche Vergleichsbeispiele zurück, um das Vorhaben verständlich zu machen. • Kreative Präsentationsformen wie Erklärvideos, interaktive Karten oder dreidimensionale Modelle können dazu beitragen, wichtige Informationen verständlicher zu transportieren. • Stellen Sie die Informationen barrierefrei zur Verfügung. • Bilder sind kraftvolle Kommunikationsmittel. Sie sind alters- und sprachübergreifend einsetzbar und können dazu beitragen, dass Informationen schnell und intuitiv verstanden werden. Vermeiden Sie aber selektive, einseitige oder suggestive Darstellungen. • Nutzen Sie leicht verständliche Sprache. Wenn Sie in Broschüren, Informationswebseiten oder auf Plakaten Fachbegriffe in die Alltagssprache übersetzen und erläutern, erleichtern Sie vielen den Zugang zum Vorhaben. • Mit Plan- oder Rollenspielen können Sie zu Perspektivwechseln anregen und neue Zugänge zum Beteiligungsinhalt schaffen. • Wenn Sie und Ihre Mitstreiter*innen auf Augenhöhe kommunizieren und Dialogbereitschaft signalisieren, können Sie die Zielgruppe im direkten Gespräch und bei Vorträgen mitnehmen. Wer auf diese Weise kommuniziert, muss bereit sein, auch mit Laien über die eigenen Planungen kritisch zu diskutieren. • Es braucht Zeit, Rahmenbedingungen und Hintergrundinformationen von städtischen Vorhaben verständlich aufzubereiten. Werden aber dadurch Verwirrungen und Fehlinterpretationen vermieden, zahlt sich eine gut vorbereitete Kommunikation aus. Seite 94Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 3.3 Online mitdenken – Öffentlichkeitsbeteiligung und Internet Etwa 90 Prozent der deutschen Bevölkerung nutzt mittlerweile zumindest gelegentlich das Internet. Es ist zu einem zentralen Bestandteil unserer Gesellschaft und des Lebens vieler Menschen geworden. Das Internet bietet damit interessante Möglichkeiten zur zeit- und ortsunabhängigen Kommunikation und Informationsvermittlung sowie zur Vernetzung und Selbstorganisation. Daraus ergeben sich zahlreiche Ansatzpunkte für Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung. Online gehört zum Alltag – auch in der Beteiligung Auf die eine oder andere Weise wird heutzutage jedes Beteiligungsverfahren im Internet aufgegriffen – sei es in den sozialen Medien oder in einem Online-Bericht der Lokalpresse. Wer Öffentlichkeitsbeteiligungen durchführt, sollte daher die Crossmedialität, also die Kombination von Online- und Offline- Elementen der Verfahren, im Blick haben. Achten Sie darauf, an welchen Stellen des Verfahrens Sie Online- und Offline-Beteiligung so verzahnen können, dass dies zum Gelingen des Projektes beiträgt. Auch wir als Stadtverwaltung nutzen und erproben bereits im Sinne des sogenannten Open Governments vielfältige Informations-, Kommunikations- und Interaktionsmöglichkeiten des Internets, an die Sie anknüpfen können: • Als zentrale Anlaufstelle für die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung fungiert das Beteiligungsportal der Stadt. • Die Stadt Köln stellt gemeinsam mit verschiedenen Partner*innen offene Daten zu unterschiedlichen Themen von der Bevölkerungsstatistik bis hin zu den Themen Verkehr und Wohnen bereit. • Auch auf diversen Social-Media-Plattformen sind wir als Stadtverwaltung aktiv. Hier besteht beispielsweise die Möglichkeit, für Öffentlichkeitsbeteiligung zu werben und zu informieren. Fragen Sie dafür die Kolleg*innen der Stabstelle Digitale Kommunikation (13-1) an. Verweise: www.meinungfuer.koeln www.offenedaten-koeln.de @stadt.koeln50 @Koeln stadt.koeln Seite 95Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Das Beteiligungsportal der Stadt Köln Auch in Köln haben wir bereits zahlreiche Öffentlichkeitsbeteiligungen um Online- Formate ergänzt. Eine Übersicht und Dokumentationen der bisherigen Verfahren finden Sie auf dem städtischen Beteiligungsportal: www.meinungfuer.koeln PRAXISTIPP Abbildung 10: Das Beteiligungsportal der Stadt Köln Was Sie über Online-Beteiligung wissen sollten Genauso wie bei allen anderen Öffentlichkeitsbeteiligungen müssen auch die Online-Methoden zu den Zielgruppen passen und entsprechend geplant werden. Der Einsatz von Online-Elementen ist dann sinnvoll, wenn sie dazu beitragen, Ihre Zielgruppen zu erreichen. Gleichzeitig sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass auch die Online-Beteiligung denselben Einschränkungen der Repräsentativität unterliegt, wie Vor-Ort-Beteiligungen. In der Tendenz erreichen Online-Beteiligungen zwar mehr und – je nach Format – etwas jüngere Menschen, wesentlich andere Bevölkerungsgruppen werden aber in der Regel nicht angesprochen. Beachten Sie dabei auch den geringen Einfluss auf die Zusammensetzung der Mitwirkenden bei offenen Formaten sowie mögliche Zugangsbarrieren des Mediums bei der Planung von Beteiligungsverfahren. Aus diesen Gründen empfiehlt sich ein crossmedialer Mix verschiedener Online- und Offline-Methoden. Dies gilt besonders dann, wenn das Ziel ist, dass die Ergebnisse der Beteiligung die Breite der Gesellschaft und die Perspektiven unterschiedlicher Zielgruppen abbilden. Seite 96Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung 1.0 Kontakt/Impressum Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11, 50667 Köln Telefon 0221 / 221-25044 | Telefax 0221 / 221-33990 oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de www.meinungfuer.koeln Die Oberbürgermeisterin Referat für Strategische Steuerung Fotos Stadt Köln und Zebralog GmbH Satz alle freiheit Werbeagentur GmbH, Köln Druck Zentrale Dienste der Stadt Köln OB/150/04.2021
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
7009 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB-2 Vorlagen-Nummer 19.09.2022 2965/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 22.09.2022 Verkehrsausschuss 27.09.2022 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 29.09.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 24.10.2022 Stadtentwicklungsausschuss 27.10.2022 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 28.10.2022 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 31.10.2022 Öffentlichkeitsbeteiligung und Möglichkeit der Teilhabe von Menschen mit Behinderung hier: Anfrage von Paul Intveen und Ellen Kuhn in der Sitzung der StadtAG Behindertenpolitik am 23.06.2022 Oben genannte Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und –selbsthilfegruppen in der Stadt- arbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik haben in der Sitzung am 23.06.2022 eine Anfrage zur Öffent- lichkeitsbeteiligung und Möglichkeit der Teilhabe von Menschen mit Behinderung, insbesondere im Rahmen der Durchführung von Veranstaltungen gestellt und bitten um Beantwortung von fünf Fragen dazu. Frage 1 Welche Verabredungen / Vorgaben berücksichtigt die Verwaltung, damit Öffentlichkeitsbeteiligung digital und bei öffentlichen Veranstaltungen barrierefrei und damit für alle Bürger*innen zugänglich ist? Antwort der Verwaltung Als verlässliches Rahmenwerk hat der Rat der Stadt Köln am 18. Juni 2020 die Leitlinien für Öffent- lichkeitsbeteiligung (Vorlage 1056/2020) als Teil der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung be- schlossen, mit dem Auftrag, sie schrittweise in immer mehr Bereichen der Stadtverwaltung umzuset- zen. Als eine erste und bereichsübergreifend gemeinsame Grundlage für die Durchführung der Systemati- schen Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Verwaltung, genauer das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung, einen Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung entwickelt. Darin beschrieben sind die 7 Schritte der Öffent- lichkeitsbeteiligung, die durch die drei Phasen Planung, Durchführung und Evaluation einer Beteili- gung führen. Der Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung ist diesem Schreiben als Anlage beigeführt. Ein Kernthema, das immer wieder im Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt wird, ist das der Barrierefreiheit. So wird bei der Bestimmung der vorrangigen Zielgruppen für das Beteiligungsver- fahren (Schritt 2) auf das Erkennen möglicher Beteiligungshemmnisse – wie die barrierefreie Umset- zung – hingewiesen. Bei der Suche nach geeigneten Beteiligungsformaten (Schritt 4) wird betont, 2 mögliche Hilfestellungen für die Zielgruppe(n), wie barrierefreie Räume oder Leichte Sprache, zu be- rücksichtigen. Bei der Kommunikation des Beteiligungsvorhabens (Schritt 5) heißt es, dass immer darauf geachtet werden sollte, verständlich und möglichst barrierefrei – auch in technischer Hinsicht – zu kommunizieren. Bei der Durchführung von Öffentlichkeitsbeteiligungen (Schritt 6) ist ein Praxistipp zu finden, in dem es heißt: Weisen Sie in der Einladung auf Barrierefreiheit hin (etwa bezüglich Mobi- lität oder Hör- und Sehvermögen). Informieren Sie darüber, dass Menschen mit Hilfebedarf sich dies- bezüglich bis zu einer Woche vor der Veranstaltung bei Ihnen melden können. Achten Sie auf Barrie- refreiheit der Räumlichkeiten. Zudem wird im Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung auf das Handlungskonzept Barrierefreiheit, wel- ches in den Arbeitshilfen auf der Intranetseite des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung zu finden ist, verwiesen. Das Konzept beleuchtet die wichtigsten Aspekte der Barrierefreiheit in Bezug auf Veran- staltungen und Web-Angeboten. Das Handlungskonzept Barrierefreiheit ist diesem Schreiben als Anlage beigeführt. Frage 2 Welche Selbsteinschätzung hat die Verwaltung zur Notwendigkeit und zum Grad der Umsetzung von Barrierefreiheit bei der Öffentlichkeitsbeteiligung? Antwort der Verwaltung Teil der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung sind die Qualitätsstandards der Öffentlichkeitsbeteili- gung (Abschnitt II der Leilinien, siehe Anlage 1). Einer dieser Qualitätsstandards lautet „Frühzeitige und transparente Information und Kommunikation“, bei der als wichtiger Aspekt die leichte und ver- ständliche Zugänglichkeit für alle Interessierten hervorgehoben wird. Daneben fordert der Qualitäts- standard „Geeignete Ansprache aller interessierten beziehungsweise betroffenen Kölner*innen“ die Schaffung offener, allgemein zugänglicher Beteiligungsmöglichkeiten und eines chancengerechten Zugangs zu Beteiligung. Beide Qualitätsstandards zielen somit darauf ab, allen Menschen einen barrierefreien Zugang zu den Projekten der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung zu ermöglichen und bewusst diejenigen zu integrieren, die normalerweise selten oder gar nicht – beispielsweise aufgrund einer Behinderung – an Beteiligungsverfahren teilnehmen. Die Beantwortung der Fragen 3-5 erfolgt gemeinsam. Frage 3 Welchen Verbesserungsbedarf erkennt die Verwaltung? Frage 4 Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor, um politische Teilhabe in der Öffentlichkeitsbeteili- gung für alle, also auch für Menschen mit Behinderung; sicher zu stellen und deren Umsetzung zu überwachen? Frage 5 Bis wann werden diese Maßnahmen umgesetzt? Antwort der Verwaltung Obwohl sowohl in den Leitlinien als auch im Leitfaden für Öffentlichkeitsbeteiligung das Thema Barri- erefreiheit einen hohen Stellenwert hat, wird den Antragstellenden zugestimmt, dass diese in der Vergangenheit nicht immer sichergestellt war. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einher- gehenden Einschränkung beziehungsweise Verbote von Vor-Ort-Veranstaltungen wurde der Fokus zwischenzeitlich auf eine technische Barrierefreiheit gelegt und so beispielsweise das Beteiligungs- portal, auf dem digitale Beteiligungsmöglichkeiten und Informationen zu Öffentlichkeitsbeteiligungen zu finden sind, überarbeitet (siehe Erklärung zur Barrierefreiheit: https://meinungfuer.koeln/barrierefreiheit). Die Berücksichtigung von Barrierefreiheit in analogen Öf- fentlichkeitsbeteiligungen wird in bestmöglichem Umfang sichergestellt. 3 Aufgrund dessen wird zum einen das Handlungskonzept Barrierefreiheit, das noch den Stand Februar 2020 aufweist, angepasst und zum anderen gemeinsam mit dem stadtgesellschaftlichen Büro für Öf- fentlichkeitsbeteiligung in Trägerschaft der Kölner Freiwilligen Agentur und der Behindertenbeauftrag- ten der Stadt Köln ein Leitfaden für die Beteiligung von Menschen mit Behinderung erstellt. Die Leit- fragen für einen solchen Leitfaden werden gemeinsam mit den verschiedenen Zielgruppen erarbeitet. Das kooperative Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung ist dazu derzeit in enger Abstimmung mit der Be- hindertenbeauftragten, insbesondere bezüglich eines Zeit-Maßnahmen-Planes. Anlagen Anlage 1: Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Handlungskonzept Barrierefreiheit Gez.Reker
Anlage 2: Handlungskonzept Barrierefreiheit
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Pilotphase Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung Handlungskonzept Barrierefreiheit Stadt Köln Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Köln, Februar 2020 Anlage 2 2 Inhalt A. Einleitung ......................................................................................................... 3 B. Barrierefreiheit ................................................................................................. 4 C. Veranstaltungen ............................................................................................... 5 1. Anreise ......................................................................................................... 5 2. Veranstaltungsorte ..................................................................................... 11 3. Service vor Ort ........................................................................................... 12 D. Web-Angebote ............................................................................................... 16 1. Internet ....................................................................................................... 16 2. PDF ............................................................................................................ 16 3. Leichte Sprache ......................................................................................... 21 E. Anlagen .......................................................................................................... 23 3 A. Einleitung Der Arbeit des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung liegen diverse Qualitätsstandards zugrunde1. Sie sind die Ziele und Qualitätsmerkmale für alle Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln: Einer dieser Qualitätsstandards lautet „Frühzeitige und transparente Information und Kommunikation“, bei der als wichtiger Aspekt die leichte und verständliche Zugänglichkeit für alle Interessierten hervorgehoben wird. Daneben fordert der Qualitätsstandard „Geeignete Ansprache aller interessierten beziehungsweise betroffenen Kölnerinnen und Kölner“ die Schaffung offener, allgemein zugänglicher Beteiligungsmöglichkeiten und eines chancengerechten Zugangs zu Beteiligung. Beide Qualitätsstandards zielen somit darauf ab, allen Menschen einen barrierefreien Zugang zu den Projekten der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung zu ermöglichen und bewusst diejenigen zu integrieren, die normalerweise selten oder gar nicht – beispielsweise aufgrund einer Behinderung – an Beteiligungsverfahren teilnehmen. © Stadt Köln 1 siehe Broschüre „Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung“, Seiten 12 bis 15 4 B. Barrierefreiheit Der Begriff „Barrierefreiheit“ ist in § 4 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellunggesetz – BGG) wie folgt definiert: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“ Es geht also nicht nur, wie gemeinhin oft vermutet, um Rampen, breite Türen und ebenerdigen ÖPNV-Zugang für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sondern darum, allen Menschen die uneingeschränkte Teilhabe am kulturellen und politischen Leben, an der Arbeitswelt und in der Freizeit zu ermöglichen. Dieses Konzept beleuchtet die wichtigsten Aspekte der Barrierefreiheit in Bezug auf Veranstaltungen und Web-Angebote. 5 C. Veranstaltungen © Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V. Eine umfangreiche Handreichung für barrierefreie Veranstaltungen hat 2012 das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V. (BKB) (inzwischen Bundesfachstelle Barrierefreiheit2) herausgegeben: Handreichung und Checkliste für barrierefreie Veranstaltungen Der Sozialhelden e. V.3 hat zudem eine kurze Checkliste erarbeitet, die incl. einer beispielhaften Anwendung“ für das Gebäude Brückenstraße 5-11 als Anlage beigefügt ist. Auf einzelne Punkte dieser Checkliste wird – mit besonderem Fokus auf Köln – nachfolgend eingegangen 1. Anreise Ein unter Gesichtspunkten der Barrierefreiheit optimal ausgestatteter Veranstaltungsort nützt nichts, wenn es den Menschen mit Behinderung nicht möglich ist, zu diesem zu gelangen. Bei der Planung einer Veranstaltung ist es daher nicht nur erforderlich, den Ort sorgfältig auszuwählen, es ist ebenso notwendig, die Möglichkeiten, diesen zu erreichen, vorab zu beleuchten. 1a) Pkw Auch wenn der selbstfahrende Pkw, der allen Menschen mit Behinderung die Beförderung von A nach B ermöglichen würde, noch Zukunftsmusik ist, gibt es bereits heute zahlreiche Wege, ein Fahrzeug behindertengerecht umzubauen und so individuelles 2 siehe Bundesfachstelle Barrierefreiheit 3 siehe Sozialhelden e. V. 6 Reisen zu ermöglichen. Insbesondere für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer ist darüber hinaus aber auch ein Behindertenparkplatz vor Ort vonnöten. Ein solcher wird wie folgt definiert4: „Behindertenparkplätze sind in der Regel breiter als reguläre Abstellplätze, um das Ein- und Aussteigen zu erleichtern und damit ein Rollstuhl besser ein- und ausgeladen werden kann. Die vorgeschriebene Fläche für einen Längsparkplatz bei vorgesehenem Heckausstieg beträgt 5 Meter zzgl. 2,50 Meter freizuhaltender Bewegungsfläche mal 2,50 Meter. Damit gehbehinderten Menschen, Rollstuhlfahrern aber auch blinden Menschen lange Wege erspart bleiben, werden Behindertenparkplätze zumeist in der Nähe von Ein- oder Ausgängen angelegt.“ Behindertenparkplätze dürfen von zwei Personengruppen genutzt werden: 1. Schwerbehinderte mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“) oder Erblindung (Merkzeichen „Bl“). Zudem Menschen mit beidseitiger Amelie (Fehlen von Gliedmaßen) oder Phokomelie (Hände und/oder Füße setzen unmittelbar am Rumpf an) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen5 2. Schwerbehinderte Personen, die zwar nicht die Voraussetzung für einen Parkausweis für Behindertenparkplätze erfüllen, die aber an hochgradigen Gehbehinderungen leiden oder bei denen eine Erkrankung vorliegt, die mit einer erheblichen Einschränkung der Mobilität verbunden ist6 Sofern ein Veranstaltungsort über keine eigenen Behindertenparkplätze verfügt, ist er unter Gesichtspunkten der Barrierefreiheit nicht automatisch als ungeeignet einzustufen. Ggf. gibt es in direkter Nähe Behindertenparkplätze im öffentlichen Straßenland, von denen aus er problemlos erreicht werden kann. Um das herauszufinden, bietet die Internetpräsenz der Stadt Köln eine entsprechende Standortsuche nach Stadtbezirk oder Straße an: Behindertenparkplätze im Stadtgebiet 4 siehe Wikipedia: Behindertenparkplatz 5 siehe Parkausweis für Behindertenparkplätze 6 siehe Parkerleichterungen für besondere Gruppen Schwerbehinderter 7 Nach entsprechender Eingabe wird ein Kartenausschnitt angeboten, auf dem die nächstgelegenen öffentlichen Behindertenparkplätze eingezeichnet sind. Weitergehende Informationen kann man sich durch Anklicken des jeweiligen Icons anzeigen lassen. Darüber hinaus sind Tiefgaragen und Parkhäuser in der Regel ebenfalls mit Behindertenparkplätzen ausgestattet. Auch für diese bietet die städtische Internetpräsenz eine Auflistung, bei der sogar die aktuelle Anzahl freier Plätze angezeigt wird. Sie ist somit nicht nur für Menschen mit Behinderung eine ausgezeichnete Hilfe: Alle Parkhäuser © Stadt Köln 1b) ÖPNV Trotz der o.g. Erleichterungen beim Auffinden eines geeigneten Parkplatzes, sollte unter Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaaspekten die Nutzung des eigenen Pkws stets die zweite Wahl sein. Dies gilt auch für Menschen mit weiterer Anreise, da sie ihr Fahrzeug bereits am Stadtrand auf einer der insgesamt 42 P+R- Anlagen abstellen und auf Bahnen und Busse umsteigen können. Ein Verzeichnis aller P+R-Anlagen, die allesamt auch Behindertenplätze aufweisen, steht im Internet zur Verfügung: P+R-Anlagen Innerhalb Kölns besteht ein dichtes Nahverkehrsnetz, das sich aus Stadtbahn, S- Bahn, Regionalzügen und Buslinien zusammensetzt. Die intensivste Nutzung erfährt dabei das Angebot der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB). Diese bieten in Bezug auf die Barrierefreiheit zahlreiche Hilfen an7: 7 siehe KVB-Barrierefreiheit 8 • Modellprojekt Handlaufbeschriftungen für blinde und sehbehinderte Menschen • Informationen zur Verfügbarkeit der Aufzüge im KVB-Netz • Beförderung von E-Scootern und Schulungen für E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer • Informationen für Mobilitätseingeschränkte Letztgenannte Informationen umfassen den Flyer „Touren ohne Treppen?“ von 2019 mit Tipps für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie einer Auflistung aller Stationen, die barrierefrei (die Bahnsteige können direkt, per Fahrstuhl oder/und über eine kurze Rampe erreicht werden), eingeschränkt barrierefrei (lange Rampe oder etwas zu große Spaltmaße zwischen Bahnsteigkante und dem Fahrzeugboden) oder nicht barrierefrei sind. Hinzu kommt der Streckenplan „Touren ohne Treppen? – Barrierefrei durch Köln“ von 2020, in dem alle Stationen je nach Grad der Barrierefreiheit farbig markiert sind: Touren ohne Treppen? (Flyer) Touren ohne Treppen? – Barrierefrei durch Köln (Streckenplan) Bei der Beurteilung des Angebots der KVB ist stets zu bedenken, dass neue Stadtbahnanlagen erst seit Mitte der 1980er Jahre barrierefrei geplant und umgesetzt worden sind. Alle bis dahin bereits errichteten Stationen mussten bzw. müssen nachgerüstet werden. Dazu wurde zuletzt in der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14. Juni 2016 eine Prioritätenliste erstellt, die bis heute abgearbeitet wird: Aktualisierung der Prioritäten bei Aufzugsnachrüstungen und Bahnsteiganhebungen Im Gegensatz zur KVB bietet die Deutsche Bahn nur spärlich konkrete Informationen zur Barrierefreiheit an den Kölner Stationen. Diese finden sich noch am ehesten im bereits erwähnten Flyer „Touren ohne Treppen?“ auf den Seiten 2 und 3: © KVB 9 „Die Linie RB 25 wird von der DB mit Triebwagen der Baureihe Talent betrieben. Der Boden dieser Fahrzeuge liegt bei ca. 76 Zentimeter über Schienenoberkante und damit tiefer als die meisten S-Bahnsteige (96 Zentimeter über SO), an denen diese Fahrzeuge halten. Dadurch ist die Benutzung mit Rollstühlen nicht möglich. Auch bei anderen Stationen mit Mischbetrieb gibt es für Rollstuhlfahrer Probleme: Halten S-Bahn-Fahrzeuge und Regionalzüge an Bahnsteigen mit 76 Zentimeter Höhe, ist ein niveaugleicher Einstieg nicht möglich. Rot gekennzeichnete Stationen der DB im S-Bahn- und Regionalverkehr (RE- und RB-Linien) bieten unter Umständen aber doch einen Rollstuhl-Zugang in die Fahrzeuge: Die DB hält in den Triebwagen der Linien S 11, S 12 und S 13 und in Zügen mit Doppelstockwagen der RE-Linien 1 und 5 fahrzeugseitige Einstiegshilfen bereit. Bei den S-Bahn-Triebwagen befinden sich diese an der Zug-Spitze, bei den lokbespannten Regionalzügen im Steuerwagen, eventuell am Zug-Ende. Eine vorherige Information ist erforderlich! Die Einstiegshilfen in Form von Hilfsrampen werden im Bedarfsfall bei der S-Bahn vom Fahrzeugführer bedient, sonst vom Zugbegleiter. Der Hilfe suchende Fahrgast muss sich also deutlich und rechtzeitig vor Ein- oder Ausstieg bemerkbar machen. Einstiegshilfen gibt es auch im Kölner Hauptbahnhof; sie stehen dort auf allen Bahnsteigen zur Verfügung. Gehandhabt werden sie vom DB-Personal, eine Voranmeldung wird empfohlen.“ Generelle Informationen zum barrierefreien Reisen mit der Bahn bietet die Broschüre „Reisen für alle – Bahn fahren ohne Barrieren!“. Sie richtet sich an Fahrgäste mit Lernschwierigkeiten, eingeschränkter Beweglichkeit, eingeschränkter Sehfähigkeit und eingeschränkter Hörfähigkeit Reisen für alle – Bahn fahren ohne Barrieren! (Broschüre) © Deutsche Bahn 10 1c) Fahrdienste Für Menschen mit Behinderung aber auch für Seniorinnen und Senioren, die keine der bislang beschriebenen Transportmöglichkeiten nutzen können oder wollen, bietet sich die selbst oder seitens des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung organisierte Nutzung eines Fahrdienstes an. Blinde und Menschen mit Sehbehinderung können diesbezüglich auf einen kostenlosen Fahr- und Begleitservice der Gemeinschaft Deutscher Blindenfreunde zurückgreifen. Da dieser aber nur bis 16 Uhr und ausdrücklich nicht für private Termine zur Verfügung steht, wurde folgende Übereinkunft getroffen: Der Verein übernimmt für blinde Veranstaltungsteilnehmerinnen und -teilnehmer die Anfahrtskosten. Dieser Service wird pro Veranstaltung nur für drei Fahrten bei Anreise ohne sehende Begleitung angeboten. Die Abrechnung muss gegen Vorlage der Quittungen durch das Büro für Öffentlichkeitbeteiligung erfolgen. Die verauslagten Beträge werden dann umgehend entweder an uns oder gegen Angabe der IBAN-Nummer an die Teilnehmerin oder den Teilnehmer erstattet. Die Zusage gilt vorerst nur für das Jahr 2020. Im Gegenzug wird darum gebeten, dass in den Einladungen der Fahrtkostenausgleich durch die Blindenfreunde Erwähnung findet. Gemeinschaft deutscher Blindenfreunde Herr Thorsten H. Bräuer Hoffmann-von-Fallersleben-Platz 3 10713 Berlin Telefon: 030 / 8234328 Telefax: 030 / 89724691 E-Mail: t.braeuer@blindenfreunde.de Internet: Gemeinschaft deutscher Blindenfreunde Daneben gibt es natürlich noch zahlreiche weitere Fahrdienste, die sich auf die Beförderung von Menschen mit Behinderung sowie Seniorinnen und Senioren spezialisiert haben. Aktuelle Auflistungen bietet sowohl die Internetpräsenz der Stadt Köln als auch die Broschüre „Köln Barrierefrei“ auf den Seiten 47 und 48: Liste der Fahrdienste Köln Barrierefrei (Broschüre) 11 2. Veranstaltungsorte Bei der Organisation von Veranstaltungen befindet man sich stets in einer Zwickmühle. Einerseits soll der Raum möglichst ansprechend, technisch perfekt ausgestattet und gut erreichbar sein, andererseits soll niemand durch irgendwelche Barrieren an einer Teilnahme gehindert werden. Leider wurden viele Veranstaltungsorte, die beim Aspekt „ansprechend“ positiv abschneiden, in einer Zeit errichtet, als das Thema Barrierefreiheit noch gar keines war. Sie verfügen nach wie vor über keinen ebenerdigen Zugang, die Toiletten sind von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern nicht nutzbar etc. Sie müssten kosten- und arbeitsintensiv nachgerüstet werden (sofern dies überhaupt möglich ist). Wie aufwändig eine solche Nachrüstung sein kann, zeigt sich besonders deutlich an Kölns „Guter Stube“, dem Gürzenich, dessen gläserner Außenaufzug für umfassende Diskussionen gesorgt hat und nach wie vor sorgt. Nicht viele Betreiberinnen und Betreiber von Veranstaltungsorten können sich einen umfangreichen Umbau wie beispielsweise den des Gürzenich leisten, voraussichtlich wird das Pilotprojekt „Förderkonzept Kulturelle Teilhabe“8 dazu aber neue Ansätze liefern und einige Probleme beheben helfen. Auch wenn die Nichtberücksichtigung bei der Buchung für Veranstaltungen der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund fehlender Barrierefreiheit manchmal schwerfällt, hat das eingangs genannte Ziel, „solche Gruppen zur Teilnahme zu bewegen, die erfahrungsgemäß eher selten bei Beteiligungsverfahren mitmachen“ höchste Priorität. Bei der Suche nach einem barrierefreien Veranstaltungsort helfen in der Regel Signets, die verschiedene Aspekte einer Behinderung beleuchten. Sie finden sich sowohl in den digitalen als auch in den gedruckten Beschreibungen eines Veranstaltungsortes und sind als Anlage beigefügt. Will man auf Nummer sicher © Bilderbuch Köln und kölnkongress 8 siehe Förderkonzept Kulturelle Teilhabe 12 gehen, sollte man auf solche Orte zurückgreifen, die erfahrungsgemäß überdurchschnittlich stark von Menschen mit Behinderung und/oder Seniorinnen und Senioren frequentiert werden. Sie verfügen in der Regel auch über Tagungs-, Seminar- und Veranstaltungsräume, die zumeist kostengünstig extern vermietet werden. Dies sind beispielsweise: Bürgerhäuser und Bürgerzentren Heime für Seniorinnen und Senioren Krankenhäuser und Kliniken Jugendherbergen Trauerhallen Museen Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere, optisch auch ansprechendere Veranstaltungsorte, die auf diversen Internetseiten zusammengestellt sind: Barrierefreie Locations in Köln Kölner Kulturorte Köln Barrierefrei: Kulturelle Einrichtungen (Broschüre) 3. Service vor Ort Zusätzlich zu den baulichen Voraussetzungen des Veranstaltungsortes erfordert vor allem die Anwesenheit von blinden, sehbehinderten und hörgeschädigten Menschen besondere Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit vor Ort. Dabei ist es völlig unerheblich, wie konkret sich eine Veranstaltung an Menschen mit diesen Einschränkungen wendet, es reicht vielmehr aus, dass sie an der Veranstaltung teilnehmen könnten. Bereits die Vermutung, das Thema eines Vortrages, einer Diskussion etc. wäre für diesen Personenkreis nicht von Interesse, stellt eine Barriere dar. © Jugendherberge Köln-Riehl 13 3a) Gebärdensprachdolmetscherin und -dolmetscher Gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen können bei mündlicher Verständigung die Lautzeichen nicht oder nur zu einem geringen Teil erfassen. Sie sind daher im unmittelbaren Kontakt mit anderen Sprecherinnen und Sprechern auf die Technik des Lippenlesens, der Gebärdensprache oder der schriftlichen Verständigung angewiesen.9 Lippenlesen ist für den genannten Personenkreis nur dann eine geeignete Möglichkeit, einer Veranstaltung inhaltlich zu folgen, wenn diese als Frontalvortrag konzipiert ist. In allen anderen Fällen ist die parallele Anzeige des Gesprochenen per Beamer und/oder eine Übersetzung in Gebärdensprache angezeigt. Bei der Beauftragung einer Gebärdensprachdolmetscherin oder eines Gebärdensprachdolmetschers muss angegeben werden, wie lange die Veranstaltung voraussichtlich dauern wird, da in der Regel nach einer Stunde ein Wechsel stattfindet. Zudem ist darauf zu achten, dass es sich um Mitglieder des Berufsverbands der GebärdensprachdolmetscherInnen in Nordrhein-Westfalen (GSD NRW) handelt, denn nur diese „unterwerfen sich der Berufs- und Ehrenordnung (BEO) und verpflichten sich zu regelmäßigen Fortbildungen. Um Mitglied im Verband zu werden sind ein anerkannter Abschluss zur Gebärdensprachdolmetscherin bzw. zum Gebärdensprachdolmetscher und regelmäßige Fortbildungen eine Grundvoraussetzung. Auf der Internetseite der GSD NRW ist eine Zusammenstellung der Mitglieder veröffentlicht: Dolmetscher-Liste Eine auf Kölnerinnen und Kölner reduzierte Auflistung ist als Anlage beigefügt. © Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer 9 siehe Wikipedia: Lippenlesen 14 3b) Induktive Höranlage Eine induktive Höranlage, auch Induktionsschleifenanlage oder Induktionsschleife, ist eine technische Einrichtung, mit der Audiosignale wie Musik oder Redebeiträge in Veranstaltungsräumen für schwerhörige Personen zugänglich gemacht werden können. Die Tonsignale werden dazu in elektrische Signale umgewandelt und diese über eine im Raum ausgelegte Induktionsschleife ausgesendet. Mit Hörgeräten, die eine spezielle eingebaute Empfangsspule haben, können diese Tonsignale störungsfrei verstärkt empfangen werden.10 Viele Veranstaltungsräume sind heutzutage bereits mit induktiven Höranlagen ausgestattet, beispielsweise: Ratssaal Filmforum im Museum Ludwig Volksbühne am Rudolfplatz Alle Veranstaltungsorte mit induktiven Höranlagen enthält der Inklusive Stadtplan Köln: Inklusiver Stadtplan Köln Steht eine induktive Höranlage vor Ort nicht zur Verfügung, muss sie gemietet werden. Eine Liste entsprechender Anbieterinnen und Anbieter in Köln und Umgebung steht als Anlage zur Verfügung. © Stadt Köln 3c) Begleitdienste Menschen, denen die Teilnahme an Veranstaltungen nur möglich ist, wenn sie dabei Hilfestellung durch eine Begleiterin oder einen Begleiter erhalten, können sich dazu an den Begleitdienst „Op Jöck“ wenden. Dieser seitens der SBK ins Leben gerufene 10 siehe Wikipedia: Induktive Höranlage 15 kostenfreie Service kann ausschließlich telefonisch und mit mindestens einem Tag Vorlauf abgerufen werden: SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Boltensternstraße 16 50735 Köln Telefon: 0221 / 77756040 Telefax: 0221 / 77756090 E-Mail: injobs@sbk-koeln.de Internet: SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH - Op Jöck Über eine allgemeine Hilfestellung hinaus erhalten stark sehbehinderte und blinde Menschen bei Veranstaltungen individuelle Unterstützung durch den PRO RETINA Deutschland e. V. Seine ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Betroffenen nicht nur dabei, ihren beruflichen, privaten und gesellschaftlichen Alltag zu meistern, sie ermöglichen ihnen als Begleiterin oder Begleiter auch das Wahrnehmen von Terminen unterschiedlichster Art. Eine frühzeitige Anforderung ist allerdings erforderlich: PRO RETINA Deutschland e. V. - Regionalgruppe Köln Frau Ute Palm Lindenallee 86a 50968 Köln Telefon: 0221 / 373455 E-Mail: ute.palm@pro-retina.de Internet: PRO RETINA Deutschland e. V. - Regionalgruppe Köln 16 D. Web-Angebote Barrierefreiheit in Bezug auf Web-Angebote bedeutet, öffentliche Informationen so zu gestalten, dass sie von allen Interessierten gelesen und bedient werden können, unabhängig von ihren technischen oder körperlichen Möglichkeiten. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Behinderung. Blinde und Sehbehinderte greifen dazu in der Regel auf einen Screenreader zurück. Dieser vermittelt die Informationen auf dem Bildschirm mithilfe nicht-visueller Ausgabegeräte. Die Bedienelemente und Texte werden dabei mittels Sprachsynthese akustisch zumeist über eine Soundkarte oder taktil über eine Braillezeile wiedergegeben.11 Damit dies einwandfrei funktioniert, ist allerdings die barrierefreie Gestaltung des Web-Angebotes erforderlich. 1. Internet Das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung stellt seine Informationen im Internet vor allem auf zwei Plattformen zur Verfügung: Leitlinienprozess zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern Mitwirkungsportal der Stadt Köln Während die technische Umsetzung des Internetauftritts der Stadt Köln auf dem Content Management System (CMS) Imperia basiert, liegt für das Mitwirkungsportal Drupal zugrunde. Beide Systeme sind so konzipiert, dass die Erstellung barrierefreier oder zumindest barrierearmer Internetseiten möglich ist. Hinweise und Anleitungen dazu finden sich im Intranet sowie im Handbuch der Dialogzentrale: Anleitungen für das Redaktionssystem Imperia Handbuch der Dialogzentrale (Release 6 – 2018) 2. PDF Zusätzliche oder besonders umfängliche Informationen werden in der Regel im Portable Document Format (PDF) zum Download bereitgestellt. Selbstverständlich müssen auch diese Dokumente barrierefrei sein. 11 siehe Wikipedia: Screenreader 17 2a) PDF erstellen Basis der meisten PDFs ist nach wie vor ein mit Microsoft WORD erzeugtes Dokument. Was liegt also näher, als bereits dieses Dokument dergestalt herzurichten, dass das daraus erstellte PDF automatisch barrierefrei ist? Das Amt für Informationsverarbeitung hat daher ein Tool bereitgestellt, mit dem einerseits die Überprüfung des WORD Dokuments hinsichtlich seiner Barrierefreiheit und andererseits die Behebung festgestellter Fehler möglich ist. Dieses Tool kann über den Reiter „ADD-INS“ aufgerufen werden: Nach Auswahl von „TEST“ wird ein detailliertes Ergebnis angezeigt und die Möglichkeit angeboten, die Mängel selbsttätig zu beseitigen. Führt man diese Beseitigung durch, ist das Ergebnis ein WORD-Dokument, das sich ggf. optisch deutlich von seiner ursprünglichen Fassung unterscheidet. Aber es ist barrierefrei und kann über den Reiter „ACROBAT“ problemlos in ein ebensolches PDF umgewandelt und im Internet zur Verfügung gestellt werden. Im Intranet stehen zwei Kurzanleitungen bereit: Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente – Tipps und Tricks – Basis in WORD 2010 Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente – Tipps und Tricks – Basis in WORD 2010 mit Nutzung Adobe Acrobat Pro 10 oder 11 18 Darüber hinaus enthält das Fortbildungsprogramm für die Beschäftigten der Stadt Köln 2020 auf Seite 183 das zweitägige Seminar „Word Aufbau: Barrierefreie PDF- Dokumente erstellen“ an. Dieses wird allerdings nur bei einer ausreichenden Anzahl von Anmeldungen durchgeführt. Eine Unterlage zum Selbststudium ist ebenfalls abrufbar. Fortbildungsprogramm für die Beschäftigten der Stadt Köln 2020 Barrierefreie PDF-Dokumente 2.0 Es gibt aber natürlich auch PDFs, deren Basis nicht WORD sondern beispielsweise EXCEL oder POWERPOINT darstellt. Für diese Programme steht kein analoges Tool zur Verfügung. Zwar sollten auch in solchen Fällen diverse Regeln Beachtung finden (beispielsweise Alternativtexte für Grafiken, Fotos und Schmuckelemente), es werden aber stets Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit übrig bleiben. Grund dafür ist, dass vor allem POWERPOINT-Präsentationen primär nicht der reinen Information dienen, sie sollen oft vielmehr optisch beeindrucken oder gar unterhalten. Daraus ein barrierefreies PDF herzurichten, ist meist ein sehr zeit- und arbeitsintensives Unterfangen. 2b) PDF testen Zur Feststellung, ob vor allem anderweitig zur Verfügung gestellte PDFs barrierefrei sind, sind folgende zwei Werkzeuge am gebräuchlichsten: 2b)-1 PDF Accessibility Checker (PAC) PAC ist ein kostenloses Tool der schweizerischen Stiftung zur behindertengerechten Technologienutzung „Zugang für alle“12. Das Programm wird durch das Amt für Informationsverarbeitung zur 12 siehe Zugang für alle 19 gesamtstädtischen Verwendung bereitgestellt. Dazu ist ein entsprechender Service- Call über den User Help Desk erforderlich. Nach Öffnung des Tools kann man das betroffene PDF hinsichtlich seiner Barrierefreiheit checken lassen. Dazu muss lediglich der Speicherort des Dokuments eingetragen werden: Es folgt eine kurze tabellarische Übersicht, in der anhand eines grünen Hakens, eines gelben Warnschildes und eines roten Kreuzes abgelesen werden kann, ob bzw. inwieweit verschiedene Prüfungskriterien erfüllt sind. Zusätzliche Hinweise und Anregungen, wie die aufgespürten Mängel behoben werden können, enthält darüber hinaus ein recht ausführlicher Prüfbericht: Eine Kurzanleitung zur Nutzung von PAC steht im Intranet zur Verfügung: Kurzanleitung: PDF Accessibility Checker (PAC) 2b)-2 Adobe Acrobat Pro Im Gegensatz zu PAC ist dieses Programm nicht kostenlos. Vor einer (rechnerbezogenen) Installation durch das Amt für Informationsverarbeitung sind daher eine Bedarfsprüfung und das Bereitstehen der nötigen Mittel erforderlich (ca. 400 Euro). Zur Überprüfung der Barrierefreiheit eines PDFs mit Adobe Acrobat Pro findet sich im Bereich „Schützen und standardisieren“ das entsprechende Werkzeug. Nach Auswahl von „Vollständige Prüfung“ kann man verschiedene Optionen auswählen 20 und sich etwaige Fehler in Form eines Prüfungsberichts anzeigen lassen (weißes Kreuz in rotem Kreis: Fehler, weißes Fragezeichen in blauem Kreis: manuelle Prüfung erforderlich, grüner Haken: alles OK). Eine Kurzanleitung zur Überprüfung der Barrierefreiheit mit Acrobat Pro hat Adobe auf seiner Internetseite bereitgestellt: Prüfen der Barrierefreiheit von PDFs (Acrobat Pro) 2c) PDF herrichten Wie bereits erwähnt, ist die barrierefreie Herrichtung von PDFs, die nicht ausschließlich der puren Informationsvermittlung dienen, ein schwieriges Unterfangen. Um dies bewerkstelligen zu können, bedarf es einerseits einer umfassenden Schulung und andererseits langjähriger Erfahrung, aber selbst dann dürften PAC und/oder Adobe Acrobat Pro immer wieder vermeintliche Mängel finden, die nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ausgemerzt werden können. Seminare zum barrierefreien Herrichten von PDFs gibt es in großer Auswahl13, besonders geeignet ist allerdings „Barrierefreie Kommunikation – Leichte Sprache 13 siehe Seminare zum Erstellen barrierefreier PDFs in Köln 21 und barrierefreie PDF-Dokumente“, das von der Volkhochschule Köln (VHS) angeboten wird, da die Dozentin Anna Lena Schattenhofer als Assistenzkraft für einen sehbehinderten Mitarbeiter der Online-Redaktion arbeitet und daher genau weiß, welcher Art die online zur Verfügung gestellten PDFs bei der Stadtverwaltung sind. Barrierefreie Kommunikation – Leichte Sprache und barrierefreie PDF-Dokumente 3. Leichte Sprache Das o.g. Seminar umfasst auch Informationen zum Thema „Leichte Sprache“. Diese ist wie folgt definiert „Ein spezielles Angebot für die große Gruppe von Menschen, für die unsere einfache bürgerfreundliche Sprache zu schwierig zu lesen ist. Bei Texten in Leichter Sprache wird eine besonders leicht verständliche Ausdrucksweise verwendet. Hierdurch werden Barrieren besonders für Menschen mit Lernschwierigkeiten vermieden.“14 Die Internetpräsenz der Stadt Köln bietet einige Seiten an, die in Leichte Sprache übersetzt worden sind. Es handelt sich dabei überwiegend um Seiten aus dem Service-Bereich und solche, die auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten von besonderem Interesse sind. Für das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung sind dies bislang lediglich die „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung“: Leit-Linien zur Bürger-Beteiligung © Lebenshilfe Bremen e. V./S. Albers 14 siehe Informationen zum Thema Barrierefreiheit: Leichte Sprache 22 Zur Übertragung von Dokumenten in Leichte Sprache stehen laut städtischer „Richtlinie für die Erstellung sehbehinderten- und blindengerechter Dokumente sowie für die Verwendung Leichter Sprache“15 folgende Kontaktadressen zur Verfügung: 1. Lebenshilfe Bremen e.V. Büro für Leichte Sprache Waller Heerstraße 59 28217 Bremen Telefon: 0421 / 3877779 E-Mail: leichte-sprache@lebenshilfe-bremen.de Internet: Lebenshilfe Bremen e. V. 2. Holtz & Faust GbR Achtermannstraße 12 48143 Münster Telefon: 0251 / 39997306 Telefax: 0251 / 9879689 E-Mail: info@holz-und-faust.de Internet: Holtz & Faust GbR Bei zukünftigen Projekten sollte auf die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache besonderes Augenmerk gelegt werden. 15 siehe Richtlinie für die Erstellung sehbehinderten- und blindengerechter Dokumente sowie für die Verwendung Leichter Sprache, Punkt 7.2 23 E. Anlagen 1. Ramp-up.me: Barrierefreie Veranstaltungen planen 2. Checkliste Veranstaltungsort am Beispiel des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung 3. Häufig verwendete Signets 4. Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher in Köln 5. Vermietung induktiver Höranlagen in Köln und Umgebung 24 Barrierefreie Veranstaltungen planen Checkliste: Veranstaltungsort Zugang • Ist das Gebäude stufenlos erreichbar? • Wenn nicht, gibt es eine Rampe am Eingang? • Gibt es im Gebäude Aufzüge, die stufenlos zu erreichen und für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer voll zugänglich sind? • Gibt es Blindenleitsysteme? • Sind die Türen leicht/automatisch zu öffnen? Räume • Sind Hinweisschilder angebracht? • Können Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger nebeneinander sitzen? Essen • Befindet sich die Ausgabe auf Augenhöhe/verschiedenen Höhen? • Sind Sitzplätze unterschiedlich hoch/nicht nur Stehtische? • Gibt es Sitzplätze mit Lücken für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer? • Sind Inhaltsstoffe gekennzeichnet (Allergene)? • Gibt es einen Rückzugsraum? Eine Spielecke für Kinder? Podium • Gibt es eine Rampe zum Podium für rollstuhlfahrende Gäste? • Gibt es ein höhenverstellbares Pult für rollstuhlfahrende/kleinwüchsige Gäste? • Sind die vordersten Zuschauerreihen für gehörlose Gäste reserviert? 25 Toiletten • Gibt es Toiletten für Menschen mit Behinderung, Unisex-Toiletten? • Sind die Toiletten groß genug und leicht zu erreichen (keine Stufen)? • Sind die Türen leicht/automatisch zu öffnen? • Liegt ein Euro-Schlüssel beim Infodesk? • Gibt es in den rollstuhlgerechten Toiletten einen Alarmknopf oder ein Notfallseil? Sicherheit • Gibt es Evacuation-Chairs für den Brandfall (ohnmächtige Leute, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer)? • Gibt es einen Erste-Hilfe-Koffer am Eingang/Infodesk? Umgebung • Ist der Veranstaltungsort in der Nähe eines barrierefreien Bahnhofs/einer barrierefreien Haltestelle (mit Aufzug)? • Können die rollstuhlfahrenden Gäste mit einem rollstuhlgerechten Taxi anreisen? • Ist Assistenz für den Transport zum Veranstaltungsort organisiert? • Gibt es in der Nähe barrierefreie Hotels und Restaurants? → Mehr Infos: Handreichung und Checkliste für barrierefreie Veranstaltungen (Seite 26) 26 Checkliste Veranstaltungsort am Beispiel des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung Es ist eine Info-Veranstaltung in Besprechungsraum 4.01 vorgesehen. Erwartet werden etwa 20 Personen, wobei die Einladung völlig offen ausgesprochen wurde. Snacks und Getränke werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mitgebracht. Anforderung Ergebnis Hinweise Zugang Ist das Gebäude stufenlos erreichbar? ja Wenn nicht, gibt es eine Rampe am Eingang? nicht zutreffend Gibt es im Gebäude Aufzüge, die stufenlos zu erreichen und für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer voll zugänglich sind? nein Die Aufzüge sind zu klein. Gibt es Blindenleitsysteme? nein Sind die Türen leicht/automatisch zu öffnen? nein Vor allem die Etagentüren sind schwer zu öffnen. Räume Sind Hinweisschilder angebracht? ja Können Rollstuhlfahrerinnen, Rollstuhlfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger nebeneinander sitzen? ja Die Bestuhlung kann entsprechend hergerichtet werden. 27 Anforderung Ergebnis Hinweise Essen Befindet sich die Ausgabe auf Augenhöhe/verschiedenen Höhen? nein Sind Sitzplätze unterschiedlich hoch/nicht nur Stehtische? nein Gibt es Sitzplätze mit Lücken für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer? ja Die Bestuhlung kann entsprechend hergerichtet werden. Sind Inhaltsstoffe gekennzeichnet (Allergene)? nein Gibt es einen Rückzugsraum? Eine Spielecke für Kinder? ja nein Ein Rückzugsraum könnte eingerichtet werden Podium Gibt es eine Rampe zum Podium für rollstuhlfahrende Gäste? nicht zutreffend Gibt es ein höhenverstellbares Pult für rollstuhlfahrende/kleinwüchsige Gäste? nein Sind die vordersten Zuschauerreihen für gehörlose Gäste reserviert? ja Die Bestuhlung kann entsprechend hergerichtet werden. 28 Anforderung Ergebnis Hinweise Toiletten Gibt es Toiletten für Menschen mit Behinderung, Unisex-Toiletten? nein ja Unisex-Toiletten sind vorhanden. Sind die Toiletten groß genug und leicht zu erreichen (keine Stufen)? nein Sind die Türen leicht/automatisch zu öffnen? nein Liegt ein Euro-Schlüssel beim Infodesk? nein Gibt es in den rollstuhlgerechten Toiletten einen Alarmknopf oder ein Notfallseil? nicht zutreffend Sicherheit Gibt es Evacuation-Chairs für den Brandfall (ohnmächtige Leute, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer)? nein Gibt es einen Erste-Hilfe-Koffer am Eingang/Infodesk? ja Der Erste-Hilfe-Koffer befindet sich in der Teeküche. 29 Anforderung Ergebnis Hinweise Umgebung Ist der Veranstaltungsort in der Nähe eines barrierefreien Bahnhofs/einer barrierefreien Haltestelle (mit Aufzug)? ja Haltestellen Appellhofplatz, Heumarkt und Neumarkt Können die rollstuhlfahrenden Gäste mit einem rollstuhlgerechten Taxi anreisen? ja Haltemöglichkeit direkt vor der Eingangstür Ist Assistenz für den Transport zum Veranstaltungsort organisiert? ja Muss vorab besprochen werden Gibt es in der Nähe barrierefreie Hotels und Restaurants? ja Fazit: Der Besprechungsraum 4.01 im Objekt Brückenstraße 5-11 ist für Veranstaltungen, zu denen auch Menschen mit Behinderungen kommen könnten, nicht geeignet. Zudem ist das gesamte Gebäude vor allem für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nicht zugänglich. 30 Häufig verwendete Signets Signet Erläuterungen Voll zugänglicher Eingangsbereich für Rollstuhlfahrerinnen und - fahrer Der Zugang zum Gebäude ist ebenerdig oder mit einer Stufe von maximal drei Zentimetern. Alternativ ist eine Rampe mit höchstens sechs Prozent Steigung vorhanden. Die Eingangstür ist mindestens 90 Zentimeter breit. Voll zugängliche Aufzüge für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer Die Türen des Aufzugs sind breiter als 90 Zentimeter. Die Tiefe der Kabine beträgt mehr als 140 Zentimeter und die Breite mehr als 110 Zentimeter. Es sind außen und innen Bedienelemente in einer Höhe zwischen 70 und 110 Zentimetern angebracht. Voll zugängliche Toiletten für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer Die Toilette ist stufenlos erreichbar und die Türe ist breiter als 90 Zentimeter. Der Platz seitlich der Toilette beträgt beidseitig mindestens 95 Zentimeter. Der Platz vor dem WC ist mehr als 150 mal 150 Zentimeter groß. Markierte Parkplätze für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer Hilfen für Blinde und Sehbehinderte Große Schrift, taktile Hinweise oder andere Hilfen sind vorhanden. Hilfen für Hörgeschädigte Hörschleifen und/oder andere technische Hilfen sind vorhanden. Hilfen in Gebärdensprache Gebärdendolmetscherinnen oder -dolmetscher sind vorhanden. 31 Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher in Köln Firma Name Ort Telefon Festnetz Telefon mobil E-Mail persönlich E-Mail Firma Internetseite Aline Ackers 50968 Köln 0221 / 5607006 0177 / 4931843 schreib@aline-ackers.de https://aline-ackers.de/ Isabel Faul 50823 Köln 0176 / 24616020 mail@isabel-faul.de https://www.isabel-faul.de/ Hände in Bewegung Marco González Athenas 50733 Köln 0151 / 22916291 dolmi@h-i-b.info info@haende-in- bewegung.de http://www.haende-in- bewegung.de/ konversa Karoline Janouch 50933 Köln 0221 / 96235410 0163 / 2438574 info@konversa- dolmetschen.de https://www.konversa- dolmetschen.de/ lioOon Michael Zymelka 50825 Köln 0176 / 98184010 m.zymelka@liooon.de kontakt@liooon.de https://liooon.de/ Manos GbR Simone Binczyk 50672 Köln 0221 / 8004155 0177 / 2875397 info@manos- dolmetscher.de http://www.manos- dolmetscher.de/ Skarabee Julia Beer 50997 Köln 02233 / 922923 0173 / 5847156 j.beer@skarabee.de info@skarabee.de https://skarabee.de/ Lisa Fürstenberg 0173 / 7178394 l.fuerstenberg@skarabee.de 32 Firma Name Ort Telefon Festnetz Telefon mobil E-Mail persönlich E-Mail Firma Internetseite Sandra Wolfien 0173 / 7293470 s.wolfien@skarabee.de Tridimo GbR Wiebke Klingsporn 50858 Köln 0151 / 28419802 wiebke.klingsporn@tridimo.de info@tridimo.de https://www.tridimo.de/ Linda Isabel Münch 50859 Köln 0175 / 3823509 Daniel Nusch 51069 Köln 0221 / 97779798 0151 / 67510414 daniel.nusch@tridimo.de Dominic Schacht 51069 Köln 0160 / 97535246 dominic.schacht@tridimo.de Britta Meinicke 51063 Köln 0221 / 248340 0162 / 8966479 b.meinicke@netcologne.de Kristin Polke 50825 Köln 0171 / 9943779 kpolke@gmx.de Vesna Speier 50672 Köln 0177 / 9318916 vesnaspeier@aol.com Katja Wüsten 50670 Köln 0221 / 739512 0176 / 26120883 k.wuesten@gmx.net 33 Vermietung induktiver Höranlagen in Köln und Umgebung Firma Name Adresse Telefon E-Mail Internetseite B&B Technik + Events GmbH Am Schaumburger Hof 10 53175 Bonn 0228 / 5369830 anfrage@bb-technik.de https://www.bb-technik.de/ Brähler ICS Konferenztechnik Helga Nell Wahlfelder Mühle 3 53639 Königswinter 02244 / 930200 rental.office@braehler.com https://www.braehler- convention.de/de/ Graeske Audio Visual GmbH Hüttenstraße 38 51469 Bergisch Gladbach 02202 / 957564 info@graeske.de https://www.graeske.de/ Hepp Höraktiv Heinz Hepp Lindenweg 30 51503 Köln 02205 / 901448 tkakoelnbonn@t-online.de https://www.konversa- dolmetschen.de/ Köttgen Hörakustik GmbH & Co. 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Beratungsverlauf (7)
Beschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2965/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 19.09.2022
- Erstellt
- 07.09.2022 14:58