0818/2024
Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Don-Bosco-Schule, Humboldtstr. 81-83, 51145 Köln-Porz, Schulnr. 114819, zum Schuljahr 2025/26
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0818/2024 Freigabedatum 10.06.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Don-Bosco-Schule, Humboldtstr. 81-83, 51145 Köln-Porz, Schulnr. 114819, zum Schuljahr 2025/26 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die Gemeinschaftsgrundschule Don-Bosco-Schule, Humboldtstraße 81 -83, 51145 Köln-Porz, Schulnummer 114819 um 1,5 Züge auf zukünftig 5 Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2025/26 umgesetzt werden. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschluss- fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwal- tungsgerichtsordnung angeordnet. Ausschuss Schule und Weiterbildung 10.06.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 20.06.2024 Finanzausschuss 24.06.2024 Rat 27.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 7.915 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen 18.995 € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: (0) Ausgangslage Die Gemeinschaftsgrundschule Don-Bosco-Schule, Humboldtstraße 81-83, 51145 Köln, Schul- nummer 114819, wird aktuell als 3,5-zügige Grundschule im Stadtbezirk Porz, Stadtteil Porz geführt. Zur Schaffung eines bedarfsentsprechenden Grundschulangebotes im südlichen Bereich des Stadtbezirks Porz ist unter anderem der Neubau einer 2-zügigen Grundschule auf dem Grund- stück Bonner Straße vorgesehen. Bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme soll der Schulplatz- bedarf durch die Zügigkeitserweiterung der Don-Bosco-Schule mittels Errichtung von Mobilcon- tainern gedeckt werden. Wenn die neue Grundschule am Standort Bonner Straße den Schul- betrieb aufnehmen kann, soll die Erweiterung der Don -Bosco-Schule zurückgenommen wer- den. Ab diesem Zeitpunkt soll die Don-Bosco-Schule als dreizügige Schule geführt werden. Die schulrechtliche Zügigkeitsänderung soll zum Schuljahr 2025/26 erfolgen. Für das Schuljahr 2024/25, für das das Anmeldeverfahren bereits abgeschlossen ist, wird eine Mehrklasse einge- richtet, sodass die Schule vier Eingangsklassen bildet. Dies ist mit der Vorlage zur Kommunalen Klassenrichtzahl (siehe Vorlage 0038/2024) so festgelegt worden. 3 Für alle Schüler*innen der Schule besteht das Angebot des offenen Ganztages. (1) Hintergrund Durch die Zügigkeitserweiterung ergibt sich zukünftig die Kapazität, regelmäßig rund 23 zusätz- licher Grundschulplätze pro Jahrgang gemäß kommunalem Klassenbildungswer t. Die Don - Bosco-Schule arbeitet im gemeinsamen Lernen und wird je Klasse maximal 25 Plätze an der Grundschule in Porz anbieten können. So können zukünftig jährlich bis zu 125 Schüler*innen an der Grundschule aufgenommen werden. In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2023 (siehe Vorlage 3033/2023) wird die Anpassung des Schulplatzangebotes im Stadtteil Porz unter der Maßnahmennummer 7-GS-3 (ehemals M79) geführt und wie folgt beschrieben: „Die angedachte Erweiterung der Don-Bosco-Grundschule wird durch Planung einer 2-zügigen Grundschule auf dem Grundstück Bonner Straße im südlichen Bereich (auf dem Grundstück der ehemaligen belgischen Schule) ersetzt. Die Maßnahme wird in der Schulbauliste unter Auftragsnummer 106 (Priorität „A“) geführt.“ Die Zügigkeitserweiterung ist demnach eine temporäre Maßnahme zur Bedarfsdeckung der Planungsregion. Durch die vorgesehenen Mobilcontainern können die erforderlichen Räume für die Fünfzügigkeit geschaffen werden. (2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme Bestand Zum Schuljahr 2023/2024 ist die im Stadtteil Porz liegende städtische Grundschule in der Zü- gigkeit wie folgt festgelegt und kann entsprechend Schüler*innen aufnehmen: Stadtteil Standort Schule Züge GL Kapazität Ø 23 max. Kapa- zität Porz Humboldtstr. 81- 83 Don-Bosco- Schule 3,5 GL 69 bzw. 92 75 bzw. 100 Im Schuljahr 2022/23 wurden rund 407 Schüler*innen an diesem städtischen Schulstandort ge- führt, zum Schuljahr 2023/24 sind es rund 402 Schüler*innen. Aktuell und in den vergangenen Jahren wurden an der Don-Bosco-Schule seit dem Schuljahr 2011/2012 bezogen auf alle Jahrgänge zwischen 400-407 Schüler*innen beschult. Dies ent- sprach grundsätzlich vier Zügen. Prognose der Schülerzahlentwicklung Laut der Einwohnerprognose wird die Zahl der Einschulungen in den kommenden Jahren in der Planungsregion Eil, Porz, Urbach, Elsdorf und Finkenberg weiter ansteigen. Der zukünftig er- wartete Platzbedarf kann nicht in benachbarten Stadtgebieten gedeckt werden. Beim Abgleich der Schulplätze nach den aktuell festgelegten Zügigkeiten mit den Einwohner- prognosen ist im Betrachtungszeitraum 2024-2035 ein Defizit für die Planungsregion festzustel- len. Einem Bedarf von bis zu 516 Schulplätzen in den Eing angsklassen steht eine Kapazität von maximal 410 und nach Richtwert 368 Plätzen gegenüber. Auch bei der separierten Betrachtung des Stadtteils Porz wird ein defizitäres Verhältnis deutlich. Der Grundschulplatzbedarf ist bei den altersrelevanten Jahrgängen auf Grundlage der Einwoh- nerdaten vom 31.12.2022 in den kommenden Schuljahren bei einem Spektrum von 127 bis 152 Kindern zu verorten. Auf Grundlage der Einwohnerprognosen sind für den Betrachtungszeitraum 2024 -2035 Ein- schulungszahlen zwischen 130 und 142 möglich. 4 Dies entspricht dem jährlichen Bedarf von bis zu sechs Eingangsklassen. Es zeigt sich demnach ein ähnliches Bild für beide Berechnungsszenarien. Erhöht sich die Zügigkeit der Don-Bosco-Grundschule auf volle fünf Züge, können in den Ein- gangsklassen maximal 5 x 25 Schüler*innen aufgenommen werden. Aufbauend stehen der Grundschule somit ständig 125 Plätze pro Jahrgang zur Verfügung. Durch die Erhöhung der Kapazität leistet die Schule einen wichtigen Beitrag zur wohnortnahen Versorgung mit Grund- schulplätzen in der Planungsregion. (3) Zur Raum- und Gebäudesituation Durch die vorgesehene Containeranlage wird der räumliche Bedarf einer 5 -zügigen Grund- schule in Bezug auf die Unterrichtsräume gedeckt. Im Hinblick auf den restlichen Raumbedarf (Gruppen- und Differenzierungsräume, Mehrzweckräume, Nebenräume, etc.) bestehen jedoch Defizite. Auch der erforderliche Raumbedarf für den Ganztagsbetrieb (Aufenthalts- und Speise- räume) wird durch die Containereinheit nicht abgedeckt. Die fehlenden Flächen werden durch die multifunktionale Nutzung der Unterrichtsräume als Speise- und Aufenthaltsräume (Klasse = Gruppe) kompensiert. Um die Essensversorgung der Kinder gewährleisten zu können, sind aufwendige Umbaumaßnahmen in der aktuell zu kleinen Küche erforderlich; eine räumliche Erweiterung der Küche ist im Bestand jedoch nicht möglich. Im Hinblick auf die Sportflächen verfügt die Grundschule derzeit über eine Turn- und Gymnas- tikhalle. Bei 20 Klassen besteht gemäß Musterraumprogramm 2023 der Bedarf von zwei Spor- tübungseinheiten. Ein ordnungsgemäßer Unterricht lässt sich in der gemäß § 79 Schulgesetz NRW bereitgestell- ten Schulanlage und Schulgebäude folglich nur durch schulorganisatorische Maßnahmen und die Flexibilität der Schulgemeinschaft abbilden. Die Zügigkeitserweiterung stellt daher nur eine temporäre Lösung bis zum Neubau der 2 -zügigen Grundschule auf dem Grundstück Bonner Straße dar. Eine zeitnahe Fertigstellung ist folglich anzustreben, um die Don-Bosco-Schule zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu entlasten. Die sich hieraus ergebenden Aufwendungen für Schulmieten, die über den Flächenverrech- nungspreis dem Amt für Schulentwicklung in Rechnung gestellt werden, stehen im Hpl 2023/2024 im Teilplan 0301, Teilplanzeile 16 in entsprechender Höhe zur Verfügung. Für die Haushaltsjahre 2025 ff. wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Haus- haltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erfor- derlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. (4) Beteiligung der Schulkonferenzen Die Verwaltung hat eine Stellungnahme der Schulkonferenz zwecks Beteiligung nach § 76 SchulG NRW bei der Schulleitung angefragt. Zur Beantwortung von Rückfragen hat eine Ver- tretung des Schulträgers an der Sitzung der Schulkonferenz am 07.05.2024 teilgenommen. In der Stellungnahme (Anlage 1) stimmt die Schulkonferenz der Zügigkeitserweiterung einstim- mig zu. Die genannten Voraussetzungen konnten der Schulkonferenz in der Sitzung bereits wie folgt beantwortet werden: Um die steigenden Anzahl an Essenteilnehmer*innen (auch in Anbetracht des OGS- Rechtsanspruchs) bewältigen zu können, soll die Küche entsprechend der gemeinsa- men Gespräche mit Schul- und OGS-Leitung erneut optimiert werden. Hierzu wurde bereits ein Angebot beim Investor angefordert, a uf das die entsprechende Beauftra- gung folgen wird. Zudem umfasst die Containeranlage zwei eigenständige OGS- bzw. Mehrzweckräume. Die Versetzung der Spielgeräte sowie der Zaunanlagen sind bereits im Auftragsumfang enthalten. Ein Schulwechsel während der Grundschulzeit ist für die Schüler*innen der Don-Bosco- Schule in keinem Falle vorgesehen, da eine auslaufende Reduzierung der Zügigkeit 5 erfolgen würde. Sobald sich die Planungen für das vorgesehene Schulgebäude auf der Bonner Straße konkretisieren, wird in A bstimmung zwischen Schulträger, unterer Schulaufsicht und Schule eruiert, ob dort eine neue 2-zügige Grundschule oder ein Teil- standort für die die Don-Bosco-Schule entstehen soll. Dabei werden wirtschaftliche und schulorganisatorische Aspekte berücksichtigt. (5) Personalkosten Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u. a. nach der Schulform und der damit verbun- denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie Sicherstellung einer Grundversorgung. Die Zügigkeitserweiterung an der Gemeinschaftsgrundschule Don-Bosco-Schule, Humboldt- straße 81-83 zum Schuljahr 2025/26 löst einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von 0,29 Stelle Verwaltungsbeschäftige/r EG 6 TVöD für das Schulsekretariat aus. Das entspricht jährlichen Personalkosten in Höhe von 18.995 €. Die Finanzierung wird zeitgerecht durch Dez I sicherge- stellt. Bei der GGS Don-Bosco-Schule, Humboldtstraße 81-83 handelt es sich um ein Schulgebäude in Betreuung durch eine öffentlich-private Partnerschaft. Die zusätzliche Hausmeisterleistung und die Gebäudereinigung für die Containeranlage werden daher ebenfalls über die Mietkosten sichergestellt. Es bedarf daher keiner zusätzlichen Stelle für die Schulhaumeisterdienste sei- tens der Stadt Köln. (6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in die- sem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. (7) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Änderung der Gemeinschaftsgrun dschule Don-Bosco-Schule, Humboldtstraße 81-83, 51145 Köln, für die schulrechtliche Erweiterung zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2025/26 Klarheit über das zu- künftige Schulangebot zu haben. Daher ist für die Ausführung des Beschlusses zur Zügigkeits- erweiterung die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsord- nung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlagen
Anlage 3 Vorabauszug Finanzausschuss 24.06.2024
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax: (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt- koeln.de Datum: 25.06.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 24.06.2024 öffentlich 10.22 Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Don-Bosco- Schule, Humboldtstr. 81-83, 51145 Köln-Porz, Schulnr. 114819, zum Schuljahr 2025/26 0818/2024 Beschluss in der Fassung der Bezirksvertretung Porz: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen (SchulG NRW), die Gemeinschaftsgrundschule Don -Bosco-Schule, Humboldtstraße 81 -83, 51145 Köln-Porz, Schulnummer 114819 um 1,5 Züge auf zukünftig 5 Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2025/26 umgesetzt werden. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. 4. Die in der Schulkonferenz der GGS Don -Bosco gen annten Voraussetzungen sind zu beachten und so weit wie möglich bis zum Beginn des Schuljahres 2025/26 umzusetzen, besonders die Schaffung der Räumlichkeiten zur Nutzung der OGS und die Erweiterung der Außenflächen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Das Grundschulplatzangebot in Köln-Porz muss zum Schuljahr 2025/26 erweitert werden. Mit dieser Vorlage wird nun unter Berücksichtigung der zum Schuljahr 2025/26 voraussichtlich verfügbaren Räume/Gebäude der erforderliche schulrechtliche Beschluss gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW zur Änderung einer Grundschule – Erweiterung um 1,5 Züge – ermöglicht. Nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln muss diese Änderung durch die obere Schulaufsicht (Bezirksregierung Köln) genehmigt werden. Um im Zeitplan zu bleiben, ist es dringend notwendig, die Beratungskette am 10.06.2024 mit der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung zu starten und am 27.06.2024 dem Rat der Stadt Köln zum Beschluss vorzulegen. Nur so steht rechtzeitig zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen, das nach den Sommerferien mit der Information der Eltern über die nächstgelegene Schule beginnt, fest, über welche Platzkapazität die Schule zum Schuljahr 2025/26 verfügt. Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Vorarbeiten und Abstimmungsprozesses war eine frühere Vorlage nicht möglich
Anlage 2 Vorabauszug BV Porz 20.06.2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax: (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 20.06.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 20.06.2024 öffentlich 7.9 Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundsch ule Don-Bosco- Schule, Humboldtstr. 81-83, 51145 Köln-Porz, Schulnr. 114819, zum Schuljahr 2025/26 0818/2024 Änderungsantrag der SPD-Fraktion „Zügigkeitserweiterung der Don-Bosco- Schule“ AN/0985/2024 I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/0985/2024: Die Bezirksvertretung bittet den Rat, den Beschluss wie folgt zu ergänzen: 4. Die in der Schulkonferenz der GGS Don-Bosco genannten Voraussetzungen sind zu beachten und so weit wie möglich bis zum Beginn des Schuljahres 2025/26 umzu- setzen, besonders die Schaffung der Räumlichkeiten zur Nutzung der OGS und die Erweiterung der Außenflächen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II. Beschluss über die ergänzte Beschlussvorlage: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die Gemeinschaftsgrundschule Don-Bosco-Schule , Humboldtstraße 81-83, 51145 Köln-Porz, Schulnummer 114819 um 1,5 Züge auf zukünftig 5 Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2025/26 umgesetzt werden. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezir ksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Sch ulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. 4. Die in der Schulkonferenz der GGS Don-Bosco genannten Voraussetzungen sind zu beachten und so weit wie möglich bis zum Beginn des Schuljahres 2025/26 umzusetzen, besonders die Schaffung der Räumlichkeiten zur Nutzung der OGS und die Erweiterung der Außenflächen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 1 - Stellungnahme Schulkonferenz GGS Don-Bosco
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Protokoll der Schulkonferenz vom 07.05.2024 Anwesende: Frau Wild, Frau Jung, Frau Bornemeyer, Frau Karamanli, Frau Graf (Eltern), Frau Löchte, Fraun Ulbrich, Frau Szillat, Frau Lammers, Frau Stadler, Frau Steinkemper(Kollegium), Herr Brauhardt (Schulleiter) als Gäste: Frau Brodeßer, Frau Jordan (Amt für Schulentwicklung) Protokoll: Magdalene Steinkemper Zu TOP 1 Formalien Es erfolgt keine Änderung des Protokolls bzw. der Tagesordnung Zu TOP 2 Zügigkeitserweiterung Herr Brauhardt und Frau Brodeßer stellen die geplante Zügigkeitserweiterung und die damit einhergehende Containeraufstellung ausführlich vor (Pläne s. Anlage). Es wird folgender Beschluss mit 10 Ja-Stimmen und einer Enthaltung gefasst: Die Schulkonferenz stimmt der Zügigkeitserweiterung von jetzt 3 1 / 2 Zügen auf 5 Züge zum Schuljahr 2025/2026 zu. Die Zustimmung erfolgt unter den unten genannten Voraussetzungen. Voraussetzungen in den Räumen: Die aufzustellenden Container bieten die Voraussetzungen für den Unterricht als auch die OGS-Betreuung und Verköstigung der Schulkinder spätestens zu Schulbeginn 2025 /2026. Dementsprechend müssen mittelfristig genug Räumlichkeiten für ca. 500 Kinder vorhanden sein, sie müssen über Wasseranschlüsse verfügen und entsprechende Küchenkapazitäten für die OGS müssen bereitgestellt werden. Voraussetzungen auf der Außenfläche: mmen. --Quadratmeterberechnungen müssen auf ausdrücklichen Wunsch der Kinder im Kinderparlament Ausgleichsflächen für die dann bebaute Rasenfläche geschaffen werden. Die Schulkonferenz schließt sich diesem verständlichen Begehren der Kinder an. Ebenso müssen die neuen Spielgerüste umgestellt werden, die im Moment Teile des Bauplatzes belegen, so dass sie spätestens zum Schuljahr 2025/2026 nutzbar sind. Voraussetzungen für eine Beschulung ohne Schulwechsel: Für die in den Containern beschulten Kinder muss sichergestellt werden, dass Sie auch nach Ablauf der Baugenehmigung der Container nach 5 Jahren weiterhin an der GGS Don Bosco unterrichtet werden. Dies muss auch dann ermöglicht werden, wenn der geplante Neubau auf der gegenüberliegenden Humboldtstr./Bonner Straße noch nicht fertiggestellt ist. In diesem Zusammenhang ist es der Schulkonferenz ein Anliegen, dass die Gebäude auf der gegenüberliegenden Straßenseite als Erweiterung der GGS Don Bosco gebaut werden und eine Fünfzügigkeit bestehen bleibt, um Schulwechsel zu vermeiden. M. Steinkemper 08.05.2024
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0818/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.06.2024
- Erstellt
- 28.02.2024 12:42