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0818/2024

Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Don-Bosco-Schule, Humboldtstr. 81-83, 51145 Köln-Porz, Schulnr. 114819, zum Schuljahr 2025/26

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 10.06.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2024, TOP 10.5

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 3 Vorabauszug Finanzausschuss 24.06.2024

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 2 Vorabauszug BV Porz 20.06.2024

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Anlage 1 - Stellungnahme Schulkonferenz GGS Don-Bosco

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

13161 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0818/2024 
Freigabedatum 
10.06.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Don-Bosco-Schule, 
Humboldtstr. 81-83, 51145 Köln-Porz, Schulnr. 114819, zum Schuljahr 2025/26  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die 
Gemeinschaftsgrundschule Don-Bosco-Schule, Humboldtstraße 81 -83, 51145 Köln-Porz, 
Schulnummer 114819 um 1,5 Züge auf zukünftig 5 Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab 
dem Schuljahr 2025/26 umgesetzt werden. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschluss-
fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung 
des Beschlusses zu stellen. 
 
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwal-
tungsgerichtsordnung angeordnet. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 10.06.2024 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 20.06.2024 
Finanzausschuss 24.06.2024 
Rat 27.06.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  7.915 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen    18.995  € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
(0) Ausgangslage 
Die Gemeinschaftsgrundschule Don-Bosco-Schule, Humboldtstraße 81-83, 51145 Köln, Schul-
nummer 114819, wird aktuell als 3,5-zügige Grundschule im Stadtbezirk Porz, Stadtteil Porz 
geführt.  
Zur Schaffung eines bedarfsentsprechenden Grundschulangebotes im südlichen Bereich des 
Stadtbezirks Porz ist unter anderem der Neubau einer 2-zügigen Grundschule auf dem Grund-
stück Bonner Straße vorgesehen. Bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme soll der Schulplatz-
bedarf durch die Zügigkeitserweiterung der Don-Bosco-Schule mittels Errichtung von Mobilcon-
tainern gedeckt werden. Wenn die neue Grundschule am Standort Bonner Straße den Schul-
betrieb aufnehmen kann, soll die Erweiterung der Don -Bosco-Schule zurückgenommen wer-
den. Ab diesem Zeitpunkt soll die Don-Bosco-Schule als dreizügige Schule geführt werden. 
Die schulrechtliche Zügigkeitsänderung soll zum Schuljahr 2025/26 erfolgen. Für das Schuljahr 
2024/25, für das das Anmeldeverfahren bereits abgeschlossen ist, wird eine Mehrklasse einge-
richtet, sodass die Schule vier Eingangsklassen bildet. Dies ist mit der Vorlage zur Kommunalen 
Klassenrichtzahl (siehe Vorlage 0038/2024) so festgelegt worden.

3 
Für alle Schüler*innen der Schule besteht das Angebot des offenen Ganztages. 
 
(1) Hintergrund 
Durch die Zügigkeitserweiterung ergibt sich zukünftig die Kapazität, regelmäßig rund 23 zusätz-
licher Grundschulplätze pro Jahrgang gemäß kommunalem Klassenbildungswer t. Die Don -
Bosco-Schule arbeitet im gemeinsamen Lernen und wird je Klasse maximal 25 Plätze an der 
Grundschule in Porz anbieten können. So können zukünftig jährlich bis zu 125 Schüler*innen 
an der Grundschule aufgenommen werden. 
In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2023 (siehe Vorlage 3033/2023) wird die 
Anpassung des Schulplatzangebotes im Stadtteil Porz unter der Maßnahmennummer 7-GS-3 
(ehemals M79) geführt und wie folgt beschrieben: 
„Die angedachte Erweiterung der Don-Bosco-Grundschule wird durch Planung einer 2-zügigen 
Grundschule auf dem Grundstück Bonner Straße im südlichen Bereich (auf dem Grundstück 
der ehemaligen belgischen Schule) ersetzt. 
Die Maßnahme wird in der Schulbauliste unter Auftragsnummer 106 (Priorität „A“) geführt.“ 
Die Zügigkeitserweiterung ist demnach eine temporäre Maßnahme zur Bedarfsdeckung der 
Planungsregion. Durch die vorgesehenen Mobilcontainern können die erforderlichen Räume für 
die Fünfzügigkeit geschaffen werden. 
 
(2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme 
Bestand 
Zum Schuljahr 2023/2024 ist die im Stadtteil Porz liegende städtische Grundschule in der Zü-
gigkeit wie folgt festgelegt und kann entsprechend Schüler*innen aufnehmen: 
Stadtteil Standort Schule Züge GL Kapazität 
Ø 23 
max. Kapa-
zität 
Porz Humboldtstr. 81-
83 
Don-Bosco-
Schule 3,5 GL 69 bzw. 92 75 bzw. 100 
 
Im Schuljahr 2022/23 wurden rund 407 Schüler*innen an diesem städtischen Schulstandort ge-
führt, zum Schuljahr 2023/24 sind es rund 402 Schüler*innen. 
Aktuell und in den vergangenen Jahren wurden an der Don-Bosco-Schule seit dem Schuljahr 
2011/2012 bezogen auf alle Jahrgänge zwischen 400-407 Schüler*innen beschult. Dies ent-
sprach grundsätzlich vier Zügen. 
 
Prognose der Schülerzahlentwicklung 
Laut der Einwohnerprognose wird die Zahl der Einschulungen in den kommenden Jahren in der 
Planungsregion Eil, Porz, Urbach, Elsdorf und Finkenberg weiter ansteigen. Der zukünftig er-
wartete Platzbedarf kann nicht in benachbarten Stadtgebieten gedeckt werden. 
Beim Abgleich der Schulplätze nach den aktuell festgelegten Zügigkeiten mit den Einwohner-
prognosen ist im Betrachtungszeitraum 2024-2035 ein Defizit für die Planungsregion festzustel-
len. Einem Bedarf von bis zu 516 Schulplätzen in den Eing angsklassen steht eine Kapazität 
von maximal 410 und nach Richtwert 368 Plätzen gegenüber.  
Auch bei der separierten Betrachtung des Stadtteils Porz wird ein defizitäres Verhältnis deutlich. 
Der Grundschulplatzbedarf ist bei den altersrelevanten Jahrgängen auf Grundlage der Einwoh-
nerdaten vom 31.12.2022 in den kommenden Schuljahren bei einem Spektrum von 127 bis 152 
Kindern zu verorten. 
Auf Grundlage der Einwohnerprognosen sind für den Betrachtungszeitraum 2024 -2035 Ein-
schulungszahlen zwischen 130 und 142 möglich.

4 
Dies entspricht dem jährlichen Bedarf von bis zu sechs Eingangsklassen. 
Es zeigt sich demnach ein ähnliches Bild für beide Berechnungsszenarien. 
Erhöht sich die Zügigkeit der Don-Bosco-Grundschule auf volle fünf Züge, können in den Ein-
gangsklassen maximal 5 x 25 Schüler*innen aufgenommen werden. Aufbauend stehen der 
Grundschule somit ständig 125 Plätze pro Jahrgang zur Verfügung. Durch die Erhöhung der 
Kapazität leistet die Schule einen wichtigen Beitrag zur wohnortnahen Versorgung mit Grund-
schulplätzen in der Planungsregion. 
 
(3) Zur Raum- und Gebäudesituation 
Durch die vorgesehene Containeranlage wird der räumliche Bedarf einer 5 -zügigen Grund-
schule in Bezug auf die Unterrichtsräume gedeckt. Im Hinblick auf den restlichen Raumbedarf 
(Gruppen- und Differenzierungsräume, Mehrzweckräume, Nebenräume, etc.) bestehen jedoch 
Defizite. Auch der erforderliche Raumbedarf für den Ganztagsbetrieb (Aufenthalts- und Speise-
räume) wird durch die Containereinheit nicht abgedeckt.  
Die fehlenden Flächen werden durch die multifunktionale Nutzung der Unterrichtsräume als 
Speise- und Aufenthaltsräume (Klasse = Gruppe) kompensiert. Um die Essensversorgung der 
Kinder gewährleisten zu können, sind aufwendige Umbaumaßnahmen in der aktuell zu kleinen 
Küche erforderlich; eine räumliche Erweiterung der Küche ist im Bestand jedoch nicht möglich. 
 
Im Hinblick auf die Sportflächen verfügt die Grundschule derzeit über eine Turn- und Gymnas-
tikhalle. Bei 20 Klassen besteht gemäß Musterraumprogramm 2023 der Bedarf von zwei Spor-
tübungseinheiten. 
 
Ein ordnungsgemäßer Unterricht lässt sich in der gemäß § 79 Schulgesetz NRW bereitgestell-
ten Schulanlage und Schulgebäude folglich nur durch schulorganisatorische Maßnahmen und 
die Flexibilität der Schulgemeinschaft abbilden. Die Zügigkeitserweiterung stellt daher nur eine 
temporäre Lösung bis zum Neubau der 2 -zügigen Grundschule auf dem Grundstück Bonner 
Straße dar. Eine zeitnahe Fertigstellung ist folglich anzustreben, um die Don-Bosco-Schule zum 
frühestmöglichen Zeitpunkt zu entlasten. 
 
Die sich hieraus ergebenden Aufwendungen für Schulmieten, die über den Flächenverrech-
nungspreis dem Amt für Schulentwicklung in Rechnung gestellt werden, stehen im Hpl 
2023/2024 im Teilplan 0301, Teilplanzeile 16 in entsprechender Höhe zur Verfügung. Für die 
Haushaltsjahre 2025 ff. wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Haus-
haltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erfor-
derlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
(4) Beteiligung der Schulkonferenzen 
Die Verwaltung hat eine Stellungnahme der Schulkonferenz zwecks Beteiligung nach § 76 
SchulG NRW bei der Schulleitung angefragt. Zur Beantwortung von Rückfragen hat eine Ver-
tretung des Schulträgers an der Sitzung der Schulkonferenz am 07.05.2024 teilgenommen.  
In der Stellungnahme (Anlage 1) stimmt die Schulkonferenz der Zügigkeitserweiterung einstim-
mig zu. Die genannten Voraussetzungen konnten der Schulkonferenz in der Sitzung bereits wie 
folgt beantwortet werden: 
 Um die steigenden Anzahl an Essenteilnehmer*innen (auch in Anbetracht des OGS-
Rechtsanspruchs) bewältigen zu können, soll die Küche entsprechend der gemeinsa-
men Gespräche mit Schul- und OGS-Leitung erneut optimiert werden. Hierzu wurde 
bereits ein Angebot beim Investor angefordert, a uf das die entsprechende Beauftra-
gung folgen wird. Zudem umfasst die Containeranlage zwei eigenständige OGS- bzw. 
Mehrzweckräume. 
 Die Versetzung der Spielgeräte sowie der Zaunanlagen sind bereits im Auftragsumfang 
enthalten. 
 Ein Schulwechsel während der Grundschulzeit ist für die Schüler*innen der Don-Bosco-
Schule in keinem Falle vorgesehen, da eine auslaufende Reduzierung der Zügigkeit

5 
erfolgen würde. Sobald sich die Planungen für das vorgesehene Schulgebäude auf der 
Bonner Straße konkretisieren, wird in A bstimmung zwischen Schulträger, unterer 
Schulaufsicht und Schule eruiert, ob dort eine neue 2-zügige Grundschule oder ein Teil-
standort für die die Don-Bosco-Schule entstehen soll. Dabei werden wirtschaftliche und 
schulorganisatorische Aspekte berücksichtigt.  
 
(5) Personalkosten 
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten 
sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u. a. nach der Schulform und der damit verbun-
denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie  Sicherstellung einer Grundversorgung. 
Die Zügigkeitserweiterung an der Gemeinschaftsgrundschule Don-Bosco-Schule, Humboldt-
straße 81-83 zum Schuljahr 2025/26 löst einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von 0,29 Stelle 
Verwaltungsbeschäftige/r EG 6 TVöD für das Schulsekretariat aus. Das entspricht jährlichen 
Personalkosten in Höhe von 18.995 €. Die Finanzierung wird zeitgerecht durch Dez I sicherge-
stellt. 
Bei der GGS Don-Bosco-Schule, Humboldtstraße 81-83 handelt es sich um ein Schulgebäude 
in Betreuung durch eine öffentlich-private Partnerschaft. Die zusätzliche Hausmeisterleistung 
und die Gebäudereinigung für die Containeranlage werden daher ebenfalls über die Mietkosten 
sichergestellt. Es bedarf daher keiner zusätzlichen Stelle für die Schulhaumeisterdienste sei-
tens der Stadt Köln. 
 
(6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und 
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes 
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu 
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 
80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger 
von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. 
Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in die-
sem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. 
 
(7) Anordnung der sofortigen Vollziehung 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Änderung der Gemeinschaftsgrun dschule 
Don-Bosco-Schule, Humboldtstraße 81-83, 51145 Köln, für die schulrechtliche Erweiterung zu 
einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines 
möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere liegt es 
im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2025/26 Klarheit über das zu-
künftige Schulangebot zu haben. Daher ist für die Ausführung des Beschlusses zur Zügigkeits-
erweiterung die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsord-
nung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 
 
Anlagen

Anlage 3 Vorabauszug Finanzausschuss 24.06.2024

1536 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon: (0221) 221-24649 
Fax:  (0221) 221-23902 
E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-
koeln.de 
Datum: 25.06.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 24.06.2024  
öffentlich 
10.22 Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Don-Bosco-
Schule, Humboldtstr. 81-83, 51145 Köln-Porz, Schulnr. 114819, zum 
Schuljahr 2025/26 
0818/2024 
 
 
Beschluss in der Fassung der Bezirksvertretung Porz: 
 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 
 
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen (SchulG 
NRW), die Gemeinschaftsgrundschule Don -Bosco-Schule, Humboldtstraße 81 -83, 
51145 Köln-Porz, Schulnummer 114819 um 1,5 Züge auf zukünftig 5 Züge zu erweitern. 
Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2025/26 umgesetzt werden. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach 
Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs.  3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen 
zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 
 
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 
Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. 
 
4. Die in der Schulkonferenz der GGS Don -Bosco gen annten Voraussetzungen 
sind zu beachten und so weit wie möglich bis zum Beginn des Schuljahres 
2025/26 umzusetzen, besonders die Schaffung der Räumlichkeiten zur Nutzung 
der OGS und die Erweiterung der Außenflächen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

1146 Zeichen

Anlage 0 
Begründung der Dringlichkeit  
 
Das Grundschulplatzangebot in Köln-Porz muss zum Schuljahr 2025/26 erweitert 
werden.  
 
Mit dieser Vorlage wird nun unter Berücksichtigung der zum Schuljahr 2025/26 
voraussichtlich verfügbaren Räume/Gebäude der erforderliche schulrechtliche 
Beschluss gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW zur Änderung einer Grundschule 
– Erweiterung um 1,5 Züge – ermöglicht.  
 
Nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln muss diese Änderung durch 
die obere Schulaufsicht (Bezirksregierung Köln) genehmigt werden. Um im Zeitplan 
zu bleiben, ist es dringend notwendig, die Beratungskette am 10.06.2024 mit der 
Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung zu starten und am 27.06.2024 
dem Rat der Stadt Köln zum Beschluss vorzulegen.  
 
Nur so steht rechtzeitig zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen, das nach den 
Sommerferien mit der Information der Eltern über die nächstgelegene Schule 
beginnt, fest, über welche Platzkapazität die Schule zum Schuljahr 2025/26 verfügt. 
 
Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Vorarbeiten und 
Abstimmungsprozesses war eine frühere Vorlage nicht möglich

Anlage 2 Vorabauszug BV Porz 20.06.2024

1986 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon: (0221) 221-97327 
Fax:  (0221)  
E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 20.06.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz 
vom 20.06.2024 
öffentlich 
7.9 Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundsch ule Don-Bosco-
Schule, Humboldtstr. 81-83, 51145 Köln-Porz, Schulnr. 114819, zum 
Schuljahr 2025/26 
0818/2024 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion „Zügigkeitserweiterung der Don-Bosco-
Schule“ 
AN/0985/2024 
 
I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/0985/2024:  
Die Bezirksvertretung bittet den Rat, den Beschluss wie folgt zu ergänzen:  
4. Die in der Schulkonferenz der GGS Don-Bosco genannten Voraussetzungen sind 
zu beachten und so weit wie möglich bis zum Beginn des Schuljahres 2025/26 umzu-
setzen, besonders die Schaffung der Räumlichkeiten zur Nutzung der OGS und die 
Erweiterung der Außenflächen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig  zugestimmt. 
II. Beschluss über die ergänzte Beschlussvorlage: 
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG 
NRW), die Gemeinschaftsgrundschule Don-Bosco-Schule , Humboldtstraße 81-83, 
51145 Köln-Porz, Schulnummer 114819 um 1,5 Züge auf zukünftig 5 Züge zu erweitern. 
Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2025/26 umgesetzt werden. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezir ksregierung Köln umgehend nach 
Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Sch ulgesetz Nordrhein-Westfalen 
zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 
 
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 
Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.

4. Die in der Schulkonferenz der GGS Don-Bosco genannten Voraussetzungen 
sind zu beachten und so weit wie möglich bis zum Beginn des Schuljahres 
2025/26 umzusetzen, besonders die Schaffung der Räumlichkeiten zur Nutzung 
der OGS und die Erweiterung der Außenflächen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig  zugestimmt.

Anlage 1 - Stellungnahme Schulkonferenz GGS Don-Bosco

2416 Zeichen

Protokoll der Schulkonferenz vom 07.05.2024 Anwesende: Frau Wild, Frau Jung, Frau Bornemeyer, Frau Karamanli, Frau Graf (Eltern), Frau Löchte, Fraun Ulbrich, Frau Szillat, Frau Lammers, Frau Stadler, Frau Steinkemper(Kollegium), Herr Brauhardt (Schulleiter) als Gäste: Frau Brodeßer, Frau Jordan (Amt für Schulentwicklung) Protokoll: Magdalene Steinkemper Zu TOP 1 Formalien Es erfolgt keine Änderung des Protokolls bzw. der Tagesordnung Zu TOP 2 Zügigkeitserweiterung  Herr Brauhardt und Frau Brodeßer stellen die geplante Zügigkeitserweiterung und die damit einhergehende Containeraufstellung ausführlich vor (Pläne s. Anlage). Es wird folgender Beschluss mit 10 Ja-Stimmen und einer Enthaltung gefasst: Die Schulkonferenz stimmt der Zügigkeitserweiterung von jetzt 3 1 / 2 Zügen auf 5 Züge zum Schuljahr 2025/2026 zu. Die Zustimmung erfolgt unter den unten genannten Voraussetzungen. Voraussetzungen in den Räumen:  Die aufzustellenden Container bieten die Voraussetzungen für den Unterricht als auch die OGS-Betreuung und Verköstigung der Schulkinder spätestens zu Schulbeginn 2025 /2026. Dementsprechend müssen mittelfristig genug Räumlichkeiten für ca. 500 Kinder vorhanden sein, sie müssen über Wasseranschlüsse verfügen und entsprechende Küchenkapazitäten für die OGS müssen bereitgestellt werden.  Voraussetzungen auf der Außenfläche: mmen. --Quadratmeterberechnungen müssen auf ausdrücklichen Wunsch der Kinder im Kinderparlament Ausgleichsflächen für die dann bebaute Rasenfläche geschaffen werden. Die Schulkonferenz schließt sich diesem verständlichen Begehren der Kinder an. Ebenso müssen die neuen Spielgerüste umgestellt werden, die im Moment Teile des Bauplatzes belegen, so dass sie spätestens zum Schuljahr 2025/2026 nutzbar sind. Voraussetzungen für eine Beschulung ohne Schulwechsel: Für die in den Containern beschulten Kinder muss sichergestellt werden, dass Sie auch nach Ablauf der Baugenehmigung der Container nach 5 Jahren weiterhin an der GGS Don Bosco unterrichtet werden. Dies muss auch dann ermöglicht werden, wenn der geplante Neubau auf der gegenüberliegenden Humboldtstr./Bonner Straße noch nicht fertiggestellt ist. In diesem Zusammenhang ist es der Schulkonferenz ein Anliegen, dass die Gebäude auf der gegenüberliegenden Straßenseite als Erweiterung der GGS Don Bosco gebaut werden und eine Fünfzügigkeit bestehen bleibt, um Schulwechsel zu vermeiden.   M. Steinkemper 08.05.2024

Beratungsverlauf (4)

10.06.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 2.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
20.06.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2024 Finanzausschuss
TOP 10.22 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2024 Rat
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0818/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
10.06.2024
Erstellt
28.02.2024 12:42