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Stadterneuerungsprogramm "Bahnhof / Goebenstraße" hier: förmliche Festlegung des Bereiches als Sanierungsgebiet gemäß § 142 Baugesetzbuch (BauGB)

Vorlage BA/1/2002 vom 24.01.2002

Stand: Am 24.01.2002 im Bau- und Umweltausschuss beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

Dokumente

Beratungsverlauf

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