A-R/0038/2021
Pandemiebedingte Anpassungen zur Erhebung von Elternbeiträgen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
a-r-0038-2021-FDP-Elternbeiträge
4273 Zeichen
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0038/2021 FDP-Ratsfraktion Rothenburg 20/21 48143 Münster Tel. 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de fdp-ms.de Antrag nach § 3 Abs. 2 GO an den Rat der Stadt Münster Münster, 11.05.2021 Pandemiebedingte Anpassungen zur Erhebung von Elternbeiträgen Der Rat möge beschließen: Die KiTa-Gebühren im eingeschränkten Regelbetrieb sind wie folgt anzupassen 1. Der Rat fordert die Verwaltung auf: a. Die Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu ergänzen um eine Beitragsstaffel des in der Corona -Pandemie in der Kindertagesbetreuung ausnahmsweise angebotenen Stundenkontingents von 15 Std./Woche. b. Ggf. weitere Änderungen vorzunehmen, um die pauschale Kürzung von 10 Std./Woche entsprechend abzubilden. Das heißt, dass Eltern, die ihr Kind 45 Std./Woche in Betreuung geben wollen, im eingeschränkten Regelbetrieb aber nur 35 Std/Woche wahrnehmen können, den Beitragssatz entsprechend des Einkommensnachweises für 35 Std./Woche zahlen müssen. An alog ist bei Betreuungsverträgen in einem Umfang von 35 bzw. 25. Std./Woche zu verfahren. c. Einen Entwurf der geänderten Satzung zur nächsten Beratungskette vorzulegen. 2. Seit Februar 2021 werden keine KiTa -Beiträge erhoben, da sich die kommunalen Spitzenverbände in Gesprächen mit der Landesregierung über ein e weitere Aussetzung der Beiträge befinden. Fü r den Fall, dass di ese Gespräche ergebnislos beendet werden, erarbeitet die Verwaltung ein Konzept, zur unbürokr atischen Hilfsleistung , falls von den Eltern mehrere Monatsbeiträge eingefordert werden. Hier soll die Verwaltung beispielsweise Ratenzahlung ermöglichen. Begründung: Für Eltern und deren junge Kinder stellen die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie eine große Belastung da r. Immer wieder wurden Eltern aufgerufen , ihre Kinder nicht in die Betreuungseinrichtungen zu geben. D aher war es au ch richtig , bis ins Jahr 2021 die städtisc hen Beiträge auszusetzen. - 2 - Im März 2021 hat der Rat der Stadt Münster zuletzt beschlossen, auf die Erhebung von Beiträgen in der Kindertagesbetreuung bis Ende Januar 2021 zu verzichten. Ebenfalls wurd e dies im Voraus für den Monat Februar beschlossen, sofern sich die kommunalen Spitzenverbände nicht mit dem Land NRW über eine weitere Kostenübernahme verständigen. Eine Einigung hat es nach unserem Kenntnisstand bis heute nicht gegeben. Gleichzeitig befinden sich die KiTas in unserer Stadt im sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb. Sie stehen grundsätzlich für alle Kinder offen. Um eine Durchmischung der Gruppen und der Erzieher:innen zu vermeiden , findet eine strikte Trennung statt. Daher ist es den T rägern erlaubt, die Betreuungsver träge um 10 Std./Woche zu kürze n. Nachdem es auch keine Appelle der Landesregierung NRW g ab, die Kinder aufgrund der pandemischen Lage zu Hause zu betreuen, werden die Angebote der Kindertageseinrichtungsstätten wieder regelmäßig genutzt. Wir begrüßen da s Bestreben der k ommunalen Spi tzenverbände, mit der Landesregierung eine Einigung über ein weiteres Aussetzen der Beiträge anzustreben. Gleichzeitig sehen wir aber auch, dass bei wieder regelmäßiger Nutzung des Betreuungsan gebots im eing eschränkten Regelbetrieb eine Erhebung der Beiträge gerechtfertigt ist. Dennoch gilt für uns der Grundsatz, dass Beiträge nur für eine erbrachte Leistung erhoben werden dürfen. Daher ist es nun angezeigt für die Dauer des eingeschränkten Reg elbetriebs ein e Beitragsstaffel f ür eine Betreuung von 1 5 St d./Woche zu erarbeiten. Außerdem müssen die Beitragsstaffeln für 25 und 35 Std./Woche auch für die Betreuungsverträge für den Stundenumfang von 35 bzw. 45 Std./Woche gelten, wenn ein Träger von de n Kürzungsmöglichkeiten Gebrauch macht. Für den Fall, dass im Sommer die Beiträge für mehrere Monate auf einmal fällig werden, muss die Verwaltung bereits jetzt überlegen, wie man Eltern helfen kann, wenn die Beitragssumme mehrerer Monate eine finanzielle Überforderung darstellt. gez. Jörg Berens Bernd Mayweg Heinrich Götting FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: verwiesen
Zur SitzungOrte (1)
- Rothenburg 20
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0038/2021
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 11.05.2021
- Erstellt
- 11.05.2021 10:37