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A-R/0038/2021

Pandemiebedingte Anpassungen zur Erhebung von Elternbeiträgen

Antrag an den Rat 11.05.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.05.2021, TOP 2.24.8

a-r-0038-2021-FDP-Elternbeiträge

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a-r-0038-2021-FDP-Elternbeiträge

4273 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0038/2021 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FDP-Ratsfraktion 
Rothenburg 20/21 
48143 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
fdp-ms.de 
 
 
 
 
 
Antrag nach § 3 Abs. 2 GO an den Rat der Stadt Münster Münster, 11.05.2021 
 
 
Pandemiebedingte Anpassungen zur Erhebung von 
Elternbeiträgen 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die KiTa-Gebühren im eingeschränkten Regelbetrieb sind wie folgt anzupassen 
 
1. Der Rat fordert die Verwaltung auf: 
 
a. Die Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von 
Kindern in Kindertageseinrichtungen  und Kindertagespflege zu ergänzen um eine 
Beitragsstaffel des in der Corona -Pandemie in der  Kindertagesbetreuung 
ausnahmsweise angebotenen Stundenkontingents von 15 Std./Woche. 
b. Ggf. weitere Änderungen vorzunehmen, um die pauschale Kürzung von 10 
Std./Woche entsprechend abzubilden. Das heißt, dass Eltern, die ihr Kind 45  
Std./Woche in Betreuung geben  wollen, im eingeschränkten Regelbetrieb aber nur 
35 Std/Woche wahrnehmen können, den Beitragssatz entsprechend des 
Einkommensnachweises für 35 Std./Woche zahlen müssen. An alog ist bei 
Betreuungsverträgen in einem Umfang von 35 bzw. 25. Std./Woche zu verfahren. 
c. Einen Entwurf der geänderten Satzung zur nächsten Beratungskette vorzulegen. 
 
2. Seit Februar 2021 werden keine KiTa -Beiträge erhoben, da sich die kommunalen 
Spitzenverbände in Gesprächen mit der Landesregierung über ein e weitere Aussetzung der 
Beiträge befinden. Fü r den Fall, dass di ese Gespräche  ergebnislos beendet werden, 
erarbeitet die Verwaltung ein Konzept, zur unbürokr atischen Hilfsleistung , falls von den 
Eltern mehrere Monatsbeiträge eingefordert werden. Hier soll  die Verwaltung 
beispielsweise Ratenzahlung ermöglichen.  
 
Begründung: 
 
Für Eltern und deren junge Kinder stellen die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie eine 
große Belastung da r. Immer wieder wurden Eltern aufgerufen , ihre Kinder nicht in die 
Betreuungseinrichtungen zu geben. D aher war es au ch richtig , bis ins  Jahr 2021 die städtisc hen 
Beiträge auszusetzen.

- 2 - 
Im März 2021 hat der Rat der Stadt Münster zuletzt beschlossen, auf die Erhebung von Beiträgen in 
der Kindertagesbetreuung bis Ende Januar 2021 zu verzichten. Ebenfalls wurd e dies im Voraus für 
den Monat Februar beschlossen, sofern sich die kommunalen Spitzenverbände nicht mit dem Land 
NRW über eine weitere Kostenübernahme verständigen. Eine Einigung hat es nach unserem 
Kenntnisstand bis heute nicht gegeben. 
 
Gleichzeitig befinden sich die KiTas in unserer Stadt im sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb. 
Sie stehen grundsätzlich für alle Kinder offen. Um eine Durchmischung der Gruppen und der 
Erzieher:innen zu vermeiden , findet eine strikte Trennung statt. Daher ist es den T rägern erlaubt, 
die Betreuungsver träge um 10 Std./Woche zu kürze n. Nachdem es  auch keine Appelle der 
Landesregierung NRW g ab, die Kinder aufgrund der pandemischen Lage zu Hause zu betreuen, 
werden die Angebote der Kindertageseinrichtungsstätten wieder regelmäßig genutzt.  
 
Wir begrüßen da s Bestreben der k ommunalen Spi tzenverbände, mit der Landesregierung eine 
Einigung über ein weiteres Aussetzen der Beiträge  anzustreben. Gleichzeitig sehen wir aber auch, 
dass bei wieder regelmäßiger Nutzung des Betreuungsan gebots im eing eschränkten Regelbetrieb 
eine Erhebung der Beiträge gerechtfertigt ist. 
 
Dennoch gilt für uns der Grundsatz, dass Beiträge nur für eine erbrachte Leistung erhoben werden 
dürfen. Daher ist es nun angezeigt für die Dauer des eingeschränkten Reg elbetriebs ein e 
Beitragsstaffel f ür eine Betreuung von 1 5 St d./Woche zu erarbeiten. Außerdem müssen die 
Beitragsstaffeln für 25 und 35 Std./Woche auch für die Betreuungsverträge für den Stundenumfang 
von 35 bzw. 45 Std./Woche gelten, wenn ein Träger von de n Kürzungsmöglichkeiten Gebrauch 
macht. 
 
Für den Fall, dass im Sommer die Beiträge für mehrere Monate auf einmal fällig werden, muss die 
Verwaltung bereits jetzt überlegen, wie man Eltern helfen kann, wenn die Beitragssumme mehrerer 
Monate eine finanzielle Überforderung darstellt. 
gez. 
Jörg Berens Bernd Mayweg Heinrich Götting 
 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster

Beratungsverlauf (1)

19.05.2021 Hauptausschuss
TOP 2.24.8 (Entsch. § 60 Abs. 2 GO NRW, epidemische Lage) Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rothenburg 20

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Details

Aktenzeichen
A-R/0038/2021
Typ
Antrag an den Rat
Datum
11.05.2021
Erstellt
11.05.2021 10:37