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Tempo 30 und Durchfahrtsbeschränkung für den Walter-Kasper-Weg und den Judenkirchhofsweg
Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) AN/0820/2015 vom 03.06.2015
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0820/2015 Stand: 07.01.2022 Sachstandsbericht Bezirksvertretung Innenstadt Tempo 30 und Durchfahrtsbeschränkung für den Walter-Kasper-Weg und den Judenkirchhofsweg, Antrag Grüne Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt 1. die Durchfahrt für den MIV auf dem Walter-Kasper-Weg und dem Judenkirchhofsweg durch Ab- sperrung mittels Poller auf dem Walter-Kasper-Weg an der Einmündung des Judenkirchhofswegs zu sperren und hierauf durch Anbringung des Verkehrszeichens 357 "Sackgasse" mit dem Zusatzschild 1022-10 "Radfahrer frei" hinzuweisen. 2. die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Walter-Kasper-Weg und auf dem Judenkirchhofsweg auf 30 km/h zu reduzieren und eine entsprechende Beschilderung anzubringen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand 2018 zu 1. Die Durchfahrt wurde im Oktober 2016 gesperrt. Der Beschluss ist damit erledigt. zu 2. Sie Sachstand 2015. Der Beschluss ist erledigt. Sachstand 2015 Die Verwaltung wird die Sperrung an der Einmündung Walter-Kasper-Weg/Judenkirchshofsweg wie beschlossen anordnen und umsetzen. Die Verwaltung hält die Anbringung der Verkehrszeichen VZ 274-53 (30 km/h) vor dem Hintergrund der bestehenden gesetzlichen Regelungen des § 3 Abs. 3 StVO für nicht erforderlich. Ein Fahrzeug- führer hat seine Geschwindigkeit aufgrund der Unübersichtlichkeit des Streckenverlaufs und den ge- ringen Breiten in beiden Straßen anzupassen. Im Bereich der Schulen am Judenkrichhofsweg wurden zudem bereits Warnbeschilderungen vor Kindern (VZ 136) angebracht, die dazu anhalten, die Ge- schwindigkeit deutlich zu reduzieren.
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