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SV-2017/0047

Dringliche Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 9. Mai 2017 betr. Haushaltssituation der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Große Anfragen 09.05.2017

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SV-2017/0047

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Stadtverordnetenversammlung]|
Die Vorsteherin

Eing.: 11. Mai 2017

Tgb.Nr. ....... nnnuunnunnsnnsneeenen |

Wissenschaftsstadt
Dezernat IV Postfach 11 10 61
Stadtkämmerer Andr6 Schellenberg 64225 Darmstadt Darmstadt
SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt
Wilhelminenstr. 7a -
64283 Darmstadt

Stadtkämmerer

Andre Schellenberg

Neues Rathaus am Luisenplatz
Luisenplatz 5a

64283 Darmstadt

Telefon: 06151 13 - 2313

Telefax: 06151 13 - 3199

E-Mail: stadtkaemmerer@darmstadt.de
Internet: www.darmstadt.de

Datum:

9. Mai 2017

Info@spdfraktion-da.de

Ihre Dringliche Große Anfrage vom 09.05.2017 „Haushaltssituation der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt‘

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Große Anfrage vom 09.05.2017 beantworten wir wie folgt:

Frage 1:

Welche genauen Steuermehreinnahmen erwartet der Magistrat mit den geplanten Steuererhöhungen
(Gewerbesteuer, Grundsteuer B, Grundsteuer A)?

Antwort.

Gewerbesteuer: Ca. 11 Mio. €
Grundsteuer B: Ca. 7,85 Mio. €
Grundsteuer A: Ca.8T€

In Summe: Ca. 19 Mio. €
Frage 2:

Wie berechnet der Magistrat diese geplante Einnahmeverbesserung?

Antwort:

Die Berechnung erfolgt mittels des mathematischen Verfahrens des einfachen ee

im
Est
[1

Frage 3:
Welches potentielle Einsparvolumen hat die Haushaltssperre auf freiwillige Leistungen?

Anwort:
Rund 8 Mio, €, wie bei Frage 4 genannt.

Frage 4:
Wie berechnet der Magistrat jetzt, dass eine konsequente Ausschöpfung der Haushaltssperre eine Min-
derausgabe von 8 Mio. Euro ergibt?

Antwort:

Die Haushaltsansätze bestimmter Sachkonten der Position 13 sowie der Position 15 werden jeweils ad-
diert und mit der prozentualen Höhe der jeweiligen Haushaltssperre (10% bei der Position 13 und 20%
bei der Position 15) ins Verhältnis gesetzt.

Frage 5:
Wie genau ermittelt der Magistrat im Haushaltaufstellungsverfahren die prognostizierten Steuereinnah-
men der Wissenschaftsstadt Darmstadt?

Antwort:

Es werden die Haushaltsansätze des laufenden Jahres, die jeweils aktuelle Soll-Stellung der einzelnen
Steuererträge, bekannte konkrete lokale Gegebenheiten und Entwicklungen sowie die Orientierungsdaten
für die Finanzplanung des Landes Hessen, jeweils vom Frühjahr und vom Herbst bei der Prognose der
Steuererträge berücksichtigt.

Aus dieser Verfahrensweise ergibt sich die seither gelebte Praxis, die Ansätze für die Steuererträge re-
gelmäßig im Rahmen der 2. Haushaltslesung, die im November bzw. Dezember eines Jahres stattfindet,
auf den letzten aktuellsten Stand zu bringen,

Frage 6:
Welche Rolle spielen dabei die November- und Maisteuervorhersagen?

Antwort:

Die Ergebnisse beider Steuerschätzungstermine werden für die Prognosen der Steuereinnahmen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt herangezogen. Es wird jeweils abgewogen, ob die Orientierungsdaten für
die Finanzplanung in vollem Umfang berücksichtigt werden könrien. So wurden für die Jahre 2012 bis
2017 die Veränderungsdaten für die Gewerbesteuererträge nicht - wie vom Land prognostiziert - verwen-
det, sondern die Steigerungen in geringerem Umfang in Ansatz gebracht.

Frage 7:
Wie ermittelt der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt die konjunkturelle Entwicklung und die
damit verbundene Entwicklung der Gewerbesteuer?

Antwort:
Siehe Antwort zu 5.

Frage 8:
In welcher Form führt der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt regelmäßige Erörterungen mit
den großen Unternehmen und Gewerbesteuerzahlern durch?

Antwort:

Der Oberbürgermeister steht im Rahmen von Firmenbesuchsprogrammen, Einzelgesprächen auf Spit-
zenebene, Netzwerktreffen, Klärungs- und Vorbereitungsterminen zu Fachthemen sowie zahlreichen an-
deren Anlässen und Formaten kontinuierlich in Kontakt mit Wirtschaft und Wissenschaft in Darmstadt.
Dies gilt im Besonderen für die Schlüsselunternehmungen, welche mithin als wichtige Gewerbesteuerzah-
ter anzusehen sind. Dabei stehen. im Sinne.einer umfassenden, ganzheitlich.denkenden und wirtschafts-
freundlichen Stadtpolitik alle Aspekte der Standortentwicklung und jeweils konkreter Planungen
und/oder Anforderungen der Unternehmen auf der Agenda.

Ebenso führt der Stadtkämmerer Gespräche zur Gewerbesteuerentwicklung mit großen Gewerbesteuer-
zahlern. Teils ist vereinbart, dass große Gewerbesteuerzahler aktiv auf den Stadtkämmerer zugehen,
sobald es Erkenntnisse für abweichende Steuerentwicklungen gibt. Eine gesetzliche Verpflichtung oder
dergleichen für die Unternehmen besteht hierzu indes nicht.

Frage 9:
Wie oft und wann fanden hier Erörterungen in den letzten zwei Jahren statt?

Antwort:

Es fanden zahlreiche Erörterungen in den beiden letzten Jahren statt. Je nach Anlass und Entwicklungs:
stand von gemeinsamen Themen erreicht die Kontaktfrequenz des Magistrats mit Einzelunternehmen
teils einen Wochen- oder sogar Tagesrhythmus.

Daneben finden Gespräche seitens des Stadtkämmerers regelmäßig im Frühsommer, rechtzeitig zur Auf-
stellung des Haushaltsplans, und im Spätherbst vor der endgültigen Verabschiedung des Haushaltsplans
statt,

Frage 10:
Fanden solche Erörterungen insbesondere in den ersten drei Monaten des Jahres 2017 statt?

Antwort:
Gespräche mit Gewerbetreibenden fanden seitens des Oberbürgermeisters fortlaufend und so auch in
den ersten drei Monaten des Jahres 2017 statt.

Entsprechend der Ausführungen zur Frage 8 und 9 fanden seitens des Stadtkämmerers keine Gespräche
in den ersten drei Monaten des Jahres 2017 statt. Dies ist für die Einschätzung der Gewerbesteuererträ-
ge des nächsten Jahres auch nicht zielführend, da den Unternehmen zu diesem Zeitpunkt in der Regel
noch keine Jahresabschlusszahlen des Vorjahres vorliegen und das erste Quartal 2017 noch keine Aus-
sagekraft für Steuerprognosen des kommenden Haushaltsjahres entfaltet.

Wie vereinbart ist ein Unternehmen Ende März aufgrund aktuellster Entwicklungen aktiv vor dem routi-
nemäßig im Frühsommer stattfindenden Gespräch auf den Stadtkämmerer zugegangen. Dies wurde so
auch im Rahmen einer Presseanfrage von diesem Unternehmen gegenüber der Presse bestätigt.

Frage 11:
Wenn nein warum nicht, obwohl solche Erörterungen gängige politische Verwaltungspraxis sind?

Antwort:
Entfällt.

Frage 12
Wenn ja, gab es dabei keinerlei Hinweise auf die einbrechende Gewerbesteuer?

Antwort: ‚
Siehe Antwort zur Frage-Nr. 10.

Frage 13:
Wenn es Hinweise gab, wann kamen diese im Einzelnen auf?

Antwort:
Siehe Antwort zur Frage-Nr. 10,

Frage 14:

Wenn dem Magistrat Informationen Ende März über Veränderungen bei der Gewerbesteuer vorlagen (das
Zeitfenster wurde von dem betroffenen Unternehmen öffentlich verlautbart), warum hat der Oberbürger-
meister oder der Kämmerer es nicht für nötig erachtet, die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung
am 30. März 2017 darüber zu informieren?

Antwort:

Der Magistrat hat es für notwendig erachtet, zunächst die konkreten Zahlen, die sich aus dem Gewerbe-
steuermessbescheid des Finanzamtes vom 20.04.2017, zugestellt am 21.04.2017 ergeben, abzuwarten.
In Folge dessen hat der Magistrat unverzüglich entsprechend des & 98 Absatz 2 Ziffer 1 der Hessischen
Gemeindeordnung eine Nachtragssatzung aufgestellt und erste zwingend notwendige Schritte zur Stabili-
sierung der städtischen Finanzen eingeleitet.

Frage 15:

Warum hat der Magistrat, obwohl er seit Ende März über die desaströse Haushaltsiage im Bild war, die
Zeit nicht genutzt, um einen vollständigen Nachtrag mit einer Streichung von Großvorhaben und weiteren
Einsparungen vorzulegen?

Antwort:
Siehe Antwort zur Frage 14.

Der Magistrat hat zunächst die kurzfristig zwingend notwendigen Schritte zur Stabilisierung der städti-
schen Finanzen durch den 1. Nachtrag zum Haushalt 2017 eingeleitet. Erste Maßnahmen werden im
Rahmen der 2. Lesung zum 1. Nachtrag vorgestellt. Weitere Maßnahmen werden wie bereits beim Pro-
jektes der „Wirkungsorientierten Haushaltskonsolidierung“ aus dem Jahr 2011 im Rahmen eines struktu-
rierten Prozesses erarbeitet und im Rahmen der Haushaltsberatungen zum 2. Nachtrag 2017 beraten.

Frage 16:
Wann gedenkt der Magistrat den 2. Nachtrag vorzulegen?

Antwort:
Die Einbringung in die Stadtverordnetenversammlung findet wie üblich im Rahmen der 1. Haushaltsle-
sung zum Haushalt 2018 am 09.11.2017 statt,

Frage 17:
Welche Auswirkung hat diese Entwicklung künftig auf die freiwilligen Leistungen?

Antwort:

Die Konsolidierung der städtischen Finanzen wird - wie die Konsolidierung von Finanzen im Allgemeinen
- auch Auswirkungen bei den so genannten freiwilligen Leistungen haben. Die Konsolidierung der städti-
schen Finanzen alleine durch das steigern der städtischen Erträge hält der Magistrat für nicht geboten.
Zu den konkreten Auswirkungen siehe Antwort zur Frage 15.

Für das laufende Haushaltsjahr werden die verhängten Haushaltssperren nicht aufgehoben.

Frage 18:

Welche Auswirkungen hat das jetzt erst beginnende Verfahren auf die Beteiligungsschritte im Rahmen
des Bürgerhaushalts?

Antwort:

Der Bürgerhaushalt 2017 wird wie gewohnt durchgeführt. Im Fokus werden dabei Ideen und Vorschläge
zu möglichen Einsparungen liegen. Dies ist so auch bereits in das Vorwort des Onlinie-Portals zum Bür-

gerhaushalt 2017 aufgenommen worden.

Wie seither auch obliegt es der Stadtverordnetenversammlung über die TOP-Ideen aus der Bürgerschaft
- unabhängig ob Einspar- oder Ausgabevorschlag - abschließend zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

UML Ak

Oberbürgermeister Stadtkämmerer

SV-2017/0047

3737 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2017/0047 
 
 
Dringliche Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 9. Mai 2017 betr. 
Haushaltssituation der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
 
 
 
 
SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt 
Wilhelminenstr. 7a 
64283 Darmstadt 
 
Fon: 06151 – 2 79 02 75 
Fax: 06151 – 2 79 02 71 
info@spdfraktion-da.de 
www.spdfraktion-da.de 
 
Sparkasse Darmstadt 
BLZ: 508 501 50 
Konto: 8006377 
 
Dringliche Große Anfrage 
 
 
Haushaltssituation der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Am 2. Mai 2017 erklärten der Oberbürgermeister und der Kämmerer nach einer 
Haushaltsklausur des hauptamtlichen Magistrats, dass wegen Gewerbesteuereinbrüchen von 
52 Mio. Euro ein Nachtragshaushalt notwendig sei. Außerdem stehe eine 
Gewerbesteuerrückzahlung von 33 Mio. Euro in Haus. 
Es wurde angekündigt, dass dazu die Gewerbesteuer auf 454 Punkte und die Grundsteuer B 
auf 650 Punkte angehoben werden müssten. Außerdem sei nicht zu erwarten, dass die 20%ige 
Haushaltssperre aufgeweicht werden könne.  
Der Kämmerer hatte im Haushaltsausschuss erklärt, dass diese Situation für den Magistrat 
nicht vor dem 19. März 2017 (Wahltermin Oberbürgermeisterwahl) absehbar war. Die 
Informationen seien dem Magistrat erst nach der Wahl bekannt geworden. 
 
Diese Vorbemerkung vorausgestellt, fragen wir den Magistrat: 
 
1. Welche genauen Steuermehreinnahmen erwartet der Magistrat mit den geplanten 
Steuererhöhungen (Gewerbesteuer, Grundsteuer B, Grundsteuer A)? 
 
2. Wie berechnet der Magistrat diese geplante Einnahmeverbesserung? 
 
3. Welches potentielle Einsparvolumen hat die Haushaltssperre auf freiwillige Leistungen?  
 
4. Wie berechnet der Magistrat jetzt, dass eine konsequente Ausschöpfung der 
Haushaltssperre eine Minderausgabe von 8 Mio. Euro ergibt? 
 
5. Wie genau ermittelt der Magistrat im Haushaltaufstellungsverfahren die 
prognostizierten Steuereinnahmen der Wissenschaftsstadt Darmstadt? 
 
6. Welche Rolle spielen dabei die November- und Maisteuervorhersagen?

2 
7. Wie ermittelt der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt die konjunkturelle 
Entwicklung und die damit verbundene Entwicklung der Gewerbesteuer? 
8. In welcher Form führt der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt regelmäßige 
Erörterungen mit den großen Unternehmen und Gewerbesteuerzahlern durch?  
 
9. Wie oft und wann fanden hier Erörterungen in den letzten zwei Jahren statt? 
 
10. Fanden solche Erörterungen insbesondere in den ersten drei Monaten des Jahres 2017 
statt? 
 
11. Wenn nein warum nicht, obwohl solche Erörterungen gängige politische 
Verwaltungspraxis sind? 
 
12. Wenn ja, gab es dabei keinerlei Hinweise auf die einbrechende Gewerbesteuer?   
 
13. Wenn es Hinweise gab, wann kamen diese im Einzelnen auf? 
 
14. Wenn dem Magistrat  Informationen Ende März über Veränderungen bei der 
Gewerbesteuer vorlagen (das Zeitfenster wurde von dem betroffenen Unternehmen 
öffentlich verlautbart), warum hat der Oberbürgermeister oder der Kämmerer es nicht 
für nötig erachtet, die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 30. März 2017 
darüber zu informieren? 
 
15. Warum hat der Magistrat, obwohl er seit Ende März über die desaströse Haushaltslage 
im Bild war, die Zeit nicht genutzt, um einen vollständigen Nachtrag mit einer 
Streichung von Großvorhaben und weiteren Einsparungen vorzulegen? 
 
16. Wann gedenkt der Magistrat den 2. Nachtrag vorzulegen? 
 
17. Welche Auswirkung hat diese Entwicklung künftig auf die freiwilligen Leistungen? 
 
18. Welche Auswirkungen hat das jetzt erst beginnende Verfahren auf die 
Beteiligungsschritte im Rahmen des Bürgerhaushalts? 
 
 
Darmstadt, 9. Mai 2017 
 
Dagmar Metzger  Michael Siebel  
Moritz Röder   (Fraktionssprecher) 
(Stadtverordnete)

Beratungsverlauf (1)

TOP 47.1

Orte (2)

  • Wilhelminenstraße 7a
  • Luisenplatz 5a

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2017/0047
Typ
Große Anfragen
Datum
09.05.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00