V/0716/2021
Konzeptionelle Neuausrichtung der Lernwerkstatt der Schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0716/2021 Kurzüberblick Das Lernwerkstatt-Angebot der Schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Münster soll ausgebaut werden. Alle Schulen in Münster sollen ein qualifiziertes, schulnahes Lernförderangebot für Schülerinnen und Schüler mit Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche vorhalten können. Das Angebot soll Kindern aus einkommensschwachen Familien zugutekommen. Der Zugang wird daher über die BuT-Berechtigung gesteuert. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dem in dieser Vorlage vorgeschlagenen Konzept werden folgende Ziele verfolgt: Flächendeckende Ausweitung eines schulnahen Angebots zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche. Sicherung eines qualifizierten und niederschwellligen Förderangebots für Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien. Somit werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt: Wir werden einer der führenden Bildungsstandorte in Europa. Wir werden Münster zu einer Stadt mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln. Finanzierung Produktgruppe: 0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beschlussvorlage
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V/0716/2021 V/0716/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Konzeptionelle Neuausrichtung der Lernwerkstatt der Schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Münster Beratungsfolge 26.10.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 27.10.2021 Integrationsrat Vorberatung 28.10.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 09.11.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 10.11.2021 Hauptausschuss Vorberatung 10.11.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den Bericht zur Entwicklung der Lernwerkstatt intern und der Lernwerkstätten in Schulen zur Kenntnis. 2. Der Rat beschließt eine konzeptionelle Neuausrichtung der Lernwerkstätten der Schulpsychologischen Beratungsstelle mit folgenden zentralen Veränderungen ab dem 2. Schulhalbjahr des Schuljahres 2021/22 (02/2022): i. Alle Schulen in Münster erhalten die Möglichkeit, eine schuleigene Lernwerkstatt zur Förderung von Schülerinnen und Schülern (SuS) mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) oder Rechenschwäche einzurichten. ii. Das Angebot richtet sich ausschließlich an SuS aus einkommensschwachen Familien. Der Zugang wird über die BuT-Berechtigung geregelt. iii. Die Schulpsychologische Beratungsstelle unterstützt und berät die Schulen bei der Installation einer schuleigenen Lernwerkstatt, bei der Zuordnung von SuS zu diesem Angebot sowie bei der Diagnostik und der Beratung. II. Finanzielle Auswirkungen: Amt für Schule und Weiterbildung 13.10.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Bisek T elefon:492-2836 Bisek@stadt-muenster.de - 2 - V/0716/2021 Durch die geplanten Maßnahmen ergeben sich folgende finanzielle Veränderungen. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte Zeile 05 Privatrechtliche Leistungsentgelte 2022 -66.000 € 2023ff -71.500 € Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2022 -50.000€ Sonstige ordentliche Aufwendungen 2023ff -70.000€ Da die T eilnehmendenentgeltelediglich durch nicht BuT-berechtigte SuS zu zahlen waren, entfallen die Erträge hieraus ab 02/2022. Der Wegfall der Erträge ist bereits in der Haushaltsplanung 2022 ff. berücksichtigt. Gleichzeitig entfällt der T eilder Aufwendungen in Zeile 16, der für Honoraraufwendungen vorgesehen war. Die Aufwandsermächtigungen sind im Haushaltsplan- Entwurf 2022 bei der o. g. Produktgruppe noch veranschlagt. Für die o.a. Aufwandsreduzierungen ab 2022 ff. werden Veränderungsblätter im Rahmen der Etatberatungen für den Haushalt 2022 eingebracht. Für die Versorgung der wenigen Kinder, die auf Rechtsgrundlage des § 35a SGB VIII in der Lernwerkstatt versorgt wurden und nicht BuT-berechtigt sind, wird das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Fachstelle Eingliederungshilfe, Kooperationen mit anderen Lerntherapeuten aufsuchen müssen. Hier könnten, je nach Entscheidung des Amtes, entsprechende Mehraufwendungen entstehen, die jedoch noch nicht beziffert werden können. Im Bedarfsfall werden die Aufwendungen in der unterjährigen Bewirtschaftung im Budget des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien aufgefangen. Begründung: In den Neunzigerjahren gründete die Schulpsychologische Beratungsstelle der Stadt Münster mit der „Lernwerkstatt“ ein Förderangebot für Kinder und Jugendliche mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben oder Rechnen. Anliegen dieses Vorhabens war es, finanziell benachteiligten Familien die Möglichkeit zu geben, Lerntherapie zu einem erschwinglichen Preis in Anspruch nehmen zu können. Zwischenzeitlich sind über das Bildungs- und T eilhabepaketdes Bundes (BuT) eine Reihe ergänzender Leistungen für den Kreis der BuT-Berechtigten hinzugekommen. Das Bildungs- und T eilhabepaketdes Bundes unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. „Lernförderung“ bildet dabei eine Leistungskomponente. Betrachtet man das Kernanliegen der Lernwerkstatt der Neunzigerjahre und die Unterstützungsstruktur in Form des Bildungs- und T eilhabepakets, so wird deutlich, dass diese beiden Komponenten nicht separat nebeneinander, sondern sich einander ergänzend einer neuen Ausrichtung bedürfen. Das Lernwerkstatt-Angebot soll daher zukünftig ausschließlich für Schülerinnen und Schüler mit BuT- Berechtigung vorgehalten werden und eine schulnahe Förderung im Bereich Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche für diese Zielgruppe sichern. 1. Entwicklung der Lernwerkstätten der Schulpsychologischen Beratungsstelle Seit 1992 werden in den Lernwerkstätten der Schulpsychologischen Beratungsstelle Schülerinnen und Schüler (SuS) mit diagnostizierter Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) oder Rechenschwäche - 2 - V/0716/2021 gefördert. 1Eine LRS oder Rechenschwäche bezeichnet anhaltende Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens oder Rechnens. Die Prävalenzen liegen im Bereich LRS je nach Studie zwischen 2 und 9%2, im Bereich Rechenschwäche zwischen 2 und 8%3 der jeweiligen Vergleichsgruppe. Übertragen auf die in der Schulstatistik des Amtes für Schule und Weiterbildung4 genannten ca. 31.000 SuS an allgemeinbildenden Schulen in Münster, kann davon ausgegangen werden, dass zwischen 620 und 5300 SuS einer besonderen Förderung im Bereich Lesen, Schreiben oder Rechnen bedürfen. Anhaltende Misserfolge im Lesen, Schreiben oder Rechnen können zu stabilen, negativen Lernstrukturen führen und eine negative psychische Entwicklung der SuS begünstigen. Um schwere Verläufe einer LRS oder Rechenschwäche zu verhindern, ist eine frühzeitige, symptomorientierte Förderung daher unabdingbar. Die Gründung der Lernwerkstatt der Schulpsychologischen Beratungsstelle im Jahre 1992 hatte zum Ziel, qualifizierte Lernförderung zu einem erschwinglichen Preis vorzuhalten, um dadurch Kindern aus einkommensschwächeren Familien den Zugang zu Lerntherapie zu ermöglichen5. Damals startete das Projekt mit 3 Kindern. Aktuell werden in den Lernwerkstätten der Schulpsychologischen Beratungsstelle 131 SuS versorgt. Die Förderung erfolgt durch von der Schulpsychologischen Beratungsstelle ausgewählte und per Rahmenvereinbarung beauftragte Honorarkräfte. Die nachfolgende T abellegibt eine Übersicht der Zahlen aus dem Schuljahr 2020/21. Anzahl geförderter SuS Davon BuT-berechtigt Anzahl Honorarkräfte Lernwerkstatt intern 60 6 8 Lernwerkstatt in Schule 71 19 3 Gesamt 131 25 11 Aus der T abellegeht hervor, dass aktuell lediglich 19% der geförderten Kinder BuT-berechtigt sind. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, das Angebot für die anvisierte Zielgruppe niederschwelliger zu gestalten, um mehr Kinder aus einkommensschwachen Familien mit Förderbedarf im Lesen, Schreiben oder Rechnen zu erreichen. Dazu muss das Angebot an möglichst vielen Schulen vor Ort vorgehalten werden. Bereits 2010 wurde das Ziel formuliert, das Lernwerkstatt-Angebot zu dezentralisieren und an möglichst vielen Schulen unterzubringen, um dadurch Förderung im Bereich LRS und Rechenschwäche schulnah anbieten zu können6. Dieses Ziel konnte bislang aus Ressourcengründen nicht realisiert werden. Schon damals sah man folgende Vorteile einer schulnahen Förderung: - Kinder aus einkommensschwachen und bildungsfernen Elternhäusern erhalten ein niederschwelliges Förderangebot. - Das System Schule wird durch die Errichtung schuleigener Lernwerkstätten im Umgang mit den Problematiken einer LRS oder Rechenschwäche geschult und gestärkt. Das Ziel der Dezentralisierung sowie das Ziel, mehr Schülerinnen und Schüler der definierten Zielgruppe zu erreichen, wird mit der vorliegenden konzeptionellen Neuausrichtung der Lernwerkstätten verfolgt. Die damit einhergehenden Maßnahmen werden nachfolgend beschrieben. 2. Maßnahmen der konzeptionellen Neuausrichtung – Erläuterung der Beschlusspunkte 1 Es wird unterschieden zwischen der „Lernwerkstatt intern“ und der „Lernwerkstatt in Schule“. LW intern: Förderung findet in den Räumen der Beratungsstelle sowie des Begegnungszentrums an der Meerwiese statt; LW in Schule: Förderung findet in den Schulen vor Ort statt. 2 Schulte-Körne, G., & Galuschka, K. (2019). Lese-/Rechtschreibstörung (LRS) (1. Aufl., Band 26). Göttingen: Hogrefe 3 AWMF (2018). Leitlinie: Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung. Abrufbar unter: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/028-046.html 4 Amt für Schule und Weiterbildung (2019). Schulstatistik 2019/ 2020. Stadt Münster. 5 Beschlussvorlage V/0284/2003 6 Beschlussvorlage V/0108/2010 - 2 - V/0716/2021 2.i Schuleigene Lernwerkstätten für alle Schulen in Münster Alle allgemeinbildenden Schulen in Münster erhalten ab dem 2. Schulhalbjahr 2021/22 die Möglichkeit, eine schuleigene Lernwerkstatt zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese- Rechtschreib-Schwäche oder Rechenschwäche einzurichten. Dadurch soll die Exklusivität der wenigen Schulen, die aktuell eine Lernwerkstatt vorhalten, aufgehoben werden. Mit der Ausweitung des schulnahen Förderangebots wird die Förderung in der LW intern, das heißt in den Räumlichkeiten in der Klosterstraße und im Begegnungszentrum Meerwiese, folglich eingestellt. Sollten einzelne Schulen zu geringe Bedarfe aufweisen und die Gründung einer schuleigenen Lernwerkstatt nicht sinnvoll erscheinen, können jedoch die bisherigen Förderorte der LW intern an der Klosterstraße und/oder im Begegnungszentrum an der Meerwiese als „Pool-Lernwerkstatt“ für mehrere Schulen genutzt werden. Alternativ können Schulen, für die eine eigene Lernwerkstatt nach diesem Modell nicht tragbar ist, auf Lernwerkstätten von Schulen im nahen Umkreis (Sozialraumbezug) zurückgreifen. 2.ii Zielgruppe: BuT-berechtigte SuS Überträgt man die Grundidee der Lernwerkstatt gemäß Beschlussvorlage V/0284/2003 auf heutige Unterstützungsstrukturen für benachteiligte Familien, so wird deutlich, dass das Bildungs-und T eilhabepaketdes Bundes genau diese Zielgruppe umfasst. Daher ist es zwingend erforderlich, das Konzept dahingehend zu ändern, sich auf die Zielgruppe BuT-berechtigter Kinder zu beschränken und den Angebotszugang über eine BuT-Berechtigung zu steuern. Dadurch kann gewährleistet werden, dass SuS aus einkommensschwachen Familien mit Förderbedarf im Bereich LRS oder Rechenschwäche schulnah versorgt werden. Ein entscheidender Vorteil der konzeptionellen Neuausrichtung der LW liegt in der möglichen Ausweitung des zeitlichen Umfangs der Lernförderung. Das LW-Konzept sah bislang eine Fördereinheit (à 45 Minuten) pro Woche vor. In Anlehnung an die Vorgaben der Lernförderung im Rahmen des BuT-Pakets sind zukünftig bis zu 4 (im Primarstufenbereich) bzw. 6 (im Sekundarstufenbereich) Fördereinheiten (à 45 Minuten) pro Woche möglich. Laut Erlass des Kultusministeriums sollten Fördermaßnahmen im Bereich LRS bis zu 3 Wochenstunden umfassen.7 Für die Förderung im Bereich Rechenschwäche sollte ebenso verfahren werden. Der Empfehlung zum Förderumfang kann durch die Neuausrichtung nachgekommen werden. Erhalten SuS 3 Fördereinheiten pro Woche, sind zeitnah deutliche Fortschritte der Lese-Rechtschreib- bzw. Rechenfertigkeiten zu erwarten. Dadurch können schwere Verläufe und Langzeitfolgen einer LRS oder Rechenschwäche verhindert werden. Kinder, die aktuell in der Lernwerkstatt (intern oder in Schule) gefördert werden, jedoch nicht BuT- berechtigt sind, werden dieses Angebot zukünftig nicht mehr wahrnehmen können. Dies gilt auch für Kinder, die aktuell unter der Rechtsgrundlage des § 35a SGB VIII in der Lernwerkstatt gefördert werden (einige Plätze in der Lernwerkstatt sind aktuell für eine Zuweisung durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Fachdienst Eingliederungshilfe, vorgesehen). Solche Kinder weisen neben der Lese-Rechtschreib- bzw. Rechenschwächen eine seelische Behinderung auf bzw. sind von einer seelischen Behinderung bedroht. Die Förderung dieser Kinder kann zunächst durch qualifizierte Lerntherapiepraxen und -institute gewährleistet werden. Eine konzeptionelle Überarbeitung der „Förderung von Kindern mit LRS und Rechenschwäche nach § 35a“ ist vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familie im Rahmen der Neuausrichtung des Arbeitsfeldes - auf Grund der gesetzlichen Vorgaben durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - beabsichtigt. Um einen Übergang des bestehenden Systems zu gewährleisten, wird die Förderung dieser Kinder bis zum Ende des 1. Schulhalbjahres 2021/2022 fortgeführt. Durch die Annäherung des Lernwerkstatt-Angebots an das BuT-Paket, können auch Prozesse und Abläufe rund um die Förderkräfte der Lernwerkstatt vereinfacht werden. Förderkräfte registrieren sich zukünftig als Leistungsanbietende im Bildungskartenportal und rechnen erbrachte Leistungen über die Bildungskarte der geförderten Kinder ab. Somit werden keine freien Dienstverträge mehr zwischen Förderkraft und Schulpsychologischer Beratungsstelle abgeschlossen 7 RdErl. d. Kultusministeriums v. 19.07.1991 (GABl. NW. I S. 174) - 2 - V/0716/2021 2.iii Unterstützung und Beratung durch die Schulpsychologische Beratungsstelle Die Schulpsychologische Beratungsstelle (SPB) unterstützt Schulen bei der Installation schuleigener Lernwerkstätten und berät Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte, SuS sowie Lernförderkräfte fortlaufend während des Förderprozesses. Die folgende T abellefasst zukünftige Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten zusammen. lfd. Nr. Bezeichnung Prozessschritt inhaltliche Informationen, ggf. erforderliche Daten Zuständigkeit 1 Errichtung einer schuleigenen Lernwerkstatt Vermittlung des Konzepts der Lernwerkstatt an interessierte Schulen, Vermittlung der Informationen an interessierte Eltern (z.B. Elternabend), Benennung einer festen Ansprechperson, Ausstattung eines geeigneten Raumes für die Förderung SPB Schulen 2 Beratung angehender Förderkräfte Vorstellung des Konzepts der Lernwerkstatt, Aufklärung über Setting und Rahmenbedingungen der Förderung, Sichtung der Qualifikation angehender Förderkräfte SPB, Förderkraft 3 Bedarfsfeststellung Lernförderung LRS/Rechenschwäche (Fach-)Lehrkraft und/oder Schulsozialarbeit prüft, ob BuT- Berechtigung und Diagnose (LRS/Rechenschwäche) des Kindes mit Förderbedarf vorliegen, bei fehlender Diagnose bietet 40.3 entsprechende testpsychologische Diagnostik an (Fach-)Lehrkraft, SPB 4 Matching (Schüler – Lernförderkraft) Übernahme des Matchings: Finden einer passenden Lernförderkraft und Lerngruppe für SuS mit Förderbedarf Koordination der unter 2.i genannten Pool-Lernwerkstatt für Schulen mit geringerem Bedarf SPB 5 Förderprozessplanung Auf Grundlage der Diagnostik werden Förderschwerpunkte festgelegt (Fach-)Lehrkraft, Lernförderkraft, ggf. SPB 6 Förderverlaufsdokumentation Förderberichte sollten einmal im Schulhalbjahr von der Lernförderkraft erstellt werden und der Fachlehrkraft sowie 40.3 zur Verfügung gestellt werden, um die Wirksamkeit der Förderung abzubilden und ggf. Förderschwerpunkte anzupassen. Lernförderkraft, (Fach-)Lehrkraft, SPB 7 Fort- und Weiterbildung Beratung und regelmäßige Fortbildungsangebote für Lehr- und Lernförderkräfte zum Umgang mit LRS/Dyskalkulie SPB I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A - 2 - V/0716/2021
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Klosterstraße
- An der Meerwiese
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Details
- Aktenzeichen
- V/0716/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.09.2021
- Erstellt
- 17.09.2021 13:47