Mandari Insight

V/0716/2021

Konzeptionelle Neuausrichtung der Lernwerkstatt der Schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Münster

Vorlagen 28.09.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.11.2021, TOP 20.1

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

1647 Zeichen

Anlage A zur V/0716/2021
Kurzüberblick
Das Lernwerkstatt-Angebot der Schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Münster soll
ausgebaut werden. Alle Schulen in Münster sollen ein qualifiziertes, schulnahes
Lernförderangebot für Schülerinnen und Schüler mit Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche
vorhalten können. Das Angebot soll Kindern aus einkommensschwachen Familien
zugutekommen. Der Zugang wird daher über die BuT-Berechtigung gesteuert.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit dem in dieser Vorlage vorgeschlagenen Konzept werden folgende Ziele verfolgt:
 Flächendeckende Ausweitung eines schulnahen Angebots zur Förderung von
Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche.
 Sicherung eines qualifizierten und niederschwellligen Förderangebots für Schülerinnen
und Schüler aus einkommensschwachen Familien.
Somit werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt:
 Wir werden einer der führenden Bildungsstandorte in Europa.
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und
sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln.
Finanzierung
Produktgruppe: 0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein x teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
x vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Keine

Beschlussvorlage

15032 Zeichen

V/0716/2021
V/0716/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Konzeptionelle Neuausrichtung der Lernwerkstatt der Schulpsychologischen Beratungsstelle der
Stadt Münster
Beratungsfolge
26.10.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Vorberatung
27.10.2021 Integrationsrat Vorberatung
28.10.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
09.11.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
10.11.2021 Hauptausschuss Vorberatung
10.11.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt den Bericht zur Entwicklung der Lernwerkstatt intern und der Lernwerkstätten
in Schulen zur Kenntnis.
2. Der Rat beschließt eine konzeptionelle Neuausrichtung der Lernwerkstätten der
Schulpsychologischen Beratungsstelle mit folgenden zentralen Veränderungen ab dem 2.
Schulhalbjahr des Schuljahres 2021/22 (02/2022):
i. Alle Schulen in Münster erhalten die Möglichkeit, eine schuleigene Lernwerkstatt zur
Förderung von Schülerinnen und Schülern (SuS) mit Lese-Rechtschreib-Schwäche
(LRS) oder Rechenschwäche einzurichten.
ii. Das Angebot richtet sich ausschließlich an SuS aus einkommensschwachen Familien.
Der Zugang wird über die BuT-Berechtigung geregelt.
iii. Die Schulpsychologische Beratungsstelle unterstützt und berät die Schulen bei der
Installation einer schuleigenen Lernwerkstatt, bei der Zuordnung von SuS zu diesem
Angebot sowie bei der Diagnostik und der Beratung.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Amt für Schule und
Weiterbildung
13.10.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Bisek
T elefon:492-2836
Bisek@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0716/2021
Durch die geplanten Maßnahmen ergeben sich folgende finanzielle Veränderungen.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0302 Zentrale Leistungen für am
Schulleben Beteiligte
Zeile 05 Privatrechtliche
Leistungsentgelte 2022 -66.000 €
2023ff -71.500 €
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen 2022 -50.000€
Sonstige ordentliche
Aufwendungen 2023ff -70.000€
Da die T eilnehmendenentgeltelediglich durch nicht BuT-berechtigte SuS zu zahlen waren, entfallen
die Erträge hieraus ab 02/2022. Der Wegfall der Erträge ist bereits in der Haushaltsplanung 2022 ff.
berücksichtigt. Gleichzeitig entfällt der T eilder Aufwendungen in Zeile 16, der für
Honoraraufwendungen vorgesehen war. Die Aufwandsermächtigungen sind im Haushaltsplan-
Entwurf 2022 bei der o. g. Produktgruppe noch veranschlagt. Für die o.a. Aufwandsreduzierungen
ab 2022 ff. werden Veränderungsblätter im Rahmen der Etatberatungen für den Haushalt 2022
eingebracht.
Für die Versorgung der wenigen Kinder, die auf Rechtsgrundlage des § 35a SGB VIII in der
Lernwerkstatt versorgt wurden und nicht BuT-berechtigt sind, wird das Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien, Fachstelle Eingliederungshilfe, Kooperationen mit anderen Lerntherapeuten
aufsuchen müssen. Hier könnten, je nach Entscheidung des Amtes, entsprechende
Mehraufwendungen entstehen, die jedoch noch nicht beziffert werden können. Im Bedarfsfall
werden die Aufwendungen in der unterjährigen Bewirtschaftung im Budget des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien aufgefangen.
Begründung:
In den Neunzigerjahren gründete die Schulpsychologische Beratungsstelle der Stadt Münster mit der
„Lernwerkstatt“ ein Förderangebot für Kinder und Jugendliche mit besonderen Schwierigkeiten im
Lesen, Schreiben oder Rechnen. Anliegen dieses Vorhabens war es, finanziell benachteiligten
Familien die Möglichkeit zu geben, Lerntherapie zu einem erschwinglichen Preis in Anspruch nehmen
zu können. Zwischenzeitlich sind über das Bildungs- und T eilhabepaketdes Bundes (BuT) eine Reihe
ergänzender Leistungen für den Kreis der BuT-Berechtigten hinzugekommen.
Das Bildungs- und T eilhabepaketdes Bundes unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit
geringem Einkommen. „Lernförderung“ bildet dabei eine Leistungskomponente. Betrachtet man das
Kernanliegen der Lernwerkstatt der Neunzigerjahre und die Unterstützungsstruktur in Form des
Bildungs- und T eilhabepakets, so wird deutlich, dass diese beiden Komponenten nicht separat
nebeneinander, sondern sich einander ergänzend einer neuen Ausrichtung bedürfen. Das
Lernwerkstatt-Angebot soll daher zukünftig ausschließlich für Schülerinnen und Schüler mit BuT-
Berechtigung vorgehalten werden und eine schulnahe Förderung im Bereich Lese-Rechtschreib- oder
Rechenschwäche für diese Zielgruppe sichern.
1. Entwicklung der Lernwerkstätten der Schulpsychologischen Beratungsstelle
Seit 1992 werden in den Lernwerkstätten der Schulpsychologischen Beratungsstelle Schülerinnen
und Schüler (SuS) mit diagnostizierter Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) oder Rechenschwäche

- 2 -
V/0716/2021
gefördert. 1Eine LRS oder Rechenschwäche bezeichnet anhaltende Schwierigkeiten im Erlernen des
Lesens und Rechtschreibens oder Rechnens. Die Prävalenzen liegen im Bereich LRS je nach Studie
zwischen 2 und 9%2, im Bereich Rechenschwäche zwischen 2 und 8%3 der jeweiligen
Vergleichsgruppe. Übertragen auf die in der Schulstatistik des Amtes für Schule und Weiterbildung4
genannten ca. 31.000 SuS an allgemeinbildenden Schulen in Münster, kann davon ausgegangen
werden, dass zwischen 620 und 5300 SuS einer besonderen Förderung im Bereich Lesen, Schreiben
oder Rechnen bedürfen.
Anhaltende Misserfolge im Lesen, Schreiben oder Rechnen können zu stabilen, negativen
Lernstrukturen führen und eine negative psychische Entwicklung der SuS begünstigen. Um schwere
Verläufe einer LRS oder Rechenschwäche zu verhindern, ist eine frühzeitige, symptomorientierte
Förderung daher unabdingbar.
Die Gründung der Lernwerkstatt der Schulpsychologischen Beratungsstelle im Jahre 1992 hatte zum
Ziel, qualifizierte Lernförderung zu einem erschwinglichen Preis vorzuhalten, um dadurch Kindern aus
einkommensschwächeren Familien den Zugang zu Lerntherapie zu ermöglichen5.
Damals startete das Projekt mit 3 Kindern. Aktuell werden in den Lernwerkstätten der
Schulpsychologischen Beratungsstelle 131 SuS versorgt. Die Förderung erfolgt durch von der
Schulpsychologischen Beratungsstelle ausgewählte und per Rahmenvereinbarung beauftragte
Honorarkräfte. Die nachfolgende T abellegibt eine Übersicht der Zahlen aus dem Schuljahr 2020/21.
Anzahl
geförderter SuS
Davon
BuT-berechtigt
Anzahl
Honorarkräfte
Lernwerkstatt intern 60 6 8
Lernwerkstatt in Schule 71 19 3
Gesamt 131 25 11
Aus der T abellegeht hervor, dass aktuell lediglich 19% der geförderten Kinder BuT-berechtigt sind.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, das Angebot für die anvisierte Zielgruppe niederschwelliger zu
gestalten, um mehr Kinder aus einkommensschwachen Familien mit Förderbedarf im Lesen,
Schreiben oder Rechnen zu erreichen. Dazu muss das Angebot an möglichst vielen Schulen vor Ort
vorgehalten werden.
Bereits 2010 wurde das Ziel formuliert, das Lernwerkstatt-Angebot zu dezentralisieren und an
möglichst vielen Schulen unterzubringen, um dadurch Förderung im Bereich LRS und
Rechenschwäche schulnah anbieten zu können6. Dieses Ziel konnte bislang aus Ressourcengründen
nicht realisiert werden. Schon damals sah man folgende Vorteile einer schulnahen Förderung:
- Kinder aus einkommensschwachen und bildungsfernen Elternhäusern erhalten ein
niederschwelliges Förderangebot.
- Das System Schule wird durch die Errichtung schuleigener Lernwerkstätten im Umgang mit
den Problematiken einer LRS oder Rechenschwäche geschult und gestärkt.
Das Ziel der Dezentralisierung sowie das Ziel, mehr Schülerinnen und Schüler der definierten
Zielgruppe zu erreichen, wird mit der vorliegenden konzeptionellen Neuausrichtung der
Lernwerkstätten verfolgt. Die damit einhergehenden Maßnahmen werden nachfolgend beschrieben.
2. Maßnahmen der konzeptionellen Neuausrichtung – Erläuterung der Beschlusspunkte
1 Es wird unterschieden zwischen der „Lernwerkstatt intern“ und der „Lernwerkstatt in Schule“.
LW intern: Förderung findet in den Räumen der Beratungsstelle sowie des Begegnungszentrums an der
Meerwiese statt; LW in Schule: Förderung findet in den Schulen vor Ort statt.
2 Schulte-Körne, G., & Galuschka, K. (2019). Lese-/Rechtschreibstörung (LRS) (1. Aufl., Band 26). Göttingen:
Hogrefe
3 AWMF (2018). Leitlinie: Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung. Abrufbar unter:
https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/028-046.html
4 Amt für Schule und Weiterbildung (2019). Schulstatistik 2019/ 2020. Stadt Münster.
5 Beschlussvorlage V/0284/2003
6 Beschlussvorlage V/0108/2010

- 2 -
V/0716/2021
2.i Schuleigene Lernwerkstätten für alle Schulen in Münster
Alle allgemeinbildenden Schulen in Münster erhalten ab dem 2. Schulhalbjahr 2021/22 die
Möglichkeit, eine schuleigene Lernwerkstatt zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-
Rechtschreib-Schwäche oder Rechenschwäche einzurichten. Dadurch soll die Exklusivität der
wenigen Schulen, die aktuell eine Lernwerkstatt vorhalten, aufgehoben werden. Mit der Ausweitung
des schulnahen Förderangebots wird die Förderung in der LW intern, das heißt in den Räumlichkeiten
in der Klosterstraße und im Begegnungszentrum Meerwiese, folglich eingestellt. Sollten einzelne
Schulen zu geringe Bedarfe aufweisen und die Gründung einer schuleigenen Lernwerkstatt nicht
sinnvoll erscheinen, können jedoch die bisherigen Förderorte der LW intern an der Klosterstraße
und/oder im Begegnungszentrum an der Meerwiese als „Pool-Lernwerkstatt“ für mehrere Schulen
genutzt werden. Alternativ können Schulen, für die eine eigene Lernwerkstatt nach diesem Modell
nicht tragbar ist, auf Lernwerkstätten von Schulen im nahen Umkreis (Sozialraumbezug)
zurückgreifen.
2.ii Zielgruppe: BuT-berechtigte SuS
Überträgt man die Grundidee der Lernwerkstatt gemäß Beschlussvorlage V/0284/2003 auf heutige
Unterstützungsstrukturen für benachteiligte Familien, so wird deutlich, dass das Bildungs-und
T eilhabepaketdes Bundes genau diese Zielgruppe umfasst. Daher ist es zwingend erforderlich, das
Konzept dahingehend zu ändern, sich auf die Zielgruppe BuT-berechtigter Kinder zu beschränken
und den Angebotszugang über eine BuT-Berechtigung zu steuern.
Dadurch kann gewährleistet werden, dass SuS aus einkommensschwachen Familien mit
Förderbedarf im Bereich LRS oder Rechenschwäche schulnah versorgt werden.
Ein entscheidender Vorteil der konzeptionellen Neuausrichtung der LW liegt in der möglichen
Ausweitung des zeitlichen Umfangs der Lernförderung. Das LW-Konzept sah bislang eine
Fördereinheit (à 45 Minuten) pro Woche vor. In Anlehnung an die Vorgaben der Lernförderung im
Rahmen des BuT-Pakets sind zukünftig bis zu 4 (im Primarstufenbereich) bzw. 6 (im
Sekundarstufenbereich) Fördereinheiten (à 45 Minuten) pro Woche möglich. Laut Erlass des
Kultusministeriums sollten Fördermaßnahmen im Bereich LRS bis zu 3 Wochenstunden umfassen.7
Für die Förderung im Bereich Rechenschwäche sollte ebenso verfahren werden. Der Empfehlung
zum Förderumfang kann durch die Neuausrichtung nachgekommen werden. Erhalten SuS 3
Fördereinheiten pro Woche, sind zeitnah deutliche Fortschritte der Lese-Rechtschreib- bzw.
Rechenfertigkeiten zu erwarten. Dadurch können schwere Verläufe und Langzeitfolgen einer LRS
oder Rechenschwäche verhindert werden.
Kinder, die aktuell in der Lernwerkstatt (intern oder in Schule) gefördert werden, jedoch nicht BuT-
berechtigt sind, werden dieses Angebot zukünftig nicht mehr wahrnehmen können. Dies gilt auch für
Kinder, die aktuell unter der Rechtsgrundlage des § 35a SGB VIII in der Lernwerkstatt gefördert
werden (einige Plätze in der Lernwerkstatt sind aktuell für eine Zuweisung durch das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien, Fachdienst Eingliederungshilfe, vorgesehen). Solche Kinder weisen neben
der Lese-Rechtschreib- bzw. Rechenschwächen eine seelische Behinderung auf bzw. sind von einer
seelischen Behinderung bedroht. Die Förderung dieser Kinder kann zunächst durch qualifizierte
Lerntherapiepraxen und -institute gewährleistet werden. Eine konzeptionelle Überarbeitung der
„Förderung von Kindern mit LRS und Rechenschwäche nach § 35a“ ist vom Amt für Kinder,
Jugendliche und Familie im Rahmen der Neuausrichtung des Arbeitsfeldes - auf Grund der
gesetzlichen Vorgaben durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - beabsichtigt.
Um einen Übergang des bestehenden Systems zu gewährleisten, wird die Förderung dieser Kinder
bis zum Ende des 1. Schulhalbjahres 2021/2022 fortgeführt.
Durch die Annäherung des Lernwerkstatt-Angebots an das BuT-Paket, können auch Prozesse und
Abläufe rund um die Förderkräfte der Lernwerkstatt vereinfacht werden. Förderkräfte registrieren sich
zukünftig als Leistungsanbietende im Bildungskartenportal und rechnen erbrachte Leistungen über die
Bildungskarte der geförderten Kinder ab. Somit werden keine freien Dienstverträge mehr zwischen
Förderkraft und Schulpsychologischer Beratungsstelle abgeschlossen
7 RdErl. d. Kultusministeriums v. 19.07.1991 (GABl. NW. I S. 174)

- 2 -
V/0716/2021
2.iii Unterstützung und Beratung durch die Schulpsychologische Beratungsstelle
Die Schulpsychologische Beratungsstelle (SPB) unterstützt Schulen bei der Installation schuleigener
Lernwerkstätten und berät Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte, SuS sowie Lernförderkräfte fortlaufend
während des Förderprozesses.
Die folgende T abellefasst zukünftige Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten zusammen.
lfd.
Nr.
Bezeichnung
Prozessschritt
inhaltliche Informationen, ggf.
erforderliche Daten Zuständigkeit
1 Errichtung einer schuleigenen
Lernwerkstatt
Vermittlung des Konzepts der
Lernwerkstatt an interessierte Schulen,
Vermittlung der Informationen an
interessierte Eltern (z.B. Elternabend),
Benennung einer festen Ansprechperson,
Ausstattung eines geeigneten Raumes
für die Förderung
SPB Schulen
2 Beratung angehender
Förderkräfte
Vorstellung des Konzepts der
Lernwerkstatt, Aufklärung über Setting
und Rahmenbedingungen der Förderung,
Sichtung der Qualifikation angehender
Förderkräfte
SPB, Förderkraft
3
Bedarfsfeststellung
Lernförderung
LRS/Rechenschwäche
(Fach-)Lehrkraft und/oder
Schulsozialarbeit prüft, ob BuT-
Berechtigung und Diagnose
(LRS/Rechenschwäche) des Kindes mit
Förderbedarf vorliegen,
bei fehlender Diagnose bietet 40.3
entsprechende testpsychologische
Diagnostik an
(Fach-)Lehrkraft, SPB
4 Matching (Schüler –
Lernförderkraft)
Übernahme des Matchings: Finden einer
passenden Lernförderkraft und
Lerngruppe für SuS mit Förderbedarf
Koordination der unter 2.i genannten
Pool-Lernwerkstatt für Schulen mit
geringerem Bedarf
SPB
5 Förderprozessplanung Auf Grundlage der Diagnostik werden
Förderschwerpunkte festgelegt
(Fach-)Lehrkraft,
Lernförderkraft, ggf. SPB
6 Förderverlaufsdokumentation
Förderberichte sollten einmal im
Schulhalbjahr von der Lernförderkraft
erstellt werden und der Fachlehrkraft
sowie 40.3 zur Verfügung gestellt
werden, um die Wirksamkeit der
Förderung abzubilden und ggf.
Förderschwerpunkte anzupassen.
Lernförderkraft,
(Fach-)Lehrkraft, SPB
7 Fort- und Weiterbildung
Beratung und regelmäßige
Fortbildungsangebote für Lehr- und
Lernförderkräfte zum Umgang mit
LRS/Dyskalkulie
SPB
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A

- 2 -
V/0716/2021

Beratungsverlauf (6)

26.10.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
27.10.2021 Integrationsrat
TOP 3.1 Vorberatung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.10.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.11.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.11.2021 Hauptausschuss
TOP 12.1 Vorberatung
Zur Sitzung
10.11.2021 Rat
TOP 20.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Klosterstraße
  • An der Meerwiese

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0716/2021
Typ
Vorlagen
Datum
28.09.2021
Erstellt
17.09.2021 13:47