Bestellung einer Schriftführerin für den Liegenschaftsausschuss und deren Stellvertretung
Beschlussvorlage Ausschuss 3114/2025 vom 12.11.2025
Stand: Am 01.12.2025 im Liegenschaftsausschuss ungeändert beschlossen.
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Festlegung der Schriftführung ist Gegenstand der Organisationshoheit der Verwaltung. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII Vorlagen-Nummer 3114/2025 Freigabedatum 12.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung einer Schriftführerin für den Liegenschaftsausschuss und deren Stellvertretung Beschlussorgan Liegenschaftsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Liegenschaftsausschuss bestellt für die Dauer der Wahlperiode des Rates 2025 bis 2030 Frau Marianne Michels zur Schriftführerin und Herrn Manuel Weis zu ihrem Stellvertreter. Zur Unterstützung der Schriftführung werden die Sitzungen des Liegenschaftsausschusses – analog dem Verfahren im Rat – auf Tonträger aufgezeichnet. Liegenschaftsausschuss 01.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 58 Abs. 2 GO NW i.V.m. § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NW sowie § 34 Abs. 1 in Verbin- dung mit § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln sind der/die Schriftführer/in und der/die stellvertretende Schriftführer/in auf Vorschlag der Verwaltung durch den Liegenschaftsausschuss zu bestellen. Anlage: Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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