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2017/0278

Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 45: 'Mehr Mülleimer / Kotbeutelhalter'

Magistratsvorlage 17.08.2017

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Punkt 84: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 45: 
"Mehr Mülleimer / Kotbeutelhalter" 
- Kenntnisnahme - 
 (V-Nr. 2017/0278) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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Punkt 15: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 45: 
"Mehr Mülleimer / Kotbeutelhalter" 
 (V-Nr. 2017/0278) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

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Punkt 
23.23: 
Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 45: 
"Mehr Mülleimer / Kotbeutelhalter" 
 (V-Nr. 2017/0278) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

2017/0278

3659 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
23.08.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlu ng 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: EAD 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0278 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 45:  
"Mehr Mülleimer / Kotbeutelhalter"  
 
Vorlage vom: 17.08.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
Das Aufstellen von weiteren Hundekotbeutelspendern wird abgelehnt.  
Die Ergebnisse zur Prüfung des Aufstellens von weiteren Abfallbehältern bleiben abzuwarten.  
 
 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.08.2017: 
 
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 wurde folgender Vorschlag aus der Bürgerschaft 
eingebracht: 
 
Wegen der starken Verschmutzung durch Hunde, bitte den Hundehalterinnen auch die Möglichkeit 
geben, Unrat zu entfernen. 
 
Der Vorschlag erhielt: 
 
in der Online-Abstimmung: 32 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen 
in der Vor-Ort-Abstimmung: 1 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen 
 
Das Problem der Verunreinigungen durch Hundekot beschäftigt die Wissenschaftsstadt Darm-
stadt schon seit geraumer Zeit. So wurden bereits im Jahr 2014 vom Eigenbetrieb für kommu-
nale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) im Rahmen eines Prüfauftrages an 4 Standorten 
insgesamt 7 Hundekotbeutelspender versuchsweise aufgestellt. Der Versuch zielte darauf ab, 
den Nutzen solcher Beutelspender und die Akzeptanz seitens der Hundehalterinnen und Hu n-
dehalter zu ermitteln. Die erhoffte Steigerung der Sauberkeit innerhalb der Versuchs bereiche 
blieb jedoch aus. Es wurde ein überdurchschnittlich hoher Beutelverbrauch von ca. 90.000 
Beuteln (Jahresverbrauch 2016) an den Standorten registriert. Die damit einhergehenden Ko s-
ten sowie die Kosten, die durch Vandalismus an den Spendern verursacht wurden und werden, 
stehen aber in keinem Verhältnis zu der bisher kaum sichtbaren Sauberkeitserhöhung  
 
In den Gebieten, in denen der EAD aufgrund der Satzung zur Straßenreinigung verpflichtet ist, 
prüft der EAD zusätzliche Abfallbehälter aufzustellen. Damit soll das „Littering“, dem Wegwe r-
fen von Zigarettenkippen, Papier, Restmüll, etc. im öffentlichen Raum reduziert und auch das 
Entsorgen von Hundekot in eigenen haushaltsüblichen Abfalltüten vereinfacht werden.  
 
Ebenso wird im Rahmen eines Prüfauftrages der Stadtverordnetenversammlung vom  
02.03. 2017 durch das Grünflächenamt der Stadt Darmstadt geprüft, ob in allen Grünanlagen 
ausreichend Abfallbehälter aufgestellt sind. Hier soll auch evaluiert werden, wie sich dies auf 
die dortige Hundekotproblematik auswirkt. Das Ergebnis dieses Prüfauftrages bleibt abzuwa r-
ten.  
 
Die Beseitigung von Hundekot sowie von Zigarettenkippen, weggeworfenem Papier (Littering) 
usw. auf Straßen, Plätzen und Fußgängerwegen erledigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
der Straßenreinigung in den Gebieten, in denen der EAD aufgrund der Satzung zur Straßenre i-
nigung verpflichtet ist. 
 
Darmstadt, 17.08.2017 
 
Dezernat I     Dezernat IV 
 
 
 
Jochen Partsch    André Schellenberg     
Oberbürgermeister    Stadtkämmerer

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- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
23.08.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: EAD 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 
IV 20 70 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0278 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
336 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 45:  
"Mehr Mülleimer / Kotbeutelhalter"  
 
Vorlage vom: 17.08.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Das Aufstellen von weiteren Hundekotbeutelspendern wird abgelehnt.  
Die Ergebnisse zur Prüfung des Aufstellens von weiteren Abfallbehältern bleiben abzuwarten.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 05.09.2017 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.08.2017: 
 
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 wurde folgender Vorschlag aus der Bürgerschaft 
eingebracht: 
 
Wegen der starken Verschmutzung durch Hunde, bitte den Hundehalterinnen auch die Möglichkeit 
geben, Unrat zu entfernen. 
 
Der Vorschlag erhielt: 
 
in der Online-Abstimmung: 32 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen 
in der Vor-Ort-Abstimmung: 1 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen 
 
Das Problem der Verunreinigungen durch Hundekot beschäftigt die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt schon seit geraumer Zeit. So wurden bereits im Jahr 2014 vom Eigenbetrieb für 
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) im Rahmen eines Prüfauftrages an 4 
Standorten insgesamt 7 Hundekotbeutelspender versuchsweise aufgestellt. Der Versuch zielte 
darauf ab, den Nutzen solcher Beutelspender und die Akzeptanz seitens der Hundehalterinnen 
und Hundehalter zu ermitteln. Die erhoffte Steigerung der Sauberkeit innerhalb der 
Versuchsbereiche blieb jedoch aus. Es wurde ein überdurchschnittlich hoher Beutelverbrauch 
von ca. 90.000 Beuteln (Jahresverbrauch 2016) an den Standorten registriert. Die damit 
einhergehenden Kosten sowie die Kosten, die durch Vandalismus an den Spendern verursacht 
wurden und werden, stehen aber in keinem Verhältnis zu der bisher kaum sichtbaren 
Sauberkeitserhöhung 
 
In den Gebieten, in denen der EAD aufgrund der Satzung zur Straßenreinigung verpflichtet ist, 
prüft der EAD zusätzliche Abfallbehälter aufzustellen. Damit soll das „Littering“, dem 
Wegwerfen von Zigarettenkippen, Papier, Restmüll, etc. im öffentlichen Raum reduziert und 
auch das Entsorgen von Hundekot in eigenen haushaltsüblichen Abfalltüten vereinfacht 
werden. 
 
Ebenso wird im Rahmen eines Prüfauftrages der Stadtverordnetenversammlung vom  
02.03. 2017 durch das Grünflächenamt der Stadt Darmstadt geprüft, ob in allen Grünanlagen 
ausreichend Abfallbehälter aufgestellt sind. Hier soll auch evaluiert werden, wie sich dies auf 
die dortige Hundekotproblematik auswirkt. Das Ergebnis dieses Prüfauftrages bleibt 
abzuwarten.  
 
Die Beseitigung von Hundekot sowie von Zigarettenkippen, weggeworfenem Papier (Littering)  
usw. auf Straßen, Plätzen und Fußgängerwegen erledigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
der Straßenreinigung in den Gebieten, in denen der EAD aufgrund der Satzung zur 
Straßenreinigung verpflichtet ist. 
 
Darmstadt, 17.08.2017 
 
Dezernat I     Dezernat IV 
 
 
 
Jochen Partsch    André Schellenberg     
Oberbürgermeister    Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

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TOP 23.23
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Details

Vorlagen-Nr.
2017/0278
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.08.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00