1853/2020
Eingabe nach § 24 GO Braune Tonne - Biomüll (02/20b)
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/6 Vorlagen-Nummer 1853/2020 Freigabedatum 23.06.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eingabe nach § 24 GO Braune Tonne - Biomüll (02/20b) Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt der Petentin für ihre Eingabe. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden folgt dem in der Begründung vorgeschlagenen Verwaltungsvorschlag. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 01.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Von der Petentin wurde per Email folgende Anfrage gestellt: Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Anregung, um die Stadt Köln umweltfreundlicher zu machen: In einigen NRW-Städten ist die braune Bio-Mülltonne bereits Pflicht, leider aber nicht in Köln. Mir ist bekannt, dass man diese Tonnen gratis anfordern kann, jedoch lebe ich, wie wohl viele Kölner, in einer Mietswohnung und kann das nicht eigenmächtig entscheiden. Meine Vermieterin oder vielleicht auch die anderen Mieter haben kein Interesse an einer Aufstellung. Dies ist wirklich bedauerlich, da es sich bei Bio-Müll um die am leichtesten verwertbare Müllsorte handelt. Die Stadt Köln könnte - einhergehend mit der aktuellen Klimadebatte - eine braune Tonnen-Pflicht einführen, um das Problem zu lösen und damit zugleich positive Eigenwerbung betreiben. Die gewonnene Erde könnte wiederum für die öffentlichen Grünflächen der Stadt genutzt werden, was Kosten spart. Sollten die Kosten für die Tonnen zu hoch sein, um durch die Stadt/ den Abfallbetrieb finanziert zu werden, findet sich si- cher eine Möglichkeit das auf die Bürger umzulegen ;) Ich würde mich freuen, wenn meine Anregung Gehör findet und unsere schöne Stadt ein wenig um- weltfreundlicher wird! Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: In Köln besteht flächendeckend die Möglichkeit, eine kostenlose Biotonne zu beantragen. Hauseigen- tümerinnen und Hauseigentümer können hierzu einen formlosen Antrag bei der AWB GmbH stellen. Die Stadt Köln hat sich bisher bewusst dazu entschieden, keinen Anschluss- und Benutzungszwang für die Biotonne einzuführen. Hintergrund ist, dass sich die Freiwilligkeit der Biotonne bisher bewährt hat und die Qualität der Bio- abfälle sehr gut ist. Es befinden sich kaum Störstoffe in der Biotonne. Dieses wäre nicht mehr gewährleistet, wenn die Biotonne als Pflichttonne eingeführt werden würde. Der Störstoffanteil würde sich erheblich erhöhen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Qualität der Bioabfälle würden sich die Vermarktungsmöglichkeiten der Bioabfälle erheblich verschlechtern. Das würde die Verwertung von Bioabfällen erschweren. Derzeit sind jedoch weitere Maßnahmen zur Erhöhung des Anschlussgrades der Biotonne geplant. Hierbei sollen auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern gezielt angesprochen werden. Weiterhin wird auch ein Anschluss- und Benutzungszwang geprüft. Diese werden dem Fachausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln vorgestellt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1853/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.06.2020
- Erstellt
- 17.06.2020 14:12