Start der digitalen Antragsstellung für die Kulturförderung der freien Szene
Mitteilung Ausschuss 2163/2019 vom 19.06.2019
Stand: Am 25.06.2019 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 19.06.219 2163/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 25.06.2019 Start der digitalen Antragsstellung für die Kulturförderung der freien Szene Das Kulturamt startet ab dem 01.07.2019 mit der digitalen Antragsstellung für die Kulturförderung der freien Szene. Damit können für die Antragsfrist 30.09.2019 aller Sparten (außer Tanz/Theater, Frist 31.03.) die Anträge auf einem zeitgenössischen digitalen Weg gestellt werden. Das Pilotprojekt des Kulturamtes ist ein Baustein des Verbundprojektes für den Aufbau eines ge- samtstädtischen Fördermanagements und der erste Schritt zur Digitalisierung des gesamten Förder- prozesses. Es bietet perspektivisch den Rahmen, die digitale Antragsstellung für weitere städtische Förderprogramme zu ermöglichen. Der digitale Antrag wurde – nach einem Workshop zur Bedarfslage mit Antragsstellenden und Ver- waltung – seit März 2019 mit Hilfe eines ämterübergreifenden Teams aus Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern des Kulturamtes, der Arbeitsmarkförderung als zweitem Pilotamt, dem Team der Verwaltungs- reform und intensiver Unterstützung durch das Amt für Informationsverarbeitung entwickelt. Aufgrund des engen Zeitfensters liegt der Fokus der bisherigen Arbeiten auf der Bereitstellung des digitalen Antrags. In weiteren Phasen wird die digitale Kommunikation zu dem Antrag zwischen Kulturamt und Antragsstellenden weiter entwickelt sowie die interne Bearbeitungs- und Auswertungskomponente. Das Kulturamt erwartet mit der digitalen Antragsstellung für die Antragsstellenden aber auch für die Sachbearbeitung eine wesentliche Erleichterung für die jährlich ca. 650 bis 700 Projektanträge, die für die Kulturförderung der freien Szene gestellt werden. Gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf
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25.06.2019
TOP 8.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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