Mandari Insight

V/0566/2021

Einkaufsbedingungen für die sozial nachhaltige Beschaffung von ITK-Produkten und ITK-Dienstleistungen

Vorlagen 29.07.2021

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss der citeq, Sitzung am 30.11.2021, TOP 4.1

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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V/0566/2021
V/0566/2021
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
EinkaufsbedingungenfürdiesozialnachhaltigeBeschaffungvonITK-ProduktenundITK-
Dienstleistungen
Beratungsfolge
27.10.2021 Betriebsausschussderciteq Bericht
Bericht:
InderBetriebsausschusssitzungvom02.03.2021wurdevereinbart,füreinedernächstenSitzungen
dasThema„EinkaufsbedingungenfürdiesozialnachhaltigeBeschaffungvonITK-ProduktenundITK-
DienstleistungenaufdieAgendazunehmen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
FürdieBeschaffungvonITK-Produktenund–Dienstleistungengeltenfürdieciteqdiezentralenund
einheitlichenEinkaufsbestimmungenderStadtMünster.Diesebeinhaltenu.a.auch
EinkaufsbedingungenfürdiesozialnachhaltigeBeschaffungvonITK-Produktenund–
Dienstleistungen.VerpflichtendbeiallenBeschaffungenwerdenmindestensfolgende
Vertragsbedingungenvorgegeben:
 Bewerbungs-undVergabebedingungendesLandesNRWfürdieVergabevonLieferungenund
DienstleistungennachderVergabeverordnungzurVergabeöffentlicherAufträge(VgV)
DieseVerordnungtrifftnähereBestimmungenüberdaseinzuhaltendeVerfahrenbeiderdemGesetzgegen
WettbewerbsbeschränkungenunterliegendenVergabevonöffentlichenAufträgenundbeiderAusrichtungvon
WettbewerbendurchdenöffentlichenAuftraggeber.
 Bewerbungs-undVergabebedingungendesLandesNRWfürdieVergabeöffentlicherLiefer-und
DienstleistungsaufträgenachderUnterschwellenvergabeordnung(UVgO)
DieseVerfahrensordnungtrifftnähereBestimmungenüberdaseinzuhaltendeVerfahrenbeiderVergabevon
öffentlichenLiefer-undDienstleistungsaufträgenundRahmenvereinbarungen,dienichtdemGesetzgegen
Wettbewerbsbeschränkungenunterliegen,weilihrgeschätzterAuftragswertohneUmsatzsteuerdieSchwellenwerte
gemäß§106desGesetzesgegenWettbewerbsbeschränkungenunterschreitet.
 VertragsbedingungendesLandesNRW
RegelungenzurVertragsinhaltenund-abwicklungen
citeq
14.10.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
HerrGrummel
Telefon:492-1814
Grummel@citeq.de

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 ZusätzlicheVertragsbedingungendesLandesNRW(ZVB-NRW)
RegelungenzurVertragsinhaltenund-abwicklungen
 Eigenerklärungnach§19Abs.3Mindestlohngesetz(MiLoG)
ÖffentlicheAuftraggeberfordernimRahmenihrerTätigkeitbeimGewerbezentralregisterAuskünfteüberrechtskräftige
BußgeldentscheidungenwegeneinerOrdnungswidrigkeitnach§21Absatz1oderAbsatz2(Anmerkung
Schwarzarbeitbzw.Nicht-EinhaltungdesMindestlohns)oderverlangeneineErklärung.ImFalleeinerErklärung
könnenöffentlicheAuftraggeberjederzeitzusätzlichAuskünftedesGewerbezentralregistersanfordern.
 BesondereVertragsbedingungendesLandesNRWzurEinhaltungdesTariftreue-und
VergabegesetzesNordrhein-Westfalen(BVBTVgGNRW)
MitdenbesonderenVertragsbedingungenistderAuftragnehmerzurEinhaltungderVorgabendesTariftreue-und
VergabegesetzNordrhein-Westfalenverpflichtet.DarüberhinauswerdenKontroll-undPrüfrechtedesAuftragsgebers
geregeltundmöglichevertraglicheKonsequenzenbeiVerstößendefiniert.
BesondereAnforderungenfürdiesozialnachhaltigeBeschaffungkönnenimRahmender
„BesonderenVertragsbedingungen“bezogenaufdiezubeschaffendeLeistungindividuelldefiniert
werden.
Ca.90%derbestehendenRahmenverträgewerdenüberdenKDN-Dachverbandbzw.dieProVitako
(KDN/ProVitako)abgeschlossen.AuchbeidiesenVergabengeltendiezuvorgenanntenlandesweiten
Vertragsbedingungen.IndeneinzelnenAusschreibungenwerdendannproduktspezifischweitere
Zertifizierungengefordert,
BeispielMonitorausschreibungderProVitako
 GS=GeprüfteSicherheitlt.Anforderungen§21desProduktsicherheitsgesetzes
 RoHS=EU-Richtlinie2011/65/EUdientderBeschränkungderVerwendungbestimmter
gefährlicherStoffeinElektro-undElektronikgeräten
 TCO=PrüfsiegelfürdieergonomischeQualitätvoninBüroumgebungeneingesetztenProdukten
 EnergyStar=US-amerikanischesUmweltzeichenfürenergiesparendeGeräte
DarüberhinaushatderBundesratam25.06.21dasLieferkettensorgfaltspflichtengesetzgebilligt,mit
demZiel,denSchutzderMenschenrechteinglobalenLieferkettenzuverbessern.
DasGesetzhatfolgendeEckpunkte:
1. DieSorgfaltspflichtderUnternehmenerstrecktsichgrundsätzlichaufdiegesamteLieferkette,
vomRohstoffbiszumfertigenVerkaufsprodukt.
2. DieAnforderungenandieUnternehmensinddabeiabgestuft,insbesondere nachdem
EinflussvermögenaufdenVerursacherderMenschenrechtsverletzungsowienachden
unterschiedlichenStufeninderLieferkette.
3. BeiklarenHinweisenaufVerstößemüssenUnternehmentätigwerden.
4. MitdemBundesamtfürWirtschaftundAusfuhrkontrolleüberprüfteineetablierteBehördedie
EinhaltungdesGesetzes.
5. DieBehördekontrolliertdieUnternehmensberichteundgehteingereichtenBeschwerden
nach. StelltsieVersäumnisseoderVerstößefest,kannsieBußgelderverhängenoder
UnternehmenvonderöffentlichenBeschaffungausschließen.
6. BetroffenevonMenschenrechtsverletzungenkönnenihreRechteweiterhinvordeutschen
GerichtengeltendmachenundjetztauchBeschwerdebeimBundesamtfürWirtschaftund
Ausfuhrkontrolleeinreichen.
7. DasGesetzgiltab2023zunächstfürUnternehmenmitmehrals3.000Mitarbeiterinnenund
Mitarbeitern–dasbetrifftrund900UnternehmeninDeutschland.Ab2024fürUnternehmen

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mitmehrals1.000MitarbeiterinnenundMitarbeitern–dasbetrifftrund4.800Unternehmenin
Deutschland.Nach2024sollderAnwendungsbereichdesGesetzesüberprüftwerden.
EineeuropaweiteLösungistinPlanung.
UnabhängigvondiesenrechtlichenVorgabenhabensichderBundesverbandInformationswirtschaft,
TelekommunikationundneueMediene.V.(Bitkom)unddasBeschaffungsamtdes
BundesministeriumsdesInnern(BMI)vertretendurchdieKompetenzstellefürnachhaltige
Beschaffungam07.05.2019zudemgemeinsamenZielbekannt,dieEinhaltungderjeweiligenILO-
KernarbeitsnormeninallenStufenderWertschöpfungundLeistungserbringungübereine
Verpflichtungserklärungzuerreichen.
DieILO-KernarbeitsnormensindinsgesamtachtinternationaleÜbereinkommenzugrundlegenden
StandardsfürArbeitsbeziehungenund–bedingungen:
DieGrafikentstammtderBroschüre„DieInternationaleArbeitsorganisation(ILO)–EinWegweiserfürGewerkschafterInnen“
ErgebnisderZusammenarbeitisteineüberarbeiteteVerpflichtungserklärungzurEinhaltungvon
Arbeits-undSozialstandardsinderöffentlicheITK-Beschaffung,umdenSchutzvon
MenschenrechteninderglobalenLieferkettezuunterstützen.
DieVerpflichtungserklärunghatfolgendeEckpunkte:
1. EshandeltsichumeineEigenerklärungderBieter,beiderdiesedieEinhaltungderStandards
in:
 Variante1miteinemDokumentenkatalogmit41Einzelerklärungenoderin
 Variante2miteinemAuditdurcheinenunabhängigenDritten
nachweisenkann,wennderAuftraggeberberechtigteZweifelhat.
2. DieVerpflichtungerstrecktsichüberdieersteundzweiteStufederLieferkette.BeiAufträgen
über50Mio.€bruttobzw.beilosweiserVergabeüber25Mio.€bruttoproLosauchüberdie
3.StufederLieferkette,indemFallisteineMischformvonVariante1und2derNachweise
möglich.

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3. DieErklärungistvonallenBieternabzugeben(auchvonkleinenundmittelständischen
Unternehmen.)
4. VerstößekönnenmitVertragsstrafenbelegtwerden,wennUnterlagenimFallvonberechtigten
Zweifelnnichtfristgerechtvorgelegtwerden(0,2%proTag,max.5%desAuftragsvolumens,
max.10.000,-€).DieBeweispflichtfürVerstößeliegtbeimAuftraggeber,dieserfordert
besondereFachkenntnis.
KDNundProVitakokonzentrierensichbeiihrenBeschaffungenaufdas
LieferkettensorgfaltspflichtengesetzinVerbindungmit§124Abs.2Gesetzgegen
Wettbewerbsbeschränkungen(GWB).DieswirdalswirkungsvollesInstrumentangesehen.Aufdieser
GrundlagekönnenAnbieter*innenbeiVerstößengegendieAnforderungenanein
verantwortungsvollesManagementvonLieferkettenvomVergabeverfahrenausgeschlossenwerden.
I.V.
gez.
WolfgangHeuer
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

30.11.2021 Betriebsausschuss der citeq
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0566/2021
Typ
Vorlagen
Datum
29.07.2021
Erstellt
26.07.2021 14:48