V/0566/2021
Einkaufsbedingungen für die sozial nachhaltige Beschaffung von ITK-Produkten und ITK-Dienstleistungen
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Berichtsvorlage
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V/0566/2021 V/0566/2021 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft EinkaufsbedingungenfürdiesozialnachhaltigeBeschaffungvonITK-ProduktenundITK- Dienstleistungen Beratungsfolge 27.10.2021 Betriebsausschussderciteq Bericht Bericht: InderBetriebsausschusssitzungvom02.03.2021wurdevereinbart,füreinedernächstenSitzungen dasThema„EinkaufsbedingungenfürdiesozialnachhaltigeBeschaffungvonITK-ProduktenundITK- DienstleistungenaufdieAgendazunehmen. Rechtliche Rahmenbedingungen FürdieBeschaffungvonITK-Produktenund–Dienstleistungengeltenfürdieciteqdiezentralenund einheitlichenEinkaufsbestimmungenderStadtMünster.Diesebeinhaltenu.a.auch EinkaufsbedingungenfürdiesozialnachhaltigeBeschaffungvonITK-Produktenund– Dienstleistungen.VerpflichtendbeiallenBeschaffungenwerdenmindestensfolgende Vertragsbedingungenvorgegeben: Bewerbungs-undVergabebedingungendesLandesNRWfürdieVergabevonLieferungenund DienstleistungennachderVergabeverordnungzurVergabeöffentlicherAufträge(VgV) DieseVerordnungtrifftnähereBestimmungenüberdaseinzuhaltendeVerfahrenbeiderdemGesetzgegen WettbewerbsbeschränkungenunterliegendenVergabevonöffentlichenAufträgenundbeiderAusrichtungvon WettbewerbendurchdenöffentlichenAuftraggeber. Bewerbungs-undVergabebedingungendesLandesNRWfürdieVergabeöffentlicherLiefer-und DienstleistungsaufträgenachderUnterschwellenvergabeordnung(UVgO) DieseVerfahrensordnungtrifftnähereBestimmungenüberdaseinzuhaltendeVerfahrenbeiderVergabevon öffentlichenLiefer-undDienstleistungsaufträgenundRahmenvereinbarungen,dienichtdemGesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungenunterliegen,weilihrgeschätzterAuftragswertohneUmsatzsteuerdieSchwellenwerte gemäß§106desGesetzesgegenWettbewerbsbeschränkungenunterschreitet. VertragsbedingungendesLandesNRW RegelungenzurVertragsinhaltenund-abwicklungen citeq 14.10.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: HerrGrummel Telefon:492-1814 Grummel@citeq.de -4- V/0566/2021 ZusätzlicheVertragsbedingungendesLandesNRW(ZVB-NRW) RegelungenzurVertragsinhaltenund-abwicklungen Eigenerklärungnach§19Abs.3Mindestlohngesetz(MiLoG) ÖffentlicheAuftraggeberfordernimRahmenihrerTätigkeitbeimGewerbezentralregisterAuskünfteüberrechtskräftige BußgeldentscheidungenwegeneinerOrdnungswidrigkeitnach§21Absatz1oderAbsatz2(Anmerkung Schwarzarbeitbzw.Nicht-EinhaltungdesMindestlohns)oderverlangeneineErklärung.ImFalleeinerErklärung könnenöffentlicheAuftraggeberjederzeitzusätzlichAuskünftedesGewerbezentralregistersanfordern. BesondereVertragsbedingungendesLandesNRWzurEinhaltungdesTariftreue-und VergabegesetzesNordrhein-Westfalen(BVBTVgGNRW) MitdenbesonderenVertragsbedingungenistderAuftragnehmerzurEinhaltungderVorgabendesTariftreue-und VergabegesetzNordrhein-Westfalenverpflichtet.DarüberhinauswerdenKontroll-undPrüfrechtedesAuftragsgebers geregeltundmöglichevertraglicheKonsequenzenbeiVerstößendefiniert. BesondereAnforderungenfürdiesozialnachhaltigeBeschaffungkönnenimRahmender „BesonderenVertragsbedingungen“bezogenaufdiezubeschaffendeLeistungindividuelldefiniert werden. Ca.90%derbestehendenRahmenverträgewerdenüberdenKDN-Dachverbandbzw.dieProVitako (KDN/ProVitako)abgeschlossen.AuchbeidiesenVergabengeltendiezuvorgenanntenlandesweiten Vertragsbedingungen.IndeneinzelnenAusschreibungenwerdendannproduktspezifischweitere Zertifizierungengefordert, BeispielMonitorausschreibungderProVitako GS=GeprüfteSicherheitlt.Anforderungen§21desProduktsicherheitsgesetzes RoHS=EU-Richtlinie2011/65/EUdientderBeschränkungderVerwendungbestimmter gefährlicherStoffeinElektro-undElektronikgeräten TCO=PrüfsiegelfürdieergonomischeQualitätvoninBüroumgebungeneingesetztenProdukten EnergyStar=US-amerikanischesUmweltzeichenfürenergiesparendeGeräte DarüberhinaushatderBundesratam25.06.21dasLieferkettensorgfaltspflichtengesetzgebilligt,mit demZiel,denSchutzderMenschenrechteinglobalenLieferkettenzuverbessern. DasGesetzhatfolgendeEckpunkte: 1. DieSorgfaltspflichtderUnternehmenerstrecktsichgrundsätzlichaufdiegesamteLieferkette, vomRohstoffbiszumfertigenVerkaufsprodukt. 2. DieAnforderungenandieUnternehmensinddabeiabgestuft,insbesondere nachdem EinflussvermögenaufdenVerursacherderMenschenrechtsverletzungsowienachden unterschiedlichenStufeninderLieferkette. 3. BeiklarenHinweisenaufVerstößemüssenUnternehmentätigwerden. 4. MitdemBundesamtfürWirtschaftundAusfuhrkontrolleüberprüfteineetablierteBehördedie EinhaltungdesGesetzes. 5. DieBehördekontrolliertdieUnternehmensberichteundgehteingereichtenBeschwerden nach. StelltsieVersäumnisseoderVerstößefest,kannsieBußgelderverhängenoder UnternehmenvonderöffentlichenBeschaffungausschließen. 6. BetroffenevonMenschenrechtsverletzungenkönnenihreRechteweiterhinvordeutschen GerichtengeltendmachenundjetztauchBeschwerdebeimBundesamtfürWirtschaftund Ausfuhrkontrolleeinreichen. 7. DasGesetzgiltab2023zunächstfürUnternehmenmitmehrals3.000Mitarbeiterinnenund Mitarbeitern–dasbetrifftrund900UnternehmeninDeutschland.Ab2024fürUnternehmen -4- V/0566/2021 mitmehrals1.000MitarbeiterinnenundMitarbeitern–dasbetrifftrund4.800Unternehmenin Deutschland.Nach2024sollderAnwendungsbereichdesGesetzesüberprüftwerden. EineeuropaweiteLösungistinPlanung. UnabhängigvondiesenrechtlichenVorgabenhabensichderBundesverbandInformationswirtschaft, TelekommunikationundneueMediene.V.(Bitkom)unddasBeschaffungsamtdes BundesministeriumsdesInnern(BMI)vertretendurchdieKompetenzstellefürnachhaltige Beschaffungam07.05.2019zudemgemeinsamenZielbekannt,dieEinhaltungderjeweiligenILO- KernarbeitsnormeninallenStufenderWertschöpfungundLeistungserbringungübereine Verpflichtungserklärungzuerreichen. DieILO-KernarbeitsnormensindinsgesamtachtinternationaleÜbereinkommenzugrundlegenden StandardsfürArbeitsbeziehungenund–bedingungen: DieGrafikentstammtderBroschüre„DieInternationaleArbeitsorganisation(ILO)–EinWegweiserfürGewerkschafterInnen“ ErgebnisderZusammenarbeitisteineüberarbeiteteVerpflichtungserklärungzurEinhaltungvon Arbeits-undSozialstandardsinderöffentlicheITK-Beschaffung,umdenSchutzvon MenschenrechteninderglobalenLieferkettezuunterstützen. DieVerpflichtungserklärunghatfolgendeEckpunkte: 1. EshandeltsichumeineEigenerklärungderBieter,beiderdiesedieEinhaltungderStandards in: Variante1miteinemDokumentenkatalogmit41Einzelerklärungenoderin Variante2miteinemAuditdurcheinenunabhängigenDritten nachweisenkann,wennderAuftraggeberberechtigteZweifelhat. 2. DieVerpflichtungerstrecktsichüberdieersteundzweiteStufederLieferkette.BeiAufträgen über50Mio.€bruttobzw.beilosweiserVergabeüber25Mio.€bruttoproLosauchüberdie 3.StufederLieferkette,indemFallisteineMischformvonVariante1und2derNachweise möglich. -4- V/0566/2021 3. DieErklärungistvonallenBieternabzugeben(auchvonkleinenundmittelständischen Unternehmen.) 4. VerstößekönnenmitVertragsstrafenbelegtwerden,wennUnterlagenimFallvonberechtigten Zweifelnnichtfristgerechtvorgelegtwerden(0,2%proTag,max.5%desAuftragsvolumens, max.10.000,-€).DieBeweispflichtfürVerstößeliegtbeimAuftraggeber,dieserfordert besondereFachkenntnis. KDNundProVitakokonzentrierensichbeiihrenBeschaffungenaufdas LieferkettensorgfaltspflichtengesetzinVerbindungmit§124Abs.2Gesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB).DieswirdalswirkungsvollesInstrumentangesehen.Aufdieser GrundlagekönnenAnbieter*innenbeiVerstößengegendieAnforderungenanein verantwortungsvollesManagementvonLieferkettenvomVergabeverfahrenausgeschlossenwerden. I.V. gez. WolfgangHeuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0566/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.07.2021
- Erstellt
- 26.07.2021 14:48