Mandari Insight

2182/2021

Sachstand zum Antrag "Bildung in Zeiten von Corona sicher und gerecht gewährleisten- Sofortmaßnahmen für den Schulbeginn treffen"

Mitteilung Ausschuss 07.06.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 07.06.2021, TOP 5.18

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

8430 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/40 
 
Vorlagen-Nummer 07.06.2021 
 2182/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 07.06.2021 
 
Sachstand zum Antrag "Bildung in Zeiten von Corona sicher und gerecht gewährleisten- 
Sofortmaßnahmen für den Schulbeginn treffen" 
Antrag AN/0400/2021 aus der Sitzung vom 01.03.2021: 
 
 Die eventuell notwendigen Abstimmungen wie z.B. beim Schülerspezialverkehr sollen vom 
Schulträger zügig angegangen und umgesetzt werden. Bei den festzulegenden Intervallen 
zwischen Präsenz- und Distanzunterricht erhalten die Schulen Gestaltungsspielräume. Die 
Verwaltung soll die für eine pädagogische Betreuung benötigten Räume gewährleisten und 
bei individuellen Regelungen vor Ort behilflich sein. Hierbei soll auch geprüft werden, ob der-
zeit freie kulturelle Räumlichkeiten, aber auch außerschulische Lernorte wie z. B. Zooschule, 
Freiluga, Waldschule genutzt werden können. Falls leerstehende Räume im Umfeld der Schu-
len kurzfristig angemietet werden können, übernimmt die Verwaltung dafür die Mietkosten und 
wendet sich an das Land, um eine Erstattung dieser zu erhalten. Vorrangig gilt dies für Schu-
len mit hohen Sozialindexwerten.  
 Die Verwaltung soll mit den Trägern des Ganztags absprechen, ob und wie dort beschäftigtes 
Personal auch in der Begleitung des Distanzunterrichts in den Räumen der Schule bzw. in der 
pädagogischen Betreuung eingesetzt werden kann. Dies gilt auch für Museums-, Theater-, 
Sport-, Musikpädagog*innen, die derzeit ohne Beschäftigung sind. Die Verwaltung übernimmt 
die Honorarkosten und wendet sich an das Land, um eine Erstattung dieser zu erhalten. Vor-
rangig gilt dies für Schulen mit hohen Sozialindexwerten.  
 Die Verwaltung soll zusammen mit den Schulleitungen Möglichkeiten erörtern, Räume und 
ggf. Personal aus der Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler aller Klassen, die zu 
Hause aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich am Distanzunterricht teilnehmen kön-
nen, weiterhin anzubieten, so dass sie ihre Aufgaben unter Aufsicht in den Räumen der Schu-
le bearbeiten können (erweiterte Betreuung).  
 Die Betreuung von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf in der Schule, 
auch in höheren Altersstufen, die nicht ohne Betreuung zu Hause am Distanzunterricht teil-
nehmen können, soll sichergestellt werden.  
 Die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sowie die Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter 
sollen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten verstärkt dazu eingesetzt werden, die Schüle-
rinnen und Schüler unter Einbeziehung deren Erziehungsberechtigten auch im häuslichen 
Umfeld zu unterstützen. An Schulen mit hohen Sozialindexwerten werden von der Stadt 
schnellstmöglich zusätzliche Stellen für Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter geschaffen und 
besetzt.  
 Die Verteilung der Schutzmasken und ggf. weiterer Schutzausrüstungen soll ab sofort für alle 
Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal sichergestellt werden. An Schulen mit hohen 
Sozialindexwerten sollen für alle Schülerinnen und Schüler Schutzmasken verteilt werden, an 
anderen Schulen diejenigen, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen. 
 Unter Einbeziehung der Gebäudewirtschaft müssen die Räume, in denen eine Querlüftung 
nicht möglich ist, unmittelbar nach Ende der Praxistestphase mit passenden Luftfiltergeräten 
ausgestattet werden. Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbil-

2 
 
dung am 01.03.2021  
 Der Fokus soll weiterhin auf stabile W-LAN-Verbindungen in den Klassenräumen gelegt wer-
den.  Insbesondere Schülerinnen und Schüler, die weiterhin im Distanz- oder Wechselunter-
richt sind, müssen mit Endgeräten und Prepaid-Internet-Karten (o. ä.) ausgestattet werden, 
wenn sie diese nicht besitzen. 
 
Sachstand: 
 
Seit den Osterferien 2021 kam es auf Grund der Entwicklung des Inzidenzwertes in der Stadt Köln zu 
einem häufigen Wechsel aus Distanz-, Wechsel- und Präsenzunterricht in Intervallen von teilweise bis 
zu einer Woche. Trotz der Kurzfristigkeit konnte die Schulverwaltung dafür sorgen, dass die Schüler-
beförderung stets sichergestellt war. 
 
In enger Abstimmung zwischen Schulen und Schulverwaltung konnte in Einzelfällen auch die Nut-
zung/Anmietung von Räumlichkeiten außerhalb des Schulgeländes initiiert werden. Es ist hierbei zu 
berücksichtigen, dass viele Schulen durch die starke Reduzierung der Anzahl der Schüler*innen im 
Rahmen des Wechselunterricht keine weiteren Räumlichkeiten benötigten (dies setzt ja auch weite-
ren Personaleinsatz voraus), per se aus schulorganisatorischen Gründen eher verhalten Räumlichkei-
ten außerhalb des Schulgeländes nutzen sowie zur Verfügung stehende Räume nicht immer unmit-
telbar die für den Schulbetrieb notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Dennoch hatte die Schulver-
waltung die Schulen über ihren Infobrief dahingehend motiviert und entsprechende Unterstützung 
zugesagt. 
 
Der Einsatz des Personals im Offenen Ganztag im Rahmen der Pandemie in den Schulen war stark 
geprägt von den individuellen personellen und räumlichen Bedingungen an der jeweiligen Schule. So 
stand die Sicherstellung von Notbetreuung und Distanzunterricht bzw. Wechselunterricht stets im 
Vordergrund. Die Schulverwaltung hat sowohl die Trägervereine als auch die Kolleg*innen vor Ort 
darum gebeten, diese Sicherstellung durch den Personaleinsatz bestmöglich zu unterstützen. Der 
jeweilige Einsatz geschah in enger Absprache zwischen Ganztagsleitung und Schulleitung vor Ort. 
Nur in Einzelfällen griff die Schulverwaltung beratend und unterstützend ein. Die Einstellung weiterer 
Kräfte obliegt den einzelnen Trägervereinen. Auf Grund des starken Personalmangels im Bereich des 
Offenen Ganztags arbeiten Trägervereine bereits sehr bewährt mit Museums-, Theater-, Sport- und 
Musikpädagog*innen zusammen. So konnten auch während der Pandemie weitere Kräfte gewonnen 
werden; allerdings bleibt die Personalsituation in diesem Bereich angespannt. 
 
Auch während der Phase des Distanzunterrichts räumte das Ministerium für Schule und Bildung den 
Schulen die Möglichkeit ein, Distanzlernangebote in den Räumlichkeiten der Schule zu machen. Hier 
sollten Schüler*innen, die über keinen angemessenen Arbeitsplatz zuhause bzw. WLAN verfügen, 
entsprechend unterstützt werden. Der Personaleinsatz oblag hier den jeweiligen Schulen und Schul-
leitungen. Die Schulverwaltung sorgte für die jeweiligen Rahmenbedingungen (Reinigung, Schließ-
dienst etc.) zur Nutzung der Räume. 
 
Der Einsatz von Schulbegleitungen zur Unterstützung von Schüler*innen mit sonderpädagogischem 
Unterstützungsbedarf erfolgte nach Kenntnis der Schulverwaltung zunehmend nach Absprachen 
auch zu Hause. Die Verantwortung über den Einsatz der Kräfte liegt je nach Schwerpunkt der Unter-
stützung bei der Sozial- oder Jugendverwaltung.  
Die Schulsozialarbeiter*innen in allen Schulformen unterstützten Schüler*innen und ihre Erziehungs-
berechtigten durch an die jeweilige Situation angepasste Beratungs- und Unterstützungsangebote. So 
wurden Sprechstunden, telefonische Beratung und Hausbesuche angeboten. Je nach personeller 
Ausstattung der Schulen waren die Schulsozialarbeiter*innen vor Ort in den Schule aber auch in die 
Sicherstellung der Notbetreuung und des Distanzunterrichts eingebunden. Auch die Durchführung 
Testungen wurde von ihnen an vielen Schulstandorten stark unterstützt. 
 
Von Beginn der Pandemie an wurde den Schulen ein Notfallkontigent an Masken zur Verfügung ge-
stellt, um - insbesondere an Schulstandorten in sozialräumlich belasteten Gebieten - die Schü-
ler*innen im Bedarfsfall ausstatten zu können. 
 
Alle Unterrichtsräume in den Schulen, die nicht wirksam gelüftet werden können, wurden mit einem

3 
 
mobilen Luftreinigungsgerät ausgestattet. Hier ist die Schulträgerin dem über die Förderrichtlinie des 
Landes veröffentlichen Standard der Ausstattung gefolgt. Über eine Ausstattung über diesen Stan-
dard hinaus, z.B. eine flächendeckende Beschaffung für alle Unterrichtsräume, die wirksam gelüftet 
werden können, ist in Abhängigkeit zu weiteren Förderrichtlinien sowie weiteren fachlichen Einschät-
zungen zu entscheiden. 
 
Eine Mitteilung über dem aktuellen Stand der WLAN-Austattung und der Stand der Ausstattung der 
Schulen mit digitalen Endgeräten zur Ausleihe an Schüler*innen erfolgt zur nächsten Sitzung. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

07.06.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.18 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2182/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
07.06.2021
Erstellt
06.06.2021 18:09