3640/2017
Bürgereingabe § 24 Gemeindeordnung (GO) Gehwegsatzung für das Kölner Stadtgebiet
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
6038 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/5 661/5 Vorlagen-Nummer 18.01.2018 3640/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 23.01.2018 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 13.03.2018 Bürgereingabe § 24 Gemeindeordnung (GO) Gehwegsatzung für das Kölner Stadtgebiet hier: Sitzung des Auschusses für Anregungen und Beschwerden vom 07.11.2017, TOP 3.5 Beschluss: „Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden bedankt sich beim Petenten für die Eingabe. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, dem Verkehrsausschuss aus dem Ausschuss für Anre- gungen und Beschwerden 1. mitzuteilen, welche Maßnahmen derzeit ergriffen werden, um die Rechte von Zu-Fuß- Gehenden gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden durchzusetzen. 2. ein Konzept vorzulegen, wie der Bedeutung der Zu-Fuß-Gehenden als wichtiges Element ei- nes Nahmobilitätskonzeptes, zum Beispiel durch Schaffung eines /einer Beauftragten für Zu- Fuß-Gehende, Rechnung getragen werden kann.“ Mitteilung der Verwaltung: Punkt 1: Die Rechte von zu Fuß Gehenden werden grundsätzlich bei laufenden Planungen berücksichtigt. Beispielsweise wird anlassbezogen (Bürgerhinweise) oder im Rahmen von Ampelerneuerungen ge- prüft, ob Fußgängerumläufe optimiert werden können. Vor der Erneuerung von Ampelanlagen wird zudem einzelfallbezogen geschaut, inwiefern ein Abbau von Ampeln zugunsten von fußgängerfreund- lichen Querungshilfen wie z.B. Zebrastreifen oder Mittelinseln umsetzbar ist (alternative Betriebsfor- men). Darüber hinaus wird der Bau von Querungshilfen grundsätzlich geprüft, um die fußläufige Que- rung von Straßen zu vereinfachen, Wartezeiten zu vermeiden und die Verkehrssicherheit insgesamt zu verbessern. In Bezug auf Gehwegbreiten wurden im Bestand Mindestbreiten von 2,0 m definiert, die dem Fußver- kehr als Bewegungsraum zur Verfügung stehen sollten. Darüber hinaus werden bei heutigen Stra- ßenumgestaltungen komfortable Gehwegbreiten angewendet. Die Umgestaltung der Severinstraße, der Frankfurter Straße sowie der Berliner Straße in Mülheim oder die kürzlich umgestaltete Maastrich- ter Straße sind Beispiele für die Umverteilung von Verkehrsflächen (insb. ruhender Verkehr) zuguns- ten des Fußverkehrs und spiegeln somit die gängige Umsetzungspraxis wider. Neben den voran genannten kleinräumigen Maßnahmen erstellt die Kölner Stadtverwaltung derzeit das Verkehrskonzept für die Altstadt. In diesem Zusammenhang sollen autofreie Bereiche geschaffen werden, die dem Fußverkehr zu Gute kommen. Ziel ist es auch hier, Flächen für den ruhenden Ver- kehr sowie Fahrbahnbreiten auf ein verträgliches Mindestmaß zu reduzieren und zugunsten des Fuß- verkehrs und der Aufenthaltsqualität umzuverteilen. 2 Gemäß eines Beschlusses des Verkehrsausschusses werden zudem grundsätzlich keine Anforde- rungsampeln mehr an Kreuzungen oder Einmündungen installiert. Bei Anforderungsampeln wird zu- dem ein unmittelbarer Eingriff gewährleistet. Punkt 2.: Das Amt eines Beauftragten, der sich explizit für die Belange von zu Fuß Gehenden einsetzt, existiert in der Kölner Stadtverwaltung nicht. Wie unter der Antwort zu Punkt eins ausgeführt, werden die Be- lange von Fußgängerinnen und Fußgängern bei allen Planungen und Sanierungen inzwischen we- sentlich stärker berücksichtigt, als noch vor einigen Jahren. Zur vertieften Erprobung von fußgängerfreundlichen Planungen führt das Amt für Straßen und Ver- kehrstechnik der Stadt Köln derzeit ein Modellvorhaben „Aktive Mobilität in städtischen Quartieren“ durch (Laufzeit 2017 bis Mitte 2019), bei dem insbesondere die Belange von zu Fuß Gehenden ge- fördert werden sollen. Es handelt sich dabei um ein ExWoSt-Vorhaben (experimenteller Wohnungs- und Städtebau), bei dem ein Schwerpunkt auf der Förderung der Nahmobilität (Fuß- und Radverkehr) liegt. Anlass für die Bewerbung waren zunächst Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept Innen- stadt (Fahrradstraßen, Radfahrstreifen Ulrichgasse). Vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raum- forschung (BBSR) stehen Fördermittel zur Verfügung, die auch für die Erstellung eines kleinräumigen Fußverkehrskonzepts verwendet werden sollen. Dieses Konzept befindet sich derzeit im Vergabever- fahren. Während für den Radverkehr bereits Gutachten für die Kölner Innenstadt und den Stadtbezirk Lin- denthal vorliegen (weitere sind in Planung), fehlt es bislang an grundlegenden Konzepten für zu Fuß Gehende. Im Rahmen des Modellvorhabens sollen nun erste Erfahrungen mit der konzeptionellen Förderung des Fußverkehrs gesammelt werden. Diesbezüglich soll für das Modellgebiet „Severins- viertel“ ein kleinräumiges Fußverkehrskonzept erstellt werden. Im Rahmen der Konzepterstellung sollen zunächst die derzeitigen Rahmenbedingungen für den Fußverkehr im Quartier analysiert wer- den. Neben der Auswertung von Unfalldaten und Elternbefragungen soll ein Fußverkehrscheck mit verschiedenen Zielgruppen (Anwohnern, Verbänden etc.) durchgeführt werden. In einem nachfolgen- den Abschlussworkshop sollen hieraus Maßnahmen und Prioritäten abgeleitet werden. Ziel ist die Erstellung eines "kleinen Fußverkehrskonzepts", das neben einer kartografischen Darstellung bedeu- tender Routen auch Handlungsempfehlungen für die Verwaltung beinhaltet. Hierzu zählen Maßnah- men wie z. B. Bordsteinabsenkungen, Schaffung von Querungshilfen, Optimierung von Ampelschal- tungen, Verbesserung der Aufenthaltsqualität, Freiräumen von Gehwegen etc.. Aktuelle Vorhaben, insbesondere zum Radverkehr der Stadt Köln, sind bei der Konzepterstellung zu berücksichtigen und in einer Nahmobilitätskarte darzustellen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Ergebnisse des kleinräumigen Fußverkehrskonzeptes für das Severinsviertel zunächst abzuwarten, um auf dieser Basis weitere konzeptionelle Überlegungen zur Förderung des Fußverkehrs abzuleiten. Die Verwaltung wird dem Verkehrsausschuss und der Be- zirksvertretung Innenstadt die Ergebnisse unaufgefordert vorstellen. Anlage: Bürgereingabe Gez. BG Blome
Anlage 1 Eingabe
1643 Zeichen
Gesendet: Freitag, 14. April 2017 17:13 / An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Fy Betreff: Gehwegsatzung Sehr geehrter Herr Schmitz, die Gehweg werden. haeufig so verwendet, dass sie nicht der Funktion als Gehweg erfuellen koennen: Meine Forderung nach einem Vertreter fuer die Belange der Fußgaenger im Verkehrsausschuss zu platzieren wurden nicht erfuellt. Ich beantrage, dass die Verwaltung eine Gehwegsatzung fuer das Koelner Stadtgebiet. Mit freundlichen Gruessen Gesendet: Thu, 20 Apr 2017 01:06:45 +0200 Betreff: AW: Gehwegsatzung Sehr’geehrter Herr Schmitz, leider konnten Sie mir die Informationen nicht weiterhelfen, denn sie sind mir bekannt und haben bisher nicht zu verbessern der Situation geführt wie zahlreiche Diskussionen in Bezirksvertretungen zeigen. Damit ist de Sichtweise der Verwaltung dass die Belange der Fussgaengerinnen und Fussgaenger umfassend gesetzlich seien nicht ausreichend genug. Das Problem ist mit einern Verweis auf den Ordnungs- und Verkehrsdienst nicht gelöst, da hier auch nicht genuegend Kraefte zur Verfuegung stehen. Da sich die Stadt Koeln zum Beispiel mit dem Rheinboulevard innerstaedtisch neue Problemfelder geschaffen hat. s \ Auch wird die Interessenvertretung der Fussgaengerinnen und Fussgaenger z. B. Fuss e. V. nicht in staedtische Projekte eingebunden. Eine Gehwegsatzung herausgeloest wuerde endlich eine Wertschaetzung der Fussgaengerinnen und Fußgaenger bedeuten Ich bitte sehr, dass endlich die Belange der Fussgaengerinnen und Fussgaenger in der Stadt ernst genommen werden. Wie'ihre Antwort zeigt werden sie es bisher.nicht. Mit freundlichen Gruessen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3640/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.01.2018
- Erstellt
- 23.11.2017 10:55