A-R/0023/2017
Soziale Maßnahmen für EU-Zuwanderer*innen: Wohnungslose und nicht-leistungsberechtigte Menschen unterstützen!
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a-r-0023-2017 - Maßnahmen EU-EinwandererInnen.docx
4877 Zeichen
Antrag an den Rat Nr . A-R/0023/2017
9.05.2017
Ratsantrag
Soziale Maßnahmen für EU-Zuwanderer*innen: Wohnungslose und
nicht-leistungsberechtigte Menschen unterstützen!
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Um unnötige Härten für nicht leistungsberechtigte EU-Zuwanderer*innen zu vermeiden,
erfolgt eine bessere Abstimmung und zukünftig ein nahtloser Übergang zwischen dem
Ende der Winterhilfe und der Öffnung des Landfahrerplatzes.
2. Die Stadt hält 5 Wohnmöglichkeiten als Notunterkünfte zur Verlängerung des
Aufenthaltes in Einzelfällen vor.
3. Auch der o.g. Personengruppe wird auf freiwilliger Basis die Möglichkeit gegeben, am
städtischen Sprachunterrichtsangebot teilzunehmen. Der Zugang erfolgt in Kooperation
mit der vor Ort aktiven Hilfseinrichtung.
4. Zur Unterstützung bei der Arbeitssuche wird auf freiwilliger Basis durch die Stadt auch
für die o.g. Personengruppe ein Beratungsangebot eingerichtet. Der Zugang zu diesem
Angebot soll in Abstimmung mit der vor Ort aktiven Hilfseinrichtung erfolgen.
5. Es wird ein städtischer Nothilfefonds mit einer Mindestausstattung von 10 000,- €
jährlich zur Verbesserung der humanitären Situation eingerichtet.
Begründung:
DIE LINKE. Ratsfraktion Münster
Achtermannstraße 19
48143 Münster
Telefon 02 51 / 9 81 60 51
An den Oberbürgermeister
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Die Freizügigkeit von Arbeitnehmer*innen ist ein in Artikel 45 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union verankerter Grundsatz, dessen Umsetzung durch
abgeleitetes EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
gewährleistet wird. EU-Bürger*innen steht es demnach zu,
• in einem anderen EU-Land Arbeit zu suchen,
• dort zu arbeiten, ohne dass eine Arbeitserlaubnis erforderlich wäre,
• zu diesem Zweck dort zu wohnen,
• selbst nach Beendigung des Beschäftigungsverhältni sses dort zu bleiben,
• hinsichtlich Zugang zu Beschäftigung, Arbeitsbedin gungen und aller anderen
Sozialleistungen und Steuervorteile genauso behandelt zu werden wie die
Staatsangehörigen des Aufnahmelandes.
Menschen aus ärmeren Regionen (z.B. Bulgarien, Rumänien, Slowakei) kommen in der
Hoffnung auf eine Arbeit und ein Auskommen auch nach Münster. Nach geltender
Rechtslage sollen diese Menschen, wenn sie keine Arbeit gefunden haben und somit nicht
in das Sozialsystem der BRD kommen, maximal 4 Wochen und danach keine
Sozialleistungen mehr erhalten. Der Stadt Münster hat aber die Möglichkeit, freiwillige
Leistungen im Sinne der Zuwanderer*innen zu erbringen, da diese oftmals unter
unerträglichen humanitären Zuständen leiden.
Zu 1:
Nicht immer reisen Familien nach Beendigung des Angebotes des Landfahrerplatzes
(LFP) im Herbst „zurück“, sondern halten sich „unerlaubt“ rund um die Container der
Winternothilfe auf. Wenn die Container abgebaut werden, zelten die Personen ohne WC
und fließend Wasser am Kanal bis der LFP wieder öffnet. Von den selbst gesuchten
Zeltplätzen sind sie zuletzt auch immer wieder vertrieben worden. Die einzige „offizielle“
Option für Familien ohne Leistungsanspruch ist im Sommer der LFP . Für die Männer
besteht die Möglichkeit, die Winternothilfe in Anspruch zu nehmen. Ein abgestimmter,
nahtloser Übergang der Nutzungsmöglichkeit von Winterhilfe und Landfahrer*innenplatz
würde diesen Missstand zumindest für die Männer beseitigen. Auch für die Frauen und
Kinder muss eine Lösung gefunden werden.
Zu 2:
In einigen Fällen reichen 4 Wochen nicht aus, eine Arbeit zu finden, obwohl im
Prinzip eine reelle Chance dafür besteht. Die Stadt sollte für diese Einzelfälle 5
Wohmöglichkeiten bereitstellen, die für eine gewisse Dauer genutzt werden können.
Zu 3:
Städtische Sprachangebote, die z.B. für Flüchtlinge organisiert worden sind,
sollen auch von der o.g. Gruppe genutzt werden können, da zuweilen nur mangelnde
Sprachkenntnisse das entscheidende Einstellungshindernis darstellen.
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Zu 4:
Dreh- und Angelpunkt der Probleme der EU-Zuwanderer*innen ist ein fehlender
Arbeitsplatz. Eine freiwillige Unterstützung bei der Arbeitssuche durch die
Stadt, angegliedert beim städtischen Jobcenter, könnte den Menschen, denen eine
Rückkehr in ihr Herkunftsland keinerlei Perspektive bietet, helfen, in der BRD
Fuß zu fassen und eine Existenz aufzubauen.
Zu 5:
Materielle Unterstützung der Nothilfe muss zur Zeit ausschließlich aus Spenden
organisiert werden. Ein Nothilfefond der Stadt könnte einspringen und wäre unter
humanen Aspekten hilfreich, wenn andere Träger bei der dringenden Versorgung nicht-
leistungsberechtigter Wohnungsloser mit dem Nötigsten (z.B. Windeln,
Babynahrung usw.) überfordert sind.
DIE LINKE. Ratsfraktion Münster
Rüdiger Sagel, Fatma Kirgil, Heiko Wischnewski, Ortrud Philipp
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Achtermannstraße 19
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0023/2017
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 09.05.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37