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V/0398/2023

Installation einer adaptiven Straßenbeleuchtung auf der Davertstraße zwischen Emmerbach und der Zufahrt Kanalpromenade (Ergänzung zum Verkehrs- und Straßenbaumaßnahmenprogramm 2023 - 2024, Vorlage V/0452/2022)

Vorlagen 07.07.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 29.11.2023, TOP 7.7

Anlage 1 Anregung §24 GO

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage 2 Lageplan

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Anlage 1 Anregung §24 GO

34 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0 /202398 3

Anlage A

2614 Zeichen

Anlage A zur V/0398/2023 
Kurzüberblick 
Es wird eine adaptive Straßenbeleuchtung auf der Davertstraße (Emmerbach bis Zufahrt Kanal-
promenade) installiert, um den Verbindungsweg stadtauswärts bis zur Kanalpromenade zu be-
leuchten.  
Der Ausbau einer durchgängigen und für Radfahrende komfortabel nutzbaren Radverkehrsinfra-
struktur ist dringend erforderlich. Städtisches Ziel ist es, mehr Radverkehr zu generieren und den 
Anteil des Radverkehrs am Modal Split auf 50 % zu erhöhen. Dies kann nur gelingen, wenn die 
Infrastruktur entsprechend komfortabel und sicher angepasst wird. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Das Projekt soll das Radfahren als urbane Mobilität der Zukunft fördern. 
 
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Ende des Frühjahres 2024 vorgesehen. 
 
 Zur Erreichung des Ziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 25.000 € zu kalkulieren.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja     
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja     
Im Haushaltsplanentwurf 2024 enthalten? x Ja     
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja     
Bereits veranschlagt? x Ja     
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Querschnittsthemen Klimaschutz und Demographie sind durch den Ausbau von komfortablen 
Verbindungswegen zur Kanalpromenade maßgeblich berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein 
zentrales Instrument zur Stärkung klimafreundlicher Mobilität bei gleichzeitig steigenden Bevölke-
rungszahlen.

Beschlussvorlage

7687 Zeichen

V/0398/2023 
V/0398/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Installation einer adaptiven Straßenbeleuchtung auf der Davertstraße  zwischen Emmerbach und  
der Zufahrt Kanalpromenade (Ergänzung zum Verkehrs- und Straßenbaumaßnahmenprogramm 
2023 - 2024, Vorlage V/0452/2022) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   26.10.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Installation einer adaptiven Straßenbeleuchtung auf der Davertstraße zwischen Emmer-
bach und Zufahrt Kanalpromenade wird zugestimmt (Ergänzung zum Verkehrs- und Straßen-
baumaßnahmenprogramm 2023 – 2024) 
 
2. Die Anregung 2020 -00198 (Anlage 1) gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land  
Nordrhein-Westfalen ist damit erledigt  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in  Höhe von ca. 25.000 € ent-
stehen. Einzahlungen aus Beiträgen oder Fördermitteln werden nicht erwartet. 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0008 Verkehrsanlagen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2024 25.000  
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
17.07.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Groot-Körmelink 
Telefon: 492-6915 
Groot-Koermelink@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0398/2023 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2024 bei der o. 
g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. 
Im letzten Jahr wurde die Kanalpromenade mit einer adaptiven Beleuchtung ausgestattet. Die Kanal-
promenade erfreut sich seit dem Ausbau einer sehr hohen Akzeptanz und Nutzung durch Radfahren-
de, Fußgänger, Jogger und weiterer. Damit die Nutzer die Kanalpromenade auch über Verbindungs-
wege gefahrlos erreichen können, wurden auch die Verbindungsrampen mit einer adaptiven Beleuch-
tung ausgestattet. 
Aus dem Bereich Amelsbüren erreichen viele Nutzer die Kanalpromenade über die Ortsausfahrt Rich-
tung Dortmund-Ems-Kanal. In diesem Bereich müssen Radfahrende zusammen mit dem Kfz-Verkehr 
die Fahrbahn nutzen. 
 
Historisch ist die Davertstraße von der Ortsmitte Amelsbüren nur bis zur Emmerbachbrücke beleuch-
tet. Von dem Abzweig der Davertstraße zur Zufahrt Schulze Everding wurde der Verbindungsweg zur 
Kanalpromenade im Zuge des Ausbaus der Kanalpromenade im letzten Jahr mit einer adaptiven Be-
leuchtung versehen.  
Es besteht damit vom Ende der Straßenbeleuchtung an der Emmerbachbrücke bis zur Einmündung 
Schulze Everding ein ca. 70 Meter langer unbeleuchteter Abschnitt der Davertstraße. 
 
Seit der Inbetriebnahme der Kanalpromenade im letzten Jahr hat die Verwaltung zunehmend der 
Wunsch von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Politik erreicht, die Beleuchtungssituation in diesem 
Abschnitt zu verbessern, da es sich hierbei um eine direkte Wegeverbindung zur Kanalpromenade 
aus dem Ortskern Amelsbüren heraus handelt.  
  
Der Ausbau von komfortabel nutzbarer Radverkehrsinfrastruktur i st dringend erforderlich. Denn die 
Bedeutung des Radverkehrs für den Alltagsverkehr steigt vor dem Hintergrund sich erhöhender 
Reichweiten. Diese sind nicht zuletzt auf technische Optimierungen sowie elektrische Antriebsmög-
lichkeiten zurückzuführen. Die kl imarelevanten, ökonomischen und gesundheitlichen Vorteile (indivi-
duell und gesamtgesellschaftlich) liegen auf der Hand. Daher formuliert bereits das in 2016 beschlos-
sene Radverkehrskonzept – Münster 2025 explizit das Ziel, mehr Radverkehr zu generieren und den 
Anteil des Radverkehrs am Modal Split auf 50 % zu erhöhen. Dies kann nur gelingen, wenn die Infra-
struktur entsprechend komfortabel und sicher angepasst wird, da ansonsten kaum Verlagerungseffek-
te vom privaten Pkw auf das Fahrrad zu generieren sind.  
 
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Davertstraße vgl. Anlage 2 westlich der Emmerbachbrücke 
mit einer adaptiven Straßenbeleuchtung (Grundeinstellung der Beleuchtungsstärke bei 40%) auszu-
statten. In der Zeit von 23 -4:30 Uhr wird die Beleuchtungsstärke auf 30 % abgesenkt. Um die Beein-
trächtigung auf nachtaktive Insekten und Fledermäuse zu minimieren, wird eine Lichtfarbe von 2700 
K verwendet. Diese Beleuchtung wird nur aktiviert, wenn die integrierten Sensoren vorbeikommende 
Radfahrende, Autos und zu Fuß Gehende erfassen. Die Lichtmasten stehen in einem Abstand von 
ca. 31 m. Da hier die Straße von Autos, sowie auch von Radfahrenden genutzt wird, ist eine Aus-
leuchtung nach DIN erforderlich und ein weiteres Absenken der Beleuchtungsstärke nicht möglich.  
Um die Wurzeln der Bäume nicht zu beschädigen, werden die Lichtmasten immer zwischen den 
Bäumen installiert. Ein Kabel ist bereits auf einem Großteil der Trasse vorhanden, so dass lediglich 
ein 10 m langer Kabelgraben erstellt werden muss.  
 
Um die durch die bereits bestehende Straßenbeleuchtung bestehenden Beeinträchtigungen auf die 
Insekten- und Fledermausfauna im Ortseingangsbereich zu reduzieren, werden zwei vorhandene 
Lichtmasten (Nr. 1 und 2) auf eine adaptive Straßenbeleuchtung mit einer Lichtfarbe von 2700K um-
gestellt.

- 3 - 
V/0398/2023 
 
Der Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz wird am 27.09.2023 über die Maßnahme informiert.  
 
 
Umwelt: 
Artenschutzrechtlich sind im Zusammenhang mit der geplanten Beleuchtung die nachfolgend darge-
stellten Belange betroffen: 
 
Die vorhandenen Lebensräume an der „Davertstraße“, geprägt durch den im Süden verlaufenden 
„Emmerbach“, dem im Norden befindlichen „DEK“ sowie den Gehölzstrukturen und den landwirt-
schaftlich genutzten Flächen, weisen eine hohe ökologische Relevanz insbesondere für d ie Arten-
gruppe der Fledermäuse auf.  
 
Im Rahmen der faunistischen Untersuchungen für die Kanalpromenade am DEK wurden zum Teil 
auch Bereiche um den „Emmerbach“ miterfasst (Hamann & Schulte 2021). Ergebnisse der Untersu-
chung sind u.a., dass in dem Bereich n eben Zwergfledermäusen ebenfalls hohe Aktivitätszahlen der 
Gattung Myotis nachgewiesen wurden, bei denen es sich um lichtsensible Arten handelt.  
 
Aufgrund der hohen Sensibilität des Lebensraums „DEK“ wurden an der Kanalpromenade per Be-
schlussvorlage Abschaltzeiten während der Sommermonate festgelegt. Die Abschaltzeiten (vom 
01.04. bis zum 30.09. eines Jahres mit Ausnahme ca. 1 h vor Sonnenaufgang) w erden auf den Ab-
schnitt an der „Davertstraße“ übertragen.  
 
Mit einer adaptiven Beleuchtung dieses Abschnitts, ohne Abschaltzeiten, würden die bestehenden 
Nahrungshabitate entwertet und die aktuell noch dunkle Leitlinienstruktur im Bereich des „Emmer-
bachs“ als Verbindungselement zwischen West und Ost verloren gehen. 
 
Reduktionsvariante: 
Alle Materialien wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den Anforderungen der Ver-
kehrssicherheit ergibt. Weitere Reduktionsmaßnahmen sind nicht möglich. 
 
Zu 2. 
Mit der Anregung 2020-00198 (Anlage 1) gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -
Westfalen wurde von einem Bürger eine ähnliche Straßenbeleuchtung angeregt. Die Anregung ist mit 
einem Beschluss zur Vorlage abgeschlossen und der Bürger wird durch d ie Verwaltung schriftlich 
informiert. 
 
Die Anwohner*innen und Eigentümer*innen werden entsprechend dem Serviceversprechen des Am-
tes für Mobilität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert.  
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung der Maßnahme für Frühjahr 2024 geplant.  
 
 
i.V. 
gez.  
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 Anregung §24 GO  
Anlage 2 Lageplan

Anlage 2 Lageplan

420 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0 /202398 3
1
29.06.2023      Groot-Körmelink
Amt für Mobilität und Tiefbau
Verkehrsmanagement und Smart Mobility
29.06.2023      Gaupel
Umrüstung auf sensorgesteuerte
Straßenbeleuchtung
Davertstraße
bearbeitet:  
gezeichnet: 
vorhandene Straßenbeleuchtung
geplante Straßenbeleuchtung
Lph 6,0 m
Sensor: Tvilight Citysense
Leuchte: Ampera Evo 1
2700K
vorhandene Bäume
6,00 m
1,60 m
2,00 m
2
4
6
5
3

Beratungsverlauf (2)

19.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
29.11.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 7.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Davertstraße
  • Kanalpromenade
  • Promenade

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Details

Aktenzeichen
V/0398/2023
Typ
Vorlagen
Datum
07.07.2023
Erstellt
28.06.2023 16:30