V/0398/2023
Installation einer adaptiven Straßenbeleuchtung auf der Davertstraße zwischen Emmerbach und der Zufahrt Kanalpromenade (Ergänzung zum Verkehrs- und Straßenbaumaßnahmenprogramm 2023 - 2024, Vorlage V/0452/2022)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Anregung §24 GO
34 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0 /202398 3
Anlage A
2614 Zeichen
Anlage A zur V/0398/2023 Kurzüberblick Es wird eine adaptive Straßenbeleuchtung auf der Davertstraße (Emmerbach bis Zufahrt Kanal- promenade) installiert, um den Verbindungsweg stadtauswärts bis zur Kanalpromenade zu be- leuchten. Der Ausbau einer durchgängigen und für Radfahrende komfortabel nutzbaren Radverkehrsinfra- struktur ist dringend erforderlich. Städtisches Ziel ist es, mehr Radverkehr zu generieren und den Anteil des Radverkehrs am Modal Split auf 50 % zu erhöhen. Dies kann nur gelingen, wenn die Infrastruktur entsprechend komfortabel und sicher angepasst wird. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Projekt soll das Radfahren als urbane Mobilität der Zukunft fördern. Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Ende des Frühjahres 2024 vorgesehen. Zur Erreichung des Ziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 25.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Im Haushaltsplanentwurf 2024 enthalten? x Ja Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Bereits veranschlagt? x Ja Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Querschnittsthemen Klimaschutz und Demographie sind durch den Ausbau von komfortablen Verbindungswegen zur Kanalpromenade maßgeblich berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein zentrales Instrument zur Stärkung klimafreundlicher Mobilität bei gleichzeitig steigenden Bevölke- rungszahlen.
Beschlussvorlage
7687 Zeichen
V/0398/2023 V/0398/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Installation einer adaptiven Straßenbeleuchtung auf der Davertstraße zwischen Emmerbach und der Zufahrt Kanalpromenade (Ergänzung zum Verkehrs- und Straßenbaumaßnahmenprogramm 2023 - 2024, Vorlage V/0452/2022) Beratungsfolge 19.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 26.10.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Installation einer adaptiven Straßenbeleuchtung auf der Davertstraße zwischen Emmer- bach und Zufahrt Kanalpromenade wird zugestimmt (Ergänzung zum Verkehrs- und Straßen- baumaßnahmenprogramm 2023 – 2024) 2. Die Anregung 2020 -00198 (Anlage 1) gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist damit erledigt II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 25.000 € ent- stehen. Einzahlungen aus Beiträgen oder Fördermitteln werden nicht erwartet. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Investitionsmaßnah- me 0008 Verkehrsanlagen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2024 25.000 Amt für Mobilität und Tiefbau 17.07.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Groot-Körmelink Telefon: 492-6915 Groot-Koermelink@stadt- muenster.de - 2 - V/0398/2023 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2024 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Begründung: Zu 1. Im letzten Jahr wurde die Kanalpromenade mit einer adaptiven Beleuchtung ausgestattet. Die Kanal- promenade erfreut sich seit dem Ausbau einer sehr hohen Akzeptanz und Nutzung durch Radfahren- de, Fußgänger, Jogger und weiterer. Damit die Nutzer die Kanalpromenade auch über Verbindungs- wege gefahrlos erreichen können, wurden auch die Verbindungsrampen mit einer adaptiven Beleuch- tung ausgestattet. Aus dem Bereich Amelsbüren erreichen viele Nutzer die Kanalpromenade über die Ortsausfahrt Rich- tung Dortmund-Ems-Kanal. In diesem Bereich müssen Radfahrende zusammen mit dem Kfz-Verkehr die Fahrbahn nutzen. Historisch ist die Davertstraße von der Ortsmitte Amelsbüren nur bis zur Emmerbachbrücke beleuch- tet. Von dem Abzweig der Davertstraße zur Zufahrt Schulze Everding wurde der Verbindungsweg zur Kanalpromenade im Zuge des Ausbaus der Kanalpromenade im letzten Jahr mit einer adaptiven Be- leuchtung versehen. Es besteht damit vom Ende der Straßenbeleuchtung an der Emmerbachbrücke bis zur Einmündung Schulze Everding ein ca. 70 Meter langer unbeleuchteter Abschnitt der Davertstraße. Seit der Inbetriebnahme der Kanalpromenade im letzten Jahr hat die Verwaltung zunehmend der Wunsch von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Politik erreicht, die Beleuchtungssituation in diesem Abschnitt zu verbessern, da es sich hierbei um eine direkte Wegeverbindung zur Kanalpromenade aus dem Ortskern Amelsbüren heraus handelt. Der Ausbau von komfortabel nutzbarer Radverkehrsinfrastruktur i st dringend erforderlich. Denn die Bedeutung des Radverkehrs für den Alltagsverkehr steigt vor dem Hintergrund sich erhöhender Reichweiten. Diese sind nicht zuletzt auf technische Optimierungen sowie elektrische Antriebsmög- lichkeiten zurückzuführen. Die kl imarelevanten, ökonomischen und gesundheitlichen Vorteile (indivi- duell und gesamtgesellschaftlich) liegen auf der Hand. Daher formuliert bereits das in 2016 beschlos- sene Radverkehrskonzept – Münster 2025 explizit das Ziel, mehr Radverkehr zu generieren und den Anteil des Radverkehrs am Modal Split auf 50 % zu erhöhen. Dies kann nur gelingen, wenn die Infra- struktur entsprechend komfortabel und sicher angepasst wird, da ansonsten kaum Verlagerungseffek- te vom privaten Pkw auf das Fahrrad zu generieren sind. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Davertstraße vgl. Anlage 2 westlich der Emmerbachbrücke mit einer adaptiven Straßenbeleuchtung (Grundeinstellung der Beleuchtungsstärke bei 40%) auszu- statten. In der Zeit von 23 -4:30 Uhr wird die Beleuchtungsstärke auf 30 % abgesenkt. Um die Beein- trächtigung auf nachtaktive Insekten und Fledermäuse zu minimieren, wird eine Lichtfarbe von 2700 K verwendet. Diese Beleuchtung wird nur aktiviert, wenn die integrierten Sensoren vorbeikommende Radfahrende, Autos und zu Fuß Gehende erfassen. Die Lichtmasten stehen in einem Abstand von ca. 31 m. Da hier die Straße von Autos, sowie auch von Radfahrenden genutzt wird, ist eine Aus- leuchtung nach DIN erforderlich und ein weiteres Absenken der Beleuchtungsstärke nicht möglich. Um die Wurzeln der Bäume nicht zu beschädigen, werden die Lichtmasten immer zwischen den Bäumen installiert. Ein Kabel ist bereits auf einem Großteil der Trasse vorhanden, so dass lediglich ein 10 m langer Kabelgraben erstellt werden muss. Um die durch die bereits bestehende Straßenbeleuchtung bestehenden Beeinträchtigungen auf die Insekten- und Fledermausfauna im Ortseingangsbereich zu reduzieren, werden zwei vorhandene Lichtmasten (Nr. 1 und 2) auf eine adaptive Straßenbeleuchtung mit einer Lichtfarbe von 2700K um- gestellt. - 3 - V/0398/2023 Der Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz wird am 27.09.2023 über die Maßnahme informiert. Umwelt: Artenschutzrechtlich sind im Zusammenhang mit der geplanten Beleuchtung die nachfolgend darge- stellten Belange betroffen: Die vorhandenen Lebensräume an der „Davertstraße“, geprägt durch den im Süden verlaufenden „Emmerbach“, dem im Norden befindlichen „DEK“ sowie den Gehölzstrukturen und den landwirt- schaftlich genutzten Flächen, weisen eine hohe ökologische Relevanz insbesondere für d ie Arten- gruppe der Fledermäuse auf. Im Rahmen der faunistischen Untersuchungen für die Kanalpromenade am DEK wurden zum Teil auch Bereiche um den „Emmerbach“ miterfasst (Hamann & Schulte 2021). Ergebnisse der Untersu- chung sind u.a., dass in dem Bereich n eben Zwergfledermäusen ebenfalls hohe Aktivitätszahlen der Gattung Myotis nachgewiesen wurden, bei denen es sich um lichtsensible Arten handelt. Aufgrund der hohen Sensibilität des Lebensraums „DEK“ wurden an der Kanalpromenade per Be- schlussvorlage Abschaltzeiten während der Sommermonate festgelegt. Die Abschaltzeiten (vom 01.04. bis zum 30.09. eines Jahres mit Ausnahme ca. 1 h vor Sonnenaufgang) w erden auf den Ab- schnitt an der „Davertstraße“ übertragen. Mit einer adaptiven Beleuchtung dieses Abschnitts, ohne Abschaltzeiten, würden die bestehenden Nahrungshabitate entwertet und die aktuell noch dunkle Leitlinienstruktur im Bereich des „Emmer- bachs“ als Verbindungselement zwischen West und Ost verloren gehen. Reduktionsvariante: Alle Materialien wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den Anforderungen der Ver- kehrssicherheit ergibt. Weitere Reduktionsmaßnahmen sind nicht möglich. Zu 2. Mit der Anregung 2020-00198 (Anlage 1) gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen wurde von einem Bürger eine ähnliche Straßenbeleuchtung angeregt. Die Anregung ist mit einem Beschluss zur Vorlage abgeschlossen und der Bürger wird durch d ie Verwaltung schriftlich informiert. Die Anwohner*innen und Eigentümer*innen werden entsprechend dem Serviceversprechen des Am- tes für Mobilität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung der Maßnahme für Frühjahr 2024 geplant. i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 Anregung §24 GO Anlage 2 Lageplan
Anlage 2 Lageplan
420 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage V/0 /202398 3 1 29.06.2023 Groot-Körmelink Amt für Mobilität und Tiefbau Verkehrsmanagement und Smart Mobility 29.06.2023 Gaupel Umrüstung auf sensorgesteuerte Straßenbeleuchtung Davertstraße bearbeitet: gezeichnet: vorhandene Straßenbeleuchtung geplante Straßenbeleuchtung Lph 6,0 m Sensor: Tvilight Citysense Leuchte: Ampera Evo 1 2700K vorhandene Bäume 6,00 m 1,60 m 2,00 m 2 4 6 5 3
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Davertstraße
- Kanalpromenade
- Promenade
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0398/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.07.2023
- Erstellt
- 28.06.2023 16:30