2020/0322
Bebauungsplan W 65 ? Heimstättensiedlung Nord ? (Aufstellungsbeschluss)
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anlage 3
7235 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
28.10.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0322
Magistratsbeschluss-Nr.
320
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan W 65 – Heimstättensiedlung Nord – (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 23.10.2020
Beschlussvorschlag:
Für das Gebiet an der Eschollbrücker Straße zwischen der Straße Am Pelz und dem
Nachtigallenweg, der nördlichen Grenze der Kleingartenanlage und der Straße Am Sandacker,
ist ein Bebauungsplan W 65 – Heimstättensiedlung Nord – im Sinne des § 30 BauGB
aufzustellen (siehe Abb. 1, Seite 3).
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 04.11.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2020/0322 vom 23.10.2020:
Der Metrokonzern veräußert seine Real -Markt-Standorte, u. a. an der Eschollbrücker Str. in
Darmstadt. Um eine städtebaulich geordnete Entwicklung und die planungsrechtliche
Sicherung öffentlicher Flächen für den Gemeinbedarf, z.B. Feuerwehr und soziale
Infrastruktur wie Schule und Kita , zu gewährleisten, ist ein Bebauungsplanverfahren und im
ersten Schritt der Aufstellungsbesch luss des Bebauungsplans W 65 erforderlich.
Ziel ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem gemischt genutzten Gebiet
(Wohn- und Gewerbenutzung) zur Deckung des anhaltenden Wohnraumbedarfs und zur
Sicherung von Flächen für den Gemeinbedarf (z.B. Feuerwehr und soziale
Infrastruktureinrichtungen) zu gewährleisten.
Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans W 65 – Heimstättensiedlung Nord –
(ohne Maßstab)
- 5 -
Das Plangebiet befindet sich im Südwesten von Darmstadt im nordöstlichen Teil der
Heimstättensiedlung. Der Geltungsbereich (siehe Abb. 1) umfasst insgesamt eine Fläche von
73.315 m², wobei der nördliche Planbereich, der den wesentlich neu zu entwickelnden
Planbereich an der Eschollbrücker Straße ausmacht, eine Fläche von 46.740 m² einnimmt.
In diesem Teilbereich, zwischen der Eschollbrücker Straße, der Straße Am Pelz, der Straße
Am Blauen Stein und dem Nachtigallenweg, befindet sich das Grundstück Flur 49, Flurstück -
nummer 6/6, mit einer Fläche von 26.371 m² (entspricht 36 % der F läche des Geltungs-
bereichs), das derzeit durch den großflächigen Einzelhandelsmarkt Real genutzt wird.
Das östlich daran angrenzende Grundstück, Flur 49, Flurstück Nr. 6/5 mit einer Fläche von
4.434 m², ist derzeit mit einem eingeschossigen Gebäude komplex bebaut, welcher durch ein
Fitnessstudio, einen Friseursalon , eine Spielhalle, zwei Restaurant s bzw. Imbisse sowie ein
Boardinghaus genutzt wird. Das westlich des Realmarkts angrenzende Grundstück (Flur 49,
Flurstücknummer 1/7) liegt brach. Alle anderen Gr undstücke im südlichen Plangebiet sind
einer Gemengelage zuzuordnen, die u.a. folgende Nutzungen aufweist: ein Hotel, Praxen,
Büros, Lager, Druckerei, Autohandel, Tischlerei, eine Kfz -Werkstatt, Wäscherei, erotische
Massage, Firma für Bodenbeläge sowie Woh nen.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans W 17 – Heimstättensiedlung –
2. Abschnitt, aus dem Jahre 1970, der jedoch aufgrund eines Verkündungsmangels
unwirksam ist. Dieser Bebauungsplan sah im Geltungsbereich ein Gewerbegebiet vor.
Eventuelle Bauvorhaben werden derzeit auf der Grundlage von § 34 BauGB beurteilt.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist das Gebiet an
der Eschollbrücker Straße mit dem Gr undstück des Real-Marktes und den östlich und
westlich angrenzenden Grundstücken als gewerbliche Baufläche dargestellt. Das
verbleibende Gebiet ist als gemischte Baufläche dargestellt. Im Osten des Plangebiets,
parallel zur Bahntrasse sind eine „Freihaltung für ICE-Trassenvarianten“ und ein Hauptrad-
und fußweg dargestellt (siehe Abb. 2).
- 6 -
Abb. 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (ohne Maßstab)
Für die geplanten Nutzungen im Gebiet ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB (Entwicklungsgebot)
eine Änderung des Flächennu tzungsplans erforderlich. Das Änderungsverfahren erfolgt im
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Ziel des Bebauungsplans W 65 ist die Entwicklung eines gemischt genutzten Gebietes, in
dem Wohnen, Gemeinbedarfseinrichtungen (z.B. Feuerwehr, Schule und Kita) und Büro- und
Verwaltungsnutzungen sowie nicht störende gewerbliche Betriebe nebeneinander möglich
sind.
Angesichts des begrenzten Siedlungsflächenpotentials der Wissenschaftsstadt Darmstadt
eignen sich die Flächen durch ihre gute integrierte Lage, der auch perspektivisch weiter
hohen Nachfrage nach Wohnraum im Stadtgebiet in relevantem Größenumfang zu begegnen.
Die Nutzungsart „Gewerbegebiet“ , die der unwirksame Bebauungsplan W 17 noch vorsah,
soll nicht mehr weiter verfolgt werden.
Stattdessen wird für die Feuerwehr Süd ein ca. 7.500 m² großes Grundstücksteil vorgesehen.
Relevante Grundstücksgrößen in Lagen, die eine optimale Anbindung und Versorgung durch
die Feuerwehr gewährleisten, sind nur sehr begrenzt verfügbar. Der Bedarf einer Feuerwache
Süd ergibt sich aus dem Feuerwehrbedarfs - und Entwicklungsplan der Wissenschaftsstadt
Darmstadt. Die neue Feuerwache Nord ist auf einem Grundstück in der Pfnorstraße
vorgesehen. Die Standorte müssen gewährleisten, dass die vom Gesetzgeber vorgeschriebene
maximale Eintreffzeit von 10 Minuten überall im Stadtgebiet eingehalten werden kann.
Eine Möglichkeit zur Nahversorgung im Rahmen der Zulässigkeit gemäß
Einzelhandelskonzept soll vorgesehen werden. Gleichzeitig sollen Flächen für die soziale
Infrastruktur wie Kita oder Schule gesichert werden.
Desweiteren sollen u. a. ein gemischtes Wohnungsangebot für unterschiedliche
Nutzergruppen und eine ausgewogene Sozialstruktur geschaffen werden. Hierbei sind die
städtischen Vorgaben bzgl. der Anteile für sozial geförderten Wohnungsbau und Wohnraum
für mittlere Einkommen zu gewährleisten.
Im folgenden Bauleitplanverfahren ist auf Basis eines städtebaulichen Konzeptes Art und
Maß der baulichen Nutzung zu klären. Zu betr achten sind dabei u. a. die
Emissionsbelastungen, die von angrenzenden Nutzungen (z.B. Bahn - und Verkehrslärm)
ausgehen, als auch die Immissionen unterschiedlicher Nutzungen im Gebiet selbst.
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan W 65 – Heimstättensiedlung Nord – im Darmstädter Echo öffentlich bekannt
gemacht.
Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird im Parallelverfahren hierzu der Aufstellungsbeschluss zur
19. Flächennutzungsänderung erfolgen.
Dezernat III:
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
anlage 2
199 Zeichen
Punkt 14: Bebauungsplan W 65 – Heimstättensiedlung Nord – (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2020/0322) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 4
212 Zeichen
Punkt 32: Bebauungsplan W 65 – Heimstättensiedlung Nord – (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2020/0322) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: AfD
2020/0322
7204 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
28.10.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0322
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan W 65 – Heimstättensiedlung Nord – (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 23.10.2020
Beschlussvorschlag :
Für das Gebiet an der Eschollbrücker Straße zwischen der Straße Am Pelz und dem
Nachtigallenweg, der nördlichen Grenze der Kleingartenanlage und der Straße Am Sandacker,
ist ein Bebauungsplan W 65 – Heimstättensiedlung Nord – im Sinne des § 30 BauGB
aufzustellen (siehe Abb. 1, Seite 3).
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2020/0322 vom 23.10.2020:
Der Metrokonzern veräußert seine Real -Markt-Standorte, u. a. an der Eschollbrücker Str. in
Darmstadt. Um ein e städtebaulich geordnete Entwicklung und die planungsrechtliche
Sicherung öffentlicher Flächen für den Gemeinbedarf , z.B. Feuerwehr und soziale
Infrastruktur wie Schule und Kita , zu gewährleisten , ist ein Bebauungsplanverfahren und im
ersten Schritt der Aufstellungsbesch luss des Bebauungsplans W 65 erforderlich.
Ziel ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem gemischt genutzten Gebiet
(Wohn- und Gewerbenutzung) zur Deckung des anhaltenden Wohnraumbedarfs und zur
Sicherung von Flächen für den Gemeinbedarf (z.B. Feuerwehr und soziale
Infrastruktureinrichtungen) zu gewährleisten.
Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans W 65 – Heimstättensiedlung Nord –
(ohne Maßstab )
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Das Plangebiet befindet sich im Südwesten von Darmstadt im nordöstlichen Teil der
Heimstättensiedlung. D er Geltungsbereich (siehe Abb. 1) umfasst insgesamt eine Fläche von
73.315 m², wobei der nördliche Planbereich, der den wesentlich neu zu entwickelnde n
Planbereich an der Eschollbrücker Straße ausmacht, eine Fläche von 46.740 m² einnimmt.
In diesem Teilbereich, zwischen der Eschollbrücker Straße, der Straße Am Pelz, der Straße
Am Blauen Stein und dem Nachtigallenweg, befindet sich das Grundstück Flur 49, Flurstück -
nummer 6/6, mit einer Fläche von 26.371 m² (entspricht 36 % der F läche des Geltungs -
bereichs), das derzeit durch den großflächigen Einzelhandelsmarkt Real genutzt wird.
Das östlich daran angrenzende Grundstück, Flur 49, Flurstück Nr. 6/5 mit einer Fläche von
4.434 m², ist derzeit mit einem eingeschossigen Gebäude komplex bebaut, welcher durch ein
Fitnessstudio, einen Friseursalon , eine Spielhalle, zwei Restaurant s bzw. Imbisse sowie ein
Boardinghaus genutzt wird. Das westlich des Realmarkts angrenzende Grundstück (Flur 49,
Flurstücknummer 1/7) liegt brach. Alle anderen Gr undstücke im südlichen Plangebiet sind
einer Gemengelage zuzuordnen, die u.a. folgende Nutzungen aufweist: ein Hotel, Praxen,
Büros, Lager, Drucker ei, Autohandel, Tischlerei, eine Kfz -Werkstatt, Wäscherei, erotische
Massage, Firma für Bodenbeläge sowie Woh nen.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans W 17 – Heimstättensiedlung –
2. Abschnitt, aus dem Jahre 1970, der jedoch aufgrund eines Verkündungsmangels
unwirksam ist. Dieser Bebauungsplan sah im Geltungsbereich ein Gewerbegebiet vor.
Eventuelle Bauvorhaben werden derzeit auf der Grundlag e von § 34 BauGB beurteilt .
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist das Gebiet an
der Eschollbrücker Straße mit dem Gr undstück des Real-Marktes und den östlich und
westlich angrenzenden Grundstücken als gewerbliche Baufläche dargestellt. Das
verbleibende Gebiet ist als gemischte Baufläche dargestellt. Im Osten des Plangeb iets,
parallel zur Bahntrasse sind eine „Freihaltung für ICE -Trassenvarianten“ und e in Hauptrad-
und fußweg dargestellt (siehe Abb. 2).
Abb. 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (ohne Maßstab)
- 5 -
Für die geplanten Nutzungen im Gebiet ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB (Entwicklungsgebot)
eine Änderung des Flächennu tzungsplans erforderlich. Das Änderungsverfahren erfolgt im
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Ziel des Bebauungsplans W 65 ist die Entwicklung eines gemischt genutzten Gebietes, in
dem Wohnen, Gemeinbedarfseinrichtungen (z.B. Feuerwehr, Schule und Kita) und Büro- und
Verwaltungsnutzungen sowie nicht störende gewerbliche Betriebe nebeneinander möglich
sind.
Angesichts des begrenzten Siedlungsflächenpotentials der Wissenschaftsstadt Darmstadt
eignen sich die Flächen durch ihre gute integrierte Lage, der auch perspektivisch weiter
hohen Nachfra ge nach Wohnraum im Stadtgebiet in relevantem Größenumfang zu begegnen.
Die Nutzungsart „Gewerbegebiet“ , die der unwirksame Bebauungsplan W 17 noch vorsah,
soll nicht mehr weiter verfolgt werden.
Stattdessen wir d für die Feuerwehr Süd ein ca. 7.500 m² großes Grundstücksteil vorgesehen.
Relevante Grundstücksgrößen in Lagen, die eine optimale Anbindung und Versorgung durch
die Feuerwehr gewährleisten, sind nur sehr begrenzt verfügbar. Der Bedarf einer Feuerwache
Süd ergibt sich aus dem Feuerwehrbedarfs - und Entwicklungsplan der Wissenschaftsstadt
Darmstadt. Die neue Feuerwache Nord ist auf einem Grundstück in der Pfnorstraße
vorgesehen. Die Standorte müssen gewährleisten, dass die vom Gesetzgeber vorgeschriebene
maximale Eintreffzeit von 10 Minuten überall im Stadtgebiet eingehalten werden kann.
Eine Möglichkeit zur Nahversorgung im Rahmen der Zulässigkeit gemäß
Einzelhandelskonzept soll vorgesehen werden. Gleichzeitig sollen Flächen für die soziale
Infrastruktur wie Kita oder Schule gesichert werden.
Desweiteren soll en u. a. ein gemischtes Wohnungsangebot für unterschiedliche
Nutzergruppen und eine ausgewogene Sozialstruktur geschaffen werden. Hierbei sind die
städtischen Vorgaben bzgl. der Anteile für sozial geförderten Wohnungsbau und Wohnraum
für mittlere Einkommen zu gewährleisten.
Im folgenden Bauleitplanverfahren ist auf Basis eines städtebaulichen Konzeptes Art und
Maß der baulichen Nutzung zu klären. Zu betr achten sind dabei u. a . die
Emissionsbelastu ngen, die von angrenzenden Nutzungen (z.B. Bahn - und Verkehrslärm)
ausgehen, als auch die Immissionen unterschiedlicher Nutzungen im Gebiet selbst.
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan W 65 – Heimstättensiedlung Nord – im Darmstädter Echo öffentlich bekannt
gemacht.
Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird im Parallelverfahren hierzu der Aufstellungsbeschluss zur
19. Flächennutzungsänderung erfolgen.
Dezernat III:
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Orte (6)
- Eschollbrücker Straße
- Pfnorstraße
- Nachtigallenweg
- Am Pelz
- Am Sandacker
- Am Blauen Stein
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0322
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.10.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00