V/0560/2005
Abendgymnasium der Stadt Münster, Weiterbildungskolleg für Berufstätige
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Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Abendgymnasium der Stadt Münster, Weiterbildungskolleg für Berufstätige hier: Einrichtung des Bildungsganges abitur-online.nrw im Rahmen des gleichnamigen Modellprojektes (Schulversuch) zum Schuljahr 2005/2006 Beratungsfolge 28.06.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 29.06.2005 Hauptausschuss Vorberatung 29.06.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag Sachentscheidung Errichtung eines Bildungsganges Gem. § 8 Abs. 1 und Abs. 4 in Verbindung mit § 4 a und b Schulverwaltungsgesetz (SchVG) wird zum 01.08.2005 (Beginn des Schuljahres 2005/2006) am Abendgymnasium Münster, Weiterbil- dungskolleg der Stadt Münster, im Rahmen eines Schulversuches folgender Bildungsgang errich- tet: „abitur-online.nrw“ Kosten/Folgekosten Mittelbereitstellung/Finanzierung Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass • durch die Teilnahme an dem Schulversuch abitur-online.nrw keine Investitionskosten ent- stehen • durch die Erweiterung des Bildungsangebotes Kosten für Lernmittel anfallen. Die Lernmittel werden aus den zur Verfügung stehenden laufenden Etatmitteln finanziert. Befristung Die Teilnahme an dem Schulversuch ist an den Projektzeitraum bis zum 31.07.2007 gebunden. Zum 01.08.2007 wird durch das Ministerium über die Übernahme in das Regelangebot der Weiter- bildungskollegs entschieden. Vorlagen-Nr.: V/0560/2005 Auskunft erteilt: Herr Watermann, Herr Woltering Ruf: 492 40 10, 492 40 16 E-Mail: WolteriT@stadt-muenster.de Datum: 20.06.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Begründung 1. Einführung 1.1 Rechtsgrundlagen Über die Errichtung, Änderung und Auflösung einer öffentlichen Schule, für die nicht das Land Schulträger ist, beschließt der Schulträger (vgl. § 8 Abs. 1 Schulverwaltungsgesetz – SchVG). Als Änderung einer Schule ist u.a. auch der Ausbau einer bestehenden Schule zu verstehen (vgl. § 8 Abs. 4 SchVG). Es handelt sich somit um einen Ausbau des Abendgymnasiums in städtischer Trägerschaft, wenn das Abendgymnasium zum Schuljahr 2005/2006 an dem Schulversuch abitur- online.nrw teilnimmt. 1.2 Zuständigkeiten Der Rat kann u.a. die Entscheidung über die Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Ein- schränkung und Auflösung von öffentlichen Einrichtungen gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe l der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – GO NW – nicht übertragen. Da es sich bei einem Abendgymnasium um eine öffentliche Einrichtung handelt, ist der Rat der Stadt Münster für die Beschlussfassung zuständig. Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung des für den Schulbereich zuständigen Ministeriums (vgl. § 4 b Abs. 2 SchVG). Die Schulkonferenz der Schule ist zu beteiligen (vgl. § 5 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 15 Abs. 1 Schulmitwirkungsgesetz - SchMG). 2 Darstellung des zur Errichtung vorgeschlagenen Bildungsganges 2.1 Beschreibung des Schulversuches (Quelle: www.bildungsportal.nrw.de) "Selbstständiges Lernen macht Schule" ist das Motto der Initiative "abitur-online.nrw". Unter diesem gemeinsamen Dach sind zwei große Projekte gestartet worden, die Pilotfunktion für die Schullandschaft haben: • Selbständiges Lernen mit digitalen Medien in der Gymnasialen Oberstufe • Weiterbildungskolleg: Abendgymnasium "abitur-online.nrw" ist ein Beitrag zur Entwicklung einer neuen Lernkultur, die verstärkt auf eigeninitiatives Lernen setzt und zugleich die Möglichkeiten der elektronischen Medien, insbesondere des Internet nutzt. "abitur-online.nrw" ist seit September 2002 eine Initiative des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder in Kooperation mit verschiedenen Part- nern. Dies sind derzeit der Cornelsen Verlag, der Ernst Klett Verlag und IBM Deutschland. Ziel Der berufsbegleitende L ehrgang führt zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder der Fachhochschulreife. Dauer und Gliederung Der Lehrgang dauert sechs Semester. Er glied ert sich in eine zweisemestrige Einführungs- und eine viersemestrige Kursphase. Nach insgesamt vier Semestern (Halbjahren) kann die - 3 - Fachhochschulreife, nach sechs Semestern das Abitur erworben werden. Der Wechsel in einen parallelen Präsenzlehrgang ist nach zwei bzw. vier Semestern möglich. Der Lehr- gang wird im Rahmen eines Schulversuchs gem. § 4b SchVG an acht Weiterbildungskol- legs angeboten. Es gelten die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Weiterbildungskollegs (APO-WbK vom 23. Februar 2000) und die Ferienordnung des Landes Nordrhein- Westfalen. Lehrgangsorganisation Der Lehrgang verbindet Internetgestü tztes Selbststudium mit Präsenzunterricht. Die Selbst- lernphasen am heimischen Schreibtisch bzw. am PC ersetzen die Hälfte der normalerweise 20 Unterrichtswochenstunden. Die Anwesenheit in der Schule reduziert sich dadurch in der Regel auf zwei Abende/Tage pro Woche mit zusammen durchschnittlich zehn Unterrichts- stunden. Über eine nutzerfreundliche Internetbasierte Lernplattform werden die Kursmate- rialien für den individuellen Lernweg der Studierenden bereitgestellt. Sie bietet gleichzeitig Kommunikations- und Arbeitsmöglichkeiten für die jeweiligen Lerngruppen (Chat, Audio- konferenz, Virtual Classroom, Diskussionsforen). Präsenzunterricht und Selbstlernphasen sind miteinander verzahnt; die Selbstlernphasen werden durch die jeweilige Fachlehrerin bzw. den jeweiligen Fachlehrer über das Internet betreut (Tutor-Mail, moderierte Chats bzw. Audiokonferenzen usw.). Alle Lehrkräfte haben eine Ausbildung als Online-Tutoren. Zu Beginn des Lehrgangs wird eine Einführung in die virtuelle Lernumgebung (Lernplatt- form) angeboten. In den Schulen stehen PC-Arbeitsplätze mit Internetzugang in Kursstärke zur Verfügung. Klausuren und Prüfungen finden während der Präsenzphasen statt. Fächerangebot In der Einfü hrungsphase werden verbindlich Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch und/oder Latein (je vierstündig), Biologie und Geschichte/Sozialwissenschaft (zweistündig) unterrichtet, für die Kursphase erweitert sich das Angebot um Soziologie, Volkswirtschafts- lehre und Informatik. Die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und Biologie können in der Kursphase als Leistungskurse gewählt werden, alle anderen – je nach Angebot der Schule – als Grundkurse. Teilnahmevoraussetzungen Die Teilneh merinnen und Teilnehmer müssen ein Mindestalter von 19 Jahren, die Fach- oberschulreife sowie eine Berufsausbildung oder mindestens dreijährige Berufserfahrung nachweisen. Hierauf werden auch Zeiten der selbständigen Führung eines Familienhaus- halts, des Wehr- und Zivildienstes sowie Zeiten von Arbeitslosigkeit angerechnet. Vertraut- heit im Umgang mit dem PC wird vorausgesetzt (insbesondere Internet-Browser, gängige Office-Software). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten über ausgeprägte Kompe- tenzen zur Lern- und Arbeitsorganisation und zum Zeitmanagement verfügen. Technische Voraussetzungen Multimedia-PC, Internet-Anschluss Kosten Der Lehrgang als öffent liches Weiterbildungsangebot ist kostenfrei. Lehr- und Lernmateria- lien werden im Rahmen der Lernmittelfreiheit bereitgestellt. Die Kosten für einen häuslichen multimediafähigen PC, Internetzugang und Kommunikationskosten werden von den Studie- renden selbst getragen. Beratung und Anmeldung - 4 - Interessierte sollten mit einem der im Schulversuch beteiligten Weiterbildungskollegs einen individuellen Beratungstermin vereinbaren. Anmeldungen werden von den Schulen entge- gengenommen. Die Aufnahmemöglichkeiten sind zahlenmäßig begrenzt. 2.2 Antrag des Abendgymnasiums der Stadt Münster Der formale Errichtungsbeschluss ist nur noch in der Juni-Beratungsfolge möglich, so dass das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder die Teilnahme an dem Modellversuch noch vor Beginn des Schuljahres 2005/2006 genehmigen könnte. Das Abendgymnasium der Stadt Münster hat am 08.06.2005 beantragt, den Rahmen zu schaffen, um an dem Schulversuch abitur-online.nrw teilnehmen zu können. Die Teilnahme an diesem Schulversuch ermöglicht „ein für die Zukunft der Schule wichtiges zusätzliches Angebot entwickeln zu können, das im Sinne einer Modernisierung der Weiterbildung den veränderten Arbeits- und Lebensverhältnissen der Menschen Rechnung trägt.“ Bereits seit 2001 beschäftigt sich das Abendgymnasium Münster mit der Einrichtung dieses Bildungs- ganges (Phase der Vorplanungen im Ministerium) und prognostiziert aufgrund der Vorer- fahrungen mit diesem Bildungsangebot, „dass dieses Angebot eine hohe Nachfrage findet und andere Bewerberkreise anspricht als das mit dem ‚normalen‘ Schulangebot der Fall ist.“ Das Abendgymnasium geht bei einer jährlichen Aufnahme im 3. Jahr von drei zusätzli- chen Klassen bzw. Kursen (ca. 50 – 60 Studierende) aus. Ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer mit der zusätzlichen technisch-methodischen Kompe- tenz für das online-Unterrichten sind vorhanden; erforderliche Fortbildungen wurden bereits besucht. Das Abendgymnasium Münster hat in Kooperation mit dem Driland-Kolleg in Gro- nau umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen zu dieser neuen Angebotsform erworben und damit die optimale Grundlage zur Ergänzung des bestehenden Angebotes geschaffen. Nach Aussage des Abendgymnasiums werden alle technischen Voraussetzungen zur Teil- nahme an dem Schulversuch erfüllt. 2.3 Bewertung durch die Verwaltung Mit dieser neuen Form des Lehrens und Lernens betreten alle Beteiligten pädagogisches Neuland, da Erfahrungen mit E-Medien-gestütztem Distance Learning in schulischen Kon- texten praktisch nicht vorliegen. Sie stellt alle Beteiligte vor didaktische, medientechnische und schulorganisatorische Herausforderungen, um die Präsenz- und Distanzphasen opti- mal zu verzahnen. Dieses Angebot wird der veränderten Bedarfslage in der Erwachsenenbildung gerecht: Fle- xibilisierung der Arbeitszeiten, veränderte biografische Muster, Veränderungen im Erwerbs- verhalten oder der Wunsch nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfordern alternative und innovative Angebotsformen. Die Verwaltung schlägt vor, an dem Schulversuch abitur-online.nrw teilzunehmen. 3 Kosten und Folgekosten/Mittelbereitstellung und Finanzierung 3.1 Räumliche Ausstattung Die erforderliche Raumausstattung ist vorhanden. Die Präsenzzeiten sind entweder durch Räume des Abendgymnasium oder durch die auch sonst genutzten Räume des Pascal- Gymnasium abgedeckt. 3.2 Sachausstattung - 5 - Die erforderliche Sachausstattung ist vorhanden. Es ist sichergestellt, dass für den Prä- senzunterricht Rechnerarbeitsplätze mit Internetzugang für alle Teilnehmerinnen und Teil- nehmen verfügbar sind. 3.3 Lernmittel In der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 Schulgesetz wird für die Weiterbildungskollegs ein Durchschnittsbetrag bis zu 105 € festge- legt. Die Finanzierung des über den Eigenanteil der Studierenden hinausgehender Anteils er- folgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden laufenden Haushaltsmittel. 4. Weiteres Verfahren Sofern der Rat der Stadt Münster dem Errichtungsvorschlag zustimmt, wird die Verwaltung um Genehmigung durch das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW bitten. I. V. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0560/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 20.06.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37