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V/0560/2005

Abendgymnasium der Stadt Münster, Weiterbildungskolleg für Berufstätige

Vorlage 20.06.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.06.2005, TOP 20

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

11332 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Abendgymnasium der Stadt Münster, Weiterbildungskolleg für Berufstätige 
hier: Einrichtung des Bildungsganges abitur-online.nrw im Rahmen des gleichnamigen 
Modellprojektes (Schulversuch) zum Schuljahr 2005/2006 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.06.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
29.06.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
29.06.2005 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag 
Sachentscheidung 
 
Errichtung eines Bildungsganges 
 
Gem. § 8 Abs. 1 und Abs. 4 in Verbindung mit § 4 a und b Schulverwaltungsgesetz (SchVG) wird 
zum 01.08.2005 (Beginn des Schuljahres 2005/2006)  am Abendgymnasium Münster, Weiterbil-
dungskolleg der Stadt Münster, im Rahmen eines Schulversuches folgender Bildungsgang errich-
tet: 
 
„abitur-online.nrw“ 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Mittelbereitstellung/Finanzierung 
 
Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass  
 
• durch die Teilnahme an dem Schulversuch abitur-online.nrw keine Investitionskosten ent-
stehen 
• durch die Erweiterung des Bildungsangebotes Kosten für Lernmittel 
 
anfallen. 
 
Die Lernmittel werden aus den zur Verfügung stehenden laufenden Etatmitteln finanziert. 
 
Befristung 
 
Die Teilnahme an dem Schulversuch ist an den Projektzeitraum bis zum 31.07.2007 gebunden. 
Zum 01.08.2007 wird durch das Ministerium über die Übernahme in das Regelangebot der Weiter-
bildungskollegs entschieden. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0560/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr Watermann, Herr Woltering 
Ruf: 
492 40 10, 492 40 16 
E-Mail: 
WolteriT@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.06.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Begründung 
 
1.  
Einführung 
 
1.1  Rechtsgrundlagen 
 
Über die Errichtung, Änderung und Auflösung einer öffentlichen Schule, für die nicht das 
Land Schulträger ist, beschließt der Schulträger (vgl. § 8 Abs. 1 Schulverwaltungsgesetz – 
SchVG). Als Änderung einer Schule ist u.a. auch der Ausbau einer bestehenden Schule zu 
verstehen (vgl. § 8 Abs. 4 SchVG).  
 
Es handelt sich somit um einen Ausbau des Abendgymnasiums in städtischer Trägerschaft, 
wenn das Abendgymnasium zum Schuljahr 2005/2006 an dem Schulversuch abitur-
online.nrw teilnimmt.  
 
1.2  Zuständigkeiten 
 
Der Rat kann u.a. die Entscheidung über die Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Ein-
schränkung und Auflösung von öffentlichen Einrichtungen gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe l der 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – GO NW – nicht übertragen. Da es 
sich bei einem Abendgymnasium um eine öffentliche Einrichtung handelt, ist der Rat der 
Stadt Münster für die Beschlussfassung zuständig. 
 
Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung des für den Schulbereich zuständigen 
Ministeriums (vgl. § 4 b Abs. 2 SchVG).  
 
Die Schulkonferenz der Schule ist zu beteiligen (vgl. § 5 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 15 Abs. 1 
Schulmitwirkungsgesetz - SchMG). 
 
 
2 Darstellung des zur Errichtung vorgeschlagenen Bildungsganges 
 
2.1 Beschreibung des Schulversuches (Quelle: www.bildungsportal.nrw.de)  
 
"Selbstständiges Lernen macht Schule" ist das Motto der Initiative "abitur-online.nrw". Unter 
diesem gemeinsamen Dach sind zwei große Projekte gestartet worden, die Pilotfunktion für 
die Schullandschaft haben: 
 
• Selbständiges Lernen mit digitalen Medien in der Gymnasialen Oberstufe 
• Weiterbildungskolleg: Abendgymnasium 
 
"abitur-online.nrw" ist ein Beitrag zur Entwicklung einer neuen Lernkultur, die verstärkt auf 
eigeninitiatives Lernen setzt und zugleich die Möglichkeiten der elektronischen Medien, 
insbesondere des Internet nutzt. "abitur-online.nrw" ist seit September 2002 eine Initiative 
des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder in Kooperation mit verschiedenen Part-
nern. Dies sind derzeit der Cornelsen Verlag, der Ernst Klett Verlag und IBM Deutschland. 
 
Ziel 
 
Der berufsbegleitende L
ehrgang führt zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) 
oder der Fachhochschulreife. 
 
Dauer und Gliederung 
 
Der Lehrgang dauert sechs Semester. Er glied
ert sich in eine zweisemestrige Einführungs- 
und eine viersemestrige Kursphase. Nach insgesamt vier Semestern (Halbjahren) kann die

- 3 - 
Fachhochschulreife, nach sechs Semestern das Abitur erworben werden. Der Wechsel in 
einen parallelen Präsenzlehrgang ist nach zwei bzw. vier Semestern möglich. Der Lehr-
gang wird im Rahmen eines Schulversuchs gem. § 4b SchVG an acht Weiterbildungskol-
legs angeboten. Es gelten die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Weiterbildungskollegs 
(APO-WbK vom 23. Februar 2000) und die Ferienordnung des Landes Nordrhein-
Westfalen. 
 
Lehrgangsorganisation 
 
Der Lehrgang verbindet Internetgestü
tztes Selbststudium mit Präsenzunterricht. Die Selbst-
lernphasen am heimischen Schreibtisch bzw. am PC ersetzen die Hälfte der normalerweise 
20 Unterrichtswochenstunden. Die Anwesenheit in der Schule reduziert sich dadurch in der 
Regel auf zwei Abende/Tage pro Woche mit zusammen durchschnittlich zehn Unterrichts-
stunden. Über eine nutzerfreundliche Internetbasierte Lernplattform werden die Kursmate-
rialien für den individuellen Lernweg der Studierenden bereitgestellt. Sie bietet gleichzeitig 
Kommunikations- und Arbeitsmöglichkeiten für die jeweiligen Lerngruppen (Chat, Audio-
konferenz, Virtual Classroom, Diskussionsforen). Präsenzunterricht und Selbstlernphasen 
sind miteinander verzahnt; die Selbstlernphasen werden durch die jeweilige Fachlehrerin 
bzw. den jeweiligen Fachlehrer über das Internet betreut (Tutor-Mail, moderierte Chats 
bzw. Audiokonferenzen usw.). Alle Lehrkräfte haben eine Ausbildung als Online-Tutoren. 
Zu Beginn des Lehrgangs wird eine Einführung in die virtuelle Lernumgebung (Lernplatt-
form) angeboten. In den Schulen stehen PC-Arbeitsplätze mit Internetzugang in Kursstärke 
zur Verfügung. Klausuren und Prüfungen finden während der Präsenzphasen statt. 
 
Fächerangebot 
 
In der Einfü
hrungsphase werden verbindlich Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch 
und/oder Latein (je vierstündig), Biologie und Geschichte/Sozialwissenschaft (zweistündig) 
unterrichtet, für die Kursphase erweitert sich das Angebot um Soziologie, Volkswirtschafts-
lehre und Informatik. Die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und Biologie können in der 
Kursphase als Leistungskurse gewählt werden, alle anderen – je nach Angebot der Schule 
– als Grundkurse. 
 
Teilnahmevoraussetzungen 
 
Die Teilneh
merinnen und Teilnehmer müssen ein Mindestalter von 19 Jahren, die Fach-
oberschulreife sowie eine Berufsausbildung oder mindestens dreijährige Berufserfahrung 
nachweisen. Hierauf werden auch Zeiten der selbständigen Führung eines Familienhaus-
halts, des Wehr- und Zivildienstes sowie Zeiten von Arbeitslosigkeit angerechnet. Vertraut-
heit im Umgang mit dem PC wird vorausgesetzt (insbesondere Internet-Browser, gängige 
Office-Software). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten über ausgeprägte Kompe-
tenzen zur Lern- und Arbeitsorganisation und zum Zeitmanagement verfügen. 
 
Technische Voraussetzungen 
 
Multimedia-PC, Internet-Anschluss  
 
Kosten 
 
Der Lehrgang als öffent
liches Weiterbildungsangebot ist kostenfrei. Lehr- und Lernmateria-
lien werden im Rahmen der Lernmittelfreiheit bereitgestellt. Die Kosten für einen häuslichen 
multimediafähigen PC, Internetzugang und Kommunikationskosten werden von den Studie-
renden selbst getragen. 
 
Beratung und Anmeldung

- 4 - 
Interessierte sollten mit einem der im Schulversuch beteiligten Weiterbildungskollegs einen 
individuellen Beratungstermin vereinbaren. Anmeldungen werden von den Schulen entge-
gengenommen. Die Aufnahmemöglichkeiten sind zahlenmäßig begrenzt. 
 
2.2 Antrag des Abendgymnasiums der Stadt Münster 
 
Der formale Errichtungsbeschluss ist nur noch in der Juni-Beratungsfolge möglich, so dass 
das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder die Teilnahme an dem Modellversuch noch 
vor Beginn des Schuljahres 2005/2006 genehmigen könnte. 
 
Das Abendgymnasium der Stadt Münster hat am 08.06.2005 beantragt, den Rahmen zu 
schaffen, um an dem Schulversuch abitur-online.nrw teilnehmen zu können. Die Teilnahme 
an diesem Schulversuch ermöglicht „ein für die Zukunft der Schule wichtiges zusätzliches 
Angebot entwickeln zu können, das im Sinne einer Modernisierung der Weiterbildung den 
veränderten Arbeits- und Lebensverhältnissen der Menschen Rechnung trägt.“ Bereits seit 
2001 beschäftigt sich das Abendgymnasium Münster mit der Einrichtung dieses Bildungs-
ganges (Phase der Vorplanungen im Ministerium) und prognostiziert aufgrund der Vorer-
fahrungen mit diesem Bildungsangebot, „dass dieses Angebot eine hohe Nachfrage findet 
und andere Bewerberkreise anspricht als das mit dem ‚normalen‘ Schulangebot der Fall 
ist.“ Das Abendgymnasium geht bei einer jährlichen Aufnahme im 3. Jahr von drei zusätzli-
chen Klassen bzw. Kursen (ca. 50 – 60 Studierende) aus.  
 
Ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer mit der zusätzlichen technisch-methodischen Kompe-
tenz für das online-Unterrichten sind vorhanden; erforderliche Fortbildungen wurden bereits 
besucht. Das Abendgymnasium Münster hat in Kooperation mit dem Driland-Kolleg in Gro-
nau umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen zu dieser neuen Angebotsform erworben 
und damit die optimale Grundlage zur Ergänzung des bestehenden Angebotes geschaffen. 
 
Nach Aussage des Abendgymnasiums werden alle technischen Voraussetzungen zur Teil-
nahme an dem Schulversuch erfüllt. 
 
2.3 Bewertung durch die Verwaltung 
 
Mit dieser neuen Form des Lehrens und Lernens betreten alle Beteiligten pädagogisches 
Neuland, da Erfahrungen mit E-Medien-gestütztem Distance Learning in schulischen Kon-
texten praktisch nicht vorliegen. Sie stellt alle Beteiligte vor didaktische, medientechnische 
und schulorganisatorische Herausforderungen, um die Präsenz- und Distanzphasen opti-
mal zu verzahnen.  
 
Dieses Angebot wird der veränderten Bedarfslage in der Erwachsenenbildung gerecht: Fle-
xibilisierung der Arbeitszeiten, veränderte biografische Muster, Veränderungen im Erwerbs-
verhalten oder der Wunsch nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfordern alternative 
und innovative Angebotsformen. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, an dem Schulversuch abitur-online.nrw teilzunehmen. 
 
3 Kosten und Folgekosten/Mittelbereitstellung und Finanzierung 
 
3.1 Räumliche Ausstattung 
 
Die erforderliche Raumausstattung ist vorhanden. Die Präsenzzeiten sind entweder durch 
Räume des Abendgymnasium oder durch die auch sonst genutzten Räume des Pascal-
Gymnasium abgedeckt. 
3.2 Sachausstattung

- 5 - 
Die erforderliche Sachausstattung ist vorhanden. Es ist sichergestellt, dass für den Prä-
senzunterricht Rechnerarbeitsplätze mit Internetzugang für alle Teilnehmerinnen und Teil-
nehmen verfügbar sind.  
 
3.3 Lernmittel 
 
In der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 
Schulgesetz wird für die Weiterbildungskollegs ein Durchschnittsbetrag bis zu 105 € festge-
legt.  
 
Die Finanzierung des über den Eigenanteil der Studierenden hinausgehender Anteils er-
folgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden laufenden Haushaltsmittel.  
 
4. Weiteres Verfahren 
 
Sofern der Rat der Stadt Münster dem Errichtungsvorschlag zustimmt, wird die Verwaltung 
um Genehmigung durch das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW 
bitten. 
 
I. V. 
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

28.06.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2005 Hauptausschuss
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2005 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0560/2005
Typ
Vorlage
Datum
20.06.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37