V/1017/2008
Ausbau der Bernhard-Ernst-Straße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
5987 Zeichen
V/1017/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Ausbau der Bernhard-Ernst-Straße 1. Beschluss über Bedenken und Anregungen 2. Baubeschluss Beratungsfolge 09.12.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Den eingereichten Anregungen wird zugestimmt. 2. Die Bernhard-Ernst-Straße wird auf der Grundlage des Ausbauplanes des Tiefbauamtes, Reg.-Nr. 98441(1), vom 12.11.2008 ausgebaut. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass Baukosten von ca. 274.000,00 € entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die erforderlichen Mittel stehen im Entwurf des Teilfinanzplanes nachstehender Produktgruppe wie folgt zur Verfügung: Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und Anlagen Teilfinanzplan (Zeile) 8 Auszahlung von Baumaßnah- men Investitionsmaßnahme 4068 Hafenweg, Bernhard-Ernst- Straße 2009 274.000,- Insgesamt: 274.000,- Vorlagen-Nr.: V/1017/2008 Auskunft erteilt: Herr Schulte Ruf: 492 66 54 E-Mail: Schulte@stadt-muenster.de Datum: 27.11.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1017/2008 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2009 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Fi- nanzplanung 2008 – 2011 steht. Begründung: Zu 1.: Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat die Offenlegung des verkehrstechnischen Entwurfs der Bernhard-Ernst-Straße am 10.06.2008 beschlossen. Der Plan hat vom 25.08.2008 bis zum 26.09.2008 offen gelegen. Es ist eine Anregung eingegangen. Vertreter einer Eigentümergemeinschaft und einer Hausverwaltung haben nachfolgende Anregun- gen zur Ausbauplanung der Bernhard-Ernst-Straße zu Protokoll gegeben. Sie führen an, dass in der Bernhard-Ernst-Straße zurzeit viele Fahrräder ungeordnet auf dem Gehweg abgestellt sind, so auch vor der Haus-Nr. 21. In dem Gebäude ist ein Geschäft (Friseur) vorhanden. Abstellmöglichkeiten auf Privatflächen sind nicht vorhanden. Auch würden die Besucher des Wolf- gang-Borchert-Theaters Räder dort abstellen. Die Ausbauplanung sieht neue Fahrradständer auf dem südlichen Gehweg vor. Die Eigentümer regen an, auf dem nördlichen Gehweg vor Haus-Nr. 19/21 Fahrradständer aufzu- stellen. Sie schlagen vor, den ersten PKW-Stellplatz hinter der Baumscheibe vor Haus-Nr. 19/21 aufzugeben und als Gehwegfläche mit Fahrradständern auszubauen. Alternativ regen sie an, Baumbeet und Fahrradabstellfläche auf der Südseite zu tauschen. Der Anregung wird dahingehend gefolgt, dass auf der Nordseite auf Höhe des Hauses 21 die Parkbucht eingekürzt und der Baumstandort um 1 m Richtung Hafenweg verschoben wird. Es ent- steht eine Fläche, auf der 3 Fahrradbügel, d. h. 6 Fahrräder, Platz finden. Zu 2.: Im Rahmen der Fertigstellung der psd-Bank und der Modernisierung der Alten Feuerwache ist die Neuordnung der bestehenden, teilweise diffusen Straßenraumsituation der Bernhard-Ernst-Straße im Vollausbau geplant. Im Vorlauf muss der vorhandene Schmutzwasserkanal erneuert werden. Die Planung der Bernhard-Ernst-Straße sieht beidseitige Gehwege in Breiten von 2,5 m bis 3,0 m und Längsparkplätze vor. Die Fahrbahnbreite ist auf 5,5 m dimensioniert. Des weiteren sind 5 neue Baumstandorte und Fahrradständer geplant. Im Bereich der Alten Feuerwache verschwenkt der Gehweg auf Höhe der Fassade direkt in die Fassade der Feuerwache. Die Herstellung der Vorfläche wird nach Abstimmung mit der Stadt durch den Grundstückseigentümer vorgenommen. Der Einmündungsbereich der Bernhard-Ernst-Straße in den Albersloher Weg wird dahingehend umgebaut, dass der Kraftfahrzeugverkehr nur noch in den Albersloher Weg abfließen kann. Eine Einfahrt aus dem Albersloher Weg ist nur für Fahrräder möglich. Die Maßnahme ist KAG-pflichtig. Der geplante ver besserte Ausbau der Bernhard-Ernst-Straße ist - 3 - V/1017/2008 beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts. Die vorhandene Fahrbahn verfügt laut vorliegendem Bodengutachten zurzeit über eine ca. 15 cm starke dreilagige Schwarzdecke, die auf etwa 15 cm Schotter und 15 cm Hochofenschlacke liegt. Der vorgesehene künftige Straßenaufbau mit 45 cm Schottertragschicht, 10 cm Asphalttragschicht, 5 cm Binderschicht und 3 cm Deckschicht stellt eine wesentliche Verbesserung zum jetzigen Auf- bau dar. Die bisher mit 4,5 cm dicken Gehwegplatten (auf Sand und unterdimensionierter Tragschicht) be- festigten Gehwege werden dem heutigen Standard entsprechend mit einer 20 cm starken Schot- tertragschicht und verstärktem Oberflächenmaterial (8 x 24 x 24 cm) befestigt. Zusätzlich ist ge- plant, erstmalig Parkstreifen in der Bernhard-Ernst-Straße anzulegen. Außerdem ist es erforder- lich, die abgängige Straßenbeleuchtung durch eine den heutigen Anforderungen entsprechende neue Beleuchtungsanlage zu ersetzen. Die Anlieger beteiligen sich bei einer Einstufung der Bernhard-Ernst-Straße als Anliegerstraße mit 80 % an den beitragsfähigen Kosten. Nachfolgend sind die beitragsauslösenden Teileinrichtungen dargstellt: Teileinrichtung Beitragsfähige Kosten Anliegeranteile in % Umlagefähige Kosten Fahrbahn 125.000 € 80 % 100.000 € Gehwege 75.000 € 80 % 60.000 € Parkstreifen 30.000 € 80 % 24.000 € Straßenbeleuchtung 24.000 € 80 % 19.200 € Nach einer vorläufigen Beitragsberechnung übernehmen die Grundstückseigentümer bzw. Erb- bauberechtigten demnach voraussichtlich 203.200 € an Straßenbaubeiträgen. Der Verteilerwert pro m 2 vervielfältiger Grundstücksfläche beträgt 6,27 €. Ein durchschnittliches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße von rund 500 m 2, vierge- schossig bebaut (Vervielfältiger 1,6), muss mit einer voraussichtlichen Beitragsbelastung in Höhe von etwa 5.000 € rechnen. In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Bernhard-Ernst-Straße 1
- Hafenweg
- Albersloher Weg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1017/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.11.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37