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AN/0817/2026

Antrag zur Forderung der verpflichtenden Einbindung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in die Beratungsfolge

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 19.05.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, Sitzung am 02.06.2026, TOP 2.1

Antrag zur Forderung der verpflichtenden Einbindung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in die Beratungsfolge

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Antrag zur Forderung der verpflichtenden Einbindung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in die Beratungsfolge

2384 Zeichen

Vorsitzendenrunde        Datum: 18.05.2026 
 
An den Vorsitz  
des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 
 
 
An die Geschäftsstelle  
des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 
Frau Dr. Gülşen Dikbaş 
 
 
Antrag nach § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 
Sondersitzung 
02.06.2026 
 
 
Antrag zur Forderung der verpflichtenden Einbindung des Ausschusses für 
Chancengerechtigkeit und Integration in die Beratungsfolge 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Köln beschließt, dass 
die Verwaltung den Rat der Stadt Köln sowie sämtliche Ausschüsse durch eine 
entsprechende Mitteilung auf die gesetzliche Verpflichtung zur Be teiligung des 
Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration hinweis t und organisatorisch 
sicherstellt, dass die Vorgaben des § 27 Abs. 2 Satz 3 GO NRW künftig ausnahmslos 
beachtet werden. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration ist kü nftig 
regelhaft und verpflichtend in die Beratungsfolgen aller einschlägigen Vorlagen 
einzubinden. 
 
Begründung 
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration stellte zuletzt durch die 
Vorlage „0662/2026 Prüfbeschluss betreffend Integration des Museum Selma in das 
Kulturzentrum am Neumarkt (KAN)“ fest, dass Vorlagen und Angelegenheiten des Rates 
nicht bzw. nicht regelhaft in die Beratungsfolge des Ausschusses eingebracht werden. 
Diese Praxis widerspricht den Vorgaben des „§ 27 Abs. 2 Satz 3 der Gemeindeordnung 
Nordrhein-Westfalen“ („Dabei ist der Ausschuss wie ein beratender Ratsausschuss in 
die Beratungsfolge des Rates einzubinden“.), wonach der Ausschuss für 
Chancengerechtigkeit und Integration in Angelegenheiten, die seinen Aufgabenbereich 
berühren, an der Beratungsfolge zu beteiligen ist.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass es sich beim Ausschuss für Chancengerechtigkeit 
und Integration um ein gesetzlich vorgesehenes Pflichtgremium nach der 
Gemeindeordnung NRW handelt, dessen Beteiligungsrechte zu wahren sind. Sofern die 
Einhaltung dieser Praxis nicht gewährleistet wird, ist die Gültigkeit betroffener 
Beschlüsse und Anträge zu hinterfragen und zu überprüfen. 
 
Mit freundlichen Grüßen, 
 
Tayfun Keltek, Ahmet Edis , Malik Karaman, Carine Weber, Anna Maria Klimaszewska -
Golan, Prof. Dr. Aria Adli

Beratungsverlauf (1)

02.06.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Neumarkt

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Details

Vorlagen-Nr.
AN/0817/2026
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
19.05.2026
Erstellt
18.05.2026 15:39