AN/0817/2026
Antrag zur Forderung der verpflichtenden Einbindung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in die Beratungsfolge
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Antrag zur Forderung der verpflichtenden Einbindung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in die Beratungsfolge
2384 Zeichen
Vorsitzendenrunde Datum: 18.05.2026 An den Vorsitz des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration An die Geschäftsstelle des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Frau Dr. Gülşen Dikbaş Antrag nach § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration Sondersitzung 02.06.2026 Antrag zur Forderung der verpflichtenden Einbindung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in die Beratungsfolge Beschluss: Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Köln beschließt, dass die Verwaltung den Rat der Stadt Köln sowie sämtliche Ausschüsse durch eine entsprechende Mitteilung auf die gesetzliche Verpflichtung zur Be teiligung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration hinweis t und organisatorisch sicherstellt, dass die Vorgaben des § 27 Abs. 2 Satz 3 GO NRW künftig ausnahmslos beachtet werden. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration ist kü nftig regelhaft und verpflichtend in die Beratungsfolgen aller einschlägigen Vorlagen einzubinden. Begründung Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration stellte zuletzt durch die Vorlage „0662/2026 Prüfbeschluss betreffend Integration des Museum Selma in das Kulturzentrum am Neumarkt (KAN)“ fest, dass Vorlagen und Angelegenheiten des Rates nicht bzw. nicht regelhaft in die Beratungsfolge des Ausschusses eingebracht werden. Diese Praxis widerspricht den Vorgaben des „§ 27 Abs. 2 Satz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen“ („Dabei ist der Ausschuss wie ein beratender Ratsausschuss in die Beratungsfolge des Rates einzubinden“.), wonach der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration in Angelegenheiten, die seinen Aufgabenbereich berühren, an der Beratungsfolge zu beteiligen ist. Der Ausschuss weist darauf hin, dass es sich beim Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration um ein gesetzlich vorgesehenes Pflichtgremium nach der Gemeindeordnung NRW handelt, dessen Beteiligungsrechte zu wahren sind. Sofern die Einhaltung dieser Praxis nicht gewährleistet wird, ist die Gültigkeit betroffener Beschlüsse und Anträge zu hinterfragen und zu überprüfen. Mit freundlichen Grüßen, Tayfun Keltek, Ahmet Edis , Malik Karaman, Carine Weber, Anna Maria Klimaszewska - Golan, Prof. Dr. Aria Adli
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Neumarkt
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Details
- Vorlagen-Nr.
- AN/0817/2026
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 19.05.2026
- Erstellt
- 18.05.2026 15:39