Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1965/2017 vom 07.09.2017
Stand: Am 18.09.2017 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) geändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/Stab Vorlagen-Nummer 1965/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich hier: Umsetzung des Werbenutzungsvertrages und Änderungen der Anzahl von FGU-Einheiten Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen stimmt den Änderungen der Prioritätenliste Fahrgastunterstände und dem von der Verwaltung vorgeschlagenen weiteren Vorgehen zu. Alternative: keine Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 18.09.2017 2 Begründung: Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 02.07.2013 wurde die Prioritätenliste Fah r- gastunterstände (FGU) auf Basis der Bewertungsergebnisse der neun Bezirksvertretungen als eine Grundlage für den neuen Werbenutzungsvertrag, der am 01.01.2015 in Kraft getr e- ten ist, besc hlossen (Session -Nr. 1556/2013). Inzwischen erfolgte die Umsetzung von 505 Fahrgastunterständen im Stadtbahnbereich und 116 Fahrgastunterständen im Busbereich. Die Beschlussvorlage 1556/2013 enthält auf Seite 3 den Hinweis, dass “…die Prioritätenliste als Anhaltspunkt für die von der Stadt Köln und KVB AG grundsätzlich favorisierten Stando r- te von Fahrgastunterständen zu verstehen“ ist. Basis der beschlossenen Haltestellenstan d- orte waren dabei die werktäglichen Einsteigerzahlen. Demnach ist an Bushaltestell en, die eine Mindesteinsteigerzahl von 40 Einsteiger/Tag vorweisen, ein Fahrgastunterstand vorg e- sehen. Bei Beschlussfassung stand eine Detailprüfung bezüglich der konkreten Umsetzbarkeit noch aus und erfolgte vertragsgemäß im Zuge der konkreten Planungen . Entgegen der ursprün g- lichen Zeitplanung konnte die Standortfestlegung und Detailprüfung im Busbereich erst ab dem dritten Quartal 2015 durchgeführt werden, da zunächst in den beteiligten Stellen die Personalkapazitäten geschaffen werden mussten. Nach Abs chluss der Detailprüfungen der vorgesehenen Standorte für die Fahrgastunterstände ergeben sich für den Stadtbezirk R o- denkirchen im Busbereich an 27 Haltestellenstandorten Umgestaltungsprobleme, die zu A b- weichungen hinsichtlich der ursprünglich beschlossene n Prioritätenliste führen. Die vertrag- lich vereinbarte Anzahl an Neuaufstellungen mit den von den Stadtbezirken und dem Ve r- kehrsausschuss beschlossenen Standorten kann damit nicht erreicht werden. Bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berück sichtigung genehmigungsrecht- licher Anforderungen können nach derzeitigem Stand zehn Fahrgastunterstände im Stadtb e- zirk Rodenkirchen nicht eingerichtet werden. Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf: Stadtbezirk Hst.- Nr./ (VRS- Nr.) Haltestellenname Richtung1 vorhandene FGU geplante FGU, (ins- gesamt inkl. Be- stand) Austauschart Begründung für die Nicht- Aufstellung 2 12222 Koblenzer Straße 1 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege- benheiten 2 12653 Lerchenweg 1 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege- benheiten 2 12654 Rondorf 1 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege- benheiten 2 12857 Weißer Haupt- straße 2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege- benheiten 2 12051 Zollstocksweg 1 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege- benheiten 2 12410 Bayenthalgürtel 1 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege- benheiten 2 12053 Kendenicher Straße 1+2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege- benheiten 1 Richtung 1 entspricht der Richtung laut Strecken- und Linienverzeichnis im Fahrplanbuch; Richtung 2 entspricht der Gegenrichtung 3 Stadtbezirk Hst.- Nr./ (VRS- Nr.) Haltestellenname Richtung1 vorhandene FGU geplante FGU, (ins- gesamt inkl. Be- stand) Austauschart Begründung für die Nicht- Aufstellung 2 12654 Rondorf 2 0 1 Neuaufstellung Aufbau auf Pri- vatgrundstück 2 12669 Habichtstraße 1+2 0 1 Neuaufstellung Aufbau auf Pri- vatgrundstück 2 12953 Friedhof Godorf 1 1 1 Austausch Aufbau auf Pri- vatgrundstück Zudem sind 15 Standorte ermittelt worden, welche den nach § 6 Bauordnung NW (BauO NW) notwendigen Abstand von mindestens 3,0 m nicht nachweisen können. Die Abstandfl ä- chen liegen auf angrenzenden Privatgrundstücken. Da abstandsrechtliche Vorschriften grundsätzlich dem Nachbarschutz dienen, ist entsprechend den Anforderungen der BauO NW (hier §§ 73 i. V. m. 74 BauO NW) der jeweilige Betroffene zu beteiligen und im A n- schluss die Interessenlagen gegeneinander abzuwägen. In einigen Fällen konnten Nachba r- zustimmungen erzielt werden, einige Fälle stellen sich bereits deshalb besonders problem a- tisch dar, weil bei Eigentümergemeinschaften eine Vielzahl von Eigentümern zu erreichen ist, was oft bereits praktisch nicht gelingt, da die Anhörungen als unzustellbar an die G e- nehmigungsbehörde zurückgelangen. Die folgende Tabelle führt die derzeit noch in Bearbeitung befindlichen und nicht abschließend en t- schiedenen betroffenen Bushaltestellen auf: Stadt be- zirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestel- lenname Richtung Vorhan- dene FGU geplante FGU, (insge- samt inkl. Be- stand) Aus- tauschart Begründung für die Nicht- Aufstellung Bemer- kung 2 12711 Bf Roden- kirchen 1 1 2 Zusätzli- che FGU §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 2 12811 Sürth Bf 1+2 0 2 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 2 12753 Roden- kirchen, Rathaus 2 1 1 Austausch §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 2 12655 Bödinger Straße 2 1 1 Austausch §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 4 Stadt be- zirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestel- lenname Richtung Vorhan- dene FGU geplante FGU, (insge- samt inkl. Be- stand) Aus- tauschart Begründung für die Nicht- Aufstellung Bemer- kung 2 12669 Habicht- straße 2+1 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 2 12855 Hammer- schmidt- straße 1 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 2 12761 Siegfried- straße 2 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 2 12253 Bonntor 1 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 2 12421 Goltstein- straße/ Gür- tel 2 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 2 12452 Bonner Straße/ Gürtel 2 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 2 12756 Uferstraße 1+2 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 2 12955 Immendorf 1 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 2 12011 Pohlig- straße 2 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 5 Stadt be- zirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestel- lenname Richtung Vorhan- dene FGU geplante FGU, (insge- samt inkl. Be- stand) Aus- tauschart Begründung für die Nicht- Aufstellung Bemer- kung 2 12851 Wesselin- ger Straße 1 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 2 12052 Roisdorfer Straße 1 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt Darüber hinaus können zwei vorgesehene Standorte wegen derzeit laufender Baumaßnahmen bzw. Umplanungen seitens der Verwaltung und noch ausstehender Entscheidungen der Ämter nicht in die Planung aufgenommen werden. Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf: Stadt- bezirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestellen- name Richtung vorhandene FGU geplante FGU, (insge- samt inkl. Bestand) Austausch- art Begründung für die Nicht- Aufstellung 2 12981 Immendorf, Schule 2 0 1 Neuaufstel- lung Zurückgestellt - Baumaßnahme durch Stadt Köln geplant 2 12763 Grüngürtel- straße 1 0 1 Neuaufstel- lung Antwort Bau- verwaltungs- amt steht aus Weiteres Vorgehen Durch die hier aufgeführten Änderungen würde sich die Gesamtanzahl der neuaufgestellten Fah r- gastunterstände an den Bushaltestellen im Stadtgebiet nach derzeitigem Stand von insgesamt 382 auf ca. 150 Einheiten verringern. Um die vertraglich verei nbarte Anzahl an FGU dennoch zu erre i- chen, werden im Folgenden das weitere Vorgehen erläutert und Ersatzstandorte vorgeschlagen: Die seit Mitte 2015 laufenden Detailprüfungen im Busbereich haben ergeben, dass der Vertrag nicht, wie ursprünglich vereinbart, umgesetzt werden kann. Dies hat zu wiederholten Vertragsanpassungen geführt, um die Interessen von Stadt Köln und KVB AG besser zu inkludieren. Um die vertraglichen Vereinbarungen nicht zu gefährden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2017 Ersatzhalteste llen für die möglicherweise nicht umsetzbaren Standorte benannt werden. In diesem Fall hat die Firma Wall GmbH als Vertragspartner den jeweiligen FGU bis spätestens 30. September 2018 an der Ersatzha l- testelle zu errichten, sofern die erforderlichen Genehmi gungen und Erlaubnisse vorliegen. Folglich stehen alle Fahrgastunterstände, die bis zum 31. Dezember 2017 nicht bei der Firma Wall GmbH gemeldet sind, dem Fahrgast auf Dauer nicht zur Verfügung. Aufgrund der zeitaufwendigen Vorlaufarbeiten für die Beantr agung der Genehmigungen sowie der 6 noch andauernden Genehmigungsverfahren ist es empfehlenswert, die Ersatzstandorte bereits so schnell wie möglich bzw. spätestens bis zum 30. September 2017 zu benennen. Die Projektgruppe empfiehlt dieses Vorgehen aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte aus den genehmigungsrechtl i- chen Anforderungen und dem damit verbundenen Zeitaufwand. Aufgrund des oben dargelegten Sachstandes werden für die Haltestellenstandorte – die bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Be rücksichtigung genehmigungsrechtlicher Anford e- rungen nicht umgesetzt werden können – folgende Alternativen vorgeschlagen. Die hier aufgeführte Tabelle zeigt Haltestellenstandorte, bei denen der Abbau des Fahrgastuntersta n- des durch die Beschlussvorlage 155 6/2013 beschlossen wurde. Die Verwaltung empfiehlt, um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU zu erreichen, diese nicht abzubauen, sondern zu erhalten. Stadtbezirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestellenname Richtung vorhandene FGU geplante FGU lt. Vertrag 2 neu geplan- te FGU 2 12774 Am Neuen Forst 1 1 0 1 2 12651 Bonner Landstraße 2 1 0 1 2 12253 Bonntor 2 1 0 1 2 12952 Bunsenstraße 1 1 0 1 2 12659 Friedhof Steinneuerhof 1+2 1 0 1 2 12421 Goltsteinstraße/Gürtel 2 1 0 1 2 12754 Grimmelshausenstraße 1 1 0 1 2 12665 Hahnwald 1 1 0 1 2 12353 Heeresamt 2 1 0 1 2 12411 Heinrich-Lübke-Ufer 1 1 0 1 2 12411 Heinrich-Lübke-Ufer 2 1 0 1 2 12561 Höningen, Rondorfer Weg 1 1 0 1 2 12562 Höningen, Siedlung 1 1 0 1 2 12562 Höningen, Siedlung 2 1 0 1 2 12954 Immendorf, Siedlung 2 1 0 1 2 12661 Kirschbaumweg 1 1 0 1 2 12222 Koblenzer Straße 2 1 0 1 2 12662 Mannesmannstraße 2 1 0 1 2 12422 Marienburger Straße 2 1 0 1 2 12054 Oberer Komarweg 1 1 0 1 2 12054 Oberer Komarweg 2 1 0 1 2 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015 7 Stadtbezirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestellenname Richtung vorhandene FGU geplante FGU lt. Vertrag 2 neu geplan- te FGU 2 12951 Otto-Hahn-Straße 1 1 0 1 2 12773 Schillingsrotter Straße 1 1 0 1 2 12773 Schillingsrotter Straße 2 1 0 1 2 12772 Schwabenstraße 2 1 0 1 2 12761 Siegfriedstraße 1 1 0 1 2 12762 St. Joseph-Kirche 2 1 0 1 2 12956 Zaunhof 1 1 0 1 2 12859 Zum Hedelsberg 2 1 0 1 Zusätzlich werden weitere potenzielle Ersatzhaltestellen vorgeschlagen, die anhand der Einsteige r- zahlen ausgewählt wurden. Die genannten Standorte wurden gemeinsam durch Verwaltung und KVB AG im Vorhinein auf eine positive Umsetzbarkeit geprüft. Stadtbezirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestellenname Richtung vorhandene FGU geplante FGU lt. Vertrag3 neu ge- plante FGU 2 12950 Pierstraße 2 0 0 1 2 12711 Bf Rodenkirchen 2 0 0 1 Zusätzlich zu den hier bereits genannten Haltestellenstandorten werden vorsorglich für die Standorte, für die keine Abweichung von den Vorschriften des § 6 BauO NW erteilt werden kann, weitere E r- satzhaltestellen empfohlen. Die verwaltungsinterne Vorprüfung für diese Standorte hat allerdings e r- geben, dass die Umsetzbarkeit aufgrund der genehmigungsrechtlichen Anforderungen zu diesem Zeitpunkt nicht garantiert und ggf. der Fahrgastunterstand nicht realisiert werden kann. Stadtbezirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestellenname Richtung vorhandene FGU geplante FGU lt. Vertrag4 neu geplante FGU 2 12671 Lindenweg 2 0 0 1 2 12950 Pierstraße 1 0 0 1 2 12057 Paul-Nießen-Straße 1 0 0 1 2 12057 Paul-Nießen-Straße 2 0 0 1 2 12053 Kendenicher Str. 1 0 0 1 2 12053 Kendenicher Str. 2 0 0 1 2 12651 Bonner Landstr. 2 0 0 1 3 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015 4 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015 8 Stadtbezirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestellenname Richtung vorhandene FGU geplante FGU lt. Vertrag4 neu geplante FGU 2 12957 Ikea Godorf 1 0 0 1 2 12954 Immendorf Siedlung 1 0 0 1 2 12981 Immendorf Schule 1 0 0 1 Zusammenfassung Die Regelungen der BauO NW und technische Restriktionen an den vorgesehenen Haltestellen- standorten schränken die Umsetzung des Werbenutzungsvertrages für die Aufstellung der Fahrgas t- unterstände voraussichtlich nicht unerheblich ein. Zur Aufrechterhaltung eines attraktiven öffentlichen Personennahverkehrs sollten aus Sicht von Verwaltung und KVB AG jedoch möglichst viele Haltestel- len mit einem FGU ausgestattet werden, insbesondere die mit hohen Einsteigerzahlen. Sollte dies aufgrund der dargelegten Restriktionen jedoch nicht möglich sein, sind die vorgeschlagenen Ersat z- standorte zu prüfen. Darüber hinaus sollte von dem bereits beschlossenen Abbau der vorhandenen Fahrgastunterstände abgesehen werden, um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU im Stadtg e- biet anbieten zu können.
Beratungsverlauf
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18.09.2017
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.7, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen
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