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Bestellung von Mitgliedern der Jury zur Verleihung des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln
Beschlussvorlage Ausschuss 1099/2017 vom 20.04.2017
Stand: Am 02.05.2017 im Ausschuss Kunst und Kultur ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 1099/2017 Freigabedatum 20.04.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung von Mitgliedern der Jury zur Verleihung des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur bestellt gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung zur Verleihung des Heinrich- Böll-Preises der Stadt Köln in der Fassung des Beschlusses durch den Rat am 04.04.2017 zwei wei- tere Mitglieder für die restliche Dauer der Ratsperiode 2014 – 2020: Vertreter für die FDP-Fraktion Eva Menasse, Autorin Ausschuss Kunst und Kultur 02.05.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: In seiner Sitzung am 04.04.2017 hat der Rat der Stadt Köln die Neufassung der Satzung über die Verleihung des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln beschlossen. Der bisherige § 3 Abs. 1 Ziff. b) hat die Anzahl der von den Fraktionen zu entsendenden Juroren auf vier Mitglieder in der Jury festgelegt. Nach der Neufassung der Satzung gehören der Jury gem. § 3 Abs. 1 Ziff. b) jeweils ein Vertreter der stimmberechtigten Fraktionen im Kulturausschuss an. Da es im Kulturausschuss z. Zt. fünf stimmberechtigte Fraktionen gibt, entsendet die bisher nicht in der Jury vertretene FDP-Fraktion erstmals 2017 einen Vertreter/eine Vertreterin. Gleichzeitig wurde in § 3 Abs. 1 Ziff. e) festgelegt, dass die Anzahl der Sachverständigen der Zahl der Vertreter der stimmberechtigten Fraktionen im Kulturausschuss entspricht. Dadurch ergibt sich eine Erhöhung von bisher vier auf aktuell fünf Sachverständige in der Jury. Als neues Mitglied wird Eva Menasse, Preisträgerin des Böll-Preises 2013, für die restliche Dauer der Ratsperiode 2014 – 2020 vorgeschlagen.
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