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Finanzneutrale Umschichtung aus Institutioneller Förderung in Transferaufwendung
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3740/2018 vom 28.11.2018
Stand: Am 18.12.2018 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/22 Vorlagen-Nummer 3740/2018 Freigabedatum 28.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Finanzneutrale Umschichtung aus Institutioneller Förderung in Transferaufwendung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt – vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2019 – im Teilergebnis- plan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen fortlaufend ab dem Haushalts- jahr 2019 die finanzneutrale Umschichtung in Höhe von 6.000 Euro aus der Institutionellen Förderung der Kölner Gesellschaft für Neue Musik e.V. in die allgemeinen Projektmittel der Sparte Musik. Somit erhält die Kölner Gesellschaft für Neue Musik e.V. fortlaufend ab dem Haushaltsjahr 2019 eine Institutionelle Förderung von 13.700 Euro. Ausschuss Kunst und Kultur 11.12.2018 Finanzausschuss 17.12.2018 Rat 18.12.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Mangels einer eigenen Trägerstruktur des Initiativkreises Freie Musik (IFM) wurde im Haushaltsjahr 2011 die Institutionelle Förderung der Kölner Gesellschaft für Neue Musik. e.V. (KGNM e.V.) durch finanzneutrale Umschichtung aus den Projektmitteln des Musikreferats um 6.000 Euro auf 19.700 Euro aufgestockt, mit der Zweckbindung, die Internetseite „Musik-in-Koeln“ des IFM zu pflegen. In 2017 hat sich der IFM als Dachverband der freien Musikszene neu organisiert. In ihm haben sich die sechs Teilszenen Neue Musik, Alte Musik, Jazz/improvisierte Musik, Klassische Musik, Globale Musik sowie Elektronik/ Klangkunst zusammengeschlossen, insgesamt vertritt der IFM heute die Inte- ressen von mehr als 500 Akteuren der freien Musik in Köln. Im Rahmen der Neuorganisation hat sich der IFM zudem eine eigene Trägerstruktur gegeben und den gemeinnützigen Verein IFM e.V. ge- gründet. Damit sind die Voraussetzungen für eine Förderung des IFM e.V gegeben, der einen jährli- chen Projektkostenzuschuss in Höhe von 6.000 Euro zur Pflege des Internetportals „Musik-in-Köln“ erhalten soll. Die in 2011 aus den Projektmitteln des Musikreferats bereitgestellten 6.000 Euro sollen durch die finanzneutrale Umschichtung aus der Institutionellen Förderung des KGNM e.V. zugunsten der All- gemeinen Projektförderung Musik zur Pflege der Internetseite „Musik-in-Köln“ umgeschichtet werden.
Beratungsverlauf
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11.12.2018
TOP 4.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
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