Prüfung der baulichen Aufstockungsmöglichkeit am Gymnasium Sürther Str. 55; Antrag AN/0198/2017
Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 1132/2017 vom 10.04.2017
Stand: Am 08.05.2017 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/22 Vorlagen-Nummer 1132/2017 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2017 Prüfung der baulichen Aufstockungsmöglichkeit am Gymnasium Sürther Str. 55; Antrag AN/0198/2017 Zu dem Beschluss zum TOP 8.1.11 der BV 2 in der Sitzung am 20.02.2017 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung um Überprüfung der Aufstockungsmöglich- keiten des Bestandsgebäudes am Gymnasium Rodenkirchen sowie um Überprüfung, ob am Standort weitere Gebäude zur Unterbringung der zur Zügigkeitserweiterung erforderlichen Räume errichtet werden können. Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 unter dem TOP 10.15 beschlossen, dass die Hauptschule Ringelnatzstraße auslaufend geschlossen wird und dessen Räumlichkeiten künftig vom Gy. Sürther Str. 55 genutzt werden (aufbauend ab dem Schuljahr 2017/18 in der Sekundarstufe I von 5 auf 6 Züge und in der Sekundarstufe II ab dem Schuljahr 2022/23 von 7 auf 9 Züge). Die Räumlichkeiten an der Ringelnatzstraße reichen aus, um die vorgenannten Zügigkeitserweiterungen umzusetzen. Des Weiteren ist festzuhalten, dass das Bestandsgebäude statisch und technisch überprüft werden müsste. Diese Machbarkeitsstudie ist sowohl arbeits- als auch kostenintensiv. Da hier auch ein bindender Ratsbeschluss zugrunde liegt, kann aus genannten Gründen eine Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung nicht erfolgen.
Beratungsverlauf
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08.05.2017
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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