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V/1065/2008

Herstellung einer zusätzlichen Radwegeanbindung südlich der Schifffahrter Damm Brücke an den westlichen Leinpfad des Dortmund-Ems-Kanals

Vorlagen 06.01.2009

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 27.01.2009, TOP 4.2

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2: Luftbilder

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Ansehen

Anlage 3: Antwortschreiben des WSA Rheine

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Ansehen

Anlage 1: Anregung gem. §24GO NRW

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Ansehen

Beschlussvorlage

2751 Zeichen

V/1065/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Herstellung einer zusätzlichen Radwegeanbindung südlich der Schifffahrter Damm Brücke an den 
westlichen Leinpfad des Dortmund-Ems-Kanals 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.01.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Bezirksvertretung Münster-Mitte stimmt zu, die Errichtung einer zusätzlichen Radwegan-
bindung an den DEK planerisch weiter zu verfolgen (Anlage 1). 
2. Der Anregung nach § 24 GO NRW (lfd. Nr. 10/2007) ist damit erledigt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dies em Beschlussvorschlag weder Kosten noch Folge-
kosten entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Entfällt 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Anregung nach § 24 GO NRW wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob u. a. eine 
Radwegeverbindung zwischen dem fahrbahnbegleitenden gemeinsamen Geh- / Radweg der Stra-
ße Schifffahrter Damm und dem vom Radverkehr ebenfalls genutzten Leinpfad des DEK auf der 
Westseite, südlich der Schifffahrter Damm Brücke, hergestellt werden kann (Anlage 1, Lageplan 
Anlage 2). 
Nach einer positiven Vorprüfung durch die planende Verwaltung wurde das zuständige Wasser- 
und Schifffahrtsamt Rheine um Stellungnahme gebeten, da die erforderlichen baulichen Eingriffe 
vollständig die Liegenschaften des Wasserschifffahrtsamtes umfassen. 
Aus Sicht des WSA Rheine bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Errichtung der 
Radwegeanbindung (Anlage 3). Die Kosten dieser Maßnahme sind zu 100% von der Stadt Müns-
Vorlagen-Nr.: 
V/1065/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.12.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1065/2008 
ter als Veranlasser zu tragen, da es sich um ein Zusatzangebot für den innerstädtischen Radver-
kehr handelt. Die Herstellung einer mind. 45m langen Wegeverbindung stellt für das örtliche Rad-
verkehrsnetz eine qualitative Aufwertung dar. Fußläufige Anbindungen zum Leinpfad existieren in 
der weiteren Umgebung ausschließlich über Treppenanlagen mit Schieberillen. Letztere stellen für 
den Radverkehr jedoch keine adäquate Verbindung dar, sodass erst durch die beantragte Wege-
verbindung eine attraktive Radverkehrsanbindung in Richtung Coerde und Mariendorf geschaffen 
wird. 
Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung die weitere Ausbauplanung aufnehmen und einen ent-
sprechenden Nutzungsvertrag mit dem WSA Rheine abschließen.  
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1:
  Anregung gem. § 24 GO NRW 
Anlage 2: Lageplan 
Anlage 3:  Schreiben des WSA Rheine vom 03.09.2008

Anlage 2: Luftbilder

67 Zeichen

Luftbildausschnitte der geplanten Radwegeverbindung 
 
 
 
Anlage 2

Anlage 3: Antwortschreiben des WSA Rheine

1794 Zeichen

Anlage 3 Blatt 1

> \

WSV.de
Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung
des Bundes
Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine Wasser- und
Postfach 22 63 - 48412 Rheine Schifffahrtsamt Rheine
Münsterstr. 77
Stadt Münster 48431 Rheine
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung Mein Zeich
ein Zeichen
Verkehrsplanung Stadthaus 3 3-213.142 (08) DEK 72,000
Albersioher Weg 33 LU.

48127 Münster
03. September 2008

Sabrina Ostendorf
Telefon 05971 916 338

Errichtung und Betrieb einer Radwegeanbindung am Dortmund- Zentrale (0)5971 916 0
Ems-Kanal im Bereich der Schifffahrter-Damm-Brücke Telefax (0)5971 916 222
Hier: Ihr Schreiben vom 31.05.2007 wsa-rheine@wsv.bund.de

www.wsa-rheine.wsv.de

Sehr geehrter Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Antragsschreiben vom 31.05.2007 bezüglich
der geplanten Errichtung einer Radwegeanbindung am Dortmund-Ems-
Kanal im Bereich der Schifffahrter-Damm-Brücke.

Da der Dortmund-Ems-Kanal in diesem Bereich bereits ausgebaut
wurde, bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die Errichtung
der Radwegeanbindung.

In privatrechtlicher Hinsicht ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages
erforderlich.

Einen entsprechenden Vertrag habe ich diesem Schreiben in Erst- und
Zweitausfertigung beigefügt.

Die beiden Vertragsausfertigungen bitte ich anzuerkennen und mir
zurückzusenden.

Nach Unterschrift von hier erhalten Sie dann die Zweitausfertigung zu
Ihrer Verwendung zurück.

Die Arbeiten für die Errichtung der Radwegeanbindung bitte ich in Ab-
sprache mit dem Außenbezirk Münster, Tel.: 0251/23938-257 durchzu-
führen.

Seite 1 von 2

Ebenfalls bitte ich Sie, den Aufbau des Betriebsweges ebenfalls mit
diesem abzusprechen.

\ nt

Anlagen: Nutzungsvertrag (2-fach)

La: 359-01

Anlage 3 Blatt 2

> \

WSV.de

Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung
des Bundes

Seite 2 von 2

Anlage 1: Anregung gem. §24GO NRW

2193 Zeichen

Anlage 1 Blatt1

Armold Schnell 48157 Münster. 08. Dez. 2006
Sudmühlenstr. 66 Tel. 0251 32 41 87

An die Mitglieder
der Bezirksvertretung
Münster - Ost

Schr geehrte Damen und Herren,

als begeisterter Radfahrer habe ich gern zur Kenntnis genommen, dass an der rechten
Kanalpromenade zwischen der Brücke „Schifffahrter Damm“ und „Kleimannbrücke“

in Höhe der rechtwinkeligen Knickung der Straße „An der Kleimannbrücke“ (gegenüber
der Druckerei Thiekötter) eine Rampe in die Kanalpromenade eingebaut wurde, so dass
Fußgänger und Radfahrer hier jetzt problemlos das Kanaluter verlassen können. (keine
Durchfahrt wegen Privathafen Holz-Krüger)

Ich weis nicht, ob Sie diese Maßnahme beantragt/veranlasst haben oder ob sie Ihnen
überhaupt bekannt ist. Auf jeden Fall gelungen und ...herzlichen Dank.

Als Anregung für eine funktionale Radwegführung wäre eine ebensolche Rampe am

linken Kanalufer, kurz vor der Brücke „Schifffahrter Damm“ sehr sinnvoll. Der Radweg am
Schifffahrter Damm verschwenkt hier um ca. 3 m in Richtung Kanal. Eine Anbindung an die
zu erstellende Kanalrampe wäre dann mit weiteren 3-5 m erledigt. Hier würde auch eine alte
Forderung der Mariendorfer/Sudmühler- und Handorfer Bewohner noch aus der Zeit des
Baues der Bahnüberführung erfüllt. Es ging damals um den Fahrradverkehr (Schüler) vom
Schleusenweg auf die rechte Seite des Schifffahrter Damm. Damit sollte die recht gefährliche
Überquerung des Schifffahrter Damms entfallen. (schlechte Einsicht nach links wg. leichter
Kurve). Auch bei der Fahrt in die Stadt könnte eine Überquerung des Schifffahrter Damms in
Höhe Mariendorfer Straße vermieden werden, wenn der Fahrradverkehr auf der linken
Brückenseite bis zu der zu erstellenden Rampe geführt würde.

Plantechnisch kann ich hier nicht alles ausführen. Ich bitte Sie aber, meine Anregungen auf
Plankarten oder vor Ort nachzuvollziehen und ggf. entsprechende Anträge zu stellen.

Als weitere Anregung für die Zukunft, bitte ich vor Fertigstellung der Bauarbeiten an der
Schleuse, dafür zu sorgen, dass die linke Kanalpromenade unter der Eisenbahnbrücke durch-
geführt wird und einen Anschluss an die Radwegverbindung „Dingstiege“ erhält.

%

Ü Anlagev1 Blatt 2.»

>

Beratungsverlauf (1)

27.01.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Sudmühlenstraße 66
  • Schifffahrter Damm
  • Schleusenweg
  • An der Kleimannbrücke
  • Mariendorfer Straße
  • Münsterstraße 77
  • Kanalpromenade
  • Dingstiege

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/1065/2008
Typ
Vorlagen
Datum
06.01.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37