2015/0328
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 - Oppenheimer Straße - (Satzungsbeschluss)
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2015/0328
7297 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
14.08.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0328
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 - Oppenheimer Straße -
(Satzungsbeschluss)
Vorlage vom: 04.08.2015
Beschlussvorschlag :
1. Zum erneut offen gelegten Entwurf (2. Offenlage) des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
W 55 - Oppenheimer Straße - gingen im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem äß § 4a (3) BauGB die in Anlage A
zusammengefassten Stellungnahmen ein.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage A)
entschieden.
2. Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit (2. Offenlage) gemäß § 4a (3) BauGB
gingen die in Anlage B zusammengefassten Stellungnahmen ein.
Über die eingegangenen Ste llungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage B,
datenschutzrel. Anlage ) entschieden.
- 2 -
3. Dem als Voraussetzung für den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
W 55 abgeschlossene Durchführungsvertrag (Anlage C, datenschutzrelevante An lage) mit
Vorhaben- und Erschließungsplan wird zugestimmt.
4. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 55 - Oppenheimer Straße - (wird zu den
Sitzungen aufgehängt/ausgelegt ) mit Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage D) und der
dazugehörigen Begründung (Anlage E), sowie der im Plan enthaltenen Satzung über die
Gestaltung baulicher Anlagen , wird zugestimmt.
5. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 55 - Oppenheimer Straße - für das Gebiet an der
Oppenheimer Straße, Gemarkung Darmstadt, auf einer Teilfläche, Flur 19, Flurstück Nr.
233/40 von ca. 5.000 m² , einschließlich der enthaltenen Satzung über die Gestaltung
baulicher Anlagen , wird mit seiner Begründung und dem Vorhaben - und Erschließungsplan
zur Satzung beschlossen.
Anlagen: Anlage A : Prüfung der Stellungnah men der TÖB zum Bebauungsplanentwurf
W 55
Anlage B: Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum
Bebauungsplanentwurf W 55 ( datenschutzrel. Anlage )
Anlage C: Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 55
(datenschutzrel. Anlage )
Anlage D: Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan W 55
Anlage E: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 55
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 (wird zu den Sitzungen
aufgehängt/ausgelegt)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0328 vom _04.08.2015:
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 55 wird die planungsrechtliche
Voraussetzung für eine Neubebauung mit Reihen- und Doppelhäusern an der Oppenheimer
Straße geschaffen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.12.2012 dem Antrag der
bauverein AG entsprochen und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Darmstädter Echo am 27.12.2012 öffentlich
bekannt gemacht.
Nach dem Offenlagebeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2013 erfolgte
die Offenlage nach öffentlicher Bekanntmachung im Darmstädter Echo am 11.11.2013 in der
Zeit vom 19.11.2013 bis einschließlich 19.12.2013. Die Träger öffentlicher Belange wurden
am 11.11.2013 gemäß § 3 (2) BauGB über die Offenlage informiert und gemäß § 4 (2)
BauGB um Stellungnahme gebeten.
Durch das von der Unteren Naturschutzbehörde geforderte aktuelle artenschutzrechtliche
Gutachten, welches im April/Mai 2014 durchgeführt wurde, kam es aufgrund
artenschutzrechtlicher Bestimmungen zu einer Reduzierung des Geltungsbereichs im
Norden. Die notwendige Umplanung betrifft den Wegfall von neun Wohneinheiten und der
Stellplatzanlage im Norden, sowie die Erweiterung um zwei Stellplätze der südlichen
Stellplatzanlage.
Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 55 - Oppenheimer
Straße - auf Grundlage des geänderten Vorhaben- und Erschließungsplans wurde nach dem
Stadtverordnetenbeschluss am 07.05.2015 vom 22.05.2015 bis einschließlich 22.06.2015
erneut öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden
parallel erneut beteiligt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 55 steht nun zum Satzungsbeschluss an.
Zu 1.:
In Anlage A wurden die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 55 zusammengefasst und entsprechend
geprüft.
Zu 2.:
Die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
eingegangene Stellungnahme zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 55
wurden in Anlage B (datenschutzrelevante Anlage) zusammengefasst und entsprechend
geprüft.
Zu 3:
Für das Vorhaben war bisher die bauverein AG als Träger aufgetreten, die auch mit Schreiben
vom 09.11.2012 gemäß § 12 Abs. 2 BauGB einen Antrag zur Einleitung eines
Bauleitplanverfahrens gestellt hat. Inzwischen hat die GWH Bauprojekte GmbH, das
Grundstück im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans gekauft. Es besteht
Einvernehmen zwischen der bauverein AG und der GWH Bauprojekte GmbH über den Wechsel
des Vorhabenträgers. Daher wurde der Durchführungsvertrag mit dem neuen Vorhabenträger
GWH Bauprojekte GmbH geschlossen.
Mit dem vorliegenden, abgeschlossenen Durchführungsvertrag (Anlage C,
datenschutzrelevante Anlage) verpflichtet sich der Vorhabenträger GWH Bauprojekte GmbH,
das Vorhaben innerhalb bestimmter Fristen durchzuführen und die Planungs- und
Ausführungskosten hierfür zu tragen.
- 4 -
Der Durchführungsvertrag ist gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB vor dem Satzungsbeschluss
abzuschließen und wird erst mit Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 55
oder mit erteilter Baugenehmigung nach § 33 BauGB wirksam.
Zu 4. und 5.:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 55 - Oppenheimer Straße - (wird zu den Sitzungen
aufgehängt/ausgelegt), einschließlich der enthaltenen Satzung über die Gestaltung baulicher
Anlagen, ist mit seiner Begründung (Anlage D) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan
(Anlage E) gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 55 wird anschließend durch öffentliche
Bekanntmachung in Kraft gesetzt.
Die Dezernentin III:
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Vorab werden übersandt:
Je 9 Exemplare des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 55 für die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
Akten z. Hd. des Berichterstatters
Darmstadt, 04.08.2015
61.2 ha Nst. 2112
anlage 5
42596 Zeichen
Vorhabe W 55 - O Wissen Dipl.-Ing Tel: 0607 enbezogener Oppenheimer nschaftssta V . Marianne St 71 / 3936540 r Bebauungs r Straße - adt Darmst Vorhabe - treicher-Eick Fa plan tadt enbezo Oppen Be (§ 9 A hoff, Bauasse ax: 06071 / 39 gener B W 55 nheimer egründu Abs. 8 Ba essorin 936541 Bebauu Straße ng auGB) Schill Mail: Maria Darmstadt ngsplan - lerstraße 23 A anne.Streiche An t, den 04.0 n A, 64846 Gro er-Eickhoff@ nlage E 08.2015 ß-Zimmern @t-online.de Vorhabenbezogener Bebauungsplan Anlage E W 55 - Oppenheimer Straße - Inhaltsverzeichnis Seite 1. Planungsziel und -anlass 1.1 Plangebiet Postsiedlung 3 1.2 Planungsanlass 3 1.3 Planungsziele 4 2. Bestand 2.1. Bebauung 6 2.2. Vegetation und Fauna 6 2.3. Immissionen 7 2.4. Wasserwirtschaftliche Belange 8 2.5. Altlasten / Kampfmittel 8 3. Planung 3.1. Bebauung 8 3.2. Erschließung 9 3.3. Grünordnung 10 3.4. Maßnahmen zum Klimaschutz 10 4. Planungsrechtliche Vorgaben und Auswahl des Planverfahrens 11 5. Planungsrechtliche Festsetzungen 5.1. Art der baulichen Nutzung 11 5.2. Maß der baulichen Nutzung 12 5.3. Regelungen zu den nicht überbaubaren Grundstücksflächen 13 5.4. Verkehrsflächen 14 5.5. Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft / Bepflanzung 14 6. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 15 7. Realisierung / Regelungen des Durchführungsvertrages 16 Übersicht der vorliegenden Gutachten und Untersuchungen 17 Anlagen 18-19 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung W 55 Oppenheimer Straße 3 1. Planungsziel und -anlass 1.1 Plangebiet Postsiedlung Die Postsiedlung südwestlich der Bessunger Straße steht derzeit im Eigentum eines Tochterunternehmens der bauverei n AG, einer Gesell schaft der HEAG- Holding, die sich zum Hauptanteil im Eigentum der Wissenschaftsstadt Darmstadt befindet. Die Verfügungsber echtigung über das Grundstück im Plangebiet liegt somit vor. Vom Plangebiet aus sind die Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel gut erreichbar. Straßenbahnlinien in die In nenstadt (6, 7 und 8) bzw. zum Hauptbahnhof (1) bedienen die Halteste lle Bessunger Straße in etwa 700 m Entfernung, während die Buslinien H und R sowie die Regionalbuslinien von/aus dem Ried an der Haltestelle Haardtring (Entfernung ca. 250 m) erreichbar sind. Ferner befindet sich in einer Entfernung von ca. 500 m der Südbahnhof. Die Siedlung stammt aus den 50-er Jahren des vorigen Jahrhunderts. Es handelt sich überwiegend um einfache Wohnungen, deren Standard den derzeitigen Anforderungen hinsicht lich Schall- und Wärmedämmung, der technischen Ausrüstung sowie der Grundrissgestaltung nicht mehr entspricht. 1.2 Planungsanlass Bereits 2004 wurde ein Konzept für di e Gesamtsiedlung erarbeitet, das den sukzessiven Abriss bestehender Bauten und die Neuerrichtung von Wohngebäuden vorsah. Aufgrund der baur echtlichen Anforderungen wären erhebliche Eingriffe in die Grünstruktur en sowie der Umzug aller Mieter nötig geworden. Diese wurden 2005 in zwei Mieterversammlungen umfassend über das geplante Vorgehen informiert. Verfahr ensschritte für die Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens (W 45) wur den eingeleitet; eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist erfolgt. Den Beginn der damals vorgesehenen Maßnahme markierte die Modernisierung des Abschnitts Binger St raße 1-9, bei dem mit Hilfe einer Aufstockung und Verdichtung zusätzliche Wohnungen geschaffen wurden, um u.a. den Bedarf an Wohnungen für die umzu setzenden Mieter zu decken. Für die gesamte Maßnahme wurde 2004 au fgrund einer Sozialerhebung ein Sozialplan erstellt, dessen Ergebnisse v on der bauverein AG in allen Punkten umgesetzt wurden. 2009 wurde das ursprünglic he, auf dem Abriss der Häuser basierende Entwicklungskonzept nach erneuter Überprüfung der Gebäude geändert. Eine neuerliche Untersuchung unter Berücksich tigung der vertieften Erkenntnisse aus dem 1. Bauabschnitt hatte ergeben, dass sich gravie rende Mängel in einigen Gebäudeabschnitten durch eine Großmodernisierung beheben lassen. Durch eine Erweiterung der Gebäudegrundfläche nach dem Vorbild Binger Straße 1-9 konnte gleichze itig das Ziel einer St eigerung des zeitgemäßen Wohnangebots erreicht werden. Die bauverein AG entschloss sich daraufhin, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung W 55 Oppenheimer Straße 4 die Gebäudesubstanz abschnittsweise zu prüfen und bestehende Bauten dort, wo es wirtschaftlich sinnvoll und tec hnisch möglich ist, nicht abzureißen, sondern umfangreich zu sanieren. Der Bebauungsplanentwurf W 45, der Abriss und Neubebauung vorsah, wurde daher nicht weiter verfolgt. In dem ausgiebig öffentlich diskutie rten Plangebiet west lich der Oppenheimer Straße (Oppenheimer Straße 1-19) s ah die Planung die Errichtung von 40 Reihenhäusern und drei Mehrfamilien häusern als Eigentumsmaßnahme vor. Aufgrund des Widerstandes einer Mieter initiative wurde die Planung jedoch modifiziert und eine Vereinbarung mit den Mietern getroffen. Die bauverein AG stimmte dem Erhalt der Häuser Oppenheimer Straße 1, 3, und 5 mit den dazugehörigen Grünflächen für die Dauer von mindestens zehn Jahren zu. Die Kündigungen für die Mi eter in diesen Häusern wurden zurückgenommen. Darüber hinaus gibt es im Rahmen der Sozialpläne detaillierte Einzelvereinbarungen zu Sanierungen und Renovierungen für die Mieter, die in der Oppenheimer Straße bleiben wollen. Voraussichtlich wird eine Mieterprivatisierung, d.h. eine Teilung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) stattfinden. Für den Bereich westlich der Oppenheim er Straße wurde deshalb mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 55 ein neues Bebauungskonzept entwickelt, das den Planungsbedarf auf den zentralen Bereich reduziert. Eine erste Offenlage des Planentwurfs fand in der Zeit vom 19.11.2013 bis einschließlich 19.12.2013 statt. Da sich in dem Plangebiet eine Anzahl alten Baumbestandes befindet, dessen teilweiser Verlust als Lebensraum z ahlreiche Stellungnahmen kritisch erwähnten, wurde seitens der Fachbehör de angeregt, in Ergänzung zu der im Frühjahr/Sommer 2006 im Auftrag der bauverein AG durchgeführten artenschutzrechtlichen St ellungnahme durch das Fachbüro für Faunistik und Ökologie, Kurt Möbus, Neu-Anspach, das Plangebiet im Hinblick auf mögliche Vorkommen von gemeinschaftsrecht lich geschützten Arten erneut untersuchen zu lassen. Es handelt e sich hierbei insbesondere um Zauneidechse und (gebäude-)nistende Vögel sowie Fledermäuse. Ziel war, entsprechend deren Vorkommen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geeignete Schutzmaßnahmen er greifen zu können. Das Gutachten wurde im Frühjahr 2014 von Ökologischen Planungsbüro Dr. Fritz, Darmstadt erstellt. Die Ergebnisse des Gutachtens f ührten zu einer Reduzierung des Plangeltungsbereichs im Norden (ehemalige Liegenschaft Oppenheimer Straße 7) zwecks Erhalt des Gehölzb estandes südlich des vorhandenen Wohngebäudes Oppenheimer Straße 5 und der Einfügung von Hinweisen zu den erforderlichen funktionserhaltenden Maßnahmen als Ausgleichs- bzw. Vermeidungsmaßnahmen in der Legalaus nahme des § 44 Abs. 5 S. 2, 4 BNatSchG. 1.3 Planungsziele Ziel des Gesamtumbaus der Postsiedlung ist der Erhalt eines innerstädtischen Wohngebietes bei Anpassung an die derzei tigen Erfordernisse hinsichtlich der baulichen Struktur. Dazu gehören zum einen di e Modernisierung der Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung W 55 Oppenheimer Straße 5 Wohngebäude in Bezug auf ihre te chnische Ausstattung und die Energieeffizienz der Bauteile aber auch eine angemessene Verdichtung mit dem Ziel der Nutzung bereits vorhandener Infrastruktur und der Schonung von Flächen im Außenbereich, um di e Nachfrage der Be völkerung nach Wohnungen in innenstadtnaher Lage zu befriedigen. Laut Flächennutzungsplan ist es Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die steigende Nachfrage nach Wohnraum (ca. 600 Wohneinheiten pro Jahr) durch die Bereitstellung von Bauland im Rahmen der Innenentwicklung zu befriedigen. Im Interesse des s parsamen Umgangs mit Grund und Boden (§ 1a Abs. 2 BauGB) soll dies u. a. durch Nachverdichtung bestehender Baugebiete erreicht werden. Zur Realisierung der Planungsziele we rden in räumlichen Teilbereichen westlich der Oppenheimer Straße auf den Grundstücken der bauverein AG mit einer Größe von insgesamt 13.736 m² unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. Im Norden (Oppenheimer Straße 1 bis 5, außerhalb des Plangebietes W 55) soll der bauliche Bestand zunächst für mindestens 10 Jahre erhalten bleiben und in Einzelfällen aufgrund vertrag licher Vereinbarungen mit den Mietern verbessert werden. Die Häuser dienen auch der Unterbringung von verbliebenen Mietern aus anderen W ohnungen. Ein Planungserfordernis ergibt sich deshalb in diesem Bereich derzeit nicht. Im weiter südlich gele genen Teilbereich (Oppenheimer Straße 7 bis 19), der mit Ausnahme des Bereichs der ehemaligen Liegenschaft Oppenheimer Straße 7 das Plangebiet des vo rhabenbezogenen Bebauungsplans W 55 darstellt, ist auf einer Teilfläche v on ca. 5.000 m² nach Abriss des alten Wohnungsbestandes eine Neubebauung bei gleichzeitiger Verdichtung vorgesehen. Da bisher kein Bebauungsplan für dies en Bereich vorhanden ist, bedürfen die vorgesehenen Maßnahmen zur Innenentwickl ung durch Nachverdichtung der Bauleitplanung, da die Baustruktur grundlegend verändert wird und dadurch auch private Erschließungsmaßnahmen innerhalb des Grundstücks notwendig werden. Dies erfolgt durch die Aufstellu ng des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 55 Oppenheimer Straße. Durch die vorgeschriebenen Schritte des Planverfahrens werden Information und Beteiligung der Öffentlichkeit gewährleistet. Für die Wohngebäude an der Moltkestraße , südlich des Plangebietes, sind zunächst Maßnahmen der baulich- energetischen Gebäudesanierung vorgesehen, wie sie bereits östlic h der Oppenheimer Straße durchgeführt wurden bzw. in Vorbereitung sind. Diese Maßnahmen bedürfen keiner baul eitplanerischen Regelung. Spätere Ergänzungen des Gebäudebestandes können ggf. nach § 34 BauGB geregelt werden. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung W 55 Oppenheimer Straße 6 2. Bestand 2.1 Bebauung Im mittleren Bereich des Grundstü cks der bauverein AG wurden die Wohngebäude der ehemaligen Liegenschaft en Oppenheimer Straße 7 bis 19 bereits entfernt. Hier befindet sich der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 55 - Oppenheimer Straße auf einer Fläche von ca. 5.000 m². Sie umfasst das Flurstück Flur 19 Nr. 233/40 teilweise. 2.2 Vegetation und Fauna Der Gehölzbestand in der gesamt en Postsiedlung wurde aufgenommen und bewertet. Erhaltenswerter Bestand wurde in Abstimmung mit dem städtischen Grünflächenamt kartiert. Der maßgebl iche Bestand im Plangeltungsbereich wurde im Februar 2012 ei ngemessen. Erhaltenswerter Bewuchs befindet sich hauptsächlich im Westen des Plangel tungsbereichs. Großkronige Laubbäume sind jedoch auch in den Bereichen z wischen den ehemaligen Wohngebäuden und an der Oppenheimer Straße vorhanden. Die Wohngebäude waren nur durch schmale Fußw ege erschlossen. Der gesamte Bereich kann deshalb als nur gering versiegelt bezeichnet werden. Im Frühjahr/Sommer 2006 wurde im Auftrag der bauverein AG eine artenschutzrechtliche St ellungnahme durch das Fachbüro für Faunistik und Ökologie, Kurt Möbus, Neu-Anspach fü r die gesamte Postsiedlung und deren nahes Umfeld durchgeführt. Das Unte rsuchungsgebiet umfasste insgesamt eine Fläche von über 85.000 m². Im Untersuchungszeitraum wurden ins gesamt 22 Vogelarten ausgewiesen, von denen 17 als Brutvögel im Unte rsuchungsgebiet einzustufen waren. Streng geschützte Arten wurden nicht als Brutvögel nachwiesen. Als gefährdete Tierarten der Roten Liste Hessen 2006 waren jedoch Gartenrotschwanz, Mehlschwalbe und Türkentaube vorhanden. Von den Arten der Vorwarnliste wurden Mauersegler und Haussperling festgestellt. Darüber hinaus wurde - ohne konkrete Quar tiersnachweise - eine Population von Zwergfledermäusen festgestell t, deren Sommerquartier bzw. Wochenstube im Nahbereich des Untersuchungsgebietes vermutet wurde. Der Geltungsbereich des vor habenbezogenen Bebauungsplans W 55 – Oppenheimer Straße umfasst ledi glich einen geringen Teil des Untersuchungsgebietes. Der Be stand von 4 Wohngebäuden wurde entsprechend dem Planungsziel in 2012 beseitigt. Der zusammenhängende Gehölzbestand im Westen wurde erhalten. Da sich zum Zeitpunkt der 1. Offenl age des Planentwurfs im Dezember 2013 im Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 55 Oppenheimer Straße neben dem alten Baumbestand, der im Rahmen der Planungen kartiert, eingemessen und bewertet wurde (s. Anlage zur Begründung, S. 18/19), eine magerwiesenartige Grünfläche sowie die Gruben der Abrissgebäude befanden, wurde angeregt, das Plangebiet im Hinblick auf Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung W 55 Oppenheimer Straße 7 mögliche Vorkommen von gemeinscha ftsrechtlich geschüt zten Arten erneut untersuchen zu lassen, insbesonder e Zauneidechse und (gebäude-)nistende Vögel sowie Fledermäuse. Ents prechend deren Vorkommen waren dann gemäß den gesetzlichen Besti mmungen geeignete Schutzmaßnahmen erforderlich. Zu diesem Zweck wurde das Ökologisc he Planungsbüro Dr. Fritz, Darmstadt mit der Erstellung des „Artensc hutzrechtliches Kurzgutachten zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ beauftragt. Nachdem anhand dieses Gutachtens 12 gemeinschaftsrechtlich geschützte sowie 5 potenzielle Brutvogelarten und eine Fledermausart mit essenzieller Nahrungsstätte im Vorhabenbereich e rmittelt wurden, sind Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG notwendig. Diese werden in der Tabelle 3 des Kurzgutachtens zusammenfassend beschrieben und sind als Hinweise in den vorhab enbezogenen Bebauungsplan und als Verpflichtung des Vorhabenträgers in den Durchführungsvertrag aufgenommen wo rden. Dabei handelt es sich vornehmlich um Maßgaben hinsichtlich der Baufeldvorbereitung und die Anbringung von Nisthilfen. Mit Anerkennung/Abstimmung der dort aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen tritt die sog. "Legalausnahme" des § 44 Ab s. 5 BNatSchG ein und es erübrigt sich ein Ausnahmeverfahren gem . § 45 Abs. 7 BNatSchG bzw. Befreiungsverfahren nach § 67 BN atSchG durch die Untere Naturschutzbehörde. Trotz Reduzierung des Plangebietes im Norden sind noch 3 Bäume zur Fällung vorgesehen. Der Verdac ht des Vorhandenseins von Fledermausquartieren konnte durch eine Kontrolle mittels Besteigung im Beisein der unteren Naturschutz behörde im November 2014 ausgeräumt werden. Die Vertiefungen waren lediglich Einfaulungen von Astabwürfen. 2.3 Immissionen Immissionen im Plangeltungsbereich sind lagebedingt und entsprechen denen innerstädtischer Wohngebiete. Das Gebiet wird durch die straßenrandbegleitende Bebauung der Bessunger Straße bzw. des Haardtrings vom dort entstehenden Lärm der Hauptverkehrsstraße geschützt. Die Lärmkartierung 2011, Fassadenpegel und Schallausbreitung nach der Richtlinie für den Schallschutz an Straße n (RLS 90) der Wissenschaftsstadt Darmstadt weist Tagwerte für den St raßenlärm unter 55 dB (A) und Nacht- Werte (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) unter 45 dB (A) aus. Die entsprechenden Werte für die Sc hiene (DB) liegen zwischen 45 und 50 dB (A) sowohl am Tag als auch in der Nacht; bei der räumlichen Verteilung überwiegt nachts der Wert von 45 dB (A). Es kann demnach davon ausgegangen werden, dass die städtebaulichen Orientierungswerte nach DIN 18005-1 für Allgemeine Wohngebiete eingehalten werden. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung W 55 Oppenheimer Straße 8 Das Plangebiet ist weder von der Ab standsregelung der Seve so II-Richtlinie noch vom Siedlungsbeschränkungsberei ch des Flughafens Frankfurt/Rhein- Main betroffen. 2.4 Wasserwirtschaftliche Belange Das Plangebiet liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten. Oberirdische Gewässer sind nicht vorhanden. Die Wasserver- und die Abwasserentso rgung erfolgen über die vorhandenen Systeme. Auswirkungen aufgrund der Nutzungsverdichtung sind nicht zu erwarten. 2.5 Altlasten / Kampfmittel Der Standort ist nach vorliegenden In formationen in der Altflächendatei (ALTIS) nicht registriert. Luftbilder aus der Zeit der Errichtung der Postsiedlung belegen, dass seinerzeit auf bewirtschaftetem Grünland gebaut wurde. Der Kampfmittelräumdienst hat aufgrund einer Luftbilddetailauswertung einen Verdachtspunkt in der Nähe des Pl angebietes ermittel t, der auf einen möglicherweise noch vorhandenen Bombe nblindgänger hinweist. Der Punkt wurde koordinatenmäßig erfasst. Er liegt außerhalb des Plangeltungsbereichs südlich des Wohngebäudes Moltkestraße 41 - 43. Bodeneingreifende Maßnahmen werden du rch die mit der Planaufstellung beabsichtigte Maßnahme weder an diesem Wohngebäude noch innerhalb des 15 m - Radius vorbereitet. Die im Rahmen des Vorhabens nächstgelegenen vorgesehenen bodeneingreifenden Maßnahmen (Aushub für die Bebauung des südlichen Doppelhauses) sollen in einer Entfernung von ca. 35 m von dem Verdachtspunkt vorgenommen werden. Der notwendige Sicherheitsabstand kann deshalb als eingehalten gelten. Da jedoch weitere Bombenblindgänger au ch im Plangeltungsbereich nicht ausgeschlossen werden können, wird ein entsprechender Hinweis in den Plan aufgenommen. Das vollständige vom Ka mpfmittelräumdienst zur Verfügung gestellte Informationsmaterial wird an den Vorhabenträger zur Beachtung weitergegeben. Der Durchführungsvertrag ve rpflichtet ihn zur Sondierung und Baugrunduntersuchung vor Baubeginn. 3. Planung 3.1 Bebauung Für die Liegenschaft Oppenheimer Straße soll die Neubebauung mit Einfamilien-Reihen- und Doppelhäusern (siehe Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)) durch einen Vorhabenträger realisiert werden. Die zur Oppenheimer Straße hin erl ebbare Gebäudestellung (giebelständig mit Ausrichtung der Gärten nach Süd en) wird für die 3 Hausgruppen mit jeweils 4 Reihenhäusern beibehalten (w ie früherer Bestand), während zu den Liegenschaften Wormser Straße hi n, die Gebäudestellung um 90 Grad Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung W 55 Oppenheimer Straße 9 gedreht wird. Dadurch orientieren si ch die Gärten der Neubebauung (4 Doppelhäuser) nach Westen und bild en zusammen mit den Gärten der Wormser Straße eine zusammenhäng ende Grünzone, deren derzeitiger Gehölzbestand erhalten werden kann. Der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) sieht die Errichtung von 12 Wohneinheiten als Reihenhäuser und 8 Wohneinheiten als Doppelhaushälften vor. Für den Geltungsbereich mit einer Gesamtfläche von ca. 5.000 m², reduziert um die privaten Erschließungswege vo n ca. 300 m², ergibt sich bei 8 Wohneinheiten mit maximal 90 m² Gr undfläche (Doppelhaushälften) und 12 Wohneinheiten mit einer maximale n Grundfläche von 85 m² (Reihen- häuser) dadurch überschläglich eine Grundflächenzahl (GRZ) von ca. 0,37. Die Doppel- und Reihenhäuser werden als Gebäude mit 2 Vollgeschossen und einem Dachgeschoss als nicht Vollgeschoss (Staffelgeschoss) errichtet. 3.2 Erschließung Laut der städtischen Einstellplatzsatz ung wird pro Einfamilienhaus auf einen erforderlichen PKW-Stellplatz abgerundet. Alle Stellplätze für die vorgesehene Einfamilienhaus-Bebauung werden in ei ner Anlage mit 20 Stellplätzen konzentriert. 18 davon sind als Carports ausgebildet, 2 als offene Stellplätze. Dadurch wird die Beeint rächtigung der Oppenheimer Straße durch Zufahrten ein- und ausparkender Fahrzeuge minimiert. Durch die Beschränkung auf einen Standort wird auß erdem die Belastung der Bewohner im Gebiet reduziert. Kompakte Anlagen verringern die Flächenversiegelung, ersparen Fahr tstrecken und ermöglichen einen zusammenhängenden, vom motorisier ten Verkehr störungsfreien Wohnbereich. Die Stellplätze werden jeweils einz elnen Wohneinheiten zugeordnet. Sie dienen damit ausschließlich als Fo lge des Wohnens der Nutzung im Plangebiet. Die Fluktuation und damit die v on der Stellplatzanlage ausgehenden Immissionen entsprechen den Bedürfnis sen und Lebensgewohnheiten der Anwohner. Beeinträchtigungen der Nutzung durch wohnungsfremde Aktivitäten (z.B. Lieferverkehre, ko mmerzielle Besucher) sind praktisch ausgeschlossen. Zur Reduzierung der Lärmbeeinträchtigung umgebender Wohngebäude durch die Stellplatzanlage wird diese zum gr oßen Teil überdacht. Die Stirnseite sowie die den Reihenhäusern zugewandt en Längsseiten der Anlage erhalten außerdem eine geschlossene Wandkonstruktion, die berankt wird. Das Plangebiet ist an die öffentliche Ve rkehrsfläche der Oppenheimer Straße angebunden. Von dort werden die Wohnge bäude durch bis zu 1,50 m breite Privatwege erschlossen, die Fußgängern und Radfahrer n vorbehalten werden sollen. Im Bereich der H ausgruppen ist auch die rückwärtige Anbindung der Baugrundstücke an die Wege zur Andienung der Gärten gewährleistet. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung W 55 Oppenheimer Straße 10 Feuerwehrzufahrten in das Plangebiet sind nicht vorgesehen. Die maximale Entfernung gem. § 5 Hessischer Bauordnung (HBO) der hinteren Gebäudekante von der Oppenheimer Straße beträgt 48 m. Es handelt sich dabei um das südliche Doppelhaus. Diese s hat jedoch eine noch geringere Entfernung zur Moltkestraße. Die L änge der Wohnwege entspricht den Anforderungen von § 4 HBO. 3.3 Grünordnung Die im Straßenraum Oppenheimer Straße wirksame Raumkante wird derzeit primär vom vorhandenen Baumbestand, der die Gebäude überragte, bestimmt. Dieser Charakter soll weitestgehend bestehen bleiben. Bedingt durch die Bauar beiten und durch die anzu legenden Stellplätze und deren Zufahrten wird der Be stand jedoch nicht vollstä ndig zu erhalten sein. Die Roteiche (Nr. 320 des Bestandsverz eichnisses) soll an der Nordostecke der Stellplatzanlage gesicher t und erhalten bleiben. Drei Bäume sind zur Beseitigung vorgesehen. Es handelt sich dabei um eine Robinie, eine Linde und einen Spitzahorn. Durch Best eigung konnten dort vermutete Fledermausquartiere ausgeschlossen werd en. Selbst, wenn die Standorte nicht mit einer Baufläche zusa mmenfallen, würden Wurzel- und Kronenkappungen erforderlich, die den Bestand nachhaltig schädigen und keine Gewähr für seinen langfristigen Erhalt bieten. An der Oppenheimer Straße werden deshalb Ersatzstandorte für Baumpflanzungen vorgesehen. Fer ner werden Heckenanpflanzungen an räumlich bedeutsamen Grundstücksgr enzen und die Berankung der weitgehend eingehaust en Stellplatzanlage verbindlich festgeschrieben. Die entsprechenden Pflanzverpflichtungen durch den Vorhabenträger werden im Durchführungsvertrag geregelt. Der westliche Rand des Geltungsbereichs weist einen erheblichen, zusammenhängenden Bestand an erhaltens werten Gehölzen auf. Ihr Schutz und langfristiger Erhalt werden durch die gewählte Stellung der Doppelhaushälften möglich. Sie erlaubt die Festsetzung einer zusammenhängenden Fläche für den Erhalt von Bäumen und Sträuchern in deren Gartenbereich. 3.4 Maßnahmen zum Klimaschutz Im Hinblick auf die klimatischen Ver änderungen verhindert di e beabsichtigte Maßnahme der Innenentwicklung zu r Deckung der Wohnungsnachfrage die Versiegelung zusätzlicher Flächen im Außenbereich und erhält deren klimatische Ausgleichsfunktionen. Durch Minimierung der notwendigen Oberflächenbefestigung und deren geforderter Speicherkapazität wird di e Rückführung der Niederschläge zum Grundwasserhaushalt gefördert und die Auswirkungen von Starkregen auf das städtische Abwassersystem reduziert. Die Herstellung von Gründächern sowie di e Versickerung des überschüssigen Niederschlagswassers durch Rigolen tragen darüber hinaus zur Schonung des Wasserhaushalts bei. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung W 55 Oppenheimer Straße 11 Die Herstellung der Wohngebäude ist al s KfW-Effizienzhaus 70 vorgesehen. Eine zentrale Wärmeer zeugung wird das Wohngebiet über eine gemeinsame Technikzentrale versorgen. Diese weist in der Regel einen höheren Effizienzgrad aus, als die dezentrale Wärmeerzeugung. Durch diese Art der Wärmeerzeugung werden weniger k limaschädigende Treibhausgase freigesetzt. 4. Planungsrechtliche Vorgaben und Auswahl des Planverfahrens Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist der Plangeltungsbereich als Wohnbauf läche ausgewiesen. Das entspricht der beabsichtigten Planung, die desha lb aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Der Be reich ist gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) als im Zusamm enhang bebauter Ortsteil mit dem Charakter eines Allgemeinen Wohngebietes anzusehen. Das Planungsziel der Umstrukturierung zw ecks Nachverdichtung, ist als eine Maßnahme zur Innenentwicklung zu definieren. Die Planaufstellung kann deshalb gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren analog den Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB erfolgen. Die Gesamtfläche von ca. 5.000 m² er füllt die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Nr. 1. Auch eine Vorprüfung des Einzelfalls kann deshalb entfallen. Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen. Ebenso entfallen die Angaben über die Verfügbarkeit umwe ltbezogener Informationen und die zusammenfassende Erklärung. Eingriffe, hinsichtlich des Landscha ftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts , die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Ausgleichsmaßnahmen sind im Sinne des Gesetzes deshalb nicht erforderlich. Dessen ungeachtet sind die einschlägigen artenschutzrechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen. 5. Planungsrechtliche Festsetzungen 5.1 Art der baulichen Nutzung Im Plangebiet wird als Art der b aulichen Nutzung vornehmlich das Wohnen angestrebt. Sowohl die Erschließungsstrukt ur als auch die Errichtung der im Vorhaben- und Erschließungsplan vorgesehenen Gebäude ermöglichen kaum andere Nutzungen. Deshalb wird ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Eine Festsetzung gemäß § 12 Abs. 3a BauGB ermöglicht darüber hinaus nur solc he Vorhaben, zu denen sich der Vorhabenträger vertraglich verpflichtet. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung W 55 Oppenheimer Straße 12 5.2 Maß der baulichen Nutzung Da die Planungsabsichten des Vorhabent rägers aufgrund des Vorhaben- und Erschließungsplans bei der Au fstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bereits konkretisiert sind, kann das Maß der baulichen Nutzung unter Bezugnahme auf die einzelnen Gebäude bestimmt werden. Die Größen der Grundfläche der bei den Gebäudetypen sind dem Vorhaben- und Erschließungsplan zu entnehmen. Die Grundflächen der Reihenhäuser betragen ca. 81,9 m² (5,85 m x (11 m + 3 m)) und die der Doppelhaushälften betragen ca. 87,3 m² (6,35 m x (10,75 m + 3 m)). Da der Wandaufbau noch nicht abschließend festgelegt ist und geringfügiges Hervortreten von Gebäudeteilen gemäß § 23 Abs. 3 BauN VO zulässig ist, wurden moderate Zuschläge für die maximal zulässigen Grundflächen festgesetzt. Die maximal zulässigen Grundflächen betragen für di e Reihenhäuser 85 m² und für die Doppelhaushälften 90 m². Bezogen auf das gesamte Plangebiet (ca. 4700 m² bei Abzug der privaten Erschließungswe ge) errechnet sich danach eine Grundflächenzahl von ca. 0,37. Gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO darf die zulässige Grundfläche durch die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen um 50 % überschritten werden. Bei dieser regelmäßig zulässigen Überschreitung können ca. 2.632 m² (GRZ 0,56) einschließlich der Nebenanlagen bebaut werden. Aufgrund der festgeset zten maximalen Größe der Grundfläche je Gebäude einschließlich der in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen von 130 m² je Wohngebäude beträgt der Wert 2.600 m² (20 x 130 m²), wenngleich di e Überschreitung um 50 % bei den Reihenhäusern (85 m² x 1,5 = 127,5 m²) geringfügig überschritten ist. Unter Berücksichtigung der Höchstwert e für allgemeine Wohngebiete von GRZ 0,4 wäre bei der regelhaften Über schreitung (GRZ 0,6) eine Grundfläche von insgesamt 2.820 m² einschließ lich der Nebenanla gen nutzbar. Die Festsetzungen reduzieren damit, soweit wirtschaftlich möglich, die Beeinträchtigung der Bodenfunktionen. Die maximal zulässige Geschossfläche pro Gebäude errechnet sich durch die Multiplikation der zu lässigen überbaubaren Grundstücksfläche (ohne Terrassen) auf 2 maximal zulässi ge Vollgeschosse. Bezogen auf die Gesamtfläche errechnet sich überschl äglich eine Geschossflächenzahl von ca. 0,56. Die Flächen von Aufenthaltsräumen und den zugehörigen Treppenräumen in den vorgesehenen Nicht vollgeschossen bleiben dabei allerdings unberücksichtigt. Im Hinblick auf möglicherweise variier ende Wünsche der Erwerber soll jedoch innerhalb einer aus gewiesenen überbaubaren Grundstücksfläche die Möglichkeit der Abweichung sowohl der Grundflächen als auch der Geschossflächen einzelner Wohneinheite n eingeräumt werden, sofern die zulässigen Gesamtwerte inner halb der jeweili gen überbaubaren Grundstücksfläche nicht überschritten werden. Die maximale Gebäudehöhe wird ergänz end auf 144,22 m über Normalnull festgelegt, um weitere Nichtvollgeschosse oder Aufbauten, mit Ausnahme von Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung W 55 Oppenheimer Straße 13 Solaranlagen, und Geländeaufschüttungen zu vermeiden. Dabei wird von einer Bezugshöhe von 134,72 m ü. NN ausgegangen, die einer mittleren Höhe sowohl des Geländes als auch der O ppenheimer Straße im Bereich des Plangebietes entspricht. Die Differenz von 9,50 m Höhe errechnet sich aus den Geschosshöhen von 2,85 m (2,50 m lichte Raumhöhe + 0,35 m Decken- bzw. Fußbodenaufbau) für 2 Vollgesc hosse und ein Nichtvollgeschoss (Staffelgeschoss) zuzüglich Dachaufbau und Sockelhöhe von insgesamt 0,95 m. Bei Errichtung von Solaranlagen auf dem Dach der Häuser gilt eine maximale Höhe von 10,50 m über der Bezugshöhe. Für Garagen gilt die max. Höhe von 2,60 m über der Bezugshöhe. 5.3 Regelungen zu den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Die überbaubaren Grundstücksflächen we rden durch Baugrenzen, die die Gebäude des Vorhaben- und Erschließungsplans umfahren, definiert. Die Standorte für notwendige zu lässige Nebenanl agen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Festsetzungen im Bebauungsplan weitestgehend geregelt, um nachbarliche Beeinträchtigungen zu mindern und die Gestaltung der kleinteiligen Freibereiche zu vereinheitlichen. Aus diesem Grund sieht der Vorhaben- und Erschließungsplan auch Maßnahmen vor, die vom Vorhabenträger im Interesse des Erscheinungsbildes der Wohnbebauung durchgeführt werden. Deshalb weist die Planung Flächen für St ellplätze, für Müllsammelplätze und Terrassen mit Abstellräumen für Gartengeräte o.ä. aus. Die Terrassen werden vom Vorhabenträger auf den ausgewiesenen Flächen hergestellt. Als Abgrenzung der den jeweiligen Wohn gebäuden zugeordneten Terrassenflächen dienen Terrassentrennw ände. An jeweils einer Seite der Terrasse sind diese mit 90 cm tiefen auf der Grenze angeordneten Abstellboxen für Gegenstände wie Garten möbel und –geräte, für deren nahe Unterbringung Bedarf besteht, kombinie rt. Dieses standardisierte Angebot deckt den ermittelten Bedarf ab. Abweichend von § 6 Abs. 10 Nr. 6 der Hessischen Bauordnung (HBO) sind die vorgesehenen Terrassentrennwände bis zu einer Höhe von 2,2 m über der Oberkante des Terrassenfußbodens ohne Abstandsfläche an den Nachbargrenzen zulässig. Durch diese Festsetzung wird die Einbindung der Abtrennungen in das städtebauliche Ge samterscheinungsbild der Anlage gewährleistet, indem die Trennwände mi t der Oberkante der Fenster des Erdgeschosses bündig abschließen. Um dieses Ziel zu erreichen, verpflichtet sich der Vorhabenträger die Trennelemente herzustellen. Die Anordnung zentraler Plätze für die Müllbehälter mit dire kter Zufahrt von der Oppenheimer Straße ist zum einen erforderlich, weil die Grundstücke von Müllfahrzeugen nicht anfahrbar sind; zum anderen sind die Bereiche der Hauseingänge so eng bemessen, dass di e Unterbringung der Behältnisse für alle Müllfraktionen nur schwer möglich wäre. Deshalb geschieht das auf den vorgesehenen Flächen in einheitlichen Behältnissen. Die Errichtung weiterer, individuel ler Nebenanlagen auf den rückwärtigen Baugrundstücken wird ausgeschlossen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung W 55 Oppenheimer Straße 14 Im Zugangsbereich der Wohngebäude sind jedoch Wegebefestigungen und Nebenanlagen bis zu einer maximalen Grundfläche von 8 m² zulässig, um z.B. Hauseingänge zu überdachen und Fahrradabstellplätze unterzubringen. Die verbleibenden nicht überbaubaren Grunds tücksflächen sind vollständig zu begrünen. Notwendige Wegebefestigun gen sind so herzustellen, dass Niederschlagswasser auf der Fläche selbst oder in den angrenzenden Flächen versickern kann, um die Belastung der Kana lisation und die Auswirkungen der Flächenversiegelung zu reduzieren. 5.4 Verkehrsflächen Die öffentliche Erschließung des Plangebi etes erfolgt durch die Oppenheimer Straße. Der Erschließung der ei nzelnen Wohngebäude dienen private Fußwege einer Breite von ca.1,50 m. Für die laut Einstellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt erforderlichen Stellplätze ist eine größer e Stellplatzanlage innerhalb der nicht überbaubaren Grundstücksflächen ausgewiesen. Eine eingeholte schalltechnische Unte rsuchung (errechnete Schallprognose) des Büros Fritz, beratende Ingenieure weist nachts Überschreitungen des Immissionsrichtwerts von 40 dB (A) der TA Lärm Ziffer 6.1 an 10 angrenzenden Wohngebäuden der Stellplatzanlage aus. Als maximale Werte wurden Überschreitungen von 4,1 dB (A ) in den Erdgeschossen zweier Reihenhäuser errechnet. In den Obergesc hossen reduzieren sich die Werte auf 3,3 bzw 2,8 dB (A) im 1. bzw. 2. Obergeschos s. Die städtebaulichen Orientierungswerte der DI N 18005-1 (nachts 45 dB (A ) werden eingehalten. Die zulässigen Tagwerte sowohl der TA Lärm als auch die der DIN 18005-1 werden unterschritten. Zur Reduzierung der Lärmbeeinträchtigung umgebender Wohngebäude durch die Stellplatzanlage wird diese auf Empfehlung der schalltechnischen Untersuchung zum großen Teil (18 von 20 Stellplätzen) überdacht und von einer schallabsorbierenden, zu begr ünenden Wand umgeben. Hierzu verpflichtet sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag. 5.5 Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft / Bepflanzung Die Baumaßnahme zur Innenentwicklun g dient dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden, wie ihn § 1a BauG B fordert. Zwangsläufige Folge der Nachverdichtung im innerstädtischen Be reich ist jedoch die zusätzliche Flächenversiegelung durch die Bauwer ke und der Verlust von vorhandenem Baumbestand. Zwecks Minimierung des Eingriffs in den Boden und den Wasserhaushalt werden hinsichtlich der Oberfl ächenbefestigung und des Umgangs mit Niederschlagswasser Festsetzungen getroffen, die geeignet sind, die Versickerung der Niederschläge zu gewährleisten. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung W 55 Oppenheimer Straße 15 Die Oberflächen von Wegen sind deshalb so herzustellen, dass Niederschläge versickern und nicht der Kanalisat ion zugeführt werden. Durch die Festsetzung aller Dachflächen als ext ensive Gründächer in Verbindung mit Rigolen zur Versickerung des übersc hüssigen Niederschlagwassers auf den Grundstücksflächen wird eine größtmöglic he Schonung des Wasserhaushalts sichergestellt. Außerdem werden die städtischen Anlagen zur Entwässerung bzw. Abwasserbeseitigung durch die Maßnahmen nicht belastet. Die im Straßenraum Oppenheimer Straße wirksame Raumkante wird derzeit primär vom vorhandenen Baumbestand, der die Gebäude überragt, bestimmt. Bedingt durch die Bauar beiten und durch die anzul egende Stellplatzanlage und deren Zufahrt wird dieser Eindr uck zumindest temporär eingeschränkt. Langfristig soll er aber wiederhergestellt werden. An der Oppenheimer Straße werden deshalb Ersatzstandorte für Baumanpflanzungen vorgesehen. Artenempfehlungen für mittelkronige Ei nzelbäume sind als Hinweise in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan übernomm en. Der Erhalt der Roteiche (Nr. 320 des Bestandsverzeichnisses) wird an der Nordostecke der Stellplatzanlage festgesetzt. Auch drei Einzelbäume zwischen den derzeitigen Wo hngebäuden können nicht erhalten werden. Selbst wenn di e Standorte nicht mit einer Baufläche zusammenfallen, würden Wurzel- und Kronenkappungen erforderlich werden, die den Bestand nachhaltig sch ädigen und keine Gewähr für den langfristigen Erhalt bieten. Diese drei Bäume sind zu r Beseitigung vorgesehen. Es handelt sich dabei um eine Robinie, eine Linde und einen Sp itzahorn. Durch Besteigung konnten dort vermutete Fl edermausquartiere ausgeschlossen werden. Durch die festgesetzte Begr ünung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen und Einfriedigungen durch Laubgehölzhecken wird jedoch langfristig die Durchgrünung des Gebietes gewährleistet. Die im öffentlichen Raum wirksamen B aum- und Heckenpflanzungen werden Bestandteil des Durchführungsvertrages und sind vom Vorhabenträger zu realisieren. Der umfangreiche Gehölzbestand am we stlichen Rand des Geltungsbereichs, der auch als Puffer zu den Hausgärten der Liegenschaften an der Wormser Straße dient, wird zusammenhängend durch die Festsetzung einer Fläche für den Erhalt von Bäumen und Sträuchern dauerhaft gesichert. Zu diesem Zweck erfolgt auch die Festsetzung, dass abgängige Pflanzen zu ersetzen sind. 6. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen Die Gestaltung der zu errichtenden Wohnbebauung wird u.a. im Vorhaben- und Erschließungsplan geregelt. Die baugestalterischen Festsetzungen aufgrund der Hessischen Bauordnung beziehen sich zum einen auf die Gestaltung der Einfriedigung der Gr undstücke. Zum Schutz der Privatsphäre auf den Grundstücksfreiflächen der Haus gruppen, die auch eine rückwärtige Erschließung haben, werden Einfriedigu ngen als Laubgehölzhecken bis zu einer Höhe von 1,4 m zugelassen. Ferner wird die extensive Begr ünung aller Flachdächer (Wohngebäude und Carports) zum Zweck der Regenrückhal tung und der einheitlichen Gestaltung, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung W 55 Oppenheimer Straße 16 auch im Hinblick auf die Aufsicht von benachbart en höherliegenden Geschossen, vorgeschrieben. Die Möglichkeit, Solaranlagen auf den Dachflächen zu installieren, soll jedoch auf Dauer nicht ausgeschlossen werden, auch wenn Solaranlagen nicht Teil des derzeitigen Vorhabens sind. Deshalb werden sie bis zu einer Höhe von ca. 1 m über der maximalen Gebäudehöhe unter Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,50 m von der Dachkante und bei vollflächiger Dachbegrünung zugelassen. Die die Stellplatzanlage umgebende Wandkons truktion ist mit Kletterpflanzen zu beranken. 7. Realisierung / Regelungen des Durchführungsvertrages Voraussetzung für den Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB ist der Abschluss eines Durchführungsvertrages, in dem sich der Vorhabenträger zur Durchführung der Maßnahmen innerhalb einer besti mmten Frist verpflichtet. Das Tochterunternehmen der bauverein AG ist Eigentümerin der Postsiedlung. Für den Geltungsbereich des vor habenbezogenen Bebauungsplans wird ein eigenständiges Grundstück gebildet. Zwecks zügiger Erhöhung des nachgefra gten Wohnungsbestandes in der Wissenschaftsstadt Darmstadt soll di e Maßnahme innerhalb von maximal 3 Jahren nach Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplans abgeschlossen werden. Der Plangeltungsbereich ist von der O ppenheimer Straße sowohl verkehrlich als auch hinsichtlich der Ver- und Entsorgung erschlossen. Weitere Maßnahmen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt sind nicht erforderlich. Der Durchführungsvertrag verpflicht et den Vorhabenträger neben der Herstellung der Wohngebäude insbesondere zur: - Übernahme der Planungskosten - Herstellung der privaten Ersch ließungswege zu den Wohngebäuden - Herstellung der Stellplätze und ihrer Zufahrten - Herstellung der Müllsammelplätze und ihrer Einhausung - Herstellung der zentralen Wärmeversorgung - Herstellung der Gebäude im KfW-70-Standard - Herstellung der Anlagen zur Wasserspeicherung und –versickerung - Herstellung der Terrassen mit den dort zulässigen Nebenanlagen - Durchführung der festgesetzten Baum- und Heckenpflanzungen mit Weitergabeverpflichtung zum dauerhaften Erhalt und zur Pflege. - Herstellung der Carportanlage (L ärmschutz) und ihrer Begrünung - Herstellung der Dachbegrünung. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung W 55 Oppenheimer Straße 17 Übersicht der vorliegenden Gutachten und Untersuchungen (im Stadtplanungsamt, Block D einsehbar) 1. Artenschutzrechtliche Stellungn ahme des Fachbüros für Faunistik und Ökologie, Kurt Möbus, Neu-Anspach 2. Artenschutzrechtliches Ku rzgutachten zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "W 55 – Oppenheimer Straße" in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stand 10.06.2014 Ökologisches Planungsbüro Dr. Fritz, Darmstadt 3. Schalltechnische Untersuchung des Büro Fritz, beratende Ingenieure, Einhausen Nr. 13107-ABS 1 vom 10.05.2013 Anlagen: (s. Seite 18 und 19) Kartierung und Bewertung des Gehölzbestandes der Postsiedlung bestehend aus: - Bewertung des Landschaftsarchitekt en Dr. Rolf Schepp vom 05.08.2005 - Baumliste des Landschaftsarchitek ten Dr. Rolf Schepp vom 06.09.2006 (konnte hier nicht abgebildet werden; kann jedoch im Stadtplanungsamt, Block D eingesehen werden) - Einmessung des Baumbestandes im Bereich des VEP durch Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Hans-Georg Müller vom 06.02.2012 Die Dezernentin III: Cornelia Zuschke Stadträtin Vorhabe W 55 Op enbezogener ppenheimer S r Bebauungs Straße plan 18 Beg gründung Vorhabe W 55 Op enbezogener ppenheimer S r Bebauungs Straße plan 19 Beg gründung
anlage 6
21114 Zeichen
II+D 2 Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) Aufgrund des $ 9 BauGB i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. | S. 2414) in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBi. | S. 132) und der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 | S. 58) werden festgesetzt: 3.1 3.2 3.3 3,4 7.2 9.1 9.11 9.12 11. Bedingte Festsetzungen nach $ 12 Abs. 3a BauGB i.V.m. $ 9 Abs. 2 BauGB Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vor- haben zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durch- führungsvertrag verpflichtet. Art der baulichen Nutzung (8 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. $ 4 BauNVO) Allgemeines Wohngebiet WA Maß der baulichen Nutzung (8 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. 88 16 ff. BauNVO) Zulässige Grundfläche (8 19 BauNVO) Die zulässige Grundfläche je Gebäude auf einem Einzelgrund- stück beträgt maximal bei den Hausgruppen: 85 m? je Reihenhaus RHmax: GR 85 m? bei den Doppelhäusern: 90 m? je Doppelhaushälfte DHHmax: GR 90 m? Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich, wenn die Baugrenzen eines Baufensters nicht überschritten werden. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in 8 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen bis zu einer Grundfläche von 130 m? je Gebäude überschritten werden. Darauf anzurechnen sind die den Grundstücken zugeordneten Flächen für Stellplätze und Garagen sowie die Nebenanlagen nach I. Nr. 8 und 9. Zulässige Geschossfläche ($ 20 Abs. 3 BauNVO) Die zulässige Geschossfläche je Gebäude beträgt maximal bei den Hausgruppen: 140 m? je Reihenhaus RHmax: GF 140 m? bei den Doppelhäusern: 150 m? je Doppelhaushälfte DHHmax: GF 150 m? Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich, wenn die zulässige Geschossfläche innerhalb der Baugrenzen eines Baufensters nicht überschritten wird. Zahl der Vollgeschosse ($ 20 Abs. 1 BauNVO) Die maximale Zahl der Vollgeschosse beträgt zwei I Höhe baulicher Anlagen (8 16 Abs. 2 und 3 i.V.m. $ 18 Abs. 1 BauNVO) Die Höhe baulicher Anlagen beträgt maximal 9,50 m über der Bezugshöhe von 134,72 m ü. NN. Hmax: 144,22 m ü. NN Abweichend davon beträgt für Garagen die maximale Höhe 2,60 m über der Bezugshöhe von 134,72 mü. NN. Bei der Errichtung von Solaranlagen auf den Flachdächern der Wohngebäude beträgt die zulässige Höhe baulicher Anlagen max. 10,50 m über der Bezugshöhe von 134,72 mü. NN. Bauweise ($ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. $ 22 BauNVO) offen, zulässig sind Doppelhäuser und Hausgruppen offen, D/H Tiefe der Abstandsfläche ($ 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB) Abweichend vom Bauordnungsrecht wird die Tiefe der Abstandsfläche für Stellplätze und Stellplatzanlagen auf 1 m festgesetzt. Mindestbreite der Baugrundstücke (8 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) Die Mindestbreite der Baugrundstücke beträgt 5,5 m. Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen (8 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. $ 23 BauNVO) Baugrenze ($ 23 Abs. 1 und 3 BauNVO) Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch B N Baugrenzen festgesetzt. Terrassen sind bis zu einer Tiefe von I . 3 m auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche L.-—.— _ zulässig (siehe | Nr. 9.12). Vordächer dürfen bis zu einer Tiefe von 1 m und einer Breite von 2 m vor die Baugrenze hervortreten. Zur Verbesserung des Wärmeschutzes können die Baugrenzen allseitig um bis zu 20 cm überschritten werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der KfW-Effizienshaus-70- Standard bereits innerhalb der Baugrenzen erreicht wird. Nicht überbaubare Grundstücksflächen Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind, soweit sie nicht für zulässige Nebenanlagen genutzt werden, vollständig zu begrünen. Stellplätze und Garagen (8 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) N ST u Stellplätze und Garagen sowie ihre Zufahrten sind auf den nicht ı St/Ga ı überbaubaren Grundstücksflächen nur innerhalb der für sie L------ J ausgewiesenen Flächen zulässig. Terrassen und Nebenanlagen ($ 14 BauNVO i.V. mit & 23 Abs. 5 BauNVO) Folgende bauliche Anlagen sind nur auf den für die jeweilige Nutzung ausgewiesenen Flächen zulässig. Im! Fläche für Müllsammelbehälter Fläche für Terrassen und Abstellräume / Terrassentrennwände Abstellräume sind je Gebäude auf einem Einzelgrundstück bis zu einer Höhe von 2,20 m und einer Tiefe von 0,9 m ohne Abstandsfläche an einer Grundstücksgrenze ausschließlich im gekennzeichneten Bereich zulässig. Terrassentrennwände sind bis zu einer Höhe von 2,20 m ü. OK FFB ohne Abstandsflächen an einer Grundstücksgrenze zu errichten. In den Hauseingangsbereichen sind Befestigungen bis zu einer Fläche von 8 m? je Baugrundstück auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Weitere Nebenanlagen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen ausgeschlossen. Die Zulässigkeit von Anlagen nach Festsetzung | Nr. 7.1 bleibt davon unberührt. Verkehrsflächen (8 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) OD Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Privatweg) Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ($ 9 Abs. 1 Nr. 20 i.V.m. Nr. 14 BauGB) Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushalts ist Niederschlagswasser von Dachflächen auf den Grundstücken zu versickern. Es sind Maßnah- men zu treffen, um bei Starkregen eine Zurückhaltung des Niederschlags zwecks zeitverzögerter Abgabe zu gewährleisten (z.B. Rigolen). Flächenbefestigungen sind so herzustellen, dass Niederschlagswasser auf den Flächen selbst oder in den angrenzenden Flächen versickern kann (z.B. Pflasterbeläge mit Rasen- oder Splittfugen, Schotterrasen). Die Min- destspeicherkapazität des Aufbaus beträgt 20 I/m?. 12. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (8 9 Abs. 1 Nr. 20 i.V.m. Nr. 25a BauGB) 12.1 An den zeichnerisch festgesetzten Pflanzstandorten für Einzelbäume, von denen bis zu 1,5 m abgewichen werden kann, sind mittelkronige Bäume mit einem Mindeststammumfang von 18/20 cm (siehe Ill Nr. 7 Auswahlliste für Anpflanzungen) anzupflanzen und dauerhaft zu unterhalten. Abgängiger Bewuchs ist zu ersetzen. 12.2 Auf den zeichnerisch festgesetzten Flächen für Anpflanzungen 00000000000000 sind Heckenpflanzungen vorzunehmen und als geschnittene Hecken (siehe Ill Nr. 7 Auswahlliste für Anpflanzungen) mit einer Mindestbreite von 0,8 m sowie einer maximalen Höhe von 1,4 m dauerhaft zu pflegen und zu unterhalten. Abgängiger Bewuchs ist zu ersetzen. Pro Baugrundstück kann die Anpflanzung auf einer Länge von maximal 1 m unterbrochen werden, um den rückwärtigen Zugang zum Grundstück zu ermöglichen. An der rückwärtigen Begrenzung der Erschließung der Stellplatzanlagen kann die Anpflanzung auf einer Länge von maximal 1,5 m unterbrochen werden, um den Zugang zu den Privatwegen / -grundstücken zu ermöglichen. 13. Bindung für den Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ($ 9 Abs. 1 Nr. 20 i.V.m. Nr. 25 b BauGB) 13.1 Flächen für den Erhalt von Bäumen und Sträuchern In einem Abstand von 7,50 m bzw. 5,00 m zur westlichen Begrenzung des Geltungsbereichs ist der vorhandene Bewuchs von Gehölzen langfristig zu sichern und dauerhaft zu unterhalten. Abgängiger Bewuchs ist zu ersetzen. Bei der Durchführung baulicher Maßnahmen sind Vorkehrungen zu treffen, um Schäden am Bewuchs zu vermeiden. 13.2 Die zeichnerisch festgesetzten Einzelbäume sind langfristig zu sichern und dauerhaft zu unterhalten. Abgängiger Bewuchs ist zu ersetzen. Bei der Durchführung baulicher Maßnahmen sind Vorkehrungen zu treffen, um Baumschäden zu vermeiden. Die DIN 18920 ist einzuhalten. (siehe Ill. Nr. 10) 14. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans (8 9 Abs. 7 BauGB) I] N. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen Aufgrund $ 81 Abs. 1 und 3 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBI.I S.46,180) i.V.m. $9 Abs.4 BauGB wird festgesetzt: 1. Einfriedigungen Einfriedigungen zwischen den Baugrundstücken sind nur als Laubgehölzhecken oder als in diese integrierte Maschendraht- oder Drahtgitterzäune zulässig. Ihre zulässige maximale Gesamthöhe beträgt 1,4 m. Die maximale Höhe von in die Hecken integrierten Zäunen beträgt 1,2 m. Im Bereich der Zugänge zu den Wohngebäuden (Privatweg) sind Einfriedigungen nicht zulässig. Davon ausgenommen sind die Heckenpflanzungen auf den für Anpflanzungen festgesetzten Flächen. 2. Dachbegrünung Alle Dachflächen sind als begrünte Flächen auszubilden und auf mindestens 7 cm Substratauflage so zu bepflanzen, dass dauerhaft eine geschlossene Vegetationsfläche gewährleistet ist. 3. Fassadenbegrünung Die Wände von Garagen / Carports sind flächig zu beranken (siehe III Nr. 7 Auswahlliste für Anpflanzungen). 4. Solaranlagen Bei der Errichtung von Solaranlagen auf den Flachdächern der Wohngebäude ist ein Mindestabstand von 1,5 m von der jeweiligen Dachkante einzuhalten. Il. Hinweise 1. Bodenschutz Gemäß $ 202 BauGB ist Oberboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlicher Veränderung der Erdoberfläche ausgehoben wird, in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen. Die DIN 18915 „Bodenarbeiten“ ist anzuwenden (siehe Ill. Nr.10). 2. Bodenveränderungen Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA 41.5, zu informieren. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hinzuzuziehen. 3. Kampfmittelbelastung und -räumung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in einem Bombenabwurfgebiet und es muss grundsätzlich vom Vorhandensein von Kampfmitteln ausgegangen werden. Auf allen Grundstücksflächen, bei denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden, sind systematische Überprüfungen (Sondierungen auf Kampfmittel) vor Beginn der Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen erforderlich. Die „Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen“ sind zu beachten. Der Vorhabenträger wurde im Durchführungsvertrag verpflichtet eine systematische Überprüfung durchzuführen und ggf. die Kampfmittelräumung zu veranlassen (siehe Ill. Nr. 10). 4. Wasserwirtschaft Das Plangebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried. Im Rahmen der Umsetzung sind großflächige Grundwasseraufspiegelungen möglich. Im Einzelnen sind die Vorgaben des "Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried“ zu beachten. Der Plan wurde mit Datum vom 9. April 1999 festgestellt und im Staatsanzeiger für das Land Hessen StAnz 21/1999, S. 1659, mit Ergänzung vom 17. Juli 2006, StAnz. 31/2006 S. 1704, bekannt gemacht. 5. Archäologische Bodenfunde Werden bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt, so ist dies gemäß & 20 HDSchG unverzüglich der hessenArchäologie oder der Unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen. Funde und Fundstellen sind in geeigneter Weise zu erhalten bzw. zu schützen. 6. Stellplätze und Garagen Es gilt die Einstellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 10. Auswahlliste für Anpflanzungen Artenempfehlung standortgerechter Bäume Feldahorn Säulenhainbuche (Acer campestre) (Carpinus betulus 'Fastigiata‘) Baum-Hasel Blumenesche (Corylus colurna) (Fraxinus ornus) Eberesche Thüringische Mehlbeere (Sorbus aucuparia) (Sorbus x thuringiaca "Fastigiata") Artenempfehlung standortgerechter Heckenpflanzen Feldahorn Hainbuche (Acer campestre) (Carpinus betulus) Kornelkirsche Haselnuss (Cornus mas) (Corylus avellana) Rotbuche immergrüner Liguster (Fagus sylvatica) (Ligustrum vulgare "Atrovirenz") Pflanzbeispiele für standortgerechte Kletterpflanzen Pfeifenwinde Trompetenblume (Aristolochia macophylla) (Campsis radicans) Waldrebe Efeu (Clematis) (Hedera helix) Kletterhortensie Immergrünes Geißblatt (Hydrangea petiolaris) (Lonicera henryi) Wilder Wein Blauregen (Parthenocissus (Wisteria sinensis) quinquefolia) Kletterrosen, verschiedene Arten Zusammenfassung von funktionserhaltenden Maßnahmen als Ausgleichs- bzw. Vermeidungsmaßnahmen in der Legalausnahme des $ 44 Abs. 5 S. 2, 4 BNatSchG Vermeidungs- und funktionserhaltende Maßnahmen Tötungsverbot: Festsetzung einer Ausschlussfrist 1. März bis 30. September [in Übereinstimmung mit BNatSchG 8 39 (5) Nr. 2] generell für Maßnahmen der Baufeldfreimachung und Baumfällungen; zwischen März bis Ende September nur unter artenschutzfachlicher Betreuung und Freigabe CEF-MASSNAHME: Wg. erhebl. Störungen mit Vergrämung des Gartenrotschwanz sowie Beseitigung von Höhlenbäumen sind je 2 Stck. Nisthilfen der Abb. 5e fachkundig am zu erhaltenden Altbaumbestand westlich und nördlich PG vor Beginn der Baufeldeinrichtung anzubringen und im 3-5 Jahresturnus zu warten Tötungsverbot/Zerstörungsverbot: Zum Schutz möglicher Fledermausquartiere in den nicht zur Erhaltung festgesetzten Bäumen mit Spalten und Höhlen sind Baumfällungen unter Aufsicht einer fledermauskundigen Person durchzuführen. Vorhandene Tiere sind fachgerecht zu bergen; die entsprechenden 3 Bäume mit den Nr. 325/BS,329/BS,330/BS (It. Baumkartierung Büro Schepp vom 18.06.2006) wurden am 5.11.2014 fachgerecht untersucht und Höhlen wurden verschlossen. Die Bäume konnten damit freigegeben werden CEF-Maßnahme/Erhebliches Störungsverbot: Während der Bautätigkeit temporäres Errichten einer mind. 2 m über Grund reichenden stabilen Sichtschutzmaßnahme auf der ganzen Länge entlang des kompletten Baufeld-Westrandes und -Nordrandes FCS-Maßnahme/Verbot der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (wg. Abriss von 4 alten Gebäuden im Frühjahr 2012): entweder je 3 FledermausDachsteine gem. Abb. 5a in den 3 nordwärts gewandten Dachflächen der Reihenhäuser bzw. 7 Fledermaus-Nisthilfen gem. Abb. 5b an den Wandfrontseiten der neu errichteten Gebäude anbringen bzw. einbauen. Dazu mind. 7 Wandeinbau-Vogelnisthilfen wie Abb. 5d fachgerecht an den neuen Gebäuden anbringen FCS-Maßnahme/Verbot der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (wg. Abriss von 4 alten Gebäuden im Frühjahr 2012): entsprechend der 7 neuen Gebäude ist in jeden Teilkomplex eine Nisthilfe (Abb. 5c) für Mauersegler (aber nur an Gebäuden > 6m Höhe) fachgerecht einzubauen FCS-Maßnahmel/Erhebliches Störungsverbot: Verwendung von moderner, insektenfreundlicher Straßen-/Außenlampentechnik zur Vermeidung von massenhaften Insektentötungen durch veraltete Lampentypen Tötungsverbot/Zerstörungsverbot: Zum Schutz des angrenzenden nördlichen Parkbaumbestands sowie des zu erhaltenden Gehölzbestands des westlichen PG, dürfen keine Baumaterialien und Geräte etc. dort eingebracht oder gelagert werden; der angrenzende Baumbestand und zu erhaltende Baumbestand - auch an der Oppenheimer Strasse - ist gem. DIN 18920 (s. Ill. Nr. 10) vor dem Baustellenbetrieb sicher zu schützen: es sind in Süd = Nr. 338 West= 305, 332,333 Nord= 290, 293, 294 Ost= 320 (It. Baumkartierung Büro Schepp) Vorgeschlagene Grundstücksgrenze Allgemeiner Hinweis ZIELART/-EN die europäisch geschützten Vogelarten während der Brut-,Aufzucht- und Gefieder- mauserzeiten Halbhöhlenbrüter Gartenrot- schwanz im schlechten Erhaltungs- zustand der Roten Ampel die europäisch geschützten Fledermäuse des PG die europäisch geschützten Vogel- arten während der Brut-, Aufzucht und Gefiedermauserzeiten im angrenzenden Baum-/Gehölzbestand die europäisch geschützten Fle- dermäuse mit Bindung an Gebäude (u.a. Zwergfleder- maus) und in Nischen nistende Vogelarten spez. Hausrot- schwanz, Haus- sperling (unzureichender Erhaltungszustand der Gelben Ampel) Gebäudebrüter Mauersegler im unzureichenden Erhaltungszustand der Gelben Ampel die europäisch geschützten Fledermäuse ( Zwergfledermaus u.a.) und Vogelarten deren Nahrung aus Insekten besteht bzw. die durch übermäßige "Lichtverschmutzung" (vgl. GEO-MAGAZIN 4/2011) gestört werden könnten die Tierwelt der alten und zu erhaltenden Parkbäume (vgl. Leitfaden der Stadt Frankfurt/M. 2013) Die genannten Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und die sonstigen zitierten Vorschriften können bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Technisches Stadthaus, Block D, Stadtplanungsamt, eingesehen werden. Bestandteile des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach & 12 BauGB Der Vorhaben- und Erschließungsplan von März 2015 wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Die weiteren Einzelheiten zur Durchführung des Vorhabens regelt der Durchführungsvertrag zu diesem vorhabenenbezogenen Babauungsplan. Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. | S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. | S. 1748) Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBi. | S.132), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. IS. 1548) Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 1S. 58), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. IS. 1509) Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. | S. 46, 180), geändert durch Art. 40 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. | S. 622) Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBI.I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.11.2014 (GVBl. 1 S. 321) Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. | S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2015 (GVBl. | S. 158) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. | S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 2 (124) und Art. 3 (100) des Gesetzes vom 07.08.2013 (BGBl. 1 S. 3154, 3185, 3207) Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. | S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 27.06.2013 (GVBl. | S. 458) Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. IS. 548), zuletzt geändert durch Art. 62 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBi. | S. 622) Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 05.09.1986 (GVBl. IS. 262, 270), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 28.09.2014 (GVBl. IS. 218) Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBiI. IS. 1740) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 25.07.2013 (BGBl. | S. 2749, 2756) Verfahrensvermerke Aufstellungsbeschluss Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung von 18.12.2012 und 07.05.2015. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß $ 2 Abs. 1 und $ 13a Abs. 3 BauGB im Darmstädter Echo am 27.12.2012 und Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses am 13.05.2015 1. Öffentliche Auslegung Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2013. Bekanntmachung der ersten öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am 11.11.2013. Öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung gemäß $ 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.11.2013 bis einschließlich 19.12.2013. 2. Öffentliche Auslegung Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2015 Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am 13.05.2015 Öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung gemäß $ 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22.05.2015 bis einschließlich 22.06.2015 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Die Beteiligung gemäß 8 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist aufgrund des Anschreibens vom 08.05.2015 erfolgt. Satzungsbeschluss Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan und der im Plan enthaltenen Satzung wurde von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossen am Die Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein. Ausgefertigt: Darmstadt, den Die Dezernentin Bekanntmachung Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß $& 10 Abs. 3 BauGB und der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am Öffentliche Auslegung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung gemäß $ 7 Hessische Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. 8 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom bis einschließlich Inkrafttreten Inkrafttreten dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans am Darmstadt, den Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ® Die Dezernentin Gemarkung Darmstadt Wissenschaftsstadt Darmstadt Flur 19 Flurstück 233/40 teilweise Maßstab 1:500 Entwurf Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 Oppenheimer Straße mit Satzung Vorhabenträger: Entwurfsverfasserin: Marianne Streicher-Eickhoff nd Dipl.-Ing., Bauassessorin Eu bauverei n AG Schillerstraße 23a darmstadt 64846 Groß-Zimmern Tel.: 06071 - 3936540 Stand 11.08.2015 Index T P | Ärderungen Grafik (Teitweise vorheriger Stand), Textiestsetzungen Herzaore ‚Änderungen Grafik (neue Plangrundiage/Katasterplan) 29.01.2015. ÄnderungenTextfostsetzungen 02.022015 RR |Anerungen Graf, Toxttostsetzungen 02022015 s T ‚Änderungen Plan, Textfestsetzungen 11.08.2015 14028_OppenhelmerStrasse150811.cug
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – 04.08.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trä ger öffentlicher Belange zur 1. und 2. Offenlage Seite 1 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.1 hessenARCHÄOLOGIE, Ida-Rhodes-Straße 1, 64295 Darmstadt Stellungnahme gem. § 4 (2) BauGB vom 20.11.2013: Zur Sicherung von Bodendenkmälern ist ein Hinweis auf § 20 HDSchG wie folgt aufzunehmen: „Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies der hes- senArchäologie oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzu- zeigen.“ Der Hinweis unter III. 5. im vorhabenbezogenen Bebauungsplan lautet: „Werden bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt, so ist dies gemäß § 20 HDSchG unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege oder der Unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen. Funde und Fundstellen sind in geeigneter Weise zu erhalten bzw. zu schützen.“ 1.2 Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt Stellungnahme gem. § 4 (2) BauGB vom 16.12.2013: aus regionalplanerischer Sicht bestehen gegen die Bauleitplanung keine grundsätzlichen Bedenken. Bezüglich der zu vertretenden naturschutzfachlichen Belange wird auf die Stellungnahme der zuständigen unteren Naturschutzbehörde verwiesen. Der Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes überlagert kein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Von Seiten der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird mitgeteilt: Bodenschutz: Es wird darum gebeten, folgenden Hinweis in die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufzunehmen: Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf organoleptische Auffälligkeiten zu achten. Ergeben sich bei den Erdarbeiten Kenntnisse, die den Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung begrün- den, sind diese umgehend der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidi- um Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5, Bodenschutz, mitzuteilen. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hinzuzuziehen. Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des § 2 Abs. 3 Bundes- Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Verweis auf die untere Naturs chutzbehörde wurde zur Kenntnis genommen. Die eingegangene Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde vom 15.01.2014 wurde unter Nr. 1.3 geprüft. Der gewünschte Hinweis ist unter III. 2. bereits im Bebauungsplan ent- halten. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Anlage A Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – 04.08.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trä ger öffentlicher Belange zur 1. und 2. Offenlage Seite 2 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Bodenschutzgesetz sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeig- net sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung): Das Plangebiet liegt im Einflussbere ich des Grundwasserbewirtschaftungs- planes Hessisches Ried. Im Einzelnen sind die Vorgaben des „Grundwasser- bewirtschaftungsplanes Hessisches Ried“, mit Datum vom 9. April 1999 fest- gestellt und veröffentlicht im Staatsa nzeiger für das Land Hessen „21 / 1999 S. 1659“, zu beachten. Der Wasserbedarf durch die erhöhte Einwohneranzahl ist zu berücksichtigen. Kampfmittelräumdienst: Der Kampfmittelräumdienst wurde nicht beteiligt. Eine Beteiligung des Kampfmittelräumdienstes im Rahmen v on Bauleitplanverfahren erfolgt aus- nahmsweise nur dann, wenn von gemeind licher Seite im Rahmen des Bau- leitplanverfahrens konkrete Hinweise auf das mögliche Vorkommen von Kampfmitteln gegeben werden. In dem zugeleiteten Bauleitplanverfahren sind keine Hinweise dieser Art enthalten. Es wird jedoch freigestellt, den Kampf- mittelräumdienst direkt zu beteiligen. Am 29.01.2014 teilt der Kampfmittelräumdienst folgendes mit: Die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbil- der hat ergeben, dass sich das im Lageplan näher bezeichnete Gelände in einem Bombenabwurfgebiet befindet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätz- lich ausgegangen werden. In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauungen bereits bodenein- greifende Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von mind. 4 Metern durchgeführt wurden sowie bei Abbrucharbeiten sind keine Kampfmittelräummaßnahmen notwendig. Ein entsprechender Hinweis wurde unter III. 4. Wasserwirtschaft in den Bebauungsplan übernommen. Die Erhöhung des Wasserbedarfs ist marginal. Einwohnerzuwächse durch Änderung der Wohnungsbelegung oder Wohnungsbau nach § 34 BauGB hätten ähnliche Auswirkungen. Zudem ist der Wasserbedarf pro Einwohner rückläufig. Der Kampfmittelräumdienst wurde daraufhin explizit um Stellungnahme gebeten. Sie ging am 29.01.2014 ein (siehe linke Spalte). Im Bebauungsplan wurde unter III. 3 der Hinweis auf Kampfmittel aufge- nommen und im Durchführungsvertrag wurde der Vorhabenträger dazu verpflichtet, vor Beginn der Baua rbeiten eine Sondierung auf Kampfmit- tel und Baugrunduntersuchungen durchzuführen. Ferner wurde die Begründung um die Aussage des Kampfmittelräum- dienstes über die Ergebnisse der Auswertung von Kriegsluftbildern und den Hinweis auf den Verdachtspunkt südlich des Plangeltungsbereichs ergänzt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – 04.08.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trä ger öffentlicher Belange zur 1. und 2. Offenlage Seite 3 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmittel, ggf. nach Abtrag des Oberbodens) vor Beginn der geplanten Bauarbeiten und Baugrundunt ersuchungen auf den Grundstücksflächen er- forderlich, auf denen bodenei ngreifende Maßnahmen st attfinden. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV-gestützte Datenaufnahme erfolgen. Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte (z.B. wg. Auffüllungen, Ver- siegelungen oder sonstigen magnetischen Anomalien), sind aus Sicherheits- gründen weitere Kampfmittelräummaßnahmen vor bodeneingreifenden Bau- arbeiten erforderlich. Es ist dann notwendig, einen evtl. vorgesehenen Baugrubenverbau (Spund- wand, Berliner Verbau usw.) durch Sondierungsbohrungen in der Verbauach- se abzusichern. Sofern eine sondierfähige Messebene vorliegt, sollen die Erdaushubarbeiten mit einer Flächensondierung begleitet werden. Mit einer Luftbilddetailauswertung wurde ein Verdachtspunkt in der Nähe ermittelt, der auf einen möglicherweise noch vorhandenen Bombenblindgän- ger hinweist. Der Punkt wurde koordinat enmäßig erfasst und ist im beiliegen- den Lageplan (s. Textende) rot gekennzeichnet. Eine Überprüfung des Verdachtspunktes ist vor bodeneingreifenden Bauar- beiten erforderlich. Sofern das Gelände nicht sondierfähig sein sollte (wegen oberflächennaher magnetischer Störungen wie z.B. Auffüllung, Versiegelung, Versorgungsleitungen) ist eine Überprüfung mittels Sondierungsbohrungen erforderlich. Eine Überprüfung des Verdachtspunktes ist auch dann erforderlich, wenn sich dieser außerhalb des Baufeldes bzw. Grundstückes befindet und vor boden- eingreifenden Bauarbeiten ein Sicherhe itsabstand im Radius von 15 Metern um den eingemessenen Verdachtspunkt nicht eingehalten werden kann. Zur eigenen Sicherheit sollte bescheini gt werden, dass die Kampfmittelräu- mungsarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt wurden. Der Bescheinigung ist ein Lageplan beizufügen, auf dem die untersuchten Flächen dokumentiert sind. Weiterhin ist das verwendete Detektionsverfahren anzugeben. Der im Lageplan dargestellte Verdachtspunkt liegt außerhalb des Plan- geltungsbereichs südlich des Wohngebäudes Moltkestraße 41 - 43. Bodeneingreifende Maßnahmen werden durch die Planaufstellung we- der an diesem Wohngebäude noch innerhalb des 15 m-Radius` vorbe- reitet. Die im Rahmen des Vorhabens nächstgelegenen vorgesehenen boden- eingreifenden Maßnahmen (Aushub für die Bebauung des südlichen Doppelhauses) sollen in einer Entfernung von ca. 35 m von dem Ver- dachtspunkt vorgenommen werden. Der notwendige Sicherheitsabstand kann deshalb als eingehalten gelten. Da jedoch weitere Bombenblindgänger auch im Plangeltungsbereich nicht ausgeschlossen werden können, wird der Vorhabenträger auf die Gefahr hingewiesen. Das vollständige vom Kampfmittelräumdienst zur Verfügung gestellte Informationsmaterial wird an den Vorhabenträger zur Beachtung weitergegeben. Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – 04.08.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trä ger öffentlicher Belange zur 1. und 2. Offenlage Seite 4 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickelt. Bei der Beauftra- gung des Dienstleisters wird darum gebeten, auf die Verwendung des Da- tenmoduls KMIS-R hinzuweisen. Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüf- ten und geräumten Flächen örtlich mi t den Gauß/Krüger-Koordinaten einge- messen werden. Nach Abschluss der Arbeiten wird um Übersendung des Lageplans und der KMIS-R-Datei gebet en. Das Datenmodul KMIS-R kann kostenlos von der nachstehenden Internetseite des Kampfmittelräumdienstes herunter geladen werden: http://www.rp-darmstadt.hessen.de (Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr, Kampfmittelräumdienst) Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, Bergen, Zwischenlagern) sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Interessenten/Interessentin oder sons- tigen Berechtigten (z.B. Eigentümer/Eigentümerin, Investor/Investorin) zu tragen. Die genannten Arbeiten sind daher von diesen selbst bei einer Fach- firma in Auftrag zu geben und zu bezahlen. Für die Dokumentation der durchgeführ ten Kampfmittelräumung werden die örtlichen Gauß/Krüger-Koordinaten benötigt. Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung einer Fachfirma wird im- mer darum gebeten, das v. g. Aktenzeichen anzugeben und eine Kopie dieser Stellungnahme beizufügen. Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu berechnen sind, wird die Abrechnung der Leistungen nach tatsächlichem Aufwand für unumgänglich gehalten. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für eine positive Rechnungs- prüfung zum Zwecke der Kostenersta ttung durch den Bund gem. Nr. 3. der Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung. Eine Kopie des Auftrages ist dem KMRD zur Kenntnisnahme zuzusenden. Den Abtransport - ggf. auch die Entschärfung - und die Vernichtung der ge- fundenen Kampfmittel wird das Land Hessen -Kampfmittelräumdienst- weiter- hin auf eigene Kosten übernehmen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – 04.08.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trä ger öffentlicher Belange zur 1. und 2. Offenlage Seite 5 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – 04.08.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trä ger öffentlicher Belange zur 1. und 2. Offenlage Seite 6 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Stellungnahme gem. § 4a (3) BauGB vom 02.06.2015: Bezüglich der zu vertretenden naturschutzfachlichen Belange wird auf die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde verwiesen. Der Verweis auf die untere Naturs chutzbehörde wurde zur Kenntnis genommen. Die eingegangene Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde vom 15.01.2014 wurde unter Nr. 1.3 geprü ft. Eine weitere Äußerung im Rah- men der erneuten Offenlage ist nicht erfolgt. 1.3 Umweltamt -Untere Naturschutzbehörde-, Bessunger Straße 125, 64295 Darmstadt Stellungnahme gem. § 4 (2) BauGB vom 15.01.2014: Aus naturschutzrechtlicher und -fachlicher Sicht bestehen seitens der Unteren Naturschutzbehörde Bedenken gegen die erhebliche Verdichtung. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan geht davon aus, dass lediglich im Westen des Plangeltungsbereichs erhal tenswerter Baumbestand besteht. Diese Ansicht kann nicht geteilt werden. Durch die Planung würde fast der gesamte Baumbestand gerodet werden müssen. Die Untere Naturschutzbe- hörde spricht sich daher - gerade im Hinblick auf die kleinklimatische Funktion der bestehenden Grünanlage im innerstädtischen Bereich - gegen die Über- planung der Großbäume aus. Aus artenschutzrechtlicher Sicht kann der Verweis auf eine aus dem Früh- jahr/Sommer 2006 stammende artenschut zrechtliche Stellungnahme als Ar- tenschutzrechtlicher Beitrag zum Bebauungsplan angesehen werden. Gerade die Sanierungsmaßnahmen im unmittelbaren Bereich der „Postsiedlung“ ha- ben gezeigt, dass sehr wohl besonders geschützte Tierarten vorhanden sind. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Bebau- ungsplan der Innenentwicklung dient lt. § 13a BauGB der gesetzlich vorgesehen Nachverdichtung zwecks sparsamen Umgangs mit Grund und Boden (§ 1a BauGB). Im Rahmen der Planung wurde der Baumbestand aufgenommen und bewertet. Nach Prüfung unterschiedlicher Varianten wurde ein Bebau- ungskonzept gewählt, das es ermöglicht, eine zusammenhängende Fläche im Westen sowie eine prägende Stieleiche/Roteiche im Bereich der Oppenheimer Straße zum Erhalt festzusetzen. Aufgrund der Stellungnahme wurde im Frühjahr 2014 ein erneutes ar- tenschutzrechtliches Gutachten erst ellt. Seine Ergebnisse führten zu einer Reduzierung des Plangeltungsbereichs im Norden zwecks Erhalt des Gehölzbestandes südlich des Wohngebäudes Oppenheimer Stra- ße 5. Die von der bauverein AG in Au ftrag gegebene „Artenschutzrechtliche Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung Postsiedlung Darmstadt“ weist u. a. auf geschützte Tierarten hin. Ihre Ergebnisse werden auch in der Begründung unter 2.2 erwähnt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – 04.08.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trä ger öffentlicher Belange zur 1. und 2. Offenlage Seite 7 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Bereits in der Stellungnahme vom 7. Dezember 2012 hatte die UNB die Vor- lage eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags gefordert. Hierin sollten ins- besondere geschützte Vögel- (z. B. Mauersegler) und Fledermausarten un- tersucht werden. In der magerartig en Grünfläche können sogar Eidechsen vorkommen, so dass der Fachbeitrag auch hierzu eine Aussage treffen sollte. Da sich zum Zeitpunkt der 1. Offenlage des Planentwurfs im Dezember 2013 im Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 55 - Op- penheimer Straße - neben dem alten Baumbestand, der im Rahmen der Planungen kartiert, eingemessen und bewertet wurde, eine magerwie- senartige Grünfläche sowie die Gr uben der Abrissgebäude befanden, wurde angeregt, das Plangebiet im Hinblick auf mögliche Vorkommen von gemeinschaftsrechtlich geschützt en Arten erneut untersuchen zu lassen, insbesondere Zauneidechse und (gebäude-)nistende Vögel so- wie Fledermäuse. Entsprechend deren Vorkommen sind dann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geeignete Schutzmaßnahmen erforder- lich. Zu diesem Zweck wurde das Ökologische Planungsbüro Dr. Fritz, Darmstadt mit der Erstellung des „Artenschutzrechtlichen Kurzgutach- tens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ beauftragt. Das Gutachten ist im Gutachten- und Untersuchungsverzeichnis der Begründung aufge- führt und kann im Stadtplanungsamt eingesehen werden. Nachdem anhand dieses Gutachtens 12 gemeinschaftsrechtlich ge- schützte sowie 5 potenzielle Brutv ogelarten und eine Fledermausart mit essenzieller Nahrungsstätte im Vorhabenbereich ermittelt wurden, sind Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG notwendig. Diese werden in der Tabelle 3 des Kurzgutachtens zusammenfassend beschrieben und wurden unter III. Hinw eise in den vo rhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen. Dabei handelt es sich vornehmlich um Maßgaben hinsichtlich der Baufeldv orbereitung und die Anbringung von Nisthilfen. Mit Anerkennung/Abstimmung der do rt aufgeführten Vermeidungsmaß- nahmen tritt die sog. "Legalausnahme" des § 44 Abs. 5 BNatSchG ein und es erübrigt sich ein Ausnahmeverfahren gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG bzw. Befreiungsverfahr en nach § 67 BNatSchG durch die Untere Naturschutzbehörde. Nach Reduzierung des Plangebietes im Norden sind nur noch drei Bäu- me zur Fällung vorgesehen. Der Ve rdacht des Vorhandenseins von Fledermausquartieren konnte durch eine Kontrolle mittels Besteigung im Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – 04.08.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trä ger öffentlicher Belange zur 1. und 2. Offenlage Seite 8 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Der Naturschutzbeirat trägt in seiner Stellungnahme vom 02.12.2013 folgendes vor: In einer Stellungnahme vom 29.11.2012 hatte sich der Naturschutzbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt bereits mit dem Vorhaben beschäftigt und erhebliche Bedenken geäußert. Der nunmehr vorgelegte Entwurf stellt aus Sicht des Natur- und Klimaschutzes ke ine wesentliche Verbesserung dar und ist entschieden abzulehnen. Der Naturschutzbeirat trägt zwar prinzipiell das im Flächennutzungsplan ver- ankerte Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit, „die steigende Nachfrage nach Wohnraum […] durch die Bereitstellung von Bauland im Rahmen der Innenentwicklung zu befriedigen“. Ei ne begrenzte Nachverdichtung beste- hender Baugebiete darf aber nicht zu gravierenden Eingriffen in bedeutsame Vegetationsstrukturen führen und Nachte ile für den Klimaschutz nach sich ziehen. Als weiterhin problematisch werden in sbesondere folgende Gesichtspunkte angesehen: a) Vorhandener Baumbestand In der Begründung steht auf S. 5/6: „E rhaltenswerter Bewuchs befindet sich hauptsächlich im Westen des Plangeltungsbereichs. Großkronige Laubbäume sind jedoch auch in den Bereichen zwischen den ehemaligen Wohngebäuden und an der Oppenheimer Straße vorhanden.“ Diese Aussage hatte der Natur- schutzbeirat bereits in seiner ersten Stellungnahme als nicht zutreffend identi- fiziert: „Die Bestandskarte zeigt 21 besonders erhaltungswürdige Gehölze im Plangebiet, davon 5 im Westen; nur diese würden nach der Planung erhalten, die übrigen (= 76 %) würden entfernt.“ In der Bestandskarte (die in den neuen Planunterlagen fehlt) sind im Einzel- nen als von „besonderem Erhaltungswert“ im Westen eingetragen die Baum- Nrn. 305, 307, 309, 332 und 333, in den übrigen Flächen dagegen die Nr. 287, 288, 289, 290, 291, 293, 294, 306 , 314, 316, 320, 323, 325, 329, 330, 338 und 339 (tatsächlich ist es hier sogar ein Baum mehr). Beisein der unteren Naturschutzbehörde im November 2014 ausgeräumt werden. Die Vertiefungen waren ledi glich Einfaulungen von Astabwür- fen. Der Eingriff in die Vegetationsstruktur ist gegenüber dem Bedarf an Wohnraum in günstiger Lage zu vertretbaren Kosten abzuwägen. Das Konzept zur Errichtung von Reihenhäusern bzw. Doppelhaushälften ermöglicht u.a. durch Verdichtung der Wohnbebauung die Befriedigung dieser Wohnungsnachfrage. Großer Wert wird dabei auf den Erhalt einer zusammenhängenden Grünfläche mit erhaltenswertem Baumbestand gelegt. An der Oppenheimer Straße wird ein dominanter Einzelbaum (Stieleiche/Roteiche) zum Erhalt festgesetzt. Ersatzpflanzungen sind ebenfalls geplant. Aufgrund der Stellungnahme wurde im Frühjahr 2014 ein erneutes ar- tenschutzrechtliches Gutachten erst ellt. Seine Ergebnisse führten zu einer Reduzierung des Plangeltungsbereichs im Norden zwecks Erhalts des Gehölzbestandes südlich des Wohngebäudes Oppenheimer Stra- ße 5. Die Bestandskarte und die Bewertung des Baumbestandes sind als Anlagen der Begründung beigefügt. Deren Aussagen sind für alle ein- sehbar und nicht strittig. Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – 04.08.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trä ger öffentlicher Belange zur 1. und 2. Offenlage Seite 9 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Offenbar wurden bei den textlichen Formulierungen die zugehörigen Pläne nicht beachtet. Die in der Begründung gewählte Formulierung führt bereits eine Differenzierung zwischen erhaltenswerten und großkronigen Laubbäu- men ein. Diese ist als tendenziös ab zulehnen, denn die Bäume, die gefällt werden sollen, sind ebenfalls von „besonderem Erhaltungswert“. Auf S. 9 der Begründung wird ausgeführt: „Die im Straßenraum Oppenheimer Straße wirksame Raumkante wird derzeit primär vom vorhandenen Baumbe- stand, der die Gebäude überragt, besti mmt. Dieser Charakter soll weitestge- hend bestehen bleiben.“ Bereits im nachfolgenden Satz wird diese Aussage bereits widerlegt, indem gesagt wird, dass „der Bestand jedoch nicht zu erhal- ten sein“ wird. Auch können „die vorhandenen, in den bisherigen Gebäudebe- stand eingestreuten, Einzelbäume nich t erhalten werden.“ Auch wenn im überarbeiteten Entwurf ein bestehender Baum im Osten erhalten werden soll, ergibt sich immer noch durch die Pl anung eine Reduktion der besonders er- haltenswerten Gehölze um 73 %. Dies ist aus Naturschutzsicht nicht zu tole- rieren. Die übrigen Änderungen am Plan sind marginal und bringen keine wesentli- che Verbesserung (etwa Formschnitthecken im „Kleinstformat“ entlang der Wege). Zwar sollen teilweise Ersatzbäume gepflanzt werden; diese können aber in den nächsten Jahrzehnten noch keinen adäquaten Ersatz liefern. Die Entfernung der großkronigen Gehölze stellt einen Verlust an potenziellen Habitaten (Vögel etc.) und an klimatischer Ausgleichsfunktion dar. Bäume erfüllen darüber hinaus erhebliche stadtklimatische Funktionen (z.B. Kühlfunk- tion). Diese werden in den kommenden Jahren im Zuge der Klimaerwärmung noch wichtiger werden. Außerdem tragen sie zur Feinstaubbindung bei. Da Darmstadt hier die Grenzwerte nicht einhält, kann eine weitere Verschlechte- rung mit Rücksicht auf die Gesundheit der hier lebenden Menschen nicht hingenommen werden, im Gegenteil müssten dringend zusätzliche Grünflä- chen in der Stadt geschaffen werden. Der beanstandete Satz in der Begründung wird ersetzt durch: „Großkronige, als besonders erhaltenswert eingestufte Laubbäume sind jedoch auch in den Bereichen zwischen den ehemaligen Wohngebäu- den und an der Oppenheimer Straße vorhanden.“ Da der Plangeltungsbereich im Norden reduziert wird, sind nur noch 3 Bäume zur Beseitigung vorgesehen. Der „Erhalt des Charakters“ bedeutet nicht zwangsläufig, dass die ein- zelnen prägenden Elemente erhalten werden. Insofern ist die Formulie- rung nicht widersprüchlich. Durch die vorgesehen Neupflanzungen an der Oppenheimer Straße (Einzelbäume und Hecken) wird der Charakter der begrünten Raumkan- te wiederhergestellt. Die Auswirkungen planerischer Maßnahmen - insbesondere im Hinblick auf Natur und Landschaft - sind immer langfristig zu betrachten. Das trifft sowohl auf positive als auch auf negative Auswirkungen zu. Zwecks Minimierung des Verlusts von potenziellen Habitaten wurde der Plangeltungsbereich reduziert. Durch diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird im westlichen Bereich eine maximal mögliche Erhaltung von Grünflächen bei gleichzei- tig flächensparendem Bauen realisiert. Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – 04.08.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trä ger öffentlicher Belange zur 1. und 2. Offenlage Seite 10 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: b) Versiegelung Bezüglich der Versiegelung wiederholen wir die bereits 2012 geäußerten Einwände: Die im Plan festgeschriebene Gestaltung der Parkflächen kann nicht darüber hinweg täuschen, dass die Versiegelung hier drastisch erhöht wird (Zunahme der Gebäudeflächen um ca. 70 %). Auch dies beeinträchtigt das Stadtklima in erheblichem Umfang. Im Landschaftsplan von Darmstadt ist das Gebiet umgeben von Flächen, in denen „Verbesserung und Ausbau der Grünstruktur in verdichteten und stark versiegelten Bereichen“ als Leitbild festgeschrieben ist. Es ist zweifelhaft, ob diese Bemühungen so weit vorangeschritten sind, dass nun im Bereich der Oppenheimer Straße der umgekehrte Weg beschritten werden kann. Im Ge- genteil erfüllt genau dieser Bereich hier eine wichtige Funktion. Grundsätzlich sollte die quantitativ e Schaffung neuer Wohngebiete nicht durch eine Verschlechterung der Stadtqualität für die hier lebenden Menschen erkauft werden. Außerdem sollte die Stadt nicht in so großem Ausmaß ihre eigene Baumschutzsatzung verletzen, wie das hier geplant ist. Es ist den Bürgerinnen und Bürgern kaum vermittelbar, wenn in Privatgärten mit großem Verwaltungsaufwand der Erhalt auch wenig sinnvoller Bäume durchgesetzt wird, während die Stadt nun selbst in großem Stil „abholzt“. Auch sei daran erinnert, dass die Stadt die Deklaratio n „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet hat, in der „verstärkte Anstrengungen“ für den Erhalt der biolo- gischen Vielfalt angestrebt werden. Es ist nicht erkennbar, wie sich dieser Vorsatz im vorgelegten Plan umsetzt. c) Kartierung gesetzlich geschützter / gefährdeter Tierarten In der Stellungnahme vom 29.11.2012 hatte der Naturschutzbeirat zumindest eine Kartierung gesetzlich geschützter Tierarten (Fledermäuse, Mauersegler etc.) gefordert („Artenschutzrechtlic her Fachbeitrag“), verbunden mit Maß- nahmenvorschlägen zu deren Erhalt, Schutz und Entwicklung. Überraschenderweise wird nun in der Begründung zum Bebauungsplan eine Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Bebau- ungsplan der Innenentwicklung dient lt. § 13a BauGB der gesetzlich vorgesehenen Nachverdichtung zwecks sparsamen Umgangs mit Grund und Boden (§ 1a BauGB). Die gesamte Postsiedlung ist Projekt eines Stadtumbaus, um vorhandene Ressourcen zur Bereitstellung von Wohn- raum für breite Schichten der Bevölkerung zu nutzen. Insofern ist die zusätzliche Versiegelung im Plangebiet gerechtfertigt. Die Maßnahme dient dazu, weitere flächenhafte Versiegelungen im Au- ßenbereich durch die Erschließung neuer Baugebiete zu vermeiden. Die Umsetzung des Landschaftsplan s der Wissenschaftsstadt Darm- stadt erfolgt im Rahmen der Beschlüsse der Stadtverordnetenversamm- lung. Dieses Bauleitplanverfahren st eht nicht im Widerspruch zu den Beschlüssen. Die Eingriffe in den Gehölzbestand und möglicherweise erforderliche Ausgleichsmaßnahmen erfolgen nach den Regeln des durchgeführten Bauleitplanverfahrens. Die Bewertung der Durchsetzung der städtischen Baumschutzsatzung obliegt nicht diesem Bauleitplanver fahren. Im Übrigen sind Baumfällun- gen auch auf privaten Grundstücken genehmigungsfähig, wenn die Flä- che auf der ein Baum steht, für ein genehmigtes Bauvorhaben in An- spruch genommen wird. Die Umsetzung der Deklaration erfolgt im Rahmen der Beschlüsse durch den Magistrat. Sie ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. Die Kartierung lag bereits als „Artenschutzrechtliche Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung Postsiedlung Darmstadt“ vor und weist u. a. auf die genannten geschützten Tierarten hin. Die Artenschutzrechtliche Stellungnahme von 2006 wurde für die ge- Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – 04.08.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trä ger öffentlicher Belange zur 1. und 2. Offenlage Seite 11 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: artenschutzrechtliche Stellungnahme aus dem Jahr 2006 (!) erwähnt. Dem- nach kamen drei gefährdete Arten der Roten Liste – Gartenrotschwanz, Mehlschwalbe und Türkentaube – und zwei Arten der Vorwarnstufe vor, sowie Zwergfledermäuse. Für den Erhalt des Gartenrotschwanzes tragen sowohl der Bund als auch das Land Hessen eine besondere Verantwortung. In Hessen gehört der Garten- rotschwanz zu den gefährdeten Arten und hat hier einen ungünstig- schlechten Erhaltungszustand (BIO DIVERSITÄTSSTRATEGIE HESSEN – Artenhilfskonzept Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) in Hessen, Stand 24.06.2013). Vor diesem Hintergrund hätte man sich zumindest Aussa- gen dazu gewünscht, wie die lokale Population von den geplanten Maßnah- men betroffen ist und welche Maßnahmen zu deren Erhalt notwendig sind. Zu dieser Problematik steht in der Begründung lediglich allgemein: „Es ist davon auszugehen, dass eine Verlagerung der Population in die angrenzen- den Bestände stattfinden konnte und eine Erheblichkeit durch unmittelbare schwere Beeinträchtigung des Lebensr aums für gefährdete Tierarten durch die Planung nicht vorbereitet wird.“ Diese Aussage zeugt von geringem biologischem Sachverstand. Da es sich bei Vögeln um Reviertiere handelt, kann sich eine Population nicht einfach nach Belieben verlagern. Vielmehr ist davon auszugehen, dass alle geeigne- ten Habitate bereits besetzt sind; eine Vernichtung von Habitaten führt somit in aller Regel direkt zu einer Populationsverminderung. Diese Tatsache sollte offen benannt werden. Weiter wird argumentiert „Ferner ist davon auszugehen, dass sich seit der Erstellung der artenschutzrechtlichen St ellungnahme keine weiteren rechtlich relevanten Tierarten angesiedelt haben.“. Das ist eine reine Behauptung und nicht nachvollziehbar. In sieben Jahren sind die vorhandenen Bäume älter und strukturreicher geworden und können sehr wohl neuen Arten Lebens- raum bieten. Die artenschutzrechtliche Prüfung von 2006 ist demnach als veraltet anzusehen; eine aktuelle Erfassung ist daher notwendig. samte Postsiedlung erstellt und besc hreibt Maßnahmen, deren Umset- zung in einem Zeitraum von ca. 20 Jahren erfolgen sollen. Der Teilabschnitt „Westlich der Oppenheimer Straße“ wird seit 2011 in Abstimmung mit den städtischen Ämtern geplant. Die Beseitigung der zum Abriss vorgesehenen Gebäude erfolgte im Frühjahr 2012 aufgrund baurechtlicher Genehmigungen. Vorste llbare Habitate für Mauersegler und Fledermäuse sind nicht mehr vorhanden. Da sich zum Zeitpunkt der 1. Offenlage des Planentwurfs im Dezember 2013 im Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 55 - Op- penheimer Straße - neben dem alten Baumbestand, der im Rahmen der Planungen kartiert, eingemessen und bewertet wurde, eine magerwie- senartige Grünfläche sowie die Gr uben der Abrissgebäude befanden, wurde angeregt, das Plangebiet im Hinblick auf mögliche Vorkommen von gemeinschaftsrechtlich geschützt en Arten erneut untersuchen zu lassen, insbesondere Zauneidechse und (gebäude-)nistende Vögel so- wie Fledermäuse. Entsprechend deren Vorkommen sind dann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geeignete Schutzmaßnahmen erforder- lich. Zu diesem Zweck wurde das Ökologische Planungsbüro Dr. Fritz, Darmstadt mit der Erstellung des „Artenschutzrechtlichen Kurzgutach- tens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ beauftragt. Das Gutachten ist im Stadtplanungsamt einsehbar. Nachdem anhand dieses Gutachtens 12 gemeinschaftsrechtlich ge- schützte sowie 5 potenzielle Brutv ogelarten und eine Fledermausart mit essenzieller Nahrungsstätte im Vorhabenbereich ermittelt wurden, sind Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG notwendig. Diese werden in der Tabelle 3 des Kurzgutachtens zusammenfassend beschrieben und sind als Hinweise in den vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan aufgenommen. Dabei handelt es sich vornehmlich um Maßga- ben hinsichtlich der Baufeldvorbereitung und die Anbringung von Nisthil- fen. Mit Anerkennung/Abstimmung der do rt aufgeführten Vermeidungsmaß- nahmen tritt die sog. "Legalausnahme" des § 44 Abs. 5 BNatSchG ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – 04.08.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trä ger öffentlicher Belange zur 1. und 2. Offenlage Seite 12 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Angesichts der gravierenden Problematik en in den Bereichen Artenschutz, Naturschutz, Stadtklima (Temperaturerhöhung) und Feinstauberhöhung – und somit Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit – ist der vorliegende Plan überdimensioniert und abzulehnen. Eine stadtverträgliche Planung muss sich zumindest an den bestehenden Gebäudegrundrissen orientieren und die Bäume von besonderem Erhaltungswert mit ihrer Tierwelt auch tatsächlich erhalten. und es erübrigt sich ein Ausnahmeverfahren gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG bzw. Befreiungsverfahr en nach § 67 BNatSchG durch die Untere Naturschutzbehörde. Trotz Reduzierung des Plangebietes im Norden sind noch 3 Bäume zur Fällung vorgesehen. Der Verdacht des Vorhandenseins von Fleder- mausquartieren konnte durch eine Kontrolle mittels Besteigung im Bei- sein der unteren Naturschutzbehörde im November 2014 ausgeräumt werden. Die Vertiefungen waren ledi glich Einfaulungen von Astabwür- fen. Die Orientierung an bestehenden Ge bäudegrundrissen bei Erhalt des Baumbestandes widerspricht sowohl dem konkreten Planungsziel als auch den Intentionen des Bundesge setzgebers hinsichtlich der ge- wünschten Verdichtung. Die Planungsziele können dadurch nicht er- reicht werden. Allerdings erfolgt eine Reduzierung des Plangeltungsbereichs im Nor- den, sodass der dortige Gehölzbestand mit seinen Funktionen erhalten werden kann. 1.4 e-netz Südhessen GmbH & Co. KG, Postfach 10 11 42, 64211 Darmstadt Stellungnahme gem. § 4a (3) BauGB vom 03.06.2015: Bei der weiteren Planung ist zu beachten: Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betriebsmittel des e-netz Südhessen bzw. der HSE AG. Bei einer Entwidmung der Wegeparzellen sind die Betriebsmittel im Grundbuch dinglich zu sichern. Notwendige Leitungsum- legungen gehen zu Lasten des Veranlassers bzw. werden nach geltenden Verträgen geregelt und sind rechtzeitig mit dem e-netz Südhessen abzuspre- chen. Hinsichtlich der geplanten Anpflanzungsmaßnahmen im Bereich von Lei- tungstrassen ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäume lt. DIN 18920 und Die Bestandspläne der e-netz Südhessen bzw. der HSE AG liegen vor und werden bei den weiteren Planungsmaßnahmen in Absprache zwi- schen Vorhabenträger und Versorgungsunternehmen berücksichtigt. Zu diesem Zweck werden die Pläne dem Vorhabenträger zur Verfügung gestellt. Ein Erfordernis zur Änderung des Bebauungsplanentwurfs ergibt sich dadurch nicht. Die Planung sieht keine Entwidmung von Wegeparzellen vor. Der Hinweis auf Leitungsschutzmaßnahmen wurde unter III. Hinweise in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – 04.08.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trä ger öffentlicher Belange zur 1. und 2. Offenlage Seite 13 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu den e-netz-Versorgungsleitungen aufweisen müssen. Wird dieser Abstand unter- schritten, so sind die Leitungen gegen Wu rzeleinwirkungen zu sichern, oder die Standorte der Bäume dementsprec hend zu verschieben. Pflanzmaßnah- men im Nahbereich der e-netz-Betriebsmittel sind deshalb vorher entspre- chend mit dem e-netz abzustimmen. Es wird beantragt, ggf. Leitungs- bzw. Baumschutzmaßnahmen in die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufzunehmen. Die Stromversorgung des Planungsgebiet es kann durch Ergänzung und Er- weiterung des bestehenden e-Netz-Versorgungsnetzes im Zuge der Erschlie- ßungsmaßnahmen entsprechend dem Leistungsbedarf der zukünftigen Ab- nehmer realisiert werden. Die Löschwasserversorgung des Planungsbereiches ist abhängig von der zukünftigen Nutzung und erfolgt nach den Vorgaben der örtlichen Feuerwehr. Ein Angebot über die Errichtung, Ände rung oder Verdichtung der Straßenbe- leuchtung ist auf Anfrage von der e-Netz- Beleuchtungsabteilung, Regional- stelle Darmstadt, Herr Richter, Tel. (06151) 701-8554, zu erhalten. Die Möglichkeit zur Sicherung der Stromversorgung durch das Unter- nehmen wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis auf Vorgaben der örtlic hen Feuerwehr wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis hinsichtlich der Maßnahmen zur Straßenbeleuchtung wurde zur Kenntnis genommen. 1.5 Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Mitte, Camberger Straße 10, 60327 Frankfurt am Main Stellungnahme gem. § 4a (3) BauGB vom 18.06.2015: Es wird vorsorglich auf die zu erwartenden Immissionen und Emissionen aus dem Eisenbahnbetrieb (insbesondere Luft- und Körperschall, Erschütterun- gen, Abgase, Funkenflug, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.) hingewiesen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die Begründung weist auf den nahe gelegenen Südbahnhof sowie auf Immissionen durch den Bahnverkehr hin.
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Anlage D Anlage 2 zum Durchführungsvertrag Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 55 - Oppenheimer Straße – März 2015 Vorhabenbeschreibung Planunterlagen Darmstadt, Postsiedlung Oppenheimer Straße Vorhabenbeschreibung Bauvorhaben: Neubau von 12 Reihenhäusern und 8 Doppelhaushälften sowie Herstellung von 18 Carports und 2 Außen-Stellplätzen Baugrundstück: Darmstadt, Oppenheimer Straße Teilbereich aus Flur 19, Teilbereich aus Flurstück 233/40 Bauherr / GWH Bauprojekte GmbH Vorhabenträger: Westerbachstraße 33, 60489 Frankfurt am Main Architektin: Ulrike Lipp, Telefon: 069 97551 271 ULipp@gwh.de GRUNDLAGEN: Die Postsiedlung in der Oppenheimer Straße stammt aus den 50-er Jahren des vorigen Jahrhunderts. Es handelt sich überwiegend um einfache Wohnungen, deren Standard den derzeitigen Anforderungen hinsichtlich Schall- und Wärmedämmung, der technischen Ausrüstung sowie der Grundrissgestaltung nicht mehr entspricht. Im Norden (Oppenheimer Straße 1 bis 5) soll der bauliche Bestand zunächst für mindestens 10 Jahre erhalten bleiben und in Einzelfällen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit den Mietern verbessert werden. Die Häuser dienen auch der Unterbringung von verbliebenen Mietern aus anderen Wohnungen. Im weiter südlich gelegenen Teilbereich (Oppenheimer Straße 7 bis 19) ist nach Abriss des alten Wohnungsbestandes eine Neubebauung bei gleichzeitiger Verdichtung vorgesehen. Die Umstrukturierung des ca. 5.030 m² großen Grundstücks erfordert die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (W55), da die Baustruktur grundlegend verändert wird und dadurch auch Erschließungsmaßnahmen notwendig werden. Östlich des Grundstücks befindet sich die Oppenheimer Strasse. Im Westen grenzt das Grundstück an eine Einfamilienhaus-Bebauung, im Norden, Osten und Süden befinden sich Geschosswohnungsbauten. Die Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel sind vom Plangebiet gut erreichbar. Straßenbahnlinien in die Innenstadt bzw. zum Hauptbahnhof bedienen die Haltestelle Bessunger Straße, während die Buslinien H und R sowie die Regionalbuslinien von/aus dem Ried an der Haltestelle Haardtring erreichbar sind. Ferner befindet sich der Südbahnhof in fußläufiger Entfernung. Seite 1 von 3 ERSCHLIESSUNG: Die öffentliche Erschließung erfolgt über die Oppenheimer Strasse. Von dort werden die Einfamilienhäuser über ca. 1,50 m breite Privatwege erschlossen. Die 20 notwendigen Stellplätze werden auf einer zentralen Stellplatz-Anlage errichtet. Diese beinhaltet 18 Carports und 2 Außen-Stellplätze. Aus Gründen des Lärmschutzes erhält die Carportanlage auf der Stirn- und auf der den Reihenhäusern zugewandten Längsseite eine geschlossene Wandkonstruktion. Diese Wandflächen werden berankt, die Dachfläche der Carports erhalten eine Dachbegrünung. BEBAUUNG: Die insgesamt 20 Einfamilienhäuser verteilen sich auf 12 Reihenhäuser und 8 Doppelhaushälften. Die Reihenhäuser befinden sich im östlichen Teil des Grundstücks und haben nach Süden orientierte Terrassen und Gärten. Die Doppelhäuser befinden sich im westlichen Grundstücksteil und orientieren sich mit ihren privaten Gärten nach Westen. Alle Einfamilienhäuser bestehen aus zwei Vollgeschossen zuzüglich einem Dachgeschoss mit extensiv begrüntem Flachdach und sind komplett unterkellert. Die Geschosshöhe der Einfamilienhäuser im Erd- und Obergeschoss wird mit ca. 2,85 m geplant. Im Dachgeschoss ergibt sich aufgrund des Austritts auf die Dachterrasse eine höhere Geschosshöhe, die sich wie folgt erklärt: Da die Dachterrasse über beheizter Wohnfläche liegt, muss diese, ähnlich dem Flachdach, gedämmt werden. Somit befindet sich der Austritt zur Dachterrasse im Rohbau ca. 15 cm oberhalb des Fertigfußbodens. Die Terrassentür wird mit einem Rohbaumaß von ca. 2,20 m angenommen. Oberhalb der Fensterflächen befindet sich der Rollladenkasten mit einer angenommenen Höhe von ca. 30 cm und daran anschließend der statisch notwendi ge Ringanker von ca. 20 cm. Durch diese konstruktiv und statisch notwendigen Elemente ergibt sich für das Dachgeschoss eine Geschosshöhe von ca. 3,20 m. Zuzüglich der notwendigen Sockelhöhe und dem Dachaufbau ergibt sich eine maximale Gesamthöhe der Gebäude von 9,50 m. ENERGIEVERSORGUNG: Der energetische Standard ist im KfW-Effizienzhaus 70 geplant. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Wärmeschutzberechnung noch nicht abgeschlossen. Die Energieversorgung erfolgt über eine Technikzentrale im Untergeschoss eines an der Oppenheimer Straße gelegenen Eckhauses mit Zugang über eine Keller-Außentreppe. Seite 2 von 3 FREIFLÄCHE: Zum Erhalt des Straßenbildes entlang der Oppenheimer Straße wird die vorhandene Roteiche als Großbaum erhalten und gleichzeitig neue Bäume entlang der Straße gepflanzt. Die zwei zentralen Müll-Sammelplätze befinden sich ebenfalls entlang der Oppenheimer Straße und werden mit einer Einhausung verkleidet. Die Müll-Einhausung ist mit einer Höhe von ca. 1,60 m und einer horizontalen Holz-Lattung geplant. Der Baumbestand mit besonderem und mäßigem Erhaltungswert an der westlichen Grundstücksgrenze bleibt größtenteils erhalten. Die Reihenhausgrundstücke werden im rückwärtigen Bereich mit ca. 80 cm breiten Heckenanpflanzungen eingefriedet. Weitere Heckeneinfassungen verlaufen entlang der Oppenheimer Straße und der Nord-Süd-Wegeverbindung. Die Stellplatzanlage erhält eine berankte Wandfläche. Die Anpflanzung der mittelkronigen Bäume (bei spielsweise Säulen-/Pyramiden-Hainbuche, Baum-Hasel oder Blumenesche) und die Heckenpflanzungen (beispielsweise Hainbuche oder Feldahorn) werden vom Vorhabenträger vorgenommen. Vorgesehen ist, die ca. 1,50 m breiten Hauszugänge um eine befestigte Fläche von ca. 1,50- 1,80 m Breite zu erweitern. Diese einheitlich befestigte Fläche soll sowohl als Hauszugang als auch zur Unterbringung von Fahrradständern dienen. Das Niederschlagswasser wird durch das Gründach und eine Rigolenversickerung auf dem Grundstück gehalten. Frankfurt am Main, 21.11.2014 GWH Bauprojekte GmbH Frankfurt am Main i.A. Ulrike Lipp Seite 3 von 3 T.+K 36 12 14 16 37A 39 41 43 45 5 7 9 11 13 15 17 19 8B 35 37 10 19 21 26 28 30 32 34 36 11 13 35 3 Oppenheim er Straße Binger Straße W orm ser Straße 240 2 240 3 241 1 241 2 241 3 242 1 242 2 242 3 233 4 233 5 233 11 371 373 233 29 Pflaster Pflaster Trampelpfad Pflaster Trampelpfad Trampelpfad 134.23 Kie s Tram pelpfad 134.27 Trampelpfad Trampelpfad Platten Platten Tram pelpfad Pflaster Platten Platten Platten Schaltkasten Kies Kies Kies Kies Platten 134.66 OK Eingang 135.24 m Kies Kies Parkplatz Kies Kies OK Eingang 135.49 m OK Eingang 134.82 m OK Eingang 134.46 m OK Eingang 134.48 m OK Eingang 133.93 m 133.84 OK Eingang 134.84 m OK Eingang 135.20 m NB Kr:1.5 St:0.2 135.10 134.84 LB Kr:6 St:0.2 LB Kr:6 St:0,4LB Kr:4 St:0,3 LB Kr:4 St:0,3 LB Kr:8 St:0,4 LB Kr:8 St:0,6 LB Kr:8 St:0,2 NB Kr:4 St:0,2 NB Kr:4 St:0,2 NB Kr:4 St:0,2 LB Kr:4 St:0,2 LB Kr:4 St:0,2 LB Kr:8 St:0.4 LB Kr:2 St:0.2 Kr:LB St:0.2LB Kr:6 St:0.3 Kr:LB St:0.2 LB Kr:6 St:0.4 Kr:LB St:0.2 Kr:LB St:0.2 NB Kr:5 St:0.4 LB Kr:6 St:0.4 LB Kr:6 St:0.6 134.92 135.29 133.60 132.95 KD:134.25 KD:133.23 m KD:133.45 m KD:133.74 m KD:134.72 m LB Kr:11 St:0.6 LB Kr:14 St:0.8 LB Kr:16 St:0.9 LB Kr:5 St:0.2 LB Kr:5 St:0.2 NB Kr:6 St:0.2 LB Kr:5 St:0.2 LB Kr:3 St:0.2 LB Kr:14 St:0.5 LB Kr:18 St:0.8 LB Kr:8 St:0.4 LB Kr:14 St:0.5 LB Kr:10 St:0.5 LB Kr:6 St:0.2 LB Kr:16 St:0.6 LB Kr:7 St:0.3 LB Kr:4 St:0.2 134.95 134.74 134.87 134.81 134.89 134.84 135.07 134.91 134.92 134.88 134.82 134.82 134.78 134.65 134.70 134.55 134.69 134.60 134.62 134.65 134.71 134.69 134.68 134.57 134.53 134.55 134.40 134.44 134.44 134.45 134.37 134.31 134.45 134.47 134.50 134.49 134.44 134.40 134.35 134.42 134.37 134.33 134.14 134.14 133.98 134.09 133.91 134.22 133.98 133.86 133.72 133.53 135.04 135.18 135.10 135.14 135.17 135.04 135.10134.98 134.92 135.18 135.13 135.17 135.17 135.11 135.08 134.52 134.72 134.68 134.70 134.65 134.81 134.83 134.83 134.83 134.78 134.64 134.50 134.65 134.94 134.60 134.10 134.46 134.89 133.63 134.26 134.36 134.60 134.46 133.98 134.00 134.44 134.45 134.30 134.30 134.32 134.33 134.31 134.46134.44 134.16 134.06 133.90 134.02 133.46 133.46 133.90 133.78 133.84 133.22 133.47 134.25 133.76 133.81 133.99 133.94 133.94 133.55 133.23 132.92 133.07 133.16 134.03 134.05 134.09 134.07 134.11 134.01 133.71 133.60 133.64 133.65 133.90 133.81 133.67 133.46 133.76 133.76 133.74 133.81 133.87 133.98 133.74 133.66 133.57 133.46 133.40 133.53 133.66 133.64 133.67 133.72 133.76 133.73133.71 133.99 Rinne Rinne Rinne Rinne Tram pelpfad Gebüsch Gebüsch Gebüsch Gebüsch Gebüsch Gebüsch Gebüsch Gebüsch Gebüsch Gebüsch Gebüsch Gebüsch MüllplatzMüllplatz Gebüsch Natursteinplatten Natursteinplatten Terr. Terr. Terr. Terr. OK Sockelmauer 134.83 OK Sockelmauer 134.60 OK Mauer 135.25 OK Mauer 135.05 OK Mauer 135.09 OK Sockelmauer 135.02 W äscheleinen Stangen W äscheleinen Stangen W äscheleinen Stangen OK Mauer 134.86 134.69 Bestandsplan LB= Laubbaum, NB= Nadelbaum; Kr/St = Kronen-/Stammdurchmesser. Die Höhenangaben des Geländes beziehen sich auf Meter über Normal Null (m ü.NN). Die Flächenangaben und projektierten Grenzen sind vorläufig. Gemarkung Darmstadt Datum 03.04.2012 Flur 19 Auftragsnummer 10.374T Flurstück 233/5 Bearbeiter Ragib Yazici 10374pl6_Bestandsplan Dipl.-Ing. Hans Georg Müller Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Bessunger Straße 73 64347 Griesheim Tel. 06155 84230 Fax 06155 842340 mail@vermessungsbuero-mueller.de Moltkestraße NB Kr:5 St:0,4 Kr:4 LB St:0.2 St:0,3 LB Kr:6 St:0.2 Kr:6 NB LB Kr:5 St:0.3 St:0.3 Kr:6 LBLB Kr:6 St:0.3 Kr:16 NB St:0.4 NB Kr:5 St:0.2 Kr:15 St:0.5 LB LB Kr:12 St:0.4 LB Kr:10 St:0.6 LB Kr:5 St:0.2 LB Kr:10 St:0.4 NB Kr:2 St:0.2 NB Kr:2 St:0.2 St:0.2 Kr:3 LB St:0.4 Kr:8 LB St:0.4 Kr:10 NB LB Kr:18 St:0.7 LB Kr:11 St:0.5 LB Kr:8 St:0.3 LB Kr:11 St:0.6 LB Kr:10 St:0.4 LB Kr:16 St:0.7 LB Kr:7 St:0.4 LB Kr:12 St:0.4 LB Kr:6 St:0.2 LB Kr:8 St:0.3 LB Kr:14 St:0.5 LB Kr:9 St:0.4 BD 17 /885 DD 17 /885 HZ 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 14 x 1836 x 2738 14 x 1836 x 2738 14 x 1836 x 2738 14 x 1836 x 2738 14 x 1836 x 2738 14 x 1836 x 2738 13 x 1923 x 2472 11 x 18 x 23 15 x 19 x 2542 15 x 19 x 2542 15 x 19 x 2542 15 x 19 x 2542 15 x 19 x 2542 15 x 19 x 2542 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 E 7v 1 6 5 4 3 2 7891011121314151617 1 1 2 2 33 44 5 5 6 617 17 27 2322 16 16 15 14 14 13 13 242425252626121227 772322 15 262527 2423 1819202221 9 18 18919192020212188 58 3 58 4 58 5 58 6 58 7 58 8 58 9 58 10 58 11 58 12 58 13 58 14 58 18 58 19 58 20 58 21 58 22 58 35 58 34 58 33 58 32 58 31 58 28 58 27 58 26 58 29 58 25 58 17 58 15 58 16 58 23 58 24 58 30 58 36 58 37 7 x 19 x 23 Planinhalt Fachplaner Urheberrecht nach DIN 34 vorbehalten Basierend auf Architektenplan Phase Projekt BauherrArchitekt Ausführungsplanung Neubau von Reihen- und Doppelhäusern GEWERKLP PLANART/PLANINHALT MASZSTABLFD: NUMMER STATUSBAUTEIL GESCHOSS INDEX GEWERKLP PLANART/PLANINHALTMASZSTABLFD: NUMMER STATUSBAUTEIL GESCHOSS INDEX Erstell.-datum BearbeiterMaßstab IndexPlotdatumBlattformat DIN A0 Gräsiger Weg, ohne Nummer 65719 Hofheim am Taunus / Wallau Projektnummer Status .........................................................Sichtvermerk .........................................................Geprüft Geprüft .........................................................14.02.2012, Petra Stöcker Index Status gezÄnderung Datum frank völlger architekten Frank Völlger I Architekt (Dipl. Ing.) Ziegelhüttenweg 31 I 60598 Frankfurt am Main Telefon: +49(0)69 . 17 41 72-22 VF 00 31 HAUS DA DD Vorderkante Rohdecke WN Wandnische WS Wandschlitz Bodeneinlauf F Wandhydrant / Feuerlöscher RST Rauchschutztür RH Rohrhülse RR Regenrohr UZD Unterzugsdurchbruch WA Wandaussparung WD T 30 Feuerhemmende Tür T 90 Feuerbeständige Tür Wanddurchbruch Oberkante Rohfußboden BRH UKRDUnterkante Rohdecke Oberkante Überzug OKFF OKRF Brüstungshöhe Roh über OKRF Oberkante Fertigfußboden UKFDUnterkante Fertigdecke UKUZUnterkante Unterzug OKÜZ VKRD VKRW Vorderkante Bodenplatte Vorderkante Rohwand VKBP BD Bodendurchbruch BK Bodenkanal Deckenaussparung Deckendurchbruch BE DD DE Bodeneinlauf DacheinlaufDE DS Deckenschlitz LE Leerrohr LRH Lichte Raumhöhe VKBPVorderkante Bodenplatte G 30 Feuerhemmende Verglasung Stahlbeton Mauerwerk Legende / Erklärung der Abkürzungen Vollgipsplatten / Gk- Schachtverkleidung Bodendurchbruch Deckendurchbruch ACHTUNG: GÜLTIG FÜR DIE ROHBAUAUSFÜHRUNG SIND NUR DIE FREIGEGEBENEN ARCHITEKTEN- WERKPLÄNE, M 1:50. ÄNDERUNGEN DIE DIE ALLGEMEINE BAUAUSFÜHRUNG BETREFFEN, WREDEN NUR IN DIESE PLÄNE EINGETRAGEN ! Brüstungshöhen gelten von OKFFB bis OK Rohbaumaß. Fensterhöhen gelten von OK Brüstung bis OK Rolladenkasten. Türhöhen gelten von OKFFB bis UK Sturz. NUR GÜLTIG IN VERBINDUNG MIT DER STATIK UND DER GENEHMIGUNG- UND AUSFÜHRUNGSPLANUNG DES BÜRO FISCHER + WERLE. Abmessungen Deckendurchbrüche für Treppe siehe Schalplan Büro Fischer + Werle! Vorwandinstallation Abmauerung 1,20m bzw. 1,00m. Punkt zur Klärung Letzte Änderungen Heizkörper Ausführungshinweis Alle Angaben in diesem Plan sind vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen. Alle Maße sind vom Auftragnehmer vor Baubeginn örtlich und rechnerisch verantwortlich zu prüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten sind mit den Architekten und der Bauleitung abzustimmen. Die Planunterlagen gelten nur in Verbindung mit den geprüften statischen Berechnungen, den freigegebenen Bewehrungsplänen des Fachingenieurs. Alle tragenden und konstruktiven Bauteile müssen nach geprüfter statischer Berechnung sowie Schal- und Bewehrungsplänen hergestellt werden. Für die Aussparungen, Durchbrüche, Schlitze, Rohrhülsen sowie die gesamten gebäudetechnischen Einrichtungen gelten Pläne des zuständigen Ingenieurbüros nur in Verbindung mit den Werk- und Detailplänen der Architekten und Schal- und Bewehrungsplänen des Statikers. Die Auflagen des Bauscheines .......... der Stadt .......... , die zutreffenden DIN- Vorschriften mit allen daraus resultierenden baulichen Notwendigkeiten sowie evtl. vorhandene Bodengutachten und Vermessungspläne sind genauestens bei der Ausführung zu beachten. Brüstungshöhen und Türhöhen gelten von Oberkante Fertigfußboden (OKFFB) bis zum Rohmaß Brüstung bzw. Unterkante Rohsturz. Es werden die Rohbauöffnungen vermaßt. Maßangaben erfolgen in L/B/(H) bzw. B/H/(T). Angaben über Türqualitäten und Ausführungen, vorbehaltlich der baubehördlichen Genehmigungen. Sämtliche Höhenangaben des Gebäudes beziehen sich auf ±0,00 = 149,35 üNN Wohnungsgesellschaft mbH Hessen Frankfurt am MainRÄUME ZUM LEBEN GWH Ständerwand N -2,88 -2,58 -0,31 -0,13 2,50 2,72 5,35 5,57 8,50 8,70 9,20 -2,88 -2,58 -0,31 -0,13 2,50 2,72 5,35 5,57 8,50 8,70 9,20 -3,04 -2,50 0,00 2,85 5,70 9,25 -3,04 -2,50 0,00 2,85 5,70 9,25 -2,88 -2,58 -0,31 -0,13 2,50 2,72 5,35 5,57 8,50 8,70 9,20 -3,04 -2,50 0,00 2,85 5,70 9,25 -2,88 -2,58 -0,31 -0,13 2,50 2,72 5,35 5,57 8,50 8,70 9,20 -3,04 -2,50 0,00 2,85 5,70 9,25 30 1,67 501018 2,63 22 2,63 18 855 24 1,935 64 1630 1,67 50101813 2,23 2522213 2,23 25218 855 245 1,825 6 645 2,13 50 41 2,23 62 2,23 1,595 1,825 75 3,04 9,25 2228 2,45 202050 221315 2,18 2522020505 145 2,18 1,22 30 1,67 501018 1,13 1,50 22 93 1,70 22 93 1,70 302050 1630 1,67 501018131,00 1,23 252221380 1,43 252221380 1,43 2523020505 2,13 50 1,41 1,23 1,42 1,43 1,42 1,43 1,32 5,35 5,53 6,385 6,625 8,56 9,20 6,675 8,075 8,50 9,25 -3,04 -2,50 0,00 2,85 5,70 8,9508 9,25 -2,88 -2,58 -0,31 -0,13 2,50 2,72 5,35 5,57 8,50 8,70 9,20 -1,01 0,00 -1,01 0,00 13 x 1923 x 2472 DD 17 /5555 DD 15 /15 21755,301752 5,65 24 1,80 555 20 2,95 4,725 24 1624 1,315 50625115 2,95 115 4,61 2416 1624 2,44 115 2,95 115 4,61 2416 3,8851,00 50 765 1752,601152,585175 21755,301752 151,151,435115 365 885 2,01 ab OK FFB Flur 1,93 4,61 2,601152,585 3,4551,00 50 1,195 5,65 1624 1,315 50 8,415 2416 11,03 105 1020 1,19151,4615 510 40 402 -2,58 -2,58 -2,50 S-03 BRH 1,67 BRH 1,67 WD 20/20 UK=1,00m ab UKD WD 50/20 ab UKD WD 50/20 ab UKD Lichtschacht Lichtschacht RRDN 50 Flur c.-1.01 FFB: F:4,08 m2 Keller c.-1.02 FFB: F:45,59 m2 DA HZ DD 15 /15 13 x 1923 x 2472 15 x 19 x 2243 BD 17 /5555 BD 15 /15 S-03 15203030 95 1,015 92 1,015 15953751061,135 2,25 6510 151,0032516 1,01532516 1,3416 ±0,00 -0,13 "Belag Sonderwunsch" HZ HZHZ HZ "Trennwand Sonderwunsch" RRDN 50HZ Fertigteil- Trennwand d=18cm Küche c.00.03 FFB: F:6,51 m2 WC c.00.01 FFB: F:2,32 m2 Flur c.00.02 FFB: F:3,97 m2 Essen c.00.04 FFB: F:11,82 m2 Wohnen c.00.05 FFB: F:24,72 m2 BD 15 /15 1751,34101,26102,48515175 63560 1,50 441,135 2,25 9751,20 1,50 665 2,04 555 20 2,95 4,965 21 2,00 16175 1,765 10 6715715 2,92 15715 4,705 175165 2,00 29251,50 2,50 801,50 2,50 9252 1755,30175 15 89 76 2,01 20 1,19 1,325161,135 2,01 1652,48515 11,03 2,05 5,65 5,65 40 11,03 105 BRH 1,00 BRH 1,00 DA DA DA DD 17 /5555 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 DD 17 /5555 S-03 15 735 52 5237253725 1,015 92 1,015 15151,57575 +2,85 +2,72 BRH 0,80 BRH 0,80 HZ HZ HZHZ RRDN 50 Bad c.01.01 FFB: F:6,06 m2 Flur c.01.02 FFB: F:3,66 m2 Kind c.01.03 FFB: F:25,55 m2 Schlafen c.01.04 FFB: F:14,09 m2 BD 17 /5555 16 175 5,245 10 5,015 175 16 9251,50 2,50 801,50 2,50 925 1755,30175 16 175 2,535 15715 2,92 15715 4,705 175 16 975 2,04 555 20 2,95 4,965 63560 1,70 2,5551,20 1,70 66 1752,49102,71175 1,3416885 2,01 105 885 2,01 75 975 885 2,01 1,06 151,32516885 2,01 2052,69515175 11,03 151,003251,1510 1,04 75 6715 5,65 17575 1,015325 11,03 105 40 DA DA DA 15 x 19 x 2243 BD 17 /5555 LORO-X Attika Direkt-Regenentwässerung +Notentwässerung S-03 +5,57 +5,70 +5,655 +5,53 UK WD +5,53 BRH 0,80BRH 0,80 BRH 0,15 BRH 0,15 BRH 1,00 BRH 1,00 Dämmung im Mittel d=12cm, Gefälle 2% HZ HZHZ HZ Terrasse c.02.02 FFB: F:14,42 m2 9251,50 2,45 801,50 2,45 925 5,65 16 175 2,535 15715 2,92 15715 1,85 175 12 2,50 6175 16 2,04 55520 2,95 2,11 2,68 175 63560 1,70 2,5551,20 1,70 66 1755,30175 151,0015715 10 1,0010 1,92 151,32510 75 6710 151,0015715325 15715 1,0015715 1,82 15715 1,01510 5,65 3064,93 1,875 630 16 175 7,505 175 12 2,56 175 16 175751,19 1,03 1,03 1,92 40 7,975 2,50 395 11,03 105 1,34 BRH 1,00 BD BD BD BD Studio c.02.01 FFB: F:35,41 m2 DD 17 /1755 DD 17 /1755 S-03 16175 10 7,305 10175 12 2,50 6175 16 5,65 11,03 175175 435 7,305 395 2,50 395 Terrasse BD 17 /1755 BD 17 /1755 175 1,865 175 205 175 Haus 8, casum Grundriss, Schnitt, Ansichten A - 5 - - - - - 0 1 - 5 0 - 8 - b F - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - dr22.12.20111:50Grundriss UG Ansicht SüdWest Haus11Haus 10Haus 9Haus 8Haus 7 Haus 7Haus 8Haus 9Haus 10Haus11 Grundriss EG Grundriss OG Grundriss SG Grundriss DA Schnitt S-03 Ansicht NordOst +0,00 OKFFB EG=149,35 üNN FREIGEGEBEN F dr-a 24.02.2012 graphische Überarbeitung, Fensterposition (Dämmung) F dr-b Korrektur Trennwand Außenbereich b10.04.2012 10 .0 4 .20 12
Beratungsverlauf (4)
Orte (9)
- Oppenheimer Straße 1
- Ida-Rhodes-Straße 1
- Wilhelminenstraße 1
- Bessunger Straße 125
- Schillerstraße 23a
- Moltkestraße 41
- Wormser Straße
- Binger Straße 1
- Haardtring
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0328
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.08.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00