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V/0080/2025

Bundestagswahl 2025 - Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis 128 - Münster

Vorlagen 18.02.2025

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1205 Zeichen

Anlage A zur V/0080/2025 
Kurzüberblick 
Das Ergebnis der am 23.02.2025 im Wahlkreis 128 - Münster - durchgeführten Wahl zum 21. 
Deutschen Bundestag wird gemäß § 41 Bundeswahlgesetz (BWahlG) und § 76 Abs. 2 Bundes-
wahlordnung (BWO) durch den Wahlausschuss festgestellt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel der Vorlage ist die Feststellung des Ergebnisses der am 23.02.2025 im Wahlkreis 128 - 
Münster - durchgeführten Wahl zum 21. Deutschen Bundestag. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0208 Wahlen und Abstimmungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
§ 41 Bundeswahlgesetz und § 76 Abs. 2 Bundeswahlordnung  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine.

Beschlussvorlage

3767 Zeichen

V/0080/2025 
V/0080/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bundestagswahl 2025 - Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis 128 - 
Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.02.2025 Kreiswahlausschuss für die Bundestagswahl 2025 Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Das Ergebnis der am 23.02.2025 im Wahlkreis 128 - Münster - durchgeführten Wahl zum 21. Deut-
schen Bundestag wird gemäß § 41 Bundeswahlgesetz (BWahlG) und §  76 Abs. 2 Bundeswahlord-
nung (BWO) wie folgt festgestellt: 
 
1.  Zahl der Wahlberechtigten: 
 
237.654 
2.  Zahl der Wähler: 
 
207.991 
3.  Zahl der gültigen Erststimmen: 
 
206.815 
4.  Zahl der ungültigen Erststimmen: 
 
1.176 
5.  Zahl der gültigen Zweitstimmen: 
 
207.223 
6.  Zahl der ungültigen Zweitstimmen: 
 
768 
7.  Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Erststimmen: 
 
Svenja Schulze - SPD  42.553 
Dr. Stefan Nacke - CDU 58.996 
Sylvia Rietenberg - GRÜNE 64.528 
Franziska Brandmann - FDP 6.779 
Helmut Birke - AfD 13.426 
Kathrin Gebel - Die Linke  14.083 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Alter 
Telefon: 492-3391 
Alter@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0080/2025 
Jurian Thomas - Die PARTEI 2.642 
Maren Berkenheide - Volt 3.808 
 
Es wird festgestellt, dass Frau Sylvia Rietenberg  (GRÜNE) die meisten Erststim-
men auf sich vereinen konnte und damit das Direktmandat im Wahlkreis 128 - 
Münster - errungen hat. 
  
8.  Zahlen der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Zweitstimmen: 
 
SPD 37.437 
CDU 53.313 
GRÜNE 55.144 
FDP 9.629 
AfD 14.210 
Die Linke 25.927 
Tierschutzpartei 1.361 
Die PARTEI 1.051 
dieBasis 207 
Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer 160 
FREIE WÄHLER 408 
Volt 2.242 
MLPD 26 
PdF 303 
BÜNDNIS DEUTSCHLAND 128 
BSW 5.525 
MERA25 93 
WerteUnion 59 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine. 
 
 
Begründung: 
 
Die zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestag im Wahlkreis 128 - Münster -  durch die Wahlvorstände 
angefertigten Wahlniederschriften wurden durch den Kreiswahlleiter gemäß § 76 Abs. 1 S. 1 BWO  
auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit geprüft.  
 
Das endgültige Wahlergebnis wurde gemäß § 76 Absatz 1 Satz 2 BWO nach dem Muster der Anlage 
30 BWO zusammengestellt und liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei. 
 
Es wurden die nachfolgenden Feststellungen zu kleineren Unrichtigkeiten bzw. Fehlzuordnungen von 
Stimmen festgestellt und entsprechend berichtigt: 
 
Briefwahlbezirk 92001  
(Brief Gremmendorf 1 - gebildet zu dem allgemeinen Wahlbezirk 201 Lindberghweg):

- 3 - 
V/0080/2025 
 
Im Briefwahlbezirk 92001 (Brief Gremme ndorf 1) wurde die Anzahl der Erststimmen für die Partei 
GRÜNE um eine Stimme nach unten auf 135 berichtigt. Die Unrichtigkeit war lediglich im Rahmen der 
Übermittlung der Schnellmeldung entstanden. Die Wahlniederschrift weist das korrekte Ergebnis auf. 
Die Stimme ist richtigerweise der Partei Volt zuzuordnen. Für die Partei Volt erfolgte dementspre-
chend eine Erhöhung der gewonnenen Anzahl der Erststimmen um eine Stimme von 12 auf 13 
Stimmen.  
 
Im gleichen Wahlbezirk wurde für die Partei GRÜNE die Anzahl de r Zweitstimmen von 127 um 5 
Stimmen auf 122 reduziert. Hier enthielt die Schnellmeldung einen entsprechenden Fehler. Die Wahl-
niederschrift weist das korrekte Ergebnis mit 122 Stimmen aus. Die Zweitstimmen waren richtiger-
weise der Partei Volt zuzuordnen. De mentsprechend wurde die Anzahl der gewonnenen Zweitstim-
men für die Partei Volt um 5 Stimmen von 4 auf 9 Stimmen erhöht. Auch hier war der Fehler lediglich 
in der Schnellmeldung enthalten.  
 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
(Kreiswahlleiter und Stadtdirektor) 
 
 
Anlagen: 
- Anlage A 
- Zusammenstellung der Ergebnisse gemäß Anlage 30 BWO

Beratungsverlauf (1)

26.02.2025 Sitzung
TOP 2 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Lindberghweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0080/2025
Typ
Vorlagen
Datum
18.02.2025
Erstellt
14.02.2025 10:49