V/0080/2025
Bundestagswahl 2025 - Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis 128 - Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0080/2025 Kurzüberblick Das Ergebnis der am 23.02.2025 im Wahlkreis 128 - Münster - durchgeführten Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird gemäß § 41 Bundeswahlgesetz (BWahlG) und § 76 Abs. 2 Bundes- wahlordnung (BWO) durch den Wahlausschuss festgestellt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel der Vorlage ist die Feststellung des Ergebnisses der am 23.02.2025 im Wahlkreis 128 - Münster - durchgeführten Wahl zum 21. Deutschen Bundestag. Finanzierung Produktgruppe: 0208 Wahlen und Abstimmungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig § 41 Bundeswahlgesetz und § 76 Abs. 2 Bundeswahlordnung Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
Beschlussvorlage
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V/0080/2025 V/0080/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bundestagswahl 2025 - Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis 128 - Münster Beratungsfolge 26.02.2025 Kreiswahlausschuss für die Bundestagswahl 2025 Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Das Ergebnis der am 23.02.2025 im Wahlkreis 128 - Münster - durchgeführten Wahl zum 21. Deut- schen Bundestag wird gemäß § 41 Bundeswahlgesetz (BWahlG) und § 76 Abs. 2 Bundeswahlord- nung (BWO) wie folgt festgestellt: 1. Zahl der Wahlberechtigten: 237.654 2. Zahl der Wähler: 207.991 3. Zahl der gültigen Erststimmen: 206.815 4. Zahl der ungültigen Erststimmen: 1.176 5. Zahl der gültigen Zweitstimmen: 207.223 6. Zahl der ungültigen Zweitstimmen: 768 7. Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Erststimmen: Svenja Schulze - SPD 42.553 Dr. Stefan Nacke - CDU 58.996 Sylvia Rietenberg - GRÜNE 64.528 Franziska Brandmann - FDP 6.779 Helmut Birke - AfD 13.426 Kathrin Gebel - Die Linke 14.083 Amt für Bürger - und Ratsservice Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Alter Telefon: 492-3391 Alter@stadt-muenster.de - 2 - V/0080/2025 Jurian Thomas - Die PARTEI 2.642 Maren Berkenheide - Volt 3.808 Es wird festgestellt, dass Frau Sylvia Rietenberg (GRÜNE) die meisten Erststim- men auf sich vereinen konnte und damit das Direktmandat im Wahlkreis 128 - Münster - errungen hat. 8. Zahlen der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Zweitstimmen: SPD 37.437 CDU 53.313 GRÜNE 55.144 FDP 9.629 AfD 14.210 Die Linke 25.927 Tierschutzpartei 1.361 Die PARTEI 1.051 dieBasis 207 Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer 160 FREIE WÄHLER 408 Volt 2.242 MLPD 26 PdF 303 BÜNDNIS DEUTSCHLAND 128 BSW 5.525 MERA25 93 WerteUnion 59 II. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Begründung: Die zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestag im Wahlkreis 128 - Münster - durch die Wahlvorstände angefertigten Wahlniederschriften wurden durch den Kreiswahlleiter gemäß § 76 Abs. 1 S. 1 BWO auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit geprüft. Das endgültige Wahlergebnis wurde gemäß § 76 Absatz 1 Satz 2 BWO nach dem Muster der Anlage 30 BWO zusammengestellt und liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei. Es wurden die nachfolgenden Feststellungen zu kleineren Unrichtigkeiten bzw. Fehlzuordnungen von Stimmen festgestellt und entsprechend berichtigt: Briefwahlbezirk 92001 (Brief Gremmendorf 1 - gebildet zu dem allgemeinen Wahlbezirk 201 Lindberghweg): - 3 - V/0080/2025 Im Briefwahlbezirk 92001 (Brief Gremme ndorf 1) wurde die Anzahl der Erststimmen für die Partei GRÜNE um eine Stimme nach unten auf 135 berichtigt. Die Unrichtigkeit war lediglich im Rahmen der Übermittlung der Schnellmeldung entstanden. Die Wahlniederschrift weist das korrekte Ergebnis auf. Die Stimme ist richtigerweise der Partei Volt zuzuordnen. Für die Partei Volt erfolgte dementspre- chend eine Erhöhung der gewonnenen Anzahl der Erststimmen um eine Stimme von 12 auf 13 Stimmen. Im gleichen Wahlbezirk wurde für die Partei GRÜNE die Anzahl de r Zweitstimmen von 127 um 5 Stimmen auf 122 reduziert. Hier enthielt die Schnellmeldung einen entsprechenden Fehler. Die Wahl- niederschrift weist das korrekte Ergebnis mit 122 Stimmen aus. Die Zweitstimmen waren richtiger- weise der Partei Volt zuzuordnen. De mentsprechend wurde die Anzahl der gewonnenen Zweitstim- men für die Partei Volt um 5 Stimmen von 4 auf 9 Stimmen erhöht. Auch hier war der Fehler lediglich in der Schnellmeldung enthalten. gez. Thomas Paal (Kreiswahlleiter und Stadtdirektor) Anlagen: - Anlage A - Zusammenstellung der Ergebnisse gemäß Anlage 30 BWO
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Lindberghweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0080/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.02.2025
- Erstellt
- 14.02.2025 10:49