0459/2023
Mitteilung Förderprogramm "Dritte Orte" - Vierte Genehmigung für die Förderphase 2022 ff.
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4017-2022 - Anlage 1 - Beschluss Rat
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Dezernat, Dienststelle V/506 Vorlagen-Nummer 4017/2022 Freigabedatum 08.12.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderprogramm "Dritte Orte" - Vierte Genehmigung für die Förderphase 2022 ff. Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln entscheidet gemäß § 6 Zuständigkeitsordnung in diesem Einzelfall anstelle des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren, der die Vorlage im Nachgang zur Kenntnis erhält: Der Rat der Stadt Köln beschließt auf der Grundlage des am 08.09.2022 beschlossenen aktuali- sierten Förderprogramms (Vorlage 2048/2022) die Förderung der in der beiliegenden Anlage 1 aufgelisteten eingetragenen Vereine aus dem Kölner Stadtgebiet in Höhe von insgesamt 148.485 Euro. Rat 08.12.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 148.485 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 das Förderprogramm „Dritte Orte“ beschlos- sen (Vorlage 0022/2021; geändert beschlossen gemäß AN/1160/2021). Am 08.09.2022 wurde eine Aktualisierung des Förderprogramms beschlossen (Vorlage 2048/2022). In den Jahren 2022 bis 2024 stehen jährlich Mittel in Höhe von insgesamt 800.000 Euro im Teilergebnis- plan 0507- Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“, zur Verfügung, für die Jahre 2023 und 2024 unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushalts- satzungen 2023 ff. Mit den Beschlüssen des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren (4350/2021; 0313/2022, 2631/2022) wurden Förderungen in Höhe von 645.557 Euro bewilligt. Für die verbleibenden Fördermittel in Höhe von 154.443 Euro werden entsprechend des aktualisierten Förderprogramms Förderungen kleinerer Vereine bevorzugt. Da perspektivisch eine Verteilung der Gesamtmittel auf 50% institutionelle Förderungen, 45% Projektför- derungen und 5% für finanziell unverschuldet in Not geratene Vereine mit engem Bezug zu den Dritten Orten vorgesehen ist, können bis 2025 nur noch Projekte und finanziell unverschuldet in Not geratene Vereine mit dem vorgenannten Bezug zu den Dritten Orten gefördert werden. 3 Der Rat hat hierzu am 08.09.2022 folgendes beschlossen: Die bisher genehmigten institutionellen För- derungen bleiben in ihrer Höhe und ihrem Förderzeitraum bestehen. Die Verteilung der Gesamtmittel wird ab der nächsten Förderperiode 2025 wie im aktualisierten Förderprogramm „Dritte Orte“, Punkt 3.4 beschrieben, umgesetzt. Ziel des Förderprogramms Dritte Orte ist es, die Schaffung weiterer Begegnungsräume zu flankieren und Träger nichtkommerzieller Begegnungsinitiativen, die als Dritte Orte das gesellschaftliche Miteinan- der im jeweiligen Stadtteil (und darüber hinaus) beleben und prägen, in ihrem bürgerschaftlichen Enga- gement für die Kölner Stadtgesellschaft zu unterstützen. Antragsberechtigt sind im Vereinsregister eingetragene Vereine mit klarem Quartiersbezug. Die Aner- kennung als gemeinnützige Einrichtung durch das zuständige Finanzamt soll nachgewiesen werden. Im Rahmen einer Liquiditätshilfe können darüber hinaus Vereine, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind und bereits Angebote analog des Förderprogramms Dritte Orte durchführen, mit einer einmaligen Förderung von maximal 5.000 Euro unterstützt werden. Insgesamt sind maximal 5% der Gesamtfördersumme des jeweiligen Haushaltsjahres (aktuell 40.000 Euro) möglich. Gemäß des Förderprogramms ist die maximale Förderhöhe pro Verein auf insgesamt 25.000 Euro im Jahr (institutionelle Förderung, Baukosten-/Technikzuschuss, Projektkostenzuschuss) beschränkt. Auf Grundlage der eingereichten und auf Plausibilität geprüften Anträge und Finanzpläne für das Jahr 2022 wurden die in der Anlage 1 aufgelisteten Vereine für die vierten Fördergenehmigung der Förder- phase 2022 ff. berücksichtigt. Im Ergebnis werden mit der vierten Genehmigung für die Förderphase 2022 ff. sieben Projektförderun- gen und ein Baukosten/ Technikzuschuss für 2022 in Höhe von insgesamt 148.485 Euro vorgeschlagen. Bei der Prüfung der vorgeschlagenen Förderungen für die vierte Fördergenehmigung wurde seitens der Verwaltung Wert darauf gelegt, dass sich die Fördermaßnahmen in die vorhandene Sozialraumland- schaft einfügen und diese sinnvoll ergänzen. Außerdem wurden anhand einer Bewertungsmatrix die ak- tualisierten Kriterien und Anforderungen des Förderprogramms gewichtet und transparent bewertet. Es verbleiben Mittel in Höhe von 5.958 Euro (<1%). Inklusive der hier vorgeschlagenen Förderungen verteilen sich die Mittel insgesamt wie folgt: Förderart Laufzeit Bewilligte Mittel Prozent-an- teil Projektförderungen sowie Baukosten-/Technikzuschuss 01.01. – 31.12.2022 / 01.12.2022 – 30.11.2023 295.332 € 36,9 % Institutionelle Förderungen (Betriebskostenzuschuss) 01.01.2022 – 31.12.2024 498.710€ 62,3 % Nach der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren über die Bewilligung der förderfähigen Anträge für das Förderprogramm „Dritte Orte“. Da die nächste Sitzung des Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren erst am 19.01.2023 statt- findet und die noch zur Verfügung stehenden Restmittel in Höhe von 154.443 € nicht in den Haushalt 2023 übertragen werden können, ist eine Entscheidung zu den Anträgen noch im Haushaltsjahr 2022 erforderlich. Andernfalls würden die Restmittel in voller Höhe verfallen. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren wird in der nächsten Sitzung am 19.01.2023 über die Entscheidung des Rates informiert. Ebenso erhalten die betroffenen Bezirksvertretungen in ih- ren regulären Sitzungen eine Mitteilung. 4 Finanzierung In den Jahren 2022 bis 2024 stehen jährlich Mittel in Höhe von insgesamt 800.000 Euro im Teilergebnis- plan 0507- Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“, zur Verfügung; für die Jahre 2023 und 2024 unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushalts- satzungen 2023 ff. Mit der vierten Genehmigung für die Förderphase 2022 ff. werden anteilig Mittel in Höhe von 148.485 Euro verwendet. Die ab 2023 auf dieser Basis erforderlichen Aufwendungen wird das Dezernat V – Soziales, Gesundheit und Wohnen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb der dann jeweils zu- gewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Anlage Anlage 0 – Dringlichkeitsbegründung Anlage 1 – Vierte Fördergenehmigung 2022 aus Förderprogramm „Dritte Orte“
4017-2022 - Anlage 2 - Dringlichkeitsbegründung
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit (Vorlage Nr. 4017/2022) Das aktualisierte Förderprogramm „Dritte Orte“ wurde im Rat am 08.09.2022 beschlossen. Die bereits vorliegenden Anträge sollten auf Grundlage des aktualisierten Förderprogramms bewertet werden. Außerdem sollten Vereine mit einer Pressemitteilung noch die Möglichkeit erhalten, kurzfristig Anträge stellen zu können. Mit der dritten Genehmigung wurden im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 17.11.2022 fünf Projektförderungen bewilligt. Es sind Restmittel in Höhe von 154.443 Euro verblieben. Mittlerweile liegen weitere prüffähige Anträge vor, die bewilligt werden können. Da die nächste Sitzung des Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren erst am 19.01.2023 stattfindet und die noch zur Verfügung stehenden Restmittel in Höhe von 154.443 € nicht in den Haushalt 2023 übertragen werden können, ist eine Entscheidung zu den Anträgen noch im Haushaltsjahr 2022 erforderlich. Ohne Entscheidung des Rates, mit der Ausübung des Rückholrechts, würden die Restmittel in voller Höhe ungenutzt verfallen. Aufgrund der kurzen Vorlaufzeit konnte die Vorlage nicht fristgerecht eingebracht werden.
4017-2022 - Anlage 3 - Genehmigte Projektförderungen
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4017/2022 - Anlage 1 Vierte Fördergenehmigung 2022 - Förderprogramm Dritte Orte Baukosten- /Technik- zuschuss Projekt- zuschuss institutio- nelle Förderung Stadtbezirk 1 1 Aidshilfe Köln e.V. Pipinstr. 7, 50667 Köln Innenstadt 18.672 € Die Aidshilfe Köln e.V. plant im Cafe Bach eine Kontakt- und Begegnungsstätte zu installieren und für alle Besucher:innen aus der umliegenden Nachbarschaft zugänglich zu machen. In einem festgelegten Zeitfenster besteht keine Verpflichtung zum kostenpflichtigen Verzehr von Getränken und Lebensmittel. Ziel des Projektes ist die Vernetzung neuer Zielgruppen und die Eruierung der bedarfsbestimmenden Projektumsetzung. 2 Aidshilfe Köln e.V. Pipinstr. 7, 50667 Köln Innenstadt 5.647 € Für alle Veranstaltungen im Sinne der Dritten Orte, z.B. Lesungen, Talk-Formate, Filmvorführungen, Kochevents und Vereinstreffen anderer Zusammenschlüsse, benötigt die Aidshilfe Köln e.V. die beantragte Technik und Medienausstattung. Stadtbezirk 2 3 Jugendhilfe Köln e.V. Christianstr. 82, 50825 Köln Meschenich 22.500 € Der Verein plant in Köln-Meschenich das Projekt "Nachbarschaftsbrücke" in den ehemaligen Räumlichkeiten der Thomaskirche. In dem Projekt sollen nachbarschaftliche Kontakt- und Beteiligungsformate erprobt und alle Nachbar:innen angesprochen und eingebunden werden. Stadtbezirk 4 4 F.I.N.K. e.V.. Kranichweg 33 50829 Köln Vogelsang 24.816 € Der Verein wird in Köln-Vogelsang mit dem Projekt "Wurzelwerk" in verschiedenen Beteiligungsformaten im Gemeinschaftsgarten einen Ort der kulturellen, sozialen und generationenübergreifenden Vielfalt und des nachbarschaftlichen Miteinanders schaffen. Er leistet damit einen Beitrag für ein besseres Klima, mehr Lebensqualität und Umweltgerechtigkeit. Stadtbezirk 5 5 Kölner Spielewerkstatt e.V. Luftschiff-Platz 5 50733 Köln Nippes 22.646 € Der Verein plant im Kultur- und Begegnungszentrum „Luftschiff“ ein Folgeprojekt im Rahmen der "Dritten Orte". Der Clouth Chor, der Nähkurs, das Koch-Angebot und das Sportangebot sollen fortgesetzt und weiterentwickelt und in einem Herbstfest vorgestellt werden. Stadtbezirk 6 6 Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Köln Mauritiussteinweg 77-79 50676 Köln Roggendorf Thenhoven 21.903 € Im Rahmen des Programms „Dritte Orte“ soll ein mehrgenerativer Treffpunkt für die Bewohner:innen des Quartiers und weitere Interessierte aus Roggendorf und Thenhoven entstehen, unter dem Titel „Raus aus dem Haus – rein in die Nachbarschaft!“. Es ergänzt die bereits bestehende Angebotsstruktur und wird als offenes, verlässliches und in der Regel zweimal wöchentlich vorgehaltenes Angebot konzipiert. Kurzbeschreibung / AnmerkungenLfd. Nr. Name des Vereins Stadtteil Förderart 1 4017/2022 - Anlage 1 Baukosten- /Technik- zuschuss Projekt- zuschuss institutio- nelle Förderung Kurzbeschreibung / AnmerkungenLfd. Nr. Name des Vereins Stadtteil Förderart Stadtbezirk 7 7 Familienwelt e. V., Bonner Str. 47 51145 Köln Eil 22.500 € Der Familienwelt e.V. plant in Köln-Eil das Projekt "Eiler Nachbarschaft, bunt und lebendig“. Die Nachbarschaft soll über die eigentliche Zielgruppe des Vereins im Rahmen der Partizipation und Beteiligung vernetzt werden und sich gemäß ihrer Interessen in Unterprojekten entfalten. Das Ziel ist eine Vorführung und ein Handwerksmarkt im Rahmen eines kleinen Nachbarschaftsfestes. Stadtbezirk 8 8 Caritasverband für die Stadt Köln e.V. Elsaßstraße 43 50677 Köln Neubrück 9.801 € Der Caritasverband für die Stadt Köln e.V. plant ein Nachbarschaftfest in Köln-Neubrück, welches im Rahmen der mobilen Kinder- und Jugendarbeit von den Beteiligten im Rahmen eines Partizipationsformates für die gesamte Nachbarschaft geplant und durchgeführt werden soll. 5.647 € 142.838 € 0 € 148.485 € 800.000 € 5.958 € Höhe der vierten Fördergenehmigung Max. Förderbudget 2022 Verbleibende Fördermittel 2022 645.557 €Höhe der ersten bis dritten Förder- genehmigung 2
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/506 Vorlagen-Nummer 15.02.2023 0459/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.03.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.03.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.03.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.03.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 16.03.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.03.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 20.04.2023 Mitteilung Förderprogramm "Dritte Orte" - Vierte Genehmigung für die Förderphase 2022 ff. Die Entscheidung für die Fördergenehmigungen im Rahmen des Förderprogramms „Drit te Orte“ obliegt grundsätzlich dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren. Die vierte Fördergenehmigung aus dem Förderprogramm „Dritte Orte“ in Höhe von 148.485 Euro wurde jedoch dem Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 08.12.2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Grundlage für die Bewilligungen ist die vom Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 08.09.2022 beschlossene Aktualisierung des Förderprogramms „Dritte Orte“. Mit der dritten Genehmigung wurden im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senio- ren am 17.11.2022 fünf Projektförderungen bewilligt. Es standen zum Jahresende 2022 noch Restmittel in Höhe von 154.443 Euro zur Verfügung. Zwischenzeitlich waren nach dem 17.11.2022 weitere prüffähige Anträge eingegangen, die bewilligt werden konnten. Die nächste reguläre Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren fand erst im neuen Jahr, am 19.01.2023, statt. Die vorhandenen Restmittel in Höhe von 154.443 Euro konnten nicht in das Haushaltsjahr 2023 übertragen werden. Ziel war es jedoch, diese im Jahr 2022 noch weitestgehend auszuschöpfen. 2 Daher war eine Entscheidung zu den Anträgen noch im Haushaltsjahr 2022 erforderli ch. Ohne die Entscheidung des Rates unter Ausübung des Rückholrechts, wären die Restmit- tel in voller Höhe (154.443 Euro) ungenutzt verfallen. Der Rat hat daher in der Sitzung am 08.12.2022 die Vorlage 4017/2022 wie folgt be- schlossen: Der Rat der Stadt Köln entscheidet gemäß § 6 Zuständigkeitsordnung in diesem Einzelfall anstelle des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren, der die Vorlage im Nach- gang zur Kenntnis erhält: Der Rat der Stadt Köln beschließt auf der Grundlage des am 08.09.2022 beschlossenen aktu- alisierten Förderprogramms (Vorlage 2048/2022) die Förderung der in der beiliegenden Anla- ge 1 aufgelisteten eingetragenen Vereine aus dem Kölner Stadtgebiet in Höhe von insgesamt 148.485 Euro. Anlagen: Anlage 1 – 4017/2022 Beschluss Rat Anlage 2 – 4017/2022 Dringlichkeitsbegründung Anlage 3 – 4017/2022 Bewilligte Projektförderungen Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0459/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 15.02.2023
- Erstellt
- 01.02.2023 12:23