Mandari Insight

0459/2023

Mitteilung Förderprogramm "Dritte Orte" - Vierte Genehmigung für die Förderphase 2022 ff.

Mitteilung Ausschuss 15.02.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 20.04.2023, TOP 12.7

4017-2022 - Anlage 2 - Dringlichkeitsbegründung

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Ansehen

4017-2022 - Anlage 3 - Genehmigte Projektförderungen

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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4017-2022 - Anlage 1 - Beschluss Rat

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4017-2022 - Anlage 2 - Dringlichkeitsbegründung

1191 Zeichen

Anlage 0 
Begründung der Dringlichkeit (Vorlage Nr. 4017/2022) 
Das aktualisierte Förderprogramm „Dritte Orte“ wurde im Rat am 08.09.2022 
beschlossen. 
Die bereits vorliegenden Anträge sollten auf Grundlage des aktualisierten 
Förderprogramms bewertet werden. Außerdem sollten Vereine mit einer 
Pressemitteilung noch die Möglichkeit erhalten, kurzfristig Anträge stellen zu können. 
Mit der dritten Genehmigung wurden im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und 
Senioren am 17.11.2022 fünf Projektförderungen bewilligt. Es sind Restmittel in Höhe 
von 154.443 Euro verblieben. 
Mittlerweile liegen weitere prüffähige Anträge vor, die bewilligt werden können. Da 
die nächste Sitzung des Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren erst am 
19.01.2023 stattfindet und die noch zur Verfügung stehenden Restmittel in Höhe von 
154.443  € nicht in den Haushalt 2023 übertragen werden können, ist eine 
Entscheidung zu den Anträgen noch im Haushaltsjahr 2022 erforderlich. 
Ohne Entscheidung des Rates, mit der Ausübung des Rückholrechts, würden die 
Restmittel in voller Höhe ungenutzt verfallen. 
Aufgrund der kurzen Vorlaufzeit konnte die Vorlage nicht fristgerecht eingebracht 
werden.

4017-2022 - Anlage 3 - Genehmigte Projektförderungen

3995 Zeichen

4017/2022 - Anlage 1
Vierte Fördergenehmigung 2022 - Förderprogramm Dritte Orte
Baukosten-
/Technik-
zuschuss
Projekt-           
zuschuss
institutio-           
nelle 
Förderung
Stadtbezirk 1
1 Aidshilfe Köln e.V.
Pipinstr. 7, 50667 Köln Innenstadt 18.672 €
Die Aidshilfe Köln e.V. plant im Cafe Bach eine  Kontakt- und Begegnungsstätte zu installieren und für 
alle Besucher:innen aus der umliegenden Nachbarschaft zugänglich zu machen. In einem festgelegten 
Zeitfenster besteht keine Verpflichtung zum kostenpflichtigen Verzehr von Getränken und Lebensmittel. 
Ziel des Projektes ist die Vernetzung neuer Zielgruppen und die Eruierung der bedarfsbestimmenden 
Projektumsetzung.
2 Aidshilfe Köln e.V.
Pipinstr. 7, 50667 Köln Innenstadt         5.647 € 
Für alle Veranstaltungen im Sinne der Dritten Orte, z.B. Lesungen, Talk-Formate, Filmvorführungen, 
Kochevents und Vereinstreffen anderer Zusammenschlüsse, benötigt die Aidshilfe Köln e.V. die 
beantragte Technik und Medienausstattung.
Stadtbezirk 2
3
Jugendhilfe Köln e.V.                         
Christianstr. 82, 50825 
Köln
Meschenich 22.500 €
Der Verein plant in Köln-Meschenich das Projekt "Nachbarschaftsbrücke" in den ehemaligen 
Räumlichkeiten der Thomaskirche. In dem Projekt sollen nachbarschaftliche Kontakt- und 
Beteiligungsformate erprobt und alle Nachbar:innen angesprochen und eingebunden werden.
Stadtbezirk 4
4
F.I.N.K. e.V..
Kranichweg 33
50829 Köln    
Vogelsang 24.816 €
Der Verein wird in Köln-Vogelsang mit dem Projekt "Wurzelwerk" in verschiedenen Beteiligungsformaten 
im Gemeinschaftsgarten einen Ort der kulturellen, sozialen und generationenübergreifenden Vielfalt und 
des nachbarschaftlichen Miteinanders schaffen. Er leistet damit einen Beitrag für ein besseres Klima, 
mehr Lebensqualität und Umweltgerechtigkeit.
Stadtbezirk 5
5
Kölner Spielewerkstatt 
e.V. 
Luftschiff-Platz 5 
50733 Köln
Nippes 22.646 €
Der Verein plant im Kultur- und Begegnungszentrum „Luftschiff“ ein Folgeprojekt im Rahmen der "Dritten 
Orte". Der Clouth Chor, der Nähkurs, das Koch-Angebot und das Sportangebot sollen fortgesetzt und 
weiterentwickelt und in einem Herbstfest vorgestellt werden.
Stadtbezirk 6
6
Sozialdienst katholischer 
Frauen e.V. Köln
Mauritiussteinweg 77-79
50676 Köln
Roggendorf
Thenhoven 21.903 €
Im Rahmen des Programms „Dritte Orte“ soll ein mehrgenerativer Treffpunkt für die Bewohner:innen des 
Quartiers und weitere Interessierte aus Roggendorf und Thenhoven entstehen, unter dem Titel „Raus 
aus dem Haus – rein in die Nachbarschaft!“. Es ergänzt die bereits bestehende Angebotsstruktur und 
wird als offenes, verlässliches und in der Regel zweimal wöchentlich vorgehaltenes Angebot konzipiert.
 Kurzbeschreibung / AnmerkungenLfd.
Nr. Name des Vereins Stadtteil
Förderart
1

4017/2022 - Anlage 1
Baukosten-
/Technik-
zuschuss
Projekt-           
zuschuss
institutio-           
nelle 
Förderung
 Kurzbeschreibung / AnmerkungenLfd.
Nr. Name des Vereins Stadtteil
Förderart
Stadtbezirk 7
7
Familienwelt e. V., 
Bonner Str. 47
51145 Köln Eil 22.500 €
Der Familienwelt e.V. plant in Köln-Eil das Projekt "Eiler Nachbarschaft, bunt und lebendig“. Die 
Nachbarschaft soll über die eigentliche Zielgruppe des Vereins im Rahmen der Partizipation und 
Beteiligung vernetzt werden und sich gemäß ihrer Interessen in Unterprojekten entfalten. Das Ziel ist eine 
Vorführung und ein Handwerksmarkt im Rahmen eines kleinen Nachbarschaftsfestes.
Stadtbezirk 8
8
Caritasverband für die 
Stadt Köln e.V.
Elsaßstraße 43
50677 Köln
Neubrück 9.801 €
Der Caritasverband für die Stadt Köln e.V. plant ein Nachbarschaftfest in Köln-Neubrück, welches im 
Rahmen der mobilen Kinder- und Jugendarbeit von den Beteiligten im Rahmen eines 
Partizipationsformates für die gesamte Nachbarschaft geplant und durchgeführt werden soll.
5.647 € 142.838 € 0 €
148.485 €
800.000 €
5.958 €
Höhe der vierten Fördergenehmigung
Max. Förderbudget 2022
Verbleibende Fördermittel 2022
645.557 €Höhe der ersten bis dritten Förder-
genehmigung
2

Mitteilung Ausschuss

2773 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/506 
 
Vorlagen-Nummer  15.02.2023 
 0459/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.03.2023 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.03.2023 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.03.2023 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.03.2023 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 16.03.2023 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.03.2023 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2023 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 20.04.2023 
 
Mitteilung Förderprogramm "Dritte Orte" - Vierte Genehmigung für die Förderphase 
2022 ff. 
Die Entscheidung für die Fördergenehmigungen im Rahmen des Förderprogramms „Drit te 
Orte“ obliegt grundsätzlich dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren.  
 
Die vierte Fördergenehmigung aus dem Förderprogramm „Dritte Orte“ in Höhe von 
148.485 Euro wurde jedoch dem Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 08.12.2022 zur 
Beschlussfassung vorgelegt. 
 
Grundlage für die Bewilligungen ist die vom Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 
08.09.2022 beschlossene Aktualisierung des Förderprogramms „Dritte Orte“.  
 
Mit der dritten Genehmigung wurden im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen  und Senio-
ren am 17.11.2022 fünf Projektförderungen bewilligt. Es standen zum Jahresende 2022 
noch Restmittel in Höhe von 154.443 Euro zur Verfügung.  
 
Zwischenzeitlich waren nach dem 17.11.2022 weitere prüffähige Anträge eingegangen, 
die bewilligt werden konnten.  
Die nächste reguläre Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
fand erst im neuen Jahr, am 19.01.2023, statt.  
 
Die vorhandenen Restmittel in Höhe von 154.443 Euro konnten nicht in das Haushaltsjahr 
2023 übertragen werden. Ziel war es jedoch, diese im Jahr 2022 noch weitestgehend 
auszuschöpfen.

2 
 
Daher war eine Entscheidung zu den Anträgen noch im Haushaltsjahr 2022 erforderli ch. 
Ohne die Entscheidung des Rates unter Ausübung des Rückholrechts, wären die Restmit-
tel in voller Höhe (154.443 Euro) ungenutzt verfallen.  
 
Der Rat hat daher in der Sitzung am 08.12.2022 die Vorlage 4017/2022 wie folgt be-
schlossen: 
 
Der Rat der Stadt Köln entscheidet gemäß § 6 Zuständigkeitsordnung in diesem Einzelfall 
anstelle des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren, der die Vorlage im Nach-
gang zur Kenntnis erhält: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt auf der Grundlage des am 08.09.2022 beschlossenen aktu-
alisierten Förderprogramms (Vorlage 2048/2022) die Förderung der in der beiliegenden Anla-
ge 1 aufgelisteten eingetragenen Vereine aus dem Kölner Stadtgebiet in Höhe von insgesamt 
148.485 Euro. 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 – 4017/2022 Beschluss Rat 
Anlage 2 – 4017/2022 Dringlichkeitsbegründung 
Anlage 3 – 4017/2022 Bewilligte Projektförderungen 
 
 
Gez. Dr. Rau

4017-2022 - Anlage 1 - Beschluss Rat

7600 Zeichen

Dezernat, Dienststelle 
V/506 
 
Vorlagen-Nummer 
 4017/2022 
Freigabedatum 
 08.12.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderprogramm "Dritte Orte" - Vierte Genehmigung für die Förderphase 2022 ff.  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln entscheidet gemäß § 6 Zuständigkeitsordnung in diesem Einzelfall anstelle des 
Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren, der die Vorlage im Nachgang zur Kenntnis erhält: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt auf der Grundlage des am 08.09.2022 beschlossenen aktuali-
sierten Förderprogramms (Vorlage 2048/2022) die Förderung der in der beiliegenden Anlage 1 
aufgelisteten eingetragenen Vereine aus dem Kölner Stadtgebiet in Höhe von insgesamt 148.485 
Euro. 
 
Rat 08.12.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  148.485 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 das Förderprogramm „Dritte Orte“ beschlos-
sen (Vorlage 0022/2021; geändert beschlossen gemäß AN/1160/2021).  
Am 08.09.2022 wurde eine Aktualisierung des Förderprogramms beschlossen (Vorlage 2048/2022). 
 
In den Jahren 2022 bis 2024 stehen jährlich Mittel in Höhe von insgesamt 800.000 Euro im Teilergebnis-
plan 0507- Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teilplanzeile 15, 
Transferaufwendungen, Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte 
Orte“, zur Verfügung, für die Jahre 2023 und 2024 unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushalts-
satzungen 2023 ff. 
 
Mit den Beschlüssen des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren (4350/2021; 0313/2022, 
2631/2022) wurden Förderungen in Höhe von 645.557 Euro bewilligt. 
Für die verbleibenden Fördermittel in Höhe von 154.443 Euro werden entsprechend des aktualisierten 
Förderprogramms Förderungen kleinerer Vereine bevorzugt.  
 
Da perspektivisch eine Verteilung der Gesamtmittel auf 50% institutionelle Förderungen, 45% Projektför-
derungen und 5% für finanziell unverschuldet in Not geratene Vereine mit engem Bezug zu den Dritten 
Orten vorgesehen ist, können bis 2025 nur noch Projekte und finanziell unverschuldet in Not geratene 
Vereine mit dem vorgenannten Bezug zu den Dritten Orten gefördert werden.

3 
 
Der Rat hat hierzu am 08.09.2022 folgendes beschlossen: Die bisher genehmigten institutionellen För-
derungen bleiben in ihrer Höhe und ihrem Förderzeitraum bestehen. Die Verteilung der Gesamtmittel 
wird ab der nächsten Förderperiode 2025 wie im aktualisierten Förderprogramm „Dritte Orte“, Punkt 3.4 
beschrieben, umgesetzt. 
 
Ziel des Förderprogramms Dritte Orte ist es, die Schaffung weiterer Begegnungsräume zu flankieren 
und Träger nichtkommerzieller Begegnungsinitiativen, die als Dritte Orte das gesellschaftliche Miteinan-
der im jeweiligen Stadtteil (und darüber hinaus) beleben und prägen, in ihrem bürgerschaftlichen Enga-
gement für die Kölner Stadtgesellschaft zu unterstützen. 
 
Antragsberechtigt sind im Vereinsregister eingetragene Vereine mit klarem Quartiersbezug. Die Aner-
kennung als gemeinnützige Einrichtung durch das zuständige Finanzamt soll nachgewiesen werden.  
 
Im Rahmen einer Liquiditätshilfe können darüber hinaus Vereine, die unverschuldet in eine finanzielle 
Notlage geraten sind und bereits Angebote analog des Förderprogramms Dritte Orte durchführen, mit 
einer einmaligen Förderung von maximal 5.000 Euro unterstützt werden. Insgesamt sind maximal 5% 
der Gesamtfördersumme des jeweiligen Haushaltsjahres (aktuell 40.000 Euro) möglich.  
 
Gemäß des Förderprogramms ist die maximale Förderhöhe pro Verein auf insgesamt 25.000 Euro im 
Jahr (institutionelle Förderung, Baukosten-/Technikzuschuss, Projektkostenzuschuss) beschränkt. 
 
Auf Grundlage der eingereichten und auf Plausibilität geprüften Anträge und Finanzpläne für das Jahr 
2022 wurden die in der Anlage 1 aufgelisteten Vereine für die vierten Fördergenehmigung der Förder-
phase 2022 ff. berücksichtigt.  
 
Im Ergebnis werden mit der vierten Genehmigung für die Förderphase 2022 ff. sieben Projektförderun-
gen und ein Baukosten/ Technikzuschuss für 2022 in Höhe von insgesamt 148.485 Euro vorgeschlagen. 
 
Bei der Prüfung der vorgeschlagenen Förderungen für die vierte Fördergenehmigung wurde seitens der 
Verwaltung Wert darauf gelegt, dass sich die Fördermaßnahmen in die vorhandene Sozialraumland-
schaft einfügen und diese sinnvoll ergänzen. Außerdem wurden anhand einer Bewertungsmatrix die ak-
tualisierten Kriterien und Anforderungen des Förderprogramms gewichtet und transparent bewertet. 
 
Es verbleiben Mittel in Höhe von 5.958 Euro (<1%). 
 
Inklusive der hier vorgeschlagenen Förderungen verteilen sich die Mittel insgesamt wie folgt: 
 
 
Förderart 
 
 
Laufzeit 
 
Bewilligte Mittel 
 
Prozent-an-
teil 
 
Projektförderungen sowie 
Baukosten-/Technikzuschuss 
 
 
01.01. – 31.12.2022 / 
01.12.2022 – 30.11.2023 
 
295.332 € 
 
36,9 % 
 
Institutionelle Förderungen 
(Betriebskostenzuschuss) 
 
 
01.01.2022 – 31.12.2024 
 
498.710€ 
 
62,3 % 
 
Nach der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
über die Bewilligung der förderfähigen Anträge für das Förderprogramm „Dritte Orte“. 
Da die nächste Sitzung des Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren erst am 19.01.2023 statt-
findet und die noch zur Verfügung stehenden Restmittel in Höhe von 154.443  € nicht in den Haushalt 
2023 übertragen werden können, ist eine Entscheidung zu den Anträgen noch im Haushaltsjahr 2022 
erforderlich. Andernfalls würden die Restmittel in voller Höhe verfallen. 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren wird in der nächsten Sitzung am 19.01.2023 
über die Entscheidung des Rates informiert. Ebenso erhalten die betroffenen Bezirksvertretungen in ih-
ren regulären Sitzungen eine Mitteilung.

4 
 
Finanzierung 
In den Jahren 2022 bis 2024 stehen jährlich Mittel in Höhe von insgesamt 800.000 Euro im Teilergebnis-
plan 0507- Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teilplanzeile 15, 
Transferaufwendungen, Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte 
Orte“, zur Verfügung; für die Jahre 2023 und 2024 unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushalts-
satzungen 2023 ff. 
 
Mit der vierten Genehmigung für die Förderphase 2022 ff. werden anteilig Mittel in Höhe von 148.485 
Euro verwendet.  
 
Die ab 2023 auf dieser Basis erforderlichen Aufwendungen wird das Dezernat V – Soziales, Gesundheit 
und Wohnen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb der dann jeweils zu-
gewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
 
 
Anlage 
 
Anlage 0 – Dringlichkeitsbegründung 
Anlage 1 – Vierte Fördergenehmigung 2022 aus Förderprogramm „Dritte Orte“

Beratungsverlauf (8)

09.03.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.03.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.03.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.03.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.03.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.03.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.03.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.04.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0459/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.02.2023
Erstellt
01.02.2023 12:23