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2047/2023

1. Bedarfsfeststellung über die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und Geräten für das Amt für Verkehrsmanagement

Beschlussvorlage Ausschuss 09.08.2023

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 04.09.2023, TOP 7.6

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3 Stellungnahme zur Prüfungsbemerkung RPA

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

904 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Ersatzbeschaffung von stadteigenen Fahrzeugen und Geräten ist für die Öffentlichkeit nicht von 
Interesse. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 3 Stellungnahme zur Prüfungsbemerkung RPA

1576 Zeichen

08.08.2023 
 Anlage 3 Stellungnahme zur 
Prüfungsbemerkung RPA-
Nr. 141_13_02_23.docx 
 
1. Schreiben an: ab: 
Bedarfsfeststellung über die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und Geräten für 
64/Amt für Verkehrsmanagement; Auftragssumme laut Beschlussvorlage 1.432.000,00 
Euro/berichtigte Auftragssumme 1.345.080 Euro brutto zzgl. Beschaffungskosten 
45.841,59 Euro, Gesamt 1.390.921,59 Euro brutto 
hier: Stellungnahme zur Prüfungsbemerkung (RPA-Nr. 141/13/02/23) 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
das Fachamt hat die Beschaffungskosten, die sich aus der LV-Erstellung der AWB ergibt, 
noch derzeit für jedes einzelne Fahrzeug gleichermaßen angesetzt. Denn erst in der detail- 
lierten Ausarbeitung der Leistungsverzeichnisse in Zusammenarbeit mit den AWB wird sich 
genau konkretisieren lassen, welche Fahrzeuge wirklich komplett identisch sein werden. Die 
Fahrzeuge können sich aufgrund unterschiedlicher Anbauteile durchaus in ihrer Ausstattung 
unterscheiden, sodass separate Leistungsverzeichnisse erstellt werden müssen. Bei glei- 
chen Fahrzeugen und auch identischen Ausstattungen werden sich dann auch die Beschaf- 
fungskosten auf die vertraglich festgelegten Positionen reduzieren und nur für abweichende 
Positionen zusätzliche Leistungsverzeichnisse angelegt werden.  
 
Der von -14 bezeichnete Zustand, am Ende nur 2 Vergabeverfahren für die zu beschaffenen 
Fahrzeuge zu haben wird am Ende angestrebt, kann aber erst im Laufe der Zusammenarbeit 
mit den AWB real herausgearbeitet werden. 
 
Aus diesem Grund können die Kosten vorerst nicht reduziert werden.

Beschlussvorlage Ausschuss

19731 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644 
 
Vorlagen-Nummer 
 2047/2023 
Freigabedatum 
 09.08.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
1. Bedarfsfeststellung über die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und Geräten für das 
Amt für Verkehrsmanagement 
2. Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung im Teilfinanzplan des Amtes für 
Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze in Teilplanzeile 
9, Auszahlungen für das bewegliche Anlagevermögen bei der Finanzstelle 6400-1201-0-
0006, Kraftfahrzeuge und Geräte.  
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf zur Beschaffung der Fahrzeuge und Ge-
räte für das Amt für Verkehrsmanagement in Höhe von 1.432.000 € an.  
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti-
gung in Höhe von 600.000 € im Teilfinanzplan des Amtes für Verkehrsmanagement in 
der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für 
das bewegliche Anlagevermögen bei Finanzstelle 6400-1201-0-0006, Kraftfahrzeuge 
und Geräte, im Haushaltsjahr 2023. 
 
 
Verkehrsausschuss 22.08.2023 
Finanzausschuss 04.09.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.432.000€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   143.200      € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Stadt Köln, vertreten durch das Amt für Verkehrsmanagement, obliegt als Straßenbaulast-
träger die Verkehrssicherungspflicht für alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in Köln.  
 
Der Baubetriebshof des Amtes für Verkehrsmanagement ist zur Aufrechterhaltung der Ver-
kehrssicherheit im gesamten Kölner Stadtgebiet zuständig. Dazu gehören die Beseitigung von 
Fahrbahn- und Gehwegschäden sowie die Unterhaltung aller Verkehrszeichen und Verkehrs-
einrichtungen. Weiterhin umfasst der Aufgabenkatalog die Durchführung des Winterdienstes 
und Absperrmaßnahmen bei Sondereinsätzen wie z. B. bei Demonstrationen, Bombenfunden, 
Hochwasser- und Starkregenereignisse, Karneval.  
 
Ebenfalls ist der Bauhof Mitglied des „Krisenstabes“ und gehört somit zu den Organisationen 
mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchti-
gung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Si-
cherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. 
 
Grundlage für eine ordnungsgemäße Wahrnehmung dieser vielfältigen Aufgaben ist zwingend

3 
ein jederzeit funktionsfähiger Fahrzeug- und Gerätepark. Längere reparaturbedingte Ausfall-
zeiten führen dazu, dass die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit gefährdet ist und die 
Abarbeitung der Straßenschäden hinausgezögert wird. Auch gefährdet ein nicht funktionsfähi-
ger Fahrzeug- und Gerätepark die Einsatzmöglichkeiten insbesondere in Krisensituationen. 
 
Um die vielfältigen Aufgaben und die unterschiedlichen Einsatzzwecken mit den Fahrzeugen 
erfüllen zu können, müssen die Fahrzeuge durch spezielle Auf- und Anbauten individuell für 
den Einsatzzweck angepasst (LKW-Kipper/LKW mit Ladekran/LKW mit Werkstattaufbau) wer-
den. Lange Ausfallzeiten könnten nur durch die Anmietung von Fremdfahrzeugen verhindert 
werden. Diese Anmietungen sind aber aufgrund der erforderlichen speziellen Ausstattung der 
Fahrzeuge mit hohen Mietkosten verbunden. Hinzu kommt, dass solche speziellen Multifunkti-
onsfahrzeuge auf dem Markt der Mietfahrzeuge nicht angeboten werden, so dass bei länge-
rem Ausfall die Anmietung von mehreren Fahrzeugen (z. B. ein Räumfahrzeug für den Winter-
dienst und ein Straßenunterhaltungsfahrzeug mit Ladekran) vonnöten wäre, um die verkehrs-
sichernden Aufgaben erfüllen zu können. Als letzte Alternative muss zur zügigen Aufgabener-
ledigung in dringlichen Fällen sogar eine Fremdfirma zu entsprechend hohen Kosten beauf-
tragt werden. Die in Frage kommenden externen Fachunternehmen wiederum sind vielfach 
vollausgelastet und stehen nicht kurzfristig zur Verfügung.  
 
Um einen einwandfreien und ordnungsgemäßen Fuhr- und Gerätepark sicherzustellen, sind 
Ersatzbeschaffungen für die unten aufgeführten Fahrzeuge und Geräte einzuleiten.  
 
 
Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen: 
Grundsätzlich soll gemäß Ratsbeschluss zur Luftreinhaltung (vgl. Vorlagen-Nr.: 3428/2017, 
Maßnahme 30) sowie des Beschlusses im Verkehrsausschuss zum Green City Masterplan 
(vgl. Vorlage-Nr.: 2637/2018, Maßnahme M4.4) der städtische Fuhrpark, wenn möglich, 
elektrifiziert werden. 
Auch der außergerichtliche Vergleich zwischen dem Land NRW, der Deutschen Umwelthilfe 
und der Stadt sieht eine unverzügliche Nachrüstung kommunaler Fahrzeuge vor, sofern wirt-
schaftlich und technisch möglich.  
 
Das Amt für Verkehrsmanagement setzt in der Straßenunterhaltung schwere Multifunktions-
fahrzeuge (überwiegend LKW, 8,5-12 t) ein, der Fuhrpark des Straßenkontrolldienstes besteht 
aus kleiner dimensionierten Fahrzeugen (leichte Nutzfahrzeuge/Pkws). Mittlerweile verfügen 
die meisten der im Straßenkontrolldienst eingesetzten Fahrzeuge über einen Elektroantrieb.  
 
Die eingesetzten schweren Multifunktionsfahrzeuge werden für Tätigkeiten in der Straßenun-
terhaltung verwendet und können durch Anbaugeräte (Schneepflug/Salz-Sole-Streuer) auch 
im Winterdienst eingesetzt werden. Durch die Anbaugeräte erhöht sich die erforderliche Nutz-
last, die diese Fahrzeuge aufnehmen müssen. Für solche Fahrzeugtypen bietet der Fahrzeug-
markt im Segment „Nutzfahrzeuge“ derzeit noch keine passenden elektrisch betriebenen 
Fahrzeuge an. Als Alternative bzw. als Brückentechnologie bis zur Serienreife vollelektrischer 
Lkw könnten sich aber für den Nutzfahrzeugsektor erdgasbetriebene Fahrzeuge eignen. Ein 
erster Vorstoß in diese Richtung zur Beschaffung von erdgasbetriebenen Nutzfahrzeugen 
über die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) war erfolglos, da derzeit in diesem Sektor noch keine 
passenden Fahrzeuge mit dieser Motorisierung verfügbar sind. Der Markt wird kontinuierlich 
weiter sondiert und die Strategie verfolgt, nur die beste verfügbare Technologie einzusetzen; 
in diesem Fall die umweltfreundlichste Technik.  
 
Die EU-Kommission hat erkannt, dass die öffentliche Auftragsvergabe eine innovative Mög-
lichkeit ist, den Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen auszubauen. Erste Pilotprojekte 
für vier Teilbereiche waren so erfolgreich, dass die Reihe von 2021-22 von den Netzwerken 
EUROCITIES in Brüssel und ICLEI in Bonn weiter fortgeführt wird (https://bigbuyers.eu). 
Die Stadt Köln und die AWB nehmen seit März 2021 in der Arbeitsgruppe Electric heavy-duty 
vecihles for waste collection, street cleaning and maintenance teil. Hier geht es zunächst um 
die Anschaffung von elektrischen Abfall-Schwerlastfahrzeugen für den öffentlichen Raum. Die 
Gruppe beschäftigt sich diesbezüglich mit unterschiedlichsten Aspekten, wie z. B. Mapping 
der anstehenden Beschaffungsvorhaben und Werte der beteiligten Unternehmen, Organisie-

4 
ren von Marktdialogen, Vergleich von Pilotprojekten, Vergleich und/oder Erstellung von stan-
dardisierten Ausschreibungskriterien für die E-HDV-Beschaffung, Förderung von Wissen über 
Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für E-Fahrzeuge u. v. m. Des Weiteren werden ver-
schiedene Angebote und Hersteller solcher Fahrzeuge vorgestellt und verglichen. Das Amt für 
Verkehrsmanagement beteiligt sich an diesem Austausch, um so die Entwicklung im Schwer-
lastsektor noch besser beobachten und einschätzen zu können.  
 
Bis diese Ergebnisse vorliegen, sind die aktuell anstehenden Ersatzbeschaffungen weiter mit 
konventionellen Antrieben (Diesel in der modernsten Emissionsklasse) voranzutreiben.  
 
Zusätzlich werden alle Fahrzeuge mit der aktuellen werksseitigen Sicherheitstechnik und mit 
einem Abbiegeassistenten ausgestattet. 
 
Im Ergebnis sollen die nachfolgend aufgeführten Ersatzbeschaffungen erfolgen: 
 
1. Ersatzbeschaffung des Straßenunterhaltungsfahrzeuges K-LN 6630, LKW 12 t, 
Kipper, offener Kasten (Standort linksrheinisch)  
 
- Amtliches Kennzeichen K-LN 6630, 
- Erstzulassung: 11.06.2012 
- reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2021:  39 Tage, 
- reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2022:  36 Tage, 
- reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 03/2023:   3 Tage, 
- Kilometerstand 03/2023: 80.889 km, 
- Kilometerstand 2024: rd. 100.000 km (Hochrechnung für das Jahr der 
 Auslieferung), 
- Abschreibungszeitraum: 10 Jahre (im Jahr der Auslieferung/der Ersatzbe-
 schaffung ist dieses Fahrzeug abgeschrieben). 
 
 
Einsatz des Fahrzeuges:  
Das Fahrzeug K-LN 6630 wird in der Straßenunterhaltung sowie bei Sonderdiensten 
(z. B. Hochwasser/Demonstrationen) eingesetzt. Der vorhandene Winterdienststreuer 
und der Schneepflug sind noch voll funktionsfähig und können mittels Umbau auf das 
neue Fahrzeug montiert werden.  
 
 
Anforderungen an Ersatzfahrzeug:  
Es soll künftig ein Lkw, 12 t-Kipper, offener Kasten beschafft werden. Die Kosten be-
laufen sich auf ca. 178.500 € (brutto). 
 
 
2. Ersatzbeschaffung des Straßenunterhaltungsfahrzeuges K-LN 6631, LKW 12 t, 
Kipper, offener Kasten (Standort linksrheinisch) 
 
- Amtliches Kennzeichen K-LN 6631, 
- Erstzulassung: 17.07.2012 
- reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2021:   11 Tage, 
- reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2022:     3 Tage, 
- reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 03/2023:  11 Tage, 
- Kilometerstand 03/2023: 76.343 km,

5 
- Kilometerstand 2024: rd. 85.000 km (Hochrechnung für das Jahr der 
 Auslieferung), 
- Abschreibungszeitraum: 10 Jahre (im Jahr der Auslieferung/der Ersatzbe-
 schaffung ist dieses Fahrzeug abgeschrieben). 
 
Einsatz des Fahrzeuges:  
Das Fahrzeug K-LN 6631 wird in der Straßenunterhaltung sowie bei Sonderdiensten 
(z. B. Hochwasser/Demonstrationen) eingesetzt. Der vorhandene Winterdienststreuer 
und der Schneepflug sind noch voll funktionsfähig und können mittels Umbau auf das 
neue Fahrzeug montiert werden.  
 
Anforderungen an Ersatzfahrzeug:  
Es soll künftig ein Lkw, 12 t-Kipper, offener Kasten beschafft werden. Die Kosten be-
laufen sich auf ca. 178.500 € (brutto). 
 
 
3. Ersatzbeschaffung des Straßenunterhaltungsfahrzeuges K-LN 6632, LKW 12 t, 
Kipper, offener Kasten (Standort linksrheinisch) 
 
- Amtliches Kennzeichen K-LN 6632, 
- Erstzulassung: 08.08.2012 
- reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2021:  43 Tage, 
- reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2022:    8 Tage, 
- reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 03/2023:   2 Tage, 
- Kilometerstand 03/2023: 86.441 km, 
- Kilometerstand 2024: rd. 100.000 km (Hochrechnung für das Jahr der 
 Auslieferung), 
- Abschreibungszeitraum: 10 Jahre (im Jahr der Auslieferung/der Ersatzbe-
 schaffung ist dieses Fahrzeug abgeschrieben). 
 
Einsatz des Fahrzeuges:  
Das Fahrzeug K-LN 6632 wird in der Straßenunterhaltung sowie bei Sonderdiensten 
(z. B. Hochwasser/Demonstrationen) eingesetzt. Der vorhandene Winterdienststreuer 
und der Schneepflug sind noch voll funktionsfähig und können mittels Umbau auf das 
neue Fahrzeug montiert werden.  
 
Anforderungen an Ersatzfahrzeug:  
Es soll künftig ein Lkw, 12 t-Kipper, offener Kasten beschafft werden. Die Kosten be-
laufen sich auf ca. 178.500 € (brutto). 
 
 
4. Ersatzbeschaffung des Straßenunterhaltungs- und Rufbereitschaftsfahrzeuges 
K-LN 660, LKW 12 t, offener Kasten, (Standort linksrheinisch) 
 
- Amtliches Kennzeichen K-LN 660, 
- Erstzulassung: 16.05.2014 
- reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2021:    9 Tage, 
- reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2022:  18 Tage, 
- reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 03/2023:   9 Tage, 
- Kilometerstand 03/2023: 181.470 km,

6 
- Kilometerstand 2024: rd. 200.000 km (Hochrechnung für das Jahr der 
 Auslieferung), 
- Abschreibungszeitraum: 10 Jahre (im Jahr der Auslieferung/der Ersatzbe-
 schaffung ist dieses Fahrzeug abgeschrieben). 
 
Einsatz des Fahrzeuges:  
Das Fahrzeug K-LN 660 wird in der Straßenunterhaltung, als Bereitschaftsfahrzeug so-
wie bei Sonderdiensten (z. B. Hochwasser/Demonstrationen) eingesetzt. Der vorhan-
dene Winterdienststreuer und der Schneepflug sind noch voll funktionsfähig und kön-
nen mittels Umbau auf das neue Fahrzeug montiert werden.  
 
Anforderungen an Ersatzfahrzeug:  
Es soll künftig ein Lkw, 12 t, offener Kasten beschafft werden. Die Kosten belaufen 
sich auf ca. 178.500 € (brutto). 
 
 
5. Ersatzbeschaffung des Straßenunterhaltungs- und Rufbereitschaftsfahrzeuges 
K-LN 6640, LKW 12 t, offener Kasten, (Standort linksrheinisch) 
 
- Amtliches Kennzeichen K-LN 6640, 
- Erstzulassung: 16.06.2014 
- reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2021:  19 Tage, 
- reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2022:  54 Tage, 
- reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 03/2023:   5 Tage, 
- Kilometerstand 03/2023: 173.520 km, 
- Kilometerstand 2024: rd. 200.000 km (Hochrechnung für das Jahr der 
 Auslieferung), 
- Abschreibungszeitraum: 10 Jahre (im Jahr der Auslieferung/der Ersatzbe-
 schaffung ist dieses Fahrzeug abgeschrieben). 
 
Einsatz des Fahrzeuges:  
Das Fahrzeug K-LN 6640 wird in der Straßenunterhaltung, als Bereitschaftsfahrzeug 
sowie bei Sonderdiensten (z. B. Hochwasser/Demonstrationen) eingesetzt. Der vor-
handene Winterdienststreuer und der Schneepflug sind noch voll funktionsfähig und 
können mittels Umbau auf das neue Fahrzeug montiert werden. 
 
Anforderungen an Ersatzfahrzeug:  
Es soll künftig ein Lkw, 12 t, offener Kasten beschafft werden. Die Kosten belaufen 
sich auf ca. 172.550 € (brutto). 
 
 
6. Ersatzbeschaffung des Straßenunterhaltungsfahrzeuges K-LN 6617, LKW 12 t, 
Kipper, offener Kasten (Standort rechtsrheinisch) 
 
- Amtliches Kennzeichen K-LN 6617, 
- Erstzulassung: 03.01.2011 
- reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2021:  70 Tage, 
- reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2022:  49 Tage, 
- reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 03/2023:   5 Tage, 
- Kilometerstand 03/2023: 85.909 km,

7 
- Kilometerstand 2024: rd. 94.000 km (Hochrechnung für das Jahr der 
 Auslieferung), 
- Abschreibungszeitraum: 10 Jahre (im Jahr der Auslieferung/der Ersatzbe-
 schaffung ist dieses Fahrzeug abgeschrieben). 
 
Einsatz des Fahrzeuges:  
Das Fahrzeug K-LN 6617 wird in der Straßenunterhaltung sowie bei Sonderdiensten 
(z. B. Hochwasser/Demonstrationen) eingesetzt. Der vorhandene Winterdienststreuer 
und der Schneepflug sind noch voll funktionsfähig und können mittels Umbau auf das 
neue Fahrzeug montiert werden.  
 
Anforderungen an Ersatzfahrzeug:  
Es soll künftig ein Lkw, 12 t-Kipper, offener Kasten beschafft werden. Die Kosten be-
laufen sich auf 178.500 € (brutto). 
 
 
7. Ersatzbeschaffung des Straßenunterhaltungsfahrzeuges K-LN 6618, LKW 12 t, 
Kipper mit Kran, offener Kasten (Standort rechtsrheinisch) 
 
- Amtliches Kennzeichen K-LN 6618, 
- Erstzulassung: 03.01.2011 
- reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2021:    39 Tage, 
- reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2022:  111 Tage, 
- reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 03/2023:     7 Tage, 
- Kilometerstand 03/2023: 89.300 km, 
- Kilometerstand 2024: rd. 98.000 km (Hochrechnung für das Jahr der 
 Auslieferung), 
- Abschreibungszeitraum: 10 Jahre (im Jahr der Auslieferung/der Ersatzbe-
 schaffung ist dieses Fahrzeug abgeschrieben). 
 
Einsatz des Fahrzeuges:  
Das Fahrzeug K-LN 6618 wird in der Straßenunterhaltung sowie bei Sonderdiensten 
(z. B. Hochwasser/Demonstrationen) eingesetzt. Der vorhandene Winterdienststreuer 
und der Schneepflug sind noch voll funktionsfähig und können mittels Umbau auf das 
neue Fahrzeug montiert werden.  
 
Anforderungen an Ersatzfahrzeug:  
Es soll künftig ein Lkw, 12 t-Kipper, offener Kasten beschafft werden. Die Kosten be-
laufen sich auf 178.500 € (brutto). 
 
 
8. Ersatzbeschaffung des Straßenkontrollfahrzeuges K-LN 6649, Transit, offener 
Kasten, einschließlich Winterdienststreuer, B- 94294 
 
Einsatz des Fahrzeuges: 
Das Fahrzeug wird im Straßenkontrolldienst eingesetzt. Ebenfalls wird das Fahrzeug 
im Winterdienst mit einem Streuer und einem Schneepflug ausgestattet, so dass ein 
ganzjähriger Einsatz möglich ist. 
 
Anforderungen an Ersatzfahrzeug:  
 
Es soll künftig wieder ein (Transit offener Kasten) Fahrzeug beschafft werden. Durch

8 
die hohe Sitzposition und die damit verbundene bessere Rundumsicht werden die 
Kontrollfahrten erleichtert. Ebenso ist es möglich, das Fahrzeug durch Anbaugeräte im 
Winterdienst einzusetzen. Somit ist ein wirtschaftlicher ganzjähriger Einsatz des Fahr-
zeuges gewährleistet. Voraussichtliche Kosten: ca. 71.400 Euro (brutto). 
 
Ersatzbeschaffung Winterdienststreuer B 94294: 
Der Winterdienststreuer ist 7 Jahre alt und entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand 
der heutigen Technik in Handhabung und Betrieb.  
Die Kosten für eine Ersatzbeschaffung belaufen sich auf ca. 12.280 € (brutto). 
 
Insgesamt belaufen sich die Kosten der Ersatzbeschaffung für Fahrzeug und Gerät auf 
insgesamt 85.680 Euro (brutto).  
 
 
Bedarfsanerkennung: 
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.  
 
Gesamtkosten: 
Die Anschaffungskosten für die als Ersatz zu beschaffenden Fahrzeuge betragen insgesamt 
1.117.000 € (netto) bzw. 1.329.230,00 € (brutto). Hinzu kommen noch die Beschaffungskos-
ten der AWB in Höhe von rd. 102.770 € so dass sich Gesamtkosten in Höhe von rd. 1.432.000 
€ ergeben. 
 
Aufgrund der langen Vorlaufzeiten von ca. 1,5 Jahren (Beschlüsse der Gremien des Rates, 
Auftragsvergabe und Beschaffung durch die AWB) kann sich die Auslieferung der Fahrzeuge 
bis Ende 2024 erstrecken.  
 
Finanzierung:  
 
Zur Finanzierung der Fahrzeugbeschaffungen stehen im Haushaltsplan 2023/2024 investive 
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 900.000 € in 2023 und 532.000 € in 2024 im Teilfi-
nanzplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, 
Plätze bei Finanzstelle 6400-1201-0-0006, Kraftfahrzeuge und Geräte, Teilplanzeile 9, Aus-
zahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, zur Verfügung. 
 
Für die voraussichtlich ab 2025 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von rd. 
143.200 € wird das Dezernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der 
Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsma-
nagement in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle 
Abschreibungen) innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtun-
gen, vorsehen. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die Sektor spezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfül-
len.  
Es wird die Strategie verfolgt, nur die beste verfügbare Motoren- und Abgastechnik einzuset-
zen. In Zusammenarbeit mit den AWB Köln wird daher der Markt für Nutzfahrzeuge konse-
quent beobachtet. Die aktuell anstehenden Ersatzbeschaffungen müssen mangels alternativer 
Betriebsformen noch mit konventionellen Antrieben erfolgen. Es werden Dieselantriebe der 
modernsten Emissionsklasse verwendet. 
 
 
Anlagen 
 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung  
2. Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt 
3. Stellungnahme zur Prüfungsbemerkung (RPA-Nr. 141/13/02/23)

Anlage 2 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

4765 Zeichen

/ 2  
14 28 .07.2023 
141/1 Frau Adams 
24303 
 
 
 
 
 
64 
 
 
Bedarfsfeststellung über die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und Geräten 
für 64/Amt für Verkehrsmanagement; Auftragssumme laut Beschlussvorlage 
1.432.000,00 Euro/berichtigte Auftragssumme 1.345.080 Euro brutto zzgl. Be- 
schaffungskosten 45.841,59 Euro, Gesamt 1.390.921,59 Euro brutto 
hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/13/02/23) 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit Beschlussvorlage 2047/2023 haben Sie zur Stellungnahme das Ergebnis Ihrer 
Bedarfsprüfung über die Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und 
Geräten vorgelegt. 
 
Mit diesen Beschaffungen sollen bisher eingesetzte Fahrzeuge und Geräte ausge- 
tauscht werden, die zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit im öffentlichen 
Straßenland benötigt werden. Hinsichtlich der vielfältigen Einsatzbereiche, Funkti- 
onserfordernisse und der konkreten Details verweise ich auf Ihre Ausführungen. 
 
Darüber hinaus haben Sie hinsichtlich des Klimaschutzes erklärt, dass im Bereich 
der Multifunktionsnutzfahrzeuge der Markt noch keine passenden elektrisch betrie- 
benen Fahrzeuge anbietet, so dass die aktuell vorzunehmenden Beschaffungen mit 
einem Dieselmotor Euro 6d (neueste Abgastechnik) ausgestattet sein sollten. Sie 
sagen zu, den alternativen Antriebsmarkt weiterhin für diesen Fahrzeugbereich zu 
beobachten. 
 
Aufgrund langer Vorlaufzeiten sind die Beschaffungen jetzt vorzubereiten, damit die 
Auslieferungen voraussichtlich Ende 2024 erfolgen können. 
 
Ihre Ausführungen zur Notwendigkeit hinsichtlich der Ersatzbeschaffungen sind auf- 
grund des Fahrzeugalters, der hohen Kilometerleistungen oder der häufigen Ausfall- 
zeiten überwiegend nachvollziehbar. Daten zum Transit, K-LN 6649 waren in der Be- 
schlussvorlage nicht enthalten und wurden von Ihnen mit E-Mail vom 19.07.2023 
nachgereicht. Darüber hinaus wurde der Anschaffungsbetrag für dieses Fahrzeug 
aufgrund eines Additionsfehler um 2.000,00 Euro reduziert. 
 
Lediglich beim LKW, K-LN 6631, ist in der Beschlussvorlage ein Erfordernis für eine 
Ersatzbeschaffung nicht erkennbar. Sie gaben an, dass bei diesem Fahrzeug in Kür- 
ze mit Reparaturen an den Bordwänden sowie dem Pritschenboden und weiteren

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Verschleißteilen gerechnet werden müssen und daher eine Ersatzbeschaffung erfor- 
derlich wäre. 
 
Unter Berücksichtigung Ihrer Ausführungen, der Erläuterungen und Einschätzungen 
in den zusätzlichen E-Mails sowie der Einsatzfähigkeit Ihres Bauhofs sind die Ersatz- 
beschaffungen von Fahrzeugen und Geräten wie folgt nachvollziehbar. 
 
• LKW 12 t, Kipper, offener Kasten (Ersatz für K-LN 6630) 178.500 € brutto 
 
• LKW 12 t, Kipper, offener Kasten (Ersatz für K-LN 6631) 178 500 € brutto 
 
• LKW 12 t, Kipper, offener Kasten (Ersatz für K-LN 6632) 178.500 € brutto 
 
• LKW 12 t, offener Kasten (Ersatz für K-LN 660) 184 .450 € brutto 
 
• LKW 12 t, offener Kasten (Ersatz für K-LN 6640) 18 4.450 € brutto 
 
• LKW 12 t, Kipper offener Kasten (Ersatz für K-LN 6 617) 178.500 € brutto 
 
• LKW 12 t, Kipper, offener Kasten (Ersatz für K-LN 6618) 178.500 € brutto 
 
• Straßenkontrollfahrzeug, Transit, offener Kasten, 
einschließlich Winterdienststreuer (Ersatz für K-LN 6649) 71.400 € brutto 
• Winterdienststreuer für Transit 
(Ersatz für B 94294) 12.280 € brutto 
 
Gesamte Auftragssumme: 1.345.080 € brutto 
 
Die in der Beschlussvorlage aufgeführten Gesamtkosten in Höhe von rund 1.432.000 
Euro beinhalten Beschaffungskosten der Abfallwirtschaftsbetriebe GmbH in Höhe 
von 102.770,00 Euro. Dieser Betrag kommt zustande, weil für jedes Fahrzeug ge- 
mäß 1.2 der Anlage 2 des Vertrages über die Erbringung technischer Dienste für die 
Stadt Köln ein Entgelt für ein EU-weites Verfahren inklusive Erstellung eines Leis- 
tungsverzeichnisses in Höhe von 12.840,78 Euro netto (brutto 15.280,53 Euro laut 
Vertrag) vorsorglich von Ihnen berechnet wurde. Dieses Entgelt erscheint in der Hö- 
he nicht gerechtfertigt. Bei den fünf Kippern und den zwei Lastkraftwagen (offener 
Kasten) handelt es sich um identische Fahrzeuge, so dass hier anstatt der sieben 
maximal nur zwei Leistungsverzeichnisse zu erstellen und Vergabeverfahren erfor- 
derlich sind. Somit wären unter Berücksichtigung der Beschaffungskosten für den 
Transit 3,5 t nur dreifach Beschaffungskosten (pro Fahrzeugart 15.280,53 Euro) in 
Höhe von insgesamt 45.841,59 Euro zu zahlen. 
 
Somit ergibt sich aufgrund meiner Prüfung für die Ersatzbeschaffung von den acht 
Fahrzeugen und den Winterdienststreuer nur eine 
Auftragssumme 1.345.080,00 Euro brutto 
zuzüglich Beschaffungskosten in Höhe von  45.841,59  Euro brutto 
Gesamte Auftragssumme 1.390.921,59 Euro brutto.

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Mit freundlichen Grüßen 
 
Ralf Jülich

Beratungsverlauf (2)

22.08.2023 Verkehrsausschuss
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.09.2023 Finanzausschuss
TOP 7.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2047/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
09.08.2023
Erstellt
22.06.2023 10:16