V/0194/2012
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion Nr. A-R/0081/2011 "Neuregelung des Verfahrens zur Verteilung der Sparkassenüberschüsse"
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Gemeinsamer Antrag CDU-Fraktion und SPD-Fraktion
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0081/2011 Antrag CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster 05.12.11 Neuregelung des Verfahrens zur Verteilung der Sparkassenüberschüsse Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Verteilung der Sparkassen-Übersch üsse neu zu regeln und dem Rat bis spätestens zum Mai 2012 einen entscheidungs reifen Vorschlag auf der Grundlage der nachfolgenden Eckpunkte zu unterbreiten: 1. Im Haushaltsplanentwurf werden die Sparkassenmit tel, die im kommenden Haushaltsjahr ausgeschüttet werden sollen, zunächst pauschal veranschlagt (wie bisher). 2. Der Rat entscheidet nach Vorberatung im Finanzau sschuss, wie diese Mittel auf die berechtigten Produktgruppen nach Sparkassen gesetz aufgeteilt werden sollen (in % oder €). In den Teilergebnisplä nen werden die Sparkassenanteile in € in den Erläuterungen explizi t ausgewiesen. Die Anträge bezüglich dieser Mittel werden wie Anträge zum Haushalt behandelt und in den Fachausschüssen in der Haushaltskette beraten. 3. Die konkrete Verwendung der Mittel ist durch die Fachämter den Fachausschüssen nachzuweisen. 4. Die bisherigen Richtlinien zur Verteilung der Sp arkassenmittel werden insoweit aufgehoben. gez. Robert Otte Dr. Thorsten Kornblum Heinz-Dieter Sellenriek Holger Wigger und Fraktion Dr. Fritz Baur und Fraktion
Beschlussvorlage
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V/0194/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion Nr. A-R/0081/2011 "Neuregelung des Verfahrens zur Verteilung der Sparkassenüberschüsse" Anregung des Integrationsrates Nr. AIR/0002/2011 "Sparkassenmittel einsetzen für Gleichstellung in der Stadt Münster" Beratungsfolge 21.03.2012 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat unter Zugrundelegung der Grundintention des gemeinsamen Antrages der CDU-Fraktion und der SPD -Fraktion Nr. A-R/0081/2011 einen Verfahrensvorschlag zur Verwendung der Gewinnausschüttungen der Sparkasse Münste r- land Ost an die Stadt Münster zu unterbreiten. 2. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt zu prüfen, ob und in wie weit die Anregung des Integrationsrates Nr. AIR/0002/2011 bei dem neuen Verfahren Berücksichtigung finden kann. Begründung: Vorbemerkung: Im Jahr 2009 hat die Sparkasse Münsterland Ost erstmalig von der Ausschüttungsregelung des neuen Sparkassengesetzes Gebrauch gemacht und der Stadt Münster als Trägerko mmune einen Anteil ihres Gewinnes ausgezahlt. Dieser Betrag ist nach § 25 Sparkassengesetz (SpkG) zur Erfül- lung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden und damit au f die Förderungen des kommunalen, bürgerschaftlichen und träge r- schaftlichen Engagements insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung, Soziales und Familie, Kultur und Sport sowie Umwelt zu beschränken. Vorlagen-Nr.: V/0194/2012 Auskunft erteilt: Herr Kupferschmidt Ruf: 492 60 40 E-Mail: Kupferschmidt@stadt-muenster.de Datum: 13.03.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0194/2012 Für die Stadt Münster wurden für die Verwendu ng der Gelder im Jahr 2009 Richtlinien erstellt, nach denen über die Gewährung von Zuschüssen in einem vom Rat beschlossenen Antragsve r- fahren entschieden werden sollte (vgl. Vorlage V/0607/2009). Danach sollten Anträge freier Träger, aber auch städtische r Ämter und Einrichtungen nach den hierzu erlassenen Richtlinien vom Amt des Rates und des Oberbürgermeisters entgegengenom- men, vorgeprüft und für eine politischen Arbeitsgruppe, der Mitglieder aller Fraktionen im Rat a n- gehören, aufbereitet werden. Bislang wurden insgesamt rund 400 Anträge durch die Verwaltung bearbeitet und den Fraktionen sowie Arbeitsgruppenmitgliedern zur Verfügung gestellt. Nach der Prüfung der inhaltlichen Darstel- lungen zum Projekt und vor allem zur vorgelegten Finanzierung wurde zu den eingereichten A n- trägen, die häufig neben dem vorgesehenen Formular aus zusätzlichen, mehrseitigen Ausführu n- gen zu Inhalt und Zielsetzungen des Antrages, Prospekten, Zeitungsberichten etc. bestanden, eine Kurzzusammenfassung gefertigt. Zugleich wurden j eweils eine oder auch mehrere Stellungna h- men der thematisch zuständigen Fachverwaltung angefordert und in die Kurzfassungen der Antr ä- ge eingearbeitet. In einer tabellarischen Gesamtübersicht wurde der aktuelle Stand der gestellten Anträge nebst dem beantra gten Zuschussvolumen und dem zur Verfügung stehenden Ausschü t- tungsbetrag dargelegt. Den Mitgliedern der Arbeitsgruppe sowie den Fraktionen im Rat der Stadt wurden die Kurzfassu n- gen, Kopien der eingescannten Originalantragsunterlagen und die Übersicht der noch offenen An- träge regelmäßig übersandt. Die interfraktionelle Arbeitsgruppe hat die Anträge in 11 Sitzungen vorberaten und daraus dem Rat jeweils eine Empfehlung zur Beschlussfassung gegeben. Die Vor - und Nachbereitung sowie Le i- tung der AG-Sitzungen oblag ebenfalls dem Amt des Rates und des Oberbürgermeisters. Zu den Ratssitzungen wurden jeweils Beschlussvorlagen erstellt, die die einzelnen Beschlussempfehlu n- gen zu den Anträgen, aber bisweilen auch Änderungen zu den geltenden Richtlinien enthielten. Nachdem die Anträge in der ersten Jahreshälfte 2010 zunächst ausschließlich in mehreren AG - Sitzungen einzeln beraten worden waren, folgte nach zwischenzeitlichen Beratungen über Änd e- rungen der Richtlinien und zum Prozedere die Entscheidung, die Anträge im Rahmen der städt i- schen Etatberatungen in den jeweiligen Fachausschüssen vorberaten zu lassen. Hierzu wurden in der zweiten Jahreshälfte 2010 rund 130 Anträge im Amt des Rates und des Oberbürgermeisters nach den inhaltlichen Schwerpunkten den verschiedenen Fachausschüssen zugeordnet und im Oktober 2010 die aufbereiteten Antragsunterlagen den SchriftführerInnen für die Etatsitzungen zur Verfügung gestellt. Resultierend aus den dabei gemachten Erfahrungen wurde Anfang 2011 als Ergebnis der Erört e- rungen in der interfraktionellen Arbeitsgruppe ein neues Konzept vorgelegt, dessen erneute Änd e- rungen im Verfahren auch in den Richtlinien verankert wurden. Im Wesentlichen sollten dabei die Antragsunterlagen nicht mehr (direkt) zur Beratung an die Fac h- ausschüsse ge geben werden, sondern über die Fraktionen durch die jeweiligen fachpolitischen Mitglieder und nachfolgend in der interfraktionellen Arbeitsgruppe (vor)beraten werden. Folglich wurden im 2. Halbjahr 2011 rund 200 bearbeitete Anträge an die interfraktionel le Arbeits- gruppe und Fraktionen weitergereicht. Nach Vorberatung innerhalb der Fraktionen sowie in Si t- zungen der AG wurden die Beschlussempfehlungen der Arbeitsgruppe ohne Behandlung durch die Fachausschüsse dem Rat für die Etatsitzung am 14.12.2011 zur Entscheidung vorgelegt. - 3 - V/0194/2012 In der Sitzung des Rates wurde ebenfalls der gemeinsame Antrag (A -R/0081/2011) von CDU- und SPD-Fraktion zur Änderung des Verfahrens eingebracht. Bei der Erarbeitung eines Vorschlages zum weiteren Verfahren sollte der vorliegen de Antrag in seiner Grundintention, die Ausschüsse des Rates in die Antragsgewährung maßgeblich einzubi n- den, Berücksichtigung finden. Die Verwaltung wird einen entsprechenden Verfahrensvorschlag erarbeiten und nach Vorberatung in der noch bestehenden Arbei tsgruppe in die politischen Ber a- tungen einbringen. gez. Markus Lewe Anlagen: Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion Anregung des Integrationsrates
Anregung_Rat_02_2011
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Anregung des Integrationsrates an den Rat AIR/0002 /2011 Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 13.12.2011 beschlossen nachfolgende Anregung an den Rat zu geben: Sparkassenmittel einsetzen für Gleichstellung in der Stadt Münster Bezüglich des im Betreff genannten Antrages empfieh lt der Integrationsrat dem Rat zu beschließen: Die Sparkassenmittel, die aus Überschüssen dem Rat zur Verteilung jährlich zur Verfügung stehen sollen mit einem angemessenen Anteil, für die Gleic hstellungsarbeit von und für Menschen mit Migrationsvorgeschichte in Münster verwandt werden. Über die konkreten Zuwendungen entscheidet der Integrationsrat. Begründung: Nach wie vor bestehen große Defizite bezüglich der gesellschaftlichen Anerkennung, wie auch Rahmenbedingungen bezogen auf die Menschen mit Migr ationsvorgeschichte in Münster. Es gibt eine übergroße Zahl von Initiativen Migrantenorgani sationen und gewünschten Projekten, die mangels finanzieller Ausstattung aber auch mangels einer Festlegung der Migrationsarbeit, eigentlich eine Pflichtaufgabe in den Kommunen sein müsste, nicht zum Zuge kommen. Die potentiellen Zuschussempfänger sind überdies noch n icht in dem Maße geschult, wie es etablierte deutsche Verbände und Vereine sowie Organisationen sind. Von daher kommen diese Organisationen nachweislich in der Vergangenheit au ch nicht in den Genuss prozentual annähernd aus dem sog. Sparkassentopf zu partizipie ren. Auf der Grundlage des Leitbildes der Stadt Münster ist dies jedoch ein wesentliches Ziel , welches mit der Unterstützung des politischen Organs Integrationsrat in der Form eines wissenden Mittlers forciert werden kann. Ein 20 %iger Anteil an diesen Mitteln entspricht in etwa dem Anteil der Menschen mit Migrationsvorgeschichte in Münster. Mit diesem Geld könnten über unterschiedli chste Projekte in erheblichem Maße weitere Potentiale der Menschen mit Migrationvorgeschichte in Münster gehoben werden und gleichsam ein Beitrag zur Erhaltung bzw. Herstellung des sozialen Friedens in der Stadt geleistet werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0194/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.03.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37