2023/0273
Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Bessunger KinderWerkStadt e.V.
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anlage 2
4400 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
30.08.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II 51
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0273
Magistratsbeschluss -Nr.
370
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1459 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3650-01 Sachkonto: 7128000
Betreff: Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für die Kinderbetreuungseinrichtungen der
Bessunger KinderWerkStadt e.V.
Vorlage vom: 21.08.2023
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der Erhöhung des
Betriebskostenzuschusses von 75% auf 100% ab 2024 zu.
2. Der Träger erhält für die Kinderbetreuungseinrichtung ab dem Haushaltsjahr
2024 einen erhöhten städtischen Betriebskostenzuschuss gemäß der datenschutzrelevanten
Anlage. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel sind unter der Kostenstelle 051 -007-1459,
Sachkonto 712 8000, Kostenträger 3650 -01 ab dem Haushaltsjahr 2024 etatisiert.
- 3 -
Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 06.09.2023
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.08.2023
Die Bessunger KinderWerkStadt e.V. betreibt seit 1990 ein e Kinderbetreuungseinrichtung mit
mehreren Dependancen im Stadtteil Bessungen, in denen in insgesamt 6 Gruppen bis zu 90
Kinder altersübergreifend betreut werden.
Mit Einführung der Darmstädter Qualitätsstandards für Kinderbetreuungseinrichtungen im
Jahre 2016 wurden die Betriebskostenförderungen bei den freien Trägern der
Kinderbetreuungseinrichtungen auf eine 100% Restkostenfinanzierung umgestellt,
vorausgesetzt, die Träger haben sich der Umsetzung der Darmstädter Qualitätsstandards
verpflichtet.
Die Einrichtung ist der letzte freie Träger, welcher bisher die 100%ige Restkostenförderung
noch nicht umgesetzt hat. Bisher erhält der Träger eine 75% Förderung durch die
Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Zur Aufrechterhaltung des Betreuungsbetriebes wird nunmehr eine 100%
Betriebskostenförderung notwendig, da die Finanzierung des Eigenanteils durch den Träger
nicht weiter kompensiert werden kann.
Nach entsprechenden Verhandlungen zwischen dem Träger und der Wissenschaftsstadt
Darmstadt soll ab dem 01.01.2024 die Anwendung der Darmstädter Qualitätsstandards
umgesetzt und eine 100% Förderung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt angewendet
werden.
Für den Betrieb der Kindertagesstätte erhält die Bessunger KinderWerkStadt e.V. einen
jährlichen Betriebskostenzuschuss, der im Rahmen eines jährlichen Bescheides erlassen wird
und sämtliche notwendigen anerkennungsfähigen Betriebskosten, einschließlich der
Mietkosten sowie die erforderlichen Personal- und Sachkosten, umfasst. Dieser Bescheid
berücksichtigt bereits den Personalschlüssel des Gute-Kita-Gesetzes und wurde abzüglich der
kalkulierten Landeszuschüsse, Fördermittel und Elternentgelte kalkuliert.
Der bestehende Betriebs- und Fördervertrag vom 01.12.2009 ist im gegenseitigen
Einvernehmen aufzuheben.
Die erhöhten Haushaltsmittel für die 100 %ige Betriebskostenförderung der Kindertagesstätte
sind ab 2024 entsprechend unter der Kostenstelle 051-007-1459, Sachkosten 7128000,
Kostenträger 3650-01 eingeplant.
Darmstadt, 21.08.2023
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 4
255 Zeichen
Punkt 16: Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Bessunger KinderWerkStadt e.V. (V-Nr. 2023/0273) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 3
250 Zeichen
Punkt 8: Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Bessunger KinderWerkStadt e.V. (V-Nr. 2023/0273) Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 5
198 Zeichen
Punkt 25: Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Bessunger KinderWerkStadt e.V. (V-Nr. 2023/0273) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
2023/0273
4323 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
30.08.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0273
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1459 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3650-01 Sachkonto: 7128000
Betreff: Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für die Kinderbetreuungseinrichtungen der
Bessunger KinderWerkStadt e.V.
Vorlage vom: 21.08.2023
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der Erhöhung des
Betriebskostenzuschusses von 75% auf 100% ab 2024 zu.
2. Der Träger erhält für die Kinderbetreuungseinrichtung ab dem Haushaltsjahr
2024 einen erhöhten städtischen Betriebskostenzuschuss gemäß der datenschutzrelevanten
Anlage. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel sind unter der Kostenstelle 051 -007-1459,
Sachkonto 7128000, Kostenträger 3650 -01 ab dem Haushaltsjahr 2024 etatisiert.
Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.08.2023
Die Bessunger KinderWerkStadt e.V. betreibt seit 1990 eine Kinderbetreuungseinrichtung mit
mehreren Dependancen im Stadtteil Bessungen, in denen in insgesamt 6 Gruppen bis zu 90
Kinder altersübergreifend betreut werden.
Mit Einführung der Darmstädter Qualitätsstandards für Kinderbetreuungseinrichtungen im
Jahre 2016 wurden die Betriebskostenförderungen bei den freien Trägern de r
Kinderbetreuungseinrichtungen auf eine 100% Restkostenfinanzierung umgestellt,
vorausgesetzt, die Träger haben sich der Umsetzung der Darmstädter Qualitätsstandards
verpflichtet.
Die Einrichtung ist der letzte freie Träger, welcher bisher die 100%ige Restkostenförderung
noch nicht umgesetzt hat. Bisher erhält der Träger eine 75% Förderung durch die
Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Zur Aufrechterhaltung des Betreuungsbetriebes wird nunmehr eine 100%
Betriebskostenförderung notwendig, da die Finanzi erung des Eigenanteils durch den Träger
nicht weiter kompensiert werden kann.
Nach entsprechenden Verhandlungen zwischen dem Träger und der Wissenschaftsstadt
Darmstadt soll ab dem 01.01.2024 die Anwendung der Darmstädter Qualitätsstandards
umgesetzt und eine 100% Förderung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt angewendet
werden.
Für den Betrieb der Kindertagesstätte erhält die Bessunger KinderWerkStadt e.V. einen
jährlichen Betriebskostenzuschuss, der im Rahmen eines jährlichen Bescheides erlassen wird
und sämtliche notwendigen anerkennungsfähigen Betriebskosten, einschließlich der
Mietkosten sowie die erforderlichen Personal- und Sachkosten, umfasst. Dieser Bescheid
berücksichtigt bereits den Personalschlüssel des Gute-Kita-Gesetzes und wurde abzüglich der
kalkulierten Landeszuschüsse, Fördermittel und Elternentgelte kalkuliert.
Der bestehende Betriebs- und Fördervertrag vom 01.12.2009 ist im gegenseitigen
Einvernehmen aufzuheben.
Die erhöhten Haushaltsmittel für die 100 %ige Betriebskostenförderung der Kindertagesstätte
sind ab 2024 entsprechend unter der Kostenstelle 051-007-1459, Sachkosten 7128000,
Kostenträger 3650-01 eingeplant.
Darmstadt, 21.08.2023
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0273
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.08.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00