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2023/0273

Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Bessunger KinderWerkStadt e.V.

Magistratsvorlage 21.08.2023

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2023/0273

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4400 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
30.08.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 51 
IV 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0273 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
370 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:  051-007-1459 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3650-01 Sachkonto: 7128000 
 
Betreff: Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für die Kinderbetreuungseinrichtungen der 
Bessunger KinderWerkStadt e.V.  
 
Vorlage vom: 21.08.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen  der Erhöhung des  
Betriebskostenzuschusses von 75% auf 100% ab 2024 zu.  
 
2. Der Träger erhält für die Kinderbetreuungseinrichtung ab dem Haushaltsjahr  
2024 einen erhöhten städtischen Betriebskostenzuschuss gemäß der datenschutzrelevanten 
Anlage. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel sind unter der Kostenstelle 051 -007-1459, 
Sachkonto 712 8000, Kostenträger 3650 -01 ab dem Haushaltsjahr 2024 etatisiert.

- 3 - 
 
Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 06.09.2023 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.08.2023  
 
 
Die Bessunger KinderWerkStadt e.V. betreibt seit 1990 ein e Kinderbetreuungseinrichtung mit 
mehreren Dependancen im Stadtteil Bessungen, in denen in insgesamt 6 Gruppen bis zu 90 
Kinder altersübergreifend betreut werden.  
 
Mit Einführung der Darmstädter Qualitätsstandards für Kinderbetreuungseinrichtungen im 
Jahre 2016 wurden die Betriebskostenförderungen bei den freien Trägern der 
Kinderbetreuungseinrichtungen auf eine 100% Restkostenfinanzierung umgestellt, 
vorausgesetzt, die Träger haben sich der Umsetzung der Darmstädter Qualitätsstandards 
verpflichtet. 
 
Die Einrichtung ist der letzte freie Träger, welcher bisher die 100%ige Restkostenförderung 
noch nicht umgesetzt hat. Bisher erhält der Träger eine 75% Förderung durch die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
Zur Aufrechterhaltung des Betreuungsbetriebes wird nunmehr  eine 100% 
Betriebskostenförderung notwendig, da die Finanzierung des Eigenanteils durch den Träger 
nicht weiter kompensiert werden kann.  
 
Nach entsprechenden Verhandlungen zwischen dem Träger und der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt soll ab dem 01.01.2024 die Anwendung der Darmstädter Qualitätsstandards 
umgesetzt und eine 100% Förderung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt angewendet 
werden. 
 
Für den Betrieb der Kindertagesstätte erhält die Bessunger KinderWerkStadt e.V. einen 
jährlichen Betriebskostenzuschuss, der im Rahmen eines jährlichen Bescheides erlassen wird 
und sämtliche notwendigen anerkennungsfähigen Betriebskosten, einschließlich der 
Mietkosten sowie die erforderlichen Personal- und Sachkosten, umfasst. Dieser Bescheid 
berücksichtigt bereits den Personalschlüssel des Gute-Kita-Gesetzes und wurde abzüglich der 
kalkulierten Landeszuschüsse, Fördermittel und Elternentgelte kalkuliert.  
 
Der bestehende Betriebs- und Fördervertrag vom 01.12.2009 ist im gegenseitigen 
Einvernehmen aufzuheben. 
 
Die erhöhten Haushaltsmittel für die 100 %ige Betriebskostenförderung der Kindertagesstätte 
sind ab 2024 entsprechend unter der Kostenstelle 051-007-1459, Sachkosten 7128000, 
Kostenträger 3650-01 eingeplant. 
 
 
Darmstadt, 21.08.2023 
 
Dezernat II    Dezernat IV  
 
 
 
Barbara Akdeniz   André Schellenberg 
Bürgermeisterin   Stadtkämmerer

anlage 4

255 Zeichen

Punkt 16: Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für die Kinderbetreuungseinrichtungen 
der Bessunger KinderWerkStadt e.V. 
 (V-Nr. 2023/0273) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 3

250 Zeichen

Punkt 8: Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für die Kinderbetreuungseinrichtungen 
der Bessunger KinderWerkStadt e.V. 
 (V-Nr. 2023/0273) 
 
Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

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198 Zeichen

Punkt 25: Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für die Kinderbetreuungseinrichtungen 
der Bessunger KinderWerkStadt e.V. 
 (V-Nr. 2023/0273) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD

2023/0273

4323 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
30.08.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0273 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:  051-007-1459 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3650-01 Sachkonto: 7128000 
 
Betreff: Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für die Kinderbetreuungseinrichtungen der 
Bessunger KinderWerkStadt e.V.  
 
Vorlage vom: 21.08.2023 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen  der Erhöhung des  
Betriebskostenzuschusses von 75% auf 100% ab 2024 zu.  
 
2. Der Träger erhält für die Kinderbetreuungseinrichtung ab dem Haushaltsjahr  
2024 einen erhöhten städtischen Betriebskostenzuschuss gemäß der datenschutzrelevanten 
Anlage. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel sind unter der Kostenstelle 051 -007-1459, 
Sachkonto 7128000, Kostenträger 3650 -01 ab dem Haushaltsjahr 2024 etatisiert.  
 
 
Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.08.2023 
 
 
Die Bessunger KinderWerkStadt e.V. betreibt seit 1990 eine Kinderbetreuungseinrichtung mit 
mehreren Dependancen im Stadtteil Bessungen, in denen in insgesamt 6 Gruppen bis zu 90 
Kinder altersübergreifend betreut werden.  
 
Mit Einführung der Darmstädter Qualitätsstandards für Kinderbetreuungseinrichtungen im 
Jahre 2016 wurden die Betriebskostenförderungen bei den freien Trägern de r 
Kinderbetreuungseinrichtungen auf eine 100% Restkostenfinanzierung umgestellt, 
vorausgesetzt, die Träger haben sich der Umsetzung der Darmstädter Qualitätsstandards 
verpflichtet. 
 
Die Einrichtung ist der letzte freie Träger, welcher bisher die 100%ige Restkostenförderung 
noch nicht umgesetzt hat. Bisher erhält der Träger eine 75% Förderung durch die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
Zur Aufrechterhaltung des Betreuungsbetriebes wird nunmehr eine 100% 
Betriebskostenförderung notwendig, da die Finanzi erung des Eigenanteils durch den Träger 
nicht weiter kompensiert werden kann.  
 
Nach entsprechenden Verhandlungen zwischen dem Träger und der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt soll ab dem 01.01.2024 die Anwendung der Darmstädter Qualitätsstandards 
umgesetzt und eine 100% Förderung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt angewendet 
werden. 
 
Für den Betrieb der Kindertagesstätte erhält die Bessunger KinderWerkStadt e.V. einen 
jährlichen Betriebskostenzuschuss, der im Rahmen eines jährlichen Bescheides erlassen wird 
und sämtliche notwendigen anerkennungsfähigen Betriebskosten, einschließlich der 
Mietkosten sowie die erforderlichen Personal- und Sachkosten, umfasst. Dieser Bescheid 
berücksichtigt bereits den Personalschlüssel des Gute-Kita-Gesetzes und wurde abzüglich der 
kalkulierten Landeszuschüsse, Fördermittel und Elternentgelte kalkuliert.  
 
Der bestehende Betriebs- und Fördervertrag vom 01.12.2009 ist im gegenseitigen 
Einvernehmen aufzuheben. 
 
Die erhöhten Haushaltsmittel für die 100 %ige Betriebskostenförderung der Kindertagesstätte 
sind ab 2024 entsprechend unter der Kostenstelle 051-007-1459, Sachkosten 7128000, 
Kostenträger 3650-01 eingeplant. 
 
 
Darmstadt, 21.08.2023 
 
Dezernat II    Dezernat IV  
 
 
 
Barbara Akdeniz   André Schellenberg 
Bürgermeisterin   Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

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Details

Vorlagen-Nr.
2023/0273
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.08.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00