2025/0027
Ausbau Jägertorstraße von Parkstraße bis Kranichsteiner Straße hier: Mehrkosten Straßenausbau, Ersatzdurchlass, Leitungsverlegung und Schachtkronenaufweitung
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2025/0027
11034 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
20.01.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitäts- und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0027
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010, 542010
Kostenstelle: 066-100-1000, 066-110-1000 Investitionsnummer: 11066-6360, 19066-4402
Kostenträger: 5410-11, 5420-11 Sachkonto: 0952010
Betreff: Ausbau Jägertorstraße von Parkstraße bis Kranichsteiner Straße
hier: Mehrkosten Straßenausbau, Ersatzdurchlass, Leitungsverlegung und
Schachtkronenaufweitung
Vorlage vom: 10.01.2025
Beschlussvorschlag :
1. Den sich ergebenden Mehrkosten ( s. datenschutzrelevante Anlage) für den Ausbau der
Jägertorstraße von Parkstraße bis Kranichsteiner Straße wird zugestimmt.
2. Die Finanzierung des Straßenausbaus erfolgt aus dem Haushaltsansatz und den
Haushaltsausgaberesten 2024 der Investitionsnummer 11066 -6360 „Ausbau
Jägertorstraße von Parkstraße bis Kranichsteiner Straße“, Kostenstelle 066 -110-1000.
Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025
angemeldet und stehen vorbehaltlich d er Genehmigung zur Verfügung.
3. Den sich ergebenden Mehrkosten (s. datenschutzrelevante Anlage) für den Bau des
Ersatzdurchlasses am Ruthsenbach (ehemals Mühlbach) wird zugestimmt.
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4. Die Finanzierung der Errichtung des Durchlassbauwerkes am Ruthsenbach (ehem als
Mühlbach) erfolgt aus dem Haushaltsansatz und den Haushaltsausgaberesten 2024 der
Investitionsnummer 19066 -4402 „Ersatzdurchlass für Brücke Mühlbach, Kranichstein“,
Kostenstelle066 -100-1000. Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel sind im Rahmen der
Haushaltsaufstellen 2025 angemeldet und stehen vorbehaltlich der Genehmigung zur
Verfügung.
5. Die Mehrkosten für den Straßenausbau und die Herstellung des Ersatzdurchlasses sind
nach dem Mobilitätsfördergesetz im Förderbereich kommunaler Straßenbau (KSB)
zuwendungsfähig. Der Zuwendungsantrag wird entsprechend angepasst.
6. Den sich ergebenden Mehrkosten (s. datenschutzrelevante Anlage) für die notwendigen
Leitungsverlegung wird zugestimmt.
7. Im Rahmen der Konzessionsverträge werden die Kosten für die Leitungsverle gungen von
den Leitungsträgern getragen. Zur Sicherstellung der Finanzierung werden die
notwendigen Mittel übergangsweise unter der Investitionsnummer 11066 -6360 „Ausbau
Jägertorstraße von Parkstraße bis Kranichsteiner Straße“, Kostenstelle 066 -110-1000
bereitgestellt. Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel werden im Rahmen der
Haushaltsaufstellung 2025 angemeldet und stehen vorbehaltlich der Genehmigung zur
Verfügung.
8. Den sich ergebenden Mehrkosten (s. datenschutzrelevante Anlage) für die Aufweitung der
Schachtkonen wird zugestimmt.
9. Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel für den Umbau der Schächte stehen als
Haushaltsausgabereste unter der Investitionsnummer 08066 -6792, Kostenstelle 066 -140-
1000 „Kanalbau – Tiefbau allgemein“ zur Verfügung.
Anlagen: Anlage 1 Zusammenstellung Mehrkosten
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.01.2025
Wie in der Magistratsvorlage vom 26.09.2019 (Vorlagen -Nr. 2019/0177, Beschluss -Nr. 405)
bereits berichtet, soll die Jägertorstraße ausgebaut werden. Im Zuge der Ausführungs -
planung wurde eine Anpassung im Bereich des Knotenpunktes mit der Kranichsteiner St raße
vorgenommen, welche mit der Magistratsvorlage vom 18.05.2021 (Vorlagen -Nr. 2021/0119)
beschlossen wurde. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme werden, wie in der Magistratsvorlage
vom 24.03.2021 (Vorlagen -Nr. 2021/0068) berichtet, zwei nebeneinander liegende
Brückenbauwerke über den Ruthsenbach (Mühlbach) durch ein Durchlassbauwerk ersetzt.
Aufgrund der langen Planungs - und Vorbereitungszeit entsteht durch den Baupreisindex im
Vergleich zur Kostenberechnung von 2019 ein erheblicher Mehrbedarf an Mitteln. Hin zu
kommen erforderliche zusätzliche Leistungen für Durchlassbauwerk und Anpassung der
Kranichsteiner Straße. Mit der Weiterführung der Projekte entsteht ein weiterer Mittelbedarf
entsprechend beigefügter datenschutzrelevanter Anlage 1.
Mit dieser Magistra tsvorlage wird ein neuer Ansatz als Kompromiss zwischen Verlässlichkeit
und frühzeitiger Information gewählt, indem Mehrkosten nach erfolgter Ausschreibung eines
Projekts zum Beschluss vorgelegt werden und so eine möglichst frühzeitige Klarheit mit
relativ verlässlicher Kostenbasis geschaffen wird, da für die Bauleistung eine verbindlich
bepreiste Leistungsbeschreibung vorliegt. Für eventuell erforderliche geänderte oder
zusätzliche Leistungen wurde trotzdem ein Risikozuschlag von 10% berücksichtigt.
Straßenausbau
Die Mehrkosten für den Ausbau der Verkehrsflächen begründen sich vor allem darin, dass die
aktualisierten Einheitspreise für die Herstellungsarbeiten deutlich höher ausfallen, als in der
Kostenberechnung aus dem Jahre 2019 angesetzt. Insbesondere für Asphaltarbeiten sind die
Preise in den letzten Jahren stark gestiegen.
Im Bereich der bestehenden Verkehrsflächen muss gemäß den 2024 erfolgten
Baugrunderkundungen sowie der abfalltechnischen Voruntersuchungen teilweise mit stark
belastetem Material der Deckschichten gerechnet werden, was zu Mehrkosten im Bereich
Arbeitsschutz und Entsorgung führt.
Im Rahmen der Ausführungsplanung hat sich gezeigt, dass für die Herstellung der
Straßenentwässerung deutlich mehr Aufwand notwendig ist, als in der Entwurfsplanung
abzusehen war. Es müssen zusätzliche Schächte und Anschlussleitungen hergestellt werden.
Für die Herstellung der Entwässerungsleitungen zum Anschluss an den vorhandenen Kanal in
rund 4 m Tiefe sind Mehrmengen an Bodenaushub zu erwarten, als in der Entwurfsplanung
angenommen wurde.
Die vorhandene einseitige Straßenbeleuchtung muss mit dem Straßenausbau aufgrund der
neuen Breite des Straßenquerschnittes künftig beidseitig hergestellt werden, weshalb
Mehrkosten entstehen. Zusätzlich wird die b estehende Beschilderung im Zuge der
Baumaßnahme vollständig ausgetauscht und erneuert.
Aufgrund von umfangreichen Baumschutz - und Naturschutzmaßnahmen, die mit
Sachverständigen im Zuge der Ausführungsplanung detaillierter festgelegt wurden, entstehen
zusätzliche Mehrkosten.
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Durchlass Ruthsenbach
Die Kosten für den Durchlass am Ruthsenbach sind entsprechend der Anlage 1 gestiegen.
Die Mehrkosten begründen sich unter anderem in höheren Einheitspreisen, als in der
Kostenberechnung aus dem Jahre 2021 angeset zt. Weiter sind Mehrkosten aufgrund von
notwendigen Kampfmitteluntersuchungen und aus Genehmigungsauflagen des
Regierungspräsidiums Darmstadt resultierenden Anpassungen für den Verbau der Baugrube
notwendig.
Leitungsumverlegungen
Im Zuge der Ausführungsp lanung wurde mit Leitungsschürfen festgestellt, dass eine
Gasleitung über eine Länge von rund 450 m sowie eine Wasserleitung über 320 m verlegt
werden müssen, da Kollisionen mit der Straßenplanung vorliegen. Die Haushaltsmittel für die
Leitungsverlegungen sind von der Wissenschaftsstadt Darmstadt vorrübergehend zur
Verfügung zu stellen, werden jedoch abschließend im Rahmen der Konzessionsverträge von
den Leitungsträgern erstattet.
Erweiterung der Schachtbauwerke im Zuge des Straßenausbaus
Die bestehenden Schachtbauwerke in der Jägertorstraße sind mit einer Konusweite von
DN 600 ausgebaut. Arbeitsschutzvorgaben im Kanalbau fordern Schachtdurchmesser von
DN 800. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme sollen die vorhandenen Schachtkonusse
getauscht werden. Diese zusä tzlichen Leistungen (Kostenansatz gemäß Anlage 1, Position
2.9) im Bereich Kanalbau werden über eine eigene Kostenstelle für Schachtumbauten
abgerechnet.
Wie beschrieben mussten für den Ausbau der Jägertorstraße durch notwendige
Leitungsverlegungen sowie naturschutzfachliche und geotechnische Fragestellungen bereits
im Vorfeld weitere Untersuchungen durchgeführt und Planungen angepasst werden. Dies hat
dazu geführt, dass neben der Erhöhung der Baukosten auch die Kosten für
Planungsleistungen höher ausgefal len sind als 2019 absehbar.
Die Finanzierung des Straßenausbaus erfolgt aus der Investitionsnummer 11066 -6360
„Ausbau Jägertorstraße von Parkstraße bis Kranichsteiner Straße“, Kostenstelle 066 -110-
1000. Die Errichtung des Durchlassbauwerkes am Ruthsenbach (ehemals Mühlbach) wird
aus der Investitionsnummer 19066 -4402 „Ersatzdurchlass für Brücke Mühlbach,
Kranichstein“, Kostenstelle 066 -100-1000, finanziert.
Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025
angemeldet und stehen vorbehaltlich der Genehmigung zur Verfügung.
Für den Umbau der Schächte stehen Haushaltsmittel als Haushaltsausgabereste unter der
Investitionsnummer 08066 -6792, Kostenstelle 066 -140-1000 „Kanalbau -Tiefbauten
allgemein“ zur Verfügung.
Wie mit der Magistratsvorlage für den Ausbau der Jägertorstraße 2019 beschrieben,
unterliegt die Maßnahme mit Einschränkungen der Erschließungsbetragspflicht. Da die
Jägertorstraße eine klassifizierte Kreisstraße ist, kann der Aufwand für die Fahrbahn und die
Lichtsignalanlage entsprechend Baugesetzbuch nicht auf die Anlieger umgelegt werden.
Damit unterliegen lediglich die Baumaßnahmen im Seitenbereich dem Erschließungsbeitrag
(90 %).
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Die Straße erfüllt die Voraussetzungen für eine Bezuschussung nach dem
Mobilitätsfördergesetz im Förderbereich kommunaler Straßenbau (KSB). Allerdings sind nur
die Teile förderungsfähig, die nicht dem Erschließungsbeitrag unterliegen. Die Höhe der
Förderung liegt bei ~ 70 %. Ein Förderantrag wurde bei Hessen Mobil eingereicht und
bewilligt. Der Zuwendungsantrag wird entsprechend der beschriebenen Mehrkosten
fortgeschrieben.
Gegenüber den in der Vorlage 2019/0177 bereits genannten Folgekosten entstehen aufgrund
von Preissteigerungen zusätzlichen Folgekosten gemäß Anlage 1.
Dezernat IV Dezernat VI
André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat
anlage 2
347 Zeichen
Punkt 8: Ausbau Jägertorstraße von Parkstraße bis Kranichsteiner Straße hier: Mehrkosten Straßenausbau, Ersatzdurchlass, Leitungsverlegung und Schachtkronenaufweitung (V-Nr. 2025/0027) - Kenntnisnahme – Der Ausschuss für Mobilität, Bürgerservice, Ordnungswesen, Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Beratungsverlauf (2)
Orte (3)
- Kranichsteiner Straße
- Jägertorstraße 2019
- Parkstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0027
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.01.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00