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2025/0027

Ausbau Jägertorstraße von Parkstraße bis Kranichsteiner Straße hier: Mehrkosten Straßenausbau, Ersatzdurchlass, Leitungsverlegung und Schachtkronenaufweitung

Magistratsvorlage 10.01.2025

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2025/0027

11034 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.01.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitäts- und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0027 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010, 542010  
Kostenstelle:  066-100-1000, 066-110-1000 Investitionsnummer:  11066-6360, 19066-4402 
Kostenträger:  5410-11, 5420-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Ausbau Jägertorstraße von Parkstraße bis Kranichsteiner Straße  
hier: Mehrkosten Straßenausbau, Ersatzdurchlass, Leitungsverlegung und 
Schachtkronenaufweitung  
 
Vorlage vom: 10.01.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Den sich ergebenden Mehrkosten ( s. datenschutzrelevante Anlage) für den Ausbau der 
Jägertorstraße von Parkstraße bis Kranichsteiner Straße wird zugestimmt.  
2. Die Finanzierung des Straßenausbaus erfolgt aus dem Haushaltsansatz und den 
Haushaltsausgaberesten 2024 der Investitionsnummer 11066 -6360 „Ausbau 
Jägertorstraße von Parkstraße bis Kranichsteiner Straße“, Kostenstelle 066 -110-1000. 
Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025 
angemeldet und stehen vorbehaltlich d er Genehmigung zur Verfügung.  
3. Den sich ergebenden Mehrkosten (s. datenschutzrelevante Anlage) für den Bau des 
Ersatzdurchlasses am Ruthsenbach (ehemals Mühlbach) wird zugestimmt.

- 2 - 
4. Die Finanzierung der Errichtung des Durchlassbauwerkes am Ruthsenbach (ehem als 
Mühlbach) erfolgt aus dem Haushaltsansatz und den Haushaltsausgaberesten 2024  der 
Investitionsnummer 19066 -4402 „Ersatzdurchlass für Brücke Mühlbach, Kranichstein“, 
Kostenstelle066 -100-1000. Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel sind im Rahmen der 
Haushaltsaufstellen 2025 angemeldet und stehen vorbehaltlich der Genehmigung zur 
Verfügung. 
5. Die Mehrkosten für den Straßenausbau und die Herstellung des Ersatzdurchlasses sind 
nach dem Mobilitätsfördergesetz im Förderbereich kommunaler Straßenbau (KSB) 
zuwendungsfähig. Der Zuwendungsantrag wird entsprechend angepasst.  
6. Den sich ergebenden Mehrkosten (s. datenschutzrelevante Anlage) für die notwendigen 
Leitungsverlegung wird zugestimmt.  
7. Im Rahmen der Konzessionsverträge werden die Kosten für die Leitungsverle gungen von 
den Leitungsträgern getragen. Zur Sicherstellung der Finanzierung werden die 
notwendigen Mittel übergangsweise unter der Investitionsnummer 11066 -6360 „Ausbau 
Jägertorstraße von Parkstraße bis Kranichsteiner Straße“, Kostenstelle 066 -110-1000 
bereitgestellt. Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel werden im Rahmen der 
Haushaltsaufstellung 2025 angemeldet und stehen vorbehaltlich der Genehmigung zur 
Verfügung. 
8. Den sich ergebenden Mehrkosten (s. datenschutzrelevante Anlage) für die Aufweitung der  
Schachtkonen wird zugestimmt.  
9. Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel für den Umbau der Schächte stehen als 
Haushaltsausgabereste unter der Investitionsnummer 08066 -6792, Kostenstelle 066 -140-
1000 „Kanalbau – Tiefbau allgemein“ zur Verfügung.  
 
 
Anlagen: Anlage 1 Zusammenstellung Mehrkosten  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.01.2025 
 
Wie in der Magistratsvorlage vom 26.09.2019 (Vorlagen -Nr. 2019/0177, Beschluss -Nr. 405) 
bereits berichtet, soll die Jägertorstraße ausgebaut werden. Im Zuge der Ausführungs -
planung wurde eine Anpassung im Bereich des Knotenpunktes mit der Kranichsteiner St raße 
vorgenommen, welche mit der Magistratsvorlage vom 18.05.2021 (Vorlagen -Nr. 2021/0119) 
beschlossen wurde. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme werden, wie in der Magistratsvorlage 
vom 24.03.2021 (Vorlagen -Nr. 2021/0068) berichtet, zwei nebeneinander liegende  
Brückenbauwerke über den Ruthsenbach (Mühlbach) durch ein Durchlassbauwerk ersetzt.  
 
Aufgrund der langen Planungs - und Vorbereitungszeit entsteht durch den Baupreisindex im 
Vergleich zur Kostenberechnung von 2019 ein erheblicher Mehrbedarf an Mitteln. Hin zu 
kommen erforderliche zusätzliche Leistungen für Durchlassbauwerk und Anpassung der 
Kranichsteiner Straße. Mit der Weiterführung der Projekte entsteht ein weiterer Mittelbedarf 
entsprechend beigefügter datenschutzrelevanter Anlage 1.  
 
Mit dieser Magistra tsvorlage wird ein neuer Ansatz als Kompromiss zwischen Verlässlichkeit 
und frühzeitiger Information gewählt, indem Mehrkosten nach erfolgter Ausschreibung eines 
Projekts zum Beschluss vorgelegt werden und so eine möglichst frühzeitige Klarheit mit 
relativ verlässlicher Kostenbasis geschaffen wird, da für die Bauleistung eine verbindlich 
bepreiste Leistungsbeschreibung vorliegt. Für eventuell erforderliche geänderte oder 
zusätzliche Leistungen wurde trotzdem ein Risikozuschlag von 10% berücksichtigt.  
 
Straßenausbau 
 
Die Mehrkosten für den Ausbau der Verkehrsflächen begründen sich vor allem darin, dass die 
aktualisierten Einheitspreise für die Herstellungsarbeiten deutlich höher ausfallen, als in der 
Kostenberechnung aus dem Jahre 2019 angesetzt. Insbesondere  für Asphaltarbeiten sind die 
Preise in den letzten Jahren stark gestiegen.  
 
Im Bereich der bestehenden Verkehrsflächen muss gemäß den 2024 erfolgten 
Baugrunderkundungen sowie der abfalltechnischen Voruntersuchungen teilweise mit stark 
belastetem Material der Deckschichten gerechnet werden, was zu Mehrkosten im Bereich 
Arbeitsschutz und Entsorgung führt.  
 
Im Rahmen der Ausführungsplanung hat sich gezeigt, dass für die Herstellung der 
Straßenentwässerung deutlich mehr Aufwand notwendig ist, als in der Entwurfsplanung 
abzusehen war. Es müssen zusätzliche Schächte und Anschlussleitungen hergestellt werden. 
Für die Herstellung der Entwässerungsleitungen zum Anschluss an den vorhandenen Kanal in 
rund 4 m Tiefe sind Mehrmengen an Bodenaushub zu erwarten, als  in der Entwurfsplanung 
angenommen wurde.  
 
Die vorhandene einseitige Straßenbeleuchtung muss mit dem Straßenausbau aufgrund der 
neuen Breite des Straßenquerschnittes künftig beidseitig hergestellt werden, weshalb 
Mehrkosten entstehen. Zusätzlich wird die b estehende Beschilderung im Zuge der 
Baumaßnahme vollständig ausgetauscht und erneuert.  
 
Aufgrund von umfangreichen Baumschutz - und Naturschutzmaßnahmen, die mit 
Sachverständigen im Zuge der Ausführungsplanung detaillierter festgelegt wurden, entstehen 
zusätzliche Mehrkosten.

- 4 - 
Durchlass Ruthsenbach  
 
Die Kosten für den Durchlass am Ruthsenbach sind entsprechend der Anlage 1 gestiegen. 
Die Mehrkosten begründen sich unter anderem in höheren Einheitspreisen, als in der 
Kostenberechnung aus dem Jahre 2021 angeset zt. Weiter sind Mehrkosten aufgrund von 
notwendigen Kampfmitteluntersuchungen und aus Genehmigungsauflagen des 
Regierungspräsidiums Darmstadt resultierenden Anpassungen für den Verbau der Baugrube 
notwendig. 
 
Leitungsumverlegungen  
 
Im Zuge der Ausführungsp lanung wurde mit Leitungsschürfen festgestellt, dass eine 
Gasleitung über eine Länge von rund 450 m sowie eine Wasserleitung über 320 m verlegt 
werden müssen, da Kollisionen mit der Straßenplanung vorliegen. Die Haushaltsmittel für die 
Leitungsverlegungen sind von der Wissenschaftsstadt Darmstadt vorrübergehend zur 
Verfügung zu stellen, werden jedoch abschließend im Rahmen der Konzessionsverträge von 
den Leitungsträgern erstattet.  
 
Erweiterung der Schachtbauwerke im Zuge des Straßenausbaus  
 
Die bestehenden Schachtbauwerke in der Jägertorstraße sind mit einer Konusweite von 
DN 600 ausgebaut. Arbeitsschutzvorgaben im Kanalbau fordern Schachtdurchmesser von 
DN 800. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme sollen die vorhandenen Schachtkonusse 
getauscht werden. Diese zusä tzlichen Leistungen (Kostenansatz gemäß Anlage 1, Position 
2.9) im Bereich Kanalbau werden über eine eigene Kostenstelle für Schachtumbauten 
abgerechnet. 
 
Wie beschrieben mussten für den Ausbau der Jägertorstraße durch notwendige 
Leitungsverlegungen sowie naturschutzfachliche und geotechnische Fragestellungen bereits 
im Vorfeld weitere Untersuchungen durchgeführt und Planungen angepasst werden. Dies hat 
dazu geführt, dass neben der Erhöhung der Baukosten auch die Kosten für 
Planungsleistungen höher ausgefal len sind als 2019 absehbar.  
 
Die Finanzierung des Straßenausbaus erfolgt aus der Investitionsnummer 11066 -6360 
„Ausbau Jägertorstraße von Parkstraße bis Kranichsteiner Straße“, Kostenstelle 066 -110-
1000. Die Errichtung des Durchlassbauwerkes am Ruthsenbach  (ehemals Mühlbach) wird 
aus der Investitionsnummer 19066 -4402 „Ersatzdurchlass für Brücke Mühlbach, 
Kranichstein“, Kostenstelle 066 -100-1000, finanziert.  
Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025 
angemeldet und stehen vorbehaltlich der Genehmigung zur Verfügung.  
Für den Umbau der Schächte stehen Haushaltsmittel als Haushaltsausgabereste unter der 
Investitionsnummer 08066 -6792, Kostenstelle 066 -140-1000 „Kanalbau -Tiefbauten 
allgemein“ zur Verfügung.  
 
Wie mit der Magistratsvorlage für den Ausbau der Jägertorstraße 2019 beschrieben, 
unterliegt die Maßnahme mit Einschränkungen der Erschließungsbetragspflicht. Da die 
Jägertorstraße eine klassifizierte Kreisstraße ist, kann der Aufwand für die Fahrbahn und die 
Lichtsignalanlage entsprechend Baugesetzbuch nicht auf die Anlieger umgelegt werden. 
Damit unterliegen lediglich die Baumaßnahmen im Seitenbereich dem Erschließungsbeitrag 
(90 %).

- 5 - 
Die Straße erfüllt die Voraussetzungen für eine Bezuschussung nach dem 
Mobilitätsfördergesetz im Förderbereich kommunaler Straßenbau (KSB). Allerdings sind nur 
die Teile förderungsfähig, die nicht dem Erschließungsbeitrag unterliegen. Die Höhe der 
Förderung liegt bei ~ 70  %. Ein Förderantrag wurde bei Hessen Mobil eingereicht und 
bewilligt. Der Zuwendungsantrag wird entsprechend der beschriebenen Mehrkosten 
fortgeschrieben.  
 
Gegenüber den in der Vorlage 2019/0177 bereits genannten Folgekosten entstehen aufgrund 
von Preissteigerungen zusätzlichen Folgekosten gemäß Anlage 1.  
 
 
Dezernat IV      Dezernat VI 
 
 
 
André Schellenberg      Paul Georg Wandrey  
Stadtkämmerer      Stadtrat

anlage 2

347 Zeichen

Punkt 8: Ausbau Jägertorstraße von Parkstraße bis Kranichsteiner Straße 
hier: Mehrkosten Straßenausbau, Ersatzdurchlass, Leitungsverlegung und 
Schachtkronenaufweitung 
 (V-Nr. 2025/0027) 
- Kenntnisnahme – 
 
Der Ausschuss für Mobilität, Bürgerservice, Ordnungswesen, Brand-, 
Katastrophenschutz und Rettungswesen nimmt von der Vorlage Kenntnis.

Beratungsverlauf (2)

TOP 36
TOP 8

Orte (3)

  • Kranichsteiner Straße
  • Jägertorstraße 2019
  • Parkstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2025/0027
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.01.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00