SV-2012/0064
Große Anfrage der Fraktionen Bü 90/Grüne und CDU vom 18.09.2012 betr. Status Quo Rathaus und Verwaltungsstandorte
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SV-2012/0064
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SV-2012/0064 ____________________________________________________________________ Darmstadt, 18.09.2012 Große Anfrage Status Quo Rathaus und Verwaltungsstandorte Um eine ernsthafte und auf Fakten basierende Erörterung und Diskussion um einen möglichen zentralen Rathausneubau zu ermöglichen, bedarf es Informationen zum Status Quo der von der Verwaltung genutzten Liegenschaften und Verwaltungsabläufen. Wir fragen deshalb den Magistrat: Bestandsaufnahme städtische Ämter/Liegenschaften 1. Welche jährlichen Mietkosten fallen gegenwärtig für städtische Ämter und Einrichtungen (inkl. Parkplätze etc.) an? 2. Welche weiteren Mietkosten fallen bspw. für für Eigenbetriebe, innenstadtnahe städtische Tochterunternehmen (z.B. HEAG) an? 3. Welche Energiekosten fallen für die unter 1. und 2. aufgeführten Liegenschaften jährlich an? 4. Wann läuft der gegenwärtige Mietvertrag des "Neuen Rathauses" am Luisenplatz 5a aus? 5. Ist absehbar, welche zusätzlichen Belastungen danach auf den städtischen Haushalt zukommen? 6. Besteht an eigenen von der Stadt derzeit genutzten Liegenschaften (Verwaltungsgebäude u.ä.) Sanierungs-/Instandhaltungsbedarf? Wenn ja, in welcher Größenordnung in den nächsten 20 Jahren? 7. Welche Mieteinnahmen bzw. Verkaufserlöse wären rechnerisch für derzeitige stadteigene Liegenschaften erzielbar, sofern diese nicht mehr für eine Verwaltungsnutzung erforderlich wären? Verwaltungsabläufe und Wegebeziehungen 8. Auf wie viele bzw. welche Standorte sind derzeit die Verwaltung bzw. städtischen Einrichtungen verteilt? 9. Verursacht die Verteilung auf mehrere Standorte (z.B. Neues Rathaus Innenstadt, Bauverwaltung Bessunger Straße, Sozialverwaltung Frankfurter Straße etc.) Zeitverluste bei Verwaltungsabläufen und zusätzliche Kosten? Wenn ja, lässt sich das in Mitarbeiterstellen bzw. monetär darstellen? 10. Welche Kosten (z.B. Fahrtkosten, Portokosten u.ä.) entstehen durch die Verteilung auf mehrere Verwaltungsstandorte? B' 90/Die GRÜNEN Stadtverordnetenfr aktion Darmstadt Lauteschlägerstr. 38—64289 Darmstadt Tel./Fax: 06151/6 14 90, 06151/6 14 01 Mail: fraktion@gruene-darmstadt.de Internet: www.gruene-darmstadt.de/fraktion CDU Darmstadt Stadtverordnetenfraktion Steubenplatz 12 4—64293 Darmstadt Tel./Fax: 06151/171211, 06151/171219 Email: fraktion@cdu-darmstadt.de Internet: www.cdu-darmstadt.de 2 11. Neben der zeitlichen und aufwandsseitigen internen Optimierung von Verwaltungsabläufen, welche Vorteile hätte ein zentraler Verwaltungsstandort für die Bürgerschaft und Wirtschaft, vor dem Hintergrund, dass man derzeit bspw. wegen eines Vorganges mehrere weit auseinanderliegende Verwaltungsstellen nacheinander aufsuchen muss? 12. Ließe sich durch einen zentralen Verwaltungsstandort das Leistungsangebot verbessern? 13. Ist eine Zusammenführung bislang räumlich getrennter Teile der Verwaltung als Bestandteil einer Verwaltungsstrukturreform angedacht? 14. Kann eine Zusammenlegung an einem zentralen Standort helfen, die Vorgaben des Regierungspräsidenten hinsichtlich der Stellenbewirtschaftung, sprich ohne betriebsbedingte Kündigungen, einzuhalten? Hildegard Förster-Heldmann Hartwig Jourdan Yücel Akdeniz Peter Franz Ellen Schüssler Anna-Maria Sturm Hans Fürst Ludwig Achenbach Felix Weidner Ctirad Kotoucek (Stadtverordnete) (Stadtverordnete)
anlage 1
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Der Oberbürgermeister
Jochen Partsch
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Der Oberbürgermeister
Jochen Partsch
Bündnis 90/Die Grünen
Stadtverordnetenfraktion Darmstadt
Lauteschlägerstraße 38
64289 Darmstadt
CDU Darmstadt
Stadtverordnetenfraktion
Steubenplatz 12
64293 Darmstadt
Neues Rathaus am Luisenplatz
Luisenplatz 5 A
64283 Darmstadt
Telefon: 06151 13-2201 – 04
Telefax: 06151 13-2205
Internet: http://www.darmstadt.de
E-mail: oberbuergermeister@darmstadt.de
Datum:
23.04.2013
Ihre Große Anfrage vom 18.09.2012
Status Quo Rathaus und Verwaltungsstandorte
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Große Anfrage beantworte ich wie folgt:
Bestandsaufnahme städtische Ämter/Liegenschaften
Frage 1:
Welche Mietkosten fallen jährlich für städtische Ämter und Einrichtungen (inkl. Parkplätze etc.) an?
Antwort:
Für die Anmietung von Flächen für die städtischen Ämter und Einrichtungen, die in einem möglichen
Rathausneubau zusammengefasst werden könnten, werden derzeit jährliche Mietkosten in Höhe von
insgesamt ca. 2,38 Mio. € (ohne Berücksichtigung der Betriebskosten) aufgewendet.
Hierbei nicht berücksichtigt sind zukünftige Mietkostenzahlungen für die bereits in Nutzung befindlichen
Mietflächen Luisenplatz 5a, Mittelbau, 2. Obergeschoss bis Dachgeschoss.
Der jährliche Zuschuss aus dem städtischen Haushalt für angemietete Parkflächen betrug im Jahr 2010
63.900,37 €.
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Frage 2:
Welche weiteren Mietkosten beispielsweise für Eigenbetriebe, innenstadtnahe städtische
Tochterunternehmen (z. B. HEAG) an?
Antwort:
Für die vom Eigenbetrieb Immobilienmanagement für die städtischen Ämter und Eigenbetriebe zur
Verfügung gestellten Flächen und verwalteten Mietflächen gelten die Aussagen aus Antwort zur Frage
Nr. 1 bezüglich der Höhe der jährlichen Mietzahlungen.
Für darüber hinaus von Eigenbetrieben in Eigenverantwortung angemietete Flächen und zu eventuellen
Mietkosten von städtischen Tochterunternehmen kann keine Auskunft erteilt werden.
Frage 3:
Welche Energiekosten fallen für die unter 1. und 2. aufgeführten Liegenschaften jährlich an?
Antwort:
Für die bezüglich der Antwort auf Frage Nr. 1 von den städtischen Ämtern und Einrichtungen genutzten
Flächen wurden laut Energiebericht 2010 (Seite 3, Tabelle Öffentliche Verwaltung) Energiekosten in Höhe
von insgesamt ca. 232.000 € für Heizenergie und ca. 320.000 € für elektrische Energie aufgewendet.
Frage 4:
Wann läuft der gegenwärtige Mietvertrag des „Neuen Rathauses“ am Luisenplatz 5a aus?
Antwort:
Die Flächen des „Neuen Rathauses“ am Luisenplatz 5a setzen sich aus drei Gebäudeteilen zusammen:
Nordbau 2. Obergeschoss bis Dachgeschoss: ca. 700 m²
Mittelbau 2. Obergeschoss bis Dachgeschoss: ca. 1.960 m²
Südbau 2. Obergeschoss bis Dachgeschoss: ca. 1.690 m²
Der Mietvertrag wurde ausschließlich für die Flächen des Mittelbaus abgeschlossen. Eine Anmietung
gegen Miet-Vorauszahlung wurde für einen Zeitraum vom 01.01.1998 bis 31.12.2017 vereinbart.
Die Flächen des Nord- und Südbaus befinden sich im Eigentum der Stadt.
Frage 5:
Ist absehbar, welche zusätzlichen Belastungen danach auf den städtischen Haushalt zukommen
werden?
Antwort:
Für den Fall einer Vertragsverlängerung des Mietvertrages für die Mietflächen am Luisenplatz 5a ist
davon auszugehen, dass zusätzliche Mietzahlungen den städtischen Haushalt belasten werden. Die hier
ab dem Januar 2018 zu erwartenden Mietkosten für die angemieteten ca. 1.960 m² Bürofläche können
zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau beziffert werden. Die Kosten werden derzeit – vorbehaltlich
jeglicher Verhandlungen – auf ca. 270.000 € pro Jahr grob geschätzt.
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Frage 6:
Besteht an eigenen von der Stadt derzeit genutzten Liegenschaften (Verwaltungsgebäude etc.)
Sanierung-/Instandhaltungsbedarf? Wenn ja, in welcher Größenordnung in den nächsten 20 Jahren?
Antwort:
Für die derzeit in Nutzung befindlichen Verwaltungsflächen besteht über die üblichen Reparatur- und
Instandhaltungsmaßnahmen hinaus erheblicher Sanierungsbedarf. Die Schätzung der Sanierungskosten
für die Altbauten des Technischen Stadthauses Bessunger Straße (Gebäude A, B, C, D, E (teilweise), F)
beläuft sich nach Grobkalkulation anhand von Kennzahlen auf eine Höhe von etwa 14 Mio. €. Die Höhe
der Sanierungskosten des Stadthauses Grafenstraße wird auf etwa 2.577.000€ geschätzt.
Frage 7:
Welche Mieteinnahmen bzw. Verkaufserlöse wären rechnerisch für derzeit stadteigene Liegenschaften
erzielbar, sofern diese nicht mehr für eine Verwaltungsnutzung erforderlich wären.
Antwort:
Die Verkehrswertermittlung der derzeit stadteigenen und im Falle eines Rathausneubaus frei werdenden
Liegenschaften ergibt mögliche Verkaufserlöse in Höhe von 16.170.000 €, denen Anlagenbuchwerte in
Höhe von 4.240.000 gegenüberstehen.
Verwaltungsabläufe und Wegebeziehungen
Frage 8
Auf wie viele bzw. welche Standorte sind derzeit die Verwaltung bzw. städtischen Richtungen verteilt?
Städtische Einrichtungen verteilen sich derzeit auf weit über 120 verschiedene Standorte, wobei hier die
Schulen und Kindertagestätten den größten Anteil haben.
Standorte von Verwaltungseinheiten, deren Kapazitäten im Rahmen einer ersten Bedarfsermittlung für
einen Umzug in ein potentielles Neues Rathaus vorgesehen sind:
- Luisenplatz/Carree
- Luisenplatz/Luisencenter
- Frankfurter Straße
- Technisches Stadthaus Bessunger Straße
- Grafenstraße
- Zulassungsstelle Rüdesheimer Straße
Weitere Standorte von Organisationseinheiten, die im Rahmen einer ersten Bedarfsermittlung für den
Verbleib in den jeweiligen Standorten vorgesehen sind:
- Standesamt Altes Rathaus
- Standesamt Hochzeitssturm
- Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Rheinstraße
- Volkshochschule, Große Bachgasse
- Internationales Musikinstitut, Nieder-Ramstädter Straße
- Jazzinstitut, Bessunger Straße
- Jobcenter, Groß-Gerauer Weg
- Bürgerbüro Kranichstein, Grundstraße
- Bürgerbüro Darmstadt-West, Heimstättenweg
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- Bezirksverwaltung Arheilgen, Rathausstraße
- Bezirksverwaltung Eberstadt, Oberstraße
- Bezirksverwaltung Wixhausen, Falltorstraße
- Feuerwehr, Bismarckstraße
- Akademie für Tonkunst, Ludwigshöhstraße
- Stadtbibliothek, Große Bachgasse
- Stadtarchiv, Karolinenplatz
- Institut Mathildenhöhe, Olbrichweg 13
- Institut Wohnen und Umwelt
- Scentral, Bismarckstraße
- Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Sensfelderweg
- Eigenbetrieb Werkstätten und Wohneinrichtungen, Schreberweg
(siehe Anlage)
Frage 9
Verursacht die Verteilung auf mehrere Standorte (z. B. Neues Rathaus Innenstadt, Bauverwaltung
Bessunger Straße, Sozialverwaltung Frankfurter Straße etc.) Zeitverluste bei Verwaltungsablaufen und
zusätzliche Kosten? Wenn ja, lässt sich das in Mitarbeiterstellen bzw. monetär darstellen?
Ja, im Vergleich zu einem zentralen Standort ist der Betrieb mehrerer dezentraler Einheiten durchaus
mit zusätzlichen (Personal-)Kosten verbunden, die allerdings derzeit weder monetär noch in Stellen
konkret bezifferbar sind.
Synergien ergeben sich für folgende Bereiche und Verwaltungsabläufe: Postdienste, Registratur,
Zentralisierung des Buchungswesens, der Beschaffung, des Personalwesen sowie Neustrukturierung der
IT-Koordination.
Des Weiteren sind Effekte für den Bereich der Hausmeisterdienste und Gebäudeverwaltung, der
Reinigungsdienste, der Kommunikationstechnik, der Druck- und Kopierdienste sowie der
Bürgerinformations- bzw. Empfangsdienste (z.B. BIZ, Empfang im Bürger- und Ordnungsamt etc.) zu
erwarten und daher entsprechend noch zu prüfen.
Hinsichtlich der angesprochenen Zeitverluste ist es richtig, dass durch eine Neustrukturierung des
(hausinternen) Postwesens bzw. durch eine verringerte Anzahl an zu beliefernden Standorten sich die
Durchlaufzeiten der zu transportierenden Schriftstücke verringern können und damit sich auch die
Bearbeitungszeiten für Bürgeranliegen beschleunigen.
Darüber hinaus sind auch interne Abstimmungen wie zum Beispiel ämterübergreifende Besprechungen
leichter, wenn möglichst viele städtische Verwaltungseinheiten in einem Gebäude untergebracht sind und
lange Wegezeiten entfallen können.
Die derzeitige Verteilung der Verwaltungsstellen auf mehrere Standorte verursacht also Mehraufwand und
Zeitverlust. Diese lassen sich jedoch nicht in Mitarbeiterstellen oder monetär darstellen.
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Frage 10:
Welche Kosten (z. B. Fahrtkosten, Portokosten u. ä.) etnstehen durch die Verteilung auf mehrere
Verwaltungsstandorte?
Die Botenmeisterei fährt derzeit regelmäßig zu den verschiedenen Verwaltungsstandorten. Portokosten
fallen daher nicht an.
Diese Dienstleistung wird aber auch nach einer Zusammenlegung der Verwaltungsstandorte erfolgen.
Selbst wenn die Ämter, die zur Zeit in der Frankfurter Straße, Grafenstraße, Luisenplatz und Bessunger
Straße untergebracht sind, an einen Standort wechseln, gibt es Außenstellen in der Nähe dieser
Standorte, die angefahren werden müssen (EAD, Amtsgericht, RP, KFZ-Zulassung, Jobcenter, …).
Eine wesentliche Einsparung ergibt sich aber für ämterübergreifende Zusammenarbeit, sei es in
Projekten oder Arbeitsgruppen sowie für Beschäftigte, die in verschiedenen Ämtern zu tun haen (z. B. IT).
Hier können Dienstfahrkarten, Fahrten mit dem KFZ und vor allem Arbeitszeit gespart werden.
Die Fahrtkosten und ähnliche Kosten, die durch die Verteilung auf mehrere Standorte entstehen, können
nicht exakt dargestellt werden.
Frage 11:
Neben der zeitlichen und aufwandsseitigen internen Optimierung von Verwaltungsabläufen, welche
Vorteile hätte ein zentraler Verwaltungsstandort für die Bürgerschaft und Wirtschaft, vor dem
Hintergrund, dass man derzeit bspw. wegen eines Vorganges mehrere weit auseinanderliegende
Verwaltungsstellen nacheinander aufsuchen muss?
Ein zentraler Verwaltungsstandort eröffnet viele neue Möglichkeiten im Dienstleistungsangebot. In
Rahmen einer Projektgruppe wird beispielsweise derzeit geprüft, welche Leistungen in einem zentralen
Bürgerbüro angeboten werden können, so dass sich die Anzahl der Verwaltungskontakte und Wege für
den Bürger weiter reduzieren. So ist es z.B. vorstellbar, dass der Bürger bzw. die Bürgerin bei dem
gleichen Sachbearbeiter bzw. der gleichen Sachbearbeiterin im Bürgerbüro mehrere Leistungen erhalten
kann, wofür bisher u.U. mehrere Verwaltungsstellen zuständig sind (z.B. Meldewesen, Hundesteuer,
Grundbesitzabgaben). Darüber hinaus sind bei einem zentralen Verwaltungsstandort auch viele weitere
Leistungen, die dann ggf. nicht im zentralen Bürgerbüro angeboten werden, zumindest am gleichen
Standort erhältlich (z.B. Anträge auf Sozialhilfeleistungen, Kartenverkauf Seniorenveranstaltungen
u.v.m.).
Durch dieses erweiterte Dienstleistungsangebot aus einer Hand ist es möglich, Nachfragespitzen als
auch Personalengpässe besser abzufangen bzw. auszugleichen, so dass ggf. auch Ausweitungen von
Öffnungszeiten der zentralen Bürgeranlaufstelle/Bürgerbüro in Betracht zu ziehen wären.
Ferner könnten Wartezeiten reduziert werden und durch entsprechende Planungen Wartebereiche
kundenfreundlicher gestaltet werden. Die mit dem Rathausneubau verbundenen Neuinvestitionen in
Hard- und Software können hierbei weitere attraktive Nutzungsmöglichkeiten bieten, wie z.B.
elektronische Vorabterminvereinbarung und/oder Erinnerung per SMS bzw. Mitteilung wenn doch einmal
mit längeren Wartezeiten zu rechnen wäre. Eine einhergehende Optimierung des Internetangebots und
der zentralen Telefondienste könnte die angestrebte Dienstleistungsverbesserung weiter abrunden.
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Auf jeden Fall wird es durchführbar sein, barrierefreie Zugänge zu allen Bereichen zu ermöglichen und
die Verkehrsanbindung, je nach Standort, zu optimieren durch den Direktanschluss an eine Haltestelle in
unmittelbarer Nähe.
Ferner können weitere, auch private Dienstleistungen mit einem Mehrwert für Beschäftigte und Besucher
in das Rathauskonzept sinnvoll und günstig integriert werden (z.B. Bankautomat, Kiosk, Bäcker, Post,
sonstige Dienstleister).
Es wird auch bei einem Rathausneubau jedoch nicht gänzlich auszuschließen sein, dass die Bürgerschaft
bzw. Wirtschaft auch weiterhin ggf. mehrere Standorte aufsuchen muss, da einige spezielle
Dienstleistungsangebote (z.B. Leistungen des Jobcenters Darmstadt) nach wie vor an unterschiedlichen
Standorten vorgehalten werden.
Frage 12:
Ließe sich durch einen zentralen Verwaltungsstandort das Leistungsangebot verbessern?
Eine Dienstleistungsverbesserung in einem zentralen Verwaltungsstandort ist möglich und auch gewollt.
Wir verweisen hierzu auf die aufgezählten Möglichkeiten in der Antwort zur Frage 11.
Die sich in einem zentralen Verwaltungsstandort ergebenden Synergien und Zentralisierungen im
allgemeinen Verwaltungsbereich (siehe hierzu Antwort zu Ziffer 9 und 13) entlasten die Fachämter und
führen dort zu einer weiteren Fokussierung auf das jeweilige Kerngeschäft, was sich letztlich ebenfalls in
einem verbesserten Leistungsangebot niederschlägt.
Frage 13:
Ist eine Zusammenführung bislang räumlich getrennter Teile der Verwaltung als Bestandteil einer
Verwaltungsstrukturreform angedacht?
Im Rahmen der Neustrukturierung der Bürger- und Schalterdienste („Frontoffice“) als auch der
Zentralisierung verschiedener interner Dienstleistungen u.a. im Personalwesen, in der Registratur oder
im Buchungswesen, wird auch geprüft, inwieweit nicht nur eine räumliche Zusammenlegung von
Verwaltungseinheiten sondern ggf. auch aufbauorganisatorische Veränderungen der
Verwaltungsstrukturen sinnvoll sind.
Frage 14:
Kann eine Zusammenlegung an einem zentralen Standort helfen, die Vorgaben des
Regierungspräsidenten hinsichtlich der Stellenbewirtschaftung, sprich ohne betriebsbedingte
Kündigungen, einzuhalten?
Die feste Absicht, a) keine betriebsbedingten Kündigungen auszusprechen, ist der politische Wille der
aktuellen Stadtkoalition. Die Vorgaben der Aufsichtsbehörde im Sektor „Personalaufwendungen“ zielen
darauf ab, die b) Personalaufwendungen weiter zu reduzieren , um das bisherige Rechenergebnis 2009
(zzgl. Tarif- und Besoldungserhöhungen) einzuhalten. Beide Punkte [a) und b)]
stehen in einem kausalen
Zusammenhang.
Originär werden betriebsbedingte Kündigungen dann ausgesprochen, wenn z.B. einzelne Betriebsteile
geschlossen werden oder Aufgabengebiete wegfallen und ein anderweitiger Einsatz des in diesem
Betriebszweigs vorgehaltenen Personals unmöglich ist.
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Die Zusammenlegung an einen „zentralen Standort“ soll dazu führen, dass Arbeitsabläufe optimiert und
Doppelstrukturen abgebaut werden; also Synergieeffekte eintreten.
->Diese Maßnahme ist geeignet, den Personalkörper perspektivisch
zu verschlanken.
->Insofern hilft die vorgesehene Maßnahme, die Vorgabe der Aufsichtsbehörde zur „deutlichen
Reduzierung der Personalaufwendungen“ einzuhalten, wobei durch den zu begrüßenden Verzicht auf
betriebsbedingte Kündigungen Einspareffekte nicht sofort, sondern im Laufe der Zeit (sozialverträglich)
eintreten.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Anlage
Verteiler:
Büro der Stadtverordnetenversammlung
Magistratsgeschäftsstelle
Pressestelle
zur Kenntnis
zur Veröffentlichung
Dezernat I
Dezernat III
11
101
anlage 2
2032 Zeichen
Anlage zu Frage 8 Mitarbeiter/innen je Standort Nr. Standort Amt 1 Bessunger Straße 125 Bauaufsichtsamt Kulturamt - Denkmalschutz und -pflege Eigenbetrieb IDA Grünflächenamt Stadtplanungsamt Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Umweltamt Vermessungsamt 2 Frankfurter Straße 71 Agenda-Büro Amt für Soziales und Prävention Amt für Wohnungswesen Datenschutzbeauftragte Eigenbetrieb Bäder (nur Verwaltung) Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte Fachdienst für zentrale Verwaltungsangelegenheiten Frauenbeauftrage Gesamtpersonalrat Interkulturelles Büro Jugendamt (Verwaltung ohne Kitas und JuZe) Kulturamt (ohne Institute) EB Kulturinstitute (Zentrale Angeleg. ohne Institute) Personalrat Revisionsamt Schulamt inkl. Medienzentrum und ohne Schulen Sportamt Vergabe- und Beschaffungsstelle 3 Grafenstraße 30 Bürger- u. Ordnungsamt 4 Im Carree 1 Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung 5 Luisenplatz 5 Büro der Stadtverordnetenversammlung Hauptamt (ohne IT-Abteilung) Personalamt 6 Luisenplatz 5 A Büro Dezernat I Büro Dezernat II Büro Dezernat III Büro Dezernat IV Büro Dezernat V Finanzverwaltung Magistrat (hauptamtlich) Hauptamt-IT-Abteilung Personal- und Strukturentwicklung Pressestelle Rechtsamt Referat Stadtwirtschaftskoordination 7 Bessunger Straße 88 D Jazzinstitut 8 Große Bachgasse 2 Volkshochschule 9 Marktplatz 8 Standesamt 10 Nieder-Ramstädter-Str. 190 Internationales Musikinstitut 11 Rheinstraße 67 Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz 12 Rüdesheimer Str. 119 B KFZ-Zulassungsbehörde 13 Bismarckstraße 86 Feuerwehr 14 Ludwigshöhstraße 120 Akademie für Tonkunst 15 Große Bachgasse 2 Stadtbibliothek Darmstadt 16 Karolinenplatz 3 Stadtarchiv 17 Schreberweg 2 EB DWuW Weitere städtische Einrichtungen: • Bezirksverwaltungen • Bürgerbüros • Schulen • Kindertagesstätten • Außenstellen Stadtbibliothek • Jugendzentren/-häuser • Bäder • Sporthallen und Sportplätze
Beratungsverlauf (1)
Orte (23)
- Lauteschlägerstraße 38
- Frankfurter Straße 71
- Grafenstraße 30
- Rheinstraße 67
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- Nieder-Ramstädter Straße 190
- Bessunger Straße 125
- Rathausstraße
- Oberstraße
- Falltorstraße
- Bismarckstraße 86
- Ludwigshöhstraße 120
- Rüdesheimer Straße 119B
- Steubenplatz 12
- Luisenplatz 5A
- Groß-Gerauer Weg
- Karolinenplatz 3
- Olbrichweg 13
- Sensfelderweg
- Schreberweg 2E
- Marktplatz 8
- Heimstättenweg 4
- Im Carree 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2012/0064
- Typ
- Große Anfragen
- Datum
- 21.09.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00