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V/0111/2006

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung

Vorlage 13.02.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.04.2006, TOP 35

Anlage 2

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

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Anlage 2

459 Zeichen

Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0111/2006
Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung“
2.1 Bereich „Meesenstiege“

Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0111/2006
Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung“
2. 2 Bereich „Marktallee“

Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0111/2006
Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung“
2.3 Bereich „Osttor“

Anlage 1

1518 Zeichen

Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0111/2006
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus An-
lass der Veranstaltungen "Hiltruper Frühlingsfest" für die Jahre 2006 bis 2010
Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 02. Juni 2003 (BGBl. I S. 744) in Verbindung mit Nr. 4.6.4. des Teils III
der Anlage zur Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits-
und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 25.01.2000 (GV. NW. S. 54/SGV.
NW. 281) und den §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbe-
hörden (OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2001 (GV. NW. S. 870), wird von der Stadt
Münster als örtliche Ordnungsbehörde für die Stadt Münster folgende Verordnung erlassen:
§ 1
Während der Veranstaltungen „Hiltruper Frühlingsfest“ dürfen die Verkaufsstellen im
Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, die in den im „Einzelhandelskonzept
Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ ausgewiesenen Standortbereichen
„Typ B: Stadtbereichszentrum/Stadtbezirkszentrum“, „Typ C: Stadtteilzentrum“ oder
„Typ D: Geschäftslage der Grundversorgung“ liegen, an den Sonntagen, 14.05.2006,
06.05.2007, 18.05.2008, 10.05.2009 und 30.05.2010, in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr
geöffnet sein.
§ 2
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt
Münster in Kraft.

Beschlussvorlage

5942 Zeichen

V/0111/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus Anlass der 
Veranstaltungen "Hiltruper Frühlingsfest" für die Jahre 2006 bis 2010 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.03.2006 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
16.03.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
23.03.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
29.03.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
05.04.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufs-
stellen aus Anlass der Veranstaltungen „Hiltruper Frühlingsfest“ für die Jahre 2006 bis 2010 wird 
beschlossen. 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.  
 
 
Begründung: 
 
Der Gewerbeverein Hiltrup hat mit Schreiben vom 14.12.2005 und ergänzendem Schreiben vom 
18.01.2006 beantragt, für den Stadtteil Münster-Hiltrup die Verkaufszeiten von 13.00 – 18.00 Uhr  
für die Sonntage in den Jahren 2006 bis 2010 anlässlich der dortigen Veranstaltungen „Hiltruper 
Frühlingsfest“ gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Ladenschlussgesetz freizugeben. Im Einzelnen handelt 
es sich um folgende Sonntage: 
 
14.05.2006 
06.05.2007 
18.05.2008 
10.05.2009 
 30.05.2010. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0111/2006 
Auskunft erteilt: 
Frau  Schulz 
Ruf: 
492 32 65 
E-Mail: 
SchulzElke@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.02.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0111/2006 
Das „Hiltruper Frühlingsfest“ war im Jahr 2005 ebenso wie bereits in den Jahren zuvor ein voller 
Erfolg. Viele tausend Besucher, insbesondere aus den Umlandgemeinden, besuchten das Fest 
und nutzten die Möglichkeit einzukaufen. Diese Möglichkeit soll in den nächsten Jahren auch wie-
der geboten werden. Für die entsprechende Attraktivität der Veranstaltungen sorgt wiederum ein 
umfangreiches Rahmenprogramm. Es wird daher erwartet, dass die kommenden Feste erneut 
einen hohen Besucherstrom anziehen werden, den die Hiltruper Kaufleute dazu nutzen möchten, 
ihre Betriebe zu präsentieren und für ihren Geschäftsstandort zu werben. Die geplanten Straßen-
feste werden als Jahrmarkt nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung durch die Verwaltung 
festgesetzt.  
 
Gemäß § 14 Abs. 1 Ladenschlussgesetz (LSchlG) besteht die Möglichkeit, abweichend von den 
Vorschriften der allgemeinen Ladenschlusszeiten, Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Mes-
sen oder ähnlichen Veranstaltungen mit erheblichen - vor allem auswärtigen - Besucherzahlen an 
jährlich vier Sonn- und Feiertagen geöffnet zu halten. Bei der Freigabe kann die Offenhaltung auf 
bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt werden. Für den Stadtbezirk Münster-Hiltrup ist 
weder für das Jahr 2006 noch für die Folgejahre bisher ein verkaufsoffener Sonntag genehmigt 
worden. Es ist somit kein Sonntag verbraucht. Es besteht deshalb ausreichender Spielraum für 
diesen Stadtbezirk, auf evtl. weitere Anträge zu reagieren, da durch die geplanten „Hiltruper Früh-
lingsfeste“ jährlich jeweils erst ein Sonntag verbraucht wird.  
 
Der Zeitraum, währenddessen die Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, ist anzugeben. Er darf fünf 
zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um achtzehn Uhr enden und 
soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen. Diese drei Kriterien werden ebenfalls er-
füllt, so dass die Voraussetzungen für die Genehmigung der beantragten Freigabe der Verkaufs-
zeiten für die Hiltruper Frühlingsfeste in den Jahren 2006 bis 2010 in der Zeit von 13.00 – 18.00 
Uhr gegeben sind. 
 
Die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem 
Ladenschlussgesetz (Ratsbeschluss vom 21.09.2005, Vorlagen-Nummer V/0691/2005) aufgeführ-
ten Eckpunkte, werden eingehalten. Hiernach sind die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt. In 
der zu beschließenden ordnungsbehördlichen Verordnung wird ausdrücklich die Sonntagsöffnung 
nur für die Betriebe genehmigt, die in den Bereichen liegen, welche nach dem „Einzelhandelskon-
zept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ als „Typ B: Stadtbereichszent-
rum/Stadtbezirkszentrum“, als „Typ C: Stadtteilzentrum“ oder als „Typ D: Geschäftslage der 
Grundversorgung“ ausgewiesen sind (Anlage 2). Die zulässige Höchstzahl von vier verkaufsoffe-
nen Sonntagen wird im Stadtbezirk Münster-Hiltrup nicht überschritten. 
 
Die vorgeschriebene Anhörung der Sozialpartner (IHK, Vertretung des Handwerks, ver.di und der 
Kirchen) hat folgendes Ergebnis erbracht: 
Die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen begrüßt in ihrer Stellungnahme die Freigabe 
der Verkaufszeiten von 13.00 bis 18.00 Uhr für die beantragten Sonntage. Der Einzelhandelsver-
band Münsterland e. V. erhebt in seiner Stellungnahme keine Bedenken hinsichtlich der beantrag-
ten Sonderöffnungszeiten. Die Gewerkschaft ver.di hat rechtliche Bedenken gegen die geplante 
Sonntagsöffnung und verweist auf Entscheidungen der Rechtsprechung und den Runderlass des 
Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 03.07.2003 . Außerdem weist die Gewerkschaft darauf-
hin, dass die Sonderöffnung im Jahr 2006, und zwar am 14.05.2006, auf den „Muttertag“ fällt. Die-
ser Tag habe eine hohe gesellschaftliche Bedeutung und sei deshalb für eine Sonderöffnung nicht 
zulässig. Die erhobenen Einwände stehen jedoch aus rechtlicher Sicht dem Erlass der ordnungs-
behördlichen Verordnung nicht entgegen. Nachdem der Hiltruper Gewerbeverein den im

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V/0111/2006 
Jahr 2008 geplanten Termin 11.05. mit Rücksicht auf den Pfingstsonntag auf den 18.05.2008 ver-
legt hat, konnten die seitens des Bischöflichen Generalvikariats geäußerten Bedenken ausgeräumt 
werden. Die Stellungnahme des Kreiskirchenamtes des Kirchenkreises Münster liegt nicht vor und 
kann deshalb nicht berücksichtigt werden.  
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (5)

14.03.2006 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.03.2006 Hauptausschuss
TOP 28 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.04.2006 Rat
TOP 35 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Marktallee
  • Meesenstiege
  • Osttor

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0111/2006
Typ
Vorlage
Datum
13.02.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37