V/0111/2006
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung
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Anlage 2
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Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0111/2006 Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung“ 2.1 Bereich „Meesenstiege“ Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0111/2006 Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung“ 2. 2 Bereich „Marktallee“ Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0111/2006 Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung“ 2.3 Bereich „Osttor“
Anlage 1
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Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0111/2006 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus An- lass der Veranstaltungen "Hiltruper Frühlingsfest" für die Jahre 2006 bis 2010 Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Fassung der Be- kanntmachung vom 02. Juni 2003 (BGBl. I S. 744) in Verbindung mit Nr. 4.6.4. des Teils III der Anlage zur Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 25.01.2000 (GV. NW. S. 54/SGV. NW. 281) und den §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbe- hörden (OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2001 (GV. NW. S. 870), wird von der Stadt Münster als örtliche Ordnungsbehörde für die Stadt Münster folgende Verordnung erlassen: § 1 Während der Veranstaltungen „Hiltruper Frühlingsfest“ dürfen die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, die in den im „Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ ausgewiesenen Standortbereichen „Typ B: Stadtbereichszentrum/Stadtbezirkszentrum“, „Typ C: Stadtteilzentrum“ oder „Typ D: Geschäftslage der Grundversorgung“ liegen, an den Sonntagen, 14.05.2006, 06.05.2007, 18.05.2008, 10.05.2009 und 30.05.2010, in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein. § 2 Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0111/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltungen "Hiltruper Frühlingsfest" für die Jahre 2006 bis 2010 Beratungsfolge 14.03.2006 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 16.03.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 23.03.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 29.03.2006 Hauptausschuss Vorberatung 05.04.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufs- stellen aus Anlass der Veranstaltungen „Hiltruper Frühlingsfest“ für die Jahre 2006 bis 2010 wird beschlossen. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Der Gewerbeverein Hiltrup hat mit Schreiben vom 14.12.2005 und ergänzendem Schreiben vom 18.01.2006 beantragt, für den Stadtteil Münster-Hiltrup die Verkaufszeiten von 13.00 – 18.00 Uhr für die Sonntage in den Jahren 2006 bis 2010 anlässlich der dortigen Veranstaltungen „Hiltruper Frühlingsfest“ gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Ladenschlussgesetz freizugeben. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Sonntage: 14.05.2006 06.05.2007 18.05.2008 10.05.2009 30.05.2010. Vorlagen-Nr.: V/0111/2006 Auskunft erteilt: Frau Schulz Ruf: 492 32 65 E-Mail: SchulzElke@stadt-muenster.de Datum: 10.02.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0111/2006 Das „Hiltruper Frühlingsfest“ war im Jahr 2005 ebenso wie bereits in den Jahren zuvor ein voller Erfolg. Viele tausend Besucher, insbesondere aus den Umlandgemeinden, besuchten das Fest und nutzten die Möglichkeit einzukaufen. Diese Möglichkeit soll in den nächsten Jahren auch wie- der geboten werden. Für die entsprechende Attraktivität der Veranstaltungen sorgt wiederum ein umfangreiches Rahmenprogramm. Es wird daher erwartet, dass die kommenden Feste erneut einen hohen Besucherstrom anziehen werden, den die Hiltruper Kaufleute dazu nutzen möchten, ihre Betriebe zu präsentieren und für ihren Geschäftsstandort zu werben. Die geplanten Straßen- feste werden als Jahrmarkt nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung durch die Verwaltung festgesetzt. Gemäß § 14 Abs. 1 Ladenschlussgesetz (LSchlG) besteht die Möglichkeit, abweichend von den Vorschriften der allgemeinen Ladenschlusszeiten, Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Mes- sen oder ähnlichen Veranstaltungen mit erheblichen - vor allem auswärtigen - Besucherzahlen an jährlich vier Sonn- und Feiertagen geöffnet zu halten. Bei der Freigabe kann die Offenhaltung auf bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt werden. Für den Stadtbezirk Münster-Hiltrup ist weder für das Jahr 2006 noch für die Folgejahre bisher ein verkaufsoffener Sonntag genehmigt worden. Es ist somit kein Sonntag verbraucht. Es besteht deshalb ausreichender Spielraum für diesen Stadtbezirk, auf evtl. weitere Anträge zu reagieren, da durch die geplanten „Hiltruper Früh- lingsfeste“ jährlich jeweils erst ein Sonntag verbraucht wird. Der Zeitraum, währenddessen die Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, ist anzugeben. Er darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um achtzehn Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen. Diese drei Kriterien werden ebenfalls er- füllt, so dass die Voraussetzungen für die Genehmigung der beantragten Freigabe der Verkaufs- zeiten für die Hiltruper Frühlingsfeste in den Jahren 2006 bis 2010 in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr gegeben sind. Die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem Ladenschlussgesetz (Ratsbeschluss vom 21.09.2005, Vorlagen-Nummer V/0691/2005) aufgeführ- ten Eckpunkte, werden eingehalten. Hiernach sind die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt. In der zu beschließenden ordnungsbehördlichen Verordnung wird ausdrücklich die Sonntagsöffnung nur für die Betriebe genehmigt, die in den Bereichen liegen, welche nach dem „Einzelhandelskon- zept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ als „Typ B: Stadtbereichszent- rum/Stadtbezirkszentrum“, als „Typ C: Stadtteilzentrum“ oder als „Typ D: Geschäftslage der Grundversorgung“ ausgewiesen sind (Anlage 2). Die zulässige Höchstzahl von vier verkaufsoffe- nen Sonntagen wird im Stadtbezirk Münster-Hiltrup nicht überschritten. Die vorgeschriebene Anhörung der Sozialpartner (IHK, Vertretung des Handwerks, ver.di und der Kirchen) hat folgendes Ergebnis erbracht: Die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen begrüßt in ihrer Stellungnahme die Freigabe der Verkaufszeiten von 13.00 bis 18.00 Uhr für die beantragten Sonntage. Der Einzelhandelsver- band Münsterland e. V. erhebt in seiner Stellungnahme keine Bedenken hinsichtlich der beantrag- ten Sonderöffnungszeiten. Die Gewerkschaft ver.di hat rechtliche Bedenken gegen die geplante Sonntagsöffnung und verweist auf Entscheidungen der Rechtsprechung und den Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 03.07.2003 . Außerdem weist die Gewerkschaft darauf- hin, dass die Sonderöffnung im Jahr 2006, und zwar am 14.05.2006, auf den „Muttertag“ fällt. Die- ser Tag habe eine hohe gesellschaftliche Bedeutung und sei deshalb für eine Sonderöffnung nicht zulässig. Die erhobenen Einwände stehen jedoch aus rechtlicher Sicht dem Erlass der ordnungs- behördlichen Verordnung nicht entgegen. Nachdem der Hiltruper Gewerbeverein den im - 3 - V/0111/2006 Jahr 2008 geplanten Termin 11.05. mit Rücksicht auf den Pfingstsonntag auf den 18.05.2008 ver- legt hat, konnten die seitens des Bischöflichen Generalvikariats geäußerten Bedenken ausgeräumt werden. Die Stellungnahme des Kreiskirchenamtes des Kirchenkreises Münster liegt nicht vor und kann deshalb nicht berücksichtigt werden. I. V. gez. Dr. Heinrichs Stadtrat Anlagen
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Marktallee
- Meesenstiege
- Osttor
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0111/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 13.02.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37