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2039/2022

Planungsbeschluss_Mensa-Neubau GGS Merianstr.

Beschlussvorlage Ausschuss 29.09.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 21.11.2022, TOP 7.1

Anlage 1 Lageplan GGS Merianstr.

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Stellungnahme RPA

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Anlage 3 - Erklärung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Anlage 1 Lageplan GGS Merianstr.

146 Zeichen

Lageplan GGS Merianstr.
Mittelpunkt: 352571, 5654943
1:1000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 23.06.2022Seite 1 / 1

Beschlussvorlage Ausschuss

5592 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/402/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 2039/2022 
Freigabedatum 29.09.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planungsbeschluss zur Erstellung eines Erweiterungsbaus OGS- Küche sowie die 
erforderlichen Nebenräume für die offene Ganztagsschule der Grundschule Merianstr. 7-9, 
50765 Köln (Chorweiler) 
Beschlussorgan 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der ASW beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zum Bau 
eines Erweiterungsbaus OGS- Küche sowie die erforderlichen Nebenräume für die Grundschule 
Merianstr. 7-9, 50765 Köln (Chorweiler) zur Erfüllung des Raumprogramms für eine 5-zügige Grund-
schule und des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben.  
 
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kosten-
schätzung auf 181.965,10 €. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten 
werden im Haushaltsjahr 2023 aus im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 vorgesehenen Mitteln im 
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen finanziert. 
 
Die Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024. 
 
 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 24.10.2022 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.10.2022 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.11.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  181.965,10  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Durch die reine Planung eines Erweiterungsbaus für die offene Ganztagsschule ergeben sich keine 
Auswirkungen auf das Klima. In den Planungen werden auch die Klimaauswirkungen des künftigen 
Baus eruiert. Diese werden gemeinsam mit dem Baubeschluss den politischen Gremien vorgelegt. 
Mit dem Planungsbeschluss wird allerdings ein Grundstein gelegt für eine Planung, die ein Gebäude 
mit Klimaauswirkungen zur Folge haben wird. 
 
 
Begründung 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.05.2018 eine Erhöhung des Platzkontingents im Offenen Ganz-
tag bis zum Schuljahr 2021/22 auf insgesamt 33.000 Plätze (Vorlage 3611/2017) beschlossen. Dar-
über hinaus wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode 
die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter 
vereinbart; welche zwischenzeitlich auf Bundesebene beschlossen wurde. 
Die GGS Merianstr. ist 5-zügig und wird derzeit von 369 Kindern besucht. Die prognostizierte Ent-
wicklung der Schülerzahlen zeigt, dass diese in den kommenden Jahren kontinuierlich steigen wer-
den. Für das Schuljahr 2024/25 ist mit einer Schülerzahl von 485 Kindern zu rechnen. Die Grund-
schule ist eine sog. GL- Schule, die Kinder mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstüt-

3 
zung beschult. Zudem wurde 2020 ein Familiengrundschulzentrum gegründet. 
 
Für die Schulspeisung sind aktuell eine Küche (ca. 110 m²) sowie ein Speiseraum (ca. 68 m²) vor-
handen. Um die Versorgung der Kinder sicherzustellen werden zudem angrenzende Unterrichtsräu-
me als Speiseräume genutzt. 
Raumbedarf 
 
Ausgehend von einer Klassenstärke von 25 Schüler*innen sind die Planungen auf eine Gesamtschü-
lerzahl von 500 Personen (in zwei Essensschichten) auszurichten. 
Entsprechend dem aktuellen Musterraumprogramm sind für eine Mensa einer 5-zügigen Grundschule 
folgende Flächen vorzusehen: 
Küche/Lager/Verwaltung/OGS-Leitung   200 m² 
Speiseraum       350 m² 
Darüber hinaus sind die Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) bei den Planungen zu berück-
sichtigen. Danach sind u.a. angemessene Nebenräume, wie z.B. Personalumkleiden und Personal-
WCs vorzusehen. 
Im Gebäudebestand bestehen keine Möglichkeiten, die benötigten Räume zur Verfügung zu stellen. 
Die oben genannten Flächen sind daher zusätzlich bereitzustellen.  
Planungskosten/ Finanzierung: 
 
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kosten-
schätzung auf 181.965,10 €. Diese werden im Haushaltsjahr 2023 aus den im Haushaltsplanentwurf 
2023/2024 vorgesehenen Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13, 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert. 
 
 
Weiterer Ablauf 
 
Nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI wird das Ergebnis der Planung dem Rat vorgelegt.  
Inhalt dieser Beschlussvorlage wird die Mittelfreigabe auf Grundlage der Kostenberechnung nach der 
Leistungsphase 3 HOAI inklusive der Einrichtungs- und Betriebskosten sowie der Baubeschluss sein. 
 
Für die Planung werden die Energieleitlinien der Stadt Köln beachtet. 
 
 
Anlage: 
 
Lageplan GGS Merianstr. 
Stellungnahme RPA

Anlage 2 Stellungnahme RPA

2987 Zeichen

/ 2 
14 22.09.2022 
 
  
40  
 
 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 2039/2022, Stand 31.08.2022 
Planungsbeschluss zur Erstellung eines Mensaneubaus und Nebenräumen für 
die GGS Merianstraße 7-9, Köln-Chorweiler 
RPA-Nr. 2022/0416 
 
Eingereichte Kosten: rd. 180.000,- € brutto (Kostenschätzung) für Lph 1 bis 3 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
40/Amt für Schulentwicklung beabsichtigt, für die GGS Merianstraße einen Neubau 
für Mensa, Speiseräume sowie Nebenräume planen zu lassen. Hierzu soll die Ver-
waltung mit der Planung der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI beauftragt wer-
den. Die Notwendigkeit des Neubaus ergibt sich aus dem gestiegenen Bedarf an 
OGS-Plätzen in Verbindung mit künftig weiter steigenden Schülerzahlen. 
Die geschätzten Planungskosten für die Leistungsphasen 1 bis 3 betragen ca. 
180.000 € (brutto) und sollen durch den Planungsbeschluss legitimiert werden. 
Zu dieser Beschlussvorlage nehme ich wie folgt Stellung: 
Es handelt sich um eine Kombination aus Planungs- und Bedarfsfeststellungsbe-
schluss. Der Planungsbeschluss bezieht sich auf das Objekt, also die zu bauende 
Mensa, und der Bedarfsfeststellungsbeschluss auf die Vergabe der Ingenieurleistun-
gen an externe Planende.  
14 wurden über die in Session hinterlegten Unterlagen hinaus keine weiteren Unter-
lagen zu diesem Projekt zur Verfügung gestellt. Insofern ist die Plausibilisierung der 
genannten Planungskosten in Höhe von ca. 180.000 € nicht möglich. Es besteht das 
Risiko, dass die tatsächlichen Kosten ggf. auch gravierend von dieser Summe abwei-
chen können. 
Auf Nachfrage zu den weiteren Projektrahmenbedingungen wurde darauf hingewie-
sen, dass es sich um ein ÖPP-Projekt handelt. Das für die Instandhaltung und Be-
wirtschaftung beauftragte Unternehmen soll nunmehr auch mit der Planung des Men-
saneubaus beauftragt werden.  
Es stellen sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen: 
- Auf welcher rechtlichen Grundlage soll diese Beauftragung dieser hier be-
trachteten Planungsleistungen erfolgen? Grundsätzlich wäre für Ingenieurleis-
tungen oberhalb des Schwellenwertes eine europaweite Ausschreibung 
durchzuführen. Der Schwellenwert wird bei der notwendigen Betrachtung der 
Planungsgesamtleistung (Leistungsphasen 1 bis 9) in jedem Fall überschrit-
ten.

- 2 - 
 
 
- Führt die Planung des Mensaneubaus automatisch zu einem Folgeauftrag an 
den Unternehmer, der die Ausführung beinhaltet? 
- Was passiert mit weiteren für diese Schule zu realisierenden Maßnahmen? 
Ist es vorgesehen, diese auch automatisch an den ÖPP-Unternehmer zu ver-
geben? 
Für die Beurteilung eines Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschuss sind künftig 
diese relevanten Fragen im Rahmen der Beschlussvorlage zu beantworten. 
Grundsätzlich wird die Notwendigkeit der Maßnahme nicht in Frage gestellt. Die 
Vergabe an den ÖPP-Unternehmer ohne ordnungsgemäßes Vergabeverfahren ist 
bedenklich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Sven Genseke  
Technische Abteilungsleitung  
Rechnungsprüfungsamt

Anlage 3 - Erklärung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

2438 Zeichen

26 21.10.2022 
261/16  
    Anlage 3 zu Beschlussvorlage 2039/2022 
14 
über 40 
 
Erklärung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zur Stellungnahme des  
Rechnungsprüfungsamtes zu 2039/2022, Planungsbeschluss zur Erstellung  
eines Mensaneubaus und Nebenräumen für die Gemeinschaftsgrundschule 
Merianstraße 7-9, Köln-Chorweiler, RPA-Nr. 2022/0416 
Die Gemeinschaftsgrundschule Merianstraße wurde als Projekt in Öffentlich-Privater-
Partnerschaft (ÖPP) realisiert und wird aktuell als ÖPP-Schule mit dem Vertrags-
partner HOCHTIEF PPP Solutions (HochTief) betrieben.  
Die Küchenkapazität und die Ausstattung der Küche für die Offene Ganztagsschule 
(OGS) in der Gemeinschaftsgrundschule Merianstraße 7-9 wird bereits seit mehreren 
Jahren durch das Gesundheitsamt bemängelt. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
hatte zunächst zusammen mit dem PPP-Vertragspartner Planungen zum Umbau der 
OGS-Küche im Bestand aufgenommen. Nach Vorgaben der Politik und verwaltungs-
interner Klärung wurde jedoch festgestellt, dass eine Optimierung der OGS-Küche im 
Bestand nicht mehr bedarfsgerecht realisierbar ist.  
Zur Erfüllung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im  
Grundschulalter muss an diesem Standort das Raumprogramm für eine 5-zügige 
Grundschule umgesetzt werden. 
Die Zulässigkeit der Vergabe an den ÖPP-Vertragspartner für Erweiterungsbauten 
am ÖPP-Objekt selbst wurden bereits an den ÖPP-Objekten Dellbrücker Mauspfad 
200 und Sürther Staße 191 geprüft und festgestellt:  
„Die Planung, die Errichtung und der Betrieb des Erw eiterungsbaus w erden als  
Leistungserw eiterung des bestehenden Hauptvertrages bew ertet“ (Beschlussvorlage 
1060/2020).  
Da der Mensaneubau auf dem vom Vermieter betreuten Grundstück liegt und die  
Erschließung (Medien, Strom, Wasser, Heizenergie) über den Altbau erfolgt, würde 
ein Wechsel des Auftragsnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen mit 
erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.  
Eine Auftragserweiterung ist somit auch nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 GWB  
begründet und legitim. Somit würde die Planung des Mensaneubaus durch HochTief 
auch zu einem Folgeauftrag hinsichtlich der Ausführung führen. 
Weitere für die Gemeinschaftsgrundschule zu realisierenden Maßnahmen werden 
auch an den ÖPP-Vertragspartner vergeben, sofern diese in die Laufzeit des  
Vertrages und in das Tätigkeitsfeld des Auftragsnehmers HochTief fallen.

Beratungsverlauf (3)

24.10.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.10.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2039/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
29.09.2022
Erstellt
21.06.2022 15:51