2039/2022
Planungsbeschluss_Mensa-Neubau GGS Merianstr.
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Anlage 1 Lageplan GGS Merianstr.
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Lageplan GGS Merianstr. Mittelpunkt: 352571, 5654943 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 23.06.2022Seite 1 / 1
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/21 Vorlagen-Nummer 2039/2022 Freigabedatum 29.09.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsbeschluss zur Erstellung eines Erweiterungsbaus OGS- Küche sowie die erforderlichen Nebenräume für die offene Ganztagsschule der Grundschule Merianstr. 7-9, 50765 Köln (Chorweiler) Beschlussorgan Ausschuss Schule und Weiterbildung Gremium Datum Beschluss: Der ASW beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zum Bau eines Erweiterungsbaus OGS- Küche sowie die erforderlichen Nebenräume für die Grundschule Merianstr. 7-9, 50765 Köln (Chorweiler) zur Erfüllung des Raumprogramms für eine 5-zügige Grund- schule und des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben. Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kosten- schätzung auf 181.965,10 €. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten werden im Haushaltsjahr 2023 aus im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 vorgesehenen Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen finanziert. Die Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024. Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 24.10.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.10.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.11.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 181.965,10 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Durch die reine Planung eines Erweiterungsbaus für die offene Ganztagsschule ergeben sich keine Auswirkungen auf das Klima. In den Planungen werden auch die Klimaauswirkungen des künftigen Baus eruiert. Diese werden gemeinsam mit dem Baubeschluss den politischen Gremien vorgelegt. Mit dem Planungsbeschluss wird allerdings ein Grundstein gelegt für eine Planung, die ein Gebäude mit Klimaauswirkungen zur Folge haben wird. Begründung Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.05.2018 eine Erhöhung des Platzkontingents im Offenen Ganz- tag bis zum Schuljahr 2021/22 auf insgesamt 33.000 Plätze (Vorlage 3611/2017) beschlossen. Dar- über hinaus wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter vereinbart; welche zwischenzeitlich auf Bundesebene beschlossen wurde. Die GGS Merianstr. ist 5-zügig und wird derzeit von 369 Kindern besucht. Die prognostizierte Ent- wicklung der Schülerzahlen zeigt, dass diese in den kommenden Jahren kontinuierlich steigen wer- den. Für das Schuljahr 2024/25 ist mit einer Schülerzahl von 485 Kindern zu rechnen. Die Grund- schule ist eine sog. GL- Schule, die Kinder mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstüt- 3 zung beschult. Zudem wurde 2020 ein Familiengrundschulzentrum gegründet. Für die Schulspeisung sind aktuell eine Küche (ca. 110 m²) sowie ein Speiseraum (ca. 68 m²) vor- handen. Um die Versorgung der Kinder sicherzustellen werden zudem angrenzende Unterrichtsräu- me als Speiseräume genutzt. Raumbedarf Ausgehend von einer Klassenstärke von 25 Schüler*innen sind die Planungen auf eine Gesamtschü- lerzahl von 500 Personen (in zwei Essensschichten) auszurichten. Entsprechend dem aktuellen Musterraumprogramm sind für eine Mensa einer 5-zügigen Grundschule folgende Flächen vorzusehen: Küche/Lager/Verwaltung/OGS-Leitung 200 m² Speiseraum 350 m² Darüber hinaus sind die Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) bei den Planungen zu berück- sichtigen. Danach sind u.a. angemessene Nebenräume, wie z.B. Personalumkleiden und Personal- WCs vorzusehen. Im Gebäudebestand bestehen keine Möglichkeiten, die benötigten Räume zur Verfügung zu stellen. Die oben genannten Flächen sind daher zusätzlich bereitzustellen. Planungskosten/ Finanzierung: Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kosten- schätzung auf 181.965,10 €. Diese werden im Haushaltsjahr 2023 aus den im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 vorgesehenen Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert. Weiterer Ablauf Nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI wird das Ergebnis der Planung dem Rat vorgelegt. Inhalt dieser Beschlussvorlage wird die Mittelfreigabe auf Grundlage der Kostenberechnung nach der Leistungsphase 3 HOAI inklusive der Einrichtungs- und Betriebskosten sowie der Baubeschluss sein. Für die Planung werden die Energieleitlinien der Stadt Köln beachtet. Anlage: Lageplan GGS Merianstr. Stellungnahme RPA
Anlage 2 Stellungnahme RPA
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/ 2 14 22.09.2022 40 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 2039/2022, Stand 31.08.2022 Planungsbeschluss zur Erstellung eines Mensaneubaus und Nebenräumen für die GGS Merianstraße 7-9, Köln-Chorweiler RPA-Nr. 2022/0416 Eingereichte Kosten: rd. 180.000,- € brutto (Kostenschätzung) für Lph 1 bis 3 Sehr geehrte Damen und Herren, 40/Amt für Schulentwicklung beabsichtigt, für die GGS Merianstraße einen Neubau für Mensa, Speiseräume sowie Nebenräume planen zu lassen. Hierzu soll die Ver- waltung mit der Planung der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI beauftragt wer- den. Die Notwendigkeit des Neubaus ergibt sich aus dem gestiegenen Bedarf an OGS-Plätzen in Verbindung mit künftig weiter steigenden Schülerzahlen. Die geschätzten Planungskosten für die Leistungsphasen 1 bis 3 betragen ca. 180.000 € (brutto) und sollen durch den Planungsbeschluss legitimiert werden. Zu dieser Beschlussvorlage nehme ich wie folgt Stellung: Es handelt sich um eine Kombination aus Planungs- und Bedarfsfeststellungsbe- schluss. Der Planungsbeschluss bezieht sich auf das Objekt, also die zu bauende Mensa, und der Bedarfsfeststellungsbeschluss auf die Vergabe der Ingenieurleistun- gen an externe Planende. 14 wurden über die in Session hinterlegten Unterlagen hinaus keine weiteren Unter- lagen zu diesem Projekt zur Verfügung gestellt. Insofern ist die Plausibilisierung der genannten Planungskosten in Höhe von ca. 180.000 € nicht möglich. Es besteht das Risiko, dass die tatsächlichen Kosten ggf. auch gravierend von dieser Summe abwei- chen können. Auf Nachfrage zu den weiteren Projektrahmenbedingungen wurde darauf hingewie- sen, dass es sich um ein ÖPP-Projekt handelt. Das für die Instandhaltung und Be- wirtschaftung beauftragte Unternehmen soll nunmehr auch mit der Planung des Men- saneubaus beauftragt werden. Es stellen sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen: - Auf welcher rechtlichen Grundlage soll diese Beauftragung dieser hier be- trachteten Planungsleistungen erfolgen? Grundsätzlich wäre für Ingenieurleis- tungen oberhalb des Schwellenwertes eine europaweite Ausschreibung durchzuführen. Der Schwellenwert wird bei der notwendigen Betrachtung der Planungsgesamtleistung (Leistungsphasen 1 bis 9) in jedem Fall überschrit- ten. - 2 - - Führt die Planung des Mensaneubaus automatisch zu einem Folgeauftrag an den Unternehmer, der die Ausführung beinhaltet? - Was passiert mit weiteren für diese Schule zu realisierenden Maßnahmen? Ist es vorgesehen, diese auch automatisch an den ÖPP-Unternehmer zu ver- geben? Für die Beurteilung eines Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschuss sind künftig diese relevanten Fragen im Rahmen der Beschlussvorlage zu beantworten. Grundsätzlich wird die Notwendigkeit der Maßnahme nicht in Frage gestellt. Die Vergabe an den ÖPP-Unternehmer ohne ordnungsgemäßes Vergabeverfahren ist bedenklich. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke Technische Abteilungsleitung Rechnungsprüfungsamt
Anlage 3 - Erklärung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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26 21.10.2022
261/16
Anlage 3 zu Beschlussvorlage 2039/2022
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über 40
Erklärung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zur Stellungnahme des
Rechnungsprüfungsamtes zu 2039/2022, Planungsbeschluss zur Erstellung
eines Mensaneubaus und Nebenräumen für die Gemeinschaftsgrundschule
Merianstraße 7-9, Köln-Chorweiler, RPA-Nr. 2022/0416
Die Gemeinschaftsgrundschule Merianstraße wurde als Projekt in Öffentlich-Privater-
Partnerschaft (ÖPP) realisiert und wird aktuell als ÖPP-Schule mit dem Vertrags-
partner HOCHTIEF PPP Solutions (HochTief) betrieben.
Die Küchenkapazität und die Ausstattung der Küche für die Offene Ganztagsschule
(OGS) in der Gemeinschaftsgrundschule Merianstraße 7-9 wird bereits seit mehreren
Jahren durch das Gesundheitsamt bemängelt. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
hatte zunächst zusammen mit dem PPP-Vertragspartner Planungen zum Umbau der
OGS-Küche im Bestand aufgenommen. Nach Vorgaben der Politik und verwaltungs-
interner Klärung wurde jedoch festgestellt, dass eine Optimierung der OGS-Küche im
Bestand nicht mehr bedarfsgerecht realisierbar ist.
Zur Erfüllung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im
Grundschulalter muss an diesem Standort das Raumprogramm für eine 5-zügige
Grundschule umgesetzt werden.
Die Zulässigkeit der Vergabe an den ÖPP-Vertragspartner für Erweiterungsbauten
am ÖPP-Objekt selbst wurden bereits an den ÖPP-Objekten Dellbrücker Mauspfad
200 und Sürther Staße 191 geprüft und festgestellt:
„Die Planung, die Errichtung und der Betrieb des Erw eiterungsbaus w erden als
Leistungserw eiterung des bestehenden Hauptvertrages bew ertet“ (Beschlussvorlage
1060/2020).
Da der Mensaneubau auf dem vom Vermieter betreuten Grundstück liegt und die
Erschließung (Medien, Strom, Wasser, Heizenergie) über den Altbau erfolgt, würde
ein Wechsel des Auftragsnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen mit
erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.
Eine Auftragserweiterung ist somit auch nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 GWB
begründet und legitim. Somit würde die Planung des Mensaneubaus durch HochTief
auch zu einem Folgeauftrag hinsichtlich der Ausführung führen.
Weitere für die Gemeinschaftsgrundschule zu realisierenden Maßnahmen werden
auch an den ÖPP-Vertragspartner vergeben, sofern diese in die Laufzeit des
Vertrages und in das Tätigkeitsfeld des Auftragsnehmers HochTief fallen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2039/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 29.09.2022
- Erstellt
- 21.06.2022 15:51