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Übertragung von Finanzmitteln des Integrationsrates in das Jahr 2017
Beschlussvorlage Ausschuss 4264/2016 vom 11.01.2017
Stand: Am 23.01.2017 im Integrationsrat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001/1 Vorlagen-Nummer 4264/2016 Freigabedatum 11.01.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Übertragung von Finanzmitteln des Integrationsrates in das Jahr 2017 Beschlussorgan Integrationsrat Gremium Datum Beschluss: Der Integrationsrat bittet die Kämmerin um Übertragung der Aufwandsermächtigung der zum Jahres- ende 2016 nicht verausgabten Mittel in Höhe von 4.600 € der Finanzposition 5095.574.2620.2 - In- tegration - Werbung, Öffentlichkeits- und Pressearbeit – in das Jahr 2017. Integrationsrat 23.01.2017 2 Begründung: § 27, Abs. 10 der Gemeindeordnung NRW regelt: "Dem Integrationsrat sind zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen." § 22, Abs. 8 Hauptsatzung der Stadt Köln sieht vor: "Dem Integrationsrat werden zur Erfüllung seiner Aufgaben die notwendigen personellen und sachlichen Mittel bereit gestellt. Gem. § 27, Abs. 10 GO NRW werden dem Integrationsrat Mittel im städtischen Haushalt zugewiesen, die von der Geschäfts- stelle verwaltet werden. Die Einzelheiten regelt ein Ratsbeschluß." Per Ratsbeschluss über den Haushalt wurden in der Finanzposition 5095.574.2620.2 für "Werbung, Öffentlichkeits- und Pressearbeit" dem Integrationsrat für das Jahr 2016 ein gekürzter Ansatz in Höhe von 8.843,09 € und für das Jahr 2017 7.993,97 € zur Verfügung gestellt. Es konnten in 2016 nicht alle avisierten Maßnahmen umgesetzt werden, bzw. es ist für 2017 über die regelmäßig durchgeführten Veranstaltungen hinaus eine Plakatkampagne des Integrationsrates zu einem Thema der Migration / Integration geplant, zu der bereits eine Zusage zur Nutzung der City- lights zu städtischen Konditionen vorliegt. Für 2017 werden daher Mittel über die veranschlagten Mit- tel hinaus benötigt. Eine Übertragung der Restmittel aus 2016 in das Haushaltsjahr 2017 ist erforderlich.
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